52003DC0113

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Europäische Verteidigung - Industrie- und marktaspekte - Auf dem Weg zu einer Verteidigungsgüterpolitik der Europäischen Union /* KOM/2003/0113 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN - EUROPÄISCHE VERTEIDIGUNG - INDUSTRIE- UND MARKTASPEKTE - Auf dem Weg zu einer Verteidigungsgüterpolitik der Europäischen Union

INHALTSVERZEICHNIS

ZUSAMMENFASSUNG

Einleitung

1. Die jüngsten Veränderungen untermauern die Argumente für eine Europäische Verteidigungsgüterpolitik

1.1 Jüngste Veränderungen innerhalb und außerhalb der EU

1.2 Europäische Rüstungs- und Industriepolitik

1.3 Europäische Rüstungspolitik und die Vorschriften der Verträge

2. Ziele einer Europäischen Verteidigungsgüterpolitik

2.1 Nachfrage nach Verteidigungsgütern

2.2 Angebot an Verteidigungsgütern

2.3. Regelung des europäischen Marktes für Verteidigungsgüter

2.4. Forschung

3. Vorschläge für Maßnahmen

3.1 Auf dem Weg zu einem europäischen Markt für Rüstungsgüter

3.2 Auf dem Weg zu einem schlüssigeren europäischen Forschungsaufwand

4. Themen für weitere Überlegungen der EU und der Mitgliedstaaten

4.1 Vorschläge für ein Europäisches Beschaffungsamt für Wehrtechnik

4.2 Versorgungssicherheit

4.3 Aspekte des Handels mit Verteidigungsgütern

5. Schlussfolgerung

Zusammenfassung

1996 und 1997 erstellte die Europäische Kommission zwei Mitteilungen, um Anstöße zur Umstrukturierung der europäischen Rüstungsindustrie und zum Aufbau eines effizienten europäischen Marktes für wehrtechnische Güter zu geben. Einige dieser Ideen haben Früchte getragen. Doch die Mitgliedstaaten sind in einer Reihe von wesentlichen Bereichen nicht tätig geworden, weil die Zeit für die Vorschläge ihrer Ansicht nach möglicherweise noch nicht reif war. Nach den einschneidenden Veränderungen auf dem Gebiet der Rüstungsindustrie sowie hinsichtlich des institutionellen Rahmens der EU und auch im Zusammenhang mit den Anfängen einer echten Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) forderte das Europäische Parlament in einer Entschließung vom 10. April 2002 die Kommission auf, eine neue Mitteilung vorzulegen.

Diese Fragen wurden durch den Konvent über die Zukunft Europas stärker ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt. Eine Arbeitsgruppe für Verteidigungsfragen hat bedeutende Empfehlungen vorgelegt, an denen in den kommenden Monaten weiter gearbeitet wird.

Die Stärkung der europäischen Rüstungsindustrie und ihrer Marktposition wird die Fähigkeit der EU zur Erfuellung der Petersberg-Aufgaben bei der Bewältigung der ESVP erheblich verbessern. Indem dadurch der Beitrag Europas zur NATO gestärkt wird, kommt dies auch der kollektiven Verteidigung zugute.

Unabhängig davon, wie die langfristigen Perspektiven einer vollen gemeinsamen europäischen Rüstungspolitik aussehen, ist die Kommission entschlossen, sofort und wo immer dies möglich ist voranzuschreiten. Daher wird mit der vorliegenden Mitteilung ein Tätigwerden in folgenden Bereichen vorgeschlagen:

- Normung: Nach Auffassung der beteiligten Akteure besteht Bedarf für ein harmonisiertes europäisches Konzept zur Normung von Verteidigungsgütern. Die Kommission arbeitet in dieser Frage mit dem CEN zusammen, um die Zusammenarbeit zwischen den Verteidigungsministerien und der Industrie zu unterstützen und bis Ende 2004 einen Leitfaden zu verfassen, in dem die gängigen Normen für die Beschaffung von Verteidigungsgütern aufgeführt sind.

- Überwachung der verteidigungsrelevanten Industriezweige: Die beteiligten Akteure benötigen ein klareres Bild davon, wie Verteidigungsindustrie und -wirtschaft in Europa aussehen. Um dies zu verwirklichen, schlägt die Kommission vor, eine Überwachung der verteidigungsrelevanten Industriezweige einzuleiten.

- Innergemeinschaftliche Verbringung: Seit langem wird argumentiert, dass die schwerfälligen Verwaltungsverfahren, welche die Verbringung wehrtechnischer Komponenten zwischen den EU-Ländern verhindern, mit einem einfacheren europäischen Genehmigungssystem verringert werden könnten. Die Kommission schlägt vor, 2003 eine Studie zur Bewertung der Auswirkungen durchzuführen und nach Maßgabe der Ergebnisse Ende 2004 mit der Ausarbeitung eines geeigneten Rechtsinstruments zu beginnen.

- Wettbewerb: Wettbewerb verbessert die Effizienz des Marktes und schützt Innovationen. Folglich beabsichtigt die Kommission, ohne auszuschließen, dass in Einklang mit dem EG-Vertrag Ausnahmen möglich sind, ihre Überlegungen zur Anwendung von Wettbewerbsvorschriften im Verteidigungssektor fortzusetzen.

- Beschaffungsvorschriften: Harmonisierte Vorschriften für die Beschaffung von Verteidigungsgütern würden auch die Effizienz des Marktes verbessern. Auf dieser Grundlage sollten in der EU Überlegungen angestellt werden, wie die Beschaffung von Verteidigungsgütern auf einzelstaatlicher und auf EU-Ebene optimiert werden kann. Das übergeordnete Ziel wären einheitliche Vorschriften für die Beschaffung von Verteidigungsgütern in Europa. In den letzten Jahren ergingen verschiedene wichtige Gerichtsurteile, die für diese Arbeit relevant sind, da sie insbesondere zur Definition des Anwendungsbereichs des Artikels 296 beitragen. Die Kommission wird vor Ende 2003 eine Auslegungsmitteilung über die Implikationen dieser Urteile vorlegen. Parallel hierzu wird sie an einem Grünbuch arbeiten, das gegebenenfalls 2004 als Grundlage für Gespräche mit den beteiligten Akteuren veröffentlicht wird.

- Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck: Internationale Ausfuhrkontrollregime existieren - in den meisten Fällen jedoch ist die EG nicht Mitglied, mit der Folge, dass die Mitgliedstaaten oft unkoordinierte Standpunkte annehmen, die unnötiger Weise die Ausfuhrchancen der nichtmilitärischen EU-Industrie beschränken und sich auf das Funktionieren des Binnenmarktes nach der Erweiterung auswirken könnten. In der Mitteilung wird vorgeschlagen, diese Frage in den zuständigen Gremien des Rates zur Sprache zu bringen.

- Forschung: Die Mitteilung schlägt vor, 2003 die Mitgliedstaaten und die Wirtschaft zu konsultieren, um den gemeinsamen Bedarf zu ermitteln und eine sicherheitsbezogene Forschungsagenda aufzustellen. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Kommission, ein Pilotprojekt auf den Weg zu bringen.

Die Kommission hat die Debatte über einen möglichen EU-Rahmen für Verteidigungsgüter unter Aufsicht einer Agentur (oder von Agenturen) verfolgt. Ein solcher Rahmen könnte bei der Koordinierung nationaler Kooperationsprogramme helfen und eine Grundlage bilden, um Mitgliedstaaten mit ins Boot zu holen, die sich derzeit nicht engagieren. Bislang haben sich die Mitgliedstaaten dafür entschieden, den Großteil dieser Arbeit außerhalb des EG-Vertrags zu erledigen, doch es gibt vielleicht auch Raum für gewisse Instrumente und Mechanismen der Gemeinschaft.

Einleitung

1996 und 1997 erstellte die Europäische Kommission zwei Mitteilungen [1] über die Rüstungsindustrie, um Anstöße zu ihrer Umstrukturierung und zum Aufbau eines effizienten europäischen Marktes für Verteidigungsgüter zu geben. Hieran schlossen sich konkrete Vorschläge und Maßnahmen im Hinblick auf einige dieser Aspekte an. Was jedoch die grundlegendsten Reformen angeht, so war nach Ansicht der Mitgliedstaaten ein Tätigwerden auf europäischer Ebene noch verfrüht.

[1] KOM (96) 10 und KOM (97) 583.

Nach den einschneidenden Veränderungen, die sich auf dem Gebiet der Rüstungsindustrie sowie hinsichtlich des institutionellen Rahmens der EU und auch im Rahmen der GASP vollzogen, forderte das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 10. April 2002 die Kommission auf, sich mit der Rüstungsfrage in einer neuen Mitteilung zu befassen.

Im Herbst 2002 setzte der Europäische Konvent eine Arbeitsgruppe für Verteidigungsfragen unter dem Vorsitz des Mitglieds der Europäischen Kommission Michel Barnier ein. Der von der Arbeitsgruppe erstellte Bericht [2] hebt hervor, dass die Glaubwürdigkeit der europäischen Verteidigungspolitik vor allem von dem Vorhandensein und der Entwicklung der europäischen Kapazitäten und der Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors abhängig ist.

