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Document 52004DC0337

Mitteilung der Kommission an den Rat - Folgemaßnahmen zum Weißbuch ,Neuer Schwung für die Jugend Europas" - Vorschlag für gemeinsame Zielsetzungen im Bereich der freiwilligen Aktivitäten Jugendlicher gemäß der Entschließung des Rates vom 27. Juni 2002 zu dem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa

/* KOM/2004/0337 endg. */

52004DC0337

Mitteilung der Kommission an den Rat - Folgemaßnahmen zum Weißbuch ,Neuer Schwung für die Jugend Europas" - Vorschlag für gemeinsame Zielsetzungen im Bereich der freiwilligen Aktivitäten Jugendlicher gemäß der Entschließung des Rates vom 27. Juni 2002 zu dem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa /* KOM/2004/0337 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT - Folgemaßnahmen zum Weißbuch ,Neuer Schwung für die Jugend Europas" - Vorschlag für gemeinsame Zielsetzungen im Bereich der freiwilligen Aktivitäten Jugendlicher gemäß der Entschließung des Rates vom 27. Juni 2002 zu dem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa

1. Einleitung

1.1. Folgemaßnahmen zum Weißbuch Jugend

Allgemeiner Hintergrund

Die vorliegende Mitteilung schließt an das von der Kommission am 21. November 2001 angenommene Weißbuch Jugend [1] und die Entschließung des Rates vom 27. Juni 2002 zu einem neuen Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit [2] an. In dieser Entschließung fordert der Rat die Anwendung der offenen Koordinierungsmethode auf vier Prioritäten: Partizipation, Information und freiwillige Aktivitäten Jugendlicher, sowie die Jugend besser verstehen und mehr über sie erfahren. Diesem Auftrag entsprechend schlug die Kommission zunächst gemeinsame Zielsetzungen für die Partizipation und Information junger Menschen vor [3], die der Rat in seiner Entschließung vom 25. November 2003 [4] billigte.

[1] Weißbuch der Kommission ,Neuer Schwung für die Jugend Europas", KOM(2001) 681 endg.

[2] Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 27. Juni 2002 zu dem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2002/C 168/02).

[3] Mitteilung der Kommission an den Rat, Folgemaßnahmen zum Weißbuch ,Neuer Schwung für die Jugend Europas" - Vorschlag für gemeinsame Zielsetzungen im Bereich der Partizipation und Information der Jugendlichen gemäß der Entschließung des Rates vom 27. Juni 2002 zu dem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa. KOM(2003) 184 endg. vom 11. April 2003.

[4] Entschließung des Rates vom 25. November 2003 über gemeinsame Zielsetzungen für die Partizipation und Information der Jugendlichen (2003/C 295/04).

In der vorliegenden Mitteilung schlägt die Kommission gemeinsame Zielsetzungen für die freiwillige Aktivitäten Jugendlicher vor. Der Vorschlag beruht auf der Auswertung eines Fragebogens [5], den die Mitgliedstaaten und Beitrittsländer beantwortet haben. Die Fragen bezogen sich auf die jeweils eigene Situation und die Erwartungen, die diese Länder an die europäische Ebene stellen. Der Vorschlag spiegelt das Gemeinsame der Antworten wider.

[5] Der Fragebogen wurde in Absprache mit den Mitgliedstaaten, den Beitrittsländern und dem Jugendforum ausgearbeitet. Er wurde an die Mitgliedstaaten, die Beitrittsländer und die drei Kandidatenländer - Bulgarien, Rumänien und die Türkei - verschickt. Letztere wurden eingeladen, den Fragebogen auf freiwilliger Basis auszufuellen.

Das Europäische Jugendforum wurde bei der Ausarbeitung des Vorschlags für gemeinsame Zielsetzungen konsultiert. Außerdem wurden die Mitgliedstaaten und die Beitrittsländer aufgefordert, junge Menschen und vor allem junge Freiwillige, Jugend- und Freiwilligenorganisationen und andere relevante Interessengruppen zu konsultieren.

Die Kommission hat die Antworten der Mitgliedstaaten und Beitrittsländer auf den Fragebogen ausgewertet und in einem Arbeitspapier der Kommissionsstellen [6] dokumentiert. Dieses Papier arbeitet die von den Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern im Bereich der Freiwilligentätigkeit junger Menschen aufgezeigten Problemlagen auf nationaler wie auf europäischer Ebene heraus, und führt konkrete Beispiele bewährter Vorgangsweisen an.

