Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Verwirklichung der Nachhaltigkeit im Fischereisektor der EU mithilfe des Konzepts des höchstmöglichen Dauerertrags {SEK(2006) 868}
/* KOM/2006/0360 endg. */
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[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |
Brüssel, den 4.7.2006
KOM(2006) 360 endgültig
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
über die Verwirklichung der Nachhaltigkeit im Fischereisektor der EU mithilfe des Konzepts des höchstmöglichen Dauerertrags
{SEK(2006) 868}
INHALTSVERZEICHNIS
1. Einleitung 3
2. Vorteile eines auf dem höchstmöglichen Dauerertrag (MSY) basierenden Konzepts 4
2.1. Umkehrung einer rückläufigen Tendenz 4
2.2. Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des Fischereisektors 6
2.3. Ausgewogenere Handelsbilanz 6
2.4. Reduzierung der Rückwürfe und Auswirkungen auf die Beifangarten 6
3. Verbesserungsmöglichkeiten 6
3.1. Allgemeines Konzept 6
3.2. Berücksichtigung von Veränderungen der Ökosysteme 7
3.3. Langfristige Pläne 8
4. Bewältigung der Umstellung 9
5. Weitere Umsetzung: die nächsten Schritte 10
6. Fazit 12
ANHANG Auszug aus dem Durchführungsplan des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung, Johannisburg, 2002 13
1. EINLEITUNG
Die wirtschaftliche Leistung des europäischen Fischereisektors könnte durch die schrittweise Beendigung der Überfischung erheblich verbessert werden. Dies würde infolge der geringeren Kosten, größerer Fänge, einer rentableren Fangtätigkeit und der Reduzierung der Rückwürfe wirtschaftliche Vorteile für den Sektor mit sich bringen.
Die nachhaltige Bewirtschaftung der Fischereiressourcen ist eindeutig eine Grundvoraussetzung für die Lebensfähigkeit des Fischereisektors. Bevor diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, kann das vorhandene Potenzial nicht voll genutzt werden. Aus diesem Grund ist das Fischereimanagement der Gemeinschaft in der letzten Zeit auf die Wiederauffüllung der am stärksten dezimierten Bestände ausgerichtet. Obwohl die Lage bei vielen kommerziell genutzten Beständen weiterhin Wiederauffüllungsmaßnahmen erfordert, ist es an der Zeit, das europäische Fischereimanagement zu ändern und Erfolge anzustreben statt bloß zu versuchen, Misserfolge abzuwenden.
Die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten haben sich auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannisburg (September 2002) international politisch verpflichtet, die Fischbestände auf einem Stand zu erhalten oder auf diesen zurückzuführen, der den höchstmöchlichen Dauerertrag (MSY) sichert, wobei diese Ziele für erschöpfte Bestande dringend und nach Möglichkeit spätestens 2015 erreicht werden sollen (Anhang A).
Der höchstmögliche Dauerertrag ist, grob gesagt, die Höchstmenge, die einem Bestand Jahr um Jahr entnommen werden kann. Dies setzt eine fischereiliche Sterblichkeit voraus, die im Schnitt eine Bestandsgröße zur Folge hat, mit der der höchstmögliche Dauerertrag erreicht werden kann.
In dieser Mitteilung wird ein neuer politischer Kurs für das Fischereimanagement in der Gemeinschaft eingeschlagen, um dieses Konzept umzusetzen. Es geht darum, schneller zu einem langfristigen Bewirtschaftsungssystem überzuwechseln, das darauf ausgerichtet ist, das Beste aus dem Produktionspotenzial der lebenden Meeresressourcen Europas herauszuholen, ohne deren Nutzung auch durch künftige Generationen zu gefährden. Dies steht voll im Einklang mit dem umfassenderen Ziel der Gemeinsamen Fischereipolitik, das darin besteht zu gewährleisten, dass die lebenden aquatischen Ressourcen unter nachhaltigen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Bedingungen bewirtschaftet werden.
