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Document 52003DC0676

Die erweiterung fortsetzen - Strategiepapier und Bericht der Europäischen Kommission über die Fortschritte Bulgariens, Rumäniens und der Türkei auf dem Weg zum Beitritt {SEC(2003) 1210, 1211, 1212}

/* KOM/2003/0676 endg. */

52003DC0676

Die erweiterung fortsetzen - Strategiepapier und Bericht der Europäischen Kommission über die Fortschritte Bulgariens, Rumäniens und der Türkei auf dem Weg zum Beitritt {SEC(2003) 1210, 1211, 1212} /* KOM/2003/0676 endg. */


DIE ERWEITERUNG FORTSETZEN - Strategiepapier und Bericht der Europäischen Kommission über die Fortschritte Bulgariens, Rumäniens und der Türkei auf dem Weg zum Beitritt {SEC(2003) 1210, 1211, 1212}

INHALTSVERZEICHNIS

Vorwort

A. Der stand des erweiterungsprozesses

B. Heranführung Bulgariens und Rumäniens an die Europäische Union

1. Fortschritte Bulgariens bei der Erfuellung der Beitrittskriterien

2. Fortschritte Rumäniens bei der Erfuellung der Beitrittskriterien

3. Heranführungsstrategie für Bulgarien und Rumänien

4. Rahmen für den Abschluss der Verhandlungen

4.1 Die Schlussphase der Verhandlungen

4.2 Entwurf eines Finanzrahmens

C. Die Türkei im erweiterungsprozess - Fortschritte und herausforderungen

1. Fortschritte der Türkei bei der Erfuellung der Kriterien für die Mitgliedschaft

2. Heranführungsstrategie für die Türkei

D. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Anhänge

Anhang 1: Referenden und Ratifizierung des Beitrittsvertrags von 2003

Anhang 2: Schlussfolgerungen der Regelmäßigen Berichte über Bulgarien, Rumänien und die Türkei

Bulgarien

Rumänien

Türkei

Anhang 3: Von den Beitrittsländern ratifizierte Menschenrechtskonventionen

Anhang 4: Partnerschaftsprojekte und Peer-Reviews

Anhang 5: Stand der Verhandlungen

Anhang 6: Die wichtigsten statistischen Indikatoren (2002)

Vorwort

Die Europäische Union steht vor einer der größten Entwicklungen ihrer Geschichte. In sechs Monaten wird mit dem Beitritt der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei am 1. Mai 2004 die Zahl ihrer Mitglieder von 15 auf 25 erhöht. Außerdem laufen auch Verhandlungen mit Bulgarien und Rumänien, die 2007 beitreten sollen, und die Heranführungsstrategie für die Türkei wurde verstärkt.

Diese Erweiterung, die fünfte seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft vor 50 Jahren, zeigt einmal mehr, wie attraktiv das europäische Modell für junge Demokratien ist.

Doch diese Erweiterung ist nicht mit den vorhergehenden vergleichbar. Niemals zuvor erfolgten so viele Beitritte zur gleichen Zeit. Niemals zuvor waren diese so sorgfältig vorbereitet und brachten derart weit reichende wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen für die Beitrittsländer mit sich. In Mittel- und Osteuropa haben sich nun stabile Demokratien und funktionierende Marktwirtschaften etabliert, und dieser Erfolg ist hauptsächlich den Regierungen und Einwohnern dieser Länder zuzuschreiben, die von der Aussicht auf eine EU-Mitgliedschaft angespornt wurden.

Vom historischen Standpunkt aus ist die kommende Erweiterung mehr als eine weitere Vergrößerung der EU: sie ist die Anwendung des europäischen Modells der friedlichen und freiwilligen Integration freier Nationen auf dem gesamten europäischen Kontinent. Sie ist die Verwirklichung des Traumes der Gründer der europäischen Integration: die Wiedervereinigung des europäischen Kontinents, der infolge des Zweiten Weltkriegs gespalten worden war.

Die Beitrittsländer müssen sich auch auf ihre künftige Rolle als vollwertige und gleichberechtigte Mitglieder der EU einstellen. Bisher bestand ihre Aufgabe auf dem Weg nach Europa in der Übernahme und Durchführung der gemeinsamen Politiken; ihre neue Aufgabe in Europa wird es ab dem Beitritt sein, bei der Gestaltung dieser Politiken mitzuwirken. Auch die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten müssen sich auf die Erweiterung vorbereiten und die Verfassung fertig stellen, um der erweiterten Union einen entsprechenden Rahmen für deren Tätigkeit zu geben.

Die Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien und Rumänien machen bereits gute Fortschritte und werden nach denselben Grundsätzen weitergeführt, die bei den Verhandlungen mit den zehn beitretenden Ländern angewendet wurden, ohne die bereits erzielten Ergebnisse in Frage zu stellen. Dies wurde auch im Beitrittsvertrag so niedergelegt.

Die Türkei macht bei ihren Vorbereitungen auf die Mitgliedschaft große Fortschritte, und diese werden nach denselben Beitrittskriterien beurteilt, die auch für die anderen Länder gelten.

Der Heranführungsprozess, der bereits den Wandel in den beitretenden Ländern beschleunigt hat, wirkt sich äußerst positiv auf Stabilität und Wohlstand aus. Den Ländern des Westbalkans wurde eine europäische Perspektive eröffnet. Aus dieser Gruppe von Ländern hat Kroatien kürzlich seinen Antrag auf Mitgliedschaft gestellt.

Der Erweiterungsprozess ist eine Herausforderung, die die EU gerne angenommen hat. Die derzeitigen Mitglieder stimmen darin überein, andere an den Vorteilen teilhaben zu lassen, die Westeuropa durch die Schaffung eines politischen und wirtschaftlichen Raumes genießt, in dem Krieg unmöglich geworden ist. Die künftigen Mitglieder erhoffen sich von uns Stabilität, Frieden und Wohlstand und die Möglichkeit, mit uns an der Vereinigung Europas teilhaben zu können. Für ihre neuen Demokratien ist Europa ein starkes Symbol, das für ihre grundlegenden Werte und Hoffnungen steht.

A. Der stand des erweiterungsprozesses

Im letztjährigen Strategiepapier mit dem Titel ,Auf dem Weg zur erweiterten Union" empfahl die Kommission, die Beitrittsverhandlungen mit der Tschechischen Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und der Slowakei abzuschließen. Der Europäische Rat von Brüssel billigte im Oktober 2002 die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Kommission und bestätigte seine ,Entschlossenheit, die Beitrittsverhandlungen mit diesen Ländern beim Europäischen Rat von Kopenhagen" im Dezember 2002 in Anbetracht der Tatsache, dass diese Länder ab Anfang 2004 die Beitrittskriterien erfuellen können, abzuschließen. Der Rat berücksichtigte auch die bei den Beitrittsverhandlungen erzielten allgemeinen Fortschritte sowie die bei Übernahme und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes und die von den Kandidaten bei den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen.

Die Verhandlungen mit diesen zehn Ländern gingen dann in den Monaten vor dem Europäischen Rat von Kopenhagen im Dezember 2002 in die Endphase. Das endgültige Paket war fair und ausgewogen und wurde in Kopenhagen beschlossen, genau an dem Ort, an dem 1993 die ,Kopenhagener Kriterien" für den Beitritt festgelegt worden waren.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 im Rahmen einer Zeremonie in der Stoa des Attalos in Athen unterzeichnet. [1] Der Vertrag wurde dann den derzeitigen Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern zur Ratifizierung gemäß den nationalen Ratifizierungsverfahren jedes Staates vorgelegt. Dieser Prozess muss in den übrigen Staaten so schnell wie möglich fortgeführt werden, um sicherzustellen, dass der Vertrag am 1. Mai 2004, dem für den EU-Beitritt festgelegten Termin, in Kraft treten kann. Die Vorbereitungsarbeiten für seine Umsetzung sind im Gange.

[1] Dokumente zum Beitritt, darunter der Beitrittsvertrag, sind im Amtsblatt veröffentlicht (ABl. L 236 vom 23.9.2003, S. 1) und im Internet zugänglich über: http://europa.eu.int/ eur-lex.

In Bezug auf Zypern hat der Europäische Rat wiederholt hervorgehoben, dass er den Beitritt eines vereinten Zypern bevorzugen würde. Leider waren jedoch die Bemühungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, eine Lösung für die Zypern-Frage zu finden, bisher nicht erfolgreich. Beim Europäischen Rat von Thessaloniki im Juni 2003 rief die Union zu einer baldigen Wiederaufnahme der Friedensgespräche auf der Grundlage der Vorschläge des UN-Generalsekretärs auf und begrüßte die Bereitschaft der Kommission, ihre Unterstützung für eine rasche Lösung der Zypern-Frage anzubieten. Die Kommission nahm die Einladung des Europäischen Rates von Kopenhagen an und legte im Juni 2003 eine Mitteilung vor, die auf die wirtschaftliche Entwicklung des Nordens abzielte, um ihn an die Union anzunähern. Nach Auffassung der Kommission sind die Umstände günstig, dass beide Volksgruppen das Zypern-Problem vor dem EU-Beitritt Zyperns am 1. Mai 2004 lösen. Der Beitritt eines geeinten Zyperns zur Europäischen Union würde allen Bürgern Zyperns Vorteile bringen sowie Frieden und Versöhnung unter den Bürgern fördern. Der Beitritt Zyperns würde auch zur allgemeinen Stabilität in der Region beitragen. Außerdem sieht die EU für den Fall einer Einigung einen Betrag von 206 Mio. EUR für den nördlichen Teil der Insel vor.

In allen Beitrittsländern außer Zypern war der EU-Beitritt Gegenstand eines Referendums. Die Referenden haben gezeigt, dass die Bevölkerung den Beitritt eindeutig befürwortet, womit die Verhandlungsergebnisse auch öffentlich gebilligt wurden: die Wahlbeteiligung war in allen Ländern hoch genug, um gültige Referendumsergebnisse mit äußerst überzeugenden Mehrheiten zu erhalten. Einen Überblick über Referenden und Ratifizierungen finden sich im

Anhang 1: Referenden und Ratifizierung des Beitrittsvertrags von 2003

Die Regierungen der derzeitigen Mitgliedstaaten und der beitretenden Staaten haben umfassende Informationskampagnen gestartet, um ihre Bürger über die Erweiterung zu informieren, und die meisten beitretenden Länder führten auch im Vorfeld ihrer Referenden engagierte, intensive Kampagnen durch. Die Kommission hat viele Jahre lang im Rahmen ihrer Kommunikationsstrategie zur Erweiterung praktische und finanzielle Unterstützung zur Verfügung gestellt. Bis zu 30 Mio. EUR pro Jahr wurden aufgewandt, um die Bevölkerung durch eigene Informationszentren, Partnerschaften, Seminare, Broschüren, Zusammenarbeit mit den Medien sowie Websites über den Prozess und die Auswirkungen der Erweiterung zu informieren. Die Kommission wird die Informationsbemühungen im Hinblick auf den Abschluss des Ratifizierungsverfahrens weiterhin unterstützen.

Nun, da der lang erwartete Beitrittstermin immer näher rückt, müssen die zehn beitretenden Länder ihre letzten Vorbereitungen treffen, um die besten Voraussetzungen für eine EU-Mitgliedschaft zu schaffen. Zu diesem Zweck legt die Kommission ihre Bewertung, getrennt vom vorliegenden Papier, in einem Umfassenden Monitoring-Bericht vor.

Besondere Informations- und Konsultationsverfahren wurden eingerichtet, um die Vertreter der beitretenden Länder in die Entwicklung neuer Besitzstände seit dem Abschluss der Beitrittsverhandlungen einzubeziehen. Unter anderem haben die beitretenden Länder als ,aktive Beobachter" in den Gremien des Rates sowie in Ausschüssen unter dem Vorsitz der Kommission mitgewirkt. Diese Länder haben das Recht, ihre Ansichten zu den diskutierten Vorschlägen zu äußern, sie haben jedoch kein Stimmrecht. Des Weiteren haben von den nationalen Parlamenten der beitretenden Länder benannte Abgeordnete Beobachterstatus im Europäischen Parlament.

Die Beitritts- und die Bewerberländer haben an der Diskussion über die Zukunft Europas im Europäischen Konvent teilgenommen, der seine Arbeit mit dem Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung für Europa abschloss, welcher dem Europäischen Rat im Hinblick auf die Regierungskonferenz über die künftige institutionelle Architektur der Union vorgelegt wurde. Die zehn beitretenden Länder nehmen in vollem Umfang an der am 4. Oktober 2003 eröffneten Regierungskonferenz teil, und der neue Vertrag soll nach ihrem Beitritt unterzeichnet werden. Als Beitrittsanwärter nehmen Bulgarien, Rumänien und die Türkei als Beobachter an der Regierungskonferenz teil.

Wie viele andere Abkommen, die die Union mit Drittländern geschlossen hat, müssen die Europa-Abkommen mit Bulgarien und Rumänien und das Assoziationsabkommen mit der Türkei angepasst werden, um der Erweiterung Rechnung zu tragen. Die Kommission wird die entsprechenden Änderungen mit Bulgarien, Rumänien und der Türkei im Auftrag des Rates aushandeln. Die Protokolle zu den Abkommen sollten mit den Ergebnissen dieser Verhandlungen unter Anwendung eines im Beitrittsverfahren vorgesehenen vereinfachten Verfahrens so bald wie möglich nach dem Beitritt unterzeichnet werden. Zu den wichtigsten Bereichen, die in den Abkommen mit Bulgarien und Rumänien angepasst werden müssen, zählen die Zugeständnisse im Agrarhandel, sowohl in Bezug auf verarbeitete als auch auf nicht verarbeitete Erzeugnisse. Die Zugeständnisse wurden infolge der ,Doppel-Null"- und der ,Double profit"-Verhandlungen in den letzten Jahren zweimal ausgeweitet. Um diesen Prozess der schrittweisen Marktintegration vor dem Beitritt fortzuführen, plant die Kommission eine weitere Verhandlungsrunde über die Handelsliberalisierung. Ein weiterer, in nächster Zeit noch zu entwickelnder Bereich ist die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertung durch Protokolle über die Europäische Konformitätsbewertung.

Die Vorbereitungen der Verwaltung der EU-Organe auf die Erweiterung sind im Gange, um zu gewährleisten, dass alle notwendigen Maßnahmen bis zum Beitrittstermin getroffen sind. Dazu gehören unter anderem die Beurteilung des Personalbedarfs, die Vorbereitung der Neueinstellungen, die Bereitstellung von Übersetzer- und Dolmetscherdiensten in zusätzlichen Sprachen sowie von Gebäuden und Schulen. Die Kommission hat insbesondere ihren Bedarf an zusätzlichem Personal ermittelt, das ab 2004 schrittweise eingestellt wird und bis ungefähr 2008 den geplanten Stand erreicht haben sollte [2]. Das Amt für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften nahm im Januar 2003 seine Arbeit auf, und die ersten Auswahlverfahren für Personal aus den Beitrittsländern wurden in der ersten Hälfte des Jahres 2003 eingeleitet. Die Kommission hat für einen Übergangszeitraum von sieben Jahren vorläufige Einstellungsziele festgelegt. Außerdem wurden zur Deckung des erhöhten Personalbedarfs im Vorfeld des Beitritts in bestimmten Politikbereichen wie der Landwirtschaft, der Strukturpolitik und den Sprachdiensten bereits im Jahr 2003 bis zu 500 Stellen nicht ständige Bedienstete bereitgestellt. Diese Bediensteten auf Zeit, die meist Staatsangehörige der Beitrittsländer sind, treten nun nach und nach ihren Dienst in der Kommission an.

[2] Vgl. die Mitteilung der Kommission "Tätigkeiten und Humanressourcen der Kommission in der erweiterten Europäischen Union", 5. Juni 2002 (KOM(2002) 311 endg.).

