52006SC1645

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen - Begleitdokument zur Mitteilung der Kommssion - Wahlen zum Europäischen Parlament 2004 - Bericht der Kommission über die Beteiligung der Unionsbürger im Wohnsitzmitgliedstaat (Richtlinie 93/109/EG) und über die Wahlmodalitäten (Beschluß 76/787/EWG in der durch den Beschluß 2002/772/EG, Euratom geänderten Fassung) {KOM(2006) 790 endgültig} {SEK(2006) 1646} {SEK(2006) 1647} /* SEK/2006/1645 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 12.12.2006

SEK(2006) 1645

ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN

Begleitdokument zur MITTEILUNG DER KOMMSSION Wahlen zum Europäischen Parlament 2004 Bericht der Kommission über die Beteiligung der Unionsbürger im Wohnsitzmitgliedstaat (Richtlinie 93/109/EG) und über die Wahlmodalitäten (Beschluss 76/787/EWG in der durch den Beschluss 2002/772/EG, Euratom geänderten Fassung)

{KOM(2006) 790 endgültig}{SEK(2006) 1646}{SEK(2006) 1647}

Anhang ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN

Wahlen zum Europäischen Parlament 2004 Bericht der Kommission über die Beteiligung der Unionsbürger im Wohnsitzmitgliedstaat (Richtlinie 93/109/EG) und über die Wahlmodalitäten (Beschluss 76/787/EWG in der durch den Beschluss 2002/772/EG, Euratom geänderten Fassung)

Diese Arbeitsunterlage ergänzt den Bericht der Kommission über die Beteiligung der Unionsbürger im Wohnsitzmitgliedstaat an den Wahlen zum Europäischen Parlament (Richtlinie 93/109/EG) und über die Wahlmodalitäten (Beschluss 76/787/EWG in der durch den Beschluss 2002/772/EG, Euratom geänderten Fassung), KOM(2006) 790. Sie enthält die folgenden zusätzlichen Angaben zu einzelnen Kapiteln des Berichts:

1. Zu Kapitel 1 (Einleitung): Fragebogen der Generaldirektion „Justiz, Freiheit und Sicherheit“ an die Mitgliedstaaten über die Beteiligung an den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2004 und die Anwendung der Richtlinie 93/109/EG

2. Zu Kapitel 3 (Beteiligung an den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2004 - Anwendung der Richtlinie 93/109/EG): Auswertung der Antworten der Mitgliedstaaten auf den Fragebogen

Anhang ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN

Wahlen zum Europäischen Parlament 2004 Bericht der Kommission über die Beteiligung der Unionsbürger im Wohnsitzmitgliedstaat (Richtlinie 93/109/EG) und über die Wahlmodalitäten (Beschluss 76/787/EWG in der durch den Beschluss 2002/772/EG, Euratom geänderten Fassung)

3. Fragebogen der Generaldirektion „Justiz, Freiheit und Sicherheit“ an die Mitgliedstaaten über die Beteiligung an den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2004 und die Anwendung der Richtlinie 93/109/EG

Um die Teilnahme ausländischer Unionsbürger an den Europawahlen im Wohnsitzmitgliedstaat beurteilen und einen vollständigen Überblick über die Anwendung der Richtlinie erlangen zu können, ersuchte die Kommission die Mitgliedstaaten, anhand eines detaillierten und umfassenden Fragebogens Informationen zu den Wahlen zu übermitteln. Der Fragebogen wurde allen Mitgliedstaaten mit dem Schreiben der Kommission vom 18. November 2004 zugesandt.

Er war in zwei Abschnitte untergliedert: Der erste Abschnitt enthielt Fragen zu statistischen Daten betreffend die Eintragung in die Wählerverzeichnisse und die Stimmabgabe bei den Wahlen, zu den Kandidaten und dem System für den Informationsaustausch.

