52001SC0969

Bericht der Kommission - Jahresabschluss der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zum 31. Dezember 2000 und Finanzbericht E G K S 2000 /* SEK/2001/0969 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION - Jahresabschluss der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zum 31. Dezember 2000 und Finanzbericht E G K S 2000

MITTEILUNG DER KOMMISSION

Jahresabschluss der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zum 31. Dezember 2000

Entsprechend den Verpflichtungen, die die Kommission im Namen der EGKS im Rahmen ihrer Anleihetätigkeit übernommen hat, wird der gemäß Artikel 45c des Vertrages über die Gründung der EGKS aufgestellte Jahresabschluss wie nachstehend angeführt veröffentlicht:

- Bilanz der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zum 31. Dezember 2000;

- Gewinn- und Verlustrechnung für das am 31. Dezember 2000 endende Geschäftsjahr;

- Verwendung des Ergebnisses des am 31. Dezember 2000 endenden Geschäftsjahres;

- Anmerkungen zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2000.

Diesem Jahresabschluss wird in Einklang mit Artikel 45c des EGKS-Vertrages der Bericht des Rechnungshofes beigefügt.

BERICHT DER KOMMISSION

EGKS FINANZBERICHT 2000

Inhalt // Tätigkeitsbericht

// Ablauf der Geltungsdauer des EGKS-Vertrages

// Entwicklung des EGKS-Sektors

// EGKS-Darlehen und -Bürgschaften

// Sonstige Aufgaben der EGKS

// Ausführung des EGKS-Funktionshaushaltsplans

// Bericht des Europäischen Rechnungshofes über den Jahresabschluss der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zum 31. Dezember 2000

// Jahresabschluss der EGKS

// Bilanz zum 31. Dezember 2000

// Gewinn- und Verlustrechnung für das am 31. Dezember 2000 endende Geschäftsjahr

// Verwendung des Ergebnisses des am 31. Dezember 2000 endenden Geschäftsjahres

// Anmerkungen zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2000

// Anhang

// Hauptmerkmale der am 31. Dezember 2000 ausstehenden EGKS-Anleihen

// Unter den Funktionshaushaltsplan der EGKS fallende Tätigkeiten

EGKS

// Der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl ist am 18. April 1951 von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden in Paris unterzeichnet worden und im Jahr 1952 mit einer Geltungsdauer von 50 Jahren in Kraft getreten; er läuft am 23. Juli 2002 aus. Am 1. Januar 1973 sind Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich Mitglieder der EGKS geworden. Griechenland hat den Vertrag am 1. Januar 1981 unterzeichnet. Spanien und Portugal sind am 1. Januar 1986 Mitglieder der EGKS geworden, Österreich, Finnland und Schweden am 1. Januar 1995. Die fünfzehn EGKS-Mitgliedstaaten werden im Folgenden als "die Mitgliedstaaten" bezeichnet.

Kommission // Die Europäische Kommission übt nach Maßgabe des EGKS-Vertrages die Befugnisse und Zuständigkeiten der ehemaligen Hohen Behörde aus.

// Am 31. Dezember 2000 setzte sich die Kommission wie folgt zusammen:

// Romano Prodi Präsident

// Neil Kinnock Vizepräsident

// Loyola de Palacio Vizepräsidentin

// Mario Monti Mitglied

// Franz Fischler Mitglied

// Erkki Liikanen Mitglied

// Frits Bolkestein Mitglied

// Philippe Busquin Mitglied

// Pedro Solbes Mira Mitglied

// Poul Nielson Mitglied

// Günter Verheugen Mitglied

// Chris Patten Mitglied

// Pascal Lamy Mitglied

// David Byrne Mitglied

// Michel Barnier Mitglied

// Viviane Reding Mitglied

// Michaele Schreyer Mitglied

// Margot Wallström Mitglied

// Antonio Vitorino Mitglied

// Anna Diamantopoulou Mitglied

// Die Zuständigkeit für die Bereiche "Anleihen/Darlehen" und EGKS-Investitionen wurde Herrn Pedro Solbes Mira übertragen.

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Tätigkeitsbericht

Ablauf der Geltungsdauer des EGKS-Vertrages

Im Hinblick auf den Ablauf der Geltungsdauer des EGKS-Vertrages, die gemäß Art. 97 EGKS-Vertrag am 23. Juli 2002 endet, wurden seit Anfang der neunziger Jahre von allen Beteiligten - Mitgliedstaaten, Rat, Kommission, Beratender Ausschuss der EGKS, Europäisches Parlament, beteiligte Industrien - umfangreiche Überlegungen angestellt. Theoretisch bestanden mehrere Möglichkeiten: Verlängerung des Vertrages, sofortige oder fristgemäße Beendigung des Vertrages oder Option für ein intermediäres Szenario.

Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Entwicklung der betroffenen Sektoren zeichnete sich rasch eine grundsätzliche Einigung darüber ab, dass die Sektoren Eisen und Stahl nach Ablauf der Geltungsdauer des EGKS-Vertrages in das allgemeine Recht des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft einbezogen werden sollen [1].

[1] Siehe insbesondere die Mitteilung der Kommission zur ,Zukunft des EGKS-Vertrags" (SEK(91) 407 endg. vom 15. März 1991).

In diesem Zusammenhang empfahl die Kommission [2] bereits 1992 die schrittweise Einbeziehung ("phasing in") der Bereiche Kohle und Stahl in den EG-Vertrag und legte ein Szenario für den Wegfall ("phasing out") der Haushaltsausgaben bis 2002 vor. Dieses Szenario wurde aktualisiert, wobei der geplanten Verringerung der Umlage und dem Abbau der EGKS-Rücklagen infolge der Einschränkung der Anleihe- und Darlehenstätigkeit Rechnung getragen wurde [3].

[2] "Zukunft des EGKS-Vertrags - Finanztätigkeiten" (SEK(92) 1889 endg. vom 18. November 1992).

[3] Mitteilung zur ,Zukunft des EGKS-Vertrags - Anleihe- und Darlehenstätigkeiten" (KOM(93) 512 endg.).