Die Delegationen der Kommission in den neuen Mitgliedstaaten werden am 1. Mai 2004 in Presse- und Vertretungsbüros umgewandelt und sich dann auf ihre neue Aufgabe konzentrieren, die in der Bereitstellung von Informationen für die Bürger und Medien ihres Aufnahmestaates besteht. Dennoch werden zum Abschluss der Heranführungshilfen einige spezialisierte Mitarbeiter je nach Bedarf über einen begrenzten Zeitraum in diesen Büros verbleiben.

Am 20. Februar 2003 hat Kroatien seinen Antrag auf Beitritt zur Europäischen Union gestellt. In seiner Sitzung vom 14. April 2003 hat der Rat beschlossen, die in Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union vorgesehene Verfahren durchzuführen und die Kommission beauftragt, ihm ihre Stellungnahme zu diesem Antrag zu übermitteln. Im Juli wurde der kroatischen Regierung eine Reihe von Fragen übermittelt, um ein genaues Bild über die derzeitige Situation zu erhalten. Die kroatische Regierung hat ihre Antworten darauf im Oktober vorgelegt. Die Stellungnahme der Kommission wird derzeit vorbereitet und voraussichtlich im Frühling 2004 übermittelt.

Die Union hat wiederholt bekräftigt, dass durch die Erweiterung keinesfalls neue Trennlinien in Europa gezogen werden dürfen. Angesichts dieser Besorgnis legte die Kommission im März 2003 eine Mitteilung über einen neuen Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn [3] vor. Die Kommission legte dabei eine neue ehrgeizige Vision dar: die Schaffung eines erweiterten Raumes des Friedens, der Stabilität und des Wohlstandes, der auch die östlichen und südlichen Nachbarn mit einschließt, die derzeit noch keine Aussichten auf eine EU-Mitgliedschaft haben, und der auf gemeinsamen Werten und vertiefter Integration aufgebaut ist. Als Gegenleistung für nachgewiesene konkrete Fortschritte bei der Verwirklichung der politischen, wirtschaftlichen und institutionellen Reformen sollten die Nachbarstaaten der EU in den Genuss engerer wirtschaftlicher Beziehungen zur EU kommen. Die Kommission hat ein differenziertes, schrittweises und mit Benchmarks ausgestattetes Konzept zur Durchführung dieser Initiative vorgeschlagen und sich bereit erklärt, Aktionspläne für die einzelnen Länder auszuarbeiten. Die Initiative fand sowohl bei den Mitgliedstaaten als auch bei den Nachbarländern breite Zustimmung.

[3] Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: "Größeres Europa - Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn", 11. März 2003 (KOM(2003) 104 endg.). Dieser Rahmen gilt für folgende Länder: Russland, Ukraine, Republik Moldau, Belarus, Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Palästinensische Behörde, Syrien, Tunesien.

Im Juli legte die Kommission auch eine Mitteilung über ein neues Nachbarschaftsinstrument vor [4]. Darin sind die Anpassungen der Gemeinschaftshilfe in den Grenzregionen für die neue Nachbarschaftspolitik dargestellt, die auf einem zweistufigen Konzept basiert: in der Anfangsphase bis 2006 soll ein pragmatischer und dynamischer Weg zur Verbesserung der derzeitigen Zusammenarbeit zwischen den bestehenden Instrumenten gefunden werden und die Wirksamkeit und Sichtbarkeit der grenzübergreifenden und regionalen Zusammenarbeit innerhalb des geltenden Rechtsrahmens erhöht werden. Nach Klärung der entsprechenden rechtlichen und finanzielle Fragen soll dann für den Zeitraum ab 2007 eine weiterreichende Lösung ins Auge gefasst werden.

[4] Mitteilung der Kommission - Schaffung der Voraussetzungen für ein neues Nachbarschaftsinstrument, 1. Juli 2003 (KOM(2003) 393 endg.).

Die Kommission wird weiter an einer allgemeinen Methode zur Verwirklichung des Konzepts "Größeres Europa - Nachbarschaft" arbeiten. Dazu müssen unsere derzeitigen Beziehungen mit den betreffenden Ländern sorgfältig überprüft und die ersten Aktionspläne ausgearbeitet werden. Auf der Grundlage der Schlussfolgerungen von Thessaloniki wird die Kommission dem Rat nächstes Jahr einen umfassenden Bericht mit Vorschlägen für konkrete Maßnahmen vorlegen.

Der Rest dieses Berichts betrifft die drei Beitrittskandidaten, die am 1. Mai 2004 noch nicht beitreten werden, nämlich Bulgarien, Rumänien und die Türkei. In den Regelmäßigen Berichten über diese drei Länder aus dem Jahr 2003 sind die in den letzten zwölf Monaten erzielten Fortschritte auf ihrem Weg zum Beitritt genau dargestellt. Diese Fortschritte werden nach denselben Kriterien und Methoden beurteilt, die durchweg auch für die anderen Kandidatenländer angewandt wurden. Gemäß den Schlussfolgerungen der Tagungen des Europäischen Rates in Kopenhagen (1993) und Madrid (1995) sind in dem Bericht sowohl Gesetzesänderungen als auch die Verwaltungskapazität für die Übernahme und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes berücksichtigt. Die Berichte haben gezeigt, dass Bulgarien, Rumänien und die Türkei in Bezug auf die drei 1993 beim Europäischen Rat in Kopenhagen festgelegten Kriterien - die politischen Voraussetzungen, die wirtschaftlichen Anforderungen und die Übernahme des Acquis - Fortschritte erzielt haben.

B. Heranführung Bulgariens und Rumäniens an die Europäische Union

1. Fortschritte Bulgariens bei der Erfuellung der Beitrittskriterien

Bulgarien erfuellt weiterhin die politischen Kriterien von Kopenhagen. Es gab Fortschritte bei der Annahme eines Programms und eines Aktionsplans für die Umsetzung der Strategie zur Modernisierung der Staatsverwaltung, aber es bedarf weiterer bedeutender Anstrengungen, bevor Bulgarien mittelfristig über einen qualifizierten, effizienten öffentlichen Dienst verfügen kann. Die grundlegende Reform des Justizwesens wird fortgesetzt. Vor allem die Verfassungsänderungen in Bezug auf den Status der Justizbeamten sind ein wichtiger Schritt nach vorne. Die Korruption gilt weiterhin als Problem, und Bulgarien sollte seine konzertierten Anstrengungen fortsetzen, um mit Hilfe geeigneter Maßnahmen eine Lösung zu finden.

Die Menschenrechte und Grundfreiheiten sind in Bulgarien weiterhin gewahrt. Der Rechtsrahmen in den Bereichen Asyl, Kinderschutz, Chancengleichheit und Antidiskriminierungspolitik hat sich wesentlich verbessert. Keine Verbesserungen gibt es dagegen bei den Lebensbedingungen in den Heimen für Kinder bzw. für geistig Behinderte. Weiterer Anstrengungen bedarf es außerdem, um erniedrigender Behandlung durch die Polizei sowie dem Menschenhandel ein Ende zu bereiten. Der neue Aktionsplan zur Umsetzung des Rahmenprogramms zur Integration der Roma in die Gesellschaft ist ein Schritt in die richtige Richtung; zur Bekämpfung der ablehnenden Haltung und ablehnender Verhaltensweisen in der Gesellschaft sind jedoch entschlossene, nachhaltige Bemühungen erforderlich. Eine Übersicht über die von Bulgarien ratifizierten Menschenrechtsübereinkommen findet sich in

Anhang 3: Von den Beitrittsländern ratifizierte Menschenrechtskonventionen.

Zu den wirtschaftlichen Kriterien ist festzustellen, dass Bulgarien über eine funktionierende Marktwirtschaft verfügt. Das Land dürfte in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union kurzfristig standzuhalten, sofern es mit der Durchführung seines Reformprogramms fortfährt, um noch bestehende Schwierigkeiten auszuräumen.

Die bulgarische Wirtschaft hat einen hohen Grad an Stabilität und gute Fortschritte bei den Strukturreformen erzielt. Die Marktmechanismen funktionieren gut, und die Effizienz der Ressourcenallokation wird laufend verbessert. Allerdings sollte die Flexibilität der Märkte für Waren und Arbeit weiter verbessert werden. Vor allem die Effizienz des Verwaltungs- und Justizsystems muss gesteigert werden, damit die Wirtschaftsbeteiligten ihre Entscheidungen in einem von Stabilität und Berechenbarkeit geprägten Klima treffen können. Das Privatisierungsprogramm muss noch abgeschlossen werden und bei der Straffung von Vorschriften und Verwaltungsverfahren bedarf es weiterer Fortschritte. Eine Auswahl von statistischen Indikatoren findet sich

Anhang 6: Die wichtigsten statistischen Indikatoren (2002).

Im vergangenen Jahr hat Bulgarien bei der Angleichung an den Besitzstand in den meisten Bereichen gute Fortschritte erzielt. Wenn das derzeitige Tempo beibehalten wird, kann Bulgarien die Rechtsangleichung vor dem geplanten Beitrittstermin zu Ende führen. Ausführliche Angaben zu den bei der Angleichung an den Besitzstand in den einzelnen Kapiteln erzielten Fortschritten finden sich in den Schlussfolgerungen des Regelmäßigen Berichts über Bulgarien.

Bulgarien muss sich weiterhin nachhaltig um den Aufbau ausreichender Kapazitäten in Verwaltung und Justiz bemühen, um den Besitzstand um- und durchzusetzen. Neben der Fortsetzung der horizontalen Reform der öffentlichen Verwaltung muss sich das Land vor allem darauf konzentrieren, die zur Teilnahme am Binnenmarkt notwendige Kapazität auszubauen und die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften in Bereichen wie Landwirtschaft, Umweltschutz und Regionalpolitik anzuwenden. Außerdem muss weiter daran gearbeitet werden, die notwendige Verwaltungskapazität für eine solide und effiziente Verwaltung der EU-Mittel zu schaffen.

Die Schlussfolgerungen des Regelmäßigen Berichts über Bulgarien finden sich im

Anhang 2: Schlussfolgerungen der Regelmäßigen Berichte über Bulgarien, Rumänien und die Türkei.

2. Fortschritte Rumäniens bei der Erfuellung der Beitrittskriterien

Rumänien erfuellt weiterhin die politischen Kriterien. Zur Reform der öffentlichen Verwaltung und des Justizwesens wurden im vergangenen Jahr etliche positive Maßnahmen eingeleitet. Rumänien muss seine Aufmerksamkeit auf die tatsächliche Umsetzung dieser Maßnahmen richten und sich verstärkt darum bemühen, aufwendige Verwaltungsverfahren zu straffen, die Transparenz zu stärken und seine Umsetzungskapazität zu erweitern. Rumänien muss eine Strategie entwickeln und umsetzen, um die Verfahren in Politik und Rechtsetzung zu reformieren. Die Korruption ist in Rumänien nach wie vor weit verbreitet. Es wurden einige markante Maßnahmen eingeleitet; die Anstrengungen müssen jedoch erheblich verstärkt werden.

Die Menschenrechte und Grundfreiheiten sind in Rumänien weiterhin gewahrt. Vor allem bei der Verhinderung von Diskriminierungen sowie beim Schutz von Kindern und nationalen Minderheiten wurden gute Fortschritte erzielt. Die Umsetzung der Strategie zur Verbesserung der Lage der Roma muss fortgeführt werden. Auch in einigen anderen Bereichen werden Reformen vorbereitet. Die größte Herausforderung für die Zukunft besteht jedoch darin, diese Initiativen wirksam umzusetzen. Eine Übersicht über die von Rumänien ratifizierten Menschenrechtsübereinkommen findet sich im

Anhang 3: Von den Beitrittsländern ratifizierte Menschenrechtskonventionen.

Zu den wirtschaftlichen Kriterien ist festzustellen, dass Rumänien als funktionierende Marktwirtschaft betrachtet werden kann, sofern die bisher erzielten guten Fortschritte weiterhin entschieden vorangetrieben werden. Außerdem bedarf es einer energischen und nachhaltigen Umsetzung des Strukturreformprogramms, damit Rumänien in naher Zukunft in der Lage sein wird, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.

Im Hinblick auf die Erreichung der makroökonomischen Stabilität sind weitere Fortschritte zu verzeichnen; die Privatisierung und Neustrukturierung staatlicher Unternehmen wurde beschleunigt und die Verfahren für den Marktzutritt und -austritt wurden verbessert. Bei der Finanz- und Lohnpolitik ist jedoch weiterhin Vorsicht geboten, die Reform der öffentlichen Ausgaben muss vorgezogen werden und es bedarf weiterer Bemühungen um die Einhaltung der Steuergesetze. Die Finanzdisziplin der Unternehmen muss vorrangig verbessert werden; insbesondere muss man die fortlaufende Anhäufung von Rückständen in den Griff bekommen. Die Umstrukturierung und Privatisierung in wichtigen Sektoren, etwa Energie, Bergbau und Verkehr, muss vorangetrieben werden.

Eine Auswahl von statistischen Indikatoren findet sich im

Anhang 6: Die wichtigsten statistischen Indikatoren (2002).

Rumänien hat bei der Übernahme des Besitzstands kontinuierliche Fortschritte erzielt. Wenn das derzeitige Tempo beibehalten wird, kann Rumänien die Rechtsangleichung vor dem geplanten Beitrittstermin zu Ende führen. Schwächen beim Gesetzgebungsprozess haben dazu geführt, dass die erlassenen Rechtsvorschriften von unterschiedlicher Qualität sind. In einigen Fällen muss nachgebessert werden, bevor die Gesetze in Kraft treten können. Ausführliche Angaben zu den bei der Angleichung an den Besitzstand in den einzelnen Kapiteln erzielten Fortschritten finden sich in den Schlussfolgerungen des Regelmäßigen Berichts über Rumänien.

In einigen wichtigen Bereichen besteht weiterhin eine Diskrepanz zwischen den Fortschritten bei der Rechtsangleichung und der begrenzten Fähigkeit der rumänischen Verwaltung zur Um- und Durchsetzung der neuen Rechtsvorschriften. Um dieser Problematik, die die Vorbereitungen Rumäniens auf den Beitritt ganz erheblich behindert, Herr zu werden, bedarf es umfassender Reformen der Struktur sowohl der öffentlichen Verwaltung als auch des Rechtssystems. Dies betrifft nicht nur die Übernahme des Besitzstands, sondern auch die Verwaltung der finanziellen Hilfe der EU. Bei der Einrichtung der neuen, vom gemeinschaftlichen Besitzstand verlangten institutionellen Strukturen wurden weitere Fortschritte erzielt; die bisherigen Ergebnisse sind allerdings uneinheitlich ausgefallen.

Die Schlussfolgerungen des Regelmäßigen Berichts über Rumänien finden sich im

Anhang 2: Schlussfolgerungen der Regelmäßigen Berichte über Bulgarien, Rumänien und die Türkei

3. Heranführungsstrategie für Bulgarien und Rumänien

Den Empfehlungen des Strategiepapiers 2002 folgend, hat der Rat ausführliche Fahrpläne genehmigt und überarbeitete Beitrittspartnerschaften für Bulgarien und Rumänien beschlossen. Diese Beitrittspartnerschaften basieren auf den Ergebnissen der Regelmäßigen Berichte 2002 und enthalten eine Liste konkreter Aufgaben, die bewältigt werden müssen, damit die Vorbereitungen auf die EU-Mitgliedschaft fortgesetzt und letztendlich abgeschlossen werden können. Zweck der Beitrittspartnerschaften ist, dass die prioritären Bereiche für die weitere Arbeit, die im Regelmäßigen Bericht der Kommission benannt wurden, die Mittel, die zur Unterstützung der Bewerberländer bei der Umsetzung dieser prioritären Maßnahmen zur Verfügung stehen, sowie die Bedingungen für diese Unterstützung in einem einheitlichen Rahmen dargelegt werden.

