52003PC0796

Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein einheitliches Rahmenkonzept zur Förderung der Transparenz von Qualifikationen und Kompetenzen (Europass) /* KOM/2003/0796 endg. - COD 2003/0307 */


Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über ein einheitliches Rahmenkonzept zur Förderung der Transparenz von Qualifikationen und Kompetenzen (Europass)

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

1. Hintergrund und Ziel

1.1. Politischer Kontext

1. Im Verlauf des vergangenen Jahrzehnts fand die Transparenz von Qualifikationen und Kompetenzen - sowohl für akademische als auch für berufliche Zwecke - auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene immer mehr Beachtung. Mangelnde Transparenz wurde häufig als Hindernis für die bildungs- oder berufsrelevante Mobilität und als Hemmnis gesehen, das einer Flexibilisierung der Arbeitsmärkte in Europa entgegensteht; mehr Transparenz bei Qualifikationen und Kompetenzen ist wesentlich für eine Erhöhung und Verbesserung der Mobilität - zwischen Ländern und Regionen, zwischen Wirtschaftszweigen und Unternehmen, und ebenso unter dem Gesichtspunkt des lebenslangen Lernens zwischen Lernen und Arbeiten.

Die Bedeutung, die diesen Fragen beigemessen wird, tritt seit dem Europäischen Rat von Lissabon im März 2000 besonders deutlich hervor. Die Schlussfolgerungen des Vorsitzes identifizierten eine größere Transparenz bei den Befähigungsnach weisen als eine der drei Hauptkomponenten eines Konzepts, durch das ein besseres Gleichgewicht zwischen den Bildungs- und Ausbildungssystemen und dem neu entstehenden Bedarf der Wissensgesellschaft an mehr und besserer Beschäftigung wie auch lebenslangem Lernen erreicht werden soll [1]. Insbesondere empfahlen die Schlussfolgerungen ausdrücklich die Entwicklung eines gemeinsamen europäischen Musters für Lebensläufe und eines europaweiten Informationssystems über Lernan gebote, die seither erstellt wurden [2].

[1] Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Lissabon, 23.-24. März 2000, Ziffer 25.

[2] Ibd. Ziffern 26 und 29. Das Ploteus-Portal wird im unten stehenden Absatz 1.2 erwähnt, der europäische Lebenslauf zählt zu den Dokumenten, die in das hier vorgeschlagene Rahmenkonzept zu integrieren sind.

Zwei Jahre später billigte der Europäische Rat von Barcelona das Arbeitsprogramm zur Umsetzung des ,Zieleberichts" und legte fest, dass die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz werden sollen. Zu diesem Zweck rief er speziell zu weiteren Maßnahmen zur Gewährleistung der Transparenz der Diplome und Befähigungsnachweise durch Einführung geeigneter Instrumente auf, wobei er das ECTS, Zusätze zu Diplomen und Qualifikationsnachweisen und das europäische Muster für Lebensläufe nannte [3].

[3] Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Barcelona, 15.-16. März 2002, Ziffer 44.

2. Die Mitteilung der Kommission ,Einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen" vom 21. November 2001 behandelte diese Fragen unter der Überschrift ,Bewertung des Lernens", wobei sie herausstellte, wieweit Transparenz instrumente den Menschen die Anerkennung ihrer Kompetenzen erleichtern, gleich gültig, ob diese innerhalb oder außerhalb formaler Lernsysteme erworben wurden [4].

[4] KOM(2001) 678 endgültig.

Die Bekanntmachung und allgemeine Nutzung von Transparenzdokumenten mit Blick auf die Verwirklichung eines europäischen Raums der Qualifikationen wurden in der Empfehlung 2001/613/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juli 2001 über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern in der Gemeinschaft [5] befür wortet, und eine Reihe einschlägiger Maßnahmen wurde in den Aktionsplan zur Förderung der Mobilität aufgenommen, der im Dezember 2000 vom Europäischen Rat von Nizza gebilligt wurde [6].

[5] ABl. L 215 vom 9.8.2001, S. 30.

[6] Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 14. Dezember 2000 zur Festlegung eines Aktionsplans zur Förderung der Mobilität (2000/C 371/03), ABl. C 371 vom 23.12.2000, S. 4.

Die Mitteilung der Kommission zu einem Aktionsplan für Qualifikation und Mobili tät [7] rief dazu auf, Instrumente zur Förderung der Transparenz und Übertragbarkeit der Qualifikationen zu entwickeln und auszubauen, um die Mobilität innerhalb der und zwischen den Wirtschaftszweigen bis 2003 zu erleichtern; auch sollte als Teil eines umfassenderen europäischen Netzes eine Website zur Mobilität als einheitliche europäische Anlaufstelle für einschlägige Informationen eingerichtet werden, um den Bürgern vollständige und leicht zugängliche Informationen über Schlüsselaspekte von Beschäftigung, Mobilität, Lernmöglichkeiten und Transparenz der Qualifika tionen in Europa zur Verfügung zu stellen. Die Entschließung des Rates über Qualifikation und Mobilität vom 3. Juni 2002 [8] und die Entschließung des Rates zum lebensbegleitenden Lernen vom 27. Juni 2002 [9] forderten zu einer stärkeren Zusammenarbeit auf, damit unter anderem ein Rahmen für die Transparenz und Anerkennung von Qualifikationen auf der Grundlage der vorhandenen Instrumente entwickelt werden kann.

[7] KOM(2002) 72 endgültig vom 13.2.2002.

[8] ABl. C 162 vom 6.7.2002, S. 1.

[9] ABl. C 163 vom 9.7.2002, S. 1.

3. In den letzten beiden Jahren wurde ein Prozess mit dem Ziel einer stärkeren Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung eingeleitet. Nach dem Vorbild des ,Bologna-Prozesses" in der Hochschulbildung stützt sich dieser Prozess auf zwei Strategiepapiere, die Erklärung von Kopenhagen vom 30. November 2002 [10] und die Entschließung des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung [11]. Die Erklärung von Kopenhagen verlangte ausdrücklich Maßnahmen zur ,Verbesserung der Transparenz in der beruflichen Bildung durch die Einführung und die Rationalisierung von Infor mationsinstrumenten und -netzen, einschließlich der Einbindung von bestehen den Instrumenten - wie des europäischen Musters für Lebensläufe, Zusätzen zu Diplomen und Qualifikationsnachweisen, des gemeinsamen europäischen Bezugsrahmens für den sprachlichen Bereich sowie des EUROPASS - in einen einheitlichen Rahmen".

[10] Erklärung der europäischen Minister für berufliche Bildung und der Europäischen Kommission, ver sammelt in Kopenhagen am 29. und 30. November 2002, über eine verstärkte europäische Zusammen arbeit bei der beruflichen Bildung. Vgl.: http://europa.eu.int/comm/education/ copenhagen/index_de.html

[11] ABl. C 13 vom 18.1.2003, S. 2.

4. Der vorliegende Vorschlag für eine Entscheidung stellt das in der oben genannten Entschließung des Rates befürwortete einheitliche Rahmenkonzept für die Transparenz von Qualifikationen und Kompetenzen auf und sorgt für angemessene Umsetzungs- und Unterstützungsmaßnahmen. Die zentralen Grundsätze, die auf die Transparenzdokumente, die für die Durchführung zuständigen Stellen und die zugehörigen Netze angewandt werden, sind Rationalisierung und Koordinierung.

Der Vorschlag sieht eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft nur für die Entwicklungsphase (2005-2006) vor. Die Kommission beabsichtigt, Unterstützung für die nachfolgenden Jahre im Rahmen der vorgeschlagenen künftigen Generation von Programmen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zu gewähren, die derzeit ausgearbeitet werden.

1.2. Transparenz von Qualifikationen und Kompetenzen

1. Bei der Transparenz von Qualifikationen und Kompetenzen geht es um eine andere Problematik als bei der formellen Anerkennung von Qualifikationen. Mehr Transparenz wird angestrebt im Interesse der Anerkennung in einem umfassenderen, gesellschaftlichen Sinn: zur Verbesserung des Verständnisses und der Bewertung von Qualifikationen und Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt. Transparenz beinhaltet nie rechtliche Anerkennung, auch wenn rechtliche Anerkennung ein ausreichendes Maß an Transparenz voraussetzt.

2. Die Transparenz von Qualifikationen und Kompetenzen ist das besondere Ziel einer Reihe von europäischen Initiativen der letzten Jahre.

* Vor allem in der Hochschulbildung gab es Initiativen zur Verbesserung der Transparenz und Vergleichbarkeit von Qualifikationen. Vor fünfzehn Jahren wurde auf Gemeinschaftsebene als Pilotprojekt im Rahmen des ersten Erasmus-Programms das Europäische System zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System - ECTS) eingeführt; es wird inzwischen von mehr als 1 000 Hochschuleinrichtungen, einschließlich nicht-universitären Ein richtungen, innerhalb und außerhalb der Europäischen Union angewandt [12]. 1999 leiteten die europäischen Bildungsminister den ,Bologna-Prozess" ein, mit dem Ziel einer Annäherung der Strukturen der verschiedenen Hochschulsysteme durch freiwillige Reformen auf der Grundlage von gemeinsamen Grundsätzen und vereinbarten Zielen [13]. In den beteiligten 31 Ländern wurden nationale Infor mationszentren für akademische Anerkennung (National Academic Recognition Information Centres - NARIC) eingerichtet [14].

[12] Vgl.: http://europa.eu.int/comm/education/ programmes/socrates/ects_de.html, und

[13] Vgl.: http://europa.eu.int/comm/education/ policies/educ/bologna/bologna_de.html

[14] Vgl.: http:// www.enic-naric.net

* In enger Verbindung mit dem ECTS wurde von Europäischer Kommission, Europarat und UNESCO gemeinsam ein Dokument zur Verbesserung der Transparenz bei den Hochschulabschlüssen ausgearbeitet: der Diplomzusatz. Seine Förderung ist für alle Staaten verbindlich, die dem Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region [15] angeschlossen sind. Seine Anwendung, die unter anderem in der Erklärung von Bologna von 1999 und in der Empfehlung des Rates und des Europäischen Parlaments zur Mobilität von 2001 [16] angeregt wurde, nimmt in den Hochschuleinrichtungen innerhalb und außerhalb Europas zu [17], und wird in mehreren Ländern durch Rechtsetzungsmaßnahmen gefördert. Die Konferenz der europäischen Minister über die Verwirklichung des europäischen Hochschul raums, die im September 2003 in Berlin stattfand, gab als Ziel vor, dass allen Studierenden, die einen Abschluss erwerben, ab 2005 der Diplomzusatz in einer gängigen europäischen Sprache automatisch und gebührenfrei ausgestellt wird [18]. Die Kommission hat ein ,Diplomzusatz-Gütesiegel" für Hochschuleinrichtungen eingeführt, die diese Anforderungen erfuellen.

[15] Angenommen in Lissabon am 11. April 1997 (Europarat/UNESCO, Sammlung Europäischer Verträge, Nr. 165). Die Ausarbeitung eines entsprechenden Dokuments auf Gemeinschaftsebene wurde in den Schlussfolgerungen des Rates von 1996 über die Synergien zwischen der Anerkennung von Diplomen zu akademischen und zu beruflichen Zwecken in der Gemeinschaft verlangt, ABl. C 195 vom 6.7.1996, S. 6.

[16] Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juli 2001 über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern in der Gemeinschaft, ABl. L 215 vom 9.8.2001, S. 30.

[17] Vgl.: http://europa.eu.int/comm/education/ policies/rec_qual/recognition/diploma_de.html

[18] Kommuniqué der Konferenz. Vgl.: http://www.bologna-berlin2003.de/en/ communique_minister/index.htm

* Seit 2000 steht das Dokument des EUROPASS-Berufsbildung zur Verfügung, um in einem gemeinsamen Format Mobilitätserfahrungen zu vermerken, die einer Reihe gemeinsamer Kriterien entsprechen, d. h. die Tatsache, dass das Lernen teilweise in einer Arbeitsumgebung erfolgt. Das Dokument wurde durch eine spezielle Entscheidung des Rates eingeführt und wird in den EWR-Ländern angewandt [19]. Innerhalb der ersten drei Jahre wurden Bürgern in den 18 Ländern etwa 50 000 ,EUROPASS-Berufsbildung"-Dokumente ausgestellt.

[19] Entscheidung des Rates 1999/51/EG vom 21. Dezember 1998 zur Förderung von alternierenden Euro päischen Berufsbildungsabschnitten einschließlich der Lehrlingsausbildung, ABl. L 17 vom 22.1.1999, S. 45. Weitere Informationen unter: http://europa.eu.int/comm/education/ programmes/europass/index_de.html

* In der Entschließung des Rates vom 3. Dezember 1992 [20] wurden Anstrengungen zur Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses für die Qualifikationssysteme der verschiedenen Mitgliedstaaten und die Qualifikationen selbst empfohlen, während die Entschließung des Rates vom 15. Juli 1996 [21] speziell das Problem von mehr Klarheit bei den Ausbildungs- und Befähigungsnachweisen ansprach. Konkrete Schritte wurden diesbezüglich im Europäischen Forum für die Transpa renz beruflicher Qualifikationen unternommen, das 1998 auf eine gemeinsame Initiative von Kommission und Cedefop eingesetzt wurde. Das Forum, dessen Mitglieder von den Mitgliedstaaten, den Sozialpartnern und der Kommission ernannt wurden, verlieh der Debatte über Transparenz mehr Konsistenz und Außenwirkung. Seine Arbeit führte zu einer Reihe praktischer Empfehlungen, die in umfassendere Rechtsakte integriert wurden. Vor allem schlug das Forum ursprünglich die Zeugniserläuterungen, den europäischen Lebenslauf und die nationalen Referenzstellen für Qualifikationen vor, die in den nachstehenden Absätzen beschrieben sind.

[20] ABl. C 49 vom 19.2.1993, S. 1.

[21] ABl. C 224 vom 1.8.1996, S. 7.

* Die Zeugniserläuterungen, die erklären, was eine bestimmte Qualifikation in Bezug auf die Kompetenzen und das zugehörige Ausbildungssystem beinhaltet, werden derzeit in allen Mitgliedstaaten nach einer vereinbarten gemeinsamen Vorlage entwickelt [22]. Die Ausstellung von Zusätzen zu Berufsabschlusszeugnissen wird in der Empfehlung des Rates und des Europäischen Parlaments zur Mobilität von 2001 befürwortet.

[22] Vgl.: http://www.cedefop.eu.int/transparency/ certsupp.asp

* Das gemeinsame europäische Muster für Lebensläufe ist seit März 2002 sowohl im Internet als auch auf Papier verfügbar [23]. Wie der Name verdeutlicht, handelt es sich dabei um ein persönliches Dokument, das vom Inhaber auszufuellen ist. Seine Entwicklung wurde in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Lissabon im Jahr 2000 [24] speziell verlangt und in einer Empfehlung der Kommission [25] definiert. Zwischen März 2002 und September 2003 wurden von der Website des Cedefop mehr als 500 000 Lebensläufe heruntergeladen.

[23] Vgl.: http://www.cedefop.eu.int/transparency/ cv.asp oder http://europa.eu.int/ eures

[24] Schlussfolgerung 26. Vgl.: http://ue.eu.int/de/Info/eurocouncil/ index.htm

[25] Empfehlung der Kommission vom 11. März 2002 über ein gemeinsames europäisches Muster für Lebensläufe, K(2002) 516, ABl. L 79 vom 22.3.2002, S. 66.

* In allen Mitgliedstaaten wurden oder werden nationale Referenzstellen für berufliche Qualifikationen (National Reference Points for Vocational Qualifi cations - NRP) eingerichtet, die als erste und wichtigste Anlaufstelle für alle Fragen bezüglich der Qualifikationen dienen sollen [26]. Die Errichtung von NRP wird in der Empfehlung des Rates und des Europäischen Parlaments zur Mobilität von 2001 angeregt.

[26] Vgl.: http://www.cedefop.gr/transparency/ refpoint.asp

* Einen wesentlichen Beitrag zur Transparenz im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung leisten die Informations- und Beratungsdienste, indem sie die Bürger und Akteure hinleiten zum Verständnis von und zur Beschäftigung mit Lern- und Qualifikationssystemen in anderen Ländern. Insbesondere das Euroguidance-Netz ist diesbezüglich in ganz Europa tätig. Eingerichtet im Rahmen des PETRA-Programms, wird es inzwischen über das Programm LEONARDO DA VINCI mitfinanziert [27]. Das Euroguidance-Netz ist unter anderem zuständig für die Bereitstellung des Inhalts des Ploteus-Portals, über das die Bürger seit März 2003 Informationen über Lernangebote in Europa abrufen und sich durch die Bildungs- und Ausbildungssysteme anderer Länder leiten lassen können [28]. Das Ploteus-Portal, das auch die Informationen über Lernangebote für das europäische Portal zur beruflichen Mobilität [29] bereitstellt, bildet den ersten Schritt hin zu dem europäischen Informationsdienst über Lernangebote, der in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Lissabon im Jahr 2000 gefordert wurde und der nun entwickelt wird, indem für Interoperabilität zwischen nationalen Diensten in ganz Europa gesorgt wird.