[6] Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen, Auswertung der Antworten der Mitgliedstaaten und Beitrittsländer auf die Fragebögen der Kommission zu freiwilligen Aktivitäten Jugendlicher.

Die Prioritäten freiwillige Aktivitäten und die Jugend besser verstehen und mehr über sie erfahren werden parallel und nach dem selben Verfahren abgehandelt.

Freiwillige Aktivitäten im Kontext des Weißbuchs

Im Weißbuch ,Neuer Schwung für die Jugend Europas" sind freiwillige Aktivitäten Jugendlicher ein prioritäres Thema für die zukünftige jugendpolitische Zusammenarbeit. Freiwillige Aktivitäten werden als eine Form der sozialen Partizipation, als persönlichkeitsbildende Erfahrung und als Faktor für Beschäftigungsfähigkeit und Integration gesehen. Freiwilligentätigkeit ist auch ein Instrument für die Entwicklung der aktiven Bürgerschaft.

Im Weißbuch werden zum Thema freiwilligen Aktivitäten folgende Aktionen angedacht:

- Ausbau der freiwilligen Aktivitäten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene;

- Überprüfung der Situation junger Freiwilliger in Bezug auf ihren rechtlichen und sozialen Schutz und Beseitigung von Hindernisse für ihre Mobilität;

- Anerkennung freiwilliger Aktivitäten als nicht formale Bildungs- und Lernerfahrung;

- Ausweitung des Europäischen Freiwilligendienstes im Hinblick auf Partnerschaften mit weltweit agierenden Einrichtungen, die freiwillige Aktivitäten organisieren und unterstützen.

Kurz nach der Annahme des Weißbuches unterstrich der Rat die Bedeutung von freiwilligen Aktivitäten in einer Entschließung zum freiwilligen Engagement Jugendlicher [7] mit dem Ziel, die freiwilligen Aktivitäten Jugendlicher zu unterstützen und das Angebot weiter auszubauen.

[7] Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 14. Februar 2002 zum Mehrwert, den das freiwillige Engagement junger Menschen im Rahmen der Entwicklung der Gemeinschaftsaktion zugunsten der Jugend bietet.

Unter Berücksichtigung des Weißbuches und der vorangegangenen Entschließung legte der Rat in seiner Entschließung zu dem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa folgende allgemeine Ziele für die Freiwilligentätigkeit fest:

- Möglichkeiten für ein solidarisches und freiwilliges Engagement Jugendlicher sowie die Bildung von Netzwerken zwischen allen Beteiligten zu fördern;

- Freiwillige Aktivitäten zu fördern, die den jungen Menschen die Möglichkeit bieten, ihre Einsatzbereitschaft, ihren Sinn für aktive Bürgerschaft sowie individuelle und soziale Fähigkeiten zu entwickeln sowie nützliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben, die zu ihrer gesellschaftlichen Mitwirkung im Allgemeinen und zur Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit beitragen;

- Anerkennung und Würdigung von Freiwilligentätigkeit u.a. durch staatliche Stellen, Unternehmen und die Zivilgesellschaft zu fördern.

Da die einzelnen Länder unterschiedliche Traditionen haben und die Freiwilligentätigkeit verschieden handhaben, und um den Fragebogen sowie die Vorschläge für gemeinsame Ziele so klar wie möglich zu formulieren, wurden folgende Definitionen benützt:

Freiwillige Aktivitäten beinhalten alle Arten freiwilligen Engagements und lassen sich wie folgt beschreiben: Sie steht allen offen, sind unbezahlt, werden aus freien Stücken geleistet, haben einen Bildungsaspekt (nicht formale Lernerfahrung) und erbringen einen sozialen Mehrwert.

Freiwilligendienst ist eine Form von freiwilligen Aktivitäten und weist folgende zusätzliche Merkmale auf: Er ist zeitlich befristet; Ziele, Inhalte, Aufgaben, Struktur und Rahmen sind klar festgelegt; entsprechende Unterstützung sowie rechtliche und soziale Absicherung werden geboten;

Staatlich organisierter Freiwilligendienst ist ein Freiwilligendienst, der vom Staat oder im Auftrag des Staates organisiert wird, z.B. im sozialen oder im Zivilschutzbereich.