Der Europäische Rat forderte die Kommission in seiner Amsterdamer Entschließung zu Wachstum und Beschäftigung auf, "geeignete Vorschläge zu unterbreiten, damit nach Auslaufen des EGKS-Vertrages im Jahre 2002 die Erträge aus noch bestehenden Reserven für einen Forschungsfonds verwendet werden können, der mit der Kohle- und Stahlindustrie in Zusammenhang stehenden Sektoren zugute kommt". Diese Forderung entsprach den bereits geäußerten Wünschen des Europäischen Parlaments, des Beratenden Ausschusses der EGKS und der Industrien der betroffenen Bereiche, die durch die Umlage weitgehend zum EGKS-Vermögen beigetragen haben. 1997 legte die Kommission unter Berücksichtigung der Leitlinien des Europäischen Rates von Amsterdam ein globales Konzept vor.

Der Rat und die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten erkannten in ihren Entschließungen vom 20. Juli 1998 und 21. Juni 1999 [4] die Richtigkeit dieses Konzepts an und wiesen auf die ausgezeichneten Ergebnisse der von der EGKS finanzierten Forschungstätigkeiten hin. Sie würdigten zudem den Beitrag, den diese Tätigkeiten zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der sozialen Bedingungen in der Kohle- und Stahlindustrie geleistet haben.

[4] ABl. C 247 vom 07.08.1998 und C 190 vom 07.07.1999.

Auf der Grundlage der Entschließungen des Rates hat die Kommission dem Rat Entscheidungsentwürfe im Zusammenhang mit der Auflösung der EGKS und der Verwendung des Vermögens der ,EGKS in Liquidation" unterbreitet [5].

[5] KOM(2000) 518-520 endg. (ABl. C 29 vom 31.01.2001).

Zwischenzeitlich hat der Europäische Rat von Nizza beschlossen, dem Vertrag von Nizza ein Protokoll über die finanziellen Folgen des Ablaufs des EGKS-Vertrages und über die Einrichtung und Verwaltung des Forschungsfonds für Kohle und Stahl hinzuzufügen. Es wurde beschlossen, das gesamte Vermögen der EGKS zum Zeitpunkt des Auslaufens des Vertrages ab 24. Juli 2002 auf die Europäische Gemeinschaft zu übertragen. Der Nettowert dieses Vermögens gilt als Vermögen für die Forschung in Sektoren, die die Kohle- und Stahlindustrie betreffen. Die Erträge aus diesem Vermögen werden ausschließlich für die Forschungsarbeiten in Sektoren, die mit der Kohle- und Stahlindustrie zusammenhängen, verwendet.

Entwicklung des EGKS-Sektors

Kohleindustrie

Kohle

Lieferungen

Die Steinkohlelieferungen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten beliefen sich im Jahr 2000 auf 242,9 Mio. t, das waren etwa 10 Mio. t (oder 4,0 %) weniger als 1999 (253 Mio. t). Das hohe Ölpreisniveau konnte trotz des stärkeren Wirtschaftswachstums in der EU, durch das sich der Energiebedarf erhöht hat, den Abwärtstrend nicht bremsen.

Was den Lieferumfang im Jahr 2000 nach Sektoren betrifft, so verringerten sich die Lieferungen an die Kraftwerke von 173,4 Mio. t im Vorjahr auf 164,5 Mio. t (d. h. um 5,2%). Diese Entwicklung war insbesondere in Dänemark, Frankreich und Portugal sowie etwas weniger ausgeprägt im Vereinigten Königreich zu beobachten, während sich die Lieferungen in Schweden und Irland leicht erhöhten und in den übrigen Ländern weitgehend unverändert blieben.

Die Lieferungen an die Kokereien haben sich kaum verändert und lagen 2000 bei knapp über 48 Mio. t. Die Lieferungen an die übrigen Industriezweige, deren Gesamtwert rund 13 Mio. t. betrug, scheinen demselben Trend zu folgen, während die Lieferungen an die privaten Haushalte (einschließlich Deputatkohle) um 15,8 % auf 5,1 Mio. t. (verglichen mit 6 Mio. t. im Jahr 1999) zurückgegangen sind.

Im Jahr 2001 dürften sich die Lieferungen innerhalb der Mitgliedstaaten den Vorausschätzungen zufolge leicht verringern und der Produktionsrückgang wird durch den Anstieg der Einfuhren nicht kompensiert werden können.

Förderung

Aufgrund der im Vergleich zur Importkohle hohen Preise der inländischen Kohle nimmt die Steinkohleförderung in den EU-Mitgliedstaaten weiter ab. Importkohle kann trotz des Preisanstiegs im letzten Quartal zu äußerst interessanten Preisen bezogen werden. Im Jahr 2000 dürfte die Steinkohleförderung in der EU rund 85,4 Mio. t betragen haben, das wären nahezu 15 Mio. t oder 15 % weniger als 1999 (99,9 Mio. t.).

Im Jahr 2001 ist den jährlichen Vorausschätzungen zufolge mit einer weiteren Verringerung der EU-Förderung auf rund 77 Mio. t zu rechnen; das wäre ein Rückgang um 9 %, der insbesondere Deutschland betreffen würde.

Einfuhren

2000 wurden die Einfuhren aus Drittländern auf 153,6 Mio. t veranschlagt, was in etwa die gleiche Menge wäre wie 1999 und mehr als 60 % des gesamten in den Mitgliedstaaten verfügbaren Angebots entspräche. Die Einkaufspolitik der Kohleimporteure spiegelt weiterhin die Entwicklung der Bezugsquellen wider. Aufgrund des großen Steinkohleangebots haben die Käufer Steinkohle in den letzten Jahren eher punktuell eingekauft und somit auf langfristige Verträge verzichtet. Dies gilt insbesondere für Kraftwerkskohle. Entsprechend diesem Trend dürfte die New York Mercantile Exchange (Nymex) im März einen Terminkontrakt für Kraftwerkskohle auflegen. Die Struktur der Lieferländer ist weitgehend unverändert, wobei Südafrika mit rund 35 Mio. t weiterhin am meisten nach Europa ausführt, gefolgt von Australien mit rund 25 Mio. t; zusammen deckten sie 2000 mehr als ein Drittel des EU-Kohleeinfuhrbedarfs.

Die Einfuhrvorausschätzungen für 2001 belaufen sich auf rund 160 Mio. t, was gegenüber 2000 einen geringfügigen Anstieg bedeuten würde.

