52005SC0440

Empfehlung für eine Stellungnahme des Rates gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Griechenlands für 2004-2007 /* SEK/2005/0440 endg. */


Brüssel, den 6.4.2005

SEK(2005) 440 endgültig

Empfehlung für eine

STELLUNGNAHME DES RATES

gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Griechenlands für 2004-2007

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

Nach der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken[1] haben die teilnehmenden Mitgliedstaaten, d.h. die Mitgliedstaaten, die die einheitliche Währung eingeführt haben, dem Rat und der Kommission Stabilitätsprogramme vorzulegen. Nach Artikel 5 der Verordnung muss der Rat jedes Stabilitätsprogramm auf der Grundlage von Bewertungen durch die Kommission und den Ausschuss nach Artikel 114 EG-Vertrag (Wirtschafts- und Finanzausschuss) prüfen. Auf der Grundlage einer Empfehlung der Kommission und nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses hat der Rat nach Prüfung des Programms eine Stellungnahme dazu abzugeben. Gemäß der Verordnung müssen die Mitgliedstaaten alljährlich eine Aktualisierung ihres Stabilitätsprogramms vorlegen, die vom Rat nach demselben Verfahren geprüft werden kann.

In Anbetracht eines gesamtstaatlichen Defizits von 3,2 % des BIP und einer Schuldenquote von 103,0 % des BIP im Jahr 2003 entschied der Rat am 5. Juli 2004, dass in Griechenland ein übermäßiges Defizit bestand, und empfahl dessen Korrektur bis spätestens 2005. Am 18. Januar 2005 stellte der Rat fest, dass Griechenland aufgrund seiner Empfehlungen keine wirksamen Maßnahmen getroffen hatte. Am 17. Februar 2005 beschloss der Rat ebenfalls aufgrund einer Empfehlung der Kommission nach Artikel 104 Absatz 9, Griechenland mit der Maßgabe in Verzug zu setzen, Maßnahmen zu ergreifen, damit das Defizit spätestens 2006 unter die Marke von 3 % des BIP sinkt. Die griechischen Behörden wurden außerdem aufgefordert, andere Faktoren als die Nettokreditaufnahme, die zu einer Veränderung des Schuldenniveaus beitragen können, zu bestimmen und im Zaum zu halten, und die Erhebung und Verarbeitung der Daten zum Gesamtstaat zu verbessern.

Das erste Stabilitätsprogramm Griechenlands für den Zeitraum 2000-2004 wurde am 19. Juni 2000 vorgelegt und am 12. Februar 2001 vom Rat bewertet. Anschließend wurden alljährlich Programmfortschreibungen vorgelegt. Griechenland hat die Aktualisierung seines Stabilitätsprogramms für den Zeitraum 2004-2007 am 17. Dezember 2004 übermittelt. Diese Aktualisierung wurde von der Kommission nicht bewertet. Am 21. März 2005 wurde eine revidierte Fassung des aktualisierten Stabilitätsprogramms vorgelegt. Am 29. März wurde ein finanzpolitisches Paket mit zusätzlichen Maßnahmen bekannt gegeben. Die Kommissionsdienststellen haben das aktualisierte Programm einer technischen Beurteilung unterzogen und dabei die Frühjahrsprognose 2005 der Kommissionsdienststellen, den Verhaltenskodex[2], die gemeinsame Methodik für die Schätzung des Produktionspotenzials und der konjunkturbereinigten Haushaltssalden, die in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik 2003-2005 enthaltenen Empfehlungen und die Grundsätze berücksichtigt, die in der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 27. November 2002 über die Verstärkung der haushaltspolitischen Koordinierung[3] festgelegt wurden. Dabei sind sie zu nachstehender Bewertung gelangt:

