Mitteilung der Kommission - Regionen für den wirtschaftlichen Wandel {SEC(2006) 1432}
/* KOM/2006/0675 endg. */
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[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |
Brüssel, den 8.11.2006
KOM(2006) 675 endgültig
MITTEILUNG DERKOMMISSION
REGIONEN FÜR DEN WIRTSCHAFTLICHEN WANDEL
{SEC(2006) 1432}
MITTEILUNG DERKOMMISSION
REGIONEN FÜR DEN WIRTSCHAFTLICHEN WANDEL
„Die wirtschaftlichen Reformen sind eingeleitet, Europa bewegt sich. Wenn es uns gelingt, unsere Anstrengungen noch zu verstärken, wird die erneuerte Lissabon-Strategie später einmal als echter Wendepunkt hin zu mehr Wachstum und Beschäftigung in Europa gelten. Es ist an der Zeit, mehr Tempo zu machen.“
José-Manuel Durão Barroso
25. Januar 2006
„Der Europäische Rat begrüßt die Mitteilung der Kommission mit dem Titel ‚Jetzt aufs Tempo drücken’. Er fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Austausch von Erfahrungen praktisch zu organisieren.“
Europäischer Rat
24. März 2006
Zusammenfassung
Für den Zeitraum 2007-2013 plant die Kommission, zwei bestehende Instrumente der europäischen Regionalpolitik, nämlich die interregionale Zusammenarbeit und das Netzwerkprogramm zur Stadtentwicklung, in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten als Prüfstand für Methoden zur Modernisierung der Wirtschaft und zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit zu nutzen. Diese neue Initiative soll den Titel „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ tragen und den Beitrag der europäischen Kohäsionspolitik zur Erreichung der Ziele der überarbeiteten Lissabon-Strategie noch weiter steigern. Die Finanzausstattung wird sich auf insgesamt 375 Millionen Euro belaufen.
An der Funktionsweise der beiden oben genannten Instrumente wird sich durch diese Initiative nichts ändern. Auf freiwilliger Basis gebildete Netze aus Mitgliedstaaten, Regionen und Städten werden auch weiterhin ihrem Interesse entsprechend Entwicklungsthemen auswählen und im Rahmen gemeinsamer Projekte, die vom Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert werden, verfolgen; hierbei werden die teilnehmenden Mitgliedstaaten, Regionen und Städte auch künftig federführend bleiben.
Neu wird im Zeitraum 2007-2013 sein, dass die Kommission ihrerseits den Netzen eine Reihe von Themen zur Auswahl stellt, bei denen der Schwerpunkt auf der Modernisierung der Wirtschaft und auf der überarbeiteten Lissabon-Agenda liegt. Mitgliedstaaten, Regionen oder Städte, die sich für diese Themen entscheiden, werden Gelegenheit zu einer engeren Zusammenarbeit mit der Kommission erhalten. Die zweite große Neuerung wird darin bestehen, dass im Rahmen der Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ eine Schnellspurvariante zur Verfügung steht. Mit Hilfe dieser Variante kann die Kommission bei der Erprobung ausgewählter Konzepte die Federführung übernehmen, damit diese Ideen dann rasch über die vom EFRE kofinanzierten regionalpolitischen Hauptprogramme verbreitet werden können. Zu den ausgewählten Themen sollen auf freiwilliger Basis Netze gebildet werden, in denen die Kommission die Federführung übernimmt und die Ergebnisse sammelt. Die Kommission erhält auf diese Weise ein „Übungsgelände“, um ihre Ideen für die Wirtschaftsmodernisierung anhand der von ihr festgelegten Themen zu testen. Für die Auswahl der Themen und die Begleitung der Programme sind die Kommissionsdienststellen zuständig, die hierzu ihre Anstrengungen koordinieren.
Zwei weitere Neuerungen sollen dazu dienen, die erzielten Ergebnisse besser zu kommunizieren und zu verbreiten; dies gilt insbesondere für Projekte, die eindeutig zur Beschäftigungs- und Wachstumsstrategie der Union beitragen. Die erste Neuerung besteht darin, dass ab März 2007 jährlich und jeweils parallel zur Frühjahrstagung des Europäischen Rates eine Konferenz „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ stattfindet (mit entsprechender Website und dazu gehörigen Veröffentlichungen). Die zweite Neuerung ist die jährliche Auszeichnung der besten Projektideen in verschiedenen Kategorien der Wirtschaftsmodernisierung.
