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Document 52003AR0166(02)

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 163/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Januar 2001 zur Durchführung eines Fortbildungsprogramms für die Fachkreise der europäischen audiovisuellen Programmindustrie (MEDIA-FORTBILDUNG) (2001-2005)

OJ C 23, 27.1.2004, p. 24–26 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52003AR0166(02)

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 163/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Januar 2001 zur Durchführung eines Fortbildungsprogramms für die Fachkreise der europäischen audiovisuellen Programmindustrie (MEDIA-FORTBILDUNG) (2001-2005)

Amtsblatt Nr. 023 vom 27/01/2004 S. 0024 - 0026


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu:

- dem "Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 821/2000/EG des Rates vom 20. Dezember 2000 zur Durchführung eines Programms zur Förderung von Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich europäischer audiovisueller Werke (MEDIA PLUS - Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit) (2001-2005)", und

- dem "Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 163/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Januar 2001 zur Durchführung eines Fortbildungsprogramms für die Fachkreise der europäischen audiovisuellen Programmindustrie (MEDIA-FORTBILDUNG) (2001-2005)"

(2004/C 23/06)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

gestützt auf den Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 821/2000/EG des Rates vom 20. Dezember 2000 zur Durchführung eines Programms zur Förderung von Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich europäischer audiovisueller Werke (MEDIA PLUS - Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit) (2001-2005) [KOM(2003) 191 endg. - 2003/0067 (COD)];

gestützt auf den Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Januar 2001 zur Durchführung eines Fortbildungsprogramms für die Fachkreise der europäischen audiovisuellen Programmindustrie (MEDIA-FORTBILDUNG) (2001-2005) [KOM(2003) 188 endg. - 2003/0064 (COD)];

aufgrund des Beschlusses des Rates vom 5. Mai 2003, ihn gemäß Artikel 265 Absatz 1 und Artikel 150 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um Stellungnahme zu diesem Thema zu ersuchen;

aufgrund des Beschlusses seines Präsidenten vom 23. Januar 2003, die Fachkommission für Kultur und Bildung mit der Erarbeitung dieser Stellungnahme zu beauftragen;

gestützt auf den am 11. Juli 2003 von der Fachkommission für Kultur und Bildung angenommenen Entwurf einer Stellungnahme (CdR 166/2003 rev.) [Berichterstatterin: Frau Susie Kemp, Mitglied des Grafschaftsrats von West Berkshire (UK/EVP)];

In Erwägung folgender Gründe:

1) Durch den Beschluss Nr. 163/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurde das Programm MEDIA-FORTBILDUNG, ein Fortbildungsprogramm für die Fachkreise der europäischen audiovisuellen Programmindustrie, für den Zeitraum vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2005 aufgestellt;

2) Durch den Beschluss Nr. 821/2000/EG des Rates wurde das Programm MEDIA PLUS, ein Programm zur Förderung von Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich europäischer audiovisueller Werke, für den Zeitraum vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2005 aufgestellt;

3) Im Hinblick auf die in Artikel 150 des Vertrags festgelegten Ziele der Gemeinschaft ist es unerlässlich, für die Kontinuität der Gemeinschaftsstrategie zur Unterstützung des europäischen audiovisuellen Sektors zu sorgen,

verabschiedete auf seiner 51. Plenartagung am 9. Oktober 2003 folgende Stellungnahme.

1. Standpunkte des Ausschusses der Regionen

Der Ausschuss der Regionen

1.1. begrüßt die Verlängerung der Programme MEDIA PLUS und MEDIA-FORTBILDUNG um ein weiteres Jahr mit dem Ziel, ab 2007 neue Programme aufzustellen;

1.2. teilt die Ansicht der Kommission, dass sich aufgrund der Erweiterung eine Reihe wichtiger Faktoren, die Auswirkungen auf die Gemeinschaftsaktion im audiovisuellen Sektor haben, ändern werden und dass künftige Programme an diese Änderungen angepasst werden müssen. Die Dynamik dieser Programme darf nicht verloren gehen;

1.3. ist sich bewusst, dass die europäische Filmindustrie auch weiterhin keine Hauptrolle spielt und Fördermaßnahmen über die Programme MEDIA PLUS und MEDIA-FORTBILDUNG daher von wesentlicher Bedeutung sind. Es besteht nach wie vor die Notwendigkeit, die europäische Film-, Fernseh- und Multimedia-Industrie wettbewerbsfähiger zu machen und günstigere Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sie erfolgreich gegen die immer stärkere global agierende Konkurrenz antreten kann. Die Zersplitterung der europäischen Filmindustrie ist eine Schwäche, die durch eine engere Vernetzung und Zusammenarbeit der Akteure der audiovisuellen Industrie überwunden werden muss;

1.4. erkennt das große Wachstumspotenzial, auf das im Programm MEDIA PLUS hingewiesen wird, sowie die Möglichkeit, mehr als 300000 neue hoch qualifizierte Arbeitsplätze in der audiovisuellen Industrie zu schaffen. Diese Zahl wird durch die Verlängerung der MEDIA-Programme hoffentlich noch erhöht, da eine wesentliche Funktion dieser Programme darin besteht, das Vorhandensein von genügend ausgebildeten Fachkräften sicherzustellen, die neue Arbeitsplätze in diesem hochdynamischen und kreativen Dienstleistungsbereich besetzen können;

1.5. nimmt das Potenzial der MEDIA-Programme zur Kenntnis, Wissen über und Verständnis für die in den EU-Mitgliedstaaten und ihren Regionen bestehende kulturelle Vielfalt zu vermitteln, das in einer erweiterten Union umso wichtiger sein wird. Ferner erkennt der Ausschuss die beträchtlichen Möglichkeiten zur Förderung der sprachlichen Vielfalt, insbesondere von Minderheitensprachen;