[2] Schlussbericht der Arbeitsgruppe 8 "Verteidigung": CONV461/02 vom 16. Dezember 2002.

Die Verteidigungsausgaben der Mitgliedstaaten der EU zusammengenommen machen nicht einmal die Hälfte dessen aus, was die Vereinigten Staaten für die Verteidigung aufwenden [3]. Der Verteidigungshaushalt der USA beläuft sich auf insgesamt 390 Milliarden USD jährlich; dem steht ein kumulierter Verteidigungshaushalt der EU-Mitgliedstaaten von zusammen 160 Milliarden EUR gegenüber. Über viele Jahre wurden in Europa weit weniger Mittel für Verteidigung (40 Mrd. EUR jährlich in Europa gegenüber 100 Mrd. USD in den USA) und Forschung (10 Mrd. EUR in Europa gegenüber 50 Mrd. USD in den USA) bereitgestellt als in den USA. Wenn man die absoluten Ausgabenbeträgen beiseite lässt, die notwendigerweise von den jeweiligen Zielen abhängen, ist Europa doch von seinen operativen Fähigkeiten her beträchtlich leistungsschwächer. Die tatsächliche militärische Leistungsfähigkeit der EU-Mitgliedstaaten lässt sich bei etwa 10 Prozent der Kapazität der USA [4] ansetzen. Dieser Aspekt schlägt sich auf die transatlantischen Beziehungen nieder. Eine gestärkte Verteidigungs- und technologisch-industrielle Basis in Europa kann einen wichtigen Beitrag zur kollektiven Sicherheit im Kontext der NATO und anderer Partnerschaften leisten. Der Steuerzahler sollte möglichst viel für das in die Sicherheit investierte Geld bekommen. Es liegt indessen mehr als auf der Hand, dass dies gegenwärtig nicht der Fall ist und dass ein europäischer Markt für Rüstungsgüter beträchtliche Kosteneinsparungen mit sich bringen würde. Für die zivilen wie für die Verteidigungszweige der Wirtschaft ist es lebenswichtig, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es den europäischen Unternehmen erlauben, ein besseres Preis-Leistungsverhältnis zu erzielen. Deshalb möchte die Kommission die Fragen des Waffenhandels und der Waffenproduktion in ihren industriellen Kontext einordnen. Dies umfasst in Europa die gesamte industrielle Tätigkeit in Verbindung mit Produktbestandteilen, die in zivile und/oder militärische Güter eingehen können.

[3] Dabei wurde die Aufstockung des US-amerikanischen Verteidigungsbudgets im Jahr 2003 um insgesamt rund 100 Mrd. USD für einen Dreijahreszeitraum nicht berücksichtigt.

[4] Vgl. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. April 2002.

Die Kosteneffizienz der Verteidigungsausgaben, die Erhaltung einer wettbewerbsfähigen Verteidigungs- und technologisch-industriellen Basus, ein besserer Zugang für in der EU hergestellte Güter zu Drittmärkten, ein moralisch vertretbarer und fairer Handel mit Verteidigungsgütern, die Versorgungssicherheit und auch die Notwendigkeit, die Hoheitsrechte der Mitgliedstaaten in diesem empfindlichen Bereich zu wahren, sind alles wichtige Überlegungen, die in die Festlegung einer Rüstungspolitik [5] der EU eingehen.

[5] Für die Zwecke dieser Mitteilung ist der Begriff synonym mit Verteidigungsgüterpolitik.

Militärisch betrachtet erfordert die Effizienz multinationaler Korps wie Eurocorps, Eurofor und Euromafor eine optimale Interoperabilität ihres militärischen Geräts. Dies könnte kostengünstig dadurch erreicht werden, dass die einzelstaatlichen Einheiten, aus denen sich diese Truppen zusammensetzen, zunehmend mit dem gleichen Gerät ausgerüstet werden.

Aus industrieller Sicht hängt das Überleben der industriellen Basis einer europäischen Verteidigungsindustrie, auf die sich die ESVP stützten kann, nicht nur von einer erfolgreichen Konsolidierung der Industrie auf nationaler und europaweiter Ebene ab, sondern auch von transatlantischen Partnerschaften zwischen Unternehmen. Der gegenwärtig nur bruchstückhaft vorliegende rechtliche und ordnungspolitische Rahmen setzt der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen Grenzen oder zwingt sie zu Strategien und Allianzen, die die Union in eine ungünstige Lage versetzen. Da es Europa nicht gelungen ist, eine wettbewerbsfähige Basis der Verteidigungsindustrie zu erhalten, und eigenständige Konstruktions- und Innovationskapazitäten verloren gingen, sind die zur Verfügung stehenden Optionen begrenzt, was auf lange Sicht unweigerlich zu höheren Beschaffungskosten führen muss.

Aus den genannten Gründen spricht vieles für eine besser koordinierte Politik der EU auf dem Gebiet der Verteidigungsgüter. Ebenso wie die ESVP eine Ergänzung der Verteidigungspolitik der einzelnen Staaten und der NATO darstellt, so würde auch eine EU-Verteidigungsgüterpolitik die jeweilige nationale Politik ergänzen.

In diesem Bereich könnte die Kommission einen maßgeblichen Beitrag dadurch leisten, dass sie versucht, den für Rüstungsgüter in Europa geltenden ordnungsrechtlichen Rahmen zu verbessern. Dies ist der Zweck der vorliegenden Mitteilung.

Die europäische Unternehmen der Verteidigungsindustrie konkurrieren auf einem globalen Markt. Die Kommission erkennt an, dass bestimmte Aspekte wie die Verbesserung des Funktionierens des geltenden Verhaltenskodex für Waffenexporte und eine bessere Öffnung von Drittlandsmärkten für Erzeugnisse der europäischen Verteidigungsgüterindustrie später behandelt werden müssen.

1. DIE JÜNGSTEN VERÄNDERUNGEN UNTERMAUERN DIE ARGUMENTE FÜR EINE EUROPÄISCHE VERTEIDIGUNGSGÜTERPOLITIK

1.1 Jüngste Veränderungen innerhalb und außerhalb der EU

Die 1999 in Köln und Kopenhagen abgehaltenen Europäischen Räte verliehen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik mit der Festlegung eines bis 2003 zu erreichenden Planziels und mit der Schaffung neuer EU-Strukturen wie dem Politischen und sicherheitspolitischen Ausschuss, dem EU-Militärausschuss und dem EU-Militärstab neue Impulse. Der Aktionsplan für die europäische Handlungsfähigkeit, mit dem das Defizit der operativen Fähigkeiten Europas behoben werden soll, wird höchstwahrscheinlich auch die Beschaffung von Serienausrüstungen und gemeinsame europäische Programme sowie Maßnahmen im Verteidigungsforschungs- und -technologiebereich vorsehen.

Mit der NATO wird eine enge Zusammenarbeit aufgebaut, um der EU Zugang zu den Planungsinstrumenten der NATO für ESVP-Maßnahmen zu verschaffen. In diesem Kontext finden umfassende Konsultationen statt, um ein Hoechstmaß an Kompatibilität zwischen den diesbezüglichen Konzepten von EU und NATO zu gewährleisten.

In der Zwischenzeit ist es außerhalb des institutionellen Rahmens der EU zu keiner weiteren grundlegenden Umstrukturierung der Rüstungsindustrie gekommen. Die Unternehmen, die sich einem immer stärkeren Wettbewerb - vor allem aus den USA - gegenübersehen, fordern lautstark einen offeneren und effizienteren Markt, damit die technologischen und industriellen Grundlagen der Verteidigungsindustrie in Europa wettbewerbsfähiger werden. Gruppen von Mitgliedstaaten haben die neuen Herausforderungen angenommen und sind Ad-hoc-Vereinbarungen wie die Absichtserklärung [6] and das dazugehörige Rahmenabkommen eingegangen, mit denen die Umstrukturierung der Verteidigungsindustrie erleichtert werden soll, sowie das Gemeinsame Gremium für die Rüstungszusammenarbeit (Organisation Conjointe de Coopération en matière d'ARmement - OCCAR) [7], das auf eine bessere Verwaltung der Rüstungskooperationsprogramme abzielt.

[6] Parteien der Absichtserklärung und des Rahmenabkommens sind Deutschland, Frankreich, Italien, Schweden, Spanien und das Vereinigte Königreich. Ziel ist die Erleichterung der industriellen Umstrukturierung.

[7] Parteien des OCCAR sind Deutschland, Frankreich, Italien und das Vereinigte Königreich. Diese internationale Organisation zielt auf eine bessere Verwaltung der Kooperationsprogramme ab.

All diese Initiativen auf dem Gebiet des Handels mit und der Produktion von wehrtechnischen Gütern in Europa müssen durch einen schlüssigeren Gesamtrahmen untermauert werden, damit eine größere Rechtssicherheit entsteht und eine größere Zahl von Mitgliedstaaten zur Teilnahme bewegt wird.

Der Erlass der Verordnung (EG) Nr. 150/2003 des Rates [8] zur Aussetzung der Einfuhrabgaben für bestimmte Waffen und militärische Ausrüstungsgüter ist ein Schritt auf dem Weg zur Errichtung eines europäischen Marktes für Verteidigungsgüter.