Es wird vorgeschlagen, dass die Kommission die Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ in ihrem Bericht an den Rat über die Fortschreite bei der Abarbeitung der erneuerten Lissabon-Agenda erwähnt.
Die Kommissionsdienststellen, Mitgliedstaaten, Regionen und Städte werden ihre Arbeiten koordinieren, um für die Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ und ihre Schnellspurvariante die größtmögliche Unterstützung zu mobilisieren. Es ist geplant, dass die ersten thematischen Netze bereits Ende 2006 ihre Arbeit aufnehmen.
Einleitung
1. Die europäische Kohäsionspolitik kommt dem Aufruf von Präsident Barroso vom Januar 2006 nach, bei den Bemühungen um ein höheres Wachstum und zusätzliche und bessere Arbeitsplätze „auf das Tempo zu drücken“.
In den neun Monaten seit diesem Aufruf haben Mitgliedstaaten, Regionen und Städte in enger Zusammenarbeit mit der Kommission intensive Vorbereitungen für neue Entwicklungsprogramme – mit einer Laufzeit bis 2013 – getroffen. Für diese Programme werden im Zuge der Kofinanzierung 350 Milliarden Euro aus Gemeinschaftsmitteln und weitere 150 Milliarden Euro aus nationalen (öffentlichen und privaten ) Quellen bereitgestellt. Die Kommission wird die Programme Anfang 2007 beschließen.
2. Diese Programme bilden den krönenden Abschluss einer Reihe von Maßnahmen, die die Kommission bereits getroffen hat, um zu gewährleisten, dass diese 500 Milliarden Euro in erster Linie der Modernisierung der Wirtschaft und der Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit zugute kommen.
- Sie hat – unterstützt vom Europäischen Rat – auf den offensichtlichen Zusammenhang zwischen der wirtschaftlichen Konvergenz von Regionen und der wirtschaftlicher Modernisierung hingewiesen und so eine enge Verbindung zwischen dem Rechtsrahmen der europäischen Kohäsionspolitik und der überarbeiteten Lissabon-Agenda hergestellt.
- Außerdem hat sie quantitative Zielvorgaben für die Mitgliedstaaten vorgeschlagen, um es diesen und ihren Regionen zu erleichtern, die im Rahmen der Kohäsionspolitik gewährten Finanzmittel aus dem ERFE, dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Kohäsionsfonds auf Modernisierungsinvestitionen zu konzentrieren. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass in den Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand zwischen 2007 und 2013 60 % des Investitionsvolumens in Modernisierungsvorhaben fließen. Für alle anderen Regionen beträgt die Zielvorgabe 75 %. Die 60 %-Vorgabe ist für die zehn neuen Mitgliedstaaten freiwillig; mehrere haben indes bereits erklärt, sich daran halten zu wollen.
- Der Rat hat die strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft mit drei Modernisierungsschwerpunkten sowie detaillierte Leitlinien für Investitionen in die Stadtentwicklung angenommen.
Mit diesen Entscheidungen will die Kommission die Mitgliedstaaten, Regionen und Städte dabei unterstützen, für ihre Konvergenzprogramme diejenigen Investitionen auszuwählen, die im Hinblick auf Wirtschaftsmodernisierung und Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit einen maximalen Mehrwert gewährleisten. Die Entscheidungen tragen dazu bei, dass in der europäischen Kohäsionspolitik das Tempo beschleunigt wird. Doch kann durchaus noch mehr getan werden.
Die Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ und ihre Schnellspurvariante
3. Die Programme zur Förderung der regionalen Konvergenz, der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigung, über die die Mittel aus dem EFRE und dem ESF für die europäische Kohäsionspolitik vergeben werden, werden im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip dezentral verwaltet. Die Auswahl der Investitionen, die im Zeitraum 2007-2013 durch EFRE und ESF mitfinanziert werden sollen, treffen die Mitgliedstaaten, Regionen und Städte größtenteils selbst.
„Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ zielt darauf ab, – insbesondere in Bezug auf Projekte, die eindeutig zur Beschäftigungs- und Wachstumsstrategie der Union beitragen – die besten Methoden zur wirtschaftlichen Modernisierung zu ermitteln und diese an alle Regionen weiterzugeben, um ihnen bei der Ankurbelung ihres Wachstums zu helfen und das wirtschaftliche Gefälle abzubauen. Damit wird dieser Initiative eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft zukommen, in denen die Bedeutung gemeinsamer Entwicklungsstrategien auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene sowie die Notwendigkeit einer Vernetzung der Beteiligten hervorgehoben wird, damit die Ideen in die wichtigsten nationalen und regionalen Kohäsionsprogramme einfließen[1]. Wichtig wird dies gerade für jene Mitgliedstaaten und Regionen sein, deren Leistung vom Unionsdurchschnitt besonders stark abweicht.
Für die Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ sollen zwei bestehende Instrumente der europäischen Regionalpolitik – die interregionalen Kooperationsprogramme und das Programm zur Förderung von Stadtentwicklungsnetzen – auf Fragen der Wirtschaftsentwicklung ausgerichtet werden, die die Kommission entsprechend den strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft festlegt. Den Rahmen bildet das neue Ziel der europäischen territorialen Zusammenarbeit[2]. Die Finanzausstattung der beiden Instrumente wird im Zeitraum 2007-2013 insgesamt 375 Millionen Euro betragen.
4. Bei „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ wird es eine Reihe von Neuerungen geben.
- Regionen und Städte können zwar nach wie vor ihre eigenen Netze bilden und selbst verwalten, doch werden sie künftig auch aufgefordert werden, sich dabei mit Themen zu befassen, die ausgewählt wurden, um die Politik der Union mit der Modernisierungsagenda in Einklang zu bringen. Diese Themen legen die Kommissionsdienststellen in gegenseitiger Abstimmung und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten fest (siehe Abschnitte 14 bis 16 und das Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen SEK(2006) 1432).
- Für Modernisierungskonzepte von Kommissionsmitgliedern und ihren Diensten bietet die neue Schnellspurvariante eine Möglichkeit zur raschen Erprobung. Bei dieser Variante ist es in erster Linie die Kommission, die das Netz aus freiwilligen Regionen und Städten bildet und die Programme begleitet (siehe Abschnitte 7 und 8).
- Zwischen den thematischen Netzen und den europäischen regionalpolitischen Hauptprogrammen wird es einen Austausch ( two-way-bridge ) geben, bei dem Projekte, die mit Mitteln aus dem 375 Millionen Euro umfassenden Budget von „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ erfolgreich getestet wurden, rasch in die Hauptprogramme übergenommen werden (siehe Abschnitte 9 und 10).
- Regionen oder Städte, die – ob eigenständig oder gemeinsam – bereits erfolgreiche Konzepte entwickelt haben, werden die Gelegenheit erhalten, ihre Erfahrungen in die Schnellspurvariante einzubringen, damit sie rasch und möglichst weit verbreitet werden können.
- Die an dieser Initiative beteiligten Regionen und Städte werden um die Zusage gebeten werden, die erfolgreich gestesteten Methoden in ihre Hauptprogramme aufzunehmen. Konkret könnte dies geschehen, indem der Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ (in EFRE-Programmen) Vorrang gewährt bzw. in die Hauptprogramme eine besondere Klausel aufgenommen wird. Für die Teilnahme an der Schnellspurvariante wird eine solche Zusage verlangt werden.
- Bei der Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ soll die Kommunikation verstärkt und erweitert werden, um die bewährten Vorgehensweisen rasch in allen Regionen und Städten der Union zu verbreiten. Zu diesem Zweck sollen alljährlich regionale Projekte ausgezeichnet werden, mit denen erstklassige Ergebnisse hinsichtlich wirtschaftlicher Modernisierung erzielt werden (siehe Abschnitte 11 bis 13).
5. Dank dieser Neuerungen wird die Union mit der Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ über ein Instrument verfügen, mit dem die Wirtschaftsmodernisierung beschleunigt und die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden kann – mit einer eindeutigen Aufgabenzuweisung für die Kommission bei der Schnellspurvariante. Regionen und Städte werden Gelegenheit bekommen, an bestimmten, auf die wirtschaftliche Modernisierung gerichteten Themen zu arbeiten. Darüber hinaus werden innovative Denkansätze für die Umsetzung der vom EFRE mitfinanzierten europäischen Regionalentwicklungsprogramme gefördert und somit dafür gesorgt werden, dass diese in immer höherem Maße zur angestrebten Modernisierung beitragen.
