Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Instrument für Heranführunghilfe (IPA) mehrjähriger indikativer Finanzrahmen 2008-2010
/* KOM/2006/0672 endg. */
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[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |
Brüssel, den 8.11.2006
KOM(2006) 672 endgültig
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
INSTRUMENT FÜR HERANFÜHRUNGHILFE (IPA) MEHRJÄHRIGER INDIKATIVER FINANZRAHMEN 2008-2010
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
INSTRUMENT FÜR HERANFÜHRUNGHILFE (IPA) MEHRJÄHRIGER INDIKATIVER FINANZRAHMEN 2008-2010
Einführung
Im Zuge der Vorbereitungen auf die neue finanzielle Vorausschau 2007-2013 legte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat im September 2004 einen Vorschlag für ein neues Instrument für Heranführungshilfe (IPA) vor. Die Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 über das IPA wurde am 17. Juli 2006 verabschiedet.
Über das IPA soll gezielte Unterstützung für Länder geleistet werden, die Kandidaten oder potenzielle Kandidaten für einen Beitritt zur EU sind. Damit die Ziele jedes Landes in möglichst effizienter Weise verwirklicht werden können, umfasst das IPA fünf verschiedene Komponenten: Übergangshilfe und Institutionenaufbau, grenzübergreifende Zusammenarbeit, regionale Entwicklung, Entwicklung der Humanressourcen und Entwicklung des ländlichen Raums. Für Kandidatenländer kommen Maßnahmen im Zusammenhang mit der regionalen Entwicklung, der Entwicklung der Humanressourcen und der Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen der entsprechenden Komponenten in Betracht, die auf die Umsetzung der Kohäsions- und der Agrarpolitik der EU nach dem Beitritt vorbereiten sollen. Dies setzt voraus, dass das Land über ausreichende Verwaltungskapazitäten und –strukturen verfügt, um die Verantwortung für die Verwaltung der Hilfe übernehmen zu können. Im Fall der potenziellen Kandidatenländer werden derartige Maßnahmen im Rahmen der Komponente „Übergangshilfe und Institutionenaufbau“ durchgeführt.
Der mehrjährige indikative Finanzrahmen (MIFR) für das Instrument für Heranführungshife (IPA) soll Informationen zur vorläufigen Aufschlüsselung des IPA-Gesamtrahmens bieten, den die Kommission gemäß Artikel 5 der IPA-Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 vorgeschlagen hat. Er dient als Bindeglied zwischen dem politischen Rahmen des Erweiterungspakets und dem Haushaltsverfahren. Das für jedes Empfängerland erstellte mehrjährige indikative Planungsdokument (MIPD), mit dem die Heranführungshilfe für die einzelnen Länder gewährt wird, trägt der im MIFR dargelegten vorläufigen Aufschlüsselung Rechnung.
Der MIFR basiert auf einem fortlaufenden dreijährigen Programmierungszyklus. In der Regel wird ein MIFR im letzten Quartal des Jahres N-2 für die Jahre N, N+1 und N+2 vorgelegt. Er ist Teil des Erweiterungspakets und enthält einen mit dem Finanzrahmen in Einklang stehenden Vorschlag für die finanzielle Umsetzung der im Paket selbst dargelegten politischen Prioritäten.
Aufgrund der Verzögerungen, die bei der Vereinbarung der neuen finanziellen Vorausschau 2007-2013 sowie bei der Genehmigung der IPA-Verordnung auftraten, konnte für die Jahre 2007-2009 innerhalb dieses Zeitraums kein MIFR vorgelegt werden. Dieser mehrjährige indikative Finanzrahmen, der die Jahre 2008-2010 abdeckt, ist daher der erste MIFR unter IPA, und er bestätigt die Zahlen für 2007, die dem Rat und dem Parlament im Vorentwurf des Haushaltsplans 2007 der Kommission vorgelegt wurden. Er enthält die Mittelzuweisungen des Finanzrahmens für die Heranführungshilfe nach Land und Komponente und umfasst darüber hinaus Angaben zur Mittelausstattung für das regionale Programm und die horizontalen Programme und die für Unterstützungsausgaben bereitgestellten Beträge.
Politischer und strategischer Rahmen
Die allgemeinen politischen Prioritäten für die Heranführungshilfe sind dargelegt in den Europäischen Partnerschaften und den Beitrittspartnerschaften, den jährlichen Länderberichten und dem Erweiterungsstrategiepapier, die alle Teil des Erweiterungspakets sind, welches dem Rat und dem Europäischen Parlament jedes Jahr vorgelegt wird.
Dieser MIFR wurde auf der Grundlage des Erweiterungspakets 2006 erstellt. Die allgemeinen politischen Rahmenbedingungen sind geprägt durch die Eröffnung der Verhandlungen mit der Türkei und Kroatien im Oktober 2005, den Beschluss, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien den Kandidatenstatus zuzuerkennen und die Erinnerung daran, dass alle westlichen Balkanstaaten für den Beitritt zur Europäischen Union in Frage kommen.