Der zweite Abschnitt beinhaltete Fragen, mit denen inhaltliche Angaben zu den folgenden Aspekten erbeten wurden: politische Rechte ausländischer Unionsbürger, Maßnahmen zur Unterrichtung in- und ausländischer Unionsbürger über ihre politischen Rechte, Ausübung dieser Rechte und System für den Informationsaustausch. Außerdem wurden die Mitgliedstaaten gebeten anzugeben, ob die Richtlinie ihrer Meinung nach geändert werden sollte, und wenn ja, in welcher Hinsicht.

Eine Kopie des Fragebogens ist dieser Arbeitsunterlage beigefügt.

4. Auswertung der Antworten der Mitgliedstaaten auf den Fragebogen

Alle Mitgliedstaaten haben den Fragebogen beantwortet. Die Antworten sind zwischen dem 8. Dezember 2004 und dem 25. Januar 2006 eingegangen.

Mehrere Mitgliedstaaten waren nicht in der Lage, zu allen Fragen in Abschnitt 1 statistische Daten vorzulegen. Dies traf z. B. auf die folgenden Angaben zu:

- Inländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat, Gesamtzahl und Aufschlüsselung nach Mitgliedstaaten;

- ausländische Unionsbürger mit Wohnsitz in dem betreffenden Mitgliedstaat, Gesamtzahl und Aufschlüsselung nach Mitgliedstaaten;

- Gesamtzahl der ausländischen Unionsbürger, die im Wohnsitzmitgliedstaat gewählt haben, aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten.

Angesichts der mangelnden Verfügbarkeit statistischer Daten haben sich die Mitgliedstaaten vielfach darum bemüht, bei der Beantwortung des Fragebogens im Sinne der Vollständigkeit Schätzwerte anzugeben, um der Kommission eine Beurteilung der Wahlbeteiligung zu ermöglichen.

Die Kommission verfügt folglich nicht zu allen Aspekten der Wahlbeteiligung und der Anwendung der Richtlinie über vollständige und exakte Daten. Trotzdem darf davon ausgegangen werden, dass die vorliegenden Informationen als Grundlage für die Ermittlung allgemeiner Tendenzen ausreichend waren, insbesondere hinsichtlich des Umfangs der Wahlbeteiligung ausländischer Unionsbürger in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat.[1]

Zu den inhaltlichen Fragen haben einige Mitgliedstaaten detaillierte Stellungnahmen bzw. Anregungen übermittelt, u. a. zu dem System für den Informationsaustausch, während andere die Fragen in diesem Abschnitt kurz und knapp beantwortet haben. Wieder andere haben sich zu manchen Fragen gar nicht geäußert.

Die Mitgliedstaaten haben umfassende und detaillierte Informationen zu den Maßnahmen vorgelegt, durch die ausländische Unionsbürger über ihre Rechte unterrichtet werden, so dass die Kommission ermitteln konnte, welche Praktiken sich als besonders wirksam erwiesen haben.[2]

In den Anhängen 2 bis 8 dieser Arbeitsunterlage werden die wichtigsten Informationen zusammengefasst, die die Mitgliedstaaten bei der Beantwortung des Fragebogens übermittelt haben. Weitere Informationen der Mitgliedstaaten werden in der Folgenabschätzung, die die Kommission zu den möglichen Änderungen der Richtlinie 93/109/EG erstellt hat[3], analysiert und ausgewertet.

ANHÄNGE

5. Den Mitgliedstaaten übermittelter Fragebogen der Generaldirektion „Justiz, Freiheit und Sicherheit“

6. Tabelle 1: Teilnahme ausländischer Unionsbürger an den Wahlen zum Europäischen Parlament im Wohnsitzmitgliedstaat

7. Tabelle 2: Teilnahme ausländischer Unionsbürger an den Wahlen zum Europäischen Parlament im Herkunftsmitgliedstaat

8. Tabelle 3: Kandidaturen ausländischer Unionsbürger bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im Wohnsitzmitgliedstaat

9. Tabelle 4: Unterrichtung der Bürger - Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Unterrichtung der ausländischen Unionsbürger über ihr aktives und passives Wahlrecht