Die Förderung durch die Gemeinschaft, insbesondere im Rahmen des Phare-Programms, sollte sich weiterhin in erster Linie auf den Aufbau der Institutionen sowie Investitionen in besitzstandsrelevante Entwicklungen konzentrieren. In diesem Zusammenhang stellen Peer-Reviews und Partnerschaftsprojekte besonders geeignete Instrumente dar, die in erheblichem Umfang genutzt werden (vgl. die Tabellen im Anhang 4: Partnerschaftsprojekte und Peer-Reviews). Dies sollte fortgesetzt werden.

Das zweite wichtige Ziel der Förderung durch die Gemeinschaft ist und bleibt die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts; eindeutiger Förderschwerpunkt ist hier die Vorbereitung der bulgarischen und rumänischen Behörden und Fördermittelempfänger auf künftige Struktur- und Kohäsionsfondsmaßnahmen.

In den von der Kommission vorgelegten und durch den Europäischen Rat von Kopenhagen gebilligten Fahrplänen für die Beitrittsvorbereitung ist vorgesehen, die Finanzhilfen für beide Länder im Zeitraum 2004-2006 erheblich aufzustocken (1 360 Mio. EUR für 2004, 1 502 Mio. EUR für 2005 und 1 650 Mio. EUR für 2006). Diese von der Haushaltsbehörde beschlossene und anschließend in die Finanzielle Vorausschau 2000-2006 aufgenommene Aufstockung soll es Bulgarien und Rumänien erleichtern, die noch ausstehenden Schritte zu unternehmen, damit die beiden Länder die Beitrittskriterien erfuellen, und die Vorbereitungen für die Teilnahme an den Strukturfonds fortzusetzen.

Die zusätzlichen Fördermittel werden nur gewährt, wenn Bulgarien und Rumänien bei der Umsetzung des Fahrplans und der Prioritäten der Beitrittspartnerschaften zufriedenstellende Fortschritte erzielen und es ihnen gelingt, ihre Fähigkeit zur effizienten Verwaltung und Bewirtschaftung von EU-Mitteln erheblich zu verbessern. Die Vorbereitungen für die weitere Dezentralisierung der Abwicklung der PHARE- und ISPA-Maßnahmen bis Ende 2004 sollten fortgesetzt werden. Außerdem müssen Bulgarien und Rumänien dafür sorgen, dass wirksame Strukturen vorhanden sind, um Betrugs- und Korruptionsdelikte zu verhüten, aufzudecken und zu ahnden.

4. Rahmen für den Abschluss der Verhandlungen

4.1 Die Schlussphase der Verhandlungen

Bulgarien und Rumänien streben das Jahr 2007 als Beitrittstermin an. Seit dem Europäischen Rat von Kopenhagen im Dezember 2002 zählt dieser Termin - in Abhängigkeit von den weiteren Fortschritten, die bei der Erfuellung der Beitrittskriterien zu verzeichnen sein werden - zu den gemeinsamen Zielen der Union. Das erklärte Ziel der Union, Bulgarien und Rumänien 2007 als Mitglieder begrüßen zu können, muss für diese beiden Länder bei ihren Vorbereitungen richtungsweisend sein und bleiben; die Kommission wird ihnen helfen, das Ziel zu erreichen.

Bei den Beitrittsverhandlungen sind stetige Fortschritte zu verzeichnen. Mit Bulgarien und Rumänien sind die Verhandlungen über alle Kapitel des Besitzstandes eröffnet worden. Von den 31 Verhandlungskapiteln sind mit Bulgarien 26 und mit Rumänien 20 vorläufig abgeschlossen. Ein Überblick über den Stand der Verhandlungen findet sich im

Anhang 5: Stand der Verhandlungen.

Die Verhandlungen müssen auf Grundlage der am Beginn der Verhandlungen festgelegten Grundsätze bis zu ihrem Abschluss fortgeführt werden. Im Einklang mit der Erklärung des Europäischen Rates von Thessaloniki werden die Verhandlungen "auf der gleichen Grundlage und nach den gleichen Prinzipien fortgesetzt, die für die zehn beitretenden Staaten galten".

Verhandlungsgrundsatz ist, dass jeder Bewerber nach seinen eigenen Leistungen beurteilt wird. Deshalb richtet sich das Verhandlungstempo wie in der Vergangenheit hauptsächlich nach den vor Ort erzielten Fortschritten, d.h. den Fortschritten der Beitrittsländer bei der Übernahme des Besitzstands in einzelstaatliches Recht und beim Auf- und Ausbau der für eine wirksame Umsetzung und Durchführung erforderlichen Verwaltungskapazität. Die Regelmäßigen Berichte der Kommission evaluieren diese Fortschritte. Die Berichte bilden die Grundlage für die Entscheidungen über den weiteren Verlauf der Verhandlungen. Die Kommission wird auch weiterhin überprüfen, ob die verhandelnden Staaten ihren Verpflichtungen nachkommen. Der Fortschritt bei den Verhandlungen wird weiterhin Hand in Hand mit Fortschritten vor Ort gehen.

Hinzu kommt, dass alle Beteiligten ihren Beitrag leisten müssen, damit bei den Verhandlungen Fortschritte erzielt werden und einzelne Verhandlungskapitel vorläufig abgeschlossen werden können. Dies bedeutet, dass die Beitrittsländer Positionspapiere vorlegen müssen, aus denen hervorgeht, welche Fortschritte sie seit der letzten Verhandlungsrunde zu dem betreffenden Kapitel im Bereich der Übernahme- und Umsetzungskapazität erzielt haben, und welche realistischen Ziele sie sich gesetzt haben, um die noch ausstehenden Aufgaben zu bewältigen. Die Kommission wird ihrerseits weiterhin Vorschläge zu den noch offenen Kapiteln vorlegen, damit die Union einen gemeinsamen Standpunkt formulieren und den Beitrittsländern vorlegen kann.

Damit der Beitritt 2007 erfolgen kann, sollte ein gemeinsamer Beitrittsvertrag für Bulgarien und Rumänien spätestens gegen Ende 2005 unterzeichnet werden, was voraussetzt, dass die Verhandlungen rechtzeitig vorher abgeschlossen werden. Zuvor muss die Kommission in einer letzten Empfehlung darlegen, dass Bulgarien und Rumänien für die Aufnahme in die Union bereit sind. Der Europäische Rat von Thessaloniki unterstützte Bulgarien und Rumänien bei ihren Bemühungen, das Ziel zu erreichen, die Verhandlungen im Jahr 2004 abzuschließen, und forderte sie auf, ihre Vorbereitungen vor Ort zu beschleunigen. Ob das Ziel verwirklicht wird, hängt davon ab, welche Fortschritte vor Ort und während des Verhandlungsprozesses tatsächlich erzielt werden, wobei jeder Bewerber nach seinen eigenen Leistungen beurteilt wird.

4.2 Entwurf eines Finanzrahmens

Wie schon 2002 bei den Verhandlungen mit den zehn beitretenden Staaten, so besteht auch hier eine der wichtigsten Aufgaben im Rahmen der Vorbereitung des Verhandlungsabschlusses darin, einen kohärenten Finanzrahmen zu erstellen. Erst anschließend können die Verhandlungen über die mit erheblichen Auswirkungen auf den Haushalt verbundenen und mit dem Kapitel über Finanz- und Haushaltsbestimmungen unmittelbar zusammenhängenden Kapitel "Landwirtschaft" und "Regionalpolitik" zum Abschluss gebracht werden.

Im Falle der beitretenden Länder wurde das Finanzpaket für den Beitritt im Wesentlichen durch den Finanzrahmen für den Zeitraum 2000-2006 festgelegt, den der Europäische Rat von Berlin im März 1999 beschlossen hatte. In Bezug auf Bulgarien und Rumänien gibt es bisher noch keinen übergreifenden Finanzrahmen mit Angaben zu den Auswirkungen des Beitritts dieser Länder auf den Haushalt. Jedoch erklärte der Europäische Rat von Thessaloniki im Juni 2003: "Beratungen oder eine Einigung über künftige politische Reformen oder die neue Finanzielle Vorausschau werden weder den Fortgang und den Abschluss der Beitrittsverhandlungen beeinträchtigen noch von den Ergebnissen dieser Verhandlungen berührt werden."

Die Vorschläge der Kommission werden deshalb auf dem derzeitigen Besitzstand und auf den Grundsätzen und Verfahren beruhen, die dem für die Verhandlungen mit den zehn beitretenden Staaten entwickelten Finanzrahmen zugrunde liegen. Dies bedeutet insbesondere:

- In der Landwirtschaft sollte das Ziel aufrechterhalten werden, die Direktzahlungen für Landwirte in den neuen Mitgliedstaaten beginnend mit 25 % der für die EU-15 geltenden Höhe über einen Zeitraum von 10 Jahren stufenweise einzuführen. Die Verhandlungsposition der EU sollte der inzwischen erfolgten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik Rechnung tragen. Die Mittel im Bereich ländliche Entwicklung für Bulgarien und Rumänien werden auf Basis der selben Kriterien berechnet werden, als jene, die zur Aufteilung solcher Mittel unter den 10 beitretenden Ländern herangezogen wurden. Die zusätzlichen marktbezogenen Ausgaben, die sich aus dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens ergeben, müssen der Obergrenze von Haushaltstitel 1.A [5] für die 25 Mitglieder umfassende EU hinzugefügt werden.

[5] Das wurde im Beschluss der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten bei ihrer Zusammenkunft im Rat am 18. November 2002 festgelegt.

- Bei den Strukturmaßnahmen sollte von einem Kohäsionsfondsanteil von einem Drittel ausgegangen werden; der Gesamtrahmen sollte nach einem ähnlichen Verfahren festgelegt werden wie für die zehn beitretenden Länder, wobei unter anderem dem stufenweisen Zugang zu den Strukturfonds Rechnung getragen werden muss, um die schrittweise Zunahme der Absorptionsfähigkeit in diesen Ländern zu berücksichtigen. Dies beinhaltet die Festlegung einer Obergrenze für die Transferzahlungen in Höhe von 4% des in dem betreffenden Jahr zu erwartenden Bruttovolkseinkommens. Nachdem über diese Obergrenze Einvernehmen erzielt ist, werden die Einzelbeträge pro Land und pro Maßnahme im Wesentlichen nach demselben Verfahren festgesetzt wie für die derzeitigen Mitgliedstaaten im Zeitraum 2000-2006. Es handelt sich um vorläufige Mittelzuweisungen, die sich aufgrund des Ergebnisses der Reform der Strukturpolitik ändern können; die vorgesehene Gesamtmittelausstattung bleibt jedoch unverändert.

- Es reicht nicht aus, die volle Beteiligung Bulgariens und Rumäniens an den Politiken der Gemeinschaft vorzusehen; außerdem sollten - ähnlich wie in den beitretenden Ländern - zusätzliche Mittel für den Verwaltungsaufbau (insbesondere die "Übergangsfazilität") bereitgestellt werden.

- Bulgarien und Rumänien sollten zum Zeitpunkt des Beitritts netto nicht schlechter gestellt sein als im Vorjahr des Beitritts, in dem sie noch Heranführungshilfe erhielten.

- Zur Lösung spezifischer Probleme, insbesondere zur Stilllegung von Anlagen im Kernkraftwerk Koslodui, sollten Mittel bereitgestellt werden.

Die diesem Konzept innewohnende Kontinuität ist gegenüber den derzeitigen wie auch den künftigen beitretenden Ländern fair und gerechtfertigt, wenn man bedenkt, dass künftigen Reformen der Gemeinschaftspolitik und künftigen finanziellen Vorausschauen nicht vorgegriffen werden darf. Da dieser Vorschlag auf denselben Grundsätzen und Verfahren beruhen wird, die auch im Falle der zehn beitretenden Staaten angewandt werden, besteht die Möglichkeit, die Verhandlungen erheblich zu vereinfachen.

Obwohl es aus der Sicht der Erweiterung wünschenswert wäre, dass die neue Finanzielle Vorausschau für die gesamte Union, die ab 2007 gelten soll, diese Kontinuität wenigstens am Anfang aufrechterhält, ist nicht auszuschließen, dass die Finanzielle Vorausschau für Bulgarien und Rumänien in wichtigen Punkten angepasst werden muss, um künftigen Reformen der Gemeinschaftspolitik oder grundlegenden Änderungen der Finanziellen Vorausschau der Europäischen Union Rechnung zu tragen. Deshalb ist es sinnvoll und angemessen, die Finanzielle Vorausschau für Bulgarien und Rumänien auf einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Datum des Beitritts zu befristen. Dies entspricht dem in den Verhandlungen mit den zehn beitretenden Ländern festgelegten Zeitraum, der auf die derzeitige finanzielle Vorausschau (bis 2006) befristet ist.

Für den Fall, dass der Finanzrahmen für den Beitritt Bulgariens und Rumäniens nach Abschluss der Verhandlungen angepasst werden muss, bedarf es eines Verfahrens, um diese Länder gegebenenfalls in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. Dieses Verfahren sollte erforderlichenfalls in den Beitrittsvertrag aufgenommen werden.

Die Kommission wird dafür sorgen, dass der Rat diese Fragen Anfang 2004 im Zusammenhang mit einem gemeinsamen Finanzrahmen für den Beitritt Bulgariens und Rumäniens erörtern kann. Auf dieser Grundlage wird die Kommission dem Rat anschließend in den Bereichen Landwirtschaft, Regionalpolitik und Haushaltsfragen gemeinsame Verhandlungspositionen vorschlagen, die mit dem obigen Konzept im Einklang stehen.

C. Die Türkei im erweiterungsprozess - Fortschritte und herausforderungen

1. Fortschritte der Türkei bei der Erfuellung der Kriterien für die Mitgliedschaft

Der Europäische Rat erinnerte im Dezember 2002 in Kopenhagen an seinen in Helsinki 1999 gefassten Beschluss, wonach ,die Türkei ein beitrittswilliges Land ist, das auf der Grundlage derselben Kriterien, die auch für die übrigen beitrittswilligen Länder gelten, Mitglied der Union werden soll". Er begrüßte nachdrücklich ,die wichtigen Schritte, die die Türkei zur Erfuellung der Kopenhagener Kriterien unternommen hat", und ruft die Türkei auf, ihren Reformprozess energisch voranzutreiben. Er kam zu folgendem Schluss: ,Entscheidet der Europäische Rat im Dezember 2004 auf der Grundlage eines Berichts und einer Empfehlung der Kommission, dass die Türkei die politischen Kriterien von Kopenhagen erfuellt, so wird die Europäische Union die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei ohne Verzug eröffnen."

Auf der Tagung in Thessaloniki im Juni 2003 begrüßte der Europäische Rat es, dass ,die türkische Regierung sich verpflichtet hat, den Reformprozess, insbesondere die bis Ende 2003 noch ausstehenden Gesetzgebungsarbeiten, voranzutreiben", und unterstützte ihre ,laufenden Bemühungen um die Erfuellung der politischen Kriterien von Kopenhagen für die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit der Union".

Die türkische Regierung hat im vergangenen Jahr mit großer Entschlossenheit die Legislativreformen in den Bereichen beschleunigt, die unter die politischen Kriterien fallen. Sie hat auch wichtige Schritte unternommen, um ihre effektive Umsetzung sicherzustellen, damit die Grundfreiheiten und Menschenrechte im Einklang mit den europäischen Standards für alle türkischen Bürger gelten. Diese Bemühungen stellen einen wesentlichen Fortschritt in Richtung Erfuellung der politischen Kriterien von Kopenhagen dar.

