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Document 52003XC0516(02)

Formblatt für Beschwerden über mutmasslich rechtswidrige staatliche Beihilfen

OJ C 116, 16.5.2003, p. 3–6 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Special edition in Bulgarian: Chapter 08 Volume 004 P. 46 - 49
Special edition in Romanian: Chapter 08 Volume 004 P. 46 - 49
Special edition in Croatian: Chapter 08 Volume 003 P. 111 - 114

52003XC0516(02)

Formblatt für Beschwerden über mutmasslich rechtswidrige staatliche Beihilfen

Amtsblatt Nr. C 116 vom 16/05/2003 S. 0003 - 0006


Formblatt für Beschwerden über mutmasslich rechtswidrige staatliche Beihilfen

(2003/C 116/03)

Gemäß Artikel 88 Absatz 3 EG-Vertrag ist die Kommission von der beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen so rechtzeitig zu unterrichten, dass sie sich dazu äußern kann. Die Mitgliedstaaten dürfen die geplanten Maßnahmen nicht durchführen, bevor die Kommission hierzu eine abschließende Entscheidung erlassen hat.

Beihilfen, die unter Verstoß gegen Artikel 88 Absatz 3 EG-Vertrag durchgeführt werden, sind rechtswidrig.

Befindet sich die Kommission im Besitz von Informationen gleich welcher Herkunft über mutmaßlich rechtswidrige Beihilfen, so prüft sie diese Informationen unverzüglich (Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999(1).

Nach Artikel 20 Absatz 2 derselben Verordnung können aber auch betroffene Dritte ("jeder Beteiligte") der Kommission Mitteilung über mutmaßlich rechtswidrige Beihilfen und über eine mutmaßlich missbräuchliche Anwendung von Beihilfen machen, d. h. eine Beschwerde einreichen.

Jede natürliche oder juristische Person kann bei der Kommission Beschwerde einlegen. Das Verfahren ist kostenlos. Bei der Prüfung der Beschwerden muss die Kommission hingegen die in der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 festgelegten Verfahrensregeln und insbesondere die Verteidigungsrechte der Mitgliedstaaten beachten.

Alternativ oder auch parallel zur Einreichung einer Beschwerde bei der Kommission können Dritte, deren Interessen durch die Gewährung einer rechtswidrigen Beihilfe geschädigt wurden, in der Regel auch die nationalen Gerichte anrufen. Ein Bericht über die Anwendung der Beihilfevorschriften durch die nationalen Gerichte finden Sie unter der Internet-Anschrift

http://europa.eu.int/comm/ competition/state_aid/legislation/ app_by_member_states/

Zu den im Einzelfall vorgesehenen nationalen Verfahren kann die Kommission hingegen keine Auskunft erteilen.

Das beigefügte Formblatt gibt Aufschluss über die Angaben, die die Kommission benötigt, um einer Beschwerde über eine mutmaßlich rechtswidrige Beihilfe nachgehen zu können. Wenn Sie nicht alle Rubriken ausfuellen können, geben Sie bitte die Gründe hierfür an.

Das Formblatt ist in allen Amtssprachen der Gemeinschaft über den Internet-Server der Europäischen Kommission unter den Anschriften http://europa.eu.int/comm/ competition/index_de.html und http://europa.eu.int/comm/ secretariat_general/index_de.htm abrufbar. Auf der Website Europa finden Sie eine Vielzahl weiterer nützlicher Informationen zu den beihilferechtlichen Vorschriften der EG, die Ihnen oder Ihrem Rechtsberater beim Ausfuellen des Formblatts behilflich sein können.

Das Formblatt ist an eine der folgenden Anschriften zu richten:

Beschwerden über möglicherweise rechtswidrige staatliche Beihilfen zur Förderung der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen im Sinne des Anhangs I: Europäische Kommission Generaldirektion Landwirtschaft

Direktion H

Büro Loi 130 5-128 B - 1049 Brüssel Fax (32-2) 296 76 72 E-Mail: Agri-State-Aids@cec.eu.int

Beschwerden über möglicherweise rechtswidrige staatliche Beihilfen zur Förderung der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen im Fischerei- und Aquakultursektor: Europäische Kommission Generaldirektion Fischerei

Direktion D

Rue Joseph II/Jozef II-straat 99 B - 1049 Brüssel Fax (32-2) 295 19 42 E-Mail: fish-aidesdetat@cec.eu.int

Beschwerden über möglicherweise rechtswidrige staatliche Beihilfen auf dem Gebiet des Verkehrs und im Kohlesektor: Europäische Kommission Generaldirektion Energie und Verkehr

Direktion A

Referat 4 - Binnenmarkt, öffentliche Dienste, Wettbewerb und Benutzerrechte B - 1049 Brüssel Fax (32-2) 296 41 04 E-Mail: stateaid.transport@cec.eu.int

Beschwerden über möglicherweise rechtswidrige staatliche Beihilfen in allen übrigen Wirtschaftszweigen: Europäische Kommission Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Staatliche Beihilfen

Büro J-70 4/136 B - 1049 Brüssel Fax (32-2) 295 36 10 E-Mail: Stateaidgreffe@cec.eu.int

Bestehen Zweifel hinsichtlich der zuständigen Dienststelle, können Beschwerden auch beim Generalsekretariat Europäische Kommission B - 1049 Brüssel E-Mail: Aidesdetat@cec.eu.int eingereicht werden.