10. Tabelle 5: System für den Informationsaustausch

11. Tabelle 6: Zeitrahmen für die Übermittlung und den Eingang der Daten im Rahmen des Systems für den Informationsaustausch

12. Tabelle 7: Anmerkungen der Mitgliedstaaten zur Richtlinie 93/109/EG

Anhang 1: Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2004

EU-Fragebogen zur Anwendung der Richtlinie 93/109/EG

ANTWORTFRIST: 17. JANUAR 2005

13. Statistische Daten

EINTRAGUNG IN DAS WÄHLERVERZEICHNIS

Gesamtzahl der inländischen Staatsangehörigen im Wahlalter in Ihrem Staat:

Gesamtzahl der im Wählerverzeichnis Ihres Landes eingetragenen inländischen Staatsangehörigen:

Gesamtzahl der inländischen Staatsangehörigen im Wahlalter mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat:

Gesamtzahl der inländischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat, die in das Wählerverzeichnis Ihres Landes aufgenommen wurden:

Gesamtzahl der ausländischen Unionsbürger im Wahlalter mit Wohnsitz in Ihrem Staat:

Ausländische Unionsbürger im Wahlalter mit Wohnsitz in Ihrem Staat, nach Mitgliedstaaten:

Ausländische Unionsbürger im Wahlalter mit Wohnsitz in Ihrem Staat, nach Geschlecht:

Gesamtzahl der in das Wählerverzeichnis Ihres Landes eingetragenen ausländischen Unionsbürger:

In das Wählerverzeichnis Ihres Landes eingetragene ausländische Unionsbürger, nach Mitgliedstaaten:

In das Wählerverzeichnis Ihres Landes eingetragene ausländische Unionsbürger, nach Geschlecht:

BETEILIGUNG AN DEN WAHLEN

Gesamtzahl der in Ihrem Staat wohnhaften inländischen Staatsangehörigen, die an der Wahl teilgenommen haben:

Gesamtzahl der in einem anderen Mitgliedstaat wohnhaften inländischen Staatsangehörigen, die in Ihrem Staat gewählt (d. h. für Kandidaten ihres Herkunftsstaats gestimmt) haben:

Gesamtzahl der in das Wählerverzeichnis Ihres Landes eingetragenen ausländischen Unionsbürger, die an der Wahl teilgenommen haben:

Ausländische Unionsbürger, die gewählt haben, nach Mitgliedstaat:

Ausländische Unionsbürger, die gewählt haben, nach Geschlecht:

AUSÜBUNG DES PASSIVEN WAHLRECHTS

Gesamtzahl der inländischen Staatsangehörigen, die in Ihrem Staat für das Europäische Parlament kandidiert haben:

Gesamtzahl der inländischen Staatsangehörigen, die in Ihrem Staat von den Kandidatenlisten für das Europäische Parlament gewählt wurden:

Ausländische Unionsbürger auf den Kandidatenlisten für das Europäische Parlament in Ihrem Staat, nach Mitgliedstaat und Geschlecht:

Ausländische Unionsbürger, die in Ihrem Staat von den Kandidatenlisten für das Europäische Parlament gewählt wurden, nach Mitgliedstaat und Geschlecht:

SYSTEM FÜR DEN INFORMATIONSAUSTAUSCH

Wie viele Datenmeldungen hat Ihr Staat im Rahmen des Systems für den Informationsaustausch übermittelt?

In welchem Zeitraum wurden die Daten zu ausländischen Unionsbürgern, die in das Wählerverzeichnis Ihres Landes eingetragen wurden, übermittelt? (Beginn und Ende)

Wie viele Datenmeldungen sind in Ihrem Staat im Rahmen des Systems für den Informationsaustausch eingegangen?