Einige Teile der Reform betreffen heikle Fragen, wie Meinungsfreiheit, Versammlungs freiheit, kulturelle Rechte und die zivile Kontrolle über das Militär. Sie sind Ausdruck der Entschlossenheit der türkischen Regierung, den Prozess voranzutreiben. Die Türkei hat zwei wichtige UN-Konventionen, den Pakt über bürgerliche und politische Rechte und den Pakt über soziale und wirtschaftliche Rechte, ratifiziert. Mehrere Personen, die wegen gewaltloser Meinungsäußerungen verurteilt waren, sind freigelassen worden. Die Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Folter wurden verstärkt und die Haft ohne Kontakt zur Außenwelt wurde abgeschafft. Viele Prioritäten, die in der überarbeiteten Beitrittspartnerschaft unter den politischen Kriterien aufgeführt sind, wurden angegangen.

Trotz der Entschlossenheit der Regierung ist die Kommission allerdings der Auffassung, dass die Türkei die politischen Kriterien von Kopenhagen noch nicht vollständig erfuellt. Der klare Rahmen für die Gewährleistung politischer, bürgerlicher, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte ist noch nicht vollständig entwickelt und es muss noch mehr für eine stärkere Kohärenz von Rechtsvorschriften und Praxis getan werden.

Was den Rechts- und Regelungsrahmen betrifft, so sollte der Stärkung der Unabhängig keit und der Funktion der Justiz, den Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme der Grundfreiheiten (Versammlungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit), der weiteren Angleichung der Beziehungen zwischen der zivilen und militärischen Ebene an die Praktiken in den EU-Mitgliedstaaten und der Lage im Südosten besonderes Augenmerk gewidmet werden. Kulturelle Rechte sollten für alle türkischen Bürger unabhängig von ihrer Herkunft garantiert sein.

Um die Umsetzung der Reformen zu intensivieren, müssen alle beteiligten Einrichtungen und Personen den Geist der Reformen akzeptieren. Die Verantwortung für die Durchsetzung der reformierten Gesetze in Zusammenhang mit den Grundfreiheiten und der Bestimmungen über Wiederaufnahmeverfahren, für die Einhaltung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und für die Maßnahmen zur Bekämpfung der Folter liegt im Wesentlichen bei den Richtern und Staatsanwälten. Aber auch durchführende Stellen auf allen Ebenen sind für die Umsetzung der politischen Reformen verantwortlich. In einigen Fällen, z.B. in Zusammenhang mit kulturellen Rechten und Religionsfreiheit, haben diese Stellen den Geltungsbereich der Reformen durch einschränkende Bedingungen so eingeengt, dass die Verfolgung der eigentlichen Ziele erschwert ist. Ermutigung ist in dieser Hinsicht die Tatsache, dass die Regierung eine Reformüberwachungsgruppe eingesetzt hat, die die tatsächliche Umsetzung der Reformen sicherstellen und bürokratische Hindernisse überwinden soll.

Die weit reichenden Veränderungen des politischen und rechtlichen Systems in der Türkei, die im vergangenen Jahr stattgefunden haben, sind Teil eines längerfristigen historischen Prozesses, und der volle Nutzen dieser Reformen wird der türkischen Bevölkerung in den kommenden Jahren mehr und mehr zugute kommen. Es wird seine Zeit dauern, bis Exekutive und Judikative auf allen Ebenen und im ganzen Land den Geist der Reformen verinnerlicht haben und die tatsächliche Umsetzung sichergestellt ist. Es gibt jedoch bereits deutliche Anzeichen für Verbesserungen bei Menschenrechten und Grundfreiheiten. Allerdings gibt es Anlass zu großer Besorgnis, dass die Türkei viele Urteile des EGMR nicht vollstreckt und nicht für Entschädigungszahlungen bzw. die Aufhebung von gegen die EMRK verstoßenden Beschlüssen gesorgt hat.

Die Kommission erinnert daran, dass die Bemühungen um die Lösung der Zypernfrage Teil des verstärkten politischen Dialogs zwischen der Europäischen Union und der Türkei sind. Auch der Europäische Rat hat wie alle betroffenen Parteien wiederholt darauf hingewiesen, dass die Türkei ein vitales Interesse an der entschlossenen Unterstützung der Bemühungen um eine vollständige Beilegung der Zypernfrage hat. Die Kommission ist der Auffassung, dass günstige Bedingungen für die beiden Volksgruppen bestehen, so dass vor dem Beitritt Zypern zur EU am 1. Mai 2004 eine umfassende Regelung der Zypernfrage erreicht werden kann. Kommt es nicht zu einer Einigung, könnte dies ein ernstliches Hindernis für die EU-Bestrebungen der Türkei bedeuten.

Die Kommission erinnert auch an die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Helsinki, mit denen die beitrittswilligen Länder dringend aufgefordert wurden, alles daran zu setzen, etwaige ungelöste Grenzstreitigkeiten und andere damit zusammen hängende Fragen nach dem Grundsatz der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß der Charta der Vereinten Nationen zu lösen.

Was die wirtschaftlichen Kriterien betrifft, so hat die Türkei wichtige Fortschritte beim Funktionieren ihrer Marktwirtschaft erzielt, während die makroökonomischen Ungleichgewichte allerdings weiter bestehen. Weitere entschlossene Schritte in Richtung makroökonomische Stabilität und Strukturreformen werden die Fähigkeit der Türkei stärken, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.

Mit der Fortsetzung des Anti-Inflationsprozesses hat die wirtschaftliche Stabilität zugenommen; die Strukturreformen und die Modernisierung der Marktregulierung in der Türkei und der Institutionen konnten vorangetrieben werden. Der Anti-Inflations- und Reformkurs sollte beibehalten werden, insbesondere durch die Aufrechterhaltung der Haushaltsdisziplin, durch die Umstrukturierung und weitere Privatisierung des Banksektors und durch die Deregulierung der Märkte. Um das Wachstumspotenzial der Wirtschaft steigern, sollte der Zufluss ausländischer Direktinvestitionen durch den Abbau noch verbleibender Hürden gefördert werden.

Anhang 6: Die wichtigsten statistischen Indikatoren (2002).

Die Angleichung der Türkei an das Gemeinschaftsrecht ist in den meisten Bereichen vorangekommen, befindet sich bei vielen Kapiteln aber noch in einem Frühstadium. Am weitesten fortgeschritten ist sie bei den mit der Zollunion zwischen der EG und der Türkei zusammenhängenden Kapiteln, doch die Türkei erfuellt nicht alle ihre Verpflichtungen. Außerdem ist die Angleichung relativ weit fortgeschritten auf Gebieten, in denen es andere internationale Verpflichtungen gibt, die mit denen des Gemeinschaftsrechts vergleichbar sind. In allen Bereichen ist noch mehr Gesetzgebungsarbeit notwendig. Die Türkei sollte sich entsprechend den Prioritäten der Beitrittspartnerschaft bei allen Kapiteln konsequenter für die Umsetzung ihres Nationales Programm zur Übernahme des Besitzstandes einsetzen. Auch neue Rechtsvorschriften sollten nicht vom Gemeinschaftsrecht abrücken. Nähere Einzelheiten über Fortschritte bei den verschiedenen Kapiteln des Gemeinschaftsrechts sind den Schlussfolgerungen des Regelmäßigen Berichts über die Türkei zu entnehmen.

In vielen Bereichen ist die Umsetzung noch unzulänglich. Die Verwaltungskapazität in verschiedenen Bereichen muss gestärkt werden, um sicherzustellen, dass der Besitzstand wirksam umgesetzt und durchgesetzt wird. In einigen Fällen wird die Verwaltungsreform zur Schaffung neuer Strukturen führen, beispielsweise auf dem Gebiet der staatlichen Beihilfen und der Regionalentwicklung. Sofern neue Regulierungsbehörden eingerichtet wurden, muss ihre Autonomie gewährleistet sein, und sie müssen mit ausreichend Personal und Finanzmitteln ausgestattet werden.

Anhang 2: Schlussfolgerungen der Regelmäßigen Berichte über Bulgarien, Rumänien und die Türkei enthält die vollständigen Schlussfolgerungen über die Türkei.

2. Heranführungsstrategie für die Türkei

Die Europäische Union hat die Heranführungsstrategie für die Türkei in den letzten zwölf Monaten deutlich verstärkt. Die Kommission wird diese Strategie in ihren verschiedenen Bereichen, insbesondere mit Blick auf den Bericht und die Empfehlung, die sie im kommenden Jahr zur Türkei vorlegen wird, weiterhin anwenden.

Der Rat hat am 19. Mai 2003 eine überarbeitete Beitrittspartnerschaft angenommen. Ziel der Partnerschaft ist es, die türkischen Behörden bei ihren Bemühungen um die Erfuellung der Beitrittskriterien, und zwar insbesondere der politischen Kriterien, zu unterstützen. Die Partnerschaft ist auch Grundlage für die Planung der Heranführungshilfe aus Gemeinschaftsmitteln.

Der verstärkte politische Dialog wurde unter dem dänischen, dem griechischen und dem italienischen Ratsvorsitz intensiv fortgesetzt. Erörtert werden dabei unter anderem die politischen Reformen in der Türkei, die Menschenrechte, die Zypernfrage und die friedliche Beilegung von Streitigkeiten sowie allgemeinere internationale Fragen. Seit 2003 unterstützt die Kommission den verstärkten politischen Dialog durch regelmäßige ausführliche Konsultationen mit den türkischen Behörden über den Fortschritt des Landes bei der Erfuellung der politischen Kriterien. Dieser Ansatz wird weiter ausgebaut, um ein besseres gegenseitiges Verständnis bei den bereffenden Fragen sicherzustellen. Der verstärkte wirtschaftliche Dialog zwischen der EU und der Türkei über Fragen der makroökonomischen Leistung und Stabilität sowie über Wirtschaftsreformen wird intensiv weiter geführt.

Der im Rahmen der Unterausschüsse des Assoziationsabkommens durchgeführte Prozess der Durchsicht der Rechtsvorschriften wird durch TAIEX-Seminare und durch Sitzungen der Fachausschüsse oder Workshops über spezifische Themen ergänzt.

Die Verhandlungen über die Ausweitung der Zollunion EG-Türkei auf Dienstleistungen und die gegenseitige Öffnung der Beschaffungsmärkte werden fortgesetzt und sollen im Jahr 2004 abgeschlossen werden.

Seit 2003 beteiligt sich die Türkei an der Europäischen Umweltagentur und an folgenden Gemeinschaftsprogrammen: Unternehmen und Unternehmertum, Geschlechter gleich stellung, Kampagne gegen Ungleichbehandlung, beschäftigungswirksame Maßnahmen sowie sechstes Rahmenprogramm für Forschung. Die Vorbereitungen für die Teilnahme an weiteren Programmen, einschließlich der uneingeschränkten Teilnahme an den Bildungsprogrammen 2004 sind bereits im Gang.

Im April 2003 haben das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission sich darauf geeinigt, die Türkei in die Rubrik Heranführungshilfe der Finanziellen Voraus schau aufzunehmen und die Finanzhilfe für den Zeitraum 2004-2006 auf insgesamt 1 050 Mio. EUR für die drei Jahre beträchtlich aufzustocken. Besondere Beachtung gilt dabei der Unterstützung der Regierung und der Nichtregierungsorganisationen in Bereichen, die mit den politischen Kriterien zusammenhängen.

Insgesamt betrachtet wirkt sich die Unterstützung der Gemeinschaft für die Türkei zunehmend positiv aus. Seit Oktober 2003 wurde die Umsetzung der Programme für die finanzielle Heranführungshilfe im Rahmen des ,dezentralen Durchführungssystems" (DIS) an die türkischen Behörden übergeben. Die Kommission bleibt weiterhin für eine große Zahl laufender Projekte verantwortlich. Der Rückstand der EU-Mittelbindungen für die Türkei ist im Jahr 2003 weiter reduziert worden. Die Kommission wird prüfen, ob die Türkei ihre Verpflichtungen im Rahmen des DIS erfuellt und, und ihre Vertretung in der Türkei stärken, um den weiteren Erfolg ihrer Programme für finanzielle Zusammenarbeit sicherzustellen.

D. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Kommission lauten vor dem Hintergrund der vorangegangenen Ausführungen wie folgt:

(1) Die diesjährigen Regelmäßigen Berichte zeigen, dass Bulgarien und Rumänien im Laufe des letzten Jahres weiter bedeutende Fortschritte bei der Umsetzung der Beitrittskriterien gemacht haben. Sie erfuellen weiterhin die politischen Kriterien und sind der Erfuellung der wirtschaftlichen und der den Besitzstand betreffenden Kriterien näher gekommen.

(2) Die Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien und Rumänien werden auf derselben Grundlage und nach denselben Grundsätzen fortgesetzt, die für die zehn beitretenden Länder gelten, insbesondere nach dem Grundsatz der eigenen Leistung. Wie schon in der Vergangenheit hängt der Verhandlungsrhythmus in erster Linie von den Fortschritten der verhandelnden Länder bei der Übernahme des Besitzstands in ihre Rechtsvorschriften und vom Aufbau der Kapazitäten zu dessen wirksamer Anwendung und Durchsetzung ab. Die Kommission wird die Erfuellung der Verpflichtungen der verhandelnden Länder weiter beobachten.

(3) Es ist erklärtes Ziel der Union, Bulgarien und Rumänien nach Maßgabe der weiteren Fortschritte bei der Einhaltung der Beitrittskriterien im Jahr 2007 als Mitglieder zu begrüßen. Dieses Ziel muss eindeutig der Schwerpunkt der Vorbereitungen dieser beiden Länder bleiben und die Kommission wird sie bei der Verwirklichung dieses Ziels unterstützen. Damit der Beitritt im Jahr 2007 stattfinden kann, sollte gegen Ende 2005 für Bulgarien und Rumänien ein gemeinsamer Beitrittsvertrag unterzeichnet werden; dazu müssten die Verhandlungen rechtzeitig vorher abgeschlossen werden. Davor muss die Kommission ihre endgültigen Schlussfolgerungen über die Beitrittsreife Bulgariens und Rumäniens abgeben. Der Europäische Rat von Thessaloniki unterstützte Bulgarien und Rumänien in ihren Bemühungen zur Erreichung des Ziels, die Verhandlungen 2004 abzuschließen und ersuchte sie, ihre Vorbereitungen vor Ort zu intensivieren. Die Erfuellung dieser Zielvorgabe hängt davon ab, welche tatsächlichen Fortschritten vor Ort und im Verhandlungsprozess entsprechen den Leistungen eines jeden Landes erzielt werden.

(4) Anfang 2004 legt die Kommission dem Rat einen dreijährigen gemeinsamen Finanzrahmen für den Beitritt Bulgariens und Rumäniens vor, um dem Abschluss der Verhandlungen den Weg zu bereiten. In Einklang mit den Schussfolgerungen von Thessaloniki dürfen die Gespräche oder Vereinbarungen über künftige politische Reformen oder über die neue finanzielle Vorausschau weder die Fortführung und den Abschluss der Beitrittsverhandlungen verhindern noch durch das Ergebnis dieser Verhandlungen beeinträchtigt werden. Die Kommission ist der Ansicht, dass dieser Finanzrahmen im Interesse der Gerechtigkeit gegenüber den derzeitigen Mitgliedern und den in Zukunft beitretenden Ländern und der Vereinfachung der Verhandlungen auf die Grundsätze und Methoden aufbauen sollte, die für die Verhandlungen mit den zehn beitretenden Ländern entwickelt wurden. Auf dieser Grundlage wird die Kommission dann dem Rat gemeinsame Verhandlungspositionen zu den finanziellen Auswirkungen in den Bereichen Landwirtschaft, Regionalpolitik und Haushalt vorschlagen.

