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Document 52007DC0060

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Ein Binnenmarkt für die Bürger - Zwischenbericht für die Frühjahrstagung 2007 des Europäischen Rates

/* KOM/2007/0060 endg. */

52007DC0060

Mitteilung der Kommission An den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen ein Binnenmarkt für die Bürger - Zwischenbericht für die Frühjahrstagung 2007 des Europäischen Rates /* KOM/2007/0060 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 21.2.2007

KOM(2007) 60 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

EIN BINNENMARKT FÜR DIE BÜRGER Zwischenbericht für die Frühjahrstagung 2007 des Europäischen Rates

INHALTSVERZEICHNIS

1. Einführung 3

2. Eine Vision für das 21. Jahrhundert 4

3. Verwirklichung der Vision vom Binnenmarkt 8

4. Fazit 11

Anhang: Bisherige Erfolge des Binnenmarkts 13

„Europa lässt sich nicht mit einem Schlage herstellen und auch nicht durch eine einfache Zusammenfassung: Es wird durch konkrete Tatsachen entstehen.” (Robert Schuman)

1. EINFÜHRUNG

Der Binnenmarkt gehört zu den konkreten Erfolgen der Europäischen Union. Für die Bürger bedeutet er das Recht, in einem anderen EU-Land zu wohnen, zu arbeiten, zu studieren oder den Ruhestand zu verleben. Für die Verbraucher bedeutet er höhere Qualitäts- und Sicherheitsstandards sowie eine größere Auswahl an Waren und Dienstleistungen zu günstigeren Preisen. Für die Unternehmen bedeutet der Binnenmarkt, dass sie nach gemeinsamen Regeln tätig sind und Zugang zu einem Inlandsmarkt mit 500 Millionen Verbrauchern haben. Für Europa insgesamt bedeutet er eine offenere Gesellschaft und eine wettbewerbsfähigere Volkswirtschaft, in der neue Chancen entstehen, soziale Rechte geachtet werden und hohe Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltstandards gelten.

Seit die Kommission die Binnenmarktinitiative 1985 auf den Weg gebracht hat, sind die vier im Vertrag verankerten Grundfreiheiten – Freiheit des Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs – dank des Binnenmarkts weitgehend Wirklichkeit geworden. Dies hat die Einführung der einheitlichen Währung ermöglicht und den europäischen Bürgern und Unternehmen handfeste Vorteile gebracht: die Abschaffung der Grenzkontrollen, ein wettbewerbsorientierteres Unternehmensumfeld, die Möglichkeit des Studiums oder der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat, billigere Flüge und Mobilkommunikation, um nur einige wenige zu nennen[1].

Auch der EU-Gesamtwirtschaft hat der Binnenmarkt erhebliche Vorteile beschert: Im Zeitraum 1992-2006 verdankt die EU dem Binnenmarkt schätzungsweise 2,2 % ihres BIP und 2,75 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze. Die Binnenmarktinitiative war weit mehr als eine wirtschaftspolitische Weichenstellung. Sie war von der ersten Stunde an von einer sozial- und regionalpolitischen Agenda flankiert, die aus EU-Strukturfondsmitteln unterstützt wurde und es ermöglicht hat, die Bürger in allen Gegenden der Union an der Marktöffnung teilhaben zu lassen.

Gemeinsam mit dem Euro ist der Binnenmarkt weltweit zu einem Symbol dafür geworden, dass die EU-Mitgliedstaaten gewillt sind, unter voller Achtung der Rechtsstaatlichkeit in gegenseitigem Respekt und Vertrauen zusammenzuarbeiten. Die EU ist also mit gutem Beispiel vorangegangen und hat in vielen Fällen weltweit Maßstäbe gesetzt, indem sie unter Beweis gestellt hat, dass wettbewerbsorientierte offene Märkte durchaus mit hohen Sozial-, Umwelt- und Gesundheitsstandards Hand in Hand gehen können.

Der Binnenmarkt ist dynamisch, ständig im Fluss und passt sich fortwährend neuen Realitäten an. Insofern wird er niemals „fertig gestellt“ oder „vollendet“ sein. In den meisten Bereichen wurde inzwischen ein solider Regulierungsrahmen abgesteckt, der aber nicht gänzlich lückenlos ist und mitunter nicht in vollem Umfang um- und durchgesetzt wird. Mit der Weiterentwicklung der Märkte entstehen neue Arten von Hürden. Die Vorteile des Binnenmarkts für Verbraucher und Kleinunternehmen müssen erhalten bleiben und der Nutzen muss in vollem Umfang an sie weitergegeben werden. Neue Formen der Mobilität entstehen und die Vorschriften über die Freizügigkeit von Arbeitnehmern müssen modernisiert werden.

Während es zunächst vor allem darum ging, grenzübergreifende Hemmnisse für Unternehmen abzubauen, sollte sich der Binnenmarkt im 21. Jahrhundert darauf konzentrieren, die Funktionsweise der Märkte zu verbessern und den Bürgern, Unternehmern, Arbeitnehmern und Verbrauchern in einer erweiterten EU noch greifbarere Vorteile zu verschaffen.

