Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - ,Thinking small" in einer grösser werdenden Union
/* KOM/2003/0026 endg. */
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MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT - ,THINKING SMALL" IN EINER GRÖSSER WERDENDEN UNION
Bei seiner Tagung in Lissabon setzte der Europäische Rat das Ziel, Europa bis 2010 zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensorientierten Wirtschaft der Welt zu machen. Europas Wettbewerbsfähigkeit hängt stark von seinen kleinen Unternehmen ab, die eine der Hauptquellen für Arbeitsplätze, ein Nährboden für Geschäftsideen und ein treibender Faktor für Unternehmertum sind. Aus diesem Grund billigte der Europäische Rat bei seiner Tagung in Feira das Prinzip, zuerst in kleinen Dimensionen zu denken (,think small first") [1]; als einen Weg des Fortschritts zu den Zielen von Lissabon. Diese Botschaft wurde im Frühlingsbericht der Kommission 2003 an den Europäischen Rat bei seiner Frühjahrstagung nochmals bestätigt. Dieser legt besonderes Augenmerk auf die Förderung von Investitionen, Arbeitsplätzen und Wachstum durch Wissen, Innovation und Geschäftsdynamik [2];.
[1] Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Europäischen Charta für Kleinunternehmen, der die Staats- bzw. Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten auf der Tagung des Europäischen Rates am 19. und 20. Juni 2000 in Santa Maria da Feira zugestimmt haben (Anlage III der Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates in Santa Maria da Feira).
[2] Die Entscheidung für Wachstum: Wissen, Innovation und Arbeit in einer auf Zusammenhalt gegründeten Gesellschaft, KOM(2003) 5, 14.1.2003.
Dies gelingt nur, wenn das Umfeld für Unternehmen im Binnenmarkt verbessert wird, was z. B. bedeutet, dass den Unternehmen durch die Rechts- und Verwaltungsvorschriften eine minimale Belastung entsteht und dass sie Zugang zu Finanzmitteln haben. Erforderlich sind außerdem ein unternehmerisches Denken, das Menschen veranlasst, aus Ideen Unternehmen zu machen und aus Misserfolgen zu lernen. Es erfordert auch, dass die EU einen positiveren Ansatz gegenüber unternehmerischen Initiativen und der Übernahme von Risiken entwickelt.
Um dieser Herausforderung gerecht zu werden, veröffentlichen die Kommission und ihre Dienststellen eine Reihe von Dokumenten, die den Fortschritt bei der Förderung der europäischen kleinen und mittleren Unternehmen bewerten. Diese Dokumente untersuchen, ob die Union ihre Verpflichtungen erfuellt, und wie freundlich gegenüber Kleinunternehmen das entstehende Geschäftsumfeld ist. Die vorliegende Mitteilung dient als ,Kurzfassung" dieser Berichte und legt den Schwerpunkt auf fünf Schlüsselbotschaften.
Diese Mitteilung und Berichte
- Bericht über die Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen [3];
[3] KOM (2003) 21 vom 21 Januar 2003.
- Bericht über die Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen in den Beitrittsländern [4];
[4] SEK (2003) 57.vom 21 Januar 2003.
- ,Ein unternehmerisches Europa schaffen - Die Aktivitäten der Union zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)" [5];
[5] SEK (2003) 58.vom 21 Januar 2003.
- ,Der KMU-Beauftragte: eine aktive Schnittstelle zwischen der Kommission und dem Mittelstand" [6].
[6] SEK (2003) 60.vom 21 Januar 2003.
helfen dabei, alles für das Grünbuch für Unternehmertum vorzubereiten, dass am gleichen Tag herausgegeben wurde, und den allgemeinen Ansatz der Union zu Unternehmertum untersucht, als auch auch die Bedingungen zur Sicherstellung der Wachstumskapazität europäischer Unternehmen.
Die meisten Maßnahmen zur Verbesserung des Umfelds für Kleinunternehmen fallen unter nationale Verantwortung. In diesem Zusammenhang zielt ein großer Teil der Arbeit der Kommission darauf ab, den Mitgliedstaaten dabei zu helfen, ihre Leistungen durch die sogenannte offene Koordinierungsmethode zu verbessern, die auf einen Antrag des Europäischen Rats in Lissabon zurückgeht.