(5) Im Laufe des letzten Jahres hat die Türkei durch eine Beschleunigung des Reformrhythmus nachdrückliche Anstrengungen unternommen und erhebliche Fortschritte im Hinblick auf die Einhaltung der politischen Kriterien von Kopenhagen erzielt und ist bei der Erfuellung der wirtschaftlichen Kriterien deutlich weiter vorangeschritten. Auch in Bezug auf die Besitzstandskriterien ist die Türkei weiter vorangekommen, doch bleibt in vielen Bereichen noch viel zu tun. Viele Prioritäten im Rahmen der politischen Kriterien der überarbeiteten Beitrittspartnerschaft wurden erfuellt. Allerdings sind weitere Anstrengungen nötig. Das betrifft insbesondere die Stärkung der Unabhängigkeit und der Arbeitsweise der Justiz, den Gesamtrahmen für den Genuss der Grundfreiheiten (Vereinigungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit), die weitere Angleichung der Beziehungen zwischen Zivilsphäre und Militär an die europäische Praxis, die Lage im Südosten und die kulturellen Rechte. Die Türkei sollte gewährleisten, dass die türkischen Bürger Menschenrechte und Grundfreiheiten nach europäischen Maßstäben genießen können.

(6) Im kommenden Jahr wird die Kommission die Fortschritte der Türkei bei der Erfuellung der Beitrittskriterien bewerten, wie vom Europäischen Rat gefordert. Die Kommission wird vor Ende Oktober 2004 einen Bericht und Empfehlungen darüber veröffentlichen, ob die Türkei die politischen Kriterien von Kopenhagen erfuellt. Damit sollte der Europäische Rat in der Lage sein, bei seiner Tagung im Dezember 2004 über die Möglichkeit der Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei zu befinden.

(7) Was Zypern betrifft, so hat der Europäische Rat wiederholt hervorgehoben, dass er den Beitritt eines geeinten Zypern vorzieht. Nach Auffassung der Kommission sind die Umstände günstig, dass beide Volksgruppen das Zypern-Problem vor dem EU-Beitritt Zyperns am 1. Mai 2004 lösen. Zu diesem Zweck sollte die EU erneut alle beteiligten Parteien und insbesondere die Türkei und die Führung der türkischen Zyprer auffordern, die Gespräche auf Grundlage des Vorschlags des UN-Generalsekretärs wiederaufzunehmen. Kommt keine Lösung zustande, könnte sich daraus ein ernstes Hindernis für die EU-Bestrebungen der Türkei ergeben. Der Europäische Rat von Thessaloniki erklärte die Bereitschaft der Union, den Modalitäten einer in Einklang mit den Grundprinzipien der EU stehenden Lösung Rechnung zu tragen. Die Kommission ist bereit, bei der Suche nach einer raschen Lösung zu helfen.

Anhänge

Anhang 1: Referenden und Ratifizierung des Beitrittsvertrags von 2003

(Stand: Ende Oktober 2003)

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Anhang 2: Schlussfolgerungen der Regelmäßigen Berichte über Bulgarien, Rumänien und die Türkei

Bulgarien

Bulgarien erfuellt weiterhin die politischen Kriterien von Kopenhagen.

Ein Fortschritt war die Annahme eines Programms und eines Aktionsplans zur Durchführung der Strategie zur Modernisierung der Staatsverwaltung, die den Rechtsrahmen in diesem Bereich festigen sollen. Bulgarien muss weitere nachhaltige Anstrengungen unternehmen, um die Reform der öffentlichen Verwaltung fortzusetzen, mittelfristig über einen qualifizierten und effizienten öffentlichen Dienst zu verfügen und zum Zeitpunkt des Beitritts die wirksame Anwendung und Durchsetzung des Besitzstands zu gewährleisten.

Die allgemeine Reform der Justiz wurde im Einklang mit dem Aktionsplan von 2002 fortgesetzt. Vor allem die Änderung der Verfassung in Bezug auf den Status der Justizangehörigen ist ein wichtiger Schritt nach vorn. Andere Legislativmaßnahmen sollen die Dauer der Gerichtsverfahren verkürzen und die Kontrolle der Judikative über die Beschlüsse der Exekutivbehörden verstärken. Dennoch sind noch weitere Anstrengungen erforderlich, um den Ermittlungsdienst als Teil der Exekutive entsprechend den bewährten Methoden der Mitgliedstaaten umzuorganisieren. Bulgarien muss auch sicherstellen, dass für ein reibungsloses Funktionieren der Justiz ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Die Korruption bleibt ein Problem, und Bulgarien sollte die gemeinsamen Anstrengungen zur Durchführung von Gegenmaßnahmen fortsetzen. Die Korruptionsbekämpfung hat weiterhin hohe politische Priorität, und es wurden weitere Maßnahmen in diesem Zusammenhang beschlossen.

Die Menschenrechte und Grundfreiheiten sind in Bulgarien weiterhin gewahrt.

Der Rechtsrahmen in den Bereich Asyl und Kinderschutz wurde deutlich verbessert. Die Lebensbedingungen der Heimkinder haben sich jedoch im vergangenen Jahr kaum verändert. Es fehlt noch immer der notwendige Rechtsrahmen für geistig Behinderte, vor allem zur Vermeidung willkürlicher Einweisungen. Trotz einiger Verbesserungsbemühungen sind die Lebensbedingungen in Heimen für geistig Behinderte schwierig und Rehabilitations- und Therapiemöglichkeiten rar. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um das Problem der erniedrigenden Behandlung durch die Polizei und des Menschenhandels in den Griff zu bekommen. Was die sozialen und wirtschaftlichen Rechte angeht, so waren vor allem Fortschritte in Bezug auf die Chancengleichheit und die Verhinderung von Diskriminierungen zu verzeichnen.

Der neue Aktionsplan zur Durchführung des "Rahmenprogramms für die gleichberechtigte Integration der Roma in die bulgarische Gesellschaft" ist ein wichtiger Schritt, als spezifische Mittel zur Unterstützung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen sowie in den Bereichen Erziehung, Kultur, Wohnung, Beschäftigung und Sozialschutz bereitgestellt werden. Entschlossene, anhaltende Bemühungen sind notwendig, um diskriminierende Einstellungen und Verhaltensweisen zu bekämpfen und die verbreitete soziale Benachteilung der Roma zu beseitigen.

Bulgarien ist eine funktionierende Marktwirtschaft. Das Land dürfte bald in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten, sofern es mit der Durchführung seines Reformprogramms fortfährt, um noch bestehende Schwierigkeiten zu beseitigen.

Bulgarien hat dank eines guten Policy-Mix infolge der Currency-Board-Regelung, dank seiner restriktiven Steuerpolitik und mäßiger Lohn- und Gehaltserhöhungen einen hohen Grad makroökonomischer Stabilität erreicht. Wirtschaftliche Stabilität und gute Fortschritte bei den Strukturreformen machen es möglich, dass Marktmechanismen eine effizientere Ressourcenallokation bewirken, die - da der Nominalwechselkurs als Steuerungsinstrument wegfällt - die Grundlage für einen Prozess des nachhaltigen Wachstums bildet. Dies zeigen insbesondere die zunehmende Rolle des Privatsektors nach Privatisierung und Abbau staatlicher Beihilfen, die positive Entwicklung des Bankensektors und einige Verbesserungen des regulatorischen Rahmens.

Die Flexibilität der Produkt- und Arbeitsmärkte muss jedoch noch weiter zunehmen. Vor allem die Effizienz des Verwaltungs- und Justizsystems muss gesteigert werden, damit den Wirtschaftsbeteiligten ein Klima größerer Stabilität und Berechenbarkeit verschafft wird und ihre Eigentumsrechte besser geltend gemacht werden können. Das Privatisierungsprogramm muss abgeschlossen werden. Die Vorschriften und Verwaltungsverfahren für Unternehmen müssen weiter gestrafft werden, auch um die Bedingungen für kleine und mittlere Unternehmen zu verbessern. Die Umstrukturierung und Liberalisierung der netzgebundenen Wirtschaftszweige muss weiter vorankommen, um Subventionen abzubauen, die Qualität zu verbessern und preislich günstigere Dienstleistungen zu ermöglichen. Der derzeitige Abbau der Arbeitslosigkeit sollte durch das Auflösen starrer Arbeitsmarktstrukturen und eine Verbesserung des Bildungssystems weiter unterstützt werden. Die Durchführung dieser Reformen dürfte zu einer verstärkten privaten und öffentlichen Investitionstätigkeit beitragen, die eine wichtige Voraussetzung für dauerhaftes Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der Union ist.

Im vergangenen Jahr hat Bulgarien in den meisten Bereichen des EU-Besitzstands weiterhin gute Fortschritte erzielt. Es wird aller Voraussicht nach die notwendige Umsetzung des Besitzstands vor dem geplanten Beitrittstermin abschließen, wenn es weiter mit unvermindertem Tempo vorankommt.

In Bezug auf den Binnenmarkt wurden in den meisten Bereichen weitere Fortschritte gemacht. Im Hinblick auf den freien Warenverkehr ist durch die Annahme sektorspezifischer Rechtsvorschriften für die Bereiche, die durch die Richtlinien des neuen Konzepts abgedeckt sind, weiterer Fortschritt zu verzeichnen. Auch in den Sektoren, die unter die Richtlinien des alten Konzepts fallen, waren Fortschritte zu verzeichnen, vor allem hinsichtlich des Datenschutzes für pharmazeutische Erzeugnisse. Trotz Fortschritte im Bereich der Lebensmittelsicherheit sind sowohl in Bezug auf die Umsetzung des Besitzstands als auch hinsichtlich der Verwaltungskapazität weitere Anstrengungen nötig. Im nicht harmonisierten Bereich sollte Bulgarien seine Rechtsvorschriften weiterhin daraufhin überprüfen, ob es Regelungen gibt, die dem Grundsatz des freien Warenverkehrs zuwiderlaufen. Im Bereich des öffentlichen Auftragswesens sind weitere Anstrengungen erforderlich, um den Besitzstand zu übernehmen und die erforderliche Verwaltungskapazität aufzubauen.

Die Fortschritte im Bereich der Freizügigkeit der Personen waren begrenzt, und es besteht noch beträchtlicher Handlungsbedarf in Bezug auf die gegenseitige Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise (vor allem in Bezug auf Lehrpläne und Ausbildungsanforderungen) und die Schaffung der Verwaltungsstellen, die für die künftige Koordinierung der Sozialversicherungssysteme erforderlich sind. Im Bereich Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr hat Bulgarien weitere Fortschritte erzielt, was die nicht diskriminierende Regelung der Inländerbehandlung für in Bulgarien wirtschaftlich tätige Ausländer angeht. Die Schaffung der Kommission für Finanzaufsicht war ein wichtiger Beitrag zur Verstärkung der Aufsicht. Weiterer Handlungsbedarf besteht in Bezug auf Datenschutz und Informationsgesellschaft. Im Bereich freier Kapitalverkehr ist Bulgarien gute Fortschritte erzielt und neue Rechtsvorschriften für Kapitalbewegungen und Zahlungsverkehr sowie zur Bekämpfung der Geldwäsche erlassen.

Das Gesellschaftsrecht wurde dem Besitzstand weiter angeglichen. Wichtig ist jetzt vor allem die Durchsetzung der Rechtsvorschriften zum Schutz der Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum, vor allem durch eine bessere Koordination der zuständigen Behörden. Weitere Fortschritte waren im Bereich der Wettbewerbspolitik zu verzeichnen, in dem die kartellrechtlichen Rahmenvorschriften und der Rechtsrahmen für staatliche Beihilfen konsolidiert wurden. Die Durchsetzung der Rechtsvorschriften muss noch verbessert werden. Außerdem muss Bulgarien seinen Stahlsektor im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des Europa-Abkommens umstrukturieren.

Im Bereich Landwirtschaft hat Bulgarien erhebliche Fortschritte erzielt und vor allem Rechtsvorschriften für den Veterinär- und Pflanzenschutzbereich angenommen. Die Verwaltungsstrukturen wurden weiter gefestigt und verstärkt, müssen jedoch noch weiter verbessert werden. Es sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, damit Bulgarien die Kontroll- und Hygienenormen der EU im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich erfuellt. Im Fischereibereich hat Bulgarien einen angemessenen Grad der Rechtsangleichung erreicht. Doch muss die technische Kapazität der Inspektions- und Kontrollsysteme noch verbessert werden, und es sind weitere Fortschritte nötig, um die Hygiene- und Gesundheitsanforderungen der EU zu erfuellen.

Bulgarien hat seine Rechtsvorschriften im Bereich Verkehr weiter an den Besitzstand angeglichen und sich um eine Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr bemüht. Diese Bemühungen sollten fortgesetzt werden. Die Verwaltungsstrukturen für den Straßen-, Schienen- und Seeverkehr müssen weiter gestärkt werden. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Finanzierung großer, für diesen Sektor notwendiger Investitionen, vor allem zur Verbesserung des Straßennetzes, gesichert ist.

Was die Steuern angeht, so waren in den Bereichen Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern, für die neue Rechtsvorschriften erlassen wurden, positive Entwicklungen zu verzeichnen. Die Steuerverwaltung muss jedoch noch erheblich gestärkt werden. Besonders wichtig ist eine Verbesserung der Steuererhebung und der internen Kontrolle. Außerdem muss die volle Operationalität des elektronischen Steuerinformationssystems gewährleistet und die Konnektivität mit den IT-Systemen der EU vorbereitet werden.

Bei Sozialpolitik und Beschäftigung wurden einige Fortschritte erzielt, vor allem beim Abbau von Diskriminierungen. Dennoch muss die Rechtsangleichung noch weiter vorangetrieben werden, insbesondere in den Bereichen Arbeitsrecht, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und öffentliche Gesundheit. Die Leistungsfähigkeit der Verwaltung muss gestärkt werden.

Die Reformen im Energiesektor sind vorangekommen, auch wenn wichtige Gesetze, die der Vorbereitung auf den Binnenmarkt dienen und den Rechtsrahmen für die Energieeffizienz schaffen sollen, noch nicht verabschiedet wurden. Die Vorbereitungen auf die Privatisierung der Versorgungsgesellschaften sind vorangekommen. Bulgarien muss auch künftig seine Verpflichtungen in Bezug auf die nukleare Sicherheit, insbesondere die Stilllegungsverpflichtungen für das Kernkraftwerk Kosloduj, erfuellen und in seinen Anlagen ein hohes Niveau an nuklearer Sicherheit gewährleisten.

Die Übernahme des Telekommunikationsbesitzstands kam mit der Verabschiedung eines neuen Telekommunikationsgesetzes einen großen Schritt voran. Bulgarien sollte seine Anstrengungen jetzt auf die Anwendung und den Ausbau der Kapazität der Regulierungsbehörde konzentrieren.

Im Bereich Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente haben Bulgariens Vorbereitungen auf die Durchführung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds gewisse Fortschritte gemacht, vor allem, was die institutionellen Strukturen auf zentraler Ebene und die Programmierung angeht. Beträchtliche zusätzliche Anstrengungen sind notwendig, um die institutionellen Strukturen auszubauen, zu festigen und zu ergänzen und die Verwaltungskapazität (einschließlich Personal und Schulung) und die Verfahren auf das erforderliche Niveau zu bringen. Besonders wichtig ist außerdem die Einführung effizienter, völlig transparenter Systeme der Auftragsvergabe, der Finanzverwaltung und -kontrolle sowie der Begleitung und Bewertung und die Verbesserung der interministeriellen Koordination.

Bulgarien hat ein gutes Niveau bei der Angleichung an den Umweltbesitzstand erreicht und richtlinienspezifische Durchführungspläne und Finanzierungsstrategien entwickelt. Das Land sollte sich weiterhin um eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung, insbesondere auf lokaler Ebene, bemühen und die Mechanismen zur Überwachung der wirksamen Anwendung des Besitzstands weiterentwickeln. Große Herausforderungen bleiben die Anwendung, der Ausbau der Verwaltungskapazität und die Kosten der Rechtsangleichung.