Die westlichen Balkanstaaten stellen eine besondere Herausforderung für die EU dar. Die Erweiterungspolitik muss zeigen, dass sie in einer Region, in der der Staat schwach und die Gesellschaft gespalten ist, Änderungen herbeiführen kann. Eine überzeugende politische Perspektive für eine spätere Aufnahme in die EU ist entscheidend, damit an den Reformen festgehalten wird. Aber es ist auch klar, dass diese Länder nur beitreten können, wenn sie die Kriterien vollständig erfüllt haben.
Eine weitere Erweiterung um eine große Gruppe von Ländern zur gleichen Zeit ist nicht in Sicht. Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei sind ein langfristiger Prozess. Zu den westlichen Balkanstaaten gehören kleinere Länder, die sich auf ihrem Weg in die EU in unterschiedlichen Phasen befinden. Die künftigen Erweiterungen richten sich danach, wie schnell die einzelnen Länder die strengen Normen erfüllen, damit eine reibungslose Integration neuer Mitglieder gewährleistet ist. Die EU hat politische und wirtschaftliche Kriterien für den Beitritt sowie Kriterien bezüglich der mit dem Beitritt verbundenen Verpflichtungen und der Fähigkeit der Verwaltungen, die Rechtsakte und Politiken der EU umzusetzen und durchzusetzen, festgelegt.
Die Perspektive, in die nächste Phase der Beziehungen zur Union einzutreten, ist für die Länder ein starker Anreiz, sich zu wandeln und die Normen und Werte der EU zu übernehmen. Der Weg zur Mitgliedschaft ist ein Wert an sich, auch in Fällen, in denen der Beitritt noch viele Jahre entfernt ist. Dieser Weg ist häufig schwierig. Daher muss die EU während des gesamten Prozesses engagiert und dem Ergebnis verpflichtet bleiben.
Strategische Finanzplanung
1. Aufteilung der Mittel auf die Länder
Nach den Verhandlungen über die finanzielle Vorausschau 2007-2013 sagte die Kommission zu, mindestens zu gewährleisten, dass kein Empfängerland im Jahr 2007 weniger bekommen würde als im Jahr 2006. Dies bildete dann die Grundlage für die Berechnungen. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass Bosnien und Herzegowina und Albanien nicht weniger erhalten sollten als den jährlichen Durchschnittswert der Mittel, die sie jeweils von 2004 bis 2006 erhalten hatten. Dies spiegelt die Tatsache wider, dass die Finanzierung in diesen Jahren aus dem Haushalt 2004 vorfinanziert wurde.
Als Maßstab für Bedarf und Auswirkungen wurden in der Vergangenheit die Pro-Kopf-Mittelzuweisungen herangezogen. Dadurch wird jedes Land des westlichen Balkans mindestens den unter CARDS gewährten Pro-Kopf-Durchschnitt der Jahre 2004-2006 von 23 EUR erreichen.
Für die Kandidatenländer Kroatien und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ist bis 2008 ein Betrag von 30 EUR pro Kopf (in Preisen von 2004) geplant.
Die Unterstützung für die Türkei soll angesichts der Größe und Aufnahmekapazität des Landes während des Zeitraums 2007-2013 schrittweise erhöht werden.
Bedarf und Aufnahmekapazitäten der einzelnen Länder sind beim Zuweisungsprozess berücksichtigt worden.
2. Aufteilung auf die Komponenten
Ausgangspunkt für die Aufteilung der für die Kandidatenländer bestimmten Mittel auf die einzelnen Komponenten war eine Untersuchung darüber, wie die Aufteilung auf vergleichbare Maßnahmen in der Vergangenheit bei Phare, ISPA und SAPARD erfolgt war. Anschließend wurden auch die Leistungsfähigkeit der Verwaltungssysteme in den derzeitigen Kandidatenländern und die Notwendigkeit, dass die Finanzierung unter Komponente II im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der entsprechenden Finanzierung aus aus Rubrik 1b des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) entspricht, in angemessener Weise berücksichtigt.
Darstellung der Zahlen
In der nachstehenden Tabelle sind die obenstehenden Zahlen in laufenden Preisen und in Millionen Euro angegeben. Die Tabelle zeigt die Mittelzuweisungen nach Land und Komponente sowie die Mittelzuweisungen für das regionale Programm und das Mehrländerprogramm und die Unterstützungsausgaben. Entsprechend der derzeitigen Praxis wird die Finanzierung für den Kosovo[1], die Gegenstand eines separaten MIPD sein wird, gesondert ausgewiesen.
(a) Unterstützungsausgaben
Neben der für den Einsatz der IPA-Mittel erforderlichen Unterstützung müssen die Unterstützungsausgaben auch die Auslaufphase der bisherigen Heranführungshilfe - einschließlich derjenigen für Bulgarien und Rumänien - abdecken.