Damit dies gelingt, muss der Binnenmarkt im 21. Jahrhundert folgende tiefgreifende Veränderungen bewältigen:

- die Globalisierung, die zwar viele Chancen bietet, den Wettbewerbsdruck auf die europäischen Unternehmen jedoch erhöht hat und die Grenzen zwischen Inlands- und Auslandsmärkten zunehmend verschwimmen lässt;

- den Strukturwandel durch den Aufstieg der Wissensgesellschaft, das zunehmende Gewicht des Dienstleistungssektors in der Gesamtwirtschaft, die wachsende Energieabhängigkeit, den Klimawandel und die Bevölkerungsalterung;

- eine größere, vielfältigere EU, die von der Zwölfergemeinschaft zu einer Union von 27 Staaten angewachsen ist.

Der EU-Binnenmarkt bietet den Europäern eine solide Grundlage für die Anpassung an die sich wandelnden Realitäten. Er muss sich jedoch weiterentwickeln und anpassen, damit er auch in Zukunft maßgeblich zu Wirtschaftswachstum und sozialem Zusammenhalt beitragen kann. Er muss sich so positionieren, dass die Bürger und Unternehmen Europas die Chancen der Globalisierung nutzen können, indem er Qualitätsvorschriften und –standards hervorbringt, die weltweite Normen prägen.

Im vorliegenden Zwischenbericht wird eine Vision für den Binnenmarkt im 21. Jahrhundert entworfen. Im Herbst 2007 folgen ein umfassender Binnenmarktbericht und Vorschläge für weitere Maßnahmen.

Ausgangspunkt des Zwischenberichts sind die Ergebnisse einer Öffentlichkeitsbefragung, verschiedener „Eurobarometer“-Umfragen und einer öffentlichen Anhörung[2] sowie Beiträge anderer EU-Organe[3]. Der Zwischenbericht soll erste Anhaltspunkte für die laufende Binnenmarktüberprüfung liefern und eine neue Vision für den Binnenmarkt der Zukunft entwerfen.

2. EINE VISION FÜR DAS 21. JAHRHUNDERT

Das Europa des 21. Jahrhunderts ist untrennbarer Bestandteil der Weltwirtschaft. Quelle seiner Prosperität sind und bleiben die Beseitigung von Hemmnissen und die Öffnung der Märkte. Ermöglicht und erleichtert wurde die Offenheit des Binnenmarkts durch einen starken Regulierungsrahmen. Die Binnenmarktgrundsätze sind und bleiben solide. Im 21. Jahrhundert besteht die Herausforderung nun darin, die Anwendung dieser Grundsätze anzupassen: den richtigen Regulierungsrahmen sicherzustellen, die ordnungsgemäße Funktionsweise der Märkte zu gewährleisten, Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und auf die Dynamik und die Veränderungen zu reagieren, die unmittelbar aus der Einbindung Europas in die Weltwirtschaft erwachsen. Ziel des Binnenmarkts im 21. Jahrhundert ist es, dass die Funktionsweise der Märkte zum Vorteil der europäischen Bürger, Verbraucher und Unternehmen verbessert und Europa wettbewerbsfähiger und nachhaltiger wird. Die EU muss dafür Sorge tragen, dass Marktöffnung und zunehmender Wettbewerb zum größtmöglichen Wohl der Verbraucher faire Geschäftspraktiken hervorbringen und auch in Zukunft zu Wachstum und Arbeitsplatzschaffung beitragen. Und sie muss sich das nötige Rüstzeug an die Hand geben, damit sie die inhärenten Sicherheits- und Gesundheitsrisiken einer offenen Wirtschaft wirkungsvoll bewältigen kann.

Dieser voll funktionsfähige Binnenmarkt, der sich auf einen soliden, aber dennoch flexiblen Regulierungsrahmen und eine stabile Währung stützen kann, ist Mittel zu mehr als einem Zweck. Er ist der Schlüssel zu mehr Lebensqualität, mehr Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum und Vorteilen für die europäischen Verbraucher. Er ist ein Mittel, auf die Globalisierungskräfte zu reagieren und sie zu kanalisieren. Er fördert innerhalb der Union den Wettbewerb, den sie für ihre externe Wettbewerbsfähigkeit braucht. Er regt zu einem gemeinsamen Ansatz bei Sicherheits-, Gesundheits-, Arbeitsrechts- und Umweltstandards an, die für einen verzerrungsfreien Binnenmarkt erforderlich sind – und die Partner in der ganzen Welt erfüllen müssen, wenn sie vom Binnenmarkt profitieren wollen. Durch den EWR und zunehmend auch die Europäische Nachbarschaftspolitik reichen die Regeln und Standards des Binnenmarkts über die EU-Grenzen hinaus. Oft schaut die Welt auf Europa und übernimmt die Maßstäbe, die hier gesetzt werden. Dies kommt nicht nur allen zugute, die diese Standards schon erfüllen können, sondern dürfte auch dazu beitragen, die Lebens- und Arbeitsbedingungen weltweit zu verbessern.