[27] Vgl.: http:// www.euroguidance.org.uk

[28] Vgl.: http://www.ploteus.net

[29] Vgl.: http:// europa.eu.int/eures

3. Hinsichtlich der Fremdsprachenkenntnisse hat der Europarat den gemeinsamen europäischen Bezugsrahmen für den sprachlichen Bereich und das europäische Sprachenportfolio entwickelt. Ersteres ist ein Instrument für die Festsetzung genauer Standards, die im Rahmen aufeinanderfolgender Lernphasen zu erreichen sind, und für eine international vergleichbare Bewertung der Ergebnisse. Es wird bei der Reform der nationalen Lehrpläne und von internationalen Zusammenschlüssen für den Vergleich von Sprachzertifikaten immer häufiger eingesetzt. Das europäische Sprachenportfolio ist ein Dokument, in dem Bürger ihre sprachlichen Kompetenzen und Erfahrungen auf der Grundlage des gemeinsamen Rahmens erfassen können. Spezielle Portfolios werden derzeit in den Mitgliedstaaten des Europarats entwickelt, abhängig vom Alter der Lernenden und von den nationalen Gegebenheiten, unter Berücksichtigung der vereinbarten gemeinsamen Grundsätze und Leitlinien [30].

[30] Vgl.: http://www.culture2.coe.int/ portfolio

4. Im Rahmen des sozialen Dialogs vereinbarten die Sozialpartner auf europäischer Ebene im Februar 2002 einen Aktionsrahmen für die lebenslange Entwicklung von Kompetenzen und Qualifikationen [31], der die Anerkennung und Validierung von Kompetenzen und Qualifikationen als einen von vier vorrangigen Aktionsbereichen, basierend auf dem Grundsatz gemeinsamer Verantwortung, bezeichnet. Für den genannten Bereich verwiesen die Sozialpartner auf die Notwendigkeit einer Verbesserung von Transparenz und Übertragbarkeit als Mittel zur Erleichterung der geografischen und beruflichen Mobilität und zur Erhöhung der Effizienz der Arbeitsmärkte, auch verpflichteten sie sich auf einen intensiveren Dialog und auf die Beteiligung an der Debatte über die genannten Fragen.

[31] EGB, UNICE/UEAPME, CEEP, ,Aktionsrahmen für die lebenslange Kompetenz- und Qualifikations entwicklung, 14. März 2002. Der Text ist über die Internetsites der Organisationen abrufbar: http://www.etuc.org, http:// www.unice.org, http://www.ueapme.org, http:// www.ceep.org

5. Zusätzlich zu den oben erwähnten europäischen Instrumenten und Initiativen, die auf europäischer Ebene entwickelt und vereinbart wurden, auch wenn ihre Umsetzung von der freiwilligen Mitwirkung der Mitgliedstaaten abhängt, wurden auch zahlreiche transparenzbezogene Instrumente auf nationaler, lokaler und Branchen ebene entwickelt. Dazu gehören Kompetenzpässe wie der EMU-Berufspass, der von der Europäischen Metall-Union erarbeitet wurde, um die Mobilität von Facharbeitern in der Metallindustrie zu erleichtern [32], Bewertungsinstrumente wie auch eine Vielzahl von Berufsprofilen, Qualifikationsrahmen und internetbasierte Infor mationsdienste.

[32] Vgl.: http:// www.emu-pass.com

Einer Reihe entsprechender Instrumente wurde ferner im Rahmen von Pilotprojekten des LEONARDO-DA-VINCI-Programms entwickelt. Eines dieser Projekte bildete die Grundlage des europäischen Computerführerscheins (European Computer Driving Licence - ECDL), eines bekannten, europaweit verwendeten Nachweises von DV-Fertigkeiten und -Kenntnissen [33]. Ein weiteres Projekt führte zur Estia-Website mit Informationen über die Lern- und Qualifikationssysteme zahlreicher europäischer Länder, die als Basis für den entsprechenden Teil des Ploteus-Portals [34] diente. Ein im Rahmen der ersten Phase von LEONARDO DA VINCI mitfinan ziertes Projekt nahm teilweise das Konzept des jetzigen Dokuments des EUROPASS-Berufsbildung voraus, während zwei Projekte im Rahmen der zweiten Phase eine gezielte Förderung dieses Instruments anstrebten [35].

[33] Vgl.: http://leonardo.cec.eu.int/ pdb, Nr. 1480 (1995-1999). Vgl.: http://www.ecdl.com

[34] Vgl.: http:// leonardo.cec.eu.int/pdb, Nr. 3651, 36041, 76330 (1995-1999). Vgl.: http:// www.estia.educ.goteborg.se

[35] Vgl.: http://leonardo.cec.eu.int/ pdb: Nr. 65627 (1995-1999) (Vgl.: http:// www.europass-formation.org); ,Europathway and Europass", Nr. 115700 und ,Pro-Europass", Nr. 126609 (2000-2006) (Vgl.: http://www.amiedu.net/ europass).

1.3. Ziel

1.3.1. Zusätzlicher Nutzen eines einheitlichen Transparenzrahmens für die gesamte allgemeine und berufliche Bildung

1. Wie oben erwähnt, stehen den Bürgern bereits eine Reihe von Instrumenten für die allgemeine wie auch die berufliche Bildung zur Verfügung, nämlich das gemeinsame europäische Muster für Lebensläufe, der Diplomzusatz, der jetzige EUROPASS-Berufsbildung. Von nationalen Behörden werden Zeugniserläuterungen und europäische Sprachenportfolios entsprechend den auf europäischer Ebene vereinbarten Mustern produziert. Auch können den Bürgern Beratungs- und Informationsdienste angeboten werden. Jedoch kann ein zusätzlicher Nutzen durch Rationalisierung und Vereinfachung herbeigeführt werden, untermauert durch Rechtsetzungstätigkeiten auf Gemeinschaftsebene mit dem Ziel, die verschiedenen Instrumente zu koordinieren und zu straffen.

2. Die oben genannten Dokumente genügen besonderen Bedürfnissen und wurden im Rahmen unterschiedlicher Maßnahmen erstellt, so dass es nicht überrascht, dass sie für gewöhnlich separat verwaltet und gefördert werden. Menschen, die vom EUROPASS-Berufsbildung wissen, kennen vielleicht nicht den europäischen Lebenslauf oder die Zeugniserläuterung. Dies gilt sowohl für Bewerber, die möglicherweise nicht in der Lage sind, Instrumente, die verfügbar sind, voll zu nutzen, als auch für diejenigen, welche die Bewerbungen prüfen - beispielsweise Arbeitgeber, die vielleicht die unterstützende und klärende Rolle dieser Instrumente nicht richtig einschätzen.

Obwohl es sich um separate Dokumente handelt, von denen jedes über seine eigenen typischen Merkmale verfügt, dienen sie doch alle demselben Zweck: Menschen dabei behilflich zu sein, ihre Qualifikationen und Kompetenzen mitzuteilen. Sie zu koordinieren, könnte daher Zugänglichkeit, Sichtbarkeit und Wirksamkeit jedes einzelnen von ihnen verbessern. In einigen Ländern wird bereits eine koordinierte Förderung versucht [36].

[36] Vgl. insbesondere die österreichische Initiative ,Chance Europa": http:// www.chance-europa.at

Durch die Integration der vorhandenen Instrumente in einem koordinierten Rahmen, der in jedem Land durch eine einzige Stelle gefördert und begleitet und auf nationaler und europäischer Ebene durch geeignete Informationssysteme unterstützt würde, würden diese Dokumente leichter zugänglich, kohärenter und besser bekannt. Da es sich um Kommunikationsinstrumente handelt, würden sie dadurch wirksamer und nützlicher: ein abgestimmtes Portfolio von Dokumenten hat eine stärkere Kommunikationswirkung als eine lose Sammlung separater Dokumente.

3. Ähnliche Überlegungen gelten für die bestehenden Netze, die Bürgern bei transparenzbezogenen Fragen behilflich sein sollen. Zunächst ist für jedes der oben genannten Dokumente auf nationaler Ebene eine andere Stelle/ein anderes Netz tätig. Die nationalen Referenzstellen und Euroguidance sind zwei weitere Netze, die Bürgern und Akteuren Informationen bieten. Auch das NARIC- und das ENIC-Netz verfügen über ein eng gefasstes Mandat. Nur in wenigen Ländern werden einige der genannten Aktivitäten von derselben Organisation durchgeführt; die Regel ist eher Fragmentierung als Koordinierung [37]. Das Ergebnis ist, dass es für die Bürger schwierig sein kann, die Vorteile der wertvollen Informationen, welche die verschiedenen Netze und Dienste zur Verfügung stellen, voll auszuschöpfen.

[37] Beispielsweise fungiert nur in Italien, Finnland und Luxemburg dieselbe Organisation als nationale Kontaktstelle für den EUROPASS-Berufsbildung und als nationale Referenzstelle.

4. Die vorhandenen Instrumente und Netze müssen koordiniert und rationalisiert werden, was Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene voraussetzt. Tatsächlich werden die betreffenden Dokumente bereits auf Gemeinschaftsebene produziert, koordiniert oder vereinbart (bzw. in einem umfassenderen Rahmen beim Diplomzusatz und dem europäischen Sprachenportfolio) und sind die betreffenden Netze und Dienste in ganz Europa tätig. Die europäische Dimension ist zweifellos wesentliches Merkmal der Dokumente wie auch der Netze. Der einheitliche Rahmen kann daher nur auf Gemeinschaftsebene geschaffen werden.

5. Eine Rationalisierung der Instrumente und Netze und eine Koordinierung ihrer Tätigkeit, vor allem durch einen auf Gemeinschaftsebene angenommenen Rechtsakt, wird auch der Entwicklung weiterer Instrumente zugute kommen. Denn die Parteien, die an der Verwirklichung solcher Instrumente interessiert sind - nationale Behörden, internationale Organisationen oder Organisationen, die Sozialpartner oder Zivilgesellschaft vertreten - werden einen bereits vorhandenen, kohärenten Bezugsrahmen vorfinden. Dies wird ihnen die Bewertung ihrer jeweiligen Bedürfnisse und die Konzeption geeigneter Vorschläge in einem breiteren Kontext erleichtern und so die Entwicklung von konsistenten Instrumenten fördern.

6. Die Zusammenfassung und Zusammenführung der verschiedenen Dokumente in einem einzigen Rahmen sowie die Straffung der zugehörigen Durchführungs- und Unterstützungsnetze verhilft den Bürgern zu einem wirksameren Kommuni kationsinstrument - kohärenter, leichter zugänglich, sichtbarer und weiter anerkannt - und bietet einen vernünftigen Bezugsrahmen für die Entwicklung weiterer Instrumente.

1.3.2. Allgemeine, spezifische und operative Ziele

Die allgemeinen, langfristigen Ziele werden in den Artikeln 149 und 150 des Vertrages genannt. Eine bessere Transparenz bei Qualifikationen und Kompetenzen wird tatsächlich erleichtern:

- die Mobilität von Studierenden, auch durch die Förderung der akademischen Anerkennung von Diplomen und Studienzeiten. Sie bildet eines der Ziele der Gemeinschaftsaktion, mit der zur Entwicklung einer qualitativ hoch stehenden Bildung beigetragen werden soll (Artikel 149);

- die Mobilität von Personen, die sich in der Ausbildung befinden, sowie die berufliche Eingliederung und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Sie gehören zu den Zielen der Gemeinschaftsaktion zur Durchführung einer Politik der beruflichen Bildung (Artikel 150).

Damit diese langfristigen Ziele erreicht werden, wird erwartet, dass die vorge schlagene Aktion zu den folgenden spezifischen Zielsetzungen führt:

- Stärkere Sensibilisierung der Bürger - d. h. der Lernenden, Lehrkräfte und Ausbilder, der Arbeitgeber und des für die Zulassung zuständigen Personals von Lerneinrichtungen - für die vorhandenen Transparenzinstrumente und besserer Zugang zu diesen Instrumenten, durch deren Zusammenfassung in einem einheitlichen, koordinierten Rahmenkonzept und durch Rationalisierung der zugehörigen Netze.

- Stärkere Kommunikationswirkung der vorhandenen Transparenzinstrumente, durch Verwendung eines gemeinsamen, allgemeinen bekannten Logos.

- Möglichkeit der Entwicklung weiterer Transparenzinstrumente.

- Bessere Information über transparenz- und mobilitätsbezogene Fragen - Mög lichkeiten, Bedingungen, Anerkennung - durch enge Verbindung der Bera tungsdienste mit dem abgestimmten Betrieb des Transparenzrahmens.

Auf operativer Ebene wären die folgenden Ziele zu verfolgen:

- Es muss ein geeigneter Umsetzungsmechanismus eingerichtet werden, damit das EUROPASS-Portfolio und die zugehörigen Dokumente zur Verfügung stehen und bekannt gemacht werden.

- Lernanbieter und Träger von Mobilitätsprojekten sollten die EUROPASS-Dokumente wie erforderlich ausfuellen bzw. ausstellen sowie sie in das EUROPASS-Rahmenkonzept einfügen.

- Der EUROPASS-Rahmen und die zugehörigen Dokumente sollten von Bürgern genutzt werden, die sich um einen Arbeitsplatz oder um die Zulassung zu einer Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahme bewerben.

Wie weit diese Ziele erreicht werden, kann durch eine Analyse der quantitativen und qualitativen Daten bewertet werden, die beim Management oder über spezielle Untersuchungen erhoben werden können. Eine Tabelle mit einer Zusammenstellung von Zielen und Indikatoren wie auch einer Zusammenfassung der durchzuführenden grundlegenden Tätigkeiten ist im Finanzbogen enthalten, der diesem Vorschlag für eine Entscheidung beigefügt ist.

1.4. Konsultation und Ex-ante-Bewertung

Eine erste Skizze des einheitlichen Rahmenkonzepts wurde auf der Tagung der Generaldirektoren für Berufsbildung vom 10.-11. März 2003 in Thessaloniki vorgelegt und gebilligt. Der Textentwurf wurde auf der Sitzung vom 20. Oktober in Benevento gutgeheißen.

Eine verbesserte Skizze des Vorschlag für eine Entscheidung wurde vom Beratenden Ausschuss für die Berufsausbildung (BAB) am 5. Juni 2003 befürwortet [38]. Die Mitglieder des BAB wurden ebenso - im Wege des schriftlichen Verfahrens - im Oktober 2003 zum Textentwurf gehört. Ihre Anmerkungen waren positiv und konstruktiv.

[38] Der BAB ist ein dreigliedriges beratendes Gremium, dem Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen, Arbeitgeberverbände und Regierungen angehören. Vgl. Beschluss des Rates vom 2. April 1963 über die Aufstellung allgemeiner Grundsätze für die Durchführung einer gemeinsamen Politik der Berufsausbil dung (1963/266/EWG), ABl. 63 vom 20.4.1963, S. 1338; und Satzung des Beratenden Ausschusses für die Berufsausbildung (63/688/EWG), ABl. P 190 vom 30.12.1963, S. 3090.

Den Anmerkungen der Generaldirektoren für Berufsbildung und des BAB wurde Rechnung getragen, indem die Koordinierungsaufgabe der nationalen EUROPASS-Agenturen hervorgehoben wurde.

Bei der Ausarbeitung des Entwurfs des Vorschlags wurden ferner Beiträge und Anmerkungen einer Arbeitsgruppe, die zur Begleitung der Erklärung von Kopenhagen im Bereich der Transparenz von Qualifikationen und Kompetenzen eingesetzt wurde [39], sowie der Vertreter der bestehenden Nationalen Kontaktstellen für den EUROPASS-Berufsbildung berücksichtigt.

[39] Der Arbeitsgruppe gehören Vertreter der Mitgliedstaaten und der Beitrittsländer wie auch Vertreter der europäischen Sozialpartner an.

Positive und konstruktive Anmerkungen machten ferner die zuständigen Dienst stellen des Europarats.

Eine interne Ex-ante-Bewertung wurde im Sommer 2003 durchgeführt. Daran wirkten die Dienststellen der Generaldirektion für Bildung und Kultur mit, die auf Gemeinschaftsebene für alle Dokumente und Netze in Verbindung mit diesem Vorschlag für eine Entscheidung zuständig ist. Dabei wurden die im oben stehenden Absatz genannten globalen, spezifischen und operativen Ziele festgelegt; sie sind auch in einer Tabelle, in der ebenso die zugehörigen Indikatoren enthalten sind, in dem Finanzbogen wiedergegeben, der diesem Vorschlag beigefügt ist. Die Ex-ante-Bewertung war auch insofern sinnvoll, als sie eine Bottom-up-Schätzung der Kosten ermöglichte, die den Bezugsrahmen für die finanzielle Unterstützung bilden.

1.5. Rechtsgrundlage und Rechtsform des Instruments

1. Die Rechtsgrundlage des vorliegenden Vorschlags für eine Entscheidung bilden die Artikel 149 und 150 des Vertrages.

2. Die angemessene Rechtsform ist eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung der Entscheidung 1999/51/EG des Rates über den bisherigen EUROPASS-Berufsbildung.