[8] Auf der Grundlage des Artikels 26 EGV wurde im Januar 2003 eine Verordnung des Rates zur Aussetzung der Einfuhrabgaben auf bestimmte Waffen und militärische Ausrüstungsgüter erlassen. ABl. L 25 vom 30.1.2003, S. 1.

Diese Ziele sind vom derzeit stattfindenden Konvent für die Zukunft Europas noch mehr in den Vordergrund gerückt worden. Eine der Arbeitsgruppen des Konvents erörterte grundlegende Fragen zur Verteidigung und sprach wesentliche Empfehlungen [9] aus, die im Rahmen des Konvents in den kommenden Monaten weiter geprüft und erörtert werden.

[9] Schlussbericht der Arbeitsgruppe 461 "Verteidigung": CONV461/02 vom 16. Dezember 2002.

1.2 Europäische Rüstungs- und Industriepolitik

Den internen Politikbereichen der Europäischen Union, einschließlich der in Lissabon gesteckten Ziele, und ihren externen Zielen wohnt eine gemeinsame Zielvorstellung inne, zu deren Verwirklichung alle Maßnahmen und Instrumente beitragen müssen. Nach Ansicht der Kommission braucht Europa eine vitale Industrie, um seinen Wohlstand zu wahren und zu mehren und gleichzeitig seine ehrgeizigen sozialen, umweltpolitischen und internationalen Ziele zu verwirklichen [10]. Mit ihrer Mitteilung vom 11. Dezember 2002 zur Industriepolitik in einem erweiterten Europa will die Kommission unter anderem das Thema Industrie wieder auf die politische Tagesordnung setzen. Zu den Schlüsselaussagen dieser Mitteilung gehört, dass es sich bei der Industriepolitik von Natur her zwar um eine horizontale Politik handelt, sie jedoch den typischen Merkmalen und dem Bedarf der einzelnen Sektoren Rechnung tragen muss. In diesem Zusammenhang wurden in dem im Juli 2002 veröffentlichten Bericht "Strategischer Ausblick: Luft- und Raumfahrt im 21. Jahrhundert (STAR 21)" die Lage und die Probleme eingehend untersucht, die sich der Europäischen Luft- und Raumfahrt stellen, wobei besonders auf die Notwendigkeit hingewiesen wurde, die rüstungspolitische Dimension anzugehen. Eine ähnliche Untersuchung wurde im Januar 2003 für die Schiffbauindustrie (LeaderSHIP 2015) eingeleitet.

[10] KOM (2002) 714 über die Industriepolitik in einem erweiterten Europa vom 11. Dezember 2002.

In diesem Sinne und mit Blick auf die Frühjahrstagung des Europäischen Rates am 21. März 2003 unterbreiteten die Kommission und auch Mitgliedstaaten Vorschläge zur Strukturreform und die Modernisierung in Europa, um die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft anzuheben und Beschäftigungsmöglichkeiten für alle sicherzustellen. So wurden unter anderem Maßnahmen zur Beseitigung von Markt- und Wettbewerbshemmnissen, zur raschen Fertigstellung der derzeit zur Überprüfung vorliegenden Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt, um Ergebnisse zu erzielen, die eine echte Öffnung der Märkte bewirken, sowie zur Steigerung der Forschungsergebnisse und zur Herstellung einer klareren Verbindung zwischen Forschungsinstituten und Unternehmensgründungen vorgeschlagen.

Gelingt es nicht, den Beitrag, den die Gemeinschaft mit ihren Maßnahmen namentlich in den Bereichen Handel, Entwicklung, Binnenmarkt, Forschung und Wettbewerb leistet, zu steigern, so wird dies zu nicht optimalen Lösungen führen, was die Effizienz der ESVP anbelangt. Gelingt es andererseits nicht, eine europäische Dimension des Verteidigungsgütermarktes und in die Forschung zu investieren, so wird sich dies wiederum mit Sicherheit abträglich auf die Wettbewerbsfähigkeit von Spitzentechnologieunternehmen auswirken. Wissen und Innovation sind die wichtigsten Faktoren, die jene Unternehmen in die Lage versetzen, auf gleicher Basis mit den internationalen Wettbewerbern, beispielsweise den US-amerikanischen Unternehmen, die von der Regierung ihres Landes eine sehr viel umfassendere Unterstützung erhalten, zu konkurrieren und zu kooperieren.

Obgleich einige Unternehmen in Europa Innovatoren von Weltklasse sind, bedeutet die im Vergleich zu ihren Hauptkonkurrenten geringe Patent- und F&E-Tätigkeit in der EU, dass ihre Innovationsleistung weiterhin zu schwach ist. Diese Fakten sind der Hintergrund der unbefriedigenden Wettbewerbsfähigkeit der EU in einigen Wirtschaftszweigen mit hoher Wertschöpfung. Verschiedene Indikatoren der komparativen Exportvorteile lassen erkennen, dass die EU sich tendenziell auf ein mittleres/gehobenes Technologieniveau und kapitalintensive, traditionelle Industriezweige spezialisiert. Wenn die EU auch ihre Stärke in diesen Sektoren, auf die insgesamt mehr Output und Beschäftigung entfallen, behalten muss, so sollte sie sich doch bemühen, ihre Position in Grundlagentechnologien wie IKT, Elektronik, Biotechnologie und Nanotechnologie zu stärken, wo sie oft hinter ihren Hauptkonkurrenten zurückliegt. Technologieintensive Industriezweige sind eine Wissensquelle, und ihre Entwicklungen können Eingang in andere Wirtschaftszweige finden. Doch nicht nur das, sie sind auch die Bereiche mit dem höchsten Produktivitätswachstum. Die relative Schwäche der europäischen Industrie in diesen Bereichen und deren niedriger Anteil an der Gesamtwirtschaftsleistung drücken das allgemeine Wachstums- und Produktivitätsniveau in der EU.

In Wirklichkeit sind es heute gerade die Industriebetriebe und KMU, die ihre Produkte und Dienstleistungen in erster Linie für zivile Verwendungszwecke entwickeln, die einen enormen Beitrag zu den Sicherheits- und Verteidigungssystemen leisten.

Für die Verteidigungsgüterindustrie könnte das in der Mitteilung zur EU-Industriepolitik vorgeschlagene Konzept von Vorteil sein.

1.3 Europäische Rüstungspolitik und die Vorschriften der Verträge

Im Hinblick auf den Handel mit und die Produktion von Rüstungsgütern überschneiden sich Verteidigungspolitik und Industriepolitik. In der Vergangenheit war es schwierig, industrie- und verteidigungspolitische Erfordernisse miteinander zu vereinbaren. Die europäische Rüstungsindustrie litt darunter. Deshalb ist es geboten, einen angemessenen Rahmen festzulegen.

Im Laufe der Jahre hat die breite Anwendung von Artikel 296 EGV [11] zu einer Zersplitterung der Märkte und Industriebetriebe auf nationaler Ebene geführt. Es sollte jedoch möglich sein, die Lage im Rahmen der gegenwärtigen Vertragsbestimmungen zu verbessern. Mit der genügenden Hartnäckigkeit sollte es möglich sein, ein gemeinsames Regelwerk für Verteidigungsgüter festzulegen, das den Besonderheiten von Verteidigungsgütern gebührend Rechnung trägt, so dass nach und nach die Anwendung von Artikel 296 die Ausnahme darstellt. Einige der erforderlichen Regeln fallen gegebenenfalls unter die erste Säule (den EG-Vertrag) oder die zweite Säule (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) des EU-Vertrags [12].

[11] ARTIKEL 296 EGV:

[12] ARTIKEL 17 EU-VERTRAG:

2. ZIELE EINER EUROPÄISCHEN VERTEIDIGUNGSGÜTERPOLITIK

Die rüstungspolitischen Aspekte [13] lassen sich am besten in den folgenden vier Gruppen zusammenfassen:

[13] Sie waren bereits Gegenstand der Kommissionsmitteilung aus dem Jahr 1997 über Waffen, deren Feststellungen und Empfehlungen weiter Gültigkeit haben.

(1) Nachfrage nach Verteidigungsgütern: Harmonisierung der militärischen und sonstigen sicherheitsrelevanten Anforderungen sowie von Planung und Beschaffung von Verteidigungsgütern.

(2) Angebot von Verteidigungsgütern: Vollendung des Prozesses zur Konsolidierung der Verteidigungsgüterindustrie (dafür sind in erster Linie die Industrieunternehmen selbst zuständig); unterstützende politische Maßnahmen und Aktionen der Kommission und der Mitgliedstaaten im Hinblick auf den Aufbau und die Erhaltung einer wettbewerbsfähigen Industriestruktur in Europa.

(3) Markt für Verteidigungsgüter: ein angemessener ordnungsrechtlicher Rahmen, der die internen und externen Aspekte regelt; angemessene Vorschriften für die kostengünstige Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen sowohl durch die Beschaffungsämter für Verteidigungsgüter der Mitgliedstaaten als auch durch ein oder mehrere künftige Europäische Ämter sowie wirtschaftlich wirksame Ausfuhrkontrollen. All dies muss entwickelt werden, wobei jedoch eine ethische Grundeinstellung gewahrt bleiben muss und der gegenseitige Marktzugang zu fördern ist.