6. Die Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ wird leicht handhabbar sein und keine neuen Verwaltungsstrukturen erfordern, da die bestehenden Instrumente der interregionalen Zusammenarbeit und die Programme zur Förderung von Stadtentwicklungsnetzen genutzt werden sollen. Die Grundsätze der Subsidiarität und der Dezentralisierung werden konsequent eingehalten. Damit wird „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ die bereits von Kommission und Rat getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen ergänzen.
7. Die Kommission wird im Rahmen des europäischen kohäsionspolitischen Ziels der territorialen Zusammenarbeit für die Kofinanzierung der von „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ aufgelegten Programme sorgen und darüber hinaus für Netze, die sich für die Schnellspurvariante entschieden haben, eine laufende Unterstützung durch Experten und bei Bedarf auch administrative Hilfe sicherstellen. Bei Konzepten, die sich als erfolgreich erweisen, kann die Kofinanzierung auch von den aus dem EFRE mitfinanzierten europäischen Regionalentwicklungsprogrammen übernommen werden, außerdem kann bei den Programmen der Europäischen Investitionsbank oder der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung eine Finanzhilfe beantragt werden. Auch die Initiative JASPERS kann in die Projektentwicklung einbezogen werden.
8. Die Schnellspurvariante wird ein fester Bestandteil der Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ sein. Ebenso wie bei den übrigen Komponenten der Initiative wird die Teilnahme für Regionen und Städte freiwillig sein, allerdings mit dem wichtigen Unterschied, dass hier nicht die Regionen und Städte Hauptakteure sind, sondern die Kommission. Diese wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die zu behandelnden Themen festlegen, interessierte Regionen und Städte zur Teilnahme einladen, gemeinsam mit den zuständigen Behörden die Federführung der thematischen Netze übernehmen und die Ergebnisse zusammenstellen. Darüber hinaus können Netze, die sich für die Schnellspurvariante entschieden haben, bei der Erstellung von Aktionsplänen für Tests und Bewertungen vorbildlicher Verfahren die Hilfe von Sachverständigen in Anspruch nehmen. Wie die anderen Netze der Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ werden auch sie die bestehenden Strukturen der interregionalen Zusammenarbeit und der Stadtentwicklung nutzen.
Brückenschlag
9. Die Erfahrung zeigt, dass zwischen Pilotprojekten, in denen neue Konzepte entwickelt werden, und den aus dem EFRE mitfinanzierten europäischen Hauptprogrammen, die über den Löwenanteil der Fördermittel verfügen, eine feste Verbindung bestehen muss. Diese ist für die zügige und weite Verbreitung und Umsetzung neuer Ideen von grundlegender Bedeutung. Im Rahmen der Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“, insbesondere der Schnellspurvariante, sollen Regelungen getroffen werden, die einen wechselseitigen Austausch ermöglichen. Dabei soll auch auf den bei der Gemeinschaftsinitiative EQUAL gemachten Erfahrungen aufgebaut werden, die einen bedeutsamen Beitrag zur Verbreitung bewährter Praktiken in den vom ESF kofinanzierten Bereichen leistet.
Zunächst werden Regionen, die im Rahmen von europäischen EFRE-Regionalentwicklungsprogrammen, von anderen EU-Programmen oder eigenen nationalen oder regionalen Programmen nachahmenswerte Konzepte entwickelt haben, Gelegenheit erhalten, diese von „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ bewerten und in der gesamten Union verbreiten zu lassen.
Zweitens werden die an den Netzen der Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ beteiligten Mitgliedstaaten, Regionen und Städte aufgefordert werden nachzuweisen, dass zwischen diesen Netzen und ihren Hauptprogrammen ein Austausch stattfindet. Dies soll gewährleisten, dass die im Rahmen der Initiative gewonnenen Ideen rasch in die Hauptprogramme Eingang finden.
10. Dieser Brückenschlag zwischen den beiden Formen der Regionalentwicklung soll durch verschiedene, leicht zu erfüllende Anforderungen gewährleistet werden. Beispielsweise könnte der Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ in den EFRE-Programmen Priorität eingeräumt bzw. in die Hauptprogramme der teilnehmenden Regionen und Städte eine besondere Klausel aufgenommen werden, die die Übernahme neuer Ideen gewährleistet.