1. Europa muss den Kleinunternehmen besser zuhören
Mit Abstand die meisten europäischen Unternehmen sind Kleinunternehmen. Deshalb haben sich die Mitgliedstaaten dem Grundsatz ,Think small first" verpflichtet. Eine der Schwierigkeiten ist dabei jedoch, dass Kleinunternehmen und deren Angestellte ihre Bedenken nicht immer gut zu Gehör bringen. Sie mögen den Eindruck haben, dass es für sie dringendere Probleme gibt als Gespräche mit der Regierung. Als Folge davon wird der Mittelstand, wenn es um Politik und Rechtsetzung geht, in der gesamten EU nach wie vor nur in geringem Umfang gehört.
Der Bericht über die Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen zeigt, dass einige Mitgliedstaaten jedoch mit gutem Beispiel vorangehen, denn sie haben verschiedene Kanäle gefunden, um Kleinunternehmen zu erreichen. Der britische Small Business Council (Rat für Kleinunternehmen) z. B. veranstaltet im gesamten Land Anhörungen mit Kleinunternehmen und vertritt ihre Interessen gegenüber der Regierung. Sein Vorsitz nimmt an Ministertreffen teil und legt der Regierung jährlich Grundsatzempfehlungen vor. Die dänische Verwaltung befragt jedes Jahr mehr als 1 000 repräsentative Unternehmen zu dem für sie entstehenden Verwaltungsaufwand. In Schweden wurde ein neues Verfahren zur Messung des Verwaltungsaufwands entwickelt, und in Finnland sind die Unternehmen in Arbeitsgruppen vertreten, die Rechtsvorschriften abfassen. In Deutschland und Österreich werden Unternehmensverbände regelmäßig zu Gesetzentwürfen gehört.
Andererseits erhalten Kleinunternehmen in verschiedenen Ländern noch immer nicht die Möglichkeit, ihre Interessen und Bedenken zu äußern. Es muss dringend mehr getan werden, damit Kleinunternehmen ihre Stimme zu Gehör bringen können.
Diese Notwendigkeit wird in der erweiterten Union noch deutlicher zu Tage treten. Aus dem Bericht zur Umsetzung der Europäischen Charta in den Beitrittsländern ist ersichtlich, dass in mehreren dieser Länder Instrumente zur Einbeziehung von Unternehmensvertretern in Politik und Rechtsetzung erst noch entwickelt werden müssen. Dem Feedback der Unternehmen kommt eine Schlüsselrolle zu, wenn von Anfang an gewährleistet werden soll, dass neue Maßnahmen zur Förderung der unternehmerischen Initiative Erfolg haben.
Zusätzlich müssen auch die Unternehmensverbände, vor allem die des Mittelstandes, dazu beitragen, dass sie ihre Vertretungsfunktion noch wirksamer wahrnehmen. Ihre Mitglieder sollten erkennen, dass dies in ihrem Interesse liegt, und ihre Verbände entsprechend unterstützen.
Kleinunternehmen anzuhören und ihre Belange in die verschiedenen Gemeinschaftspolitiken zu integrieren gehört zu den Hauptaufgaben des KMU-Beauftragten der Kommission, der vor gut einem Jahr in der Generaldirektion Unternehmen ernannt wurde. Er hat die Funktion eines Vermittlers zwischen den Vertretern der KMU und den Kommissionsdienststellen und bemüht sich darum, dass die Politiken und Maßnahmen der Union den Bedürfnissen des Mittelstandes Rechnung tragen. Der KMU-Beauftragte kann eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, innerhalb der Kommission das Bewusstsein für Mittelstandsfragen zu schärfen, den Dialog mit den Unternehmensverbänden zu fördern und den Grundsatz ,Think small first" weiter zu propagieren.