(4) Forschung: Kooperation und Kohärenz in der verteidigungsrelevanten Forschung auf europäischer Ebene, Nutzung zivil-militärischer Synergien.

Die Europäische Gemeinschaft dürfte wahrscheinlich im dritten und vierten der oben aufgeführten Bereichen einen Mehrwert erzielen.

2.1 Nachfrage nach Verteidigungsgütern

Auf die neuen allgemeinen Sicherheitsrisiken wird zunehmend im Rahmen multinationaler Koalitionen eingegangen, wozu die Interoperabilität der nationalen Streitkräfte vonnöten ist.

Im Rahmen der ESVP wie auch in der NATO bedürfen auch die Anforderungen an die Verteidigungsgüter dringend einer Harmonisierung. Vom Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit her sollte dies im Rahmen gemeinsamer Verteidigungsgüterprogramme mit den gleichen technischen Merkmalen und einheitlichen Beschaffungsplänen erfolgen. Die Zahl der Verteidigungsgüterprogramme und der sich daraus ergebenden Beschaffungen, die zusammen von möglichst vielen Mitgliedstaaten durchgeführt werden könnten, müsste erhöht werden.

Abgesehen von der größeren Interoperabilität dürfte dieses Vorgehen dazu beitragen, Größenvorteile bei der Produktion und Einsparungen infolge der größeren Verhandlungsmacht bei der Beschaffung zu erzielen. Wenn Planung und Beschaffung auf europäischer Ebene berechenbarer und konsistenter sind, könnte die Industrie natürlich ihre Produktionskapazität auch besser voraussehen und anpassen.

In Anbetracht der langen Lebensdauer von Verteidigungsgütern wird die Harmonisierung von Planung und Beschaffung der Güter zudem von einer Verbesserung des gegenwärtigen Aktionsplans für die europäische Handlungsfähigkeit abhängen, der zu einer längerfristigen Perspektive verhelfen dürfte.

Die allgemeine Ausrichtung, die Überwachung der Fortschritte und die Anpassung der Finanzierungsmethoden an die Vorschläge im Rahmen des Aktionsplans für die europäische Handlungsfähigkeit erfordern die aktive Einbeziehung sowohl des Europäischen Rates als auch der Verteidigungsminister, damit die derzeitige Dynamik nicht verloren geht und die für eine rasche Beschlussfassung erforderliche politische Autorität vorhanden ist.

2.2 Angebot an Verteidigungsgütern

Wie bereits gesagt hat in den letzten Jahren eine stetige Konsolidierung der Verteidigungsgüterindustrie stattgefunden. Dies trifft insbesondere für die Luft- und Raumfahrt zu, die im Zuge ihrer Umstrukturierung ihre europäische Dimension ausgebaut hat. Dagegen ist es zu einer entsprechenden Rationalisierung bei den terrestrischen Systemen und den Schiffswerften noch nicht gekommen. Eine umfassende Umstrukturierung ist jetzt in diesen Sektoren geboten, um Europas Kapazität in den Bereichen, wo Europa traditionell stark und technologisch fortgeschritten war, aufrechtzuerhalten.

Die Erweiterung der EU wird besondere Herausforderungen mit sich bringen, da die Verteidigungsindustrien der neuen Mitgliedstaaten größtenteils mit Verlust arbeiten. Ihre Umstrukturierung und Rationalisierung ist geboten, wenn sie überleben sollen. Dieser Prozess könnte durch eine Sozial- und Regionalpolitik unter Einsatz der gemeinschaftlichen Strukturfonds nach den geltenden Modalitäten gefördert werden.

Die Notwendigkeit, die enormen Entwicklungskosten neuer Systeme gemeinsam zu tragen und Einblick in die grundlegenden Technologien zu erhalten, hat europäische und amerikanische Unternehmen dazu bewegt, Partnerschaften einzugehen, beispielsweise bei dem Joint Strike Fighter unter der Führung von Lockheed Martin, der jetzt zu F-35 umbenannt worden ist und bei dem es sich um das größte Verteidigungsgüterprogramm aller Zeiten handelt im Umfang von 200 Mrd. USD in den nächsten dreißig Jahren. Dieses Programm dürfte noch für viele Jahre im Vordergrund der transatlantischen Beziehungen der Verteidigungsgüterindustrie stehen. Das Projekt eröffnet den beteiligten Ländern für ihre einheimische Industrie die Aussicht auf eine Arbeit auf dem Gebiet der fortgeschrittenen Luft- und Raumfahrttechnologie. Vier EU-Mitgliedstaaten haben sich zur Teilnahme an diesem Programm verpflichtet und rund 4 Mrd. EUR dafür bereitgestellt. Das Pentagon hat 2900 Flugzeuge bestellt. Zur Verdeutlichung des Gefälles, das im Vergleich zur transatlantischen Kaufkraft besteht, sei erwähnt, dass der größte europäische Auftrag auf lediglich 150 Flugzeuge lautet.

Zwischenzeitlich werden nun drei Kampfdüsenflugzeuge in Europa produziert, und zwar der Eurofighter, bei dem es sich um ein Gemeinschaftsunternehmen Deutschlands, Spaniens und des Vereinigten Königreichs handelt, sowie der französische Rafale und schließlich der schwedisch-britische Gripen.

Solche europäischen Projekte weisen bestimmte Vorteile auf. Sie können auch schneller zum Einsatz kommen als der F-35, denn die Kampfflugzeuge Rafale und Gripen befinden sich bereits im Einsatz, und der Einsatz des Eurofighters ist für 2003 geplant.

Solche Entscheidungen über wichtige Verteidigungsgüterprogramme können nachteilige industriepolitische Konsequenzen für die Fähigkeit Europas, eine wettbewerbsfähige einheimische Kampfdüsenflugzeugindustrie aufrechtzuerhalten, haben. Dies wird sich möglicherweise auf die zivilen Aktivitäten und die Verkehrsflugzeugindustrie auswirken.

Die Ergebnisse fallen für die europäischen Firmen recht unterschiedlich aus. Nichtamerikanischen Firmen wird im allgemeinen eine weniger günstige Behandlung zuteil, wenn sie sich bei Lieferungen an US-amerikanische Beschaffungsämter amerikanischen Unternehmen als Lieferanten oder Partner anbieten wollen. Unternehmen aus Europa müssen sich außerdem den besonderen Vorschriften vor Ort beugen, um die Eigentumsvorschriften für Rüstungsfirmen in den Vereinigten Staaten zu beachten. Und selbst dann, wenn europäische Unternehmen oder in einigen Fällen ihre Regierungen umfangreich in neue Waffensysteme investiert haben, die in den USA entwickelt werden sollen, erhalten sie nur selten einen zufriedenstellenden Zugang zu den wichtigsten Konzeptions- und Entwicklungsphasen. Abgesehen davon, dass es möglicherweise nicht gelingt, Unternehmen mit dem Status eines Hauptauftragnehmers in der EU zu halten, wird sich dies zudem auf die Zukunft von Tausenden mit diesen Hauptauftragnehmern direkt oder indirekt verbundenen KMU in ganz Europa nachteilig auswirken.

Die Gefahr besteht, dass die europäische Industrie auf den Stand eines Unterlieferanten US-amerikanischer Hauptauftragnehmer zurückgedrängt werden könnte, während das Know-how den amerikanischen Firmen vorbehalten ist.

Die Umstrukturierungsbeschlüsse in Europa werden in erster Linie von den Unternehmen selbst als Folge der Marktrealität getroffen, wobei auch die Interessen ihrer Aktionäre eine Rolle spielen. Doch dem, was die Unternehmen allein an weiterer Leistungsfähigkeit erbringen können, sind Grenzen gesetzt, solange sich die für sie geltenden Rahmenbedingungen nicht ändern. Mit Blick auf die Versorgungssicherheit haben die Mitgliedstaaten individuell und kollektiv ein eindeutiges Interesse an einer konkurrenzfähigen Industriestruktur, die den Bedürfnissen der einzelstaatlichen Streitkräfte und der ESVP gerecht wird. Außerdem erfordert es das öffentliche Interesse, dass wir die Nebeneffekte in Form ziviler Anwendungen dieser Spitzentechnologie-Industrien berücksichtigen.

2.3. Regelung des europäischen Marktes für Verteidigungsgüter

Die europäische Verteidigungsgüterindustrie befindet sich derzeit in einem kritischen Stadium ihrer Entwicklung, und vermutlich werden die jetzt getroffenen Entscheidungen für ihre Zukunftsaussichten und Stärken in den nächsten Jahrzehnten bestimmend sein. Erschwerend kommt noch hinzu, dass zahlreiche Unternehmen zugleich für den zivilen und den Verteidigungsmarkt produzieren, für die zwei unterschiedliche ordnungsrechtliche Regelungen gelten.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Nachteile beseitigt werden, die den europäischen Unternehmen gegenüber ihren Konkurrenten, namentlich aus den USA, daraus erwachsen, dass es für den Bereich Verteidigungsgüter keine einheitliche Regelung auf EU-Ebene gibt, sondern nur einzelstaatliche Regelungen. Hinsichtlich des Zugangs zu Drittlandsmärkten führt die Tatsache, dass dieses Problem im Allgemeinen auf Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten angegangen wird, dazu, dass Europa hier einen Großteil seiner Verhandlungsstärke einbüßt. Das kollektive Unvermögen der europäischen Firmen und ihrer Regierungen, das Gewicht der Union, dass sie durch ein gemeinsames Handeln erhält, voll auszuspielen, kann der europäischen Industrie nur zum Nachteil gereichen.