- Die revidierte Fassung des aktualisierten griechischen Stabilitätsprogramms 2004 wurde am 21. März 2005 übermittelt und bezieht sich auf den Zeitraum 2004 bis 2007. Die Programmziele berücksichtigen die budgetäre Wirkung eines finanzpolitischen Maßnahmenpakets, das am 29. März von der Regierung bekannt gegeben wurde und die Umsetzung des revidierten Programms, einschließlich einer öffentlichen Verpflichtung auf ein Defizitziel von unter 3 % des BIP im Haushaltsentwurf 2006, unterstützen soll. Das Programm entspricht den Datenanforderungen des „Verhaltenskodexes betreffend Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme“ teilweise. Einzelheiten zu den Maßnahmen, mit denen die Ziele für 2007 erreicht werden sollen, enthält das Programm nicht. Die Preisentwicklung wird anhand des Deflators der privaten Konsumausgaben und nicht anhand des harmonisierten Verbraucherpreisindex dargestellt. Was die grundlegenden externen Annahmen angeht, so enthält das Programm entgegen dem Verhaltenskodex weder Daten zum Wachstum des Welt-BIP ohne EU noch zum Wachstum der maßgeblichen Auslandsmärkte.

- In dem Programm werden drei verschiedene makroökonomische Szenarien betrachtet. Das so genannte Basisszenario entspricht im Wesentlichen dem makroökonomischen Rahmen des Haushalts 2005. Es geht optimistischerweise davon aus, dass die griechische Wirtschaft die bis 2004 gewonnene Dynamik dank einer kräftigen Binnennachfrage erhalten kann. Dieses Szenario bewegt sich eindeutig außerhalb der aktuellen Prognosebandbreite. In einem zweiten, weniger lebhaften Szenario, das der bereits überholten Herbstprognose 2004 der Kommissionsdienststellen entspricht, wird im Programmzeitraum ein BIP-Wachstum von 3,3 % angenommen. Im dritten Szenario schließlich wird ein reales BIP-Wachstum von 2,9 % im Jahr 2005 unterstellt, das sich in den Jahren 2006 und 2007 marginal auf 3 % beschleunigt; dies entspricht im Wesentlichen der Frühjahrsprognose 2005 der Kommission. Nach letzten Erkenntnissen ist das dritte Szenario also das plausibelste und demnach als Referenzgrundlage für die Programmbewertung heranzuziehen. Die in diesem Szenario angegebenen Daten implizieren eine Potenzialwachstumsrate, die im Laufe des Programmzeitraums allmählich von rund 3,3 % im Jahr 2005 auf 3 % im Jahr 2007 sinkt. Dies entspricht ebenfalls weitgehend den aus der Frühjahrsprognose 2005 der Kommissionsdienststellen abgeleiteten Schätzungen. Die Abschwächung der zugrunde liegenden Wachstumsrate geht den Schätzungen zufolge auf die Gesamtproduktivität zurück. Die erhebliche positive Produktionslücke von 2004 wird sich bis 2007 etwas verringern.

- Nach der Meldung der Defizit- und Schuldenstandsdaten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 3605/93 des Rates (nachstehend VÜD-Meldung) wies der gesamtstaatliche Haushalt ein Defizit von schätzungsweise 6,1 % des BIP auf (in der Abgrenzung des ESVG-95, d.h. ohne Finanzströme aufgrund von Swapvereinbarungen, 6,0 % des BIP). Dieses Defizit liegt 0,8 Prozentpunkt über dem Schätzwert von 5,3 % des BIP, den die griechische Regierung in ihrer VÜD-Meldung vom September 2004 angegeben hatte. Die VÜD-Meldung vom März 2005 entspricht einer weiteren Zielverfehlung, die neben Mehrausgaben für Zinsen in Höhe von 0,3 Prozentpunkt des BIP Steuerausfälle und Ausgabenüberschreitungen im Umfang von einem weiteren halben Prozentpunkt des BIP widerspiegelt, welche zu den in der VÜD-Meldung vom September 2004 bereits eingeräumten Zielabweichungen noch hinzukommen. Am 18. März 2004 wurden die Defizitzahlen für Griechenland von Eurostat nicht validiert, da die Finanzbewegungen zwischen Griechenland und dem EU-Haushalt nicht konsistent erfasst worden waren. Eurostat stellte außerdem fest, dass die Zahlen für Gesundheitsausgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit den Olympischen Spielen in früheren Jahren noch nicht endgültig waren. Für 2004 und die davor liegenden Jahre muss das gesamtstaatliche Defizit daher möglicherweise noch nach oben korrigiert werden.