Eingang der Daten zu Staatsangehörigen Ihres Landes, die in die Wählerverzeichnisse anderer Mitgliedstaaten eingetragen wurden - Zeitraum, innerhalb dessen die Daten eingegangen sind (Beginn und Ende):

Wie viele Staatsangehörige Ihres Landes mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat wurden aufgrund des Informationsaustauschs aus Ihrem Wählerverzeichnis gestrichen? (Angaben bitte nach Mitgliedstaaten aufschlüsseln)

14. Inhaltliche Angaben

POLITISCHE FREIHEITEN ZUR FÖRDERUNG DER TEILNAHME AN DEN WAHLEN ZUM EUROPÄISCHEN PARLAMENT: BETEILIGUNG AUSLÄNDISCHER UNIONSBÜRGER AN POLITISCHEN TÄTIGKEITEN IN IHREM WOHNSITZSTAAT

Kann ein ausländischer Unionsbürger mit Wohnsitz in Ihrem Staat eine politische Partei gründen?

Kann ein ausländischer Unionsbürger mit Wohnsitz in Ihrem Staat einer politischen Partei beitreten?

Gibt es Quoten für ausländische Unionsbürger in politischen Parteien?

Gibt es andere Beschränkungen hinsichtlich der politischen Betätigung ausländischer Unionsbürger?

UNTERRICHTUNG DER BÜRGER (ARTIKEL 12 DER RICHTLINIE 93/109/EG)

Welche besonderen Maßnahmen haben Ihre Behörden ergriffen, um die Unionsbürger über ihr aktives und passives Wahlrecht und die entsprechende Vorgehensweise zu unterrichten?

Haben Sie zum Beispiel eines oder mehrere der folgenden Medien eingesetzt?

- Informationsbroschüren oder Merkblätter

- Zeitungsanzeigen

- Fernsehspots

- Radiospots

- persönliche Schreiben an Unionsbürger

- Website

- Sonstige:

Haben Sie Rückmeldungen von Bürgern, Vereinigungen oder Nichtregierungsorganisationen über die Informationskampagne erhalten?

Haben politische Parteien in irgendeiner Form an der Informationskampagne mitgewirkt? Wenn ja, wie?

Auf welchen Betrag schätzen Sie die Kosten der Informationskampagne?

Sind Sie angesichts der tatsächlichen Wahlbeteiligung ausländischer Unionsbürger der Auffassung, dass die Informationskampagne angemessen war?

AUSÜBUNG DES PASSIVEN WAHLRECHTS

Sind Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Einreichung von Kandidaturerklärungen, einschließlich bei der Ausstellung und Überprüfung der in Artikel 10 Absatz 2 genannten Bescheinigungen, aufgetreten?

Wurden Kandidaturerklärungen von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten von den Wahlbehörden Ihres Landes abgelehnt? Wenn ja, aus welchen Gründen?

SYSTEM FÜR DEN INFORMATIONSAUSTAUSCH

Welche Methode haben Sie konkret bei der Übermittlung und dem Eingang von Daten zu Gemeinschaftswählern eingesetzt (E-Mail, Disketten, CR-ROM, Papierform)? Gab es dabei Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten?

Konnten Sie dank der eingegangenen Daten die betreffenden Bürger ermitteln und aus dem Wählerverzeichnis Ihres Landes streichen? Wenn nicht, warum nicht?

Sind Sie der Auffassung, dass die von Ihrem Land übermittelten Daten den anderen Mitgliedstaaten ermöglicht haben, die betreffenden Wähler zu identifizieren und aus ihren nationalen Wählerverzeichnissen zu streichen? Wenn nicht, warum nicht?

Sind spezielle Probleme bei der Funktionsweise des Systems für den Informationsaustausch aufgetreten? Um welche Art von Problemen handelte es sich dabei?

Wie beurteilen Sie das Funktionieren des Systems für den Informationsaustausch, insbesondere im Vergleich zu 1999?

Sind Sie in der Praxis auf Fälle gestoßen, in denen ein Bürger versuchte, sich zweimal eintragen zu lassen oder zweimal zu wählen? Um wie viele Fälle handelte es sich? Worauf sind diese Ihrer Meinung nach zurückzuführen?

Lassen sich Ihrer Meinung nach durch das derzeitige System doppelte Stimmabgaben und Kandidaturen vermeiden?