Diese Entwicklung ist zugleich im Zusammenhang mit der schrittweisen Einführung eines ökosystem-basierten Managements zu sehen, das ebenfalls Ziel der Gemeinsamen Fischereipolitik ist, und den integrierten Konzepten, die in der Europäischen Meeresstrategie[1] vertreten werden, sowie den Vorarbeiten für eine Meerespolitik der EU. Die Kommission wird zu gegebener Zeit zusätzliche Vorschläge vorlegen, um sämtliche auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung eingegangene Verpflichtungen entsprechend umzusetzen.
Die Vorteile können nur erreicht werden, wenn die Fangtätigkeit während einer Übergangszeit stärker eingeschränkt wird. Es muss wohl überlegt werden, in welchem Tempo die Änderungen erfolgen sollen. Dabei ist es wichtig, dass alle betroffenen Marktteilnehmer an den Wahlentscheidungen beteiligt werden. Eine finanzielle Unterstützung wie z.B. aus dem vorgeschlagenen Europäischen Fischereifonds würde dazu beitragen, die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen solcher Beschränkungen zu lindern, und wird während des Übergangszeitraums erforderlich sein, bis die wirtschaftlichen Vorteile voll zum Tragen kommen.
Diese Mitteilung erläutert das politische Konzept für die Einführung eines auf dem höchstmöglichen Dauerertrag basierenden Fischereimanagements in der Gemeinschaft. Weitere Hintergrundinformationen über den derzeitigen Stand der Überfischung der EU-Fischbestände und über die potenziellen Vorteile der Einführung eines MSY-Konzepts im Rahmen des Fischereimanagements in der EU finden sich in einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu dieser Mitteilung[2].
2. VORTEILE EINES AUF DEM HÖCHSTMÖGLICHEN DAUERERTRAG (MSY) BASIERENDEN KONZEPTS
2.1. Umkehrung einer rückläufigen Tendenz
Während die Bestände einiger Fischarten wie Hering und Makrele auf einem annähernd nachhaltigen Niveau bewirtschaftet werden, sind bei vielen europäischen Bodenfischbeständen die Fänge in den letzten Jahrzehnten drastisch zurückgegangen (Schaubild 2.1). Den Beständen ist einfach im Verhältnis zu ihrem Produktionspotenzial zu viel Fisch entnommen worden.
Die Kommission ist der Meinung, dass die Einführung von Bestandsbewirtschaftungssystemen, die auf dem höchstmöglichen Dauerertrag basieren, dazu beitragen wird, diese Tendenz umzukehren. Diese Systeme würden nicht allein eine Erschöpfung der Bestände verhindern, sie würden auch die Entwicklung größerer Fischbestände ermöglichen, wodurch zu geringeren Kosten mehr Fische mit einem höheren Einheitswert gefangen werden können, was wiederum mehr Wohlstand garantiert. Durch größere Fischbestände lassen sich auch die durch Umweltfaktoren verursachten Schwankungen bei der Anzahl der Jungfische auffangen, durch die der Bestand jährlich aufgefüllt wird.
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Schaubild 2.1. Geschätzte Anlandungen von Grundfischarten aus verschiedenen Gebieten der Gemeinschaftsgewässer. Quelle: ICES-Schätzungen, ausgenommen für das Mittelmeer (FAO).
2.2. Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des Fischereisektors
Durch eine Fangtätigkeit im Rahmen des höchstmöglichen Dauerertrags ließen sich die Kosten reduzieren und größere Gewinne für die Fischereiindustrie erzielen, da der erforderliche Aufwand je gefangener Tonne (und die damit verbundenen Kosten wie die Treibstoffkosten) abnehmen würde. Die Entscheidungen der Mitgliedstaaten und all derjenigen, die von der Fischerei leben, würden dadurch erleichtert, dass mehr Fische gefangen werden können und die Fischwirtschaft prosperiert.
2.3. Ausgewogenere Handelsbilanz
Die Fischwirtschaft der Gemeinschaft steht durch Einfuhren unter einem erheblichen Wettbewerbsdruck. Rund 60% der in der Gemeinschaft konsumierten Fische werden eingeführt. Dieser Anteil ist bei den Grundfischen (Weißfischen) sogar noch höher. In den letzten Jahren wurden jährlich über 10 Millionen Tonnen Fisch eingeführt.