2. Inhalt

2.1. Zweck und Anwendungsbereich des Vorschlags für eine Entscheidung

Um die oben genannten Ziele zu erreichen, legt der vorliegende Vorschlag für eine Entscheidung ein einheitliches Rahmenkonzept zur Förderung der Transparenz von Qualifikationen und Kompetenzen - bekannt als ,EUROPASS" - fest, sorgt für angemessene Umsetzungs- und Unterstützungsmaßnahmen und gibt die voraussicht lichen Kosten der ersten beiden Jahre der Umsetzung an.

Die Schlüsselbegriffe sind Koordinierung und Rationalisierung: der EUROPASS ist ein abgestimmtes Portfolio von Dokumenten; alle zugehörigen Tätigkeiten - Um setzung, Werbung, Unterstützung - werden gestrafft und koordiniert.

2.2. EUROPASS-Rahmenkonzept zur Förderung der Transparenz von Qualifika tionen und Kompetenzen

Das wichtigste Konzept ist die Zusammenfassung separater Dokumente, mit denen Transparenz bei Qualifikationen und Kompetenzen erreicht werden soll, in einem einheitlichen Rahmen, in Form eines strukturierten Portfolios von Dokumenten, bekannt als ,EUROPASS".

Der Markenname ,EUROPASS" wird vom jetzigen EUROPASS-Berufsbildung übernommen, der durch diesen Vorschlag für eine Entscheidung überarbeitet und in ,MobiliPass" umbenannt wird.

Die Bezeichnung ,EUROPASS" verfügt in den Ländern über keine Nebenbedeutung und der Verweis auf einen ,Pass" ruft sofort das wichtigste Merkmal des Rahmens und aller seiner Dokumente in Erinnerung: sie sollen Bürgern dabei behilflich sein, sich von einer Situation in eine andere zu begeben, selbst wenn damit keine geografische Mobilität verbunden ist.

Kernstück des EUROPASS-Portfolios ist der europäische Lebenslauf, mit dem die übrigen ,EUROPASS-Dokumente" verknüpft werden sollen. Der vorliegende Vorschlag für eine Entscheidung führt einige vorhandene Dokumente im EUROPASS-Portfolio zusammen, stellt aber klar, dass es sich dabei nicht um eine vollständige Liste von EUROPASS-Dokumenten handelt: in Zukunft könnten weitere Dokumente in das EUROPASS-Rahmenkonzept integriert werden, voraus gesetzt, sie dienen ebenfalls der Verbesserung der Transparenz von Qualifikationen und Kompetenzen und genügen den konkreten Voraussetzungen für eine Integration. Es wird Aufgabe der Kommission und der relevanten nationalen Behörden sein, zu überprüfen, ob diese Voraussetzungen erfuellt sind.

Den Bürgern steht es frei, ein einzelnes EUROPASS-Dokument oder das gesamte EUROPASS-Portfolio zu benutzen: diese Unterlagen bilden ein Angebot für die Bürger, ihre Verwendung ist nicht vorgeschrieben.

2.3. In das EUROPASS-Rahmenkonzept einbezogene vorhandene Dokumente

Dieser Vorschlag für eine Entscheidung setzt die ersten fünf Dokumente fest, die in das EUROPASS-Portfolio einbezogen werden. Diese Dokumente bestehen bereits, bis auf den MobiliPass, der an die Stelle des derzeitigen EUROPASS-Berufsbildung treten soll (und tatsächlich viele von dessen Merkmalen beibehält). Für die übrigen Dokumente sind keine großen Änderungen erforderlich, sie müssen lediglich das EUROPASS-Logo tragen und in elektronischer Form verfügbar sein.

Die Kommission und die relevanten nationalen Behörden oder internationalen Organisationen haben gemeinsam sicherzustellen, dass für alle EUROPASS-Dokumente ein gemeinsames EUROPASS-Logo und eine einheitliche grafische Gestaltung verwendet werden. Für jedes Dokument wird in einem besonderen Anhang eine Beschreibung gegeben, einschließlich eines allgemeinen Musters für den Aufbau des europäischen Lebenslaufs, des MobiliPass und der Zeugniserläuterung. Jedoch enthält der Vorschlag keine detaillierte Spezifikation, was das genaue Layout und die entsprechenden grafischen Lösungen betrifft, um erforderlichenfalls Anpassungen und Verbesserungen möglich zu machen.

Die vorhandenen Dokumente, die durch den vorliegenden Vorschlag für eine Entscheidung im EUROPASS-Rahmenkonzept zusammengeführt werden, sind alle auf europäischer Ebene, entweder von Gemeinschaftsinstitutionen oder von internationalen Organisationen wie beispielsweise Europarat und UNESCO, erstellt worden bzw. wurden von den Mitgliedstaaten im Rahmen eines politischen Prozesses auf Gemeinschaftsebene vereinbart. Wie in den unten stehenden Abschnitten erläutert, erfassen sie Qualifikationen und Kompetenzen unter dem Gesichtspunkt des lebenslangen Lernens; dabei sind sie auf sämtliche persönlichen Kompetenzen gerichtet (Lebenslauf), auf den Fremdsprachenerwerb (europäisches Sprachenportfolio), auf Mobilitätserfahrungen (MobiliPass) und Qualifikationen in der beruflichen Bildung (Zeugniserläuterung) oder in der Hochschulbildung (Diplomzusatz). In Zukunft könnten weitere Dokumente hinzugefügt werden, um vor allem eine stärkere Konzentration auf bestimmte Bereiche oder Fertigkeiten zu ermöglichen.

2.3.1. Europäischer Lebenslauf: Kernstück des Portfolios

Der europäische Lebenslauf ist eine leicht verbesserte Fassung des gemeinsamen europäischen Musters für Lebensläufe, das durch eine Empfehlung der Kommission im März 2002 eingeführt wurde. Die Verbesserungen betreffen lediglich die Terminologie; alle anderen Merkmale sind unverändert.

Wie alle Lebensläufe ist er ein persönliches Dokument, das von der betreffenden Person ausgefuellt wird.

2.3.2. MobiliPass: Mobilität sichtbar machen

Nachdem der EUROPASS-Berufsbildung fünf Jahre lang benutzt wurde (die Entscheidung 1999/51/EG des Rates trat am 1. Januar 2000 in Kraft), wird er durch den MobiliPass abgelöst, der europäische Bildungswege erfassen soll, d. h. Lern zeiten in einem anderen Land, die bestimmten Qualitätskriterien entsprechen. Zu diesen Kriterien gehört nicht die - für den aktuellen EUROPASS-Berufsbildung charakteristische - Anforderung, dass es sich beim Lernen um eine ,alternierende Berufsbildung" handeln sollte.

Wie beim derzeitigen EUROPASS-Berufsbildung ist keine Beschränkung bezüglich des Alters und des beruflichen Status der Person vorgesehen, die den betreffenden Bildungsweg einschlägt oder die betreffende Stufe der allgemeinen oder beruflichen Bildung absolviert.

Der MobiliPass soll somit alle lernrelevanten transnationalen Mobilitätserfahrungen in ganz Europa erfassen, die einigen Qualitätskriterien entsprechen. Dies bezieht insbesondere alle Bürger ein, die im Rahmen von Gemeinschaftsprogrammen im Bereich von Bildung und Lernen an Mobilitätsprojekten teilnehmen; diese sollten automatisch einen MobiliPass erhalten. Es sollte jedoch klar sein, das der MobiliPass auch über die Gemeinschaftsprogramme hinaus Anwendung finden soll.

Die Struktur des MobiliPass entspricht weitgehend derjenigen des derzeitigen EUROPASS-Berufsbildung - mit einigen Verbesserungen. Er ermöglicht vor allem eine detailliertere Beschreibung der Mobilitätserfahrung, wofür er denselben kompetenzbasierten Ansatz verwendet wie der europäische Lebenslauf.

Wie der jetzige EUROPASS-Berufsbildung ist er ein einzelnes Dokument, das in einem gemeinsamen Format die spezielle Erfahrung jedes Inhabers beschreibt. Er wird nicht vom Inhaber, sondern von den beteiligten Entsende- und Gastorgani sationen ausgefuellt.

Diese Reform des Konzepts, durch die der EUROPASS-Berufsbildung sich zu einem umfassenderen Dokument zur Erfassung aller lernrelevanten Mobilitätserfahrungen in Europa entwickelt, berücksichtigt die Schlussfolgerungen der Halbzeitbewertung und entspricht den häufig geäußerten Auffassungen von Interessengruppen, die durch eine im August 2003 abgeschlossene externe Bewertung bestätigt wurden. Der EUROPASS-Berufsbildung war eine Pilotinitiative, die, nachdem sie einige Jahre lang mit begrenztem Umfang durchgeführt wurde, nun zu einem umfassenderen Instrument entwickelt wird.

2.3.3. Diplomzusatz: Transparenz in der Hochschulbildung

Der Diplomzusatz betrifft die Hochschulbildung: er ist das Dokument, das gemein sam mit Europarat und UNESCO entwickelt wurde, um mehr Transparenz bei den Hochschulabschlüssen zu schaffen. Er ist ein persönliches Dokument, das unter anderem Informationen über den speziellen Bildungsweg enthält, den der jeweilige Inhaber zurückgelegt hat. Ausgefuellt wird er von der Einrichtung, die ihn dem Inhaber zusammen mit dem Abschluss ausstellt, den er ergänzt. Ihn in das EUROPASS-Rahmenkonzept einzupassen, erfordert außer der Hinzufügung des EUROPASS-Logos keine Änderungen. Auch die Bewilligungsverfahren ändern sich nicht.

2.3.4. Zeugniserläuterung: Transparenz in der beruflichen Bildung

Die Zeugniserläuterung betrifft die berufliche Bildung. Der Vorschlag sieht keine Änderung an dem gemeinsamen Format vor, das die Mitgliedstaaten kürzlich informell vereinbart haben und das inzwischen von den nationalen Behörden für die Erläuterungen zu jedem Zeugnis verwendet wird.

Dieses Dokument unterscheidet sich insofern von den übrigen, als es sich nicht auf einen bestimmten Inhaber bezieht: eine Zeugniserläuterung erklärt die berufliche Qualifikation, auf die sie sich bezieht, und ist für alle Inhaber dieser Qualifikation identisch.

2.3.5. Europäisches Sprachenportfolio: Fremdsprachenkompetenzen erfassen

Das europäische Sprachenportfolio passt das Muster an, das im Europarat vereinbart wurde und auf dem Bezugsrahmen für den sprachlichen Bereich basiert. Es ist ein Dokument, in dem die Bürger die sprachlichen und kulturellen Kompetenzen vermerken können, die sie erworben haben. Es umfasst vor allem einen Sprachen pass, in dem die Inhaber ihre Sprachkenntnisse genau angeben können. Die Länder können das gemeinsame Muster anpassen, um es beispielsweise besser auf die Bedürfnisse spezifischer Zielgruppen abzustimmen.

2.4. Umsetzungsmaßnahmen

Das zentrale Merkmal der Umsetzungsmaßnahmen ist, dass in jedem Land eine einzige Stelle, bekannt als nationale EUROPASS-Agentur (Europass National Agency - ENA), mit der Koordinierung aller zugehörigen Tätigkeiten betraut werden soll.

Dabei dürfte klar sein, dass die Kommission nicht vorschlägt, zusätzlich zu den schon bestehenden Stellen noch eine weitere Stelle einzurichten. Der vorliegende Vorschlag für eine Entscheidung strebt mehr Effektivität durch Rationalisierung an: die Transparenzdokumente werden in einen einheitlichen Rahmen überführt, um von einer einzigen Stelle koordiniert zu werden. Jeder Mitgliedstaat entscheidet, ob er seine ENA einrichtet, indem er eine der relevanten bestehenden Stellen ausbaut, indem er mehrere entsprechende Stellen fusioniert oder indem er sie ersetzt. Für alle Tätigkeiten zur Durchführung dieses Vorschlags für eine Entscheidung auf nationaler Ebene wird eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft gewährt; dabei wird der ENA, die auf nationaler Ebene für die Durchführung sorgt, gemäß Artikel 54 Absatz 2 Buchstabe c) der Haushaltsordnung [40] ausschließlich ein Zuschuss für ein Jahr bewilligt.

[40] Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften, ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

Zu den Tätigkeiten, für welche die ENA verantwortlich ist, gehören tatsächlich die Aufgaben, die derzeit auf nationaler Ebene von einer ganzen Reihe von Stellen wahrgenommen werden, beispielsweise von den nationalen Kontaktstellen für den EUROPASS-Berufsbildung und den nationalen Referenzstellen für berufliche Qualifikationen. Sie können in den folgenden Kategorien zusammengefasst werden:

- Verwaltung der Transparenzdokumente. Die unmittelbar von diesem Vor schlag für eine Entscheidung betroffenen vorhandenen Transparenzdokumente werden bisher in den einzelnen Ländern von einer Reihe von Strukturen verwaltet, nach Verfahren, die mehr oder weniger auf den nationalen Kontext abgestimmt sein können. Dies ist von der Art der Dokumente und der Art ihrer Einführung abhängig. Einige Tätigkeiten können aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht den nationalen EUROPASS-Agenturen übertragen werden. Beispiels weise ist es ein wesentliches Merkmal des Diplomzusatzes, dass er von den Hochschuleinrichtungen verwaltet wird. Bei anderen Schriftstücken wird weitgehend auf nationaler Ebene entschieden, ob die nationale EUROPASS-Agentur sie direkt verwalten oder ob sie andere Stellen koordinieren soll. Hierbei ist anzumerken, dass der EUROPASS einen offenen Rahmen bildet, der künftig wahrscheinlich andere Transparenzdokumente umfassen wird als diejenigen, die im vorliegenden Vorschlag für eine Entscheidung aufgelistet sind. Es ist recht unwahrscheinlich, dass die nationalen EUROPASS-Agenturen alle Dokumente direkt verwalten werden, jedoch sollten alle als EUROPASS-Dokumente anerkannten Schriftstücke in Abstimmung mit diesen Agenturen verwaltet werden. Die nationalen EUROPASS-Agenturen sollten auch sicherstellen, das alle EUROPASS-Dokumente auch in Papierform vorliegen - nicht nur als Ausdrucke der elektronischen Version, sondern aus einer Reihe von Gründen als separat erstellte Papiervorlagen. Erstens haben nicht alle Bürger Zugang zum Internet oder generell zur Informationstechnologie bzw. sind nicht damit vertraut. Zweitens können Dokumente in Papierform auch zu Werbezwecken genutzt werden. Schließlich kann, wie häufig von den Kontaktstellen für den EUROPASS-Berufsbildung berichtet wird, die Aushändigung von Schrift stücken, möglicherweise im Rahmen einer Verleihungszeremonie, motivierend wirken.

- Aufbau und Verwaltung des Informationssystems. Um sicher zustellen, dass die EUROPASS-Dokumente als Dateien miteinander verknüpft werden können, sollte für diese Tätigkeit unmittelbar die nationale EUROPASS-Agentur verantwortlich sein. Diese muss gewährleisten, dass das Informationssystem, das das EUROPASS-Rahmenkonzept auf nationaler Ebene flankiert, mit denjenigen in anderen Ländern voll interoperabel ist, dass alle EUROPASS-Dokumente in elektronischer Form ausgefuellt werden können und dass alle Inhaber Zugang zu den Dokumenten in dieser Form haben, auch über das europäische Portal zur beruflichen Mobilität (vgl. unten stehenden Abschnitt 2.5 über das Informationssystem).

- Bekanntmachung des Portfolios und der zugehörigen Dokumente. Das EUROPASS-Portfolio und die zugehörigen Dokumente sind Kommunikations werkzeuge, die nur wirksam sein können, wenn sie bekannt sind. Daher sind abgestimmte Werbemaßnahmen auf allen Ebenen unerlässlich. Ihre Koordi nierung auf nationaler Ebene sowie mit Maßnahmen auf europäischer Ebene wird eine Hauptaufgabe der nationalen EUROPASS-Agenturen sein.

- Information und Beratung. Für den Zugang zu den verschiedenen Dokumenten und zum EUROPASS-Portfolio sowie für deren Nutzung benötigen die Bürger Informationen, Beratung und Unterstützung. Ein Großteil dieser Unterstützung wird direkt von der nationalen EUROPASS-Agentur geleistet: die Bürger wenden sich an die lokalen Beratungszentren oder nutzen den Dienst im Internet. Daher scheint es angebracht, dass die nationale Agentur eng mit dem Euroguidance-Netz zusammenarbeitet, das über eine langjährige Erfahrung mit der Information und Beratung im Bereich vom Bildung, Ausbildung und Qualifikationen im europäischen Kontext verfügt. Mittelfristig, also nach Ablauf der Entwicklungsphase (2005-2006), sollte die ENA die Verantwortung für diese Tätigkeiten wie auch für den Betrieb des internetbasierten Ploteus-Portals übernehmen, über das Bürger vor allem Informationen über Lernangebote in ganz Europa beziehen und die Bildungs- und Ausbildungssysteme anderer Länder besser kennen lernen können. Zugang zu den EUROPASS-Informationen soll ebenso das europäische Portal zur beruflichen Mobilität bieten; auch die Zusammenarbeit mit so wichtigen Diensten wie dem NARIC-Netz und dem ,Dialog mit Bürgern" ist unabdingbar.