- Nach dem für die Programmbewertung herangezogenen Referenzszenario soll das nominale gesamtstaatliche Haushaltsdefizit im Programmzeitraum um 3,6 Prozentpunkte gesenkt werden, von 6,1 % des BIP 2004 auf 2,4 % 2007. Die Finanzanpassung soll schwerpunktmäßig vor allem 2005 und in geringerem Maße 2006 erfolgen, während sie 2007 nur noch 0,5 Prozentpunkt des BIP ausmacht. Die Strategie zielt darauf ab, das Defizit im Einklang mit der Entscheidung des Rates nach Artikel 104 Absatz 9 im Jahr 2006 unter den Referenzwert von 3 % des BIP zu senken. Zu diesem Zweck sieht das Programm eine Mischung aus einnahmenerhöhenden Maßnahmen und Ausgabenkürzungen vor, die zu wachsenden Primärüberschüssen führen soll. Der Primärsaldo soll sich von einem Defizit von 0,4 % im Jahr 2004 in einen Überschuss von 1,8 % des BIP im Jahr 2005 verwandeln, der bis zum Ende des Programmzeitraums auf 3,3 % des BIP anwachsen soll. In konjunkturbereinigter Betrachtung würde das Defizit nach Berechnungen der Kommissionsdienststellen unter Anwendung der gemeinsamen Methodik auf die im Programm enthaltenen Daten von 7,0% des BIP 2004 auf 4,4 % des BIP 2005, 3,5 % des BIP 2006 und 3 % 2007 zurückgehen.

- Die Defizitziele des Referenzszenarios liegen unter den in der Frühjahrsprognose 2005 der Kommissionsdienststellen projizierten Defiziten von 4,5 % des BIP 2005 und 4,4 % des BIP 2006. Die Differenz erklärt sich zu einem erheblichen Teil durch die budgetären Effekte im Jahr 2005 bzw. die Überlagerungseffekte im Jahr 2006 der für 2005 geplanten zusätzlichen finanzpolitischen Maßnahmen, die nach dem Stichtag der Kommissionsprognose bekannt gegeben wurden und 2005 rund 0,5 Prozentpunkte des BIP sowie 2006 0,9 Prozentpunkt des BIP ausmachen. Darüber hinaus sind die budgetären Aussichten für 2005 und danach sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite mit Negativrisiken behaftet. So scheinen die Trendprojektionen für die Sozialversicherungsbeiträge eher hoch, während sie für den Staatsverbrauch, insbesondere das Gesundheitswesen und die Löhne im öffentlichen Sektor, eher zu niedrig sein könnten. Möglicherweise werden die griechischen Behörden daher entsprechend ihrer Zusage vom 29. März 2005 im Jahr 2006 über die bereits bekannt gegebenen Pläne für 2005 hinaus weitere Maßnahmen durchführen müssen, um das Defizit tatsächlich unter die 3 %-Marke zu senken. Um zyklische Faktoren bereinigt, prognostizieren die Kommissionsdienststellen für 2005 und 2006 ein Defizit von über 5 %. Auch wenn die im März beschlossenen zusätzlichen Maßnahmen berücksichtigt werden, wird das Defizit noch über 3 % des BIP liegen. Der im Programm vorgezeichnete haushaltspolitische Kurs schafft also keine ausreichende Sicherheitsmarge, damit der Referenzwert von 3 % des BIP bei normalen Konjunkturschwankungen nicht überschritten wird, und führt im gesamten Programmzeitraum auch nicht zu dem im Stabilitäts- und Wachstumspakt verankerten mittelfristigen Ziel eines in etwa ausgeglichenen Haushalts oder eines Haushaltsüberschusses.