Kokskohle

Die Kokskohleerzeugung in den EU-Mitgliedstaaten belief sich 2000 auf insgesamt 37,5 Mio. t, gegenüber 36,8 Mio. t im Jahr 1999.

Die Lieferungen innerhalb der Mitgliedstaaten betrugen 2000 43,2 Mio. t, davon gingen 39 Mio. t, d. h. über 90 %, an die Eisen- und Stahlindustrie. 1999 hatten sich die Lieferungen auf 43,1 Mio. t belaufen. Die Kokskohleeinfuhren aus Drittländern betrugen im Jahr 2000 6,6 Mio. t und werden sich 2001 wohl nicht ändern.

Den Vorausschätzungen zufolge dürfte die Kokskohleerzeugung 2001 aufgrund der Schließung einer Anlage in Deutschland auf 35,8 Mio. t zurückgehen.

Staatliche Beihilfen

Für die staatlichen Beihilfen zugunsten des Steinkohlenbergbaus gelten die Bestimmungen der Entscheidung 3632/93/EGKS [6] der Kommission vom 28. Dezember 1993, in der die einschlägige Gemeinschaftsregelung bis zum Auslaufen des EGKS-Vertrages im Juli 2002 festgelegt wird. Demzufolge sind Beihilfen mit dem Funktionieren des Binnenmarktes nur dann vereinbar, wenn sie dazu beitragen, dass mindestens eines der folgenden Ziele erreicht wird:

[6] ABl. L 329 vom 30.12.1993, S. 12.

- in Anbetracht der Weltmarktpreise für Kohle Erzielung weiterer Fortschritte in Richtung auf die Wirtschaftlichkeit, um einen Abbau der Beihilfen zu erreichen,

- Lösung der sozialen und regionalen Probleme, die mit der völligen oder teilweisen ücknahme der Fördertätigkeit verbunden sind;

- Erleichterung der Anpassung des Kohlenbergbaus an die Umweltschutznormen.

Was das Jahr 2000 betrifft, so ist vor allem Folgendes zu erwähnen:

1. Am 20. September 2000 genehmigte die Kommission Frankreich [7] für die Haushaltsjahre 1997, 1998 und 1999 die Gewährung von Beihilfen an den Steinkohlenbergbau in Höhe von insgesamt 2 939,4 Mio. EUR (19 374 Mio. FRF), wovon 1 109,1 Mio. EUR (7 311 Mio. FRF) für die laufende Produktion (1997: 371,1 Mio. EUR; 1998: 383,7 Mio. EUR; 1999 : 354,3 Mio. EUR) und 1 830,3 Mio. EUR (12 063 Mio. FRF) zur Erfuellung von in der Vergangenheit entstandenen Verpflichtungen (1997: 585,1 Mio. EUR; 1998: 614,9 Mio. EUR; 1999: 630,4 Mio. EUR) bestimmt waren.

[7] Entscheidung 2001/85/EGKS, ABl. L 29 vom 31.01.2001, S. 45.

2. Am 20. September 2000 genehmigte die Kommission Frankreich [8] für das Haushaltsjahr 2000 die Gewährung von Beihilfen an den Steinkohlenbergbau in Höhe von insgesamt 1 010,2 Mio. EUR (6.627 Mio. FRF), wovon 389,6 Mio. EUR (2 556 Mio. FRF) für die laufende Produktion und 620,6 Mio. EUR (4 071 Mio. FRF) zur Erfuellung von in der Vergangenheit entstandenen Verpflichtungen bestimmt waren.

[8] Entscheidung 2001/58/EGKS, ABl. L 21 vom 23.01.2001, S. 12.

3. Am 13. Dezember 2000 genehmigte die Kommission Spanien [9] für das Haushaltsjahr 2000 die Gewährung von Beihilfen in Höhe von insgesamt 1 121,1 Mio. EUR (185 541 Mio. ESP), wovon 698,3 Mio. EUR (116 180 Mio. ESP) für die laufende Produktion und 422,9 Mio. EUR (70 361 Mio. ESP) zur Deckung von in der Vergangenheit entstandenen Verpflichtungen bestimmt waren.

[9] Entscheidung 2001/162/EGKS, ABl. L 58 vom 28.02.2001, S. 24.

4. Am 21. Dezember 2000 genehmigte die Kommission Deutschland [10] für die Haushaltsjahre 2000 und 2001 die Gewährung von Beihilfen an den Steinkohlenbergbau in Höhe von insgesamt 8 672,6 Mio. EUR (17 309 Mio. DEM), wovon 6 235,5 Mio. EUR (12 445 Mio. DEM) für die laufende Produktion und 2 437,1 Mio. EUR (4 864 Mio. DEM) zur Erfuellung von in der Vergangenheit entstandenen Verpflichtungen bestimmt waren.

[10] Noch nicht veröffentlichte Entscheidung.

5. Am 13. Dezember 2000 genehmigte die Kommission dem Vereinigten Königreich [11] für das Haushaltsjahr 2000 die Gewährung von Beihilfen in Höhe von insgesamt 28,65 Mio. EUR (17,5 Mio. GBP) für die laufende Produktion an die Anlage in Longannet.

[11] Noch nicht veröffentlichte Entscheidung.

6. Am 14. Februar 2001 genehmigte die Kommission dem Vereinigten Königreich [12] für das Haushaltsjahr 2000 die Gewährung von Beihilfen in Höhe von insgesamt 96,9 Mio. EUR (59,1 Mio. GBP) für die laufende Produktion an die Anlagen in Maltby, Rossington, Harworth, Selby, Hatfield und Blenkinsopp.

[12] Noch nicht veröffentlichte Entscheidung.

7. Am 11. April 2001 genehmigte die Kommission dem Vereinigten Königreich [13] für das Haushaltsjahr 2000 die Gewährung von Beihilfen in Höhe von insgesamt 17,1 Mio. EUR (10,4 Mio. GBP) für die laufende Produktion an die Anlagen Betws Colliery, Central Surface Mines, North-East Surface Mines, East Pit Extension, Hay Royds Colliery, Eckington Colliery, Tower Colliery, Elwyn Complex und Blaentillery No 2.

[13] Noch nicht veröffentlichte Entscheidung.