2. Die Mitgliedstaaten übernehmen voneinander zunehmend vorbildliche Lösungen
Wenn es darum geht, Kleinunternehmen zuzuhören, so können die Mitgliedstaaten eindeutig von vorbildlichen Lösungen lernen. Auf anderen Gebieten geschieht dies bereits nach und nach, wie im Bericht über die Umsetzung der Charta dargelegt wird. Immer mehr Mitgliedstaaten zeigen auf, dass sie sich bei der Konzeption ihrer nationalen Maßnahmen von den Ideen anderer Länder haben beeinflussen lassen. Dies ist ein echter Fortschritt, der in Einklang mit den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates in Barcelona steht.
Dänemark z. B. hat eine Internetseite für die Online-Eintragung von Unternehmen entwickelt. Diese Maßnahme geht bis zu einem gewissen Grad auf die Ergebnisse eines EU-weiten Projekts zurück. Schweden hat ein Kreditgarantiesystem für KMU eingerichtet, das sich an niederländischen und finnischen Vorbildern orientiert. Belgien hat bei der Konzeption seiner Cluster-Politik von den Erfahrungen Dänemarks, Frankreichs, der Niederlande und Österreichs gelernt [7].
[7] Diese Maßnahmen werden in den Berichten 2002 der Mitgliedstaaten über die Umsetzung der Charta beschrieben: http://europa.eu.int/comm/enterprise/ enterprise_policy/charter/charter2003.htm.
Die Kommission fördert diesen Prozess des Lernens aus vorbildlichen Lösungen anderer, der jetzt Früchte zu tragen beginnt. Die Beitrittsländer werden nun ebenfalls in diesen Prozess einbezogen. An einigen ihrer innovativen Maßnahmen können sich die Mitgliedstaaten orientieren.
Die Mitgliedstaaten lernen zwar voneinander, doch ist der Entwicklungsstand in den einzelnen Ländern nach wie vor unterschiedlich. Die Online-Eintragung eines Unternehmens z. B. ist in einigen Mitgliedstaaten [8], etwa in Dänemark und Österreich, bereits möglich; in Schweden wird sie in Kürze möglich sein, und in Spanien und Frankreich ist sie geplant. In anderen Mitgliedstaaten ist die Unternehmensgründung dagegen noch immer langwierig und kompliziert. In einigen Mitgliedstaaten können Kleinunternehmen ihre Verpflichtungen online erfuellen, andere Länder fangen dagegen gerade erst an, Formulare auch in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.
[8] Quelle: Berichte der Mitgliedstaaten über die Umsetzung der Charta.
Es besteht die Gefahr, dass die Besten immer besser werden und die Schlechtesten keine Fortschritte machen. Außerdem müssen die Beitrittsländer unbedingt die Lücke schließen, die sie von den Spitzenreitern in der EU trennt. Die Bemühungen um den Austausch vorbildlicher Lösungen müssen intensiviert werden. Nur so können die Entwicklungsunterschiede in der EU, vor allem in einer erweiterten EU, überwunden werden.
3. Unternehmerische Initiative unterrichten: die Rolle von Bildung und Ausbildung
Die Frage, ob sie gerne Unternehmer/in wären, beantworten sehr viele Menschen in der EU mit Nein. Die Neigung zu unternehmerischer Initiative ist in der EU, verglichen mit den USA, nach wie vor relativ gering [9]. In einigen Mitgliedstaaten, etwa Griechenland, Portugal und Spanien, ist sie allerdings größer und in Italien genauso groß wie in den USA. Ferner müssen die Mitarbeiter von kleinen und mittleren Unternehmen Zugang zu geeigneten Weiterbildungsmöglichkeiten haben, damit ihre Fähigkeiten und Kompetenzen nicht veralten. Deshalb richten die Mitgliedstaaten ihr Augenmerk zunehmend auf die Förderung der unternehmerischen Initiative durch Bildung und Ausbildung; damit kommen sie den Interessen der Europäer entgegen, von denen nämlich viele lernen möchten, wie man ein Unternehmen gründet oder übernimmt.
[9] 2001 war die Neigung zu unternehmerischer Initiative in der EU (wo 48 % der Menschen gerne selbstständig wären) weiterhin um 11 Prozentpunkte niedriger als in den USA (59 %). In Griechenland (68 %), Portugal (63 %) und Spanien (60 %) war sie allerdings größer und in Italien (59 %) genauso groß wie in den USA. Quelle: Flash-Eurobarometer 107 (2001): Entrepreneurship. Erhebung von EOS Gallup Europe im Auftrag der Europäischen Kommission (http://europa.eu.int/comm/enterprise/ enterprise_policy/survey/eurobarometer83.htm).