Zivildienst ist eine in einigen Ländern angebotene nicht freiwillige Alternative zum verpflichtenden Wehrdienst.

1.2. Europäischer Freiwilligendienst (EFD)

Der Europäische Freiwilligendienst (EFD) - Aktion 2 des Programms JUGEND [8] - gibt jährlich 3500 Jugendlichen aus 31 europäischen Ländern [9] sowie aus Drittländern die Möglichkeit, sich freiwillig in den unterschiedlichsten Bereichen in EU Ländern und in Drittländern zu engagieren. Die Dotierung für das Jahr 2004 beträgt rund 33 Millionen Euro. Der EFD ist ein Qualitätsmodell für den transnationalen Freiwilligendienst und verfolgt das Ziel, die Solidarität junger Menschen zu fördern, ihren Bürgersinn zu stärken und das Verständnis junger Menschen untereinander zu unterstützen. Ein wesentlicher Punkt ist die ausgewogene Kombination zweier Aspekte, nämlich dem Dienst an der Gemeinschaft und dem nicht formalen Lernen. Junge Freiwillige werden speziell geschult und erwerben neue Fähigkeiten und Kompetenzen. Am Ende des Dienstes wird eine europäische Bescheinigung ausgestellt.

[8] Genauere Informationen zum Programm JUGEND und zum EFD bietet die Website http://europa.eu.int/comm/ youth

[9] Die 25 EU Mitgliedstaaten ab dem 1. Mai 2004, die 3 Länder des Gemeinsamen Europäischen Wirtschaftraums, die 3 Beitrittsländer. Für nähere Informationen siehe Benutzerhandbuch für das Programm JUGEND: http://europa.eu.int/comm/ youth

Die Kommission ist im Begriff, den EFD weiter zu entwickeln und ihn schlagkräftiger und öffentlichkeitswirksamer zu machen. Dadurch soll auch der kollektive Aspekt des EFD und die Kooperation zwischen Freiwilligendiensten gestärkt werden. Der EFD soll im Rahmen des Kommissionsvorschlags für eine neue Generation des Programms JUGEND ausgebaut werden, damit junge Menschen sich persönlich engagieren können, aber auch, um sie in Aktionen internationaler Solidarität der Europäischen Union einzubinden.

1.3. Mobilität Freiwilliger

Das Europäische Parlament und der Rat haben am 10. Juli 2001 eine Empfehlung über die Mobilität [10] von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern in der Gemeinschaft angenommen und darin spezifische Maßnahmen für Freiwillige empfohlen. In einem kürzlich veröffentlichten Bericht über die Durchführung der Empfehlung über die Mobilität [11] kam die Kommission u.a. zu folgenden Schlüssen:

[10] Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juli 2001 über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung Stehenden, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern in der Gemeinschaft (2001/613/EG).

[11] Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bericht über die Durchführung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juli 2001 über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern in der Gemeinschaft, KOM(2004) 21 endg. vom 23. Jänner 2004.

- In den nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften wird Freiwilligen nach wie vor kein eigener Status zuerkannt.

- In vielen Ländern wird freiwillige Tätigkeit mit Beschäftigung gleichgesetzt und unterliegt daher denselben Bestimmungen.

- Auf europäischer Ebene findet freiwilliges Engagement hauptsächlich im Rahmen des Europäischen Freiwilligendienstes (EFD), einer Aktion des Programms JUGEND, statt. Der Basisrechtsakt für dieses Pogramm fordert ebenfalls die Beseitigung von Mobilitätshindernissen.

- Der EFD scheint die einzige Einrichtung zu sein, die eine Bescheinigung über eine Freiwilligentätigkeit im Ausland ausstellt.

- Darüber hinaus sind Freiwillige im Rahmen des EFD für die Zeit ihrer Freiwilligentätigkeit im Ausland automatisch versichert.