Der Binnenmarkt im 21. Jahrhundert wird Folgendes sein:

- Ein Binnenmarkt für Verbraucher und Bürger: Durch mehr Auswahl und niedrigere Preise bringt der Binnenmarkt Vorteile für die Verbraucher und schützt sie durch Lebensmittel- und Produktsicherheitsnormen, weitreichende Persönlichkeitsrechte und Vorschriften gegen unlautere Wettbewerbs- und Geschäftspraktiken. Vor allem im Luftverkehr, bei der Telekommunikation und bei grenzübergreifenden Euro-Zahlungen hat der Binnenmarkt äußerst erfolgreich für niedrigere Preise und ein breiteres Angebot gesorgt. Er hat neue Beschäftigungsmöglichkeiten hervorgebracht, den Personenverkehr verstärkt und den Studentenaustausch erleichtert.Und doch muss noch mehr getan werden, damit seine Vorteile in verschiedenen Wirtschaftsbereichen noch greifbarer werden und das Vertrauen in die Qualität der Waren und Dienstleistungen wächst. Dies gilt nicht nur für heimische Waren und Dienstleistungen, sondern auch für Importe sowie für wichtige expandierende Branchen, wie die Gesundheitsdienste.Außerdem ist es angesichts der Zunahme von e-Commerce und Einkäufen in anderen Mitgliedstaaten wichtiger denn je, dass die Verbraucher ihre Macht effektiv ausüben können und die Fragmentierung der Verbraucherschutzvorschriften verringert wird.

- Ein Binnenmarkt für eine integrierte Wirtschaft: Ein funktionierender, stärker integrierter Binnenmarkt und ein fairer wie effizienter wettbewerbsrechtlicher Rahmen sind unerlässlich, damit Unternehmen EU-weit gleichberechtigt miteinander konkurrieren und sich insbesondere KMU stärker im grenzübergreifenden Geschäft engagieren können. Der Trend zu einem europäischen Arbeitsmarkt bringt neue Formen der Mobilität mit sich, und die Vorschriften für die Freizügigkeit von Arbeitskräften müssen modernisiert werden.Auch die Verbreitung des Euro, der allmählich zur Währung der meisten Mitgliedstaaten werden wird, ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Vorteile des Binnenmarkts maximiert werden und dieser sein Potenzial voll entfalten kann. Die einheitliche Währung macht den Binnenmarkt transparent, denn sie ermöglicht den Verbrauchern den direkten Preis- bzw. den Unternehmen den leichteren Kostenvergleich.Indem sie tiefere, flexiblere und diversifiziertere europaweite Finanzmärkte hervorbringen, bescheren Binnenmarkt und einheitliche Währung dem Privatmann wie den Unternehmen günstigere Finanzierungsbedingungen und sorgen dafür, dass die EU externen Finanzkrisen besser standhalten kann. Weitere Investitionen in transeuropäische Netze und eine weitergehende Marktöffnung bei den Netzindustrien dürften ebenfalls zu einer noch stärkeren Integration der EU-Wirtschaft beitragen.

- Ein Binnenmarkt für die Wissensgesellschaft: Der Binnenmarkt muss sich zunehmend darauf konzentrieren, die Funktionsweise der Märkte für wissens- und technologieintensive Waren und Dienstleistungen zu verbessern, dynamische, rasch wachsende Sektoren zu fördern und Marktbedingungen zu schaffen, die durch die Entstehung von Lead Markets Innovationen fördern.In Bereichen, die für die Wissensgesellschaft von zentraler Bedeutung sind, sind die Märkte immer noch zu fragmentiert, etwa bei der Telekommunikation. Auch in anderen Dienstleistungssektoren gibt es immer noch große Hindernisse. Wenn wir unser Forschungs- und Innovationspotenzial nutzen wollen, müssen wir die Kosteneffizienz, Qualität und Rechtssicherheit des Systems für den Schutz geistigen Eigentums verbessern und neue Informations- und Kommunikationstechnik europaweit stärker nutzen.Zugleich muss der Regulierungsrahmen unbürokratisch, flexibel und zukunftsorientiert sein, um künftige Veränderungen vorwegzunehmen und zu erleichtern.

- Ein Binnenmarkt für ein wohl reguliertes Europa: Zum Teil hing der Erfolg des Binnenmarkts auch an der Einrichtung eines kohärenten und wirkungsvollen Regelwerks. Das Binnenmarktprogramm bedeutete Vereinfachung, da nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften in vielen Bereichen durch ein gemeinschaftsweites Regelwerk ersetzt wurden. Parallel zum Abbau von Hemmnissen wurden neue Regeln eingeführt, durch Harmonisierung oder gegenseitige Anerkennung einzelstaatlicher Vorschriften, unter Achtung der Rechte der Arbeitnehmer und mit Gesetzen im Bereich Gesundheitsschutz, Sicherheit und Umweltschutz.Aufgrund der gewonnenen Erfahrungen ist es nun an der Zeit zu prüfen, wie die betreffenden Rechtsvorschriften umgesetzt werden und ob sie ihren ursprünglichen Zweck erfüllen. Werden Regeln nicht korrekt angewandt, Gesetze nicht umgesetzt, neu geschaffene Rechte nicht in zufriedenstellender Weise aufrechterhalten und eingeklagt, Verordnungen aus Kostengründen nicht angewandt oder Regeln etwa durch wettbewerbswidriges Verhalten oder illegalen Handel umgangen, können die Vorteile des Binnenmarkts nicht zum Tragen kommen.Es braucht also fortwährende Anstrengungen, um die Umsetzung von Rechtsvorschriften zu verbessern. Es braucht eine enge Abstimmung zwischen Mitgliedstaaten- und EU-Ebene und eine engere Zusammenarbeit zwischen den mitgliedstaatlichen Verwaltungen, auch durch Nutzung von Informationstechnologie. In Bereichen wie den Finanzdienstleistungen, dem Wettbewerbs- und Verbraucherrecht, der Justiz, den Steuern, den Zöllen und der Polizei. Und es braucht eine kritische Bestandsaufnahme der bestehenden Rechtsvorschriften, damit man sieht, was funktioniert und was nicht und wie Bürokratie abgebaut werden kann – und damit die nötigen Veränderungen durchgeführt werden können, auch durch Vereinfachung und/oder Aufhebung von Rechtsvorschriften. Bessere Um- und Durchsetzung sind unerlässlich, damit die Verbraucher und Unternehmen die Rechtssicherheit, Berechenbarkeit und Stabilität erhalten, die sie im Binnenmarkt brauchen.