8. Während des Berichtsjahres wurde kein neue Streitfall registriert. Nachstehend ist der Stand der laufenden Verfahren aufgeführt:

a) Beschwerden

Am 26. August 1997 haben fünf französische Unternehmen [14], unter ihnen die Gesellschaft Thion et Cie, bei der Kommission gegen das öffentliche Unternehmen Charbonnages de France wegen angeblich missbräuchlicher Verwendung staatlicher Beihilfen Beschwerde eingelegt (Vorgang 97/4717). Nachdem die Kommission zu dem Schluss gekommen war, dass die Beschwerde nicht offenkundig unbegründet sei, richtete sie an die französische Regierung ein Aufforderungsschreiben [15] gemäß Artikel 88 EGKS-Vertrag im Zusammenhang mit den seit 1994 ausgezahlten staatlichen Beihilfen, d. h. sowohl den für die Haushaltsjahre 1994, 1995 und 1996 gewährten und ordnungsgemäß von der Kommission genehmigten Beihilfen [16] als auch den Beihilfen für die Haushaltsjahre 1997 und 1998. Auf dieses Schreiben antwortete die französische Regierung mit Schreiben vom 8. April 1999. Aus diesem Grund hat sich die Kommission bei der Genehmigung von staatlichen Beihilfen ihre Entscheidung über den Betrag von 35 Mio. FRF für das Haushaltsjahr 1997 und die Beträge von jeweils 45 Mio. FRF für die Haushaltsjahre 1998 bis 2000 für einen späteren Zeitpunkt vorbehalten.

[14] Thion & Cie, Maison Balland Brugneaux, Société Nouvelle Vinot Postry, Établissements Lekieffre, Charbogard.

[15] ABl. C 99 vom 10.04.1999, S. 9.

[16] Entscheidung 95/465/EGKS (Haushaltsjahr 1994); Entscheidung 95/579/EGKS (Haushaltsjahr 1995); Entscheidung 96/458/EGKS (Haushaltsjahr 1996).

b) Klagen

Ein britisches Unternehmen (RJB Mining Plc) reichte beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften Klage gegen folgende Entscheidungen der Kommission ein:

- Rechtssache T-156/98 betreffend die Entscheidung 29. Juni 1998 zur Genehmigung des Erwerbs der Saarbergwerke AG und der Preussag Anthrazit GmbH durch die RAG AG. Am 31. Januar 2001 erklärte das Gericht die Entscheidung für nichtig, da die Kommission seiner Ansicht nach die Auswirkungen von möglichen nicht angemeldeten staatlichen Beihilfen auf die Finanzmärkte und den Wettbewerb nicht im Detail geprüft habe. Diese Beihilfen seien nach Ansicht des Klägers von dem symbolisch auf 1 DEM festgesetzten Kaufpreis bestimmt, der jedoch nicht dem tatsächlichen Wert der abgetretenen Wirtschaftstätigkeit entspräche. [17]

[17] Am 4. Februar 2000 richteten die Kommissionsdienststellen in dieser Angelegenheit ein Aufforderungsschreiben an die deutsche Regierung. In ihrer Antwort vom 5. Mai 2000 erklärte die deutsche Regierung, dass mit der Transaktion keine anderen als die jährlich angemeldeten staatlichen Beihilfen verbunden seien. Ein unabhängiges Gutachten des Beratungsunternehmens ING-BARINGS wurde vorgelegt, um diese Behauptung zu stützen.

- Rechtssache T-12/99 betreffend die Entscheidung 1999/270/EGKS vom 2. Dezember 1998 über die dem deutschen Steinkohlenbergbau für das Haushaltsjahr 1998 genehmigten staatlichen Beihilfen. Wird derzeit vom Gericht geprüft.

- Rechtssache T-63/99 betreffend die Entscheidung 1999/299/EGKS vom 22. Dezember 1998 über die dem deutschen Steinkohlenbergbau für das Haushaltsjahr 1999 genehmigten staatlichen Beihilfen. Wird derzeit vom Gericht geprüft.

- Rechtssache T-170/99 betreffend die Entscheidung 1999/451/EGKS vom 4. Mai 1999 über die dem spanischen Steinkohlenbergbau für das Haushaltsjahr 1999 genehmigten staatlichen Beihilfen. Wird derzeit vom Gericht geprüft.

- Rechtssache T-110/98 betreffend die Entscheidung 98/687/EGKS vom 10. Juni 1998 über die dem deutschen Steinkohlenbergbau für das Haushaltsjahr 1997 genehmigten staatlichen Beihilfen. Am 9. September 1999 wies das Gericht die Klage wegen Nichtigerklärung der Entscheidung im Hinblick auf zwei Klagegründe ab. Der Kläger hat beim Gerichtshof ein Rechtsmittel eingereicht. Das Rechtsmittel wird derzeit unter dem Aktenzeichen C/427-P [18] vom Gerichtshof geprüft.

[18] ABl. C 20 vom 22.01.2000, S. 14.

- Rechtssache T-111/98 betreffend die Entscheidungen 98/635/EGKS, 98/636/EGKS et 98/637/EGKS vom 3. Juni 1998 über die dem spanischen Steinkohlenbergbau für die Haushaltsjahre 1994, 1995, 1996, 1997 und 1998 genehmigten staatlichen Beihilfen. Wird derzeit vom Gericht geprüft.

Stahlindustrie

Da keine Anzeichen für eine Trendwende bei den wichtigsten Stahl verarbeitenden Branchen zu erkennen sind, mit Ausnahme einer voraussichtlichen Stabilisierung im Baugewerbe und einem leichten Rückgang bei der Automobilindustrie, dürfte die Stahlnachfrage in den kommenden Monaten weiterhin lebhaft sein und so ein gutes Produktionsniveau gewährleisten.

Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass die Notwendigkeit einer Anpassung der derzeit sehr hohen Lagerbestände bei allen Gliedern der Wirtschaftskette zu einer Verlangsamung der Auftragsakquisition und dadurch zu einem schrittweisen Rückgang der Stahlproduktion führen wird, die aber zumindest kurzfristig immer noch sehr zufrieden stellende Werte erreichen dürfte.