Einige Fortschritte machte Bulgarien bei der weiteren Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den Besitzstand im Bereich Verbraucher- und Gesundheitsschutz. Der Rechtsrahmen, vor allem im Bereich der nicht sicherheitsbezogenen Maßnahmen, muss vollendet werden. Weitere Anstrengungen sind notwendig, um einen wirksamen Mechanismus der Marktüberwachung einzuführen.

Weitere gute Fortschritte waren im Bereich Justiz und Inneres zu verzeichnen. Mit dem Erlass neuer Rechtsvorschriften für die Bereiche Datenschutz, Visa, Migration, Asyl und Geldwäsche wurde die Übernahme des Besitzstands fast abgeschlossen. Erhebliche zusätzliche Anstrengungen sind notwendig, um die Justiz durch Fortsetzung der Reformen weiter zu stärken. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Drogenbekämpfung und der Bekämpfung der illegalen Einwanderung gewidmet werden.

Im Zollbereich wurde ein gutes Niveau der Rechtsangleichung erreicht, die administrative und die operative Kapazität wurden verbessert, und die Umstellung auf EDV kam voran. Diese Bemühungen sollten fortgesetzt werden. Außerdem wurden im Rahmen der Korruptionsbekämpfungsstrategie Maßnahmen ergriffen.

Erhebliche Fortschritte machte Bulgarien bei der Verbesserung der Finanzkontrolle, indem es die Rechtsgrundlagen weiter entwickelte und die Verwaltungskapazität ausbaute. Die künftigen Anstrengungen sollten sich konzentrieren auf die Anwendung der Rechtsvorschriften und den weiteren Ausbau der nötigen institutionellen Strukturen, besonders im Bereich des Schutzes der finanziellen Interessen der Union.

In den anderen Kapiteln des Besitzstandes werden kontinuierlich Fortschritte erzielt.

Bulgarien muss sich weiterhin nachhaltig um den Aufbau ausreichender Kapazitäten in Verwaltung und Justiz bemühen, um den Besitzstand anzuwenden und durchzusetzen. Neben der Fortsetzung der horizontalen Reform der öffentlichen Verwaltung muss sich das Land vor allem darauf konzentrieren, die zur Teilnahme am Binnenmarkt notwendige Kapazität auszubauen und den Besitzstand in Bereichen wie Landwirtschaft, Umweltschutz und Regionalpolitik anzuwenden. Außerdem muss weiter daran gearbeitet werden, die notwendige Verwaltungskapazität für eine solide und effiziente Verwaltung der EG-Mittel zu schaffen.

In den Beitrittsverhandlungen wurden 26 Kapitel vorläufig abgeschlossen. Bei den in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen wird von einem Beitritt im Jahr 2007 ausgegangen. Diese Verpflichtungen werden im Allgemeinen erfuellt, auch wenn in bestimmten Bereichen Verzögerungen festzustellen sind.

Rumänien

Rumänien erfuellt nach wie vor die politischen Kriterien.

Der politische Wille zur Inangriffnahme der Verwaltungs- und Justizreform ist vorhanden. Zu diesem Zweck wurden im letzten Jahr verschiedene positive Initiativen eingeleitet. Beispielsweise wurde das Beamtenstatut geändert und eine grundlegende Umstrukturierung des Gerichtswesens auf den Weg gebracht. Jedoch steckt der Reformprozess noch in den Anfängen. Der öffentliche Dienst Rumäniens ist weiterhin durch schwerfällige Verfahren, geringe Transparenz und begrenzte Kapazitäten zur Umsetzung strategischer Vorgaben gekennzeichnet. Die Justiz muss die Fallverwaltung und die Kohärenz der gerichtlichen Entscheidungen verbessern. Ferner ist die Unabhängigkeit der Justiz zu steigern. Diese wichtigen Fragen müssen dringend angegangen werden.

Rumänien muss noch eine Strategie entwickeln, um die politische Entscheidungsfindung und den Gesetzgebungsprozess zu reformieren. Fortschritte wurden insofern erzielt, als nun weniger auf Notverordnungen zurückgegriffen wird. Die Gesetze über die Informationsfreiheit und die Transparenz des Gesetzgebungsprozesses stellen ebenfalls positive Entwicklungen dar, doch wurden sie nur teilweise umgesetzt. Die Verfassungsänderung zur Reform des parlamentarischen Systems sollte von Maßnahmen zur Stärkung des Leistungsvermögens des Parlaments zur effektiven Überprüfung von Gesetzentwürfen begleitet werden.

Die Korruption ist in Rumänien weiterhin stark verbreitet und in der Gesellschaft allgegenwärtig. Im Berichtszeitraum wurden verschiedene Maßnahmen eingeleitet. Dennoch blieb die Korruptionsbekämpfung insgesamt beschränkt. Die ergriffenen Maßnahmen müssen erst noch Wirkung zeigen und die Anstrengungen deutlich verstärkt werden.

Die Menschenrechte und Grundfreiheiten werden in Rumänien weiterhin geachtet. In verschiedenen wichtigen Bereichen wurden gute Fortschritte erzielt.

Strukturen für die Umsetzung der Rechtsvorschriften gegen Diskriminierung wurden geschaffen und in einer ganzen Reihe von Diskriminierungsfällen Sanktionen verhängt. Die Kapazitäten des Amtes des Ombudsmanns wurden ausgebaut. Rumänien hat an die im Vorjahresbericht festgestellten guten Fortschritte bei der Reform des Kinderschutzsystems angeknüpft und weitere Initiativen zur Stärkung der Rechte nationaler Minderheiten ergriffen. Die Roma-Strategie wurde weiter umgesetzt. Jedoch wurden wegen der unzureichenden Mittel nur begrenzte Ergebnisse erzielt. Auch mit der Rückübertragung von Eigentum wurde fortgefahren, doch ist der Vorgang bei weitem noch nicht abgeschlossen.

Reformen wurden außerdem in folgenden Bereichen eingeleitet: Modernisierung der Polizei, Verbesserung der Versorgung Behinderter, Eindämmung der sozialen Ausgrenzung und Ausbau des sozialen Dialogs. Bisher konzentrierten sich die Anstrengungen in diesen Bereichen vor allem auf die Entwicklung von Strategien und die Ausarbeitung von Rahmenvorschriften. Künftig wird die Herausforderung darin bestehen, diese Initiativen auch effektiv umzusetzen. Die Vorschläge zur Reform des Strafgesetzbuches sind positive Schritte, doch muss noch mehr getan werden, um die freie Meinungsäußerung zu stärken. Außerdem sind weitere Maßnahmen erforderlich, um gegen die Überfuellung der Haftanstalten vorzugehen.

Rumänien kann als eine funktionierende Marktwirtschaft betrachtet werden, sofern die bisher erzielten, guten Fortschritte weiterhin entschieden vorangetrieben werden. Außerdem bedarf es einer energischen und nachhaltigen Umsetzung des Strukturreformprogramms, damit Rumänien in naher Zukunft in der Lage sein wird, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.

Im Hinblick auf makroökonomische Stabilität wurden weitere Fortschritte erzielt, da die relativ hohe Inflation trotz fortgesetzter Anpassung regulierter Preise weiter rückläufig war. Die außenwirtschaftliche Position Rumäniens blieb tragfähig und die Fiskalpolitik umsichtig. Schrittweise werden Maßnahmen zur Verbesserung der Steuerverwaltung durchgeführt. Die Verpflichtungen zur Begrenzung der Gesamtlohnsumme im öffentlichen Sektor wurden weitgehend eingehalten. Außerdem wurden einige Maßnahmen ergriffen, um bei den Unternehmen für Finanzdisziplin zu sorgen. Beispielsweise ist die Bereitschaft etwas gestiegen, Energieverbraucher, die ihre Rechnungen nicht begleichen, von der Versorgung abzuschalten. Ferner wurde die Privatisierung und Umstrukturierung staatseigener Betriebe beschleunigt. Auch im Bankensektor, der seine Mittlerrolle weiter ausgebaut hat, ist die Privatisierung vorangekommen. Neben verwaltungstechnischen Verbesserungen der Markteintritts- und -austrittsmechanismen hat Rumänien verschiedene Initiativen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen durchgeführt.

Die Behörden sollten nun die in diesen Bereichen erzielten Fortschritte festigen und sich entschiedener um Gebiete kümmern, auf denen die Fortschritte unzureichend waren. Damit sich die Entwicklung hin zu größerer makroökonomischer Stabilität fortsetzt, wäre die vor kurzem erfolgte Straffung der geldpolitischen Zügel durch umsichtige Fiskal- und Lohnpolitik sowie den weiteren Abbau des quasi-fiskalischen Defizits zu ergänzen. Außerdem müsste Rumänien die mittelfristig zu erwartende Haushaltslage durch Vorziehen der Ausgabenreform und konsequentere Durchsetzung der Steuervorschriften verbessern. Die Finanzdisziplin der Unternehmen - die eine Schlüsselrolle spielt, bisher jedoch unzureichend ist - könnte auf diese Weise gestärkt werden. Maßnahmen sollten vor allem ergriffen werden, um die Grundursachen für die sich weiterhin bildenden Zahlungsrückstände an den Staat und Energieversorgungsunternehmen auszuräumen. Damit der Markt besser funktioniert, ist es u. a. auch erforderlich, unrentable Unternehmen bereitwilliger abzuwickeln und Erdgaspreise festzusetzen, die die kurz- und langfristigen Kosten angemessen widerspiegeln. Umstrukturierung und Privatisierung in so wichtigen Sektoren wie Energie, Bergbau und Verkehr müssen, nachdem die Anfangsphasen durchlaufen sind, weiter vorangebracht werden. Dies würde den Aufbau einer funktionierenden Marktwirtschaft und die Entwicklung der Fähigkeit Rumäniens, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, wesentlich begünstigen.

Rumänien hat bei der Übernahme des Besitzstands kontinuierliche Fortschritte erzielt. Wenn das Land sein derzeitiges Reformtempo beibehält, wird es ihm aller Voraussicht nach gelingen, die erforderlichen Rechtsvorschriften vor dem geplanten Beitrittstermin in nationales Recht umzusetzen. Jedoch ist die Rechtsangleichung insofern unzulänglich, als die nationalen Rechtsvorschriften, mit denen der Besitzstand übernommen wurde, auf Grund von Schwächen im Gesetzgebungsverfahren von unterschiedlicher Qualität sind und in manchen Fällen vor der Anwendung erst überarbeitet werden müssen.

Im Bereich des Binnenmarktes hat Rumänien durch die Übernahme sektorspezifischer Rechtsvorschriften über den freien Warenverkehr und das öffentliche Beschaffungswesen weitere Fortschritte erzielt. Besondere Aufmerksamkeit sollte darauf verwendet werden, die Fähigkeit zur Verwaltung des Besitzstands in den Bereichen öffentliches Beschaffungswesen, Lebensmittel und Lebensmittelsicherheit auszubauen. Ferner sollte Rumänien die Prüfung seiner Rechtsvorschriften auf mit dem Grundsatz des freien Warenverkehrs eventuell nicht vereinbare Bestimmungen fortsetzen. Auf dem Gebiet der Freizügigkeit wurden nur begrenzte Fortschritte erzielt. Weitere Anstrengungen sind insbesondere erforderlich, um die Umsetzung des Besitzstands in Bezug auf die gegenseitige Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise vorzubereiten. Die Bemühungen um Ermittlung von Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit wurden fortgesetzt, aber nur wenige der Beschränkungen wurden beseitigt. Im Bereich des freien Kapitalverkehrs kommt die Angleichung beständig voran. In Bezug auf die Zahlungssysteme und die Bekämpfung der Geldwäsche sind jedoch weitere Maßnahmen erforderlich.

Rumänien hat im Bereich des Gesellschaftsrechts als solchem Fortschritte erzielt. Vorrangig sollten neue Rechnungslegungs- und Rechnungsprüfungsvorschriften umgesetzt werden. Außerdem sind intensivere Bemühungen zum Schutz der Rechte an gewerblichem und geistigem Eigentum erforderlich. Die rumänischen Wettbewerbsvorschriften stehen weitgehend mit den Kartellvorschriften der EU in Einklang, doch sind die Kontrollen auf dem Gebiet der staatlichen Beihilfen noch unzureichend. Im Stahlsektor sollte Rumänien seine Verpflichtungen in Bezug auf die Transparenz direkter und indirekter staatlicher Beihilfen weiter einhalten.

Bei der Übernahme des Besitzstands im Agrarbereich und der Umstrukturierung des Agrarsektors hat Rumänien weitere Fortschritte erzielt. Die effektive Anwendung der Vorschriften wird jedoch durch die begrenzten Management- und Verwaltungskapazitäten beeinträchtigt. Daher muss Rumänien seine weiteren Anstrengungen darauf konzentrieren, die administrative Kapazität zur Umsetzung des Besitzstandes und zur tatsächlichen Anwendung der entsprechenden Bestimmungen zu verstärken, insbesondere in den Bereichen Veterinärwesen und Pflanzenschutz. Die Fortschritte im Fischereisektor waren begrenzt. Bei der Übernahme des Besitzstands gab es Verzögerungen, insbesondere in Bezug auf das Fischereifahrzeugregister. Darüber hinaus müssen die Verwaltungskapazitäten deutlich verstärkt werden.

In Bezug auf die Übernahme des Besitzstands im Verkehrsbereich und der Schaffung der erforderlichen Verwaltungsstrukturen sind gute Fortschritte zu verzeichnen, doch ist die Sicherheit im Seeverkehr weiterhin unzureichend. Besonders wichtig wäre es nun, Institutionen zur Durchsetzung der neuen Rechtsvorschriften aufzubauen und die Finanzmittel zu sichern, die für die umfangreichen notwendigen Investitionen erforderlich sind.

Bei der Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand im Steuerbereich wurden gewisse Fortschritte erzielt. Vorrangig sollte Rumänien nun die Steuerverwaltung modernisieren und die EDV-Systeme verbessern. Die Annahme des neuen Arbeitsgesetzbuches stellt einen bedeutenden Fortschritt bei der Übernahme des Besitzstands im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung dar. Zukünftige Anstrengungen müssten vor allem darauf ausgerichtet sein, für die Durchsetzung der verschiedenen Initiativen zu sorgen und die Verwaltungskapazität auszubauen. Die Angleichung der Rechtsvorschriften im Energiebereich sollte Hand in Hand gehen mit der Schaffung effektiver Umsetzungsstrukturen, der Vollendung der Strukturreformen und Maßnahmen für ein besseres Funktionieren des Energiebinnenmarktes.

Die Bausteine für eine moderne Industriepolitik sind vorhanden. Die größte Herausforderung besteht jedoch in der Umsetzung, da strukturelle Schwächen die Kapazitäten für die Durchsetzung begrenzen. Rumänien hat bedeutende Anstrengungen unternommen, um die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern, doch befinden sich die kleinen und mittleren Unternehmen weiterhin in einer schwierigen Lage. Im Bereich der Telekommunikation wurden bedeutende Fortschritte erzielt, vor allem bei der Einrichtung einer Regulierungsbehörde, der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes und der Übernahme des neuen Besitzstands im Telekommunikationsbereich.

Der institutionelle Rahmen für die Regionalpolitik und die Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente ist noch nicht klar definiert. Ferner werden in diesem Bereich noch spezifische Regelungen für die Finanzverwaltung und -kontrolle benötigt. Zudem muss Rumänien beträchtliche weitere Anstrengungen unternehmen, um die Leistungsfähigkeit der Verwaltung auf das erforderliche Niveau zu bringen. Im Bereich des Umweltschutzes hat Rumänien zwar zahlreiche Rechtsvorschriften übernommen, aber immer noch keine entsprechenden Verwaltungskapazitäten und Finanzmittel bereitgestellt.