Bei Fischen aus Beständen, deren Bewirtschaftungsgrad sich dem Niveau des höchstmöglichen Dauerertrags nähert, gäbe es den Wettbewerbsvorteil eines beständigen Angebots (da die Verfügbarkeit gesichert ist) und hochwertiger Qualität (da sich Investitionen in die Produktbehandlung aufgrund der sicheren langfristigen Aussichten lohnen).
2.4. Reduzierung der Rückwürfe und Auswirkungen auf die Beifangarten
Die Reduzierung der fischereilichen Sterblichkeit ist die beste Lösung für das Problem der Rückwürfe. Die Fische werden zurückgeworfen, wenn sie zu klein sind, einen zu geringen Wert haben oder nicht im Rahmen der verfügbaren Quote gefangen wurden.
Durch eine Fangtätigkeit im Rahmen des höchstmöglichen Dauerertrags erhöht sich der Anteil größerer und hochwertiger Fische in den Fängen. Mit jede Tonne marktgängiger Fisch, die angelandet wird, nimmt der Anteil der Rückwürfe ab.
Die Befischung marktgängiger Arten kann häufig zu Störungen der Habitate führen und schädliche Auswirkungen für nicht kommerzielle Arten, einschließlich Delphine und Tümmler, haben. Indem die fischereiliche Sterblichkeit vom derzeitigen Stand auf das MSY-Niveau reduziert wird, werden die Beifänge solcher Nichtzielarten abnehmen.
3. VERBESSERUNGSMÖGLICHKEITEN
3.1. Allgemeines Konzept
Damit die Fische größer werden und somit höherwertige und ertragreichere Fänge erzielt werden können, müssen wir den Anteil der aus dem Meer entnommenen Fische[3] reduzieren. Zunächst wird dies eine Verringerung der Fänge zur Folge haben, aber mit der Erholung der Bestände werden auch die Fänge dauerhaft zunehmen.
Der Versuch, die Fischbestände ohne eine langfristige Strategie zu regenerieren, ist ein riskantes und schwieriges Unterfangen. Fischpopulationen lassen sich nur schwer messen, und auch wenn die Fangtätigkeit den größten Einfluss auf den Zustand der Bestände hat, spielen andere Faktoren wie veränderte Umweltbedingungen und der Anteil der Jungfische ebenfalls eine wichtige Rolle. Die Bestandsbewirtschaftung muss auf Nachhaltigkeit und Stabilität ausgerichtet sein und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Fangtätigkeit und Produktionskapazität anstreben. Dies lässt sich durch eine schrittweise Reduzierung der Fischereiflotte oder des Fischereiaufwands, den sie betreibt, erreichen.
Damit die Fischer den höchstmöglichen Ertrag aus den Beständen entnehmen können, müssen wir festlegen, welche Befischungsrate auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten für jeden Bestand angemessen ist. Wir müssen auch die Raten für die jährlichen Anpassungen festlegen, mit denen diese Zielvorgabe erreicht werden soll. Diese Entscheidungen sollten mithilfe langfristiger Pläne umgesetzt werden, wie in der Rahmenverordnung über die Gemeinsame Fischereipolitik vorgesehen ist.
Bei der Ausarbeitung der Vorschläge für langfristige Pläne wird die Kommission eine breite Palette von Instrumenten wie die Methoden zur Berechnung der jährlichen Anpassungen der TAC-Quoten und der Anpassungen des Fischereiaufwands unter Berücksichtigung von Vorsorgeerwägungen prüfen.
Grundsätzlich wird es erforderlich sein, die langfristigen Pläne, einschließlich der Raten und Begleitmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen, um der Entwicklung der Ökosysteme und der Umweltbedingungen Rechnung zu tragen.