Der Bericht zur Charta zeigt, dass einige Mitgliedstaaten, etwa Belgien, Rahmenprogramme zur Förderung der unternehmerischen Initiative und einer positiven Einstellung gegenüber dem Unternehmertum entwickeln [10]. Generell wächst die Erkenntnis, dass Unternehmergeist eine Einstellung und eine Lebensform ist, die frühzeitig gefördert und gelehrt werden muss. Selbstmotivierung, Kreativität, Initiativreichtum und die Fähigkeit zur Risikobewältigung sind Eigenschaften, die durch das Bildungswesen von einem frühen Alter gefördert werden können.
[10] Quelle: Belgiens Bericht 2002 über die Umsetzung der Charta.
Vor einem Jahr begannen zwei Mitgliedstaaten damit, unternehmerische Eigenschaften, wie Initiativreichtum und Motivation, in den Primarschulen zu fördern. Heute führt fast ein Drittel der Mitgliedstaaten [11] derartige Maßnahmen durch, und weitere entsprechende Projekte sind geplant. Zudem werden verschiedene neue Maßnahmen in Angriff genommen, die auf die Sekundarschulen ausgerichtet sind. Irland, Luxemburg und das Vereinigte Königreich führen z. B. Projekte durch, bei denen Unternehmer in die Schulen kommen oder die Schüler Unternehmen besuchen, damit direkte Kontakte zwischen Schülern und Unternehmern stattfinden [12]. In einigen Mitgliedstaaten, etwa Griechenland, ist die unternehmerische Initiative ein eigenes Unterrichtsfach an Sekundarschulen, und in mindestens der Hälfte der Mitgliedstaaten können die Schüler an Sekundarschulen lernen, wie man ein Unternehmen gründet und führt. Die Niederlande sind auf diesem Gebiet besonders engagiert. [13] Mehrere Mitgliedstaaten legen auch zunehmend Wert darauf, das unternehmerische Wissen der Lehrer auszubauen.
[11] Irland, Schweden, Finnland und das Vereinigte Königreich. Norwegen führt ebenfalls derartige Maßnahmen durch.
[12] S. den Bericht über die Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen, KOM (2003) 21 und die Umsetzungsberichte der Mitgliedstaaten: http://europa.eu.int/comm/enterprise/ enterprise_policy/charter/charter2003.htm
[13] In Belgien, Deutschland, Spanien, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich und Norwegen können die Schüler lernen, wie man einen Mini-Unternehmen gründet.
All dies zeigt, dass Europa auf dem richtigen Weg hin zu mehr unternehmerischer Initiative ist. Doch derartige Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen werden, auch wenn die Fortschritte ermutigend sind, erst mittel- bis langfristig Wirkung zeigen.
4. Schaffung einer Unternehmerkultur in den Beitrittsländern
Für die Beitrittsländer ist die Schaffung einer Unternehmerkultur die größte Herausforderung. Wenn sie wirklich vom Binnenmarkt profitieren wollen, müssen diese Länder nicht nur den acquis communautaire umsetzen, sondern sie brauchen auch wettbewerbsfähige Unternehmen [14] und günstige Rahmenbedingungen für eine unternehmerische Tätigkeit.
[14] Nach einer Erhebung über die Anzahl der an einer Unternehmensgründung arbeitenden Personen unterscheiden sich die in die Erhebung einbezogenen Beitrittsländer als Gruppe in dieser Hinsicht nicht wesentlich von den EU-Mitgliedstaaten. Global Entrepreneurship Monitor, 2002 Executive Report Reynolds, Bygrave, Autio, Cox und Hay.