- Vernetzung auf europäischer Ebene. Die nationalen EUROPASS-Agenturen müssen ein Netz aufbauen, das von der Kommission koordiniert wird. Das EUROPASS-Portfolio ist als Konzept und als praktisches Werkzeug länderübergreifend, so dass eine Koordinierung auf europäischer Ebene ebenso unerlässlich ist wie auf nationaler Ebene. Die nationale EUROPASS-Agentur der einzelnen Länder sollte die natürliche Anlaufstelle für die Kommission und die EUROPASS-Agenturen in anderen Ländern bilden, vor allem was das EUROPASS-Portfolio und auch was die Transparenz von Qualifikationen und Kompetenzen im allgemeinen angeht. Zu den besonderen Aufgaben des Netzes von nationalen EUROPASS-Agenturen wird es gehören, der Kommission Stellungnahmen zur Aufnahme weiterer Dokumente in das EUROPASS-Portfolio zuzuleiten.

2.5. Informationssystem für das EUROPASS-Rahmenkonzept

Der EUROPASS-Rahmen und die zugehörigen Unterstützungsdienste sollten sich auf ein geeignetes Informationssystem stützen, das eine koordinierte Verknüpfung der ausgefuellten Dokumente und deren Bereitstellung für die Inhaber im Internet ermöglicht.

Die Datei des europäischen Lebenslaufs, die dem üblichen Aufbau eines Portfolio-Antrags in Papierform entspricht, ist Kernstück des elektronischen EUROPASS: ein Portfolio für einen bestimmten Bürger wird erstellt, indem Verbindungen zwischen den Abschnitten seiner Lebenslauf-Datei und gegebenenfalls seinen weiteren EUROPASS-Dokumenten hergestellt werden.

Das EUROPASS-Informationssystem sollte teilweise auf europäischer und teilweise auf nationaler Ebene verwaltet werden. Insbesondere sollte es ein mit dem europäischen Portal zur beruflichen Mobilität verknüpftes EUROPASS-Internetportal geben, das den Zugang zu Informationsdiensten ermöglicht, die zumeist auf nationaler Ebene verwaltet werden sollen (da die EUROPASS-Dokumente auf nationaler Ebene ausgestellt werden). Jedoch wird im vorliegenden Vorschlag für eine Entscheidung nicht im Einzelnen dargelegt, welcher Teil des Systems auf welcher Ebene verwaltet werden sollte, da sich im Zeitverlauf Veränderungen ergeben können; die organisatorischen Vereinbarungen zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten sollten angepasst werden können, um so die effektivste Lösung zu wählen, welche die entsprechenden Technologien möglich machen.

Der Vorschlag legt daher die grundlegenden Merkmale des Informationssystems fest, ohne jedoch Angaben zu den technischen Lösungen zu machen, um nicht Kommission und Mitgliedstaaten auf Optionen festzulegen, die bald überholt sein könnten.

Grundlegendes Funktionsprinzip ist, dass alle auf nationaler Ebene verwalteten Teile vollständig interoperabel sein sollten. Dies betrifft nicht nur die Abfrage: den Bürgern können im Prinzip EUROPASS-Dokumente in verschiedenen Ländern ausgestellt werden, weshalb es möglich sein sollte, von jedem beliebigen Land aus eine Verbindung zwischen diesen Schriftstücken und dem jeweiligen Lebenslauf herzustellen.

Alle EUROPASS-Dokumente, ob sie nun von den Bürgern ausgefuellt werden wie der europäische Lebenslauf und oder von den Behörden ausgestellt werden, sollten in dem betreffenden Teil des Informationssystems verfügbar sein. Jedoch sollten die Bürger nur ihre persönlichen EUROPASS-Dokumente abrufen können. Selbst verständlich sollten sämtliche relevanten gemeinschaftlichen und nationalen Bestimmungen zur Verarbeitung persönlicher Daten und zum Schutz der Privatsphäre in vollem Umfang eingehalten werden.

Es ist wichtig, dass das EUROPASS-Informationssystem Möglichkeiten für eine künftige Weiterentwicklung bietet. Dabei sollen nicht nur weitere Transparenz dokumente in das EUROPASS-Rahmenkonzept eingepasst werden können: es wird insbesondere darauf ankommen, den neu entstehenden europäischen Arbeitsmarkt informationssystemen, wie z. B. dem europäischen Portal zur beruflichen Mobilität [41], Rechnung zu tragen.

[41] Vgl.: http://europa.eu.int/ eures

2.6. Finanzielle Auswirkungen

Durch die Tatsache, dass Europass ein für die Bürger auf Dauer angelegtes Instrument ist, hat die vorliegende Rechtsgrundlage unbefristet Gültigkeit. Daher ist auch kein finanzieller Bezugsrahmen angegeben, und die jährlichen Mittel werden von der Haushaltsbehörde innerhalb der durch die Finanzielle Vorausschau festgelegten Grenzen bewilligt.

Die finanzielle Vorausschau gibt die voraussichtlich entstehenden Kosten für die beiden ersten Jahre der Durchführeung an (2005 und 2006).

2007 dürfte im Rahmen der neuen Finanziellen Vorausschau eine neue Programm generation im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung in Kraft treten. Im Kontext der Rationalisierung, die für die neuen Programme ebenso kennzeichnend sein wird wie für den vorliegenden Vorschlag für eine Entscheidung, möchte die Kommission erreichen, dass das vorgeschlagene EUROPASS-Rahmenkonzept nach 2006, ebenso wie andere einschlägige Aktionen auf Gemeinschaftsebene, als Querschnittsstrategie in die neuen Programme einbezogen wird. Die finanzielle Unterstützung, die nach 2006 gewährt würde, wäre somit Teil der globalen Mittelausstattung für die neue Programmgeneration. Die Kosten sollten nicht wesentlich höher sein, als die für die ersten beiden Jahre vorgesehenen.

3. Fazit

Angesichts der oben dargelegten Aspekte schlägt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat die Genehmigung des vorliegenden Vorschlags für eine Entscheidung vor. Dieser legt ein einheitliches Rahmenkonzept zur Förderung der Transparenz von Qualifikationen und Kompetenzen, bekannt als ,EUROPASS", fest und sieht die entsprechenden Umsetzungs- und Unterstützungsmaßnahmen vor, wobei er für den Zeitraum 2005-2006 eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft ins Auge fasst.

2003/0307 (COD)

Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über ein einheitliches Rahmenkonzept zur Förderung der Transparenz von Qualifikationen und Kompetenzen (Europass)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 149 und 150,

auf Vorschlag der Kommission [42],

[42] ABl. C ...

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses [43],

[43] ABl. C ...

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen [44],

[44] ABl. C ...

gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags [45],

[45] ABl. C ...

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Eine verbesserte Transparenz bei Qualifikationen und Kompetenzen wird die Mobilität in Europa zu Zwecken des lebenslangen Lernens erleichtern und somit zur Entwicklung einer qualitativ hoch stehenden allgemeinen und beruflichen Bildung beitragen, auch wird sie die Mobilität zu beruflichen Zwecken zwischen den Ländern und den Wirtschaftsbereichen fördern.

(2) Der Aktionsplan zur Förderung der Mobilität, der vom Europäischen Rat auf seiner Tagung in Nizza am 7. und 8. Dezember 2000 gebilligt wurde, und die Empfeh lung 2001/613/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juli 2001 über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern in der Gemeinschaft [46] empfahlen die allgemeine Verwendung von Dokumenten zur Förderung der Transparenz bei Qualifikationen und Kompetenzen, um so einen europäischen Raum der Qualifikationen zu verwirklichen. Der Aktionsplan der Kommission für Qualifikation und Mobilität [47] rief dazu auf, Instrumente zur Förderung der Transparenz und Übertragbarkeit der Qualifikationen zu entwickeln und auszubauen, um die Mobilität innerhalb und zwischen den Wirtschaftszweigen zu erleichtern. Weitere Maßnahmen zur Einführung von Instrumenten zur Verbesserung der Transparenz bei den Diplomen und Qualifikationen wurden ebenso vom Europäischen Rat auf seiner Tagung in Barcelona am 15. und 16. März 2002 verlangt. Die Entschließung des Rates vom 3. Juni 2002 über Qualifikation und Mobilität vom 3. Juni 2002 [48] und die Entschließung des Rates vom 27. Juni 2002 zum lebensbegleitenden Lernen [49] forderten zu einer stärkeren Zusammenarbeit auf, um unter anderem die Entwicklung eines Rahmens für die Transparenz und Anerkennung von Qualifikationen auf der Grundlage der vorhandenen Instrumente zu ermöglichen.

[46] ABl. L 215 vom 9.8.2001, S. 30.

[47] KOM(2002) 72 endgültig.

[48] ABl. C 162 vom 6.7.2002, S. 1.

[49] ABl. C 163 vom 9.7.2002, S. 1.

(3) Die Entschließung des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung [50] rief zu Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz bei der beruflichen Bildung auf, durch die Einführung und die Rationalisierung von Informationsinstrumenten und -netzen, einschließlich der Einbindung von bestehenden Instrumenten in einen einheitlichen Rahmen. Dieser Rahmen sollte aus einem Portfolio von Dokumenten mit einem gemeinsamen Markennamen und einem gemeinsamen Logo bestehen, dem weitere Schriftstücke beigefügt werden können, die mit seinem Zweck vereinbar sind, und sollte von geeigneten Informationssystemen flankiert und durch eine nachhaltige Werbeaktion auf europäischer und nationaler Ebene bekannt gemacht werden.

[50] ABl. C 13 vom 18.1.2003, S. 2.

(4) In den letzten Jahren wurden auf Gemeinschaftsebene und auf internationaler Ebene eine Reihe von Instrumenten entwickelt, die den europäischen Bürgern dabei behilflich sein sollen, ihre Qualifikationen und Kompetenzen leichter zu vermitteln, wenn sie sich um einen Arbeitsplatz oder um die Zulassung zu einem Lernangebot bewerben. Es sind dies das gemeinsame europäische Muster für Lebensläufe, das durch die Empfehlung 2002/36/EG der Kommission vom 11. März 2002 vorge schlagen wurde [51], der Diplomzusatz, der durch das Übereinkommen über die Aner kennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region, angenommen in Lissabon am 11. April 1997 empfohlen wurde, der durch die Entscheidung 1999/51/EG des Rates vom 21. Dezember 1998 zur Förderung von alternierenden Europäischen Berufsbildungsabschnitten einschließlich der Lehrlings ausbildung eingeführte Europass-Berufsbildung [52], die Zeugniserläuterung und das durch den Europarat entwickelte europäische Sprachenportfolio.

[51] ABl. L 79 vom 22.3.2002, S. 66.

[52] ABl. L 17 vom 22.1.1999, S. 45.

(5) Die Bereitstellung einer hochwertigen Information und Beratung kann wesentlich zu einer besseren Transparenz bei Qualifikationen und Kompetenzen beitragen. Die vorhandenen Dienste und Netze spielen bereits eine wichtige Rolle, die durch eine engere Zusammenarbeit noch intensiviert werden könnte, um so den zusätzlichen Nutzen der Gemeinschaftsaktion zu verstärken.

(6) Es ist daher erforderlich, für die Kohärenz und Komplementarität der Maßnahmen zu sorgen, die in Ausführung dieser Entscheidung und anderer relevanter Politiken, Instrumente und Maßnahmen realisiert werden. Zu letzteren zählen auf Gemein schaftsebene das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP), errichtet durch die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates [53], die Europäische Stiftung für Berufsbildung, errichtet durch die Verordnung (EWG) Nr. 1360/90 des Rates [54], der European Employment Service (EURES), errichtet durch die Entscheidung 2003/8/EG der Kommission [55]. Auf internationaler Ebene besteht ebenfalls das European Network of National Information Centres on Academic Recognition (ENIC) eingerichtet von Europarat und UNESCO.

[53] ABl. L 39 vom 13.2.1975, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1655/2003 (ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 41).

[54] ABl. L 131 vom 23.5.1990, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1648/2003 (ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 22).

[55] ABl. L 5 vom 10.1.2003, S. 16.

(7) Das durch die Entscheidung 1999/51/EG eingeführte Dokument des Europass-Berufsbildung sollte daher durch ein ähnliches Dokument mit größerem Anwendungs bereich ersetzt werden, das alle in Europa zurückgelegten, geeigneten Qualitäts kriterien entsprechenden Zeiten lernrelevanter transnationaler Mobilität ungeachtet von Stufe und Ziel vermerken soll.

(8) Die Europassregelung sollte in Übereinstimmung mit Artikel 54 Absatz 2 Buch stabe c) und Absatz 3 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Euro päischen Gemeinschaften [56] durch nationale Stellen durchgeführt werden.

[56] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(9) Die Teilnahme sollte den beitretenden Staaten, den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation die nicht Mitgliedstaaten der Gemeinschaft sind, und den Kandidatenländern für den Beitritt zur Europäischen Union gemäß den entsprechen den Bestimmungen der Instrumente zur Regelung der Beziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und diesen Ländern offen stehen.

(10) Die Sozialpartner spielen bezüglich dieser Entscheidung eine wichtige Rolle und sollten in ihre Durchführung einbezogen werden. Der Beratende Ausschuss für die Berufsausbildung, dem Vertreter der Sozialpartner und der Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten angehören, ist regelmäßig über die Durchführung der Entscheidung zu unterrichten.

(11) Da die Ziele der vorgeschlagenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf Gemeinschaftsebene zu erreichen sind, kann die Gemeinschaft im Einklang mit dem in Artikel 5 EG-Vertrag niedergelegten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Verhältnismäßig-keitsprinzip geht die Entscheidung nicht über das für die Erreichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus.

(12) Die Entscheidung 1999/51/EG des Rates sollte aufgehoben werden -

HABEN FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Gegenstand und Anwendungsbereich

Diese Entscheidung legt ein gemeinschaftliches Rahmenkonzept zur Förderung der Transpa renz von Qualifikationen und Kompetenzen durch Einführung eines personengebundenen, abgestimmten Portfolios von Dokumenten, ,Europass" genannt, fest, das Bürger auf freiwilliger Basis benutzen können, um ihre Qualifikationen und Kompetenzen in ganz Europa leichter vermitteln und präsentieren zu können.

Die Nutzung des Europass oder der Europass-Dokumente bringt keine anderen Rechte oder Verpflichtungen mit sich als diejenigen, die in dieser Entscheidung festgelegt sind.

Artikel 2

Europass-Dokumente

Die Europass-Dokumente sind:

a) der europäische Lebenslauf gemäß Artikel 3;

b) die Dokumente gemäß Artikel 4 bis 7;

c) alle weiteren Schriftstücke, die von der Kommission nach Anhörung der nationalen Europass-Agenturen gemäß Artikel 9 als Europass-Dokumente genehmigt werden.

Die Europass-Dokumente tragen das Europass-Logo.

Artikel 3

Europäischer Lebenslauf

Der europäische Lebenslauf bietet den Bürgern die Möglichkeit, Informationen über alle ihre Qualifikationen und Kompetenzen klar und umfassend zu präsentieren.

Der europäische Lebenslauf ist in Anhang I dargelegt.

Artikel 4

MobiliPass

Der ,MobiliPass" erfasst Lernzeiten, die Bürger in anderen Ländern als dem eigenen zurückgelegt haben.

Der ,MobiliPass" ist in Anhang II dargelegt.

Artikel 5

Diplomzusatz

Der Diplomzusatz liefert Informationen über Hochschulabschlüsse, die der Inhaber im eigenen Land erworben hat.

Der Diplomzusatz ist in Anhang III dargelegt.

Artikel 6

Europäisches Sprachenportfolio

Das europäische Sprachenportfolio vermerkt die Fremdsprachenkenntnisse des Inhabers.

Das europäische Sprachenportfolio ist in Anhang IV dargelegt.

Artikel 7

Zeugniserläuterung

Die Zeugniserläuterung beschreibt die Kompetenzen und Qualifikationen, die in einem Berufsabschlusszeugnis vermerkt sind.

Die Zeugniserläuterung ist in Anhang V dargelegt.

Artikel 8

Europass im Internet

In Durchführung dieser Entscheidung arbeiten die Kommission und die relevanten nationalen Behörden zusammen, um ein internetbasiertes Europass-Informationssystem einzurichten, das teilweise auf europäischer und teilweise auf nationaler Ebene verwaltet wird.

Das Informationssystem, das das Europass-Rahmenkonzept flankieren soll, ist in Anhang VI dargelegt.

Artikel 9

Nationale Europass-Agentur

1. Jeder Mitgliedstaat benennt eine nationale Europass-Agentur (Europass National Agency - ENA), die auf nationaler Ebene für die Koordinierung aller in dieser Entscheidung vorgesehenen Tätigkeiten zuständig ist und erforderlichenfalls vorhandene Stellen ersetzt, die derzeit ähnliche Tätigkeiten durchführen.