3.2. Berücksichtigung von Veränderungen der Ökosysteme
Es ist nur schwer vorherzusehen, wie sich die marinen Ökosysteme unter den Auswirkungen des Klimawandels entwickeln werden. Auch wenn der Klimawandel und andere Umweltfaktoren sicherlich Auswirkungen auf die Fischbestände haben, ist der Einfluss der Fangtätigkeit in den meisten Fällen immer noch am stärksten. Bei der Bewirtschaftung der Fischereiressourcen würde eine geringere Befischungsrate dazu beitragen, dass die Bestände weniger anfällig auf ökologische Veränderungen reagieren.
Der Versuch, die Bewirtschaftung eines Bestandes auf eine feste Zielgröße auszurichten, könnte erhebliche Änderungen der Fischerei erfordern, um veränderte Umweltbedingungen kurzfristig auszugleichen. Dies hätte für die Fischwirtschaft eine nicht zu akzeptierende Instabilität zur Folge, weshalb als Konzept eine nachhaltige Befischungsrate vorzuziehen ist[4].
Wenn die fischereiliche Sterblichkeit erst einmal zurückgegangen ist und die Bestände wiederaufgefüllt sind, müssen die Ziele einer langfristigen Bewirtschaftung angepasst werden, um den neuen Kenntnissen über die Ökosysteme und deren Produktionspotenzial Rechnung zu tragen.
Es ist wichtig, dass das Gleichgewicht der marinen Ökosysteme gewahrt bleibt. Eine Fischart leer zu fischen, um die Ertragsentwicklung einer anderen zu fördern, wäre ein äußerst riskantes Vorgehen, das zu einer Wirtschaftstätigkeit führen würde, die von einer geringen Anzahl von Ressourcen abhängen würde und somit anfälliger für eine Dezimierung der Fischbestände wäre.
Die Intensität der Befischung sämtlicher Arten eines Ökosystems sollte normalerweise unter der Rate liegen, mit der langfristig ein höchstmöglicher Dauerertrag erreicht werden kann. Bei einigen Fischereien („gemischten Fischereien“) kann es sein, dass während derselben Fangreise mehrere Arten gefangen werden. Um eine unbeabsichtigte Überfischung von Arten durch Beifänge zu verhindern, kann es erforderlich sein, dass einige langfristige Pläne zusätzliche Maßnahmen wie Änderungen von Fanggeräten, Sperrzonen und Schonzeiten umfassen.
3.3. Langfristige Pläne
Die Umsetzung des neuen Konzepts sollte in erster Linie über langfristige Pläne erfolgen. Nach Auffassung der Kommission sollte bei der Ausarbeitung der Pläne wie folgt vorgegangen werden:
- Es sollte eine Konsultation mit den Betroffenen (Fischer, Verbraucher und andere Akteure) stattfinden.
- Jedem Plan werden unabhängige wissenschaftliche Gutachten zugrunde gelegt.
- Die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen der geplanten Maßnahmen werden gebührend berücksichtigt.
- In den Plänen ist eine Zielgröße für die Befischung festzulegen und anzugeben, wie diese Zielgröße schrittweise erreicht werden soll – die Pläne sollten keine Bewirtschaftungsvorgaben auf Biomasseebene enthalten.
- Die Pläne sollten auch darauf abzielen, die nachteiligen Auswirkungen der Fischerei auf das Ökosystem zu verringern.
- In Fällen, in denen verschiedene Bestände in der Regel gleichzeitig befischt werden, sollten die Pläne technische Maßnahmen umfassen, die eine Befischung sämtlicher Bestände im Einklang mit den jeweiligen Zielgrößen gewährleisten.
- Die Pläne können auch die Möglichkeit vorsehen, einige Bestände weniger stark zu befischen, als dem höchstmöglichen Dauerertrag entsprechen würde, um Produktivitätsgewinne bei anderen Arten zu erzielen.
- Die Planzielgrößen sind unabhängig vom biologischen Zustand des jeweiligen Bestands zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Pläne festzusetzen, auch wenn die Pläne bei stärker dezimierten Beständen vermutlich striktere Erhaltungsmaßnahmen vorsehen müssen.