Zur Bewältigung dieser Probleme sollten die Mitgliedstaaten die Schaffung eines echten europäischen Marktes für Verteidigungsgüter anstreben. Das würde dem Ziel entsprechen, das bereits von den der Westeuropäischen Rüstungsgruppe (WEAG) angehörenden Mitgliedstaaten festgelegt wurde [14]. In der Praxis hat das Fehlen verbindlicher Verpflichtungen der Verwirklichung dieses Ziels entgegengewirkt. Doch diesem Mangel könnte durch ein EU-Regelwerk abgeholfen werden, mit dem Rechtssicherheit geschaffen und eine einheitliche Anwendung der Rechtsvorschriften erreicht werden. Ein solches Regelwerk könnte auch den Weg für die Einbeziehung einer größeren Zahl von Mitgliedstaaten ebnen.

[14] Deren Verteidigungsminister nahmen bereits ein Paket von Grundsätzen an, das in dem "Coherent Policy Document" (CPD) von 1990 und in einem überarbeiteten CPD von 1999 festgelegt wurde und auf die Ausweitung ihrer Rüstungsaktivitäten auf die gesamte WEAG abzielt.

2.4. Forschung

Die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verteidigungsgüterforschung ist nach wie vor beschränkt und von geringem Ausmaß: lediglich die WEAG [15] ist heute mit der Verwaltung der Forschungs- und Kooperationsprogramme auf dem Gebiet der Verteidigung betraut, verwaltet jedoch nur 2,5 % der europäischen Investitionen in die Verteidigungsgüterforschung. Weder die OCCAR noch die Absichtserklärung befassen sich derzeit mit dem Bereich Forschung.

[15] 19 Mitglieder (die europäischen NATO-Länder): Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich; am 1. Januar 2003 haben die Niederlande für zwei Jahre den Vorsitz übernommen.

Die Investitionen der europäischen Länder liegen um das Vier- bis Fünffache unter denen der USA, und diese Kluft wird durch die Zersplitterung und die Abkapselung der Forschungstätigkeit in Europa noch größer, so dass die USA Qualitätsnormen einführen können, die häufig von den Europäern nur schwer zu erfuellen sind, da es an Investitionen in bestimmten technologischen Schlüsselbereichen fehlt.

Dieser Bereich ist in Europa durch ein recht strikte Trennung zwischen ziviler und militärischer Forschung gekennzeichnet. Der Technologietransfer zwischen dem zivilen und dem militärischen Sektor ist weiterhin schwach, obwohl die Ergebnisse der europäische Verteidigungsgüterforschung nach allgemeinem Dafürhalten sehr wohl auf den zivilen Sektor übertragbar sind. Diese Synergie muss ausgebaut werden, indem sie sich in beiden Richtungen positiv auswirkt, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu steigern und zur Erreichung des vom Europäischen Rat von Barcelona im März 2002 gesetzten Ziels beizutragen, bis zum Jahr 2010 zu erreichen, dass 3 % des BIP in die Finanzierung der Forschung fließen [16].

[16] KOM(2002)499 endg.

Die Forschung im Bereich Verteidigung spielt in der Innovationspolitik der USA eine große Rolle; sie kommt sämtlichen Wirtschaftszweigen auch im zivilen Sektor zugute.

Diese Verflechtung der zivilen und militärischen Forschung gereichte sowohl den US-amerikanischen Verteidigungsgüterherstellern als auch den zivilen Nutzern im Hinblick auf die Erschließung von Märkten, die kommerziellen Möglichkeiten und die Kosten zum Vorteil.

Den amerikanischen Lieferanten sind die Errungenschaften des amerikanischen Militärs auf dem Gebiet der Spitzentechnologie - wobei dieses das gesamte Risiko, die Demonstrations- und Abschreibungskosten übernimmt - zugute gekommen, und dadurch wurde die Integration der militärischen Forschungsergebnisse in zivile Anwendungen gefördert: das Internet (die Schnittstelle "windows-icons-pointer"), der Mikroprozessor "RISC" (der heute in Mobiltelefonen zu finden ist) oder das globale Ortungssystem GPS (Global Positioning System) sind alles Systeme, die ursprünglich im Rahmen der US-amerikanischen militärischen Forschung durch die " Defense Advanced Research Project Agency" (DARPA) finanziert wurden.

3. VORSCHLAEGE FÜR MASSNAHMEN

Die Entwicklung einer europäischen Verteidigungsgüterpolitik wird ein langfristiger Prozess sein, an dem viele verschiedene Akteure beteiligt sind. Im Mittelpunkt der vorliegenden Mitteilung stehen eine Reihe spezifischer Maßnahmen, die nach Auffassung der Kommission zur Erreichung allgemeinerer europäischer Ziele beitragen können. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die Umstrukturierung und Konsolidierung der Rüstungsindustrie gefördert, die Schaffung eines europäischen Marktes für Rüstungsgüter begünstigt und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gesteigert sowie die allgemeineren sozioökonomischen Ziele verwirklicht werden.

3.1 Auf dem Weg zu einem europäischen Markt für Rüstungsgüter

3.1.1 Normung

Die Arbeiten zur Normung von Rüstungsgütern sind zwar weitgehend technischer Natur, aber gleichzeitig eine wichtige Vorbedingung für die Öffnung der nationalen Märkte und die stufenweise Schaffung eines europäischen Binnenmarktes für Rüstungsgüter. Herstellern wie Behörden (Verteidigungsministerien) wird ein gemeinsamer, in Übereinstimmung mit den NATO-Arbeiten aufgestellter Referenzrahmen für Normen zugute kommen. Dies wird zur Steigerung der Kosteneffizienz und der Interoperabilität beitragen. Diese Notwendigkeit ist von allen auf freiwilliger Basis an der Entwicklung eines "Leitfadens zur Normung im Verteidigungsbereich" mitarbeitenden Akteuren erkannt worden. Dieser Leitfaden wird Hinweise auf Normen und normenähnliche Spezifikationen, die üblicherweise zur Unterstützung von Aufträgen zur Beschaffung von Rüstungsgütern verwendet werden, sowie Leitlinien für die optimale Auswahl derartiger Normen enthalten.

Diese derzeit mit Beteiligung der Verteidigungsministerien und der Industrie sowie mit Hilfe des Europäischen Komitees für Normung (CEN) laufenden Maßnahmen werden im Rahmen des Rahmenvertrags für Normung von 1998 finanziert. Die Kommission wird dafür sorgen, dass der Europäische Leitfaden in seiner vorläufigen Fassung bis Ende 2003 und in seiner ersten gebrauchsfertigen Fassung gegen Ende des Jahres 2004 vorliegt.

Als nächste Phase sollte der Leitfaden offiziellen Status erhalten, damit er, sobald er inhaltlich genehmigt ist, systematisch bei Aufträgen zur Beschaffung von Rüstungsgütern verwendet wird. Die Kommission würde dann geeignete ergänzende Maßnahmen vorschlagen, um die Aktualisierung und Benutzung des Leitfadens sicherzustellen.

3.1.2. Überwachung der verteidigungsrelevanten Industrie

Im Einklang mit der Verpflichtung der Gemeinschaft, die Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu gewährleisten, muss die Kommission die Lage in allen Industriezweigen ständig überprüfen. Zur Überwachung der wirtschaftlichen Lage des industriellen Fundaments der Rüstungsindustrie auf Gemeinschaftsebene (einschließlich der neuen Mitgliedstaaten), wozu auch deren Fähigkeit gehört, dem Versorgungsbedarf im Rahmen der ESVP zu entsprechen, muss die Union regelmäßigen Zugang zu den einschlägigen Informationen haben. Der Grad der Wettbewerbsfähigkeit und das für die Entwicklungsarbeit erforderliche Fachwissen, die geographische Verteilung des Know-hows, die F&E-Investitionen u.a.m. müssen bekannt und wohl durchdacht sein, damit die Festlegung von Eckwerten möglich ist und zur Ausarbeitung einschlägiger Maßnahmen beigetragen werden kann. Zudem müssen die Produzenten eine bessere Kenntnis der Marktbedingungen besitzen, unter denen eine Umstrukturierung erfolgen kann.

Deshalb wird vorgeschlagen, eine Überwachung der Rüstungsindustrie unter Verwendung der im Rahmen von EUROSTAT und dem Europäischen Statistischen System (ESS) verfügbaren Daten sowie unter Heranziehung aller einschlägigen Informationsquellen, auch der Industrieverbände, bei gleichzeitiger Wahrung der bestehenden Vorschriften über die Vertraulichkeit der Daten einzuführen.