Ein europäisches Netzwerk von ENA wird hiermit eingerichtet. Seine Aufgaben werden von der Kommission koordiniert.

2. Die ENA haben folgende Aufgaben:

a) Sie gewährleisten in Zusammenarbeit mit den relevanten nationalen Stellen die Koordinierung der Tätigkeiten in Verbindung mit der Bereitstellung oder Ausgabe der Europass-Dokumente oder führen erforderlichenfalls diese Tätig keiten durch;

b) sie errichten und verwalten das nationale Informationssystem gemäß Artikel 8;

c) sie fördern die Benutzung der Europass-Dokumente, auch über internetbasierte Dienste;

d) sie stellen in Zusammenarbeit mit den relevanten Stellen sicher, dass die einzelnen Bürger angemessen über den Europass und seine Dokumente informiert und beraten werden;

e) sie informieren und beraten die Bürger über Lernangebote in ganz Europa, über die Struktur der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und über sonstige Fragen in Verbindung mit lernrelevanter Mobilität, insbesondere in enger Abstimmung mit den relevanten Diensten der Gemeinschaft;

f) sie verwalten auf nationaler Ebene die finanzielle Unterstützung der Gemein schaft für alle in dieser Entscheidung genannten Tätigkeiten;

g) sie beteiligen sich an dem von der Kommission koordinierten europäischen Netz.

3. Die nationale Europass-Agentur wird als Durchführungsorganisation auf nationaler Ebene handeln, in Übereinstimmung mit Artikel 54 Absatz 2 Buchstabe c) und Absatz 3 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002.

Artikel 10

Aufgaben der Kommission und der Mitgliedstaaten

1. Die Kommission und die Mitgliedstaaten haben folgende Aufgaben:

a) Sie stellen sicher, dass auf europäischer und nationaler Ebene geeignete Werbe- und Informationsmaßnahmen durchgeführt werden, wobei sie erforder lichenfalls die Tätigkeit der ENA unterstützen und integrieren;

b) sie sorgen, auf geeigneter Ebene, für eine angemessene Zusammenarbeit mit den relevanten Diensten, insbesondere mit dem EURES-Dienst und anderen relevanten Diensten der Gemeinschaft;

c) sie unternehmen Schritte zur Förderung der Chancengleichheit, insbesondere durch Sensibilisierung aller relevanten Akteure;

d) sie stellen sicher, dass die Sozialpartner in die Durchführung dieser Entschei dung einbezogen werden;

e) sie sorgen dafür, dass bei allen Tätigkeiten in Verbindung mit der Durch führung dieser Entscheidung die entsprechenden gemeinschaftlichen und nationalen Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in vollem Umfang eingehalten werden.

Artikel 11

Aufgaben der Kommission

1. Die Kommission gewährleistet in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die volle Übereinstimmung und Komplementarität der in Ausführung dieser Entscheidung durchgeführten Aktionen mit anderen relevanten Politiken, Instrumenten und Aktionen der Gemeinschaft, insbesondere in den Bereichen Bildung, Berufsbildung, Jugend, Beschäftigung, Forschung und technologische Entwicklung.

2. Die Kommission greift bei der Umsetzung dieses Programms gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 auf das Fachwissen des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) zurück.

Unter denselben Bedingungen erfolgt unter der Schirmherrschaft der Kommission gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1360/90 in den relevanten Bereichen eine Koordinierung mit der Europäischen Stiftung für Berufsbildung.

3. Die Kommission unterrichtet den Beratenden Ausschuss für die Berufsausbildung regelmäßig über die Durchführung dieser Entscheidung.

Artikel 12

Teilnehmende Länder

Die Teilnahme an den Tätigkeiten, die in dieser Entscheidung vorgesehen sind, steht den beitretenden und den Ländern offen, die nicht Mitgliedstaaten, wohl aber Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums sind, gemäß den Bedingungen des EWR-Abkommens.

Die Teilnahme steht ebenfalls den Kandidatenländern für den Beitritt zur Europäischen Union gemäß den entsprechenden Europa-Abkommen offen.

Artikel 13

Evaluierung

Nach Inkrafttreten dieser Entscheidung unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat alle vier Jahre einen auf der Bewertung eines unabhängigen Gremiums basierenden Evaluierungsbericht über ihre Durchführung.

Artikel 14

Finanzbestimmungen

Die jährlichen Mittel werden von der Haushaltsbehörde innerhalb der durch die Finanzielle Vorausschau festgelegten Grenzen bewilligt.

Die Ausgaben, die sich aus dieser Entscheidung ergeben sind in Anhang VII dargeleft.

Artikel 15

Aufhebung

Die Entscheidung 1999/51/EG wird aufgehoben.

Artikel 16

Inkrafttreten

Diese Entscheidung gilt ab dem 1. Januar 2005.

Artikel 17

Adressaten

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates

Der Präsident Der Präsident

ANHANG I Der Europäische Lebenslauf

1. Beschreibung

1.1. Der Europäische Lebenslauf basiert auf dem gemeinsamen europäischen Muster für Lebensläufe, das in der Empfehlung 2002/236/EG der Kommission vom 11. März 2002 (K(2002) 516) festgelegt ist.

Damit soll dem einzelnen Bürger ein Muster für die systematische, chronologische und flexible Darstellung seiner Qualifikationen und Kompetenzen an die Hand gegeben werden. Dieses Muster enthält Hinweise zu den in die einzelnen Felder einzutragenden Angaben und weitere Leitlinien und Beispiele, die beim Ausfuellen des Muster-Lebenslaufs hilfreich sind.

1.2. Der Europäische Lebenslauf umfasst Sparten für die Präsentation von:

- Informationen zur Person, über Sprachkenntnisse, Arbeitserfahrung sowie Bildungs- und Ausbildungsniveau;

- zusätzlichen Kompetenzen der Person unter Hervorhebung von technischen, organisatorischen, künstlerischen und sozialen Fähigkeiten;

- zusätzlichen Informationen, die dem Lebenslauf in Form eines Anhangs (bzw. von mehreren Anhängen) beigefügt werden können.

1.3. Der Europäische Lebenslauf ist ein persönliches Dokument, das von dem Betreffenden erteilte Selbstauskünfte enthält.

1.4. Das Formular ist recht detailliert, doch bleibt es dem Einzelnen überlassen, welche Felder er ausfuellen möchte. Wer es vorzieht, die elektronische Fassung - entweder als Download oder online - auszufuellen, sollte die Felder, die er nicht ausfuellen möchte, entfernen können. So sollte beispielsweise jemand, der sein Geschlecht nicht nennen möchte oder keine spezifischen technischen Fähigkeiten einzutragen hat, die Möglichkeit haben, diese Felder zu entfernen, damit auf dem Bildschirm oder Ausdruck keine Leerfelder erscheinen.

1.5. Der Europäische Lebenslauf ist ein Kernstück des Gesamtrahmens: des EUROPASS-Portfolios. Ein solches Portfolio soll den vom Inhaber selbst ausgefuellten Europäischen Lebenslauf sowie ein oder mehrere EUROPASS-Dokumente enthalten, je nach seinem spezifischen Bildungsweg und beruflichen Werdegang. Bei der elektronischen Fassung des Europäischen Lebenslaufs sollte es möglich sein, von den einzelnen Feldern Links zu den entsprechenden EUROPASS-Dokumenten zu setzen, zum Beispiel von den Feldern Schul- und Berufsbildung zu einem Diplomzusatz oder einer Zeugniserläuterung.

1.6. Im Einklang mit Artikel 11 (e) der Entscheidung, der dieser Anhang beigefügt ist, sollten bei der Verwaltung des Europäischen Lebenslaufs, insbesondere der elektronischen Fassung, von den zuständigen Behörden geeignete Maßnahmen getroffen werden, um sicherzustellen, dass die maßgeblichen gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in vollem Umfang eingehalten werden.

2. Einheitliche Struktur des Europäischen Lebenslaufs

Nachfolgender Kasten zeigt ein Muster für die Struktur und den Wortlaut des Europäischen Lebenslaufs. Das Layout sowohl der gedruckten als auch der elektronischen Fassung sowie Änderungen von Gliederung und Wortlaut sind zwischen der Kommission und den zuständigen nationalen Behörden zu vereinbaren.

Der kursive Text dient als Hilfe beim Ausfuellen.

(EUROPASS-Logo)

Europäischer Lebenslauf

Angaben zur Person Die auszufuellenden Felder können frei gewählt werden

Name Nachname, Vorname(n) Adresse Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Staat Telefon Fax E-Mail Staatsangehörigkeit Geburtsdatum Tag, Monat, Jahr Geschlecht

Berufliches Profil

Arbeitserfahrung

* Datum (von - bis) Mit der am kürzesten zurückliegenden Arbeitserfahrung beginnen und für jede relevante Arbeitsstelle separate Eintragungen vornehmen. * Name und Adresse des Arbeitgebers * Tätigkeitsbereich oder Branche * Beruf oder Funktion * Wichtigste Tätigkeiten und Zuständigkeiten

Schul- und Berufsbildung

* Datum (von - bis) Mit der am kürzesten zurückliegenden Maßnahme beginnen und für jeden abgeschlossenen Bildungs- und Ausbildungsgang separate Eintragungen vornehmen. * Name und Art der Bildungs- oder Ausbildungseinrichtung * Hauptfächer/berufliche Fähigkeiten * Bezeichnung der erworbenen Qualifikation * (gegebenenfalls) Stufe der nationalen Klassifikation

Persönliche Fähigkeiten und Kompetenzen

Im Laufe des Lebens/Berufslebens erworben, jedoch nicht unbedingt Gegenstand von formalen Zeugnissen und Diplomen.

Muttersprache Muttersprache angeben

Sonstige Sprachen Sprache angeben * Verständnis Leseverständnis Kenntnisstand angeben, siehe Hinweise. Hörverständnis Kenntnisstand angeben, siehe Hinweise. * Sprechen Konversation Kenntnisstand angeben, siehe Hinweise. Vortrag Kenntnisstand angeben, siehe Hinweise. * Schreiben Kenntnisstand angeben, siehe Hinweise.

Soziale Fähigkeiten und Kompetenzen Leben und arbeiten mit anderen Menschen, in Funktionen, für die Kommunikation wichtig ist, und in Situationen, in denen Teamwork wesentlich ist (z. B. Kultur und Sport), in einem multikulturellen Umfeld usw. Die Kompetenzen beschreiben und angeben, wo sie erworben wurden.

Organisatorische Fähigkeiten und Kompetenzen Beispielsweise Koordinierung und Verwaltung von Personal, Projekten und Haushaltsmitteln; bei der Arbeit, einer gemeinnützigen Tätigkeit (z. B. Kultur und Sport) und zu Hause. Die Kompetenzen beschreiben und angeben, wo sie erworben wurden.

Computerkenntnisse und -Kompetenzen Textverarbeitung und andere Anwendungen, Datenbanksuche, Nutzung des Internet, fortgeschrittene Fähigkeiten (Programmieren usw.). Die Kompetenzen beschreiben und angeben, wo sie erworben wurden.

Technische Fähigkeiten und Kompetenzen In Bezug auf spezielle Arten von Geräten und Maschinen usw., nicht im Bereich Computer. Die Kompetenzen beschreiben und angeben, wo sie erworben wurden.

Künstlerische Fähigkeiten und Kompetenzen Musik, Schriftstellerei, Design usw. Die Kompetenzen beschreiben und angeben, wo sie erworben wurden.

Sonstige Fähigkeiten und Kompetenzen Kompetenzen, die bisher nicht genannt wurden. Die Kompetenzen beschreiben und angeben, wo sie erworben wurden.

Führerschein(e) Angeben, ob ein Führerschein vorhanden ist, und gegebenenfalls für welche Fahrzeugklasse.

Zusätzliche Angaben Hier weitere Angaben machen, die relevant sein können, z. B. zu Kontaktpersonen, Referenzen usw.

Anlagen Gegebenenfalls Anlagen auflisten.

ANHANG II Der MobiliPass

1. Beschreibung

1.1. Der ,MobiliPass" soll der Erfassung von individuellen Europäischen Lernab schnitten, siehe Definition in Abschnitt 1.2, gemäß einem einheitlichen europäischen Muster dienen.

Dieser Pass ist ein persönliches Dokument, in dem der spezifische Lernabschnitt des Betreffenden verzeichnet ist.

Mit seiner Hilfe kann der Passinhaber leichter vermitteln, was er im Rahmen dieses Lernabschnitts erreicht, insbesondere welche Kompetenzen er erworben hat.

1.2. Ein Europäischer Lernabschnitt ist der Zeitraum, den eine Person - unabhängig von Alter, Bildungsniveau und beruflichem Status - in einem anderen Land zu Lern zwecken verbringt und der:

- entweder im Rahmen eines Gemeinschaftsprogramms im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung stattfindet

- oder folgende Qualitätskriterien erfuellt:

- Der in einem anderen Land verbrachte Zeitraum wird im Rahmen einer Lerninitiative absolviert, die im Herkunftsland des Lernenden angesiedelt ist.

- Die für die Lerninitiative zuständige Organisation im Herkunftsland (Entsende organisation) trifft mit der Gastorganisation eine schriftliche Vereinbarung über den Inhalt, die Ziele und Dauer des Europäischen Lernabschnitts und legt diese der Nationalen EUROPASS-Agentur im Herkunftsland vor. Sie stellt sicher, dass der Betreffende eine angemessene sprachliche Vorbereitung erhält, und sie benennt einen Mentor im Aufnahmeland, der dem Betreffenden unterstützend mit Informationen, Orientierung und kritischer Begleitung zur Seite steht.

- Jedes der Teilnehmerländer muss ein Mitgliedstaat der Europäischen Union oder ein EFTA-/EWR-Staat sein.

1.3. Der MobiliPass wird von der Entsendeorganisation und der Gastorganisation, die an dem Mobilitätsprojekt beteiligt sind, in der zwischen ihnen und dem Betreffenden vereinbarten Sprache ausgefuellt.

Personen, denen ein MobiliPass ausgestellt wird, haben Anspruch auf eine Über setzung in eine zweite Sprache, wobei sie zwischen der Sprache der Entsende- und der Gastorganisation sowie einer dritten, weitverbreiteten Sprache wählen können. Im Fall einer Drittsprache ist die Entsendeorganisation für die Übersetzung verantwortlich.

1.4. Der MobiliPass enthält Angaben zur Person (vgl. 2 weiter unten). In diese Sparte muss nur der Name desjenigen eingetragen werden, für den der MobiliPass ausgestellt wird. Die den MobiliPass ausstellenden Organisationen dürfen die anderen Felder mit Angaben zur Person nur ausfuellen, wenn der Betreffende dem zustimmt.

Das Feld ,Qualifikation" muss in Anbetracht der Tatsache, dass nicht jede Bildungs- oder Ausbildungsinitiative zu einer formalen Qualifikation führt, ebenfalls nicht ausgefuellt werden.

Beim Ausfuellen einer elektronischen Fassung des MobiliPass - entweder als Download oder online - sollte es stets möglich sein, nicht ausgefuellte Felder zu entfernen, so dass auf dem Bildschirm oder Ausdruck keine Leerfelder erscheinen.

1.5. Die Nationale EUROPASS-Agentur muss sicherstellen, dass:

- MobiliPass-Dokumente nur zur Erfassung Europäischer Lernabschnitte ausgestellt werden;

- alle MobiliPass-Dokumente in elektronischer Form ausgefuellt werden;

- alle MobiliPass-Dokumente den Passinhabern auch als Ausdruck ausgehändigt werden, wofür ein in Zusammenarbeit mit der Kommission speziell dafür hergestellter Ordner zu verwenden ist.

1.6. Im Einklang mit Artikel 11 (e) der Entscheidung, der diesem Anhang beigefügt ist, sollten bei der Verwaltung des MobiliPass, insbesondere der elektronischen Fassung, von den zuständigen Behörden geeignete Maßnahmen getroffen werden, um sicherzustellen, dass die maßgeblichen gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in vollem Umfang eingehalten werden.

2. Einheitliche Struktur des MobiliPass

Nachfolgender Kasten zeigt ein Muster für die Struktur und den Wortlaut des MobiliPass. Das Layout sowohl der gedruckten als auch der elektronischen Fassung sowie Änderungen von Gliederung und Wortlaut sind zwischen der Kommission und den zuständigen nationalen Behörden zu vereinbaren.

Jeder abgefragte Punkt ist nummeriert, um den Abruf in einem mehrsprachigen Glossar zu erleichtern. Der kursive Text dient als Hilfe beim Ausfuellen. Eintragungen in ein mit einem Sternchen (*) gekennzeichnetes Felder sind nicht obligatorisch.