Aufgrund der guten Ergebnisse des letzten Quartals 1999, die zu einem Anstieg der Stahlproduktion der Gemeinschaft auf 155 Mio. t führten, konnte der Rückgang gegenüber dem 1998 erzielten absoluten Produktionsrekord auf nur 2,9 % begrenzt werden. Seit Anfang 2000 zeigen die statistischen Erhebungen eine deutliche Verbesserung des Produktionsvolumens; für die ersten sechs Monate wurde eine Erhöhung von insgesamt etwa 8% gegenüber dem entsprechenden Halbjahr 1999 verzeichnet. Im Laufe des dritten Quartals verlangsamte sich diese Tendenz jedoch erheblich; in den ersten neun Monaten des Jahres 2000 stieg die Gesamtstahlproduktion der Gemeinschaft gegenüber dem gleichen Zeitraum im Jahr 1999 nur um 5,6%. Die Gesamtstahlproduktion der Union für das Jahr 2000 dürfte die in der letzten Vorausschätzung angekündigten 159 Mio. t überschritten haben. Die neuesten Zahlen weisen sogar einen Rekordwert von 162 Mio. t aus, was gegenüber 1999 eine Steigerung um mehr als 4% bedeutet. Dies würde die ausgezeichnete Kapazitätsauslastung des letzten Jahres auch weiterhin garantieren.

Auf der Ebene der wichtigsten Mitgliedstaaten zeigen diese Statistiken für den genannten Zeitraum einen starken Anstieg der Stahlproduktion in Deutschland (+13 %), gute Ergebnisse in Italien (+7,8 %), Frankreich (+5,7 %) und Spanien (+4,8 %), jedoch einen Rückgang um 7,7 % im Vereinigten Königreich.

Das in den Wirtschaftskreisen der EU herrschende Vertrauensklima, das aufgrund der guten wirtschaftlichen Aussichten und des günstigen internationalen Umfelds ausgezeichnet ist, lässt darauf schließen, dass 2001 keine bemerkenswerten Entwicklungen beim Stahlverbrauch zu verzeichnen sein werden. Trotz rückläufiger Einfuhren und sogar einer zeitweilig schwächeren Nachfrage, teilweise bedingt durch den Abbau von Lagerbeständen, wird die Stahlproduktion der Gemeinschaft 2001 voraussichtlich etwa 162 Mio. t betragen. Ein solches Volumen läge nur 0,3 % unter der für das Jahr 2000 geschätzten Rekordproduktion.

Diese günstigen Prognosen dürfen jedoch nicht vergessen lassen, dass jederzeit die Gefahr einer unvorhersehbaren Trendumkehr besteht, die, wie es die jüngste Vergangenheit zeigt, aufgrund besonders störender Begleiterscheinungen sogar unverhältnismäßig schlimme Folgen haben könnte.

Die Stahlindustrie der Gemeinschaft muss also trotz ihrer hervorragenden Wettbewerbsfähigkeit sehr wachsam bleiben, um schnell auf die kleinsten Entwicklungen auf dem Stahlmarkt der Gemeinschaft reagieren zu können und so eventuelle negative Auswirkungen in Grenzen zu halten. Dabei ist auch die unsichere Entwicklung der Energiepreise zu beachten sowie die Tatsache, dass die Kapazitätsauslastung ihre Grenzen erreicht hat und dass es äußerst schwierig ist, qualifizierte Arbeitskräfte zu finden.

Auf der Ebene der Produktionskapazitäten dürfte die HME (höchstmögliche Erzeugung) an Rohstahl bis zum Jahr 2002 nach einem Rückgang auf 199,9 Mio. t erneut auf 205,8 Mio. t ansteigen, was einer jährlichen Erhöhung um 1,8 Mio. t entspräche, wovon 40,5 % auf Elektrostahlwerke entfallen würden.

Die HME der Stranggießanlagen dürfte bis zum Jahr 2002 ebenfalls weiter zunehmen, wobei diese Technik das Blockgussverfahren zunehmend ersetzen wird. Im Jahr 2002 wird mit einer Stranggieß-HME von 190 Mio. t gerechnet, was bedeutet, dass mehr als 93 % des EU-Stahls nach diesem Verfahren vergossen werden.

Die HME an warm gewalzten Erzeugnissen dürfte von 180,0 Mio. t im Jahr 1999 auf 186,6 Mio. t im Jahr 2003 zunehmen, wobei dieser Anstieg in erster Linie auf Warmbreitband entfallen dürfte. In diesem Bereich wurden die Vorausschätzungen gegenüber 1999 somit leicht nach unten korrigiert.

Die Produktionskapazitäten für kalt gewalzte Bleche dürften auf rund 61,5 Mio. t ansteigen. Das Gleiche gilt für die HME an - insbesondere im Warmverfahren - metallisch beschichteten Blechen, die die unbeschichteten Bleche nach und nach ersetzen.

EGKS-Darlehen und -Bürgschaften

Allgemeine Entwicklung im Jahr 2000

Da der EGKS-Vertrag im Juli 2002 ausläuft, hat die Kommission im Juni 1994 [19] eine Anpassung ihrer Anleihe- und Darlehenstätigkeit aufgrund dieses Vertrages vorgenommen. Die Gewährung neuer Darlehen aus Anleihemitteln wurde schrittweise reduziert und 1997 eingestellt.

[19] ABl. C 175 vom 28.06.1994.

Die Finanzierung des Sozialwohnungsbaus läuft mit dem 12. diesbezüglichen Programm aus. Die 1998 ausgezahlte Tranche war die letzte dieses Programms. 1999 und 2000 fanden keine Mittelauszahlungen statt.

Die in diesem Zusammenhang gewährten Darlehen stammen aus EGKS-Eigenmitteln. Sie werden langfristig zum Zinssatz von 1 % jährlich vergeben, und zwar im Allgemeinen in der Landeswährung des Darlehensnehmers.

Aufgliederung der seit Bestehen der EGKS ausgezahlten Darlehen nach Mitgliedstaaten

(in Mio. EUR)

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(1) Darlehen für die Finanzierung industrieller Investitionen

(2) Umstellungsdarlehen

Seit Beginn ihrer Finanztätigkeit hat die EGKS Darlehen in Höhe von 24,7 Mrd. EUR ausgezahlt. 24,08 Mrd. EUR wurden aus Anleihemitteln und 644 Mio. EUR aus Eigenmitteln (Spezialrücklage und ehemaliger Pensionsfonds) aufgebracht.