- Die Schuldenquote soll von 110,5 % des BIP 2004 lediglich auf 109,5 % des BIP 2005 sowie anschließend auf 107,2 % des BIP 2006 und 104,7 % des BIP 2007 sinken. Der projizierte Schuldenabbau soll vor allem durch wachsende Primärüberschüsse und ein hohes nominales BIP-Wachstum bewirkt werden. Ein rascherer Schuldenabbau wird durch signifikante schuldenerhöhende Bestandsanpassungen verhindert, die gegenüber 2004 zwar abnehmen, aber trotz geplanter Privatisierungserlöse dennoch erheblich bleiben dürften. Das Programm enthält ausführliche Angaben dazu, welche Transaktionen hinter den Bestandsanpassungen im Jahr 2004 stehen. Es wurden also offenbar Fortschritte dabei erzielt, die Quellen der Bestandsanpassungen zu bestimmen. Allerdings enthält das Programm keine Einzelheiten zum Hintergrund der im Zeitraum 2005-2007 projizierten Bestandsanpassungen. In Anbetracht der vorerwähnten Risiken für die Haushaltsziele könnte sich die Schuldenquote ungünstiger entwickeln als projiziert.

- Das Programm geht auf das Strukturreformprogramm der Regierung ein, das vor allem eine Umschichtung der öffentlichen Ausgaben zugunsten produktiverer Verwendungszwecke zum Ziel hat. Erläutert werden außerdem Maßnahmen zur Senkung der Kosten für Unternehmensgründungen und zur weiteren Öffnung der Märkte, insbesondere der Netzindustrien. Im Gesundheitswesen arbeitet die Regierung an einer Reform, die die langfristige Finanzierbarkeit des Systems sicherstellen und bestimmte Systemschwächen beseitigen soll. Allerdings enthält das Programm wenig Einzelheiten zu den entsprechenden Maßnahmen, und die Pläne für eine weit reichende Reform sind bislang noch sehr vorläufig. Zur Umschichtung der Ausgaben sieht der Haushalt 2005 eine nominale Senkung der Konsumausgaben um über 16 % vor. Ausgabenkürzungen dieser Art erscheinen optimistisch, denn sie betreffen Haushaltsposten (Löhne, Sozialtransfers), deren Trends sich gegenüber Ausgabenkontrollmaßnahmen seit jeher sehr resistent gezeigt haben.

- In Bezug auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen scheinen in Griechenland, auch wegen der sehr hohen projizierten Kosten einer alternden Bevölkerung, ernste Risiken zu bestehen. Der projizierte beträchtliche Anstieg der alterungsbedingten Ausgaben legt den Schluss nahe, dass zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der öffentlichen Rentenausgaben, unter anderem die energische Umsetzung der in Kraft gesetzten Reformmaßnahmen, notwendig sein werden. Die im Programm dargelegte Strategie basiert vor allem auf der Umsetzung der gesetzlich verabschiedeten Rentenreformen und der notwendigen Konsolidierung der öffentlichen Finanzen auf mittlere Sicht. Gleichwohl wird der Bruttoschuldenstand im Verhältnis zum BIP, wenngleich er sinken soll, im gesamten Programmzeitraum weiterhin bei über 100 % des BIP liegen. Selbst wenn die geplante Haushaltskonsolidierung im Programmzeitraum tatsächlich erreicht wird, entsteht doch eine beträchtliche Tragfähigkeitslücke, was darauf schließen lässt, dass ein breit angelegtes Konzept erforderlich ist, um die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu sichern. Die Strategie kann also nicht allein auf Finanzkonsolidierung setzen.