1.4. Freiwillige Aktivitäten im Kontext neuester politischer Entwicklungen

Vertragsentwurf für eine Verfassung

Im Vertragsentwurf zu einer Verfassung für Europa schlägt der Europäische Konvent vor, ein Freiwilligenkorps junger Menschen im Hinblick auf die Schaffung eines Rahmens für gemeinsame Beiträge junger Europäer zu den Solidaritätsaktionen der Europäischen Union, insbesondere im internationalen Kontext, zu schaffen.

Ohne den endgültigen Inhalt des Verfassungsvertrages vorwegnehmen zu wollen, kann die Kommission ihr sinnvoll erscheinende Initiativen ergreifen, um Aktionen der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten besser zu koordinieren, um gemeinschaftliche und nationale Solidaritätsmaßnahmen effizienter zu machen und besser aufeinander abzustimmen.

Konferenz in Rom: Engere Zusammenarbeit zwischen staatlich organisierten Freiwilligendiensten und dem Jugendsektor

Mit Unterstützung der Kommission organisierte die italienische Ratspräsidentschaft am 28.-29. November 2003 die erste europäische Konferenz zum staatlich organisierten Freiwilligendienst. Diese Konferenz sollte dem Austausch von Ideen, Aktivitäten und nationalen Praktiken zu diesem Thema im Hinblick auf junge Menschen dienen. Außerdem sollte die Konferenz Wege für eine engere Zusammenarbeit staatlich organisierter Freiwilligendienste auf europäischer Ebene, einschließlich des Europäischen Freiwilligendienstes (EFD), aufzeigen. Die Teilnehmer waren hochrangige Beamte der derzeitigen und zukünftigen Mitgliedstaaten, der Kommission sowie Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, die in der Jugendpolitik oder im Freiwilligendienst aktiv sind.

In den Schlussfolgerungen des Präsidenten der Konferenz [12] wird vorgeschlagen, die Zusammenarbeit staatlich organisierter Freiwilligendienste im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode im Bereich Jugend weiter zu diskutieren, fortzusetzen und begleitend weiterzuverfolgen. Es wird vorgeschlagen, die Teilnahme Jugendlicher an diesen Tätigkeiten zu fördern, um so ihr bürgerschaftliches Engagement und ihre Solidarität zu stärken.

[12] Die Konferenz wurde von Carlo Giovanardi, dem für die Kontakte mit dem Parlament zuständigen italienischen Minister, geleitet.

Darüber hinaus greifen die Schlussfolgerungen folgende Themenbereiche auf: Intensivierung der transnationalen Kooperation und des Austausches junger Freiwilliger in unterschiedlichen Bereichen; Anerkennung des staatlichen Freiwilligendienstes sowie systematischer und regelmäßiger Austausch von Informationen und guter Praktiken [13].

[13] Der Text der Schlussfolgerungen der Konferenz ist unter http://europa.eu.int/comm/ youth abrufbar.

2. Gemeinsame Zielsetzungen zur Förderung Freiwilliger aktivitäten jugendlicher

Unter Bezugnahme auf die Antworten der Mitgliedstaaten und der Beitrittsländer auf den Fragebogen sowie unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Initiativen und Entwicklungen schlägt die Kommission folgendes globales Ziel für freiwillige Aktivitäten Jugendlicher vor:

Freiwillige Aktivitäten sollen auf allen Ebenen entwickelt, gefördert und anerkannt werden, um das aktive bürgerschaftliche Engagement und die Solidarität Jugendlicher zu stärken.

Zur Erreichung dieses globalen Zieles werden folgende gemeinsame Ziele vorgeschlagen:

(1) Weiterentwicklung freiwilliger Aktivitäten Jugendlicher im Hinblick auf eine erhöhte Transparenz, eine Erweiterung des Anwendungsbereichs und eine Qualitätssteigerung;

(2) Beseitigung bestehender Hindernisse im Hinblick auf eine Erleichterung des freiwilligen Engagements Jugendlicher;

(3) Förderung der freiwilligen Aktivitäten Jugendlicher im Hinblick auf eine Stärkung ihrer Solidarität und ihres bürgerschaftlichen Engagements;

(4) Anerkennung der freiwilligen Aktivitäten Jugendlicher im Hinblick auf eine Anerkennung ihrer persönlichen Fähigkeiten und ihres Engagements für die Gesellschaft.