Im Bereich des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes wurde die Angleichung der Rechtsvorschriften fortgesetzt. Rumänien hat in Bezug auf die Marktüberwachung und die Koordination der Kontrolltätigkeiten zwischen den zuständigen Ministerien und Behörden einige Fortschritte erzielt.

Im Bereich Justiz und Inneres sind in vielerlei Hinsicht Fortschritte bei der Übernahme des Besitzstands zu verzeichnen, insbesondere in Bezug auf Migration, organisierte Kriminalität, Geldwäsche und justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen. Jedoch sind die Kapazitäten für die Umsetzung in fast allen Bereichen nach wie vor unzureichend. Daher sollte Rumänien seine Anstrengungen zum Ausbau der Verwaltungskapazitäten und der behördenübergreifenden Zusammenarbeit verstärken.

Fortschritte wurden auch im Bereich der Zollunion erzielt, doch sind zusätzliche Anstrengungen erforderlich, um die Korruption in der Zollverwaltung zu bekämpfen und im Voraus die notwendigen Vorbereitungen für die Anwendung der Maßnahmen zu treffen, die zum Zeitpunkt des Beitritts eingeführt werden. Im Bereich der Finanzkontrolle wurden beträchtliche Fortschritte erzielt. Rumänien sollte sich weiterhin darum bemühen, effiziente Finanzkontrollsysteme einzurichten, die Rechtsangleichung zu vollenden und die Verwaltungskapazitäten auszubauen.

Bei den anderen Kapiteln des Besitzstands sind kontinuierliche Fortschritte zu verzeichnen.

In vielen wichtigen Bereichen besteht eine andauernde Diskrepanz zwischen den Fortschritten bei der Rechtsangleichung und der begrenzten generellen Kapazität der rumänischen Verwaltung zur Um- und Durchsetzung der neuen Rechtsvorschriften. Dies behindert die Vorbereitungen Rumäniens auf den Beitritt ganz erheblich. Zur Behebung dieses Problems werden umfassende Strukturreformen der öffentlichen Verwaltung wie auch der Justiz erforderlich sein. Dies betrifft nicht nur die Übernahme des Besitzstands, sondern auch die Verwaltung der finanziellen Hilfe der EU. Die Schaffung der neuen für die Umsetzung des Besitzstands erforderlichen institutionellen Strukturen kam weiter voran, wenn auch bisher mit unterschiedlichen Ergebnissen.

In den Beitrittsverhandlungen wurden 20 Kapitel vorläufig abgeschlossen. Bei den in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen wird von einem Beitritt im Jahr 2007 ausgegangen. Rumänien erfuellt im Allgemeinen diese Verpflichtungen, auch wenn in bestimmten Bereichen Verzögerungen festzustellen sind.

Türkei

Im Laufe des letzten Jahres hat die türkische Regierung mit großer Entschlossenheit den Rhythmus der Reformen beschleunigt, mit denen für das politische System und die Rechtsordnung weitreichende Änderungen einhergingen. Ferner hat sie wichtige Maßnahmen zu deren effektiver Umsetzung getroffen, um den türkischen Bürgern den Genuss der Grundfreiheiten und Menschenrechte nach europäischen Standards zu ermöglichen. Es wurden vier große politische Reformpakete verabschiedet, mit denen Änderungen in verschiedenen Rechtsbereichen eingeführt wurden. Einige Reformen sind politisch von großer Bedeutung, da sie im türkischen Kontext heikle Fragen wie die Meinungsfreiheit, die Demonstrationsfreiheit, die kulturellen Rechte und die zivile Kontrolle über das Militär betreffen. Viele Prioritäten im Rahmen der politischen Kriterien der überarbeiteten Beitrittspartnerschaft wurden aufgegriffen.

Die Rationalisierung der Arbeitsweise der öffentlichen Verwaltung und der Regierung schreitet voran. Insbesondere hat die Regierung Reformen im Hinblick auf die Förderung einer transparenteren Verwaltung der Humanressourcen im öffentlichen Dienst eingeleitet. Dies dient auch der verstärkten Bekämpfung der Korruption.

Die erhebliche Änderung der Aufgaben, Zuständigkeiten und Arbeitsweise des Nationalen Sicherheitsrates (NSR) bringen den Rahmen der Beziehungen zwischen Zivilsphäre und Militär näher an die Praxis in den EU-Mitgliedstaaten. Der Aufgabenzuschnitt des Generalsekretärs des NSR wurde überarbeitet und seine Exekutivbefugnisse wurden abgeschafft. In zivilen Gremien wie dem Hohen Fernseh- und Rundfunkrat (RTÜK) und dem Hohen Bildungsrat (YÖK) sitzen immer noch Vertreter des NSR. Im Hinblick auf den Haushalt und die Rechnungsprüfung muss die uneingeschränkte parlamentarische Kontrolle über die Militärausgaben gewährleistet werden.

Zur Steigerung der Effizienz und Unabhängigkeit des Justizwesens sind noch mehr Anstrengungen nötig. Mit der Einrichtung eines neuen Systems der Familiengerichte wurde das Justizsystem bereits gestärkt. Die Urteilskompetenz von Militärgerichten über Zivilisten wurden abgeschafft. Das System der Staatssicherheitsgerichte hat insbesondere durch die Abschaffung der Haft ohne Kontakt zur Außenwelt ("incommunicado"-Haft) positive Änderungen erfahren. Die Arbeitsweise dieser Gerichte muss jedoch insbesondere im Hinblick auf die Rechte der Verteidigung und den Grundsatz eines fairen Verfahrens noch vollständig in Einklang mit den Europäischen Standards gebracht werden.

Die Umsetzung der Reformen vor Ort verläuft uneinheitlich. In einigen Fällen haben die mit der Umsetzung der vom Parlament in Bezug auf die Grundfreiheiten verabschiedeten politischen Reformen betrauten Exekutiv- und Justizbehörden den Geltungsbereich dieser Reformen durch restriktive Bedingungen eingeschränkt, die dem ursprünglichen Ziel entgegenstehen. Die Regierung hat erkannt, dass die Reformen nicht systematisch in die Praxis umgesetzt werden und eine Reformüberwachungsgruppe eingesetzt, um deren Umsetzung zu gewährleisten.

Die Türkei hat das Zivilrechtliche Übereinkommen über Korruption ratifiziert, so dass sie am 1. Januar 2004 der Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO). beitreten wird. Trotz mehrerer Initiativen hält sich die Korruption jedoch hartnäckig auf hohem Niveau und trifft viele Bereiche des öffentlichen Lebens.

Die Türkei hat wichtige internationale und europäische Übereinkommen wie den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Pakt über soziale und wirtschaftliche Rechte sowie das sechste Protokoll der Europäischen Menschenrechts konvention ratifiziert.

Äußerst bedenklich ist jedoch, dass die Türkei viele Urteile des EGMR nicht vollstreckt und nicht dafür gesorgt hat, dass Entschädigungszahlungen geleistet oder gegen die EMRK verstoßende Beschlüsse rückgängig gemacht wurden.

Gegen Folter und Misshandlungen wurde stärker vorgegangen und das türkische Rechtssystem hat sich in dieser Hinsicht stärker an die europäischen Standards angenähert. Die Anzahl der Folterfälle hat sich verringert, doch es wird immer noch über spezifische Fälle berichtet, was weiterhin Anlass zur Besorgnis gibt.

Die Reform des Gefängnissystems wurde fortgesetzt und den Häftlingen werden umfangreichere Rechte zugestanden. In der Praxis wird das Recht auf einen Anwalt nicht immer gewahrt.

Die Möglichkeit Berufung einzulegen, wurde eingeführt, doch in der Praxis wurde nur in wenigen Fällen ein Berufungsverfahren eingeleitet. Im Fall Zana und anderer führte das Berufungsverfahren bislang zu einer bloßen Wiederholung des vorherigen Gerichtsverfahrens, was anhaltenden Anlass zur Sorge über die Einhaltung der Rechte der Verteidigung gibt.

Mit der Verabschiedung der Reformpakete wurden mehrere rechtliche Einschränkungen der Meinungsfreiheit aufgehoben. Die Durchsetzung der überarbeiteten Bestimmungen des Strafgesetzbuches hat zu vielen Freisprüchen geführt; dennoch kommt es weiterhin vor, dass Personen wegen friedlicher Meinungsäußerung angeklagt werden. Zahlreiche aufgrund der nun abgeschafften Bestimmungen wegen friedlicher Meinungsäußerung inhaftierte Personen wurden freigelassen.

Im Bereich der Demonstrationsfreiheit und des Rechts auf friedliche Versammlung, wo mehrere Einschränkungen aufgehoben wurden, wurden merkliche Fortschritte erzielt. Nichtsdestotrotz haben die Behörden bei einigen friedlichen Demonstrationen unverhältnismäßig Gebrauch von Gewalt gemacht.

Im Hinblick auf die Vereinigungsfreiheit wurden einige Einschränkungen gelockert, doch die Vereinigungen sehen sich immer noch schwerfälligen Verfahren ausgesetzt. In einigen Fällen werden Vereinigungen und insbesondere Verteidiger der Menschenrechte weiterhin verfolgt.

Um das Verbot politischer Parteien zu erschweren, wurde das Parteiengesetz geändert. Dennoch wurde die HADEP vom Verfassungsgericht verboten und gegen die DEHAP läuft ein Verbotsverfahren.

Die durch die Reformpakete im Hinblick auf die Religionsfreiheit eingeführten Änderungen haben bislang nicht die gewünschten Auswirkungen gezeitigt. Die Exekutive legt die entsprechenden Bestimmungen nach wie vor äußerst streng aus, so dass die Religionsfreiheit verglichen mit europäischen Standards ernsthaft eingeschränkt ist. Das gilt insbesondere für die fehlende Rechtsfähigkeit von Religionsgemeinschaften, das Verbot der Ausbildung und Schulung ihrer Geistlichen und den uneingeschränkten Genuss ihrer Eigentumsrechte.

Zur Aufhebung des Verbots von Radio- und Fernsehsendungen und Unterricht in anderen Sprachen als Türkisch wurden Maßnahmen getroffen. Die bislang in diesen Bereichen verabschiedeten Reformen haben sich in der Praxis kaum niedergeschlagen.

Die Aufhebung des Ausnahmezustands im Südosten hat im Allgemeinen die Spannungen in der Bevölkerung gelöst. Gegenüber Kulturveranstaltungen wurde größere Toleranz geübt. Das Programm für die Rückkehr in die Dörfer schreitet sehr langsam voran. Um die Probleme der Binnenvertriebenen zu lösen, die sozioökonomischen Entwicklung der Region umfassend voranzutreiben und die kulturellen Rechte allgemein zu fördern, sind ernsthafte Anstrengungen erforderlich.

In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Thessaloniki und in der Beitrittspartnerschaften wird die Türkei ermutigt, die Bemühungen des UN-Generalsekretärs um eine Lösung des Zypern-Problems nachdrücklich zu unterstützen. Die Türkei hat bei verschiedenen Gelegenheiten zum Ausdruck gebracht, dass sie eine Lösung des Zypern-Problems unterstützt. Die Türkei hat ferner verlauten lassen, dass ein Abkommen über die Einrichtung einer Zollunion mit dem Nordteil Zyperns nicht in Kraft treten wird.

Die Beziehungen zwischen der Türkei und Griechenland haben sich weiter verbessert. Die Bemühungen um die Umsetzung neuer vertrauensbildender Maßnahmen gehen weiter. Auch die Sondierungskontakte zwischen den beiden Außenministern über die Ägäis wurden fortgeführt.

Als NATO-Mitglied hat die Türkei beschlossen, den Modalitäten der Beteiligung nicht der EU angehörender europäischer Bündnispartner an von der EU unter Rückgriff auf NATO-Einrichtungen geführten Einsätzen zuzustimmen. Damit wurde ein Problem gelöst, das bislang der tatsächlichen Einleitung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik entgegenstand.

Insgesamt hat die Türkei im Laufe der letzten zwölf Monate weitere beeindruckende legislative Anstrengungen unternommen, die im Hinblick auf die Einhaltung der politischen Kriterien von Kopenhagen einen bedeutenden Fortschritt darstellen. Die Türkei sollte sich den in diesem Bericht hervorgehobenen, noch offen stehenden Fragen zuwenden und dabei der Stärkung der Unabhängigkeit und der Funktionsweise der Justiz, dem allgemeinen Rahmen für den Genuss der Grundfreiheiten (Vereinigungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit), der weiteren Angleichung der Beziehungen zwischen Zivilsphäre und Militär an die europäische Praxis, der Lage im Südosten und den kulturellen Rechten besondere Aufmerksamkeit beigemessen. Um zu gewährleisten, dass die türkischen Bürger Menschenrechte und Grundfreiheiten nach europäischen Standards genießen können, sollte die Türkei die vollständige und wirksame Umsetzung der Reformen gewährleisten.

Darüber hinaus sollte die Türkei die Bemühungen um eine umfassende Lösung des Zypern-Problems nachdrücklich unterstützen.

Die Türkei hat das Funktionieren ihrer Marktwirtschaft erheblich verbessert, von einer gesamtwirtschaftlichen Ausgewogenheit kann jedoch noch nicht gesprochen werden. Durch weitere entscheidende Schritte hin zur gesamtwirtschaftlichen Stabilität und zu Strukturreformen steigt auch die Fähigkeit der Türkei, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.

Stabilität und Vorhersehbarkeit der Wirtschaftslage haben sich verbessert, der Inflationsdruck ist zwar immer noch hoch, aber kontinuierlich gesunken und die Marktregeln und Institutionen der Türkei wurden modernisiert. Die positive Auswirkungen der angenommenen und allmählich umgesetzten Strukturreformen haben geholfen, die Folgen der Irak-Krise ohne größere wirtschaftliche Rückschläge zu überstehen. Die unabhängigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden spielten in dieser Hinsicht eine entscheidende Rolle. Die Überwachung des Finanzsektors wurde gestärkt und die Grundlagen für moderne Rechtsvorschriften über ausländische Direktinvestitionen wurden geschaffen. Die Transparenz und Effizienz der Verwaltung der öffentlichen Finanzen wurde verbessert.

Der derzeitige Reformprozess sollte aufrechterhalten werden. Steuerdisziplin und eine stabilitätsorientierte Wirtschaftspolitik sind die Ecksteine für die Stärkung des Marktvertrauens und der Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen. Im Interesse einer ausgewogenen und soliden Wirtschaft muss der Prozess der Inflationsbekämpfung weitergeführt werden. Die Umstrukturierung des Bankensektors ist noch nicht weit genug fortgeschritten und der Prozess der Angleichung der Überwachungs- und Aufsichtsstandards des Sektors an internationale Normen sollte fertiggestellt werden. Die Privatisierung der staatseigenen Banken und Unternehmen und die Deregulierung des Marktes müssen beschleunigt und strukturelle Verzerrungen beseitigt werden. Um die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstumspotenzial der Wirtschaft zu erhöhen, ist es wichtig, dass genügend öffentliche und private Investitionen in produktive Zwecke fließen und dem Bildungswesen besondere Aufmerksamkeit beigemessen wird. Der Zufluss ausländischer Direktinvestitionen muss durch die Beseitigung der verbleibenden Hindernisse angespornt werden.