- Insgesamt steht die in der Programmaktualisierung dargestellte Wirtschaftspolitik mit den in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik enthaltenen länderspezifischen Empfehlungen für den Bereich öffentliche Finanzen teilweise im Einklang. So enthält das Programm insbesondere keine hinreichend wirksamen Maßnahmen zur Herstellung eines in etwa ausgeglichenen Haushalts oder Haushaltsüberschusses. Das von den Kommissionsdienststellen unter Anwendung der gemeinsamen Methodik auf die Daten des Referenzszenarios berechnete konjunkturbereinigte Defizit würde, auch wenn es alljährlich um mindestens 0,5 % des BIP abgebaut werden soll, im gesamten Programmzeitraum bei über 3 % des BIP liegen. Allerdings ist die Kommission[4] vor dem Hintergrund der Inverzugsetzung Griechenlands durch den Rat gemäß Artikel 104 Absatz 9 vom 17. Februar zu dem Ergebnis gelangt, dass diese haushaltspolitische Strategie mit den in der Inverzugsetzung ausgesprochenen Empfehlungen des Rates im Einklang zu stehen scheint und derzeit keine weiteren Schritte im Verfahren bei einem übermäßigen Defizit erforderlich sind. Auf der Grundlage des Berichts, den die griechischen Behörden im Oktober gemäß der Entscheidung des Rates vorzulegen haben, wird die Befolgung der Empfehlungen erneut bewertet werden.

- In Anbetracht der vorstehenden Bewertung sollte Griechenland (i) die notwendigen dauerhaften Maßnahmen, die eine Korrektur des übermäßigen Defizits spätestens im Jahr 2006 bewirken, durchführen; (ii) das konjunkturbereinigte Defizit ab 2007, vorzugsweise durch Maßnahmen zur Eindämmung der Primärausgaben, um mindestens 0,5 % des BIP zurückführen, um auf mittlere Sicht einen in etwa ausgeglichenen Haushalt oder einen Haushaltsüberschuss zu erreichen; (iii) verstärkte Anstrengungen unternehmen, um andere Faktoren als die Nettokreditaufnahme, die zu einer Veränderung des Schuldenniveaus beitragen können, zu bestimmen und im Zaum zu halten und so eine Rückführung der öffentlichen Bruttoschuldenquote zu gewährleisten, damit eine raschere Annäherung an den Referenzwert erfolgt; (iv) die öffentlichen Rentenausgaben eindämmen und die in Kraft gesetzten Reformen energisch umsetzen, um die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherzustellen, und (v) die Erhebung und Verarbeitung der Daten zum Gesamtstaat in Zusammenarbeit mit Eurostat verbessern, namentlich durch Ausbau der Mechanismen, die eine prompte und korrekte Lieferung dieser Daten sicherstellen.

Aufgrund dieser Bewertung hat die Kommission die beigefügte Empfehlung für eine Stellungnahme des Rates zum revidierten aktualisierten Stabilitätsprogramm Griechenlands angenommen und leitet sie an den Rat weiter.

Empfehlung für eine

STELLUNGNAHME DES RATES

gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Griechenlands für 2004-2007

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken[5], insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3,

auf Empfehlung der Kommission,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses -

GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

1. Am 12. April 2005 prüfte der Rat das aktualisierte Stabilitätsprogramm Griechenlands für den Zeitraum 2004 bis 2007. Das Programm entspricht den Datenanforderungen des „Verhaltenskodexes betreffend Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme“ teilweise. Einzelheiten zu den Maßnahmen, mit denen die Ziele für 2007 erreicht werden sollen, enthält das Programm nicht. Die Preisentwicklung wird anhand des Deflators der privaten Konsumausgaben und nicht anhand des harmonisierten Verbraucherpreisindex dargestellt. Was die grundlegenden externen Annahmen angeht, so enthält das Programm entgegen dem Verhaltenskodex weder Daten zum Wachstum des Welt-BIP ohne EU noch zum Wachstum der maßgeblichen Auslandsmärkte. Griechenland wird daher aufgefordert, die vollständige Übereinstimmung mit den Datenanforderungen herzustellen.