Verbesserte Informationspolitik
11. Eine verbesserte Informationspolitik wird ein wesentlicher Bestandteil der Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ sein. Sie soll die rasche Verbreitung von Ideen, Ergebnissen und Hintergrundinformationen zu vorbildlichen Projekten gewährleisten. Zu diesem Zweck werden sich die beteiligten Kommissionsdienststellen bei Seminaren, Veröffentlichungen und sonstigen Kommunikationsformen untereinander absprechen.
12. Eine wichtige Rolle wird in diesem Zusammenhang die Konferenz „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ spielen, die alljährlich zeitgleich mit dem Frühjahrsgipfel des Europäischen Rats stattfinden soll. Damit soll deutlich gemacht werden, welchen Beitrag die gemeinschaftlichen Maßnahmen zur Modernisierung der Wirtschaft und zur Erreichung der in Lissabon gesetzten Ziele leisten. Die erste Konferenz ist für März 2007 geplant.
Anlässlich dieser Konferenz soll eine neue Website zum Austausch vorbildlicher Praktiken „freigeschaltet“ werden, die zunächst Daten zu 50 Projekten aus den Schlüsselbereichen Forschung, technische Innovation, Informationsgesellschaft, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Finanzierungstechniken enthalten soll. Diese Daten werden aus den laufenden Programmen stammen. Bis Ende 2007 soll die Zahl der Projekte dann auf mindestens 150 angewachsen sein. Die Kommission wird anlässlich dieser Konferenz alljährlich eine Zusammenstellung vorbildlicher Projekte aus allen von der Initiative abgedeckten Bereichen veröffentlichen.
13. Ein fester Bestandteil der Kommunikationspolitik von „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ wird die jährliche Auszeichnung der besten Projekte aus ausgewählten Themenbereichen im Bereich der wirtschaftlichen Modernisierung sein. Durch diese Auszeichnung soll der Bekanntheitsgrad nachahmenswerter Praktiken erhöht, der Erfahrungsaustausch gefördert und innovativen Denkansätzen ein Forum geboten werden. Die Vergabe erfolgt alljährlich bei der Frühjahrskonferenz von „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“. Einzelheiten zu den Bewerbungsmöglichkeiten werden im Rahmen der ersten Konferenz im März 2007 bekannt gegeben werden.
Die Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ und ihre Schnellspurvariante im Überblick
Die folgende Tabelle fasst die Merkmale der Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ und insbesondere ihrer Schnellspurvariante zusammen:
Regionen für den wirtschaftlichen Wandel | Schnellspurvariante |
Netze für die Durchführung von Projekten zur Modernisierung der Wirtschaft und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit | Ja | Ja |
Hauptakteur beim Aufbau der Netze | Region oder Stadt | Kommission |
Federführung im Netz | Region oder Stadt | Region oder Stadt |
Unterstützung der Programms der Netze durch die europäische Regionalpolitik | Ja | Ja |
Zusätzliche Hilfestellung seitens der Kommission in Form von Expertenwissen und administrativer Unterstützung | Nein | Ja |
Bewertung der Ergebnisse | Regionen und Städte | Kommission, Regionen und Städte |
Zusage, bewährte Ideen in die regionalpolitischen Hauptprogramme zu übernehmen | Wünschenswert | Voraussetzung |
Mitwirkung der Programmverwaltungsbehörden in den Netzen | Wünschenswert | Voraussetzung |
Mitwirkung an den jährlich im Rahmen der Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ verliehenen Auszeichnungen | Ja | Ja |
Rasche Verbreitung der Ergebnisse | Wünschenswert | Von grundlegender Bedeutung |
Schwerpunktthemen der Modernisierung
14. Der neue Rechtsrahmen für die europäische Kohäsionspolitik legt für den Zeitraum 2007-2013 unter dem übergeordneten Ziel der wirtschaftlichen Modernisierung strategische Leitlinien für Investitionen der Mitgliedstaaten und Regionen fest. Darin werden letztere aufgerufen, mit ihren Investitionen höchstmögliche Konvergenz zu gewährleisten und sich zu diesem Zweck – soweit dies sinnvoll ist – auf die in den Leitlinien genannten Themen zu konzentrieren. Die Themenwahl wird von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat und von Region zu Region je nach Wirtschaftskraft unterschiedlich ausfallen. Diese Bemühungen um Konzentration werden durch Zielvorgaben noch weiter verstärkt.