3.1.3. Innergemeinschaftliche Verbringung

Die Kommission muss feststellen, dass für die innergemeinschaftliche Versendung von Rüstungsgütern schwerfällige und langwierige Verwaltungsverfahren erforderlich sind, da hierfür zunächst eine Vielzahl nationaler Verfahren anfallen. Bei diesen Verfahren handelt es sich um die den Unternehmen auszustellenden Einzelgenehmigungen, um Ein- bzw. Ausfuhrgenehmigungen, um die Kontrolle der Lieferung oder aber um Bescheinigungen über den Endabnehmer. Zudem finden diese Verfahren auf Verteidigungsgüter Anwendung, wenn sie in andere Mitgliedstaaten verbracht werden oder wenn sie in Drittländer ausgeführt werden. Ein Grund für diese komplexen Verfahren besteht darin, dass die Mitgliedstaaten die Endbestimmung der Verteidigungsgüter kontrollieren wollen, vor allem wenn sie nach Drittländern ausgeführt werden.

Die Kommission hat daher in ihren Gremien Arbeiten zusammen mit Regierungsexperten durchgeführt, um Möglichkeiten zur Vereinfachung der innergemeinschaftlichen Verbringung verteidigungsrelevanter Güter aufzuzeigen. Bei einer dieser Möglichkeiten wurde beispielsweise eine Angleichung der nationalen Genehmigungssysteme mit Hilfe des Prinzips der globalen Genehmigung ins Auge gefasst, die für zwischenstaatliche Programme und Industriekooperationsprogramme gelten könnte.

Es wäre wohl notwendig, eine Analyse der Auswirkungen auf den Mehrwert durchzuführen, der durch eine Gesetzesinitiative auf Gemeinschaftsebene bewirkt werden könnte. Den mit den Vorschriften für die Versendung von militärischem Gerät für die Streitkräfte im Rahmen der einschlägigen NATO-Vereinbarungen gewonnenen Erfahrungen könnte hierbei Rechnung getragen werden. Je nach den Ergebnissen dieser Prüfung wird die Kommission dann ein geeignetes Rechtsinstrument (Verordnung oder Richtlinie) vorschlagen. Die diesbezüglichen Arbeiten werden Ende 2004 beginnen.

3.1.4. Wettbewerbspolitik

Die Wettbewerbspolitik ist ein wesentlicher Bestandteil des gemeinsamen Marktes und stellt weder ein Hindernis für den technologischen Wandel noch ein Hemmnis für die Privatinitiative dar. Darüber hinaus ist dafür Sorge zu tragen, dass die durch die Marktkräfte bewirkten Veränderungen, beispielsweise durch Fusionen und Übernahmen, nicht zur Schaffung oder Stärkung beherrschender Stellungen führen, sondern vielmehr einen Nutzen in Form von Innovation und optimalem Preis-Leistungsverhältnis bewirken.

Insofern als der Kommission im Rahmen der gemeinschaftlichen Fusionskontrolle rein militärische Fusionen notifiziert wurden, hat sie gegen derartige Schritte keine Einwände erhoben. Kürzlich kam es indessen zu komplexen grenzüberschreitenden Fusionen, die eine sorgfältige Bewertung ihrer allgemeinen Auswirkungen auf den Wettbewerb, vor allem für Produkte mit doppeltem Verwendungszweck und für zivile Produkte, erfordern. Die Industrie wie auch die Regierungen würden eine größere Klarheit begrüßen. Die Hersteller brauchen stabile und transparente Rahmenbedingungen, unter denen eine Umstrukturierung stattfinden kann. Zudem ist auch den Interessen der anderen Marktteilnehmer und insbesondere der Kunden, Konkurrenten und Unterauftragnehmer aus anderen Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen.

Dem Verteidigungssektor kann aufgrund seiner besonderen Merkmale und vor allem der engen Beziehungen zu den staatlichen Behörden direkt oder indirekt staatliche Unterstützung, die eine staatliche Beihilfe darstellt, zuteil werden. Nach den Bestimmungen des Artikels 296 EGV ist insofern als die Unternehmen lediglich militärisches Gerät herstellen, Artikel 87 EGV über staatliche Beihilfen bis heute nicht angewandt worden. Auch sind solche Beihilfen bisher noch nicht mit der Begründung notifiziert worden, dass sie zur Ausführung "wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse" beitragen, wie es in Artikel 87 Absatz 3) Buchstabe b heißt. Die staatliche finanzielle Unterstützung für die Produktion von Rüstungsgütern sollte auf jeden Fall die Wettbewerbsbedingungen auf dem gemeinsamen Markt für Güter, die keinen speziellen militärischen Verwendungszweck haben, nicht verändern. Dieser Aspekt ist ganz besonders wichtig, wenn die betreffenden Unternehmen sowohl rein militärische als auch zivile Güter herstellen. Unbedingt ist also sicherzustellen, dass es zu keiner Quersubventionierung zwischen diesen beiden Produktionstätigkeiten kommt. Beihilfen für nicht rein militärische Produkte fallen unter die für staatliche Beihilfen geltenden Standardbestimmungen.

Die Kommission beabsichtigt, weitere Überlegungen über die Anwendung von Wettbewerbsregeln im Verteidigungssektor unter entsprechender Berücksichtigung der besonderen Merkmale dieses Bereichs und der Bestimmungen des Artikels 296 EGV anzustellen.

3.1.5. Besserer Mitteleinsatz bei der Beschaffung von militärischem Gerät

Die Beseitigung der Mängel auf den europäischen Märkten für Rüstungsgüter würde Vorteile in Form eines größeren Wettbewerbs, eines internationalen Warenaustauschs, weniger F&E-Doppelarbeit sowie von Skalengewinnen und Lerneffekten bei der Herstellung bringen.

Mit einer weiteren Öffnung des Beschaffungswesens für Rüstungsgüter auf europäischer Ebene wird sichergestellt, dass sämtliche Unternehmen mit den gleichen Schnittstellen und Prozessen für die Entwicklung, Lieferung und Unterstützung von Ausrüstung wie auch für die Teilnahme an Ausschreibungen zu tun haben. Die auch der WEAG angehörenden Mitgliedstaaten der EU haben dieses Konzept bereits gebilligt und den Versuch unternommen, ihre jeweiligen Märkte durch die Einrichtung nationaler Kontaktstellen für das Auftragswesen und die Veröffentlichung ihres Beschaffungsbedarfs im "Amtsblatt" ihres Landes zu öffnen. Durch das Fehlen einer bindenden Verpflichtung wird dieses Unterfangen jedoch in seiner Wirkung geschwächt.

Ein erster Schritt hin zur Harmonisierung der Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen bestuende darin, die einzelnen Praktiken zu untersuchen und ein gemeinsames Konzept zu entwickeln.

Auf dieser Grundlage sollten in der EU Überlegungen darüber angestellt werden, wie sich die Beschaffung von Rüstungsgütern auf einzelstaatlicher und auf Gemeinschaftsebene optimieren ließe. Dies beträfe Güter, die von den Verteidigungsministerien der Mitgliedstaaten beschafft werden oder von einem Europäischen Amt, das gegebenenfalls in Zukunft eingerichtet wird. Das Endziel müsste natürlich in der Schaffung eines einzigen Regelwerks für die Beschaffung von wehrtechnischen Gütern in Europa bestehen.

In den letzten Jahren sind mehrere wichtige Gerichtsurteile ergangen, die für diese Arbeiten von Relevanz sind - insbesondere tragen sie dazu bei, die Tragweite von Artikel 296 abzugrenzen. Die Kommission wird bis Ende 2003 eine Mitteilung zu Auslegungsfragen in Verbindung mit den Auswirkungen dieser Urteile veröffentlichen.

Gleichzeitig wird sie an einem Grünbuch arbeiten, dass eventuell 2004 veröffentlicht wird und als Grundlage für die Erörterungen mit den betroffenen Akteuren dienen kann. Angestrebt würde das Erreichen von Einvernehmen über Vergabevorschriften, die für Verteidigungsgüter je nach ihrer Empfindlichkeit gelten.

Mit der Errichtung eines europäischen Marktes für Rüstungsgüter, der auf der Grundlage eines lauteren Wettbewerbs zwischen den europäischen Unternehmen funktioniert, wären Ausgleichspraktiken (d.h. Praktiken, die eine Kompensation der Industrie als Bedingung für den Erwerb von Rüstungsgütern und/oder Dienstleistungen beinhalten) nicht mehr erforderlich. Aufgrund der bestehenden vertraglichen Verpflichtungen wären allerdings Übergangsregelungen zu schaffen. Das oben erwähnte Grünbuch wird sich auch mit der Frage des Ausgleichs unter innergemeinschaftlichen wie auch externen Gesichtspunkten befassen.

3.1.6. Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck

Güter mit doppeltem Verwendungszweck sind Güter, einschließlich Datenverarbeitungsprogramme und Technologie, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können [17]. Die Mitgliedstaaten überwachen die Ausfuhr dieser Güter und nehmen jeweils für sich an einer Reihe informeller (politisch, aber nicht rechtlich bindender) internationaler Ausfuhrkontrollregelungen teil [18].

[17] Die Definition ist der Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 vom 22. Juni 2000 entnommen.