2. In dem Programm werden drei verschiedene makroökonomische Szenarien betrachtet. Aufgrund neuester Erkenntnisse, die in der Frühjahrsprognose der Kommissionsdienststellen berücksichtigt wurden, wird nicht das Basisszenario, sondern das zweite dargelegte Szenario als Referenz für die Programmbewertung herangezogen, da es offenbar plausible makroökonomische Annahmen widerspiegelt. In diesem für die Programmbewertung verwendeten Referenzszenario wird ein reales BIP-Wachstum von 2,9 % im Jahr 2005 unterstellt, das sich in den Jahren 2006 und 2007 marginal auf 3 % beschleunigt. Das Potenzialwachstum soll sich im Laufe des Programmzeitraums allmählich von rund 3,3 % im Jahr 2005 auf 3 % im Jahr 2007 vermindern, während sich die erhebliche positive Produktionslücke von 2004 bis zum Jahr 2007 allmählich etwas verringern dürfte.

3. Am 5. Juli 2004 entschied der Rat, dass in Griechenland ein übermäßiges Defizit bestand, und empfahl dessen Korrektur bis spätestens 2005. Am 18. Januar 2005 stellte der Rat fest, dass Griechenland aufgrund seiner Empfehlungen keine wirksamen Maßnahmen getroffen hatte. Am 17. Februar 2005 beschloss der Rat gemäß Artikel 104 Absatz 9, Griechenland mit der Maßgabe in Verzug zu setzen, Maßnahmen zu ergreifen, damit das Defizit spätestens 2006 unter die Marke von 3 % des BIP sinkt. Die griechischen Behörden wurden außerdem aufgefordert, andere Faktoren als die Nettokreditaufnahme, die zu einer Veränderung des Schuldenniveaus beitragen können, zu bestimmen und im Zaum zu halten, und die Erhebung und Verarbeitung der Daten zum Gesamtstaat zu verbessern.

4. Nach der Datenmeldung im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit vom März 2005 wies der gesamtstaatliche Haushalt 2004 ein Defizit von schätzungsweise 6,1 % des BIP auf. Dieses Defizit ist 0,8 Prozentpunkt höher als der von der griechischen Regierung im September 2004 gemeldete Schätzwert von 5,3 % des BIP, was auf weitere Steuerausfälle und Ausgabenüberschreitungen im Umfang von einem halben Punkt des BIP zurückzuführen ist. Unter Hinweis darauf, dass die Zahlen für das gesamtstaatliche Defizit 2004 und die davor liegenden Jahre aufgrund einiger noch offener Fragen möglicherweise nach oben korrigiert werden müssen, beschloss Eurostat am 18. März 2005, die Defizitzahlen für Griechenland nicht zu validieren.

5. Die haushaltspolitische Strategie der griechischen Regierung zielt darauf ab, das Defizit durch eine Kombination aus einnahmenerhöhenden Maßnahmen und Ausgabenkürzungen, die zu wachsenden Primärüberschüssen führen soll, im Einklang mit der Entscheidung des Rates nach Artikel 104 Absatz 9 im Jahr 2006 unter den Referenzwert von 3 % des BIP zu senken. Zu diesem Zweck hat die griechische Regierung für das Jahr 2005 ein finanzpolitisches Maßnahmenpaket beschlossen, das zu den im verabschiedeten Haushalt 2005 bereits enthaltenen Maßnahmen hinzukommen soll und welches auch in den nachfolgenden Jahren Wirkungen entfalten wird. Nach dem Referenzszenario soll das nominale gesamtstaatliche Haushaltsdefizit im Programmzeitraum um 3,6 Prozentpunkte gesenkt werden, von 6,1 % des BIP 2004 auf 2,4 % 2007. Der Primärsaldo soll sich substantiell von einem Defizit von 0,4 % im Jahr 2004 in einen Überschuss von 1,8 % des BIP im Jahr 2005 verwandeln, der bis zum Ende des Programmzeitraums auf 3,3 % des BIP anwachsen soll.