- Für den Fall, dass in den wissenschaftlichen Gutachten eine Quantifizierung der Maßnahmen, die zur Schaffung der Voraussetzungen für einen höchstmöglichen Dauerertrag erforderlich sind, aufgrund mangelnder Daten oder sonstiger Umstände nicht möglich ist, sollten die Pläne geeignete Leitlinien enthalten.
- Die Pläne und ihre Zielvorgaben sind in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.
4. BEWÄLTIGUNG DER UMSTELLUNG
DIE GEMEINSCHAFT UND IHRE MITGLIEDSTAATEN HABEN SICH VORGENOMMEN, DAS Ziel einer Befischung auf dem Niveau des höchstmöglichen Dauerertrags zu erreichen. Nun gilt es zu entscheiden, in welchem Tempo dieses Ziel verwirklicht und wie der Übergang bewältigt werden soll. Ob die Umsetzung des neuen Konzepts gelingt, wird in hohem Maße davon abhängen, wie weit der Fischereisektor auf nationaler Ebene in der Lage sein wird, sich auf eine neue Situation einzustellen.
Sobald die langfristigen Pläne mit angemessenen Zielgrößen für die einzelnen Bestände erlassen sind, müssen die Mitgliedstaaten entscheiden, in welchem Tempo die zur Verwirklichung der Ziele erforderlichen Änderungen vorgenommen werden sollen und wie der Übergang bewältigt werden soll. Für die Bewältigung der Umstellung sind zwei Ansätze möglich.
1. Eine Möglichkeit würde darin bestehen, den Schwerpunkt auf wirtschaftliche Effizienz zu legen und somit die Fangkapazität, die Investitionen und die Beschäftigung auf den Umfang zu reduzieren, der für eine dem höchstmöglichen Dauerertrag entsprechende Fangtätigkeit erforderlich ist. Die Fänge würden größer, die Fangflotten kleiner, es wären weniger Fischer beschäftigt (wenngleich die Beschäftigung in der Verarbeitung an Land zunehmen könnte), die Fangtätigkeit würde rentabler und die Fischereiregulierung würde einfacher und weniger aufwändig. Einige Fischereien und Mitgliedstaaten haben einen Mangel an qualifizierten Fischern zu verzeichnen, so dass die Reduzierung des Umfangs der Fangflotten in diesen Fällen nur begrenzte soziale Auswirkungen hätte.
2. Eine andere Möglichkeit wäre die, das derzeitige Beschäftigungsniveau aufrechtzuerhalten und dafür wirtschaftliche Ineffizienzen in Kauf zu nehmen. Dies würde bedeuten, dass der Umfang der Fangflotten aufrechterhalten wird, dafür aber durch eine Begrenzung der Fangkapazität der Fischereifahrzeuge (z.B. Begrenzung der Größe, der Maschinenleistung oder des Fanggeräts) oder durch eine Begrenzung der Anzahl zulässiger Seetage die Effizienz der Fangtätigkeit reduziert wird. Einige Mitgliedstaaten haben von diesen Instrumenten bereits Gebrauch gemacht, und die Kommission hat in den vergangenen drei Jahren für die Fischereien auf verschiedene Grundfischarten Beschränkungen der zulässigen Seetage angewendet. Im Vergleich zur jetzigen Situation würden die Gesamtfänge größer, die Fangflotten würden restriktiveren Bestimmungen unterliegen, die Beschäftigung und die Fangtätigkeit würden in stärkerem Maße teilzeitlich erfolgen, doch wäre die Fischerei rentabler, da die Fangmengen aufrechterhalten, aber die variablen Kosten (z.B. Treibstoffkosten) reduziert würden. Die Umstellung auf kleinere Fischereien mit geringerer Fangeffizienz würde zudem höhere Erträge erbringen und zugleich weniger direkte Folgen für die Beschäftigung auf See haben. Die Aufrechterhaltung der Beschäftigung und die Reduzierung der Befischungsraten lassen sich miteinander verbinden, indem zu weniger kapitalintensiven Formen von Fischerei übergegangen wird.