Haben Sie sich im Zusammenhang mit dem Informationsaustausch mit datenschutzrechtlichen Fragen befasst? Inwieweit haben Sie die Auflagen der Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, insbesondere hinsichtlich der Unterrichtung der betroffenen Person gemäß Artikel 10 der Richtlinie, berücksichtigt?

BETEILIGUNG DER UNIONSBÜRGER MIT WOHNSITZ IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AN DEN WAHLEN IM HERKUNFTSTAAT

Haben Sie Maßnahmen ergriffen, um die inländischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat zu ermutigen, in Ihrem Staat zu wählen? Wenn ja, geben Sie bitte an, um welche Maßnahmen es sich handelt?

Haben Sie es Behörden anderer Mitgliedstaaten gestattet, Wahllokale für ihre Staatsangehörige in Ihrem Staat einzurichten? Wenn ja, welche Mitgliedstaaten haben diese Möglichkeit in Ihrem Staat genutzt?

SONSTIGE ANMERKUNGEN

Sind Probleme im Zusammenhang mit Unionsbürgern mit mehrfacher Staatsangehörigkeit (Staatsangehörige mehrerer Mitgliedstaaten) aufgetreten?

Sonstige Anmerkungen:

RICHTLINIE 93/109/EG - MÖGLICHER ÄNDERUNGSBEDARF

Halten Sie eine Änderung der Richtlinie 93/109/EG für erforderlich?

Wenn ja, in welcher Hinsicht?

Anhang 2 – Tabelle 1 [4]

TEILNAHME AUSLÄNDISCHER UNIONSBÜRGER AN DEN WAHLEN ZUM EUROPÄISCHEN PARLAMENT IM WOHNSITZMITGLIEDSTAAT |

Mitgliedstaat | Ausländische Unionsbürger im Wahlalter mit Wohnsitz in Ihrem Land | Im Wählerverzeichnis Ihres Landes geführte ausländische Unionsbürger | Anzahl der im Wählerverzeichnis Ihres Landes geführten ausländischen Unionsbürger, die gewählt haben |

Anzahl (A) | Anzahl (B) | % | Anzahl |

Belgien | 515 715 * | 59 368 | 11,5 | n.v. |

Dänemark | 58 148 | 15 572 | 26,7 | n.v. |

Deutschland | 2 156 388 | 133 465 | 6,1 | n.v. |

Estland | 5 054 | 621 | 12,2 | n.v. |

Finnland | 30 091 | 5 525 | 18,3 | 2 342 |

Frankreich | 1 102 517 | 144 925 | 13,1 | n.v. |

Griechenland | 64 672 | 2 577 | 3,9 | n.v. |

Irland | 118 118 ** | 46 108 | 39 | n.v. |

Italien | 149 544 *** | 16 390 | 10,9 | n.v. |

Lettland | 3 736 | 541 | 14,4 | n.v. |

Litauen | 1 826 | 321 | 17,5 | n.v. |

Luxemburg | 133 831 | 13 792 | 10,3 | 9556 |

Malta | 8 273 | 1 060 | 12,8 | 776 |

Niederlande | 202 000 * | n.v. | 79 000 * |

Österreich | 150 000 * | 24 093 | 16 | n.v. |

Polen | n.v. | 182 | n.v. |

Portugal | n.v. | n.v. |

Schweden | 177 881 | 44 776 | 25,1 | 24 100 * |

Slowakei | 6 871 | 593 | 8,6 | n.v. |

Slowenien | 707 | 51 | 7,2 | n.v. |

Spanien | 700 906 | 129 989 | 18,5 | n.v. |

Tschechische Republik | n.v. | 99 | n.v. |

Ungarn | 17 719 | 1 956 | 11 | n.v. |

Vereinigtes Königreich | n.v. | 401 000 **** | n.v. |

Zypern | 45 725 | 2 054 | 4,4 | 1 213 |

EU insgesamt | 5 649 722 | 1 045 058 | 107 431 |

Gesamtzahl für die Mitgliedstaaten, die Angabe A und B geliefert haben | 5 389 574 | 643 777 | 11,94 |