6. Es besteht das Risiko, das das Haushaltsergebnis 2005 und danach schlechter ausfällt als im Programm angenommen. So könnten sich insbesondere die Trendprojektionen für die Sozialversicherungsbeiträge und die staatlichen Konsumausgaben als zu günstig erweisen, während die geplanten Anpassungsmaßnahmen, insbesondere in den späteren Programmjahren, nicht hinreichend ausgeführt werden. Außerdem sieht das Programm keine Maßnahmen zur Kompensation der potenziellen Überlagerungseffekte der neuen statistischen Revisionen für 2004 und die davor liegenden Jahre vor. Die griechischen Behörden haben ihre Bereitschaft angekündigt, über die in 2005 bereits beschlossenen Maßnahmen hinaus im Jahr 2006 weitere Maßnahmen durchzuführen, um das Defizit gemäß den Vorgaben des Rates 2006 tatsächlich unter den Referenzwert von 3 % zu senken. Der im Programm vorgezeichnete haushaltspolitische Kurs schafft keine ausreichende Sicherheitsmarge, damit der Referenzwert bei normalen Konjunkturschwankungen nicht überschritten wird, und führt im gesamten Programmzeitraum auch nicht zu dem im Stabilitäts- und Wachstumspakt verankerten mittelfristigen Ziel eines in etwa ausgeglichenen Haushalts oder eines Haushaltsüberschusses.

7. Die Schuldenquote soll von 110,5 % des BIP 2004 lediglich auf 109,5 % des BIP 2005 und anschließend auf 107,2 % des BIP 2006 und 104,7 % des BIP 2007 sinken. Ein rascherer Schuldenabbau wird durch signifikante schuldenerhöhende Bestandsanpassungen verhindert, die gegenüber 2004 zwar abnehmen, aber trotz geplanter Privatisierungserlöse dennoch erheblich bleiben dürften. In Anbetracht der vorerwähnten Risiken für die Haushaltsziele könnte sich die Schuldenquote ungünstiger entwickeln als projiziert.

8. In Bezug auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen scheinen in Griechenland, auch wegen der sehr hohen projizierten Kosten einer alternden Bevölkerung, ernste Risiken zu bestehen. Der projizierte beträchtliche Anstieg der alterungsbedingten Ausgaben legt den Schluss nahe, dass zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der öffentlichen Rentenausgaben, unter anderem die energische Umsetzung der in Kraft gesetzten Reformmaßnahmen, notwendig sein werden.

9. Die in der Programmaktualisierung dargestellte Wirtschaftspolitik steht mit den in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik enthaltenen länderspezifischen Empfehlungen für den Bereich öffentliche Finanzen teilweise im Einklang. So enthält das Programm insbesondere keine hinreichend wirksamen Maßnahmen zur Herstellung eines in etwa ausgeglichenen Haushalts oder Haushaltsüberschusses. Das von den Kommissionsdienststellen unter Anwendung der gemeinsamen Methodik auf die Daten des Referenzszenarios berechnete konjunkturbereinigte Defizit würde, auch wenn es dem Programm zufolge alljährlich um mindestens 0,5 % des BIP abgebaut werden soll, im gesamten Programmzeitraum bei über 3 % des BIP liegen. Allerdings steht diese haushaltspolitische Strategie, unter Berücksichtigung der zur Korrektur des Haushaltsungleichgewichts unternommenen Schritte, mit den Empfehlungen des Rates, die mit der Inverzugsetzung Griechenlands gemäß Artikel 104 Absatz 9 am 17. Februar ausgesprochen wurden, im Einklang; und derzeit sind keine weiteren Schritte im Verfahren bei einem übermäßigen Defizit erforderlich. Auf der Grundlage des Berichts, den die griechischen Behörden im Oktober gemäß der Inverzugsetzung des Rates vorzulegen haben, wird die Befolgung der Empfehlungen erneut bewertet werden.

* * *

In Anbetracht der vorstehenden Bewertung sollte Griechenland nach Auffassung des Rates

- die notwendigen dauerhaften Maßnahmen, die eine Korrektur des übermäßigen Defizits spätestens im Jahr 2006 bewirken, durchführen;

- das konjunkturbereinigte Defizit ab 2007, vorzugsweise durch Maßnahmen zur Eindämmung der Primärausgaben, um mindestens 0,5 % des BIP zurückzuführen, um auf mittlere Sicht einen in etwa ausgeglichenen Haushalt oder einen Haushaltsüberschuss zu erreichen;