Von den beiden Ansätzen erfordert der erste eine Verringerung der Kapazität der nationalen Flotten, die in den Augen der Kommission die am einfachsten zu kontrollierende Bestandsbewirtschaftungsmaßnahme darstellt. Bei beiden Ansätzen lässt sich die Umstellung leichter bewältigen, wenn sie schrittweise erfolgt, so dass der Prozess möglichst bald eingeleitet werden sollte.
Die wirtschaftliche Strategie für den Fischereisektor wird auf nationaler Ebene beschlossen, da die Mitgliedstaaten darüber entscheiden, wie die Fangmöglichkeiten auf nationaler Ebene aufgeteilt werden[5]. Die Hauptaufgabe der Kommission besteht in diesem Zusammenhang darin, den Managementrahmen für die schrittweise Beendigung der Überfischung bereitzustellen. Außerdem könnte die Gemeinschaft den Strukturwandel im Fischereisektor über das derzeitige Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) und den vorgeschlagenen Europäischen Fischereifonds fördern. Aus diesen Instrumenten werden Mittel für die Anpassung oder den Aufkauf von Fischereifahrzeugen, für die Umschulung von Fischern auf andere Erwerbstätigkeiten und für die Förderung sowohl von nicht fangbezogenen Tätigkeiten des Fischereisektors als auch von Tätigkeiten außerhalb des Sektors zur Verfügung gestellt.
Wenngleich die Wahl einer wirtschaftlichen Strategie Sache der Mitgliedstaaten ist, möchte die Kommission darauf hinweisen, dass sich andere Lösungen als eine Stilllegung in der Vergangenheit als problematisch erwiesen haben, was die Durchsetzung und die soziale Akzeptanz anbelangt. In der Tat ist es schwierig, eine überdimensionierte Fangflotte aufrechtzuerhalten, ohne sie auch einzusetzen.
Vor signifikanten Änderungen im Fischereimanagement müssen selbstverständlich deren wirtschaftliche und soziale Folgen analysiert werden. Allerdings können die Besonderheiten der einzelnen Flotten je nach Mitgliedstaat und Fischerei stark voneinander abweichen. Aufgrund dieser Unterschiede ist eine allgemeine soziale und wirtschaftliche Folgenabschätzung nicht praktikabel. Stattdessen schlägt die Kommission die Anwendung eines regionalen und auf die jeweilige Fischerei abgestimmten Konzepts vor, wie es im folgenden Abschnitt beschrieben wird. Der Rat wird die Möglichkeit haben, die Strategie für die jeweilige Fischerei im Lichte der Folgenabschätzung der Kommission und der Stellungnahme der Regionalbeiräte zu prüfen.
5. WEITERE UMSETZUNG: DIE NÄCHSTEN SCHRITTE
Die Kommission wird in den kommenden Jahren langfristige Pläne vorschlagen, mit denen für alle wichtigen Fischbestände in den Gemeinschaftsgewässern Befischungsraten erreicht werden sollen, die dem jeweils höchstmöglichen Dauerertrag gleichkommen. Für gemeinsam mit Drittländern befischte Bestände wird die Gemeinschaft den Abschluss von Vereinbarungen über eine gemeinsame Bewirtschaftung anstreben, die demselben Ziel dienen.
Die Pläne werden auf einzelne Fischereien ausgerichtet sein und Gruppen von Fischbeständen betreffen, die gleichzeitig befischt werden.
Die Ausarbeitung der Pläne wird nach folgenden Leitprinzipien erfolgen:
a) Bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge wird die Kommission die Regionalbeiräte konsultieren.
b) Die Kommission wird die Pläne in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Regionalbeiräten einer angemessenen Folgenabschätzung unterziehen.
c) Die langfristigen Pläne umfassen programmierte Reduzierungen der Befischungsraten, die vor allem durch Anpassungen der zulässigen Gesamtfangmenge und eine Steuerung des Fischereiaufwands sowie gegebenenfalls durch Einbeziehung von technischen Maßnahmen erreicht werden sollen.