[18] Die Australiengruppe überwacht Ausfuhren und Versendungen, die zur Verbreitung chemischer und biologischer Waffen führen könnten.

Die EG-Verordnung (1334/2000), die auf Artikel 133 EGV basiert, unterstützt zwar den Grundsatz des freien Warenverkehrs in der EU, sieht jedoch auch rechtlich bindende allgemeine Grundsätze und Vorschriften für die einzelstaatliche Umsetzung und Durchsetzung der Kontrollen der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck durch die Mitgliedstaaten vor. Mit den Ausfuhrkontrollregelungen besteht eine enge Verknüpfung, da die Verordnung eine allgemeine Liste der einer Kontrolle unterliegenden Güter enthält, die wiederum das direkte Ergebnis der im Rahmen der Regelungen einvernehmlich getroffenen Beschlüsse ist.

Wegen der unterschiedlichen Umsetzung der Verpflichtungen zur Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck durch die Länder, die an den Ausfuhrkontrollregelungen teilnehmen (ganz zu schweigen von den Ländern, die nicht daran teilnehmen), ist sorgsam darauf zu achten, dass zivile Industriezweige wie der kerntechnische, der chemische, der biologische, der pharmazeutische Bereich, die Raum- und Luftfahrt und die Informationstechnologien ausgeklammert werden, die durch die Kontrollen möglicherweise beeinträchtigt und denen dadurch unnötige oder ungleiche Beschränkungen auferlegt werden.

Durch die rechtliche Umsetzung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Exportkontrollregelungen gefassten Beschlüsse erlegt die Gemeinschaft der europäischen Industrie Exportkontrollbeschränkungen auf. Die Kommission ist kein Mitglied (die Australiengruppe ausgenommen) der Regelungen. Sie muss jedoch mehr einbezogen werden, damit sie wirksamer zur Koordinierung der Standpunkte der Mitgliedstaaten innerhalb der einzelnen Regelungen beitragen und die Interessen der Gemeinschaft vertreten kann. Die Kommission unterstützt das zentrale Anliegen des Schutzes der EU-Bürger, würde insbesondere aber auch das Funktionieren des Binnenmarktes und die wirtschaftlichen Interessen einer Vielzahl verschiedener ziviler Industriezweige untersuchen.

Die EG schreibt zwar aus Sicherheitsgründen und im Einklang mit den Beschlüssen, die in den für Exportkontrolle zuständigen Gremien gefasst wurden, Exportkontrollen für Waren mit doppeltem Verwendungszweck vor, doch sollten auch die Auswirkungen derartiger Kontrollen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Industriezweige, die Verteidigungsgüter und Waren mit doppeltem Verwendungszweck herstellen, berücksichtigt werden. Alle diese Aspekte sind im Hinblick auf die Erweiterung der EU einer angemessenen Lösung zuzuführen, wenn sichergestellt werden soll, dass weder der Binnenmarkt für Güter mit doppeltem Verwendungszweck noch die gemeinschaftlichen Exportkontrollregelung beeinträchtigt werden.

Die Kommission wird in den einschlägigen Arbeitsgruppen des Rates die Frage aufwerfen, wie sich diese Ziele mit den Mitgliedstaaten erreichen lassen; hierzu gehören auch die besonderen Herausforderungen, die sich mit der Erweiterung stellen.

3.2 Auf dem Weg zu einem schlüssigeren europäischen Forschungsaufwand

Die Kommission ist aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung mit der Verwaltung der Forschungsprogramme der Gemeinschaft und ihrer Initiativkraft, um zu einer besseren Koordinierung der nationalen Forschungsprogramme beizutragen, bereit, ihr Wissen in den Dienst einer Initiative zur Förderung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der globalen Sicherheit zu stellen.

Die aus der Schaffung des Europäischen Forschungsraums gezogenen Lehren zeigen, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten aus nationalen Forschungsprogrammen größeren Nutzen ziehen könnten, wenn diese besser koordiniert wären. Dies gilt ebenfalls für den Bereich der fortgeschrittenen sicherheitsrelevanten Forschung. Durch eine Bündelung der europäischen Anstrengungen in einer mittelfristigen oder Langzeitperspektive ließe sich die Entwicklung fortgeschrittener und für Europa entscheidender Technologien besser gewährleisten und ein wirklicher « europäischer Mehrwert » erzielen.

In diesem Sinne und wie vom Europäischen Parlament in seiner Entschließung vom 10. April 2002 bereits vorgeschlagen wird die Kommission die Vertreter der nationalen Verwaltungen, der Industrie und der auf diesem Gebiet bereits umfangreich tätigen Forschung auffordern, im Laufe des Jahres 2003 eine europäische Agenda für die Forschung auf dem Gebiet der globalen Sicherheit aufzustellen und die geeignetsten Modalitäten festzulegen, wie hierauf eine gemeinsame Antwort gefunden werden kann.

Zur Vorbereitung dieser Agenda für die fortgeschrittene Forschung auf dem Gebiet der globalen Sicherheit beabsichtigt die Kommission, vorbereitende Maßnahmen einzuleiten, die sie zusammen mit den Mitgliedstaaten und der Industrie im Hinblick auf bestimmte konkrete Aspekte, die insbesondere für die Erfuellung der Petersberg-Aufgaben von Nutzen sind, umzusetzen gedenkt. Eine solche vorbereitende Aktion mit einer Dauer von höchstens drei Jahren würde eine Pilotphase darstellen und dürfte es ermöglichen, die erforderlichen Erfahrungen zu sammeln, um die Bedingungen und Modalitäten zu prüfen, die einer wirksamen Zusammenarbeit zwischen den nationalen Forschungsprogrammen auf den Gebiet der globalen Sicherheit förderlich sind. Sie würde eine begrenzte Anzahl von Themen, die in den verschiedenen Bereichen sorgfältig ausgewählt werden, wobei fortgeschrittene Technologien zu kombinieren sind, und gezielte flankierende Maßnahmen beinhalten.

4. THEMEN FÜR WEITERE ÜBERLEGUNGEN DER EU UND DER MITGLIEDSTAATEN

4.1 Vorschläge für ein Europäisches Beschaffungsamt für Wehrtechnik

Im Vertrag über die Europäische Union (Artikel 17) heißt es, dass die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik in einer von den Mitgliedstaaten als angemessen erachteten Weise durch eine rüstungspolitische Zusammenarbeit zwischen ihnen unterstützt wird". Die Möglichkeit der Schaffung eines Europäischen Amtes für Wehrtechnik ist in der Erklärung zur WEU im Anhang zu den Verträgen von Maastricht und Amsterdam vorgesehen. Die Arbeitsgruppe für Verteidigungsfragen des Konvents schlug unter anderem vor, ein Europäisches Amt auf zwischenstaatlicher Basis einzurichten, dass sich mit Wehrtechnik und strategischer Forschung befasst und auch mit sicherstellen könnte, dass die Fähigkeiten verbessert werden. Dieser Vorschlag wurde von der französisch-britischen Erklärung unterstützt, die im Rahmen des Gipfeltreffens von Le Touquet am 4. Februar 2003 abgegeben wurde.

Einige Mitgliedstaaten haben mehrere gemeinsame Beschaffungs- und Forschungsinitiativen wie die OCCAR, die Absichtserklärung und die WEAO auf den Werg gebracht. Jede EU-Initiative sollte auf dieser Grundlage aufbauen. Wir sollten die Schaffung eines EU-Rahmens für Verteidigungsgüter anstreben, der folgendes beinhaltet:

- gemeinsame Programme auf der Grundlage des OCCAR, bei denen nach und nach Länder hinzugezogen werden, die sich an einer derartigen Zusammenarbeit gemäß den OCCAR-Bestimmungen (d.h. Aufgabe des auf dem Grundsatz des "juste retour" basierenden Konzepts) beteiligen möchten;

- Forschung und Technologie: Die im Rahmen der Westeuropäischen Rüstungsorganisation (WEAO) vereinbarte Europa-Erklärung ("Europa MoU") beinhaltet eine Reihe nützlicher Ideen, die weiter ausgebaut werden könnten; in einer längerfristigen Perspektive sollte die EU die Einrichtung einer europäischen Stelle für Projekte auf dem Gebiet der verteidigungsrelevanten fortgeschrittenen Forschung (DARPA - Defence Advance Research Project Agency) ins Auge fassen.

- Beschaffung von Serienausrüstungen. Mit dieser Frage befasst man sich gegenwärtig nicht in Europa. Es ist jedoch an der Zeit, dies zu tun.

Ein zur Überwachung eines solchen EU-Rahmens eingerichtetes Amt (oder derartige Ämter), sollte(n) die politische Option der Mitgliedstaaten widerspiegeln, dass diese Arbeit größtenteils auch weiterhin außerhalb des Rahmens des gegenwärtigen EG-Vertrages erfolgen sollte. Es wäre indessen angebracht, gemeinschaftliche Mechanismen und Instrumente zu schaffen, zu denen nach Ansicht der Mitgliedstaaten die Gemeinschaft einen Beitrag leisten kann (zum Beispiel, wenn Marktmechanismen betroffen sind oder wenn es möglich ist, bei der Forschung die Erfahrungen mit Rahmenprogrammen im zivilen Bereich zu nutzen). Auch auf längere Sicht könnten die Mitgliedstaaten beschließen, zentrale Finanzmechanismen einzuführen, damit sichergestellt ist, dass Mitgliedstaaten mit unverhältnismäßig niedrigen nationalen Verteidigungshaushalten trotzdem ihren angemessenen Beitrag zu den EU-Fähigkeiten leisten.