2.1. Ziel 1 - Weiterentwicklung freiwilliger Aktivitäten Jugendlicher im Hinblick auf eine erhöhte Transparenz, eine Erweiterung des Anwendungsbereichs und eine Qualitätssteigerung

Die Möglichkeiten für Jugendliche, sich freiwillig zu engagieren, sind in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. Das Angebot an freiwilligen Aktivitäten in den Mitgliedstaaten und Beitrittsländern ist breit gefächert und umfasst sowohl organisierte Freiwilligendienste wie auch punktuelles freiwilliges Engagement. Die Situation ist von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat verschieden. Jugend- und Freiwilligenorganisationen spielen in fast allen Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle. Manchmal ist der Europäische Freiwilligendienst (EFD) - im Rahmen des EU-Programms JUGEND - jedoch die einzige Möglichkeit für junge Leute, sich freiwillig zu engagieren.

Die freiwilligen Aktivitäten leiden in den Mitgliedstaaten an mangelnder Öffentlich keitswirksamkeit und unübersichtlichen Strukturen. Das macht es jungen Menschen sowohl auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene schwer, sich über das bestehende Angebot an freiwilligen Aktivitäten zu informieren. Genauso schwierig ist es für Freiwilligen- und Jugendorganisationen potenzielle Kooperations- oder Netzwerkpartner auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer oder internationaler Ebene zu finden. Es ist jedoch auch für Entscheidungsträger nicht immer leicht, freiwillige Aktivitäten Jugendlicher gezielt zu unterstützen. Neben stärkerer Öffentlichkeitswirksamkeit und größerer Transparenz besteht ein Bedarf an Unterstützungs- und Anreizmechanismen, um die Bandbreite von und das Angebot an freiwilligen Aktivitäten zu vergrößern und die Qualität insgesamt zu erhöhen.

Zur Erreichung von Ziel 1 schlägt die Kommission folgende Aktionslinien vor:

Auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene:

* Erfassung und Klassifizierung bestehender freiwilliger Aktivitäten (z.B. Freiwilligendienst, punktuelles freiwilliges Engagement, usw....), um jungen Menschen ein klares und übersichtliches Bild des vorhandenen Angebots an freiwilligen Aktivitäten zu vermitteln;

* Verbesserung des bestehenden Angebots an freiwilligen Aktivitäten für Jugendliche durch die Weiterentwicklung der einzelnen Kategorien dieser Aktivitäten, durch die Unterstützung von in diesem Bereich tätigen zivilgesellschaftlichen Einrichtungen, und durch die Stärkung von Freiwilligendiensten, wo diese bereits bestehen sowie gegebenenfalls durch die Schaffung neuer, wo dies geeignet erscheint;

* Förderung des Ausbildungsangebots für junge Freiwillige sowie für jene, die diese Aktivitäten leiten und begleiten, um die Qualität der freiwilligen Aktivitäten und ihres organisatorischen Rahmens zu verbessern.

Auf europäischer Ebene:

* Bessere Koordinierung der verschiedenen freiwilligen Aktivitäten, vor allem der transnationalen Kooperation bereits existierender staatlich organisierter Freiwilligendienste sowie Unterstützung des Austausches junger Freiwilliger in verschiedenen Bereichen;

* Verbreitung von Informationen und Förderung des Informationsaustausches über nationale Freiwilligenprogramme und ihre europäische Dimension;

* Überlegungen hinsichtlich einer Erweiterung des Europäischen Freiwilligendienstes (EFD) auf eine größere Bandbreite von Aktionen im Hinblick auf eine mögliche Beteiligung junger Menschen an Aktionen internationaler Solidarität der Europäischen Union.

2.2. Ziel 2 - Beseitigung bestehender Hindernisse im Hinblick auf eine Erleichterung des freiwilligen Engagements Jugendlicher

Jugendliche, die sich freiwillig engagieren möchten, stoßen auf zahlreiche Probleme unterschiedlichster Art: fehlende soziale Absicherung, Besteuerung des Taschengeldes, Nichterteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen (dies kann die freiwilligen Aktivitäten von Staatsbürgern von EU-Ländern in Drittländern und von Staatsbürgern von Drittländern in EU- Ländern betreffen, sollte jedoch kein Problem für Staatsbürger eines EU Staates in anderen EU Mitgliedstaaten darstellen), sprachliche Probleme, fehlende Ausbildung, langwierige Verfahren, usw..... Diese Schwierigkeiten erweisen sich als echte Hürden und schränken den Zugang zu freiwilligen Aktivitäten für eine größere Zahl junger Europäer ein.