- Ein Binnenmarkt für ein nachhaltiges Europa: Mit den vier Grundfreiheiten ist der Binnenmarkt ein Katalysator des Wandels, indem er Innovation und Produktivitätswachstum fördert, die wiederum die entscheidenden Arbeitsplätze und Wohlstandsgewinne für mehr Wohlergehen und bessere Lebensqualität hervorbringen. Doch in den letzten Jahren haben viele EU-Bürger ihre Sorge über die gefühlten Negativfolgen der Globalisierung zum Ausdruck gebracht. Es ist unerlässlich, dass die Veränderungen für die von der Marktöffnung unmittelbar betroffenen Menschen und Branchen antizipiert und flankiert werden; dies ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit.Sorgen ruft auch die zunehmende Umweltbelastung wach, die die Globalisierung und das rasche Wachstum aufstrebender Volkswirtschaften weltweit mit sich bringen. Also muss auch dafür gesorgt werden, dass der Binnenmarkt an hohen Umweltstandards festhält und dafür eintritt. Diese Umweltstandards haben ihrerseits zur Entwicklung und zum Einsatz von Umwelttechnologien geführt, die den europäischen Unternehmern auf den Weltmärkten den Wettbewerbsvorteil des Erstanbieters verschaffen.Das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Binnenmarkt als Mittel zur Verbesserung der Lebensqualität kann nur gewonnen werden, wenn sowohl die sozialen als auch die ökologischen Aspekte des Binnenmarkts anerkannt werden; beide sind eine Investition in die Zukunft. Die Marktöffnung muss daher mit regionaler Entwicklung, Beschäftigung, lebenslangem Lernen sowie einer Sozial- und Umweltpolitik einhergehen, die den Menschen, Unternehmen und Regionen das nötige Rüstzeug an die Hand gibt, um sich an Veränderungen anpassen und davon profitieren zu können.

- Ein weltoffener Binnenmarkt , der weltweite Maßstäbe setzt. Der Blick nach innen wird nicht reichen, um der EU Prosperität zu sichern – sie muss ihre inneren Stärken in der Weltwirtschaft ausspielen und darauf aufbauen. Durch den Binnenmarkt wird Europa für Investoren und Unternehmen weltweit attraktiv.Er hat die Entwicklung von Vorschriften und Normen etwa im Bereich Produktsicherheit, Umwelt, Wertpapierhandel und Corporate Governance beschleunigt, die als Vorbild für weltweite Standards dienen. Er gibt der EU die Möglichkeit, weltweite Normen zu prägen und sicherzustellen, dass für Handel und Investitionen weltweit faire Regeln gelten. Der Binnenmarkt der Zukunft sollte Ausgangsbasis für eine ambitionierte weltweite Agenda sein.

3. VERWIRKLICHUNG DER VISION VOM BINNENMARKT

Werden Hindernisse abgebaut, ohne dass gleichzeitig ein EU-weiter Regelungsrahmen aufgestellt wird, der die Wahrung der öffentlichen Interessen gewährleistet, ist keine dauerhafte Integration möglich.

Zur Errichtung eines auf Dauer funktionsfähigen Binnenmarkts wurde und wird auf ein breites Instrumentarium in verschiedenen Politikbereichen zurückgegriffen (wie Binnenmarkt, Wettbewerb oder Steuern und Zölle, um nur einige Beispiele zu nennen). Dieses Instrumentarium muss wirksamer und kohärenter eingesetzt werden. Die jüngsten Bemühungen um eine “bessere Rechtsetzung”, die insbesondere in Folgenabschätzungen, Konsultationen von Interessengruppen und in der Suche nach praktischen Lösungen für die Umsetzung (wie praktische präventive oder auf Problemlösung gerichtete Konzepte und Einrichtungen wie SOLVIT und Netze wie die Europäischen Verbraucherzentren) bestanden, müssen fortgesetzt werden. Die Basis, die beim Warenverkehr für einen integrierten Markt geschaffen wurde, soll weiter gestärkt werden. Um zu gewährleisten, dass die bestehenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften ihren Zweck erfüllen und nicht mit unnötigen Verwaltungskosten und unnötigem Verwaltungsaufwand einhergehen, sollen diese in allen Bereichen systematisch geprüft und überarbeitet werden.