(EUROPASS-Logo)

MobiliPass

(1) Dieser MobiliPass wird ausgestellt für

(2) Vor- und Nachname des Inhabers

(3) Durch

(4) die für die Durchführung der Lerninitiative zuständige Organisation im Herkunftsland

(5) am Datum TT/MM/JJJJ

(6) Unterschrift/Stempel (Unterschrift und Stempel der ausstellenden Organisation)

(7) Angaben zur Person des Inhabers

(8) Nachname

(9) Vorname/Weitere Namen

(10) Unterschrift

(11) * Adresse Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Staat

(12) * Kontakt, z. B. E-Mail, Telefon

(13) * Geburtsdatum TT/MM/JJJJ

(14) * Staatsangehörigkeit

(15) * Platz für Foto

(16) Europäischer Lernabschnitt

(17) Bildungs- oder Ausbildungsinitiative, in deren Rahmen der Europäische Lernabschnitt absolviert wurde

(18) * Qualifikation Diplome, Titel/Abschlüsse oder andere Leistungsnachweise, auf die die Lerninitiative gegebenenfalls hingeführt hat

(19) Dauer des Europäischen Lernabschnitts

(20) Von TT/MM/JJJJbis TT/MM/JJJJ

(21) Angaben zum Gastpartner

(22) Name und Funktion des Mentors

(23) Inhalt des Europäischen Lernabschnitts

(24) Hier sollten genauere Angaben zu der während des Lernabschnitts absolvierten Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahme bzw. zu der in diesem Rahmen gesammelten Arbeitserfahrung sowie gegebenenfalls zu den erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen und der Bewertungsmethode gemacht werden.

(25) In der Beschreibung sollte darauf eingegangen werden, wie sich der Europäische Lernpfad positiv ausgewirkt hat auf:

(26) die Versiertheit des Passinhabers in Bezug auf die technischen Fähigkeiten und Kompetenzen, die speziell mit dem Fachgebiet seiner Bildungs- oder Ausbildungs initiative im Zusammenhang stehen;

(27) die Sprachkenntnisse des Inhabers;

(28) die sozialen Fähigkeiten und Kompetenzen des Inhabers;

(29) die organisatorischen Fähigkeiten und Kompetenzen des Inhabers;

(30) die sonstigen Fähigkeiten und Kompetenzen des Inhabers.

(31) Unterschriften des Gastpartners und des Inhabers.

ANHANG III Der Diplomzusatz

1. Beschreibung

1.1. Der Diplomzusatz (DS) ist ein Dokument, das einem Hochschulabschluss beigefügt wird und es Dritten - insbesondere Personen in einem anderen Land - erleichtern soll zu verstehen, was der Abschluss im Hinblick auf die vom Inhaber erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen bedeutet.

Zu diesem Zweck beschreibt der DS den Studiengang (Art, Niveau, Kontext, Inhalt und Status), den die im zugehörigen Original-Befähigungsnachweis genannte Person absolviert und erfolgreich abgeschlossen hat. Er ist daher ein persönliches Dokument, das sich auf den spezifischen Inhaber bezieht.

1.2. Der DS ist kein Ersatz für den Original-Befähigungsnachweis und begründet keinen Anspruch auf die formale Anerkennung desselben durch die akademischen Behörden anderer Staaten. Andererseits erleichtert er eine solide Einschätzung des Original-Abschlusses, so dass er helfen kann, eine Anerkennung durch die zuständigen Behörden oder Verwaltungsangestellten zu erreichen.

1.3. Der DS wird von den zuständigen nationalen Behörden anhand einer Vorlage erstellt, die von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Europäischer Kommission, Europarat und UNESCO erprobt und überarbeitet wurde. Die DS-Vorlage steht in den 11 Amtssprachen der Europäischen Union zur Verfügung. Er ist ein flexibles, nicht normatives Instrument, das praktischen Zwecken dient und lokalen Erfordernissen angepasst werden kann.

1.4. Der DS besteht aus acht Punkten (Angaben zur Person des Qualifikationsinha bers (1), zur Qualifikation selbst (2), zum Niveau der Qualifikation (3), zum Inhalt und zu den erzielten Ergebnissen (4), zum Zweck der Qualifikation (5), außerdem weitere Angaben (6), Beurkundung des Zusatzes (7) und Angaben zum nationalen Hochschulsystem (8)). Zu allen acht Punkten sollen Angaben gemacht werden. Werden zu einem Punkt keine Angaben gemacht, sollte dies begründet werden. Die Einrichtungen müssen auf den DS dieselben Authentisierungsverfahren anwenden wie für den Abschluss selbst.

1.5. Im Einklang mit Artikel 11 (e) der Entscheidung, dem dieser Anhang beigefügt ist, sollten bei der Verwaltung des Diplomzusatzes, insbesondere der elektronischen Fassung, von den zuständigen Behörden geeignete Maßnahmen getroffen werden, um sicherzustellen, dass die maßgeblichen gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in vollem Umfang eingehalten werden.

2. Einheitliche Struktur des Diplomzusatzes

Nachstehender Kasten zeigt ein einheitliches, nicht verbindliches Muster für die Struktur und den Wortlaut des Diplomzusatzes. Das Layout sowohl der gedruckten als auch der elektronischen Fassung sind mit den zuständigen nationalen Behörden abzustimmen.

(EUROPASS-Logo)

Diplomzusatz

1. Angaben zur Person des Qualifikationsinhabers

1.1 / 1.2 Familienname/Vorname:

1.3 Geburtsdatum, Geburtsort und -land:

1.4 Studierenden-Matrikelnummer oder Code:

2. Angaben zur Qualifikation

2.1 Name der Qualifikation (ausgeschrieben, abgekürzt):

Name des Titels (ausgeschrieben, abgekürzt):

2.2 Hauptstudienfach oder -fächer für die Qualifikation:

2.3 Name der Einrichtung, die die Qualifikation verliehen hat:

2.4 Name der Einrichtung, die den Studiengang durchführte:

2.5 Im Unterricht/in der Prüfung verwendete Sprache(n):

3. Angaben zum Niveau der Qualifikation

3.1 Niveau der Qualifikation:

3.2 Regelstudienzeit:

3.3 Zugangsvoraussetzung(en):

4. Angaben zum Inhalt und den erzielten Ergebnissen

4.1 Studienart:

4.2 Anforderungen des Studiengangs:

4.3 Einzelheiten zum Studiengang:

4.4 Notenskala und Anmerkungen zur Vergabe von Noten:

4.5 Gesamtklassifikation:

5. Angaben zum Zweck der Qualifikation

5.1 Zugangsberechtigung zu weiterführenden Studien:

5.2 Beruflicher Status:

6. Weitere Angaben

6.1 Weitere Angaben:

6.2 Informationsquellen für ergänzende Angaben:

7. Beurkundung des Zusatzes

Dieser Diplomzusatz nimmt Bezug auf folgende Original-Dokumente:

Amtsperson

Stempel/Siegel

Angaben zum nationalen Hochschulsystem:

8.1 Arten von Einrichtungen und der institutionellen Kontrolle

8.2 Arten von Programmen und verliehenen Abschlüssen

8.3 Genehmigung/Akkreditierung von Studiengängen und Abschlüssen

8.4 Organisationsstudien

8.4.1 Integrierte ,Langzeit"- (einstufige) Studiengänge: (Diplome, Magister Artium, Staatsprüfung)

8.4.2 Studiengänge, die auf einen ersten/zweiten Abschluss hinführen (zweistufig): (Bakkalauereus/Bachelor-Abschluss - Magister/Master-Abschluss)

8.5 Spezialisierte Aufbaustudien

8.6 Doktorandenstudium

8.8 Benotungssystem

8.9 Zugang zur Hochschulbildung

8.10 Nationale Informationsquellen

ANHANG IV Das Europäische Sprachenportfolio

1. Beschreibung

1.1. Das Europäische Sprachenportfolio wurde vom Europarat entwickelt und ist ein Doku ment, in das Personen, die eine Sprache erlernen, ihre persönliche Geschichte des Spra chenlernens sowie ihre kulturellen Erfahrungen und Kompetenzen eintragen können.

1.2. Das Europäische Sprachenportfolio ist Lernbegleiter und Informationsinstrument zugleich.

Was seine erste Funktion anbelangt, soll das Portfolio die Sprachenlernenden stärker dazu motivieren, ihre Fähigkeit, in unterschiedlichen Sprachen zu kommunizieren, zu verbessern und neue Lernerfahrungen und interkulturelle Erfahrungen zu sammeln. Es soll den Lernenden dabei helfen, über ihre Lernziele nachzudenken, ihren Lernprozess zu planen und selbständig zu lernen.

Was die Funktion als Informationsinstrument angeht, soll das Europäische Sprachen portfolio die Sprachenkenntnisse des Inhabers umfassend, anschaulich, transparent und zuverlässig dokumentieren. Es hilft den Lernenden bei einer Bestandsaufnahme in Bezug auf das in einer oder mehreren Fremdsprachen erreichte Kompetenzniveau und versetzt sie in die Lage, andere detailliert und auf international vergleichbare Weise zu informieren. Alle Kompetenzen werden bewertet, unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb des formalen Bildungssystems erworben wurden.

1.3. Das Europäische Sprachenportfolio besteht aus:

- einem Sprachenpass, den der Inhaber regelmäßig aktualisiert. Er beschreibt darin seine Sprachkenntnisse gemäß gemeinsamer in ganz Europa anerkannter Kriterien.

- einer detaillierten Sprachbiografie, in der die persönliche Geschichte des Inhabers für jede einzelne Sprache beschrieben ist.

- einem Dossier, das dem Sammeln persönlicher Arbeiten dient, um die Sprach kompetenzen anschaulich zu dokumentieren.

Das Europäische Sprachenportfolio ist Eigentum des Inhabers.

1.4. Es ist für alle Portfolios eine Reihe gemeinsamer Grundsätze und Leitlinien verab schiedet worden. Die im Europarat vertretenen Länder entwickeln gegenwärtig unterschiedliche Muster, je nach Alter der Lernenden und nationalem Kontext. Alle Muster müssen den vereinbarten Grundsätzen entsprechen und vom Europäischen Validierungsausschuss genehmigt werden, damit das Logo des Europarats verwendet werden darf. Im Folgenden wird ein Muster für den Sprachenpass vorgestellt; der Sprachenpass ist der Teil des Portfolios, der gemäß einer festgelegten Struktur auszufuellen ist.

1.5. Im Einklang mit Artikel 11 (e) der Entscheidung, dem dieser Anhang beigefügt ist, sollten bei der Verwaltung des Europäischen Sprachenportfolios, insbesondere der elektronischen Fassung, von den zuständigen Behörden geeignete Maßnahmen getroffen werden, um sicherzustellen, dass die maßgeblichen gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in vollem Umfang eingehalten werden.

2. Einheitliche Struktur des Sprachenpasses des Europäischen Sprachenportfolios

Nachstehender Kasten zeigt ein einheitliches, nicht verbindliches Muster für die Struktur und den Wortlaut des Sprachenpass-Teils des Europäischen Sprachenportfolios. Das Layout sowohl der gedruckten als auch der elektronischen Fassung sind mit den zuständigen nationalen Behörden abzustimmen.

(Europass-Logo)

Sprachenpass

Profile der Sprachkenntnisse

Muttersprache(n): [bitte angeben]

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(So oft wie nötig wiederholen.)

Überblick über die persönliche Geschichte des Sprachenlernens und interkulturelle Erfahrungen

Sprachenlernen und Sprachgebrauch in dem Land/der Region, in dem/der die Sprache nicht gesprochen wird

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(So oft wie nötig wiederholen.)

Aufenthalte in einer Region, in der die Sprache gesprochen wird

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Leistungsnachweise und Diplome

Sprachniveau:

Titel:

Vergeben von:

Jahr:

(So oft wie nötig wiederholen.)

ANHANG V Die Zeugniserläuterung

1. Beschreibung

1.1. Die Zeugniserläuterung ist ein Dokument, das einem beruflichen Abschlusszeugnis beigefügt wird und es Dritten - insbesondere Personen in einem anderen Land - erleichtern soll zu verstehen, was das Zeugnis im Hinblick auf die vom Inhaber erworbenen Kompetenzen bedeutet.

Zu diesem Zweck enthält die Zeugniserläuterung Angaben zu:

- den erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen;

- den mit diesem Zeugnis zugänglichen Tätigkeitsfeldern;

- der das Zeugnis ausstellenden Stelle und den für die Anerkennung zuständigen Behörden;

- dem Niveau des Zeugnisses;

- den unterschiedlichen Wegen zur Erlangung des Zeugnisses;

- den Zugangsvoraussetzungen und den Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe.

Die Zeugniserläuterung ist kein persönliches Dokument: Allen, die in einem Land ein bestimmtes Zeugnis erwerben, wird zu ihrem Zeugnis die gleiche Zeugnis erläuterung ausgestellt.

1.2. Die Zeugniserläuterung ist kein Ersatz für das Original-Abschlusszeugnis und begründet keinen Anspruch auf die formale Anerkennung desselben durch die Behörden anderer Staaten. Andererseits erleichtert sie eine solide Einschätzung des Original-Abschlusses, so dass sie helfen kann, eine Anerkennung durch die zuständigen Behörden zu erreichen.

1.3. Die Zeugniserläuterungen werden von den zuständigen nationalen Behörden ausgefertigt und an Personen ausgegeben, die gemäß auf nationaler Ebene vereinbarter Verfahren das entsprechende Abschlusszeugnis erworben haben.

Abschnitt 2 zeigt die einheitliche Struktur der Zeugniserläuterungen.

2. Einheitliche Struktur der Zeugniserläuterungen

Nachfolgender Kasten zeigt ein Muster für die Struktur und den Wortlaut der Zeugnis erläuterung. Das Layout sowohl der gedruckten als auch der elektronischen Fassung sowie Änderungen von Gliederung und Wortlaut sind zwischen der Kommission und den zuständi gen nationalen Behörden zu vereinbaren.

(EUROPASS-Logo)

Zeungisergänzung

1. Bezeichnung des Abschlusszeugnisses (in der Originalsprache).

2. Übersetzte Bezeichnung des Abschlusszeugnisses (Diese Übersetzung hat keinen Rechtsstatus).

3. Profil der Fähigkeiten und Kompetenzen

4. Tätigkeitsfelder, die für den Inhaber des Abschlusszeugnisses zugänglich sind (wenn zutreffend)

5. Amtliche Grundlage des Abschlusszeugnisses

- Name und Status der ausstellenden Stelle

- Name und Status der nationalen/regionalen Behörde oder Branchenorganisation, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist

- Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

- Bewertungsskala/Bestehensregeln

- Zugang zur nächsten Bildungs-/Ausbildungsstufe

- Internationale Abkommen

- Rechtsgrundlage des Abschlusszeugnisses

6. Offiziell anerkannte Wege zur Erlangung des Abschlusszeugnisses

- Beschreibung der absolvierten beruflichen Bildung und Ausbildung

- In der Schule/im Ausbildungszentrum

- Ausbildung im Betrieb

- Anerkannte vorherige Lernprozesse

- Prozentsatz der Gesamtausbildung (%)

- Dauer (Stunden/Wochen/Monate/Jahre)

- Gesamtdauer der Bildung/Ausbildung, die zu dem Abschlusszeugnis führt

- Zulassungsbedingungen/Zugangsvoraussetzungen

- Weitere Informationen

Weitere Informationen (einschließlich einer Beschreibung des nationalen Qualifizierungssystem) finden Sie unter: www.

ANHANG VI Informationssysteme

Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollen gemeinsam dafür Sorge tragen, dass der Einzelne über das Internet die Möglichkeit hat, seinen Europäischen Lebenslauf und alle anderen Europass-Dokumente, die nicht von einer offiziellen Stelle ausgestellt werden müssen, später abzurufen und zu bearbeiten oder zu entfernen.

Alle von dazu ermächtigten Stellen ausgegebenen europäischen Dokumente werden in elektronischer Form ausgestellt; ein europaweiter Dokumentenabruf - jedoch nur durch die Dokumenteninhaber - wird gewährleistet. Die Wahl des geeigneten technologischen Instruments ist zwar gemeinsam von der Kommission und den zuständigen nationalen Behörden unter Berücksichtigung des neuesten Stands der Technik und der bestehenden nationalen Systeme zu treffen, doch sollten dabei die im Folgenden genannten Grundsätze eingehalten werden.

1. Designprinzipien

Offenes System. Bei der Konzipierung des Europäischen EUROPASS-Informations systems sollte der Möglichkeit künftiger Entwicklungen, insbesondere in Bezug auf die Aufnahme weiterer Dokumente in den EUROPASS-Rahmen und die Integration mit anderen Informationsdiensten für Arbeits- und Lernangebote, Rechnung getragen werden.

Kompatibilität. Die auf nationaler Ebene in den einzelnen Ländern verwalteten Teile des EUROPASS-Informationssystems sollten untereinander und mit den auf europäischer Ebene verwalteten Teilen vollständig kompatibel sein.

2. Dokumentenverwaltung und -zugriff

2.1. Alle von dazu ermächtigten Behörden ausgestellten EUROPASS-Dokumente sollten unter Einhaltung der zwischen den ausstellenden Behörden und der Nationalen EUROPASS-Agentur vereinbarten Verfahren sowie der auf europäischer Ebene festgelegten Verfahren in elektronischer Form ausgefuellt werden.

2.2. Der Europäische Lebenslauf sowie andere EUROPASS-Dokumente, die nicht von dazu ermächtigten Behörden ausgestellt werden müssen, sollten ebenso in elektronischer Form verfügbar sein.