Legende: | n.v. | Nicht verfügbar |

* | Der Mitgliedstaat konnte lediglich einen Schätzwert angeben |

** | Stand 2002 |

*** | Stand 2001 |

**** | Schätzwert des Vereinigten Königreichs, ohne Berücksichtigung der Staatsangehörigen von MT, CY und IE. |

Anhang 3 - Tabelle 2[5]

TEILNAHME AUSLÄNDISCHER UNIONSBÜRGER AN DEN WAHLEN ZUM EUROPÄISCHEN PARLAMENT IM HERKUNFTSMITGLIEDSTAAT |

Mitgliedstaat | Inländische Staatsangehörige im Wahlalter mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat | In das Wählerverzeichnis Ihres Landes eingetragene inländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat | Inländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat, die in Ihrem Land gewählt haben |

Anzahl | Anzahl | Anzahl |

Belgien | 195 776 | 215 | 186 |

Dänemark | n.v. | 4 000 * | 4 000 * |

Deutschland | n.v. | 2 826 | n.v. |

Estland | n.v. | 3574 | 1 027 |

Finnland | 135 217 | 113 001 | 6 799 |

Frankreich | 52 032 | n.v. | n.v. |

Griechenland | 716 015 * | 34 113 | 25 546 |

Irland | n.v. | 286 | 286 *** |

Italien | 1 165 994 | n.v. | n.v. |

Lettland | 32 630 ** | 32 630 | 3 215 |

Litauen | n.v. | 5 898 | 4 156 |

Luxemburg | n.v. | n.v. | n.v. |

Malta | n.v. | 96 *** | 51 *** |

Niederlande | n.v. | n.v. | n.v. |

Österreich | n.v. | 35 527 | n.v. |

Polen | n.v. | 12 625 | 7 815 |

Portugal | n.v. | n.v. | n.v. |

Schweden | 53 522 ** | 49 637 | 10 600 * |

Slowakei | n.v. | 0 **** | 0 **** |

Slowenien | 8 594 | 2 375 | 510 |

Spanien | 388 313 | 388 313 | 74 720 |

Tschechische Republik | n.v. | n.v. | n.v. |

Ungarn | n.v. | 0 **** | 0 **** |

Vereinigtes Königreich | 98 851 *** | 8 555 *** | n.v. |

Zypern | n.v. | 0 **** | 0 **** |

EU insgesamt | 2 748 093 | 693 671 |

Legende: | n.v. | Nicht verfügbar |

* | Der Mitgliedstaat konnte lediglich einen Schätzwert angeben |

** | Alle Wähler, die als im Ausland (Lettland)/in ganz Europa (Schweden) lebend registriert sind |

*** | Unter Vorbehalt – der Mitgliedstaat konnte keine vollständigen Daten angeben |

**** | Aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften ist eine Eintragung ins Wählerverzeichnis oder die Teilnahme an der Wahl nicht möglich |

Anhang 4 - Tabelle 3[6]

AUSÜBUNG DES PASSIVEN WAHLRECHTS IM WOHNSITZMITGLIEDSTAAT DURCH AUSLÄNDISCHE UNIONSBÜRGER BEI DEN WAHLEN ZUM EUROPÄISCHEN PARLAMENT |

Kandidaturen | Aufschlüsselung nach Mitgliedstaaten und Geschlecht | Gewählte Kandidaten | Aufschlüsselung nach Mitgliedstaaten und Geschlecht |