Mit fortschreitender Entwicklung des Binnenmarkts werden neue Konzepte mit folgender Zielsetzung benötigt:

- Größere Wirkungs - und Ergebnisorientierung : Während die Binnenmarktpolitik in der Vergangenheit darauf abzielte, Hindernisse für den grenzübergreifenden Handel zu beseitigen und zu diesem Zweck vorwiegend auf Rechtsvorschriften setzte, wird der Schwerpunkt künftig darauf liegen, die Funktionsweise der Märkte zum Nutzen von Bürgern, Verbrauchern und Unternehmen zu verbessern, um ein wettbewerbsorientiertes Unternehmensumfeld zu schaffen, das die Entscheidungen des Verbrauchers respektiert und sozial und ökologisch verantwortlich ist. Wenn Märkte nicht funktionieren, sollte die EU dort eingreifen, wo die Auswirkungen am größten sind. Sie dürfte am ehesten in der Lage sein, Strukturanpassungen vorherzusehen und deren Konsequenzen zu bewerten. Zu diesem Zweck

- müssen die Bedürfnisse von Bürgern, Verbrauchern und Unternehmen besser bewertet werden und zwar nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht, sondern auch unter den Gesichtspunkten Auswahl und Zufriedenheit,

- müssen Funktions- und Leistungsfähigkeit der Märkte sowohl auf sektoraler als auch auf volkswirtschaftlicher Ebene genauer verfolgt und dazu u.a. Branchenumfragen durchgeführt werden,

- muss die Bewertung der sozialen Auswirkungen der weiteren Integration und der Liberalisierung bestimmter Wirtschaftszweige verbessert und in stärkerem Maße der Frage nachgegangen werden, inwiefern die Kohäsionsprogramme von Mitgliedstaaten und EU dazu beitragen können, die aus der wirtschaftlichen Integration resultierenden Veränderungen zu antizipieren und die erforderlichen Anpassungen zu erleichtern.

- Höhere Effizienz : In einem Europa aus 27 Mitgliedstaaten Instrumente kohärent und wirksam einzusetzen, ist nicht leicht. Die Kommission wird ihre Aufgabe als Hüterin der Verträge auch weiterhin erfüllen, zu diesem Zweck alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen und so den Mitgliedstaaten Sicherheit für ihr gegenseitiges Vertrauen geben. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe wird sie der zunehmenden Vielfalt der Union mit ihren 27 Mitgliedstaaten Rechnung tragen und Wege finden müssen, wie auf empfehlenswerten Praktiken aufgebaut und das Vertrauen in die gegenseitige Anerkennung gestärkt werden kann. Gleichzeitig müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen flexibel genug sein, um mit dem immer rascheren Wandel Schritt zu halten. Aus diesem Grund sollte auf einen breiten und flexiblen Mix aus Instrumenten zurückgegriffen werden, d.h. es sollte/n

- das richtige Verhältnis zwischen Harmonisierung und gegenseitiger Anerkennung einerseits und der Anwendung von Richtlinien und Verordnungen, die auf den jeweiligen Zweck zuzuschneiden sind, andererseits gefunden werden,

- an einer praktischen Ergänzung der Rechtsvorschriften gearbeitet werden, wie die Unterstützung durch Agenturen, die Formulierung von Orientierungshilfen, der Austausch empfehlenswerter Praktiken und die Selbst- und Koregulierung,

- die Bemühungen um Vereinfachung und Modernisierung bestehender Vorschriften intensiviert und zu diesem Zweck nationale Rechtsvorschriften überprüft und auf Kooperationsverfahren nach dem Vorbild der Dienstleistungsrichtlinie zurückgegriffen werden,

- die Wettbewerbsregeln entschlossen umgesetzt werden,

- die Anwendung und Umsetzung des EU-Rechts verbessert und zu diesem Zweck u.a. die Vertragsverletzungsverfahren effizienter abgewickelt und außergerichtliche Verfahren zur Problemlösung gefördert werden.

- Stärkere Dezentralisierung und Nutzung von Netzen : Allein können die EU-Organe keinen wirksamen Binnenmarkt errichten. Es muss neu überdacht werden, wie wir alle Beteiligten einbeziehen und die Verantwortung für den Binnenmarkt in den Mitgliedstaaten erhöhen können. So könnte

- die Rolle der nationalen Regulierungsbehörden gestärkt und die Zusammenarbeit und Vernetzung der Verwaltungs-, Justiz- und Regulierungsbehörden verbessert werden,

- die Koordinierung zwischen den für den Binnenmarkt zuständigen nationalen Behörden sowie zwischen nationalen und EU-Behörden gefördert und verbessert werden.

- Stärkere Berücksichtigung des globalen Kontexts : Die EU muss global denken – Europa braucht einen funktionierenden Binnenmarkt, um auf dem Weltmarkt konkurrieren und die Globalisierung zum eigenen Vorteil nutzen zu können. Um die Auswirkungen der veränderten Handelsmuster auf dem Weltmarkt abzufedern, wurde der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung ins Leben gerufen. Die Prioritäten des Binnenmarkts müssen mit der globalen Agenda verknüpft werden, einschließlich der Doha-Verhandlungsrunde und den jüngsten bilateralen Handelsgesprächen. Darüber hinaus sollte die EU

- bestimmte Aspekte der Binnenmarktpolitik im Wege der Nachbarschaftspolitik ausbauen,

- die EU-Vorschriften verstärkt mit den Praktiken in Drittländern vergleichen,

- Importe und Verbraucherpreise systematischer verfolgen, um zu prüfen ob die Vorteile der Öffnung für globale Märkte auch den Verbrauchern zugute kommen,

- eine größere globale Konvergenz der Rechtsvorschriften, gegebenenfalls auch die Annahme europäischer Normen und ihre Verbreitung über internationale Organisationen und bilaterale Abkommen, fördern,

- europäische Aufsichtsbehörden und privatwirtschaftliche Regulierungsinstanzen bei ihren Bemühungen um Vertiefung ihrer internationalen Zusammenarbeit unterstützen,

- in Regulierungsfragen die bilaterale Zusammenarbeit mit den wichtigsten Handelspartnern der EU verstärken.