I.A. Angaben zum Beschwerdeführer

I.1. Name, Vorname bzw. Firmenname:

I.2. Privat- bzw. Firmenanschrift:

I.3. Telefon, Fax und E-Mail:

I.4. Name, Anschrift, Telefon, Fax und E-Mail einer Kontaktperson:

I.5. Falls der Beschwerdeführer ein Unternehmen ist: kurze Beschreibung des Unternehmens sowie der Art und Ort(e) seiner Tätigkeit:

I.6. Kurze Zusammenfassung der Gründe, warum die Beihilfe die Interessen des Beschwerdeführers berührt:

I.B. Angaben zum Bevollmächtigten

I.7. Wird die Beschwerde nicht von der betroffenen Person oder dem betroffenen Unternehmen selbst eingereicht, sind Name, Anschrift, Fax und E-Mail des Bevollmächtigten anzugeben und ein schriftlicher Nachweis über seine Bevollmächtigung beizufügen.

II. Angaben zum Mitgliedstaat

II.1. Mitgliedstaat:

II.2. Verwaltungsebene, auf der die mutmaßliche rechtswidrige Beihilfe gewährt wurde:

- zentralstaatliche Ebene:

- regionale Ebene (bitte genau angeben):

- sonstige (bitte genau angeben):

III. Angaben zu den beanstandeten Beihilfemaßnahmen

III.1. Betrifft die Beschwerde eine mutmaßliche Beihilferegelung oder eine mutmaßliche Einzelbeihilfe?

III.2. Wann wurde die mutmaßliche Beihilfe gewährt bzw. die mutmaßliche Beihilferegelung eingeführt? Welche Laufzeit hat die mutmaßliche Regelung (sofern bekannt)?

III.3. Welcher Branche/welchen Branchen kommt die mutmaßliche Beihilfe zugute?

III.4. Wie hoch ist die mutmaßliche Beihilfe und in welcher Form wird sie gewährt? (Darlehen, Ausfallbürgschaften, Steueranreize oder -befreiung usw.)

III.5. An wen ging die mutmaßliche Beihilfe bzw. - im Fall einer mutmaßlichen Beihilferegelung - wer kommt für eine Förderung in Frage?

Wir bitten um möglichst ausführliche Informationen einschließlich einer Beschreibung der Haupttätigkeitsbereiche des (der) fraglichen Unternehmen(s).

III.6. Wofür wurde die mutmaßliche Beihilfe gewährt (sofern bekannt)?

IV. Grundlage der Beschwerde

Bitte erläutern Sie ausführlich, worauf sich Ihre Beschwerde stützt, d. h. die Gründe, weswegen Sie Beschwerde einlegen, gegen welche EG-Vorschriften Ihrer Ansicht nach durch die Gewährung der fraglichen mutmaßlichen Beihilfe verstoßen wurde und inwieweit dadurch die Wettbewerbsbedingungen im Gemeinsamen Markt sowie der Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigt wurden.

Falls zutreffend: Erläutern Sie, inwieweit Ihre eigenen Geschäftsinteressen durch die mutmaßliche Beihilfe geschädigt wurden.

V. Angaben zu anderen Verfahren

V.1. Sind Sie bereits bei den Kommissionsdienststellen vorstellig geworden? (Wenn ja, bitte Kopien des Schriftverkehrs beifügen.)

V.2. Wurden bereits Demarchen auf nationaler Ebene unternommen? (Ministerien, Regionalverwaltung oder Kommunen, Ombudsmann usw.; wenn möglich, bitte Kopien des Schriftverkehrs beifügen.)

V.3. Wurden nationale Gerichte mit der Sache befasst oder andere Verfahren in Anspruch genommen? (z. B. Schiedsgerichtsbarkeit oder Schlichtung) (Bitte geben Sie an, ob bereits ein Urteil oder eine Entscheidung vorliegt und fügen Sie gegebenenfalls eine Kopie bei.)

VI. Begleitdokumente

Listen Sie etwaige Dokumente oder Nachweise auf, mit denen Sie Ihre Beschwerde untermauern, und fügen Sie Kopien bei.

Nach Möglichkeit ist eine Kopie des Gesetzes oder sonstigen Rechtsakts, auf die sich die Auszahlung der mutmaßlichen Beihilfe stützt, beizufügen.

VII. Vertraulichkeit

Damit der betroffene Mitgliedstaat von seinen Verteidigungsrechten Gebrauch machen kann, muss die Kommission gegebenenfalls Ihre Identität und etwaige Begleitdokumente oder deren Inhalt gegenüber dem Mitgliedstaat offen legen. Soll Ihre Identität nicht preisgegeben oder sollen bestimmte Dokumente oder Informationen vertraulich behandelt werden, teilen Sie uns dies bitte unter Angabe von Gründen mit und markieren Sie die vertraulichen Passagen der Dokumente.

Ort, Datum und Unterschrift des Beschwerdeführers:

(1) ABl. L 83 vom 27.3.1999, S. 1.

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