Die Rechtsangleichung in der Türkei ist in den meisten Bereichen vorangeschritten, bleibt aber bei vielen Kapiteln in einem frühen Stadium. Am weitesten fortgeschritten ist sie in den Kapiteln im Zusammenhang mit der Zollunion EG-Türkei, doch werden die diesbezüglichen Verpflichtungen nicht vollständig eingehalten. Ferner ist die Rechtsangleichung in den Bereichen, in denen andere, dem Besitzstand ähnliche internationale Verpflichtungen bestehen, weiter fortgeschritten. In allen Bereichen bedarf es weiterer legislativer Arbeit und die Türkei sollte sich in Einklang mit der Beitrittspartnerschaft in kohärenterer Weise über alle Kapitel hinweg auf die Umsetzung ihres Nationalen Programms zur Übernahme des Besitzstands konzentrieren. Außerdem sollten sich neue Rechtsvorschriften nicht vom Besitzstand entfernen.

Beim freien Warenverkehr hat die Türkei insbesondere bei den sektorspezifischen Rechtsvorschriften Fortschritte gemacht, es bedarf jedoch noch erheblicher Anstrengungen bei der Übernahme und Durchführung der Rechtsvorschriften nach dem Neuen und dem Alten Konzept in den Bereichen Produktsicherheit und Produktspezifikationen bezüglich gewerblicher Produkte und verarbeiteter Lebensmittelprodukte und auch im Bereich Lebensmittelsicherheit. Nur begrenzte Fortschritte gab es bei der Einrichtung der Mechanismen und Institutionen für Konformitätsbewertung und Marktaufsicht und das System des gesetzlichen Messwesens muss gestärkt werden. Durch Änderungen am Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen hat die Türkei den Grad der Einhaltung des Besitzstands verringert. Kurzfristig sollte die Türkei die Annahme von Instrumenten zur Beseitigung der technischen Handelshemmnisse anstreben. Bis eine ordnungsgemäßen Anwendung des Besitzstands gewährleistet ist und die Verpflichtungen aus dem seit 31. Dezember 2000 geltenden Beschluss über die Zollunion eingehalten werden, muss noch viel getan werden.

Bei der Freizügigkeit ist es im Berichtszeitraum in erster Linie für die Arbeitnehmer zu einigen Fortschritten gekommen, doch die Harmonisierung des türkischen Rechts hält sich in Grenzen. In Bezug auf den Bankensektor und auf Investitionsdienstleistungen und Wertpapiermärkte hat die Türkei Fortschritte im Hinblick auf die Dienstleistungsfreiheit erzielt. Im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Zur Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand und zur Stärkung der Verwaltungskapazität im Versicherungssektor bedarf es erheblicher Anstrengungen. Die Bemühungen um die Annahme von Rechtsvorschriften zum Datenschutz sollten fortgesetzt und weitere Rechtsvorschriften über die Informationsgesellschaft in Einklang mit dem Besitzstand erlassen werden. Beim freien Kapitalverkehr schreitet die Angleichung an den Besitzstand insbesondere in Bezug auf die Liberalisierung der Kapitalbewegungen voran, doch es sind weitere Anstrengungen nötig.

Trotz der in den vergangenen Jahren getroffenen Maßnahmen bleibt die Harmonisierung im Bereich Gesellschaftsrecht und auch bei den Rechten an geistigem und gewerblichem Eigentum begrenzt. Rechtsvorschriften und Durchsetzungsmaßnahmen sind nötig, um mit der Produktpiraterie und Verstößen gegen die Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum fertig zu werden. Beim Wettbewerbsrecht sind Anstrengungen zur Stärkung der Bestimmungen über die Überwachung staatlicher Beihilfen und die Einrichtung einer Behörde für die Überwachung staatlicher Beihilfen erforderlich.

Was die Landwirtschaft betrifft, so wurden im Veterinärbereich und beim Pflanzenschutz insbesondere hinsichtlich der Kontrolle von Tierkrankheiten, der Identifizierung und Registrierung von Rindern und schädlicher Organismen im Zusammenhang mit Kartoffeln einige Fortschritte erzielt. Soll eine vollständige Harmonisierung in diesen Sektoren erreicht werden, bedarf es weiterer erheblicher Anstrengungen zur Steigerung der Verwaltungskapazität und zur Modernisierung der Kontroll- und Prüfsysteme sowie der lebensmittelverarbeitenden Betriebe. Ferner sollte eine Strategie für ländliche Entwicklung aufgestellt werden. Im Fischereibereich wurden begrenzte Fortschritte erzielt, doch insbesondere auf dem Gebiet der Prüfungen und der Kontrolle konnten einige Vorarbeiten abgeschlossen werden. Die Angleichung der zentralen Rechtsvorschriften an den Besitzstand und die institutionelle Reform stehen jedoch noch aus.

Bei der Verkehrspolitik hält sich der Fortschritt stark in Grenzen. In bestimmten Sektoren, insbesondere bei Straßenverkehr und bei der Sicherheit im Seeverkehr, hängt der erreichte Harmonisierungsgrad mit der Umsetzung verschiedener internationaler Übereinkommen zusammen. In den Bereichen Sicherheit im Seeverkehr und im Straßen- bzw. Schienenverkehr bedarf es erheblicher Anstrengungen. Hinsichtlich der Rechtsvorschriften und auch der Verwaltungskapazität im Steuerbereich wurden begrenzte Fortschritte erzielt. Die Rechtsvorschriften im Bereich der MwSt müssen weiter angeglichen werden, wobei der Reichweite der Ausnahmen und der Anwendung verringerter Sätze besondere Aufmerksamkeit beigemessen werden sollte. Die Verbrauchsteuern liegen trotz einiger Annäherung bei den Alkohol- und Tabaksteuern immer noch unter dem EU-Mindestsatz. Ferner muss die Türkei die Regelung über Steueraussetzung bei der Beförderung verbrauchsteuer pflichtiger Waren umsetzen.

Die Türkei hat in allen Statistikbereichen einige Fortschritte gemacht, doch weitere Anstrengungen sind nötig, um die wichtigsten Harmonisierungsanforderungen zu erfuellen. Um die Grundprinzipien der Unparteilichkeit und Zuverlässigkeit der Daten, die Transparenz der Statistiken und die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten anzuwenden, müssen die bestehenden Rechtsvorschriften mit dem Besitzstand in Einklang gebracht werden. Im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung hat die Türkei einige Fortschritte erzielt. So wurden die Verwaltungskapazität gestärkt und Maßnahmen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung in den Bereichen sozialer Dialog sowie Gesundheit und Sicherheit getroffen. Was die Energiepolitik betrifft, so kam es durch die Annahme verschiedener Bestimmungen zur Umsetzung der Rahmengesetze über den Strom- bzw. über den Gasmarkt zu bedeutenden Fortschritten. Außerdem ist die Rechtsangleichung in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien vorangeschritten. In allen Bereichen der Energiepolitik bedarf es weiterer Anstrengungen, um die Rechtsangleichung zu vervollständigen.

Im Bereich Industriepolitik hat die Türkei bei der Reform des öffentlichen Sektors sowie bei der Annahme eines neuen Gesetzes über ausländische Direktinvestitionen Fortschritte gemacht. Zur Umstrukturierung der staatseigenen Unternehmen sind weitere Anstrengungen erforderlich. Die Umstrukturierung der Stahlindustrie ist weiterhin eine hohe Priorität. In Bezug auf die Politik für kleine und mittlere Unternehmen hat die Türkei einige Fortschritte gemacht. Die Einführung vereinfachter Verfahren für die Eintragung und Gründung eines Unternehmens ist eine positive Entwicklung. Die Türkei ist gut mit Technologiezentren versehen. Die Teilnahme der Türkei an EU-Programmen hat zwar erst vor Kurzem begonnen, doch die uneingeschränkte Assoziation der Türkei mit dem Sechsten Rahmenprogramm ist Ausdruck eines positiven Engagements für Wissenschaft und Forschung. Die Türkei sollte ihre Investitionen in Wissenschaft und Technologie erhöhen. Im Bereich allgemeine und berufliche Bildung wurden einige Fortschritte erzielt. Die Türkei sollte diese Anstrengungen verstärken, um ihre Vorbereitung auf die Teilnahme an den drei Gemeinschaftsprogrammen abzuschließen und die Durchführung der Maßnahmen zu gewährleisten.

Die Rechtsangleichung an den Besitzstand im Bereich Telekommunikation ist trotz einiger Fortschritte immer noch unzureichend und, insbesondere in Bezug auf Universaldienst, Nummerierung, Mietleitungen und Datenschutz bedarf es weiterer Anstrengungen. Die Umsetzung und Durchsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften sollte verbessert werden. Zur Liberalisierung des Marktes für Postdienste sind erhebliche Anstrengungen nötig. Die Türkei hat insbesondere durch die Genehmigung von Sendungen in anderen Sprachen als Türkisch bei der Rechtssetzung im Bereich Kultur und audiovisuelle Medien Fortschritte erzielt. Allerdings sind weitere erhebliche Anstrengungen zur Angleichung an den Besitzstand nötig und die Türkei wird ermutigt, Durchführungsmaßnahmen für Radio- und Fernsehsendungen in anderen Sprachen anzunehmen.

Im Bereich der Regionalpolitik wurden seit dem Vorjahresbericht einige Fortschritte erzielt, doch um die Umsetzung der Regionalpolitik auf zentralstaatlicher und regionaler Ebene zu gewährleisten, sind noch beträchtliche Anstrengungen nötig. Dazu müssen die geeigneten Institutionen eingerichtet und mit angemessenen Personal ressourcen und Finanzmitteln ausgestattet werden. Im Umweltbereich hat die Türkei auf zahlreichen Gebieten begrenzte Fortschritte gemacht, doch der Grad der Angleichung an den Besitzstand bleibt auf den meisten Gebieten niedrig. Sowohl im Hinblick auf die Rechtssetzung als auch auf die Umsetzung aller Aspekte der Umweltpolitik bedarf es größerer Anstrengungen.

Die Harmonisierung beim Verbraucher- und Gesundheitsschutz ist insbesondere dank der Verabschiedung eines Rahmengesetzes vorangeschritten. Allerdings sollte ein wirksames Sicherheitsüberwachungsregime eingerichtet werden und zur Gewährleistung eines hohen Maßes an Verbraucherschutz sind angemessene Ressourcen erforderlich. Mit der Annahme einer ersten Strategie für die Rechtsangleichung im Bereich Justiz und Inneres hat die Türkei wichtige Fortschritte erzielt. Die Zusammenarbeit hat sich in vielen Bereichen wie etwa bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung und der organisierten Kriminalität verbessert. Die Türkei sollte mit der Umsetzung der bereits angenommenen Strategien beginnen und sich intensiver um die Angleichung ihres rechtlichen und institutionellen Rahmens bemühen. Die Türkei sollte mit der EU Verhandlungen über ein Rücknahmeübereinkommen beginnen.

Bei der Zollunion sollte folgenden ausstehenden Fragen Priorität eingeräumt werden: den Rechtsvorschriften über die Zollaspekte der Kontrolle; nachgeahmte Waren und Raubkopien; Kulturgüter und nichtzollrechtliche Vorschriften in Bezug auf die Anwendung von Zollbestimmungen auf Freizonen und Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung. Die Verwaltung ist leistungsfähiger geworden, doch sollte die Türkei die interinstitutionelle Zusammenarbeit, die Prüfungen nach der Abfertigung und die Grenzkontrollen weiter stärken, um zu einer zufriedenstellenden Durchführung und Durchsetzung der angeglichenen Rechtsvorschriften zu gelangen.

Die Türkei hat nur sehr begrenzte Fortschritte im Bereich Außenbeziehungen gemacht, in dem es nach wie vor gilt, seit langem bestehende Verpflichtungen insbesondere im Bereich des Allgemeinen Präferenzsystems zu erfuellen. Im Zusammenhang mit den bilateralen Abkommen sollte sich die Türkei verstärkt um den Abschluss von Freihandelsabkommen mit Partnern bemühen, mit denen die EU solche Regelungen getroffen hat. Im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik ist die Türkei in ihrer Politik weiterhin zum großen Teil der Linie der EU gefolgt. Die Türkei sollte dafür sorgen, dass ihre nationale Politik und Praxis in Einklang mit den gemeinsamen Standpunkten der EU stehen und sie sollte sicherstellen, dass alle Sanktionen und beschränkenden Maßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt werden können.

Aufgrund der Verzögerung bei der Verabschiedung des Gesetzes über die Verwaltung der öffentlichen Finanzen und die Finanzkontrolle wurden bei der Finanzkontrolle wenige Fortschritte erzielt. Die Türkei sollte dieses Gesetz verabschieden und sich auf die Verbesserung der Haushaltstransparenz und der Rechnungsführungsstandards sowie auf die Umsetzung der neuen Codestruktur des Haushaltsplans konzentrieren.

Die Umsetzung zeigte in vielen Bereichen Schwächen. Im Interesse einer effektiven Umsetzung und Durchsetzung des Besitzstands muss in verschiedenen Bereichen die Verwaltungskapazität gestärkt werden. In einigen Fällen, etwa im Bereich der staatlichen Beihilfen und der Regionalentwicklung, sollten im Rahmen der Verwaltungsreform neue Strukturen eingerichtet werden. Dort, wo neue Regulierungsbehörden eingerichtet wurden, sollte deren Autonomie gewährleistet werden und sie sollten personell und finanzielle mit ausreichend Ressourcen ausgestattet werden.

Anhang 3: Von den Beitrittsländern ratifizierte Menschenrechtskonventionen

(Stand: Ende Oktober 2003)

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1 Dem Europarat noch nicht notifiziert.

Anhang 4: Partnerschaftsprojekte und Peer-Reviews

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Vom TAIEX-Amt der Europäischen Kommission durchgeführte Peer-Reviews

Oktober 2002 - September 2003

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Anmerkungen:

1 Analysen der Risiken und kritischen Kontrollpunkte; Marktüberwachung, Messwesen

2 Finanzdienstleistungen

3 Datenbank des Rinderbestands, Milchquoten, Veterinäreinrichtungen, Wein, Futtermittel, Tierschutz, Zoonoosen, Schlachtkörperklassifizierung bei Rindern, Zahlstellen, Handelsmechanismen (nicht alle Themen in allen Ländern)

4 See-, Straßen- und Schienenverkehr

5 Übertragbare Krankheiten

6 Postdienste

7 Prävention und Überwachung der Umweltverschmutzung durch Industrietätigkeiten, Naturschutz, Wasserqualität

8 Justiz und Inneres, einschließlich folgender Themen: Umsetzung des Schengen-Aktionsplans und Schutz der Außengrenzen, Justizsystem, Asyl, Drogen, Visumspolitik, Geldwäsche, Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Finanzstraftaten, Betrugs- und Korruptionsbekämpfung, polizeiliche Zusammenarbeit und Maßnahmen gegen Fälschungen des Euro.

TAIEX-Peer-Reviews: Zahl der Experteneinsätze nach Mitgliedstaaten

Mitgliedstaat // Gesamtzahl der Experteneinsätze

//

Österreich // 22

Belgien // 20

Dänemark // 47

Finnland // 31

Frankreich // 48

Deutschland // 47

Griechenland // 7

Irland // 30

Italien // 19

Luxemburg // 4

Niederlande // 45

Portugal // 18

Spanien // 18

Schweden // 25

Vereinigtes Königreich // 71

//

Insgesamt // 452

Anmerkung: Angegeben ist die Zahl der Einsätze, nicht die Zahl der eingesetzten Experten.

Anhang 5: Stand der Verhandlungen

(Stand: 31. Oktober 2003)

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Anhang 6: Die wichtigsten statistischen Indikatoren (2002)

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Quellen: Eurostat aus nationalen Quellen. (1) 2001 (2) 1999 (3) Dies ist eine Schätzung anhand der für die EU15 berechneten Kaufkraftstandards; Angaben zu den Kaufkraftstandards auf der Grundlage der EU25 liegen noch nicht vor.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Quellen: Eurostat aus nationalen Quellen.

(1) 2001 (2) 2000 (3) 1999

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