- Leichter zugängliche und bessere Informationen : Bürger, Unternehmen sowie kommunale und regionale Behörden müssen über die zahlreichen Möglichkeiten, die der Binnenmarkt ihnen eröffnet, im Bilde sein und diese nutzen können. Bei Fragen oder Problemen müssen sie klare Antworten erhalten. Um die Kommunikation zu verbessern und die Öffentlichkeit über die Möglichkeiten eines stärker integrierten Europas zu informieren, kann eine Menge getan werden. So könnte/n

- Mitgliedstaaten und regionale/kommunale Behörden zur Aufstellung von Informationsprogrammen ermutigt werden,

- die Informationsquellen zum Thema Binnenmarkt gestrafft und deren Aufgaben in stärkerem Maße bekannt gemacht werden,

- den KMU durch eine einzige Anlaufstelle der Zugang zu diesen Informationen erleichtert werden,

- die Verbraucher in die Lage versetzt werden, Sammelklagen einzureichen, in den Fällen, in denen die Kosten für ein Verfahren für den Einzelnen unverhältnismäßig hoch wären,

- auf nationaler Ebene gezielte Schulungen für Beamte in Schlüsselpositionen durchgeführt werden,

- die Rolle der Vertretungen der Kommission in den Mitgliedstaaten überdacht werden.

4. FAZIT

Der Binnenmarkt ist von zentraler Bedeutung, denn er eröffnet den Europäern die Möglichkeit, den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu begegnen und die Vorteile einer stärker globalisierten Welt uneingeschränkt zu nutzen. Die oben genannten neuen Ansätze zur Verwirklichung der Vision eines Binnenmarkts für das 21. Jahrhundert werden in den kommenden Monaten eingehender geprüft.

Bis zum Herbst 2007 wird eine umfassende Prüfung fertig gestellt. Dabei sollen die bisherigen Erfolge des Binnenmarkts bewertet werden; auch soll hinterfragt werden, was gut funktioniert hat und welche Bereiche und Aspekte verhindert haben, dass der Binnenmarkt seinen vollen Nutzen für den Bürger entfaltet. Breiten Raum wird bei der Prüfung die Frage einnehmen, was verändert oder anders gemacht werden muss, um die künftige Binnenmarktpolitik darauf abzustellen, die Globalisierung in eine Richtung zu nutzen und zu beeinflussen, die von den EU-Bürgern gutgeheißen wird. Die Prüfung wird soweit wie möglich mit praktischen Vorschlägen, erforderlichenfalls auch mit Legislativvorschlägen, einhergehen. Wenn dies nicht sofort möglich ist, sollen bei der Prüfung doch zumindest die zur Erreichung konkreter Vorschläge notwendigen Schritte sowie der vorgesehene Zeitplan bestimmt werden.

Diese Prüfung wird sich auf eine Reihe von Studien und Analysen der Kommission stützen. Zur Vorbereitung werden die Instrumente und Arbeitsmethoden, die bislang zur Errichtung des Binnenmarkts eingesetzt wurden, überprüft und im Hinblick auf ihre Wirksamkeit bewertet und wird darüber hinaus der Frage nachgegangen, welche Veränderungen sich künftig als notwendig erweisen könnten. Auch soll eingehend untersucht werden, wie die Marktüberwachung verbessert werden kann. In Vorbereitung sind ebenfalls Initiativen in den Bereichen Verbraucherrecht, Gesundheitsdienste, Produktmärkte, Schutz geistigen Eigentums und Normungseinrichtungen. Diese werden im Zuge der Prüfung weiter ausgearbeitet und voll und ganz mit den in diesem Zwischenbericht dargelegten Zielen in Einklang stehen.

Der vorgeschlagene Zeitrahmen wurde so gewählt, dass ausreichend Zeit für eingehende Diskussionen in den verschiedenen Ratsformationen und zwischen den EU-Organen zur Verfügung steht, damit beim Frühjahrsgipfel 2008 des Europäischen Rates klare politische Schlussfolgerungen gezogen werden können. Die Ergebnisse dieses Berichts und der Bestandsaufnahme der sozialen Wirklichkeit sowie die darin vorgeschlagenen Maßnahmen sollten im Rahmen der Lissabon-Strategie ebenfalls in die Überarbeitung der Europäischen Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung einfließen.