- verstärkte Anstrengungen unternehmen, um andere Faktoren als die Nettokreditaufnahme, die zu einer Veränderung des Schuldenniveaus beitragen, zu bestimmen und im Zaum zu halten und so eine Rückführung der öffentlichen Bruttoschuldenquote zu gewährleisten, damit eine raschere Annäherung an den Referenzwert erfolgt;

- die öffentlichen Rentenausgaben eindämmen und die in Kraft gesetzten Reformen energisch umsetzen, um die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherzustellen;

- die Erhebung und Verarbeitung der Daten zum Gesamtstaat in Zusammenarbeit mit Eurostat weiter verbessern, namentlich durch Ausbau der Mechanismen, die eine prompte und korrekte Lieferung dieser Daten sicherstellen.

Gegenüberstellung zentraler makroökonomischer und budgetärer Projektionen

2004 | 2005 | 2006 | 2007 |

Reales BIP (Veränderung in %) | SP März 2005 | 4,2 | 2,9 | 3,0 | 3,0 |

KOM März 2005 | 4,2 | 2,9 | 3,1 |

SP Dez. 2003 | 4,2 | 4,0 | 3,8 | n.v. |

HVPI-Inflation (%) | SP März 2005 | 3,0 | n.v. | n.v. | n.v. |

KOM März 2005 | 3,0 | 3,2 | 3,2 |

SP Dez. 2003 | 3,0 | 2,8 | 2,6 | n.v. |

Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo (% des BIP)(*) | SP März 2005 | -6,1 | -3,7 | -2,9 | -2,4 |

KOM März 2005 | -6,1 | -4,5 | -4,4 |

SP Dez. 2003 | -1,2 | -0,5 | 0,0 | n.v. |

Primärsaldo (% des BIP)(*) | SP März 2005 | -0,4 | 1,8 | 2,7 | 3,3 |

KOM März 2005 | -0,4 | 1,0 | 1,0 |

SP Dez. 2003 | 4,7 | 5,1 | 5,3 | n.v. |

Konjunkturbereinigter Saldo (% des BIP)(*) | SP März 20051 | -7,0 | -4,4 | -3,5 | -3,0 |

KOM März 2005 | -7,1 | -5,5 | -5,3 |

SP Dez. 2003 | -1,2 | -0,5 | 0,0 | n.v. |

Öffentlicher Bruttoschuldenstand (% des BIP) | SP März 2005 | 110,5 | 109,5 | 107,2 | 104,7 |

KOM März 2005 | 110,5 | 110,5 | 108,9 |

SP Dez. 2003 | 98,5 | 94,6 | 90,5 | n.v. |

N.B.: 1 Berechnungen der Kommissionsdienststellen aufgrund der im Programm enthaltenen Informationen. (*)Die Kommissionsprojektionen berücksichtigen nicht die am 29. März angekündigten Maßnahmen. Quellen: Revidiertes aktualisiertes Stabilitätsprogramm vom März 2005 (SP); Frühjahrsprognose 2005 der Kommissionsdienststellen (KOM); Berechnungen der Kommissionsdienststellen. |

[1] ABl. L 209 vom 2.8.1997. Die Dokumente, auf die in diesem Text verwiesen wird, finden sich auf folgender Website: http://europa.eu.int/comm/economy_finance/about/activities/sgp/main_en.htm.

[2] Geänderte Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses zu Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme, vom Rat „Wirtschaft und Finanzen“ gebilligt am 10.7.2001.

[3] KOM(2002) 668 vom 27.11.2002.

[4] Mitteilung der Kommission „Die von Griechenland in Reaktion auf die am 17. Februar 2005 nach Artikel 104 Absatz 9 EG-Vertrag ergangene Entscheidung des Rates zur Korrektur des übermäßigen Defizits getroffenen Maßnahmen” - SEK(2005) 443 vom 6.4.2005.

[5] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. Die Dokumente, auf die in diesem Text verwiesen wird, finden sich auf folgender Website: http://europa.eu.int/comm/economy_finance/about/activities/sgp/main_en.htm.