d) Die Pläne könnten Elemente umfassen wie z.B. eine Begrenzung des Umfangs, in dem die Fangmöglichkeiten von einem Jahr zum nächsten geändert werden können. Zur Gewährleistung eines stabilen und reibungslosen Übergangs können die Pläne vorab festgelegte Maßnahmen enthalten sowie die Bedingungen, unter denen diese Maßnahmen zur Anwendung kommen.
e) Die langfristigen Pläne sollten etwa alle fünf Jahre aktualisiert werden.
f) Maßnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung des Plans werden einen integralen Bestandteil des Prozesses bilden.
g) Die langfristigen Pläne werden gegebenenfalls Zwischenziele enthalten, mit denen die Fortschritte bei der Umstellung auf den höchstmöglichen Dauerertrag gemessen werden.
Bei der Durchführung dieses Prozesses wird die Kommission denjenigen Fischereien Vorrang einräumen, für die die Industrie über die Regionalbeiräte ein spezifisches Konzept unterstützt hat, sowie denjenigen, bei denen durch das Konzept des höchstmöglichen Dauerertrags am schnellsten Erhaltungsziele und wirtschaftliche Vorteile erreicht werden können.
Die Aufstellung einer vollständigen Reihe von langfristigen Plänen zur Erreichung höchstmöglicher Dauererträge wird geraume Zeit in Anspruch nehmen. In der Zeit, in der über die Vorschläge für diese Pläne verhandelt wird, ist dafür Sorge zu tragen, dass die jährlichen Managemententscheidungen der Gemeinschaft dem für 2015 gesetzten Ziel Rechnung tragen oder zumindest die Verwirklichung dieses Ziels nicht erschweren.
Als ersten Schritt in diesem Prozess dürfte die Gemeinschaft mit Wirkung ab 2007 Managemententscheidungen erlassen, die gewährleisten, dass die Befischungsrate für bereits überfischte Bestände nicht erhöht wird.
Dieser Prozess greift anderen Maßnahmen (z.B. Bestandserholungspläne), mit denen gemäß dem Vorsorgeansatz die Gefahr einer Bestandsdezimierung kurzfristig verringert werden soll, nicht vor.
6. FAZIT
Die Fischerei ist - nicht zuletzt aufgrund der Veränderlichkeit der Meeresökosysteme - eine von Natur aus mit Risiken behaftete Tätigkeit. Die permanente Überfischung in den vergangenen Jahrzehnten hat zu einer Dezimierung der Bestände und einem Rückgang der Fänge geführt und die Kosten dieser Fänge erhöht. Hierdurch sind den Fischern unnötige Risiken und unnötige Ausgaben entstanden, während die Fehlmengen durch Einfuhren oder Zuchtfisch ausgeglichen werden müssen.
Diesem Zustand kann und muss abgeholfen werden. Die Kommission wird sich ihrer Verantwortung stellen und anhand der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie nach umfassender Konsultierung der betroffenen Interessengruppen fundierte Vorschläge ausarbeiten. Sie fordert die Mitgliedstaaten und den Fischereisektor auf, sich diesem Prozess anzuschließen. Die Einhaltung der auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung eingegangenen Verpflichtungen wird es dem Fischereisektor ermöglichen, unter sichereren, mit weniger Risiken behafteten und rentableren Bedingungen zu operieren.