(b) Mittelausstattung für das regionale Programm und die horizontalen Programme
Das regionale Programm und die horizontalen Programme werden Maßnahmen umfassen, die mit denen des regionalen Programms unter CARDS und des Mehrländerfinanzrahmens unter dem Heranführungsinstrument Phare und dem Heranführungsinstrument für die Türkei vergleichbar sind. Angesichts der Höhe der Finanzierung sind beide Arten von Maßnahmen möglich. Seit 2006 beteiligen sich internationale Finanzinstitutionen verstärkt an der Heranführungshilfe, unter anderem an einem neuen Instrument für Energieeffizienz. Die Zahlen spiegeln den gesteigerten Bedarf an derartigen Programmen wider. Auch die Auslaufphase ziviler Übergangsverwaltungen wird aus diesem Finanzrahmen finanziert. Die aus diesem Finanzrahmen finanzierten Programme werden nationale Programme ergänzen und sind nur dann förderfähig, wenn sie den Heranführungsprozess begünstigen.
Mehrjähriger indikativer Finanzrahmen:
Aufschlüsselung des Finanzrahmens für das Instrument für Heranführungshilfe
für die Jahre 2008-2010 in Mittelzuweisungen nach Land und Komponente
Land | Komponente | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 |
TÜRKEI | Übergangshilfe und Institutionenaufbau | 252,2 | 250,2 | 233,2 | 211,3 |
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit | 6,6 | 8,8 | 9,4 | 9,6 |
Regionale Entwicklung | 167,5 | 173,8 | 182,7 | 238,1 |
Entwicklung der Humanressourcen | 50,2 | 52,9 | 55,6 | 63,4 |
Entwicklung des ländlichen Raums | 20,7 | 53,0 | 85,5 | 131,3 |
Insgesamt | 497,2 | 538,7 | 566,4 | 653,7 |
KROATIEN | Übergangshilfe und Institutionenaufbau | 47,6 | 45,4 | 45,6 | 39,5 |
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit | 9,7 | 14,7 | 15,9 | 16,2 |
Regionale Entwicklung | 44,6 | 47,6 | 49,7 | 56,8 |
Entwicklung der Humanressourcen | 11,1 | 12,7 | 14,2 | 15,7 |
Entwicklung des ländlichen Raums | 25,5 | 25,6 | 25,8 | 26,0 |
Insgesamt | 138,5 | 146,0 | 151,2 | 154,2 |
Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien | Übergangshilfe und Institutionenaufbau | 41,6 | 39,9 | 38,1 | 36,3 |
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit | 4,2 | 5,3 | 5,6 | 5,7 |
Regionale Entwicklung | 7,4 | 12,3 | 20,8 | 29,4 |
Entwicklung der Humanressourcen | 3,2 | 6,0 | 7,1 | 8,4 |
Entwicklung des ländlichen Raums | 2,1 | 6,7 | 10,2 | 12,5 |
Insgesamt | 58,5 | 70,2 | 81,8 | 92,3 |
SERBIEN | Übergangshilfe und Institutionenaufbau | 178,5 | 179,4 | 182,6 | 186,2 |
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit | 8,2 | 11,5 | 12,2 | 12,5 |
Insgesamt | 186,7 | 190,9 | 194,8 | 198,7 |
MONTENEGRO | Übergangshilfe und Institutionenaufbau | 27,5 | 28,1 | 28,6 | 29,2 |
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit | 3,9 | 4,5 | 4,7 | 4,8 |
Insgesamt | 31,4 | 32,6 | 33,3 | 34,0 |
KOSOVO | Übergangshilfe und Institutionenaufbau | 60,7 | 62,0 | 63,3 | 64,5 |
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit | 2,6 | 2,7 | 2,8 | 2,8 |
Insgesamt | 63,3 | 64,7 | 66,1 | 67,3 |
BOSNIEN & HERZEGOVINA | Übergangshilfe und Institutionenaufbau | 58,1 | 69,9 | 83,9 | 100,7 |
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit | 4,0 | 4,9 | 5,2 | 5,3 |
Insgesamt | 62,1 | 74,8 | 89,1 | 106,0 |
ALBANIEN | Übergangshilfe und Institutionenaufbau | 54,3 | 61,1 | 70,9 | 82,7 |
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit | 6,7 | 9,6 | 10,3 | 10,5 |
Insgesamt | 61,0 | 70,7 | 81,2 | 93,2 |
Länderprogramme insgesamt | 1098,7 | 1188,6 | 1263,9 | 1399,4 |
Regionale und horizontale Programme | 100,7 | 140,7 | 160,0 | 157,7 |
VERWALTUNGSKOSTEN | 55,8 | 54,0 | 56,5 | 64,6 |
ENDBETRAG | 1255,2 | 1383,3 | 1480,4 | 1621,7 |
Die Zahlen (in Mio. EUR) sind in laufenden Preisen ausgedrückt.
[1] Gemäß der Definition der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates vom 10. Juni 1999 und dem Beschluss 2006/56/EG zur Aufhebung des Beschlusses 2004/520/EG.
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