Der Binnenmarkt ist lediglich Mittel zum Zweck. Er soll Bürger, Verbraucher und Unternehmen in die Lage versetzen, größtmöglichen Nutzen aus einer offeneren, stärker integrierten EU und den aus ihr erwachsenden Möglichkeiten zu ziehen. Er soll den Interessen der EU-Bürger im Zeitalter der Globalisierung dienen, indem er Europa auf der Weltbühne zu mehr Gewicht und größerem Einfluss verhilft. Er soll Wirtschaftswachstum fördern und ein konkurrenzfähiges, offenes Europa mit lebhaften Märkten und gesunden Handelsbeziehungen schaffen, in dem die Ziele Solidarität, Vollbeschäftigung, universeller Zugang zu Leistungen der Daseinsvorsorge, hohe Sozial- und Umweltstandards und hohe Zukunftsinvestitionen in Forschung und Bildung erreicht werden können. In dem Bericht, den die Kommission im Herbst vorlegen wird, wird sie diese Ziele in eine operationelle Strategie umsetzen, mit der der Binnenmarkt des 21. Jahrhunderts verwirklicht werden soll.

ANHANG: BISHERIGE ERFOLGE DES BINNENMARKTS

Die Europäische Gemeinschaft strebte von Anfang an einen Gemeinsamen Markt an. Als erster Schritt wurde im Juli 1968 die Zollunion verwirklicht und wurden im Handel zwischen den Mitgliedstaaten alle Zölle abgeschafft.

Ausgehend von diesen ersten Erfolgen wurde das Binnenmarktprojekt erst mit einem Entwurf der Kommission aus dem Jahr 1985 wirklich auf den Weg gebracht. Das Vorhaben wurde von den Mitgliedstaaten durch die Einheitliche Europäische Akte von 1986 unterstützt, die den 31. Dezember 1992 als Zieltermin für die Beseitigung der Binnengrenzen in der EU vorgab. Danach sollten sich Menschen, Waren, Dienstleistungen und Kapital frei in der EU bewegen können.

Zehn Jahre später führte die Kommission eine umfassende Bewertung durch, in der sie die seit Öffnung der Binnengrenzen am 1. Januar 1993 erzielten Fortschritte nachzeichnete und einen Überblick über die Erfolge des Binnenmarkts im Zeitraum 1992-2002 gab - SEK(2002) 1417.

Diese Analyse der wirtschaftlichen Auswirkungen des Binnenmarkts wurde kürzlich durch eine Veröffentlichung der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Kommission auf den neuesten Stand gebracht ( European Economy Economic Papers , Nr. 271, Januar 2007). Darüber hinaus geben die Eurobarometer-Umfragen Aufschluss über Meinungen und Erfahrungen von EU-Bürgern und Unternehmen.

Die folgende Übersicht veranschaulicht, welchen Nutzen die Vollendung des Europäischen Binnenmarkts mit sich gebracht hat.

1. Leben im Europäischen Binnenmarkt – Nutzen für die Bürger

2. Ein Wohlstandsgewinn von 480 EUR pro Kopf im Jahr 2006, was einem 2,2 %-igen Anstieg des BIP im Zeitraum 1992-2006 entspricht.

3. Die Möglichkeit eines Auslandsstudiums, die von 84 % der EU-Bürger als positiv angesehen wird. So konnten 1,2 Millionen junger Menschen mit Hilfe des Programms Erasmus einen Teil ihres Studiums in einem anderen Mitgliedstaat absolvieren.

4. Erleichterte Reise in einen anderen Mitgliedstaat. Die Mehrheit (d.h. 72 %) der Bürger der Mitgliedstaaten findet Reisen innerhalb der EU leichter als noch vor zehn Jahren, was insbesondere für Reisen in die Schengen-Staaten gilt.

5. Das Recht, im Ausland zu arbeiten und zu leben: trotz einiger nach wie vor bestehender temporärer Beschränkungen wird die Möglichkeit, in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten, von 70 % der europäischen Bürger als positiv gewertet. Mehr als 15 Millionen EU-Bürger haben sich jenseits der Grenze niedergelassen, um dort zu arbeiten oder ihren Ruhestand zu verbringen. An ihrem Wohnsitz besitzen sie das aktive und das passive Wahlrecht. Wanderarbeitnehmer aus der EU haben in Bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen sowie in Bezug auf Sozialleistungen und Steuervorteile das Recht auf Gleichbehandlung. Sie können von ihrer Familie begleitet werden, gleich welche Staatsangehörigkeit die Familienmitglieder besitzen. Die Einführung der europäischen Krankenversicherungskarte hat die Erstattung von Sachleistungen, die bei Krankheit während eines zeitweiligen Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat gewährt wurden, erleichtert. Es bestehen mehrere Rechtsvorschriften und Programme, die Forschern einen Ortswechsel erleichtern und bei einem breiten Spektrum von Berufen, wie Architekten, Hebammen, Apothekern, Ärzten, Krankenschwestern, Zahnärzten und Tierärzten die automatische Anerkennung von Abschlüssen garantieren sollen.

6. Eine breitere Palette hochwertiger Waren und Dienstleistungen: 3 von 4 europäischen Bürgern (75 %) sind der Auffassung, dass es sich positiv ausgewirkt hat, dass Produkte aus anderen Mitgliedstaaten zu gleichen Bedingungen vermarktet werden können wie heimische Produkte. 73 % sind der Meinung, dass der Binnenmarkt die Palette der angebotenen Waren und Dienstleistungen erweitert hat. Die Einführung des Euro hat Preisvergleiche zwischen den Mitgliedstaaten erleichtert.