Vor allem in den Beitrittsländern muss die Förderung einer unternehmerischen Einstellung bereits im Bildungswesen beginnen. Der Bericht zur Umsetzung der Charta in den Beitrittsländern zeigt, dass es ermutigende Anzeichen gibt. So steht die Vermittlung von unternehmerischem Denken und unternehmerischen Fähigkeiten inzwischen in fast der Hälfte der Beitrittsländer auf dem Lehrplan der Sekundarschulen [15], und in allen Beitrittsländern gibt es eine Vielzahl von Ausbildungsprogrammen zur Förderung unternehmerischer Fähigkeiten. In Estland und Litauen z. B. sind Ausbildungsprogramme für Kleinunternehmen Teil des umfassenderen Konzepts des lebensbegleitenden Lernens. Bis auf allen Ebenen ein abgestimmtes Vorgehen in Bezug auf eine für unternehmerische Initiative relevante Bildung und Ausbildung erreicht ist, ist jedoch noch ein weiter Weg zurückzulegen.
[15] Unternehmerisches Denken steht in Polen, Ungarn, Lettland, Litauen und Rumänien auf dem Lehrplan.
Günstige Rahmenbedingungen für die Gründung, das Wachstum und die Übertragung von Unternehmen setzen auch eine geänderte Mentalität der Behörden voraus. Die Beitrittsländer sind bereits dabei, entsprechende bürokratische Hindernisse abzubauen. Der mit der Gründung eines Unternehmens verbundene finanzielle und zeitliche Verwaltungsaufwand wurde so stark reduziert, dass einige Beitrittsländer [16] in dieser Beziehung mit den Spitzenreitern aus der EU gleichgezogen haben. In mehreren Ländern wurden One-Stop-Shops zur Verringerung des Verwaltungsaufwands eingerichtet und Verbesserungen des Konkursrechts vorgenommen.
[16] Dies gilt vor allem für Malta, aber auch für Zypern, Lettland, Litauen und Rumänien.
Um den Verwaltungsaufwand für Kleinunternehmen weiter zu verringern, haben einige Beitrittsländer [17] damit begonnen, Informationen und Dienste über das Internet zur Verfügung zu stellen. Die interaktive Verwendung elektronischer Kommunikationsmedien wurde auf derartige Weise gefördert, dass Unternehmer in der Slowakei, Malta, Lettland und Litauen Steuererklärungen und andere amtliche Unterlagen in elektronischer Form einreichen können.
[17] Hierzu gehören die Tschechische Republik, Bulgarien, Estland und die Türkei.
Auf anderen Gebieten sind die Fortschritte weniger ermutigend. Der Zugang zu Finanzmitteln ist für KMU weiterhin schwierig, auch wenn in vielen Beitrittsländern steuerliche Instrumente wirksam zur Vergrößerung der Finanzkraft der finanziellen Kapazitäten eingesetzt werden. Litauen z. B. hat neben anderen Vergünstigungen, wie Befreiungen, Freibeträgen und ermäßigten MwSt.-Sätzen, für Kleinstunternehmen einen niedrigeren Eingangssteuersatz als für größere Unternehmen eingeführt [18]. Das Innovations- und Technologiepotenzial wird ebenfalls noch nicht voll genutzt. Kohärente nationale Strategien sind entweder noch immer nicht vorhanden oder so neu, dass ihre Auswirkungen noch nicht spürbar sind.
[18] Quelle: Litauens Bericht über die Umsetzung der Charta: http://europa.eu.int/comm/enterprise/ enterprise_policy/enlargement/charter_ccs_2003.htm.
5. Der Mittelstand muss im Zentrum aller Gemeinschaftspolitiken stehen
Der Mittelstand ist der wichtigste Motor der EU-Volkswirtschaft. Deshalb hat fast jede Politik der Union eine KMU-Dimension. Den besonderen Bedürfnissen und Besorgnissen des Mittelstandes tragen die meisten Gemeinschaftspolitiken und -programme Rechnung, wie im Bericht zu den Aktivitäten der Europäischen Union für KMU dargelegt wird.
Aus den Strukturfonds werden im Zeitraum 2000-2006 z. B. rund 16 Mrd. EUR [19] für Projekte bereitgestellt, die sich an den Mittelstand wenden. Ungefähr ein Drittel dieser Gemeinschaftsunterstützung für KMU kommt Beratungsdiensten und gemeinsamen Unternehmensdiensten, wie Inkubatoren, Netzwerken und Clusters, zugute. Außerdem zieht diese Gemeinschaftsunterstützung umfangreiche Unterstützung von nationaler Seite nach sich.