Mit den im gleichen Zeitraum gewährten Bürgschaften (93 Mio. EUR) beläuft sich der Gesamtbetrag der finanziellen Interventionen der EGKS auf 24,82 Mrd. EUR.

Aus EGKS-Darlehen ausstehender Restbetrag

Darlehen aus Anleihemitteln

(in Mio. EUR)

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(1) Darlehen für die Finanzierung industrieller Investitionen.

(2) Umstellungsdarlehen.

(3) Darlehen für die Finanzierung industrieller Investitionen in den mittel- und osteuropäischen Ländern (MOEL) und Darlehen zur Finanzierung des Sozialwohnungsbaus.

Darlehen aus Eigenmitteln

(in Mio. EUR)

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(1) Darlehen für die Finanzierung industrieller Investitionen.

(2) Umstellungsdarlehen.

(3) Darlehen zur Finanzierung des Sozialwohnungsbaus.

Aufgliederung der ausstehenden Darlehen nach den erhaltenen Sicherheiten

Darlehen aus Anleihemitteln

Aufgliederung nach Mitgliedstaaten und erhaltenen Sicherheiten

Zum 31. Dezember 2000 ausstehende Beträge

(in Mio. EUR)

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(1) Darlehen, die zum größten Teil an Finanzinstitute zur Weiterleitung an die Enddarlehensempfänger vergeben wurden.

Darlehen aus Eigenmitteln

Aufgliederung nach Mitgliedstaaten und erhaltenen Sicherheiten

Zum 31. Dezember 2000 ausstehende Beträge

(in Mio. EUR)

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(1) Darlehen, die zum größten Teil an Finanzinstitute zur Weiterleitung an die Enddarlehensempfänger vergeben wurden.

EGKS-Anleihen

Im Jahr 2000 hat die EGKS vor dem Hintergrund des bevorstehenden Auslaufens des EGKS-Vertrages keine Mittel aufgenommen.

Ihre Tätigkeit beschränkte sich auf die Verwaltung der ausstehenden Anleihen, deren Betrag sich am 31. Dezember 2000 auf insgesamt 2 039,2 Mio. EUR belief (s. nachstehende Tabelle).

EGKS-Anleihen insgesamt - Stand am 31. Dezember 2000

(in Mio. EUR / Kurse vom 31.12.00)

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Stand der konsolidierten Schuld am 31. Dezember 2000

(in Mio. EUR)

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Sonstige Aufgaben der EGKS

Anpassungsbeihilfen

(Art. 56 Abs. 1c und 2b EGKS-Vertrag)

Traditionelle Beihilfen und Ergänzungsbeihilfen

Die Anpassungsbeihilfen sind die unverzichtbare soziale Ergänzung zur Industriepolitik der EU in den EGKS-Sektoren. Gehen durch die Schließung eines Betriebs oder die Reduzierung oder dauerhafte Umstellung der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens oder im Kohlenbergbau durch Einführung neuer Techniken und Produktionsverfahren Arbeitsplätze verloren, bemüht sich die EU - insbesondere im Wege von Anpassungsmaßnahmen - die negativen sozialen Auswirkungen für die betroffenen Arbeitnehmer zu mildern. So beteiligt sie sich an der Finanzierung von Beihilfen, die darauf abzielen, die Einkommensverluste der betroffenen Arbeitnehmer in Grenzen zu halten.

Die Modalitäten für die Gewährung dieser Beihilfen, die in bilateralen Abkommen festgelegt sind, richten sich nach der jeweiligen Situation der Betroffenen (vorzeitiger Ruhestand, Arbeitslosigkeit, Versetzung, Umschulung).

Pro Arbeitnehmer wird ein durchschnittlicher Hoechstbetrag von 3000 EUR gewährt. Die Auszahlung der Beihilfen setzt allerdings voraus, dass der betreffende Mitgliedstaat einen Betrag in mindestens gleicher Höhe bereitstellt.

Zusätzlich zu den beschriebenen traditionellen Beihilfen auf der Grundlage von Artikel 56 Absätze 1c und 2b EGKS-Vertrag hat die Kommission ihre Interventionen im Kohlesektor erweitert.

Gemäß ihrem am 25. Juni 1997 für die Jahre 1998-2000 beschlossenen Programm für ergänzende soziale Begleitmaßnahmen zur Umstrukturierung des Kohlenbergbaus ("Sozialmaßnahmen Kohle") hat die Kommission die finanzielle Beteiligung der EU an Vorruhestandsregelungen und anderen Maßnahmen aufgestockt, die zugunsten der von der Umstrukturierung betroffenen Bergleute durchgeführt werden und der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (z. B. Abgangsentschädigungen) oder der Förderung einer anderweitigen Beschäftigung (Lohnausfallvergütungen, Mobilitätsvergütungen usw.) dienen. Die im Rahmen dieser "Sozialmaßnahmen Kohle" gewährten ergänzenden Beihilfen belaufen sich pro Arbeitnehmer im Durchschnitt auf höchstens 4000 EUR, wenn sie Vorruhestandsregelungen betreffen, und auf bis zu 2000 EUR, wenn sie Erwerbslosen gewährt werden oder der Förderung einer anderweitigen Beschäftigung dienen.

Im Stahlsektor hat die Kommission, nachdem das Ergänzungsprogramm (Sozialmaßnahmen Stahl 1993-1995) ausgelaufen ist, keine zusätzlichen Mittel vorgesehen, sondern Beihilfen ausgezahlt, für die bereits Mittel gebunden waren.

Die Tabellen im Anhang enthalten für die "traditionellen" Beihilfen und das "Ergänzungsprogramm Kohle" eine Aufgliederung der Zahl der Begünstigten und der bereitgestellten Mittel im Jahr 2000 nach Mitgliedstaaten. Ferner geben sie für alle Programme (auch das "Ergänzungsprogramm Stahl") einen Überblick über die Gesamtsituation zum 31. Dezember der letzten beiden Jahre.

Forschungsbeihilfen im Stahlsektor

(Artikel 55 EGKS-Vertrag)

1. Forschung und technologische Entwicklung

Das EGKS-FTE-Programm Stahl erhielt 2000 eine Mittelausstattung von 56 Mio. EUR für die Unterstützung von Forschungs-, Modell- und Demonstrationsvorhaben durch Forschungsbeihilfen im Stahlsektor gemäß Artikel 55 EGKS-Vertrag.