1.6. befürwortet die Beibehaltung des mit MEDIA PLUS verfolgten Ziels, das Potenzial von Ländern und Regionen mit geringer audiovisueller Produktionskapazität und/oder geringer geografischer Ausdehnung oder kleinem Sprachgebiet zu fördern, denn er ist sich bewusst, dass dieses Ziel auch im Rahmen des verlängerten Programms von Bedeutung ist;

1.7. erkennt und begrüßt die durch MEDIA PLUS eröffnete Möglichkeit, rasch auf die hohe Geschwindigkeit technologischer Veränderungen, vor allem in der audiovisuellen und der Kommunikationsindustrie, zu reagieren;

1.8. begrüßt das fortgesetzte Engagement der MEDIA-Programme für das lebenslange Lernen und eine unionsweit angelegte Berufsbildung. Die Verlängerung der Programme ermöglicht die beständige Fortbildung und Erweiterung von Fähigkeiten der Beschäftigten in der audiovisuellen und der Kommunikationsindustrie;

1.9. ist der Ansicht, dass immer noch Informationsbedarf über MEDIA PLUS und MEDIA-FORTBILDUNG besteht, und fordert die Kommission auf, über Ausbaumöglichkeiten und eine zahlenmäßige Erhöhung der MEDIA Desks nachzudenken. Städte und Gemeinden könnten die Nutzung kommunaler Gebäude, wie z. B. Bibliotheken und Gemeindezentren, anbieten und dadurch aktiv beteiligt werden;

1.10. begrüßt die proportionale Erhöhung der Mittelausstattung für das Programm MEDIA PLUS, hegt jedoch Bedenken angesichts der unverhältnismäßig geringen Mittelaufstockung für das Programm MEDIA-FORTBILDUNG;

1.11. begrüßt die anstehende Bewertung der beiden laufenden Programme und erwartet die Ergebnisse mit Interesse. Besonders gespannt ist der Ausschuss auf die Ergebnisse der Programme in Bezug auf die Schaffung und Sicherung vieler Arbeitsplätze, an denen sich ablesen lassen wird, ob ein weit besseres Verständnis der kulturellen Vielfalt und eine Förderung der Minderheitensprachen erreicht wurde;

2. Empfehlungen des Ausschusses der Regionen

Der Ausschuss der Regionen

2.1. betont, dass das verlängerte Programm MEDIA PLUS den Informationsaspekt stärker hervorheben sollte, sowohl um zu neuen Initiativen anzuregen als auch um die laufenden Projekte besser bekannt zu machen;

2.2. hebt hervor, dass die MEDIA Desks ausgebaut und ihre Zahl in der EU erhöht werden sollte. Die Zusammenarbeit zwischen den MEDIA Desks und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften muss stärker betont werden, um sicherzustellen, dass die lokale und regionale audiovisuelle Industrie über die Möglichkeiten der MEDIA-Programme gut informiert ist;

2.3. unterstreicht die nach wie vor bestehende Notwendigkeit einer engeren Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die eine engere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Aktionsbereichen der audiovisuellen Industrie fördern können. Regionale Konsortien aus den an der Fortbildung, Finanzierung, Produktion und dem Vertrieb Beteiligten der Industrie sollten gefördert werden. Bibliotheken, Gemeindezentren und andere kommunale Gebäude sind bestens dafür geeignet, die breite Öffentlichkeit über audiovisuelles Material aus Vergangenheit und Gegenwart zu informieren und ihr Zugang zu diesem zu ermöglichen. Der Ausschuss empfiehlt auch weiterhin, dass im Rahmen von MEDIA PLUS Überlegungen zur Finanzierung von Informationstechnologie in öffentlichen Gebäuden angestellt werden sollten, und schlägt vor, für das neue Programm 2007 Pilotprojekte zur Verbreitung bewährter Verfahren zu erwägen.

2.4. fordert, die MEDIA PLUS-Website weiter auszubauen. Der Ausschuss verweist erneut auf die Informationsmöglichkeiten, die eine MEDIA PLUS-Website insbesondere im Kontext einer erweiterten Union bieten könnte. Mithilfe der Website sollte das Netzwerk europäischer Film- und Fernsehschulen gefördert sowie über Fortbildungs- und andere Möglichkeiten informiert werden;

2.5. sieht auch weiterhin das Erfordernis einer Standardisierung berufsbildender Qualifikationen in der Europäischen Union und hofft, dass die neuen MEDIA-Programme, die 2007 anlaufen sollen, Maßnahmen in dieser Richtung vorsehen werden;

2.6. betont, dass mithilfe des Programms MEDIA-FORTBILDUNG vermehrt EU-weite Weiterbildungsprogramme zu entwickeln und zu fördern sind; ebenso müssen vermehrt EU-weite Fortbildungseinrichtungen und Initiativen entwickelt werden. Dies ist nach Auffassung des Ausschusses im Rahmen der verlängerten Programme auch weiterhin möglich, doch hofft er, dass das neue Programm 2007 verbesserte Maßnahmen zur Heranbildung einer höheren Zahl von Ausbildern in der EU bieten wird;

2.7. fordert, dass die Programme MEDIA PLUS und MEDIA-FORTBILDUNG auch weiterhin den Grundsatz der Chancengleichheit verfolgen, um jede Initiative zur Erreichung einer ausgewogeneren Präsenz von Männern und Frauen zu unterstützen;

2.8. empfiehlt, dass die Gestaltung audiovisueller Medien im Rahmen der Programme MEDIA PLUS und MEDIA-FORTBILDUNG die Bedürfnisse Behinderter besonders berücksichtigt.

Brüssel, den 9. Oktober 2003.

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Albert Bore

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