Mitgliedstaat | Anzahl | Anzahl |

Österreich | 1 | 1 ♀ DE | 0 |

Belgien | 8 | 4 ♂ und 4 ♀: | 0 |

2 NL, 2 DE, 1 FR, 1 GR, 1 IT, 1 ES |

Tschechische Republik | 5 | 5 ♂: | 1 | ♂ DE |

FR, DE, UK, IE, IT |

Frankreich | 8 | 1 ♀ DE + 1 ♂ BE + 1 ♂ FI + 1 ♀ IT + | 1 | ♂ FI |

1 ♀ LU + 1 ♂ UK + 1 ♀ UK + 1 ♀ SE |

Deutschland | 16 | 3 ♀ und 13 ♂: | 1 | ♂ NL |

3 FR + 3 IT + 2 IE + 2 NL + 2 SE + 1 DK + |

1 LU + 1 UK |

Griechenland | 4 | 2 ♂ IT + 1 ♀ DE + 1♀ FI | 0 |

Luxemburg | 8 | 0 |

Niederlande | 2 | 1 UK + 1 FR | 0 |

Portugal | 1 | 1 ♂ IT | 0 |

Spanien | 1 | 1 ♀ FR | 0 |

Schweden | 1 | 1 ♂ DK | 0 |

Vereinigtes Königreich | 2 | 1 ♂ DE + 1 ♀ IT | 0 |

57 | 3 |

EU insgesamt |

Legende: | Kandidaturen: | Ausländische Unionsbürger, die in Ihrem Land für die Wahlen zum Europäischen Parlament kandidiert haben. |

Gewählte Kandidaten: | Ausländische Unionsbürger auf den Kandidatenlisten Ihres Landes für die Wahlen zum Europäischen Parlament, die gewählt wurden. |

Anhang 5 - Tabelle 4[7]

Mitglied- staat |

UNTERRICHTUNG DER BÜRGER |

Welche besonderen Maßnahmen haben Ihre Behörden ergriffen, um Unionsbürger über ihr aktives und passives Wahlrecht zu unterrichten? |

Mitgliedstaat | ERFOLG | 1999 | IN WELCHEN BEREICHEN HAT ES SCHWIERIGKEITEN GEGEBEN? | Ist das derzeitige System angemessen? |

Einheitliches Format: | Einführung eines einheitlichen Formats, das alle Mitgliedstaaten im Rahmen des Systems für den Informationsaustausch verwenden. |

Kein System: | Abschaffung des derzeitigen Systems für den Informationsaustausch. |

Verwaltungsaufwand: | Das derzeitige System ist mit einem zu großen Verwaltungsaufwand für die nationalen Behörden verbunden. |

Mehrfache Staatsangehörigkeit: | Auf der Grundlage der geltenden Vorschriften können doppelte Stimmabgaben von Personen, die die Staatsangehörigkeit von mehr als einem Mitgliedstaat besitzen, nicht verhindert werden. |

Nur Erklärung: | Abschaffung des derzeitigen Systems für den Informationsaustausch und lediglich Beibehaltung der bei der Eintragung in das Wählerverzeichnis vorzulegenden Erklärung, in der sich der Wahlberechtigte verpflichtet, nur in einem Mitgliedstaat abzustimmen bzw. zu kandidieren. |

n.v.: | Der Mitgliedstaat hat die Frage nicht beantwortet. |

[1] Siehe Mitteilung der Kommission KOM(2006) 790.

[2] Siehe Mitteilung der Kommission KOM(2006) 790.

[3] nL[4]oL[5]qL[6]rL[7]€L[8]?L[9]ÄL[10]ÅL[11]âL[12]ãL[13]äL[14]åL[15]ìL[16]íL[17][18]M[19]M[20]M[21]M[22]$M[23]%M[24]<M[25]=M[26]SM[27]TM[28]sM[29]tM[30]?M[31]íäØÇä± ±‘€änbPDPDPDPDPDPDPhùcaJ"hùcaJmHnHu[pic]hùchùchùchùchùchùchùSiehe hierzu SEK(2006) 1646.

* Antworten der Mitgliedstaaten auf den Fragebogen.

* Antworten der Mitgliedstaaten auf den Fragebogen.

* Antworten der Mitgliedstaaten auf den Fragebogen.

* Antworten der Mitgliedstaaten auf den Fragebogen.

* Antworten der Mitgliedstaaten auf den Fragebogen.

* Antworten der Mitgliedstaaten auf den Fragebogen.

* Antworten der Mitgliedstaaten auf den Fragebogen.


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