ANHANG Auszug aus dem Durchführungsplan des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung, Johannisburg, 2002
31. Zur Herbeiführung einer nachhaltigen Fischerei sind auf allen Ebenen die folgenden Maßnahmen erforderlich:
a) Fischbestände auf einem Stand zu erhalten oder auf diesen zurückzuführen, der den höchstmöglichen Dauerertrag sichert, wobei diese Ziele für erschöpfte Bestände dringend und nach Möglichkeit spätestens 2015 erreicht werden sollen;
b) die einschlägigen Übereinkünfte der Vereinten Nationen beziehungsweise verwandte regionale Fischereiübereinkünfte oder -vereinbarungen zu ratifizieren, ihnen beizutreten und sie wirksam durchzuführen, insbesondere im Hinblick auf das Übereinkommen zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 über die Erhaltung und Bewirtschaftung von gebietsübergreifenden Fischbeständen und Beständen weit wandernder Fische und das Übereinkommen von 1993 zur Förderung der Einhaltung internationaler Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen durch Fischereifahrzeuge auf Hoher See;
c) den Verhaltenskodex von 1995 für verantwortungsvolle Fischerei umzusetzen und dabei gemäß Artikel 5 des Kodex von den besonderen Bedürfnissen der Entwicklungsländer Kenntnis zu nehmen, sowie die einschlägigen internationalen Aktionspläne und technischen Leitlinien der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen durchzuführen;
d) dringend einzelstaatliche und gegebenenfalls regionale Aktionspläne zu erarbeiten und durchzuführen, um die internationalen Aktionspläne der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen umzusetzen, insbesondere bis 2005 den Internationalen Aktionsplan für die Steuerung der Fangkapazitäten und bis 2004 den Internationalen Aktionsplan zur Verhinderung, Abschreckung und Beseitigung der illegalen, nicht gemeldeten und ungeregelten Fischerei. Zur Förderung des Internationalen Aktionsplans zur Verhinderung, Abschreckung und Beseitigung der illegalen, nicht gemeldeten und ungeregelten Fischerei sind wirksame Überwachungs-, Berichterstattungs-, Durchsetzungs- und Kontrollmechanismen für Fischereifahrzeuge einzurichten, namentlich durch die Flaggenstaaten;
e) die zuständigen regionalen Organisationen und Abmachungen für Fischereibewirtschaftung zur gebührenden Berücksichtigung der Rechte, Pflichten und Interessen der Küstenstaaten sowie der besonderen Bedürfnisse der Entwicklungsländer anzuhalten, wenn es um die Frage der Zuteilung von Fischereiressourcen bei gebietsübergreifenden Fischbeständen und Beständen weit wandernder Fische auf hoher See und innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszonen geht, und dabei die Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen und des Übereinkommens zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 über die Erhaltung und Bewirtschaftung von gebietsübergreifenden Fischbeständen und Beständen weit wandernder Fische zu beachten;
f) Subventionen abzuschaffen, die zu illegaler, nicht gemeldeter und ungeregelter Fischerei und zu Überkapazitäten beitragen, und gleichzeitig die Anstrengungen zu Ende zu führen, die in der Welthandelsorganisation zur Klarstellung und Verbesserung der Disziplinen betreffend Fischereisubventionen unternommen werden, unter Berücksichtigung der Bedeutung dieses Sektors für die Entwicklungsländer;
g) die Koordinierung zwischen den Gebern sowie Partnerschaften zwischen internationalen Finanzinstitutionen, bilateralen Stellen und anderen maßgeblichen Interessengruppen zu stärken, um die Entwicklungsländer, insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder und die kleinen Inselentwicklungsländer, sowie die Transformationsländer in die Lage zu versetzen, ihre nationalen, regionalen und subregionalen Kapazitäten auf dem Gebiet der Infrastruktur sowie der integrierten Bewirtschaftung und nachhaltigen Nutzung der Fischerei auszubauen;
h) die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur, auch im kleinen Maßstab, in Anbetracht ihrer zunehmenden Bedeutung für die Ernährungssicherung und die wirtschaftliche Entwicklung zu unterstützen.
[1] KOM(2005) 505.
[2] Technische Hintergrundinformationen zur Kommissionsmitteilung „über die Verwirklichung der Nachhaltigkeit im Fischereisektor der EU mithilfe des Konzepts des höchstmöglichen Dauerertrags: eine Strategie für Wachstum und Beschäftigung“. Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen - SEK(2006) 868.
[3] Dieser wird in der Regel als jährliche fischereiliche Sterblichkeit gemessen, die der jährlichen Fangmenge, geteilt durch den im selben Jahr durchschnittlich verfügbaren befischbaren Anteil des Bestands, entspricht. Eine Aufstellung über die Verwendung dieses Parameters bei der Umsetzung des MSY-Konzepts ist in dem Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen zu dieser Mitteilung enthalten.
[4] In der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen sind die Vorteile dieser Art des Fischfangs beschrieben.
[5] Artikel 20 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002.
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