Zur Erreichung von Ziel 2 schlägt die Kommission folgende Aktionslinien vor:

Auf allen Ebenen:

* Ergreifung geeigneter Maßnahmen - ,...um Hindernisse rechtlicher und administrativer Art zu beseitigen, die die Mobilität jener beeinträchtigen, die ... eine Freiwilligentätigkeit ... absolvieren möchten", wie es in der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Mobilität festgelegt [14] ist;

[14] Siehe Punkt 1.3.

* Sicherzustellen, dass junge Freiwillige, wo nötig, Visa und Aufenthaltsgenehmigungen erhalten;

* Verstärkter Austausch von Informationen, Erfahrungen und guten Praktiken zwischen allen Akteuren im Bereich freiwilliger Aktivitäten Jugendlicher, um Hindernisse abzubauen;

* Zu überlegen, ob der Einsatz legistischer Maßnahmen und Instrumente die freiwilligen Aktivitäten Jugendlicher erleichtern könnte.

2.3. Ziel 3 - Förderung der freiwilligen Aktivitäten Jugendlicher im Hinblick auf eine Stärkung ihrer Solidarität und ihres bürgerschaftlichen Engagements

Die Förderung von freiwilligen Aktivitäten Jugendlicher soll auf diese Möglichkeit des Engagements aufmerksam machen sowie die Anzahl der Freiwilligen erhöhen. Darüber hinaus sollen vor allem Bedingungen geschaffen werden, damit mehr benachteiligte junge Menschen an freiwilligen Aktivitäten teilnehmen können.

Zur Erreichung von Ziel 3, schlägt die Kommission folgende Aktionslinien vor:

Auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene:

* Verbreitung von Informationen zu freiwilligen Aktivitäten auf allen relevanten Ebenen, um Jugendliche auf diese Aktivitäten aufmerksam zu machen, sie über konkrete Möglichkeiten zu informieren, ihnen Beratung und Unterstützung zu bieten und dem freiwilligen Engagement ein positives Image zu verleihen;

* Förderung einer engeren Kooperation aller Akteure (Jugendliche, Jugend- und Freiwilligenorganisationen, Behörden, Privatwirtschaft usw...) im Hinblick auf die Förderung freiwilliger Aktivitäten, einen Austausch von Informationen, Erfahrungen und guten Praktiken;

* Analyse der Gründe, die zum Ausschluss bestimmter Gruppen Jugendlicher von freiwilligen Aktivitäten führen; Entwicklung von Ansätzen, die diese Jugendlichen für die Teilnahme an freiwilligen Tätigkeiten gewinnen sollen, u.a. durch ein entsprechendes Angebot auf jenen Ebenen, die den Bedürfnissen dieser Gruppen entgegenkommen.

Auf europäischer Ebene:

* Durchführung von entsprechenden Informationsaktionen, die die freiwilligen Aktivitäten Jugendlicher und den Wert der von freiwilligem Engagement fördern.

2.4. Ziel 4 - Anerkennung der freiwilligen Aktivitäten Jugendlicher im Hinblick auf eine Anerkennung ihrer persönlichen Fähigkeiten und ihres Engagements für die Gesellschaft

Jugendliche, die freiwillig tätig sind, machen häufig die Erfahrung, dass ihr Engagement nicht oder nicht entsprechend anerkannt wird. Deshalb soll die Anerkennung von freiwilligen Aktivitäten auf allen Ebenen und durch verschiedene Akteure, z.B. Behörden, Privatwirtschaft, Sozialpartner und die Zivilgesellschaft, verbessert werden. Dadurch würde das freiwillige Engagement Jugendlicher für die Gesellschaft, die im Rahmen nicht-formalen Lernens gewonnene Bildungserfahrung, ihre auf diesem Weg erworbenen sozialen, persönlichen Kompetenzen und beruflichen Fertigkeiten anerkannt werden. Eine entsprechende Anerkennung würde auch den Status und die Beschäftigungsfähigkeit der Freiwilligen verbessern.