Die Kommission hat 66 Forschungsvorhaben (aus 161 Vorschlägen) und 15 Modell- und Demonstrationsvorhaben (aus 27 Vorschlägen) für die Gewährung einer finanziellen Unterstützung ausgewählt.

Für Forschungsvorhaben wurden 44,43 Mio. EUR, für Modell- und Demonstrationsvorhaben 11,34 Mio. EUR bereitgestellt.

Die Beihilfen aus dem FTE-Programm Stahl verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Forschungsbereiche:

- Reduktion von Erzen: 9 %, Stahlwerke: 23 %, Walzwerke: 23 %

- Werkstoffeigenschaften und Verhalten bei Beanspruchung: 33 %

- Mess- und Analysetechnik: 12 %.

Bei den Modell- und Demonstrationsvorhaben ergab sich folgende Verteilung der Beihilfen:

- Erzeugung von Roheisen und Stahl: 6 %

- Strangguss: 29 %

- Walzverfahren und Verarbeitung der Erzeugnisse: 45 %, Online-Kontrolle 9 %

- Stahlbau: 11 %.

Hauptziele der Vorhaben sind die Verringerung der Produktionskosten, die Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse und ihres Verhaltens bei Beanspruchung, die Förderung der Verwendung und die Erweiterung der Anwendungsbereiche von Stahl, die Schaffung umweltgerechter Produktionsbedingungen, die Entwicklung neuer Verfahren sowie die Erprobung innovativer Techniken.

2. Begleitmaßnahmen

Diese Maßnahmen zur Ergänzung oder Koordinierung der Forschungsaktivitäten sollen die Wirksamkeit des Programms vergrößern.

Im Jahr 2000 wurden für diese Maßnahmen 233 000 EUR bereitgestellt.

In diesem Zusammenhang wurden zwei Workshops unterstützt; der eine beschäftigte sich mit der Online-Kontrolle beim Walzen von Flacherzeugnissen und der andere mit Warmwalztechniken und -erzeugnissen.

Ferner hat die Kommission Veranstaltungen von internationaler Bedeutung mitfinanziert; eine von ihnen, bei der es um die neuesten Entwicklungen bei den Verfahren zur Eisenerzeugung ging, fand in Frankreich statt, die andere in Italien zum Thema nicht rostende Stähle.

Der Förderung der Verbreitung von Informationen über das EGKS-Forschungsprogramm Stahl und damit letztlich der Koordinierung und Förderung der Kontakte zwischen Forschern dienen ferner eine Internet-Site zum Thema EGKS-Stahlforschung (http://www.cordis.lu/ecsc-steel/home.html) und die Veröffentlichung "Steel RTD Newsletter", die zweimal jährlich erscheint.

Forschungsbeihilfen im Kohlesektor

(Artikel 55 EGKS-Vertrag)

Im Bereich der technischen Forschung Kohle wurden 25 Vorhaben ausgewählt, für die nach Artikel 55 EGKS-Vertrag eine finanzielle Unterstützung in Höhe von insgesamt 24 367 500 EUR gewährt wurde. Hinzu kommen 632 500 EUR für die Verbreitung der Forschungsergebnisse und die Deckung der Nebenkosten.

Mit den ausgewählten Vorhaben waren vor allem folgende Ziele verbunden: Schutz der Umwelt und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedeutung der Kohle als Energiequelle, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Kohle und rationeller Einsatz der Ressourcen in der EU. Von den insgesamt bewilligten 24 367 500 EUR entfielen 9 379 920 EUR (38,5 %) auf umweltrelevante Vorhaben und 3 896 460 EUR (16,0 %) auf Vorhaben zum Arbeitsschutz im Bergbau.

Die gewährten Mittel verteilen sich wie folgt auf die verschiedenen Forschungsbereiche:

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Ausführung des EGKS-Funktionshaushaltsplans

Die nachstehenden Angaben zu den Einnahmen und Ausgaben beziehen sich auf den Haushaltsplan 2000.

Einnahmen

Die Hohe Behörde (die Kommission) ist berechtigt, sich durch Erhebung einer Umlage auf die Erzeugung von Kohle und Stahl die zur Erfuellung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel zu beschaffen.

Allerdings beschloss die Kommission, den Umlagesatz auch 2000 auf 0 % zu belassen, da man davon ausging, dass die in der Bilanz der EGKS zum 31. Dezember 1999 gebildeten Rückstellungen ausreichen, um bis zum Auslaufen des EGKS-Vertrages die Beibehaltung einer Haushaltstätigkeit der EGKS auf angemessenem Niveau zu gewährleisten.

Die Mittel zur Finanzierung des EGKS-Haushaltsplans 2000 stammen aus folgenden Quellen:

- dem ,Nettosaldo" der Finanztätigkeit, bei dem es sich insbesondere um die Zinsen aus der Anlage der liquiden Mittel, der Rücklagen und der anderen in der EGKS-Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen handelt;

- annullierten Mittelbindungen, die nicht in Anspruch genommen werden;

- Entnahmen aus der Rückstellung für die Finanzierung des EGKS-Haushaltsplans;

- verschiedenen anderen Einnahmen.

2000 beliefen sich die Einnahmen aus diesen Quellen auf 54 Mio. EUR, 72 Mio. EUR, 6 Mio. EUR bzw. 3 Mio. EUR.

Die Gesamteinnahmen des EGKS-Funktionshaushaltsplans betrugen im Jahr 2000 135 Mio. EUR.

Ausgaben

Die im Funktionshaushaltsplan ausgewiesenen Einnahmen dienen zur Finanzierung der im EGKS-Vertrag vorgesehenen Ausgaben.

1. Verwaltungsausgaben

Der EGKS-Beitrag zu den Verwaltungsausgaben ist in Artikel 50 des EGKS-Vertrages und in Artikel 20 des Fusionsvertrages geregelt. Durch den in diesem Rahmen erlassenen Beschluss des Rates vom 21.11.1977 wurde dieser Beitrag auf eine Pauschale von jährlich 5 Mio. EUR festgesetzt.