2.3. Jeder sollte dazu berechtigt sein,

- mittels Internet seinen Europäischen Lebenslauf und alle zugehörigen EUROPASS-Dokumente, die nicht von dazu ermächtigten Behörden ausgestellt werden müssen, auszufuellen, später abzurufen und zu bearbeiten;

- Links von seinem Europäischen Lebenslauf und seinen anderen EUROPASS-Dokumenten zu setzen, zu aktualisieren und zu entfernen;

- jedes seiner EUROPASS-Dokumente aus dem Europäischen Informations system zu entfernen oder entfernen zu lassen;

- seinen EUROPASS-Dokumenten jegliche anderen Belege beizufügen;

- seinen EUROPASS einschließlich eventueller Anhänge vollständig oder teilweise auszudrucken.

2.4. Zugriff auf Dokumente, einschließlich Angaben zur Person, darf nur dem Betreffenden selbst gewährt werden.

ANHANG VII Finanzanhang

1. Die Aufwendungen dienen der Kofinanzierung der Durchführung auf nationaler Ebene sowie der Bestreitung von auf Gemeinschaftsebene im Zusammenhang mit der Koordination, der Öffentlichkeitsarbeit und der Herstellung von Dokumenten entstehenden Kosten.

2. Die finanzielle Unterstützung nationaler Durchführungsaktivitäten durch die Gemeinschaft erfolgt in Form jährlicher operativer Zuschüsse an die Nationalen EUROPASS-Agenturen.

Die Nationalen EUROPASS-Agenturen müssen als juristische Person gegründet werden und erhalten keine weiteren operativen Zuschüsse aus dem Gemein schaftshaushalt.

2.1. Die Zuschüsse werden nach Genehmigung eines Arbeitsprogramms für die in Artikel 9 dieses Beschlusses genannten Tätigkeiten sowie auf der Grundlage spezifischer Aufgabenbereiche vergeben.

2.2. Die Kofinanzierung darf 50 % der operativen Gesamtkosten nicht übersteigen.

2.3. Zur Durchführung dieser Entscheidung kann die Kommission auf Experten und auf Einrichtungen zur technischen Unterstützung zurückgreifen, deren Finanzierung innerhalb des Gesamtbudgets des Programmes abgedeckt werden kann. Außerdem kann die Kommission Seminare, Kolloquien und andere Expertentreffen organisie ren, die die Umsetzung dieser Entscheidung erleichtern können, und geeignete Maßnahmen zur Information, Veröffentlichung und Verbreitung durchführen.

FINANZBOGEN ZU RECHTSAKTEN

Politikbereich(e): Bildung und Kultur.

Tätigkeit(en): Berufsbildung.

Bezeichnung der Massnahme: Ein einheitlicher Rahmen für die Transparenz von Qualifikationen und Kompetenzen (EUROPASS)

1. HAUSHALTSLINIE(N) + Bezeichnung(en)

15030101 und 15010405 - EUROPASS.

2. ALLGEMEINE ZAHLENANGABEN

2.1. Gesamtmittelausstattung der Maßnahme (Teil B): 2 Mio. EUR für Verpflichtungs ermächtigungen pro Jahr.

2.2. Laufzeit:

Durch die Tatsache, dass Europass ein für die Bürger auf Dauer angelegtes Instrument ist, hat die vorliegende Rechtsgrundlage unbefristet. Daher ist kein finanzieller Bezugsrahmen angegeben und die jährlichen Mittel werden von der Haushaltsbehörde innerhalb der durch die Finanzielle Vorausschau festgelegten Grenzen bewilligt.

In vorliegendem Vorschlag für eine Entscheidung wird ein Rahmen für die Transpa renz von Qualifikationen und Kompetenzen festgelegt, der am 1. Januar 2005 in Kraft treten soll. Die Finanzierung der infolge dieses Beschlusses entstehenden Kosten ist gesichert:

- für die Jahre 2005 und 2006, also die Entwicklungsphase, durch den Beschluss selbst;

- für die Folgejahre durch die Beschlüsse über die Aufstellung künftiger Programme im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, die gegenwärtig vorbereitet werden.

Aus diesem Grund erstreckt sich der vorliegende Finanzbogen nur auf die in den Jahren 2005 und 2006 entstehenden Kosten; die Kosten für die Jahre nach 2006 werden nicht wesentlich höher sein, als die für 2005 und 2006 angegebenen, und die Kosten der Folgejahre werden in den Finanzbögen berücksichtigt, die dann den Vorschlägen für künftige Programme im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung beigefügt sein werden.

2.3. Mehrjährige Gesamtvorausschätzung der Ausgaben:

(a) Fälligkeitsplan für Verpflichtungsermächtigungen/Zahlungsermächtigungen (finanzielle Intervention) (vgl. Ziffer 6.1.1)

in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(b) Technische und administrative Hilfe und Unterstützungsausgaben (vgl. Ziffer 6.1.2)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(c) Gesamtausgaben für Humanressourcen und Verwaltung (vgl. Ziffer 7.2 und 7.3)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2.4. Vereinbarkeit mit der Finanzplanung und der Finanziellen Vorausschau

X Der Vorschlag ist mit der derzeitigen Finanzplanung vereinbar.

[...] Der Vorschlag macht eine Anpassung der betreffenden Rubrik der Finanziellen Vorausschau

[...] Sowie gegebenenfalls eine Anwendung der Interinstitutionellen Vereinbarung erforderlich.

2.5. Finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen: [57]

[57] Weitere Informationen siehe gesonderte Erläuterung.

X Keinerlei finanzielle Auswirkungen (betrifft die technischen Aspekte der Durchführung einer Maßnahme)

ODER

[...] Folgende finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen sind zu erwarten:

3. HAUSHALTSTECHNISCHE MERKMALE

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

4. RECHTSGRUNDLAGE

Rechtsgrundlage sind Artikel 149 und 150 des Vertrags.

5. BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG

5.1. Notwendigkeit einer Maßnahme der Gemeinschaft [58]

[58] Weitere Informationen siehe gesonderte Erläuterung.

5.1.1. Ziele

* Die vorgeschlagene Maßnahme rationalisiert die bestehenden Instrumente und Netzwerke im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, um deren Wirksamkeit zu verbessern.

Eine gute Kommunikation über Qualifikationen und Kompetenzen ist bei der Bewerbung um eine Stelle oder um Zulassung zu einer Lernmöglichkeit von entscheidender Bedeutung. In den letzten Jahren ist eine Reihe von Instrumenten auf verschiedenen Ebenen entwickelt worden, um die Transparenz der Qualifikationen und Kompetenzen zu erhöhen und sie so anderen verständlicher machen zu können. Diese Instrumente sind besonders hilfreich, wenn Bewerber und Arbeitgeber aus unterschiedlichen Ländern stammen, doch kann die Interaktion in einer Zeit schneller Veränderungen auch dann schwierig sein, wenn keine transnationale Mobilität im Spiel ist.

Zu diesen Instrumenten gehören Dokumente, die Qualifikationen erläutern (z. B. Diplomzusätze oder Zeugniserläuterungen) oder spezifische Erfahrungen (z.B. der EUROPASS-Berufsbildung) oder Kompetenzen (z. B. das Europäische Sprachen portfolio) erfassen, sowie Netze, die der Information und Orientierung der Bürger dienen (z. B. Euroguidance und die nationalen Referenzstellen).

Die derzeitigen Dokumente und Netze sind normalerweise voneinander unabhängig und nicht koordiniert. Das kann sowohl für Bewerber als auch für diejenigen, die die Bewerbungen prüfen, verwirrend sein. Dadurch dass diese Instrumente in einen einheitlichen Rahmen eingebunden und in jedem Land von einer einzigen Stelle koordiniert und durch geeignete Informationssysteme auf nationaler und euro päischer Ebene unterstützt werden, lässt sich ihre Wirksamkeit erhöhen.

Da es sich bei diesen unterschiedlichen Instrumenten bereits um europäische Instrumente handelt - was ein inhärentes Merkmal ist, das nicht in Frage gestellt wird -, kann auch der einheitliche Rahmen für diese Instrumente nur ein europäischer Rahmen sein.

Das wichtigste spezifische Ziel besteht daher darin, für die Existenz der derzeitigen Instrumente zur Förderung der Transparenz von Qualifikationen und Kompetenzen zu sensibilisieren sowie den Zugang zu ihnen und ihre Wirksamkeit zu verbessern, indem man sie in einen einheitlichen, koordinierten Rahmen mit gut beworbenem Logo einbindet und die zugehörigen Netzwerke rationalisiert.

* Dies wird zu dem globalen Ziel beitragen, die Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung durch eine stärkere Mobilität der Lernenden zu verbessern und deren Eingliederung oder Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Die Ziele der vorgeschlagenen Maßnahmen und die entsprechenden Indikatoren lassen sich wie folgt zusammenfassend darstellen:

Allgemeine Ziele // Indikatoren

Zur Verbesserung der Qualität der Bildung beitra gen, insbesondere durch Förderung der Mobilität der Studierenden, indem u. a. - durch erhöhte Transparenz - die akademische Anerkennung von Diplomen und Studienzeiten erleichtert wird.

Zur Durchführung einer Berufsbildungspolitik beitragen, insbesondere durch Förderung der Mobilität der Auszubildenden und durch Erleichterung der beruflichen Eingliederung und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, dank einer besseren Vermittlung der Lernergebnisse. // Quantitative/qualitative Daten (durch spezifische Umfragen) darüber, wie die Rolle des EUROPASS-Rahmens in Bezug auf die geografische oder branchenübergreifende Mobilität und den Übergang vom Lernen zur Arbeit - von Bürgern, Förderern und Arbeitgebern - empfunden wird.

Spezifische Ziele // Indikatoren

Die Bürger - nämlich Lernende, Lehrer und Ausbilder, Arbeitgeber und Verwaltungspersonal - für die bestehenden Transparenzinstrumente stärker sensibilisieren und ihren Zugang zu diesen Instrumenten verbessern, dadurch dass diese Instrumente in einen einheitlichen, koordinierten Rahmen eingebunden und die zugehörigen Netzwerke rationalisiert werden.

Die Kommunikationswirkung der bestehenden Transparenz instrumente durch die Verwendung eines einheitlichen, gut beworbenen Logos verstärken. Möglichkeiten für die Entwicklung weiterer Transparenzinstrumente schaffen.

Für angemessene Informationen über Fragen zur Mobilität - Möglichkeiten, Bedingungen, Anerkennung - sorgen, dadurch dass die Orientie rungsdienste eng in die koordinierte Umsetzung des Transparenzrahmens einbezogen werden. // Quantitative/qualitative Daten (durch spezifische Umfragen) über den Sensibilisierungsgrad der betreffenden Bevölkerungsgruppen.

Daten aus der Verwaltung: Zahl der ausgestellten Transparenzdokumente; Zahl der Rahmen im Informationssystem;

Quantitative/qualitative Daten (durch spezifische Umfragen) darüber, wie die Rolle des EUROPASS-Rahmens und der europäischen Dokumente in Bezug auf erfolgreiche Bewerbungen - von Bürgern, Förderern und Arbeitgebern - empfunden wird.

Quantitative/qualitative Daten (durch spezifische Umfragen) darüber, wie die Rolle des EUROPASS-Rahmens in Bezug auf die Entwicklung neuer Instrumente - von Bürgern, Förderern und Arbeitgebern - empfunden wird.

Quantitative/qualitative Daten (durch spezifische Umfragen) über den Nutzen der Orientierungs- und Informationsdienste.

Operative Ziele // Indikatoren

Funktionsbereite Durchführungsmechanismen. Der EUROPASS-Rahmen und die entsprechenden Dokumente sind verfügbar und werden beworben. // - Zahl der verteilten/ausgefuellten/heruntergeladenen Dokumente (Verwaltungsdaten, Umfragen).

Nutzung des EUROPASS-Rahmens durch Bildungsträger und Mobilitätsförderer, die die EUROPASS-Dokumente gegebenenfalls ausfuellen und vergeben und sie in den Rahmen einbinden. // - Nutzungsgrad, z. B. Zahl der Mobilitätseintra gungen verglichen mit der Zahl der Mobilitäts erfahrungen (Verwaltungsdaten, Umfragen);

- Sensibilisierungsgrad unter den Förderern und Einrichtungen (Umfragen).

Der EUROPASS-Rahmen und die entsprechenden Dokumente werden bei Bewerbungen genutzt. // - Nutzungsgrad durch Bewerber (Umfragen);

- Sensibilisierungsgrad der Bürger (Umfragen).

Sensibilisierung der Arbeitgeber und des Verwal tungspersonals hinsichtlich des EUROPASS-Rahmens und der entsprechenden Dokumente. // - Sensibilisierung, Sichtbarkeit und Wertschätzung unter Arbeitgebern (Umfragen).

5.1.2. Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ex-ante-Bewertung

Der vorliegende Vorschlag für einen Beschluss geht zurück auf die Erklärung von Kopenhagen vom 30. November 2002 [59] und die Entschließung des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Förderung einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung [60], wo ausdrücklich Maßnahmen gefordert werden zur ,Verbesserung der Transparenz in der beruflichen Bildung durch die Einführung und die Rationalisierung von Informationsinstrumenten und -netzen, einschließlich der Einbindung von bestehenden Instrumenten - wie des Europäischen Musters für Lebensläufe, Zusätzen zu Diplomen und Qualifikationsnachweisen, des gemein-samen europäischen Bezugsrahmens für den sprachlichen Bereich sowie des EUROPASS - in einen einheitlichen Rahmen".

[59] Erklärung der europäischen Bildungsminister und der Europäischen Kommission, angenommen auf einer Tagung, die am 29. und 30. November 2002 in Kopenhagen stattfand, über eine verstärkte europäische Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung. Siehe: http://europa.eu.int/comm/education/ copenhagen/index_de.html

[60] ABl. C 13 vom 18.1.2003, S. 2.

Diese Dokumente, die den politischen Prozess für eine verstärkte Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung, bekannt als ,Kopenhagen-Prozess", in Gang gesetzt haben, waren selbst das Ergebnis eines langen Diskussions- und Konsultationspro zesses, der unter dem belgischen Ratsvorsitz auf der Sitzung der Generaldirektoren für Berufsbildung vom 2. Oktober 2001 auf der Grundlage einer Diskussion, die zu einer ähnlichen Gelegenheit im Frühjahr desselben Jahres (21.-24. April) unter dem schwedischen Ratsvorsitz in Vaxjö stattgefunden hatte, formalisiert worden war.

Die Diskussion konzentrierte sich insbesondere auf Fragen beruflicher Qualifi kationen, war jedoch durch einen umfassenden Ansatz unter dem Gesichtspunkt des lebenslangen Lernens gekennzeichnet. Von Beginn an waren an diesem Prozess Vertreter der Sozialpartner beteiligt, die später zu den Unterzeichnern der Erklärung von Kopenhagen gehörten.

Die Konferenz über eine verstärkte Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung, die von der Kommission am 10. und 11. Juni 2002 veranstaltet wurde, bot eine erste Gelegenheit zur Bestandsaufnahme, wo auch mehrere Redner die Einbindung oder Koordinierung von Netzen, Instrumenten und Dokumenten zur Förderung der Transparenz von Qualifikationen befürworteten.

Im Kontext des ,Kopenhagen-Prozesses", der die oben genannte Erklärung und Entschließung in die Praxis umsetzt, wurde eine technische Arbeitsgruppe zum Thema Transparenz gegründet, der Vertreter der Mitgliedstaaten, Beitrittsländer und Sozialpartner angehören. Im Juni 2003 legte die Arbeitsgruppe der Kommission einen Bericht vor, in dem sie sich für die Schaffung eines einheitlichen Rahmens für die Einbindung der verschiedenen bestehenden Instrumente im Zusammenhang mit dem Europäischen Lebenslauf aussprach, der jedoch die Hinzufügung anderer Instrumente ermöglichen sollte. In dem Bericht wurde die Notwendigkeit betont, ein angemessenes Internet-basiertes Informationssystem aufzubauen, und es wurden Alternativen für die Einführung eines Rahmens entsprechend diesen Kriterien geprüft.

In der ersten Jahreshälfte 2003 wurde von externen Beratern eine Halbzeitbewertung der Initiative EUROPASS-Berufsbildung durchgeführt. In dem im August 2003 vorgelegten Abschlussbericht heißt es, dass der EUROPASS-Berufsbildung potenziell zwar ein gutes Instrument sei, derzeit aber aufgrund von Mängeln im Hinblick auf sein Format (nämlich das Fehlen einer elektronischen Fassung) und aufgrund seines begrenzten Geltungsbereichs (berufliche Ausbildung) sowie wegen einer generell nicht vorhandenen Koordination mit anderen Transparenzinstrumenten und -initiativen nicht voll genutzt werden könne. Es sei insbesondere aufgrund seines unpraktischen Formats und der fehlenden Verbindung zu anderen Initiativen sehr schwer, einen hohen Bekanntheitsgrad und eine leichte Erkennbarkeit des EUROPASS-Berufsbildung zu erreichen, beides Schlüsselfaktoren für den Erfolg eines Transparenzinstruments.