Zur Erreichung von Ziel 4, schlägt die Kommission folgende Aktionslinien vor:

Auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene:

* Entwicklung von Maßnahmen, die zu einer Anerkennung der freiwilligen Aktivitäten Jugendlicher führen, im Hinblick auf eine Anerkennung es freiwilligen Engagements und die dadurch erworbenen Fertigkeiten. Diese Anerkennung muss auf allen Ebenen und durch alle relevanten Akteure erfolgen, wie z.B. durch Behörden, die Privatwirtschaft, die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft, aber auch durch die Jugendlichen selbst. Art und Form der Anerkennung müssen der durchgeführten freiwilligen Aktivität entsprechen, etwa durch Bescheinigungen, Belohnungssysteme, Preise (,Awards"), Vergünstigungen, Studien- und Beschäftigungsanreize, usw...;

* Entwicklung von Aktionen, die freiwilligen Aktivitäten zu mehr Anerkennung verhelfen und den sozialen Mehrwert des Freiwilligensektors für die Gesellschaft würdigen. Denkbare Formen einer solchen Anerkennung wären ein Nationaler Freiwilligentag, eine Nationale Aktionswoche für Freiwillige, Preisverleihungen für Gruppen von Freiwilligen, usw....;

Auf europäischer Ebene:

* Verstärkte Anerkennung der freiwilligen Aktivitäten im Rahmen von Veranstaltungen wie der Europäischen Jugendwoche, dem Europäischen Freiwilligentag, usw...;

* Verstärkte Anerkennung der Erfahrung, die Jugendliche als Freiwillige gemacht haben, im Rahmen laufender Prozesse und mit Hilfe bereits vorhandener Instrumente in anderen Politikfeldern, wie z.B. der offenen Koordinierungsmethode im Bereich der Bildung, der Strategie des lebenslangen Lernens, der Entwicklung des Europasses, dem Sozialen Dialog, usw....

3. mechanismen für die Umsetzung und weiterverfolgung

Umsetzung und Weiterverfolgung der gemeinsamen Zielsetzungen sind ein wichtiger Bestandteil der offenen Koordinierungsmethode, die in der Entschließung zu dem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa festgelegt wurde. Dieses Prinzip wurde bereits auf die Prioritäten Partizipation und Information Jugendlicher angewandt, zu welchen der Rat am 25. November 2003 eine Entschließung über gemeinsame Zielsetzungen angenommen hat. In dieser Entschließung fordert der Rat die Mitgliedstaaten auf, je nach ihrer spezifischen nationalen Situation und ihren nationalen Prioritäten Maßnahmen zur Umsetzung und Weiterverfolgung festzulegen. Weiters fordert er sie auf, bis Ende 2005 Berichte über die nationalen Beiträge zur Umsetzung der gemeinsamen Zielsetzungen vorzulegen.

Auf Grundlage der nationalen Berichte erstellt die Kommission einen an den Rat zu richtenden Fortschrittsbericht, schlägt gegebenenfalls Ergänzungen der gemeinsamen Zielsetzungen vor und informiert das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie den Ausschuss der Regionen. Auf Aufforderung des Rates beruft die Kommission gegebenenfalls Sitzungen der Vertreter der für Jugendfragen zuständigen nationalen Behörden ein, um den Informationsaustausch über erzielte Fortschritte und gute Praktiken zu fördern.

Es wird vorgeschlagen, diese Prinzipien auch auf die gemeinsamen Zielsetzungen für die freiwilligen Aktivitäten anzuwenden. Die Kommission schlägt daher vor, dass sich die Mitgliedstaaten darauf verständigen, alle festgelegten gemeinsamen Zielsetzungen zu verfolgen und - nachdem sie die Jugendlichen und ihre Organisationen, junge Freiwillige und Freiwilligenorganisationen sowie gegebenenfalls nationale und regionale Jugendräte in geeigneter Weise konsultiert haben - bis Ende 2006 Berichte zu den nationalen Beiträgen zur Umsetzung der gemeinsamen Zielsetzungen zur Priorität freiwillige Aktivitäten vorzulegen.

Dieser Vorschlag für gemeinsame Zielsetzungen zur Priorität freiwillige Aktivitäten wird dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen zugeleitet.

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