Ein weiterer Vorteil eines derartigen EU-Rahmens für Rüstungsgüter besteht darin, dass dadurch in einigen Fällen die Position der EU bei der Aushandlung von Handelsabkommen gestärkt würde.

4.2 Versorgungssicherheit

Bis vor Kurzem wurde die Frage der Versorgungssicherheit in erster Linie von jedem Mitgliedstaat für sich angegangen. Der Prozess der Konsolidierung im Verteidigungsbereich, der unverzichtbar ist, wenn Europa weiterhin über eine wettbewerbsfähige industrielle Grundlage verfügen will, wird wahrscheinlich zu einer stärkeren sektoralen Konzentration führen. Die Regierungen werden gezwungen sein, den Verlust einheimischer Kapazitäten zu akzeptieren, Rüstungsgüter direkt bei ausländischen oder transnationalen Unternehmen einzukaufen und Veränderungen bei den Eigentumsverhältnissen von Rüstungsunternehmen zuzulassen. Eine gegenseitige Abhängigkeit der Nationen bei der Versorgung mit bestimmtem militärischen Gerät besteht bereits. Einige Länder kaufen ganze Systeme bei ausländischen Firmen ein, und selbst wenn ein Land seine Beschaffungskäufe bei einheimischen Lieferfirmen tätigt, beinhaltet das meiste komplexe Gerät einige Produktbestandteile aus ausländischen Lieferquellen.

Beim Übergang zu einem gemeinschaftsweiten Konzept der Versorgungssicherheit könnten die Regierungen:

- die Aufrechterhaltung nicht wettbewerbsfähiger Überkapazitäten durch die Vergabe von Aufträgen an einheimische Unternehmen vermeiden,

- transnationale Fusionen, die veränderte Eigentumsverhältnisse mit sich bringen, zulassen,

- transnationale Bewegungen und Versetzungen von Arbeitskräften, die für als geheim eingestufte Aufgaben eingesetzt werden, fördern,

- transnationale Versendungen von Gütern und Technologie zulassen.

Ein solches Konzept würde de facto zur Diversifizierung der Versorgungsquellen beitragen und somit die Abhängigkeit von nur einem Lieferanten, beispielsweise den Vereinigten Staaten, verringern.

Die Fortschritte der EU auf diesem Gebiet sollten auf der bereits in anderen Foren wie der NATO und der WEAG geleisteten Arbeit aufbauen.

4.3 Aspekte des Handels mit Verteidigungsgütern

Eine größere Öffnung der Auslandsmärkte, insbesondere des US-Marktes, für europäische Rüstungsgüter ist eines der Hauptanliegen, da es für die EU-Rüstungsindustrie unverzichtbar ist, ihre Entwicklungskenntnisse und ihre Kompetenz auf dem Gebiet der Spitzentechnologie aufrecht zu erhalten und fortzuentwickeln. Wenn das nicht geschieht, werden die meisten nationalen Märkte in Europa den amerikanischen Herstellern weiterhin offenstehen, während den europäischen Herstellern, von einigen wenigen in den USA ansässigen Unternehmen in europäischem Besitz abgesehen, weiterhin der Zugang zum amerikanischen Markt verwehrt ist.

Eine größere Glaubwürdigkeit könnte hier durch die Konsolidierung der nationalen Rüstungsgütermärkte und die Nutzung der Möglichkeiten des gemeinsamen europäischen Haushalts für die Beschaffung von Rüstungsgütern (auf nationaler und Unionsebene) erreicht werden. Hierdurch würde ein größeres Verhandlungskapital bewirkt, um auf eine stärkere Gegenseitigkeit hinzuwirken und bessere Ausgangsbedingungen für europäische Unternehmen zu erreichen, die Zugang zu den amerikanischen Märkten erhalten wollen.

Bei einigen dieser Aspekte besteht noch weiterer Handlungsbedarf. Die Kommission wird hierauf zu einem späteren Zeitpunkt zurückkommen.

Zum Aspekt der Ethik im Waffenhandel hat der Rat 1998 einen EU-Verhaltenskodex für Waffenexporte erlassen. Dieser Verhaltenskodex ist ein politisch bindendes Instrument, mit dem "höhere gemeinsame Standards" erreicht werden sollen; dieser Verhaltenskodex ist von den Mitgliedstaaten zu verwenden, wenn sie über Waffenexporte zu entscheiden haben; damit sollen außerdem Ausfuhren konventioneller Waffen transparenter werden. Er beinhaltet ferner einen besonderen operativen Mechanismus, der dazu ausgelegt ist, Mitgliedstaaten davon abzuhalten, Verkäufe preislich zu unterbieten, die von anderen EU-Staaten abgelehnt wurden. Es wurde eine gemeinsame Liste militärischer Güter vereinbart, auf die der Kodex Anwendung findet und die als Richtschnur dient; den Mitgliedstaaten steht es indessen frei, ihre eigenen Listen zu benutzen.

Ein erster Schritt in Richtung auf eine praktische Lösung zur Rationalisierung der Exportbeschlüsse in Verbindung mit Produkten multinationaler Unternehmen wurde von den sechs Staaten getan, die die Absichtserklärung unterzeichnet haben. Die in der Absichtserklärung entwickelten Vorstellungen sollten als Grundlage für künftige EU-Bestimmungen dienen. Wenn beschlossen wird, in Drittländer zu exportieren, ist zu berücksichtigen, dass die in die Genehmigungen einbezogenen Mitgliedstaaten zuvor konsultiert werden müssen, wobei die politische Verantwortung des letzten Ausfuhrstaates anerkannt wird.

5. Schlussfolgerung

Mit dieser Mitteilung soll ein weiterer Beitrag zu einer größeren Leistungsfähigkeit der Rüstungsindustrie geleistet werden; das ist sowohl ein Ziel an sich als auch eine große Herausforderung, wenn die Union eine erfolgreiche ESVP entwickeln will. Deshalb schlägt die Kommission vor:

* die erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen, damit sichergestellt ist, dass der Europäische Normungsleitfaden bis 2004 fertiggestellt ist, und sodann geeignete ergänzende Maßnahmen für die Aktualisierung dieses Leitfadens und seine Benutzung vorzuschlagen;

* die Überwachung der Rüstungsindustrie unter Verwendung der im Rahmen von EUROSTAT und dem Europäischen Statistischen System sowie anderer einschlägiger Informationsquellen verfügbaren Daten unter Wahrung der bestehenden Vorschriften im Hinblick auf die Vertraulichkeit der Daten einzuleiten;

* 2003 eine Untersuchung zur Bewertung der Auswirkungen einzuleiten und je nach dem Ergebnis dieser Studie Ende 2004 mit der Ausarbeitung des geeigneten Rechtsinstruments zur Erleichterung der innergemeinschaftlichen Verbringung von Rüstungsgütern zu beginnen;

* weitere Überlegungen über die Anwendung von Wettbewerbsregeln im Verteidigungssektor unter Berücksichtigung der besonderen Merkmale dieses Bereichs und der Bestimmungen des Artikels 296 EGV anzustellen;

* Überlegungen darüber anzustellen, wie sich die Beschaffung von Rüstungsgütern auf einzelstaatlicher und auf Gemeinschaftsebene optimieren ließe. In Anbetracht der in den letzten Jahren ergangenen wichtigen Gerichtsurteile, die insbesondere zur Abgrenzung der Trragweite von Artikel 296 beitragen, wird die Kommission bis Ende 2003 eine Mitteilung zu Auslegungsfragen in Verbindung den Auswirkungen dieser Urteile veröffentlichen. Gleichzeitig wird sie an einem Grünbuch arbeiten, das eventuell 2004 veröffentlicht wird und als Grundlage für die Erörterungen mit den betroffenen Akteuren dienen kann;

* in den einschlägigen Arbeitsgruppen des Rates die Frage der Beteiligung der Kommission an den Exportkontrollregelungen aufzuwerfen;

* vorbereitende Maßnahmen für die fortgeschrittene Forschung auf dem Gebiet der globalen Sicherheit einzuleiten, um zusammen mit den Mitgliedstaaten und der Industrie bestimmte konkrete Aspekte umzusetzen, die insbesondere für die Erfuellung der Petersberg-Aufgaben von Nutzen sind;

* weiterhin an einem möglichen EU-Rahmen für Rüstungsgüter zu arbeiten, der von einem Amt (oder Ämtern) beaufsichtigt wird. Mit diesem Rahmen werden nationale Initiativen gebündelt - vor allem bei gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsprogrammen und bei der Beschaffung von Serienausrüstung. Dadurch werden mehr Mitgliedstaaten ermutigt, sich an solchen Programmen zu beteiligen, und die EU wird in die Lage versetzt, gegebenenfalls gemeinschaftliche Mechanismen und Instrumente einzusetzen.