[19] Dies entspricht rund 11 % der gesamten Mittelausstattung der Strukturfonds. Quelle: ,Ein unternehmerisches Europa schaffen - Die Aktivitäten der Union zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)", SEK(2003)58
Durch das Mehrjahresprogramm für Unternehmen und unternehmerische Initiative, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen [20] und die zugehörigen Finanzinstrumente sollen ebenfalls die Rahmenbedingungen für KMU verbessert werden.
[20] Entscheidung 2000/819/EG des Rates vom 20. Dezember 2000 über ein Mehrjahresprogramm für Unternehmen und unternehmerische Initiative, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (2001-2005), ABl. L 333 vom 29.12.2000, S. 84.
In den Beitrittsländern wurde die Vorbeitrittshilfe zunehmend zur Mittelstandsförderung verwendet. Dies zeigt, dass die Beitrittsländer bereit sind, die verfügbaren Mittel für die Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen einzusetzen. Nach der Erweiterung dürften die Strukturfonds, was die Einhaltung der in der Charta enthaltenen Zielsetzungen betrifft, eine wichtige Rolle spielen.
KMU sind auch eine wichtige Zielgruppe des 6. FTE-Rahmenprogramms. Im Zeitraum 2002-2006 sind fast 2,2 Mrd. EUR für die Unterstützung von Forschung und Innovation in den KMU vorgesehen. Damit ist das 6. Rahmenprogramm weltweit zweifellos eines der bedeutendsten Instrumente zur Förderung der Forschungsarbeiten von KMU. Ferner kommt das Programm LIFE, das Finanzinstrument für die Umwelt, aus dem 2002 28 Mio. EUR für Projekte ausgegeben wurden, die den Mittelstand betreffen, KMU ebenso zugute wie das EU-System zur Vergabe eines Umweltzeichens, dessen Teilnehmer zu 80 % KMU sind. [21]
[21] Quelle: ,Ein unternehmerisches Europa schaffen - Die Aktivitäten der Union zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)", SEK(2003) 58
Der KMU-Beauftragte spielt ebenfalls eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, den Zugang des Mittelstandes zu Informationen und zu EU-Programmen zu verbessern und ein noch stärker horizontales und koordiniertes Vorgehen in Mittelstandfragen zu fördern.
Die weiteren Schritte
Das KMU Paket ist Teil eines umfangreichen politischen Ansatzes mit dem Ziel, sich den Zielen von Lissabon weiter zu nähern, und fließt mit in die Tagung des Europäischen Rats im Frühjahr ein [22].
[22] Die Europäische Charta für Kleinunternehmen verpflichtet die Kommission dazu, jährlich dem Europäischen Rat bei seiner Frühjahrstagung zu berichten.
Das ,Unternehmen Europa" mag zwar gut angelaufen sein, aber wenn die EU, wie in Lissabon beschlossen, bis zum Jahr 2010 der wettbewerbsfähigste und dynamischste wissensbasierte Wirtschaftsraum der Welt sein will, ein Wirtschaftsraum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt, sind raschere Fortschritte erforderlich.
Ein zentraler Bereich, für den dies gilt, ist die Förderung des Unternehmergeistes. Deshalb hat die Kommission die Frage, wie der Unternehmergeist noch besser gefördert werden kann, mit ihrem Grünbuch zur unternehmerischen Initiative öffentlich zur Diskussion gestellt. Basierend auf der Analyse der Fortschritte im unternehmerischen Europa, einschließlich des KMU Pakets, stellt das Grünbuch entscheidende Fragen wie etwa ,Wie kann man die Zahl der Unternehmer erhöhen?" und ,Wie erreicht man, dass mehr europäische Unternehmen expandieren?"
Wenn es Europa gelingt, die Rahmenbedingungen für seine Kleinunternehmen beständig zu verbessern und sein unternehmerisches Potenzial zu stimulieren und zu nutzen, wird seine Wettbewerbsfähigkeit in Zukunft wesentlich besser gesichert sein.
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