In ihrer Bewertung kommen die Berater zu dem Schluss, dass das Dokument EUROPASS-Berufsbildung zwar von Verbesserungen seines Formats und seines organisatorischen Rahmens profitieren könnte, ein echter Sprung nach vorn jedoch nur durch eine Reform des Gesamtsystems der Transparenzdokumente, nämlich durch deren Einbindung oder zumindest bessere Koordinierung, zu erreichen wäre. Förderer, Benutzer und insbesondere Arbeitgeber hätten vielleicht von den verschiedenen Instrumenten gehört, da diese jedoch nicht koordiniert seien, wären sie möglicherweise eher verwirrend als hilfreich. Es wird daher u. a. empfohlen, sowohl das Dokument EUROPASS-Berufsbildung als einzelnes Instrument als auch die Situation in Bezug auf alle gemeinschaftlichen Transparenzinstrumente durch eine stärkere Koordinierung zu verbessern.

Aus den bisherigen Initiativen lassen sich einige Lektionen lernen, z. B. aus dem Management der Initiative EUROPASS-Berufsbildung, des Euroguidance- und des NARIC-Netzes, sowie aus den Erfahrungen, die mit dem Europäischen Lebenslauf, dem Diplomzusatz und der Zeugniserläuterung gesammelt wurden. Einige allgemeine Schlussfolgerungen können gezogen werden:

- Es herrscht unter den Beteiligten weitgehend Einigkeit dahingehend, dass eine bessere Koordinierung der verschiedenen Instrumente deren Nutzen steigern würde.

- Transparenzinstrumente und -dienste können nicht eingerichtet und dann sich selbst überlassen werden; sie erreichen ihre Zielgruppen dann, wenn sie aktiv unterstützt werden. Diese Unterstützung kann mehrere Formen haben: eine koordinierte und kofinanzierte Ein- und Durchführung, einschließlich Werbung (im Fall des EUROPASS-Berufsbildung); nationale gesetzgeberische Maßnah men (z. B. Diplomzusatz); starke Vernetzung (Ploteus- und Euroguidance-Netz).

Insbesondere in Bezug auf die Effizienz der Verwaltung:

- Wenn Gemeinschaftsmittel für nationale Aktivitäten bewilligt werden, sollte auf den Verwaltungsaufwand geachtet werden, den eventuell kleine Zuschüsse erfordern. Eine Rationalisierung sollte auch für den Verwaltungsrahmen gelten.

5.1.3. Maßnahmen infolge der Ex-post-Bewertung

Nicht relevant. Vorliegende Zwischenbewertungen für Initiativen im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Maßnahme wurden in der Ex-ante-Bewertung berück sichtigt (vgl. vorherigen Abschnitt).

5.2. Geplante Einzelmaßnahmen und Modalitäten der Intervention zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts

1. Beschreibung der vorgeschlagenen Maßnahme. Dieser Vorschlag für einen Beschluss legt einen einheitlichen Transparenzrahmen fest und sieht die entsprechen den Durchführungsmaßnahmen vor, eine Rationalisierung der bestehenden Instrumente und Netzwerke. Der Inhalt lässt sich folgendermaßen zusammenfassen:

- Ein einheitlicher Transparenzrahmen wird unter dem Namen ,EUROPASS" festgelegt, als ein Portfolio von Dokumenten mit einem einheitlichen Logo. Derzeit sind das der Europäische Lebenslauf - das Herzstück des Portfolios -, der Diplomzusatz, der MobiliPass (ein erweiterter EUROPASS-Berufsbil dung), das Europäische Sprachenportfolio und die Zeugniserläuterung. Es ist ein offener Rahmen, in den künftig neue Dokumente eingefügt werden können.

- Ein koordiniertes EUROPASS-Informationssystem ist geplant.

- Vorkehrungen für die Durchführung werden getroffen:

- in jedem Land soll eine einzige Stelle für die Aktivitäten im Zusammen hang mit der Durchführung der Entscheidung auf nationaler Ebene zuständig sein;

- die Notwendigkeit von Werbung, Information und Orientierung wird betont.

Echte Veränderungen wird es insbesondere beim EUROPASS-Berufsbildung geben. Unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen in der Bewertungsstudie und der von mehreren Beteiligten geäußerten Meinungen wird vorgeschlagen, die Bedingung abzuschaffen, dass der Europäische Bildungsabschnitt arbeitsbezogen sein sollte. Dadurch wird der Geltungsbereich erweitert, so dass alle in anderen Ländern verbrachten Lernaufenthalte einfließen können - daher wird als Name ,MobiliPass" vorgeschlagen. Auch die Struktur soll verändert werden, um eine genauere Beschreibung der Mobilitätserfahrung zu ermöglichen.

Was die anderen bestehenden Dokumente, wie den Diplomzusatz oder die Zeugniserläuterung, anbelangt, bestuende die einzige wirkliche Änderung darin, das EUROPASS-Logo in die Dokumente einzufügen, und es wird ein gewisser Informationsaustausch mit der Stelle erforderlich sein, die den EUROPASS-Rahmen koordiniert. Sie würden von denselben Stellen ausgegeben wie jetzt, entsprechend festgelegten Verfahren.

2. Berechnung der voraussichtlichen Kosten. Diese Finanzaussage bezieht sich nur auf die finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft, die für die Entwicklungsphase (2005-2006) zur Verfügung gestellt wird, da die Unterstützung für die Folgejahre im Rahmen der neuen Programme in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung geleistet werden sollte, die derzeit vorbereitet werden. Die jährlichen Kosten sollten sich in den folgenden Jahren nicht wesentlich unterscheiden: einerseits können steigende Kosten durch ein verstärktes Aktivitätsvolumen entstehen, andererseits werden in den ersten beiden Jahren Aufnahme und Entwicklung der Aktivitäten größere Anstrengungen erforderlich machen, die nach 2006 nicht mehr nötig sein werden.

Die vorgeschlagene Maßnahme sollte auf der Grundlage eines indirekt zentralen Ansatzes verwaltet werden, der die Arbeit nationaler Agenturen im Sinne des Artikels 54 der Finanzverordnung unterstützt. Die nationalen Agenturen sollen für alle Tätigkeiten verantwortlich sein, so insbesondere für:

- Werbung und Startaktivitäten. Die Kosten werden in diesen ersten beiden Jahren verhältnismäßig höher sein. Der EUROPASS-Transparenzrahmen und die darin eingebundenen Dokumente sind Kommunikationsinstrumente, und es ist von zentraler Bedeutung, dass wirksame Werbemaßnahmen angemessen unterstützt werden. Es sollten in dieser Phase in jedem Land mindestens eine größere Startkonferenz und eine ständige Informationskampagne stattfinden. In großen Ländern werden es wahrscheinlich mehrere Veranstaltungen sein. Die Durchschnittskosten der Startkonferenz können auf EUR 60 000 veranschlagt werden. Weitere Aktivitäten sind kleinere Veranstaltungen, die Herstellung und Verbreitung von Broschüren, Plakaten, Karten, Videos und andere Werbemaßnahmen in den verschiedenen Medien. In der nationalen Agentur eines durchschnittlich großen Landes wird für diese Tätigkeit in dieser ersten Zeit wenigstens eine Vollzeitkraft benötigt werden. Die durchschnittlichen Kosten der Werbeaktivitäten (einschliesslich der Startkonferenz) können auf ungefähr 120 000 EUR für zwei Jahre geschätzt werden, wovon ca. die Hälfte auf Personalkosten entfällt.

- Entwicklung und Verwaltung der Informationssysteme und Portale auf nationaler Ebene. Insbesondere müssen die Nationalen EUROPASS-Agenturen (ENA) sicherstellen, dass alle Einrichtungen, die EUROPASS-Dokumente ausstellen, in der Lage sind, diese auch in elektronischer Form auszufuellen. Die Kosten bezüglich des Informationssystems belaufen sich in diesem Zweijahreszeitraum im Durchschnitt auf schätzungsweise 100 000 EUR, wovon ca. zwei Drittel auf Personalkosten entfallen und der Rest technische Kosten sind, einschließlich Internet-Kosten.

- Verbreitung der EUROPASS-Dokumente, Unterstützung für Benutzer, allgemeine Koordinierungs- und Vernetzungsaktivitäten. Die nationale Agentur wird den MobiliPass (der den derzeitigen EUROPASS-Berufsbildung ersetzt) direkt verwalten, den Europäischen Lebenslauf und die Zeugniserläuterung zur Verfügung stellen und den Benutzern hierbei helfen; sie sollte ferner alle Aktivitäten im Zusammenhang mit den anderen EUROPASS-Dokumenten koordinieren, die von Hochschuleinrichtungen ausgestellt (Diplomzusatz) oder in unterschiedlicher Form zur Verfügung gestellt werden (Europäisches Sprachenportfolio). Die Kosten dieser Aktivitäten werden je nach Größe des Landes sehr unterschiedlich sein, könnten im Durchschnitt aber auf ungefähr 40 000 EUR (Personalkosten) pro Jahr geschätzt werden, d. h. auf 80 000 EUR für den Zweijahreszeitraum.

Die jährlichen Kosten für den Betrieb einer Nationalen EUROPASS-Agentur - (einschliesslich der Startkonferenz) lassen sich auf durchschnittlich 150 000 EUR veran schlagen, das sind 300 000 EUR in zwei Jahren. Bei einer Kofinanzierungsrate von 50 % heißt das, dass die Unterstützung des Betriebs der nationalen Agenturen im Durchschnitt 75 000 EUR pro Land und Jahr kosten dürfte. Für zwei Jahre und 25 Länder, das bedeutet, dass die Gesamtunterstützung für die Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahme auf nationaler Ebene auf schätzungsweise 3,750 Mio. EUR ist.

Wie bereits erwähnt, ist eine der von den nationalen Agenturen zu übernehmenden Aufgaben die Verwaltung des MobiliPass, einer erweiterten Fassung des gegenwärti gen EUROPASS-Berufsbildung. Man kann schätzen, wie viel die Verwaltung nur dieser einen Aktivität kosten würde, wenn man alle anderen Aufgaben im Zusammenhang mit dem EUROPASS-Rahmen außer Acht lässt. Für die derzeitige Initiative EUROPASS-Berufsbildung bedeutet eine Unterstützung der nationalen Durchführung in 15 Mitgliedstaaten Kosten von etwas über 1,2 Mio. EUR. Das heißt, dass es bei 25 Mitgliedstaaten und zwei Jahren ungefähr 4 Mio. EUR kosten würde, nur den derzeitigen EUROPASS-Berufsbildung zu unterstützen.

Nun ist aber der Geltungsbereich des MobiliPass viel breiter als beim bestehenden EUROPASS-Berufsbildung, und auch die Zielgruppe ist um ein Mehrfaches größer. Nur als Anhaltspunkt: Die Zahl der Erasmus-Studierenden pro Jahr (mehr als 100 000) ist viermal so groß wie die Zahl der pro Jahr mit Hilfe des gegenwärtigen EUROPASS-Berufsbildung verzeichneten Berufsbildungsabschnitte. Die Gesamt zahl der Benutzer des MobiliPass kann auf annähernd 150 000 pro Jahr geschätzt werden, gegenüber 25 000 Personen, denen jedes Jahr der EUROPASS-Berufs bildung ausgestellt wird. Der den Nationalen EUROPASS-Agenturen hinsichtlich Koordinierung und Beratung der Entsendeorganisationen abverlangte Einsatz wird entsprechend zunehmen, da sie sich nicht nur um einige Ausbildungseinrichtungen, sondern auch um alle an Erasmus oder einem anderen Mobilitätsprogramm teilnehmenden Hochschuleinrichtungen kümmern müssen.

Der vergleich macht deutlich, dass die vorgeschlagenen Rationalisierung zu grösserer Effizienz führen wird: die Unterstützung des gesamten Europass rahmens wird genauso viel kosten, wie die derzeitige Initiative Europass Berufs bildung.

Die Kosten auf europäischer Ebene beziehen sich auf die Arbeit des Netzwerks (sechs Treffen in zwei Jahren), Produktion einer gedruckten Fassung der Dokumente (geschätzt 300 000 Kopien) und die Produktion eines Videos ( Kosten basierend auf der Erfahrung im Rahmen der Initiative Europass Berufsbildung: die Produktion eines Videos, betreffend beides, Mobilität und Europass Berufsbildung kostete etwa 75 000 EUR).

5.3. Durchführungsmodalitäten

Die vorgeschlagene Maßnahme wird mit Hilfe gewisser Aktivitäten auf europäischer Ebene (Netzwerkkoordinierung, europäisches Informationssystem und Website, Werbeveranstaltun gen und -maßnahmen) und in erster Linie auf nationaler Ebene durch die von den einzelstaatlichen Behörden benannten nationalen Agenturen durchgeführt werden.

Die Durchführung auf nationaler Ebene wird durch operative Zuschüsse an die nationalen Agenturen unterstützt.

6. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN

6.1. Finanzielle Gesamtbelastung für Teil B des Haushalts - (während des gesamten Planungszeitraums)

6.1.1. Finanzielle Intervention

VE in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

* 3 Netzwerksitzungen x 1 Vertreter x 25 Mitgliedstaaten x 650 = 48 750.

6.2. Berechnung der Kosten für jede zu Lasten von Teil B vorgesehene Einzelaktion (während des gesamten Planungszeitraums) [61]

[61] Weitere Informationen siehe gesonderte Erläuterung.

VE in Mio. EUR (bis zur 3. Dezimalstelle)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

* Kosten einer Sitzung: 25 X 650 = EUR 16 250.

** Herstellung von Dokumenten: 300 000 Exemplare X EUR 0,3 (Durchschnittskosten pro Einheit, unter Berücksichtigung der Entwicklungskosten - Grafik, Prototypen usw.).

7. AUSWIRKUNGEN AUF PERSONAL- UND VERWALTUNGSAUSGABEN

7.1. Auswirkungen im Bereich der Humanressourcen

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

7.2. Finanzielle Gesamtbelastung durch die Humanressourcen

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anzugeben sind jeweils die Beträge, die den Gesamtausgaben für 12 Monate entsprechen.

7.3. Sonstige Verwaltungsausgaben im Zusammenhang mit der Maßnahme

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

* Kosten pro Einheit

Anzugeben sind jeweils die Beträge, die den Gesamtausgaben für 12 Monate entsprechen.

1 Angabe von Kategorie und Gruppe des Ausschusses.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Der Bedarf an Personal- und Verwaltungsmitteln wird aus den Mitteln der zuständigen GD im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisungen gedeckt.

8. ÜBERWACHUNG UND BEWERTUNG

8.1. Überwachung

Die für die Überwachung erforderlichen Informationen werden anhand der Verwaltungsdaten sowie durch auf nationaler Ebene durchgeführte Umfragen gewonnen. Die Tabelle mit den Zielen in Abschnitt 5.1.1 zeigt für jedes Ziel die Art von Informationen, die für die Bewertung des Erreichten erhoben werden.

8.2. Modalitäten und Periodizität der vorgesehenen Bewertung

Es ist geplant, dass die Kommission alle vier Jahre nach Inkrafttreten der Entschei dung einen Bewertungsbericht auf der Grundlage einer externen Bewertung erstellt.

Da vorgesehen ist, die Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahme nach 2006 im Rahmen der neuen Generation von Programmen fortzusetzen, die 2007 in Kraft treten dürften, sollte der erste Bewertungsbericht innerhalb jenes Rahmens erstellt und finanziell unterstützt werden.

9. BETRUGSBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN

Die Finanzierungsbeschlüsse und Verträge zwischen der Kommission und den Zuschussempfängern sehen Vor-Ort-Kontrollen in den Räumen der Empfänger eines Gemeinschaftszuschusses durch die Kommission und den Rechnungshof vor und ermächtigen diese, innerhalb von fünf Jahren nach Ende des Vertragszeitraums Belege für alle auf der Grundlage solcher Verträge, Vereinbarungen und rechts gültigen Zusicherungen getätigten Ausgaben zu verlangen.

Die Zuschussempfänger sind zur Berichterstattung und Finanzbuchhaltung verpflichtet, wobei die Unterlagen unter inhaltlichen Gesichtspunkten sowie unter dem Aspekt der Förderfähigkeit analysiert werden. Dabei ist dem Zweck der Gemeinschaftsfinanzierung Rechnung zu tragen und müssen die vertraglichen Pflichten sowie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und eines soliden Finanz managements berücksichtigt werden.

Den Finanzvereinbarungen sind verwaltungstechnische und finanzielle Informationen beigefügt, um die Art der Ausgaben zu spezifizieren, die auf der Grundlage solcher Vereinbarungen förderfähig sind. Gegebenenfalls wird der Gemeinschaftsanteil zur Bestreitung gewisser Kostenelemente auf Posten begrenzt, die als reale, identifizierbare und verifizierbare Kosten in der Buchhaltung des Zuschussempfängers erscheinen, um eine Kontrolle und ein Audit (sowie eine Bewertung zu Auswahlzwecken) der bezuschussten Projekte zu erleichtern.