15. Die strategischen Leitlinien enthalten eine Reihe von Themen, die die Mitgliedstaaten zum Gegenstand ihrer Wirtschaftsentwicklungsprogramme machen können. Diese drei thematischen Gruppen von Leitlinien und das Querschnittsthema territoriale Entwicklung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Erhöhung der Attraktivität von Mitgliedstaaten, Regionen und Städten durch Verbesserung ihrer Erreichbarkeit, durch Gewährleistung einer angemessenen Dienstleistungsqualität und eines angemessenen Dienstleistungsniveaus sowie durch Erhaltung ihres Umweltpotenzials;
- Förderung von Innovation, Unternehmergeist und Wachstum der wissensbasierten Wirtschaft durch Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten, einschließlich Öko-Innovationen, und durch neue Informations- und Kommunikationstechnologien;
- Schaffung zusätzlicher und besserer Arbeitsplätze, indem mehr Menschen an eine abhängige oder selbstständige Arbeit herangeführt, die Anpassungsfähigkeit von Arbeitskräften und Unternehmen verbessert und die Investitionen in das Humankapital aufgestockt werden;
- Erzielung eines insgesamt hohen Wachstumspotenzials und einer ausgewogenen regionalen Entwicklung durch besondere Berücksichtigung der jeweiligen geografischen Gegebenheiten.
Diese Leitlinien stimmen mit den vom Europäischen Rat im März 2006 festgelegten prioritären Bereichen überein: mehr Investitionen in Wissen und Innovation, Erschließung des unternehmerischen Potenzials, insbesondere von KMU, und Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für prioritäre Bevölkerungsgruppen. Darüber hinaus wies der Europäische Rat seinerzeit auf die Bedeutung von Investitionen im Energiebereich hin. Fest steht, dass die Initiative zu den übergreifenden kohäsionspolitischen Zielen beitragen wird, etwa zur Gleichstellung der Geschlechter, zur Verringerung von Behinderungen und zu einer nachhaltigen Entwicklung.
16. Die Dienststellen der Kommission haben bereits erhebliche Anstrengungen unternommen, um die im Rahmen der Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ zu behandelnden Themen festzulegen. Diese werden im Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen SEK(2006) 1432 näher ausgeführt.
Diese Zusammenarbeit zwischen den Kommissionsdienststellen soll auch während der Initiative fortgesetzt werden; dies gilt insbesondere für die Schnellspurvariante. Die federführende Rolle, die die Kommission bei den thematischen Netzen, die sich für die Schnellspurvariante entschieden haben, übernimmt, wird zwischen den beteiligten Kommissionsdienststellen aufgeteilt. Dadurch soll eine enge Verknüpfung zwischen den Politikbereichen der Gemeinschaft und den thematischen Netzen gewährleistet und so die Möglichkeit eröffnet werden, dass wichtige, für die wirtschaftliche Modernisierung relevante Ideen in verschiedenen Bereichen weiterverfolgt werden.
Weitere Schritte
17. Die Kommissionsdienststellen, Mitgliedstaaten, Regionen und Städte werden ihre Arbeiten koordinieren, um für die Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ und ihre Schnellspurvariante größtmögliche Unterstützung zu mobilisieren. Der finnische Ratsvorsitz will die Diskussionen anlässlich eines informellen Treffens der für Regionalpolitik zuständigen Minister am 21. November in Brüssel abschließen und die Mitgliedstaaten dabei um Genehmigung der Neuausrichtung der bestehenden Instrumente und der von der Kommission genannten Ziele und Themen ersuchen.
Die Arbeit der Kommissionsdienststellen an der Schnellspurvariante ist bereits weit gediehen; geplant ist, dass die ersten thematischen Netze ihre Tätigkeit Ende 2006 aufnehmen.
[1] KOM(2006) 386: Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft, Erwägungsgrund 13.
[2] Die Rechtsgrundlage ist Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999. Zu weiteren Einzelheiten bezüglich der Umsetzung siehe EFRE-Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 vom 5. Juli 2006.
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