7. In vielen Fällen niedrigere Preise für Lebensmittel und andere Waren, dank der Öffnung der nationalen Märkte und der dadurch bedingten Verschärfung des Wettbewerbs; 67 % der europäischen Bürger empfinden den intensiveren Wettbewerb bei Verkehr, Telekommunikation oder Bank- und Versicherungsdienstleistungen als positiv. Im Telekommunikationssektor hat der Wettbewerb die Entwicklung fortgeschrittener innovativer Dienstleistungen und die Installation von Breitbandnetzen gefördert, auf die nunmehr 85 % der EU-Bevölkerung zugreifen können. Die Gebühren, die die nationalen Monopolisten früher für In- und Auslandsgespräche in Rechnung stellten, sind im Zeitraum 2000 bis 2006 um durchschnittlich mehr als 40 % gesunken.

8. Kunden genießen beim Einkauf außerhalb ihres Heimatlandes uneingeschränkten Verbraucherschutz. Die Mehrheit der Bürger (53 %) ist der Auffassung, dass die Binnenmarktvorschriften den Verbraucherschutz in der EU erhöht haben. So sorgen europäische Rechtsvorschriften für strenge Anforderungen an die Produktsicherheit, verhindern und bekämpfen irreführende Werbung und missbräuchliche Klauseln in Verträgen, regeln die Rechte von Fluggästen und erleichtern die Eröffnung eines Bankkontos in einem anderen Mitgliedstaat.

9. Durch die Liberalisierung und den größeren Wettbewerb bei öffentlichen Aufträgen sparen die Regierungen Geld, das sie für prioritäre Bereiche, wie das Gesundheits- und das Bildungswesen aufwenden können. So sind beispielsweise die Preise für Eisenbahnfahrzeuge um 40% gefallen.

10. Geschäftstätigkeit im Europäischen Binnenmarkt – Nutzen für die Unternehmen

11. In einem Binnenmarkt mit annähernd 500 Mio. Menschen können größere Unternehmen enorme Skaleneffekte erzielen. Unterdessen haben sich auch für kleine und mittlere Unternehmen neue Exportmärkte eröffnet, die früher durch Kosten und Aufwand vom Export abgehalten worden wären.

12. Erleichterter grenzüberschreitender Handel in der EU: Der Wegfall von Grenzformalitäten und der Euro haben die Lieferzeiten verkürzt und die Kosten gesenkt. Vor dem Wegfall der Grenzen erforderte allein das Steuersystem 60 Mio. Zollpapiere jährlich, die nunmehr überflüssig geworden sind. Auch führt der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung in den meisten Fällen dazu, dass Unternehmen auch ohne Harmonisierung technischer Spezifikationen und sonstiger Vorschriften nur eine Zulassung, nämlich die ihres Sitzmitgliedstaats, benötigen, um Waren oder Dienstleistungen überall in der EU absetzen zu können. Beschwerdestellen wie SOLVIT beantworten mögliche Fragen im Zusammenhang mit dem grenzübergreifenden Handel.

13. Bessere Möglichkeiten für Unternehmensgründung und Unternehmenskauf: Einrichtungen wie die Europäischen Netze zur Unternehmensförderung unterstützen Unternehmensgründer europaweit. Die EU-Regionalpolitik spielt bei der Weiterentwicklung derartiger Fördereinrichtungen für kleine und mittlere Unternehmen in Bereichen wie Finanzierung, Management und Marketing eine direkte Rolle. Das EU-Wettbewerbsrecht garantiert gleiche Wettbewerbsbedingungen bei Zusammenschlüssen und Übernahmen innerhalb der EU. Zusammenschlüsse zwischen europäischen Gesellschaften mit Sitz in verschiedenen EU-Ländern können nun auch durch Gründung einer „Europäischen Gesellschaft” vereinfacht werden.

14. Verbreitung von EU-Normen und -Zeichen: Dank der technischen Harmonisierung und der Arbeit der Normungsgremien können Waren, die den vorgeschriebenen Normen entsprechen, ungehindert im Binnenmarkt umlaufen. Dies verschafft den Unternehmen EU-weit Marktzugang, vereinfacht Verfahren, senkt Kosten und gewährleistet darüber hinaus technische Interoperabilität und hohe Sicherheitsstandards.

15. Neue Vertrags- und Finanzierungsmöglichkeiten: Durch die Liberalisierung des öffentlichen Auftragswesens können sich Unternehmen nun an Ausschreibungen von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen öffentlicher Auftraggeber aus anderen Mitgliedstaaten beteiligen.

16. Kleine gewerbliche Abnehmer und größere Unternehmen profitieren gleichermaßen von niedrigeren Telekommunikationsgebühren und Strompreisen in Mitgliedstaaten, die diese Marktsegmente liberalisiert haben.

17. Weitere Vorteile werden sich für die Unternehmen aus der vollständigen Umsetzung des Finanzdienstleistungsaktionsplans ergeben, der für Unternehmen gleich welcher Größe die Finanzierung verbilligt und börsennotierte Gesellschaften von der Last befreit, bei der Kapitalaufnahme die Rechtsvorschriften von 27 Mitgliedstaaten einhalten zu müssen.

[1] Weitere Beispiele für bereits spürbare Vorteile des Binnenmarkts enthält der Anhang.

[2] Die entsprechenden Unterlagen und Ergebnisse sind abrufbar unter: http://ec.europa.eu/internal_market/strategy/index_de.htm

[3] Siehe Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 17. Januar 2007 zum Thema „Überprüfung des Binnenmarktes“, INT/332 – CESE 89/2007 (EN).

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