2. Sozialbeihilfen

Im Jahr 2000 beliefen sich die Mittelbindungen für Beihilfen zur beruflichen Wiedereingliederung von Arbeitskräften der Kohle- und Stahlindustrie gemäß Artikel 56 Absätze 1c und 2b EGKS-Vertrag (traditionelle Umstellungsbeihilfen und Beihilfen für Sozialmaßnahmen in der Stahl- und in der Kohleindustrie) auf 49 Mio. EUR.

Gehen durch die Schließung eines Betriebes oder die Reduzierung oder dauerhafte Umstellung der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens Arbeitsplätze verloren, bemüht sich die EU gemäß Artikel 56 EGKS-Vertrag - insbesondere im Wege von Anpassungsmaßnahmen -, die negativen sozialen Auswirkungen für die betroffenen Arbeitnehmer zu mildern. So beteiligt sie sich an der Finanzierung von Beihilfen, die darauf abzielen, die Einkommensverluste der betroffenen Arbeitnehmer in Grenzen zu halten.

Diese Mitfinanzierung von Sozialbeihilfen setzt die Zahlung eines mindestens gleich hohen Beitrags durch den betreffenden Staat voraus.

Die Modalitäten für die Gewährung der Sozialbeihilfen sind in bilateralen Vereinbarungen mit den Mitgliedstaaten festgelegt (Vorruhestand, Arbeitslosigkeit, Versetzung, Umschulung und sonstige Berufsbildung).

3. Forschungsbeihilfen

2000 betrugen die Mittelbindungen für die Unterstützung der technischen Forschung im Kohle- und Stahlbereich gemäß Artikel 55 EGKS-Vertrag 81 Mio. EUR.

Die Hauptziele der Forschungsbeihilfen im Stahlsektor (56 Mio. EUR) sind die Senkung der Produktionskosten, die Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse und ihres Verhaltens bei Beanspruchung, die Förderung der Verwendung und die Erweiterung des Verwendungsbereichs von Stahl sowie die Schaffung umweltgerechter Produktionsbedingungen.

Die Hauptziele im Kohlebereich (25 Mio. EUR) sind die Senkung der Gestehungskosten, die Erhöhung der Förderleistung unter und über Tage, die Verbesserung der Sicherheit und der Arbeitsbedingungen, die Erhaltung der neuen Märkte und vor allem eine umweltschonendere Verwendung der Kohle.

Ausführung des EGKS-Funktionshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2000

(in Mio. EUR)

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Bericht des Europäischen Rechnungshofes

Jahresabschluss der EGKS

Jahresabschluss der EGKS

Die Bilanz der EGKS, die Gewinn- und Verlustrechnung und die Aufstellung über die Verwendung des Ergebnisses des am 31. Dezember 2000 endenden Geschäftsjahres wurden der Kommission im schriftlichen Verfahren Nr. E/xxx/2001 vom 2001 zur Genehmigung vorgelegt und sind im vorliegenden Finanzbericht so aufgeführt, wie sie von der Kommission gebilligt wurden.

Bilanz zum 31. Dezember 2000

(Beträge in EUR) - Vor Ergebnisverwendung

Aktiva

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Bilanz zum 31. Dezember 2000

(Beträge in EUR) - Vor Ergebnisverwendung

Passiva

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Gewinn- und Verlustrechnung

des am 31. Dezember 2000 endenden Geschäftsjahres

(Beträge in EUR)

Aufwendungen

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Gewinn- und Verlustrechnung

des am 31. Dezember 2000 endenden Geschäftsjahres

(Beträge in EUR)

Erträge

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Verwendung des Ergebnisses des am 31. Dezember 2000 endenden Geschäftsjahres

(Beträge in EUR)

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ANMERKUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2000

(Beträge in EUR)

A. Die EGKS

Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) wurde durch den Vertrag vom 18. April 1951 gegründet. Nach dem Wortlaut des Vertrages hat die EGKS die Aufgabe, durch die Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Kohle und Stahl zur wirtschaftlichen Entwicklung der Mitgliedstaaten beizutragen. Mit Blick auf das Auslaufen des EGKS-Vertrages am 23. Juli 2002 wurde die EGKS-Umlage seit 1998 auf Null zurückgeführt und die Darlehenspolitik seit Juli 1997 eingestellt (Beschluss der Kommission vom 22. Juni 1994). Daher besteht die Hauptfinanzquelle der EGKS nun aus dem Nettosaldo (vgl. Anm. C16.2) der Verwaltung der verschiedenen Rücklagen und Rückstellungen.

Das gesamte Vermögen der EGKS wird nach dem 23. Juli 2002 auf die Europäische Gemeinschaft übertragen. Der Nettowert dieses Vermögens gilt unter der Bezeichnung ,EGKS in Liquidation" als Vermögen für die Forschung in Sektoren, die die Kohle- und Stahlindustrie betreffen.

B. Angewandte Rechnungsführungsgrundsätze und -methoden

1. Darstellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wird nach den allgemein anerkannten Rechnungsführungsmethoden erstellt.

Die bei den einzelnen Positionen des Jahresabschlusses angewandten Rechnungsführungsmethoden und Bewertungsgrundsätze berücksichtigen die Einschränkungen und Resolutionen, die aufgrund der Verträge und anderer, von den Organen der Europäischen Gemeinschaften getroffener EGKS-bezogener Entscheidungen für die EGKS gelten.

Ferner wird berücksichtigt, dass die Geschäftstätigkeit nach dem 23. Juli 2002, dem Tag, an dem der EGKS-Vertrag ausläuft, nicht fortgeführt wird.

Vorbehaltlich der bereits erwähnten erforderlichen Anpassungen wird der Jahresabschluss gemäß den Bestimmungen der Richtlinie 78/660/EWG sowie der Richtlinie 86/635/EWG des Rates [20] über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstituten erstellt, sofern diese anwendbar sind.

[20] ABl. L 222 vom 14.08.1978 und ABl. L 372 vom 31.12.1986.

2. Umrechnungskurse

Der Jahresabschluss der EGKS lautet auf Euro (,EUR").

Sämtliche auf ausländische Währungen lautenden Transaktionen der EGKS werden zu dem von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten monatlichen Umrechnungskurs in Euro umgerechnet.

Die nicht-monetären Elemente werden zu dem am Tag des Erwerbs oder der letzten Neubewertung geltenden monatlichen Umrechnungskurs in Euro umgerechnet.

Die monetären Elemente werden am Bilanzstichtag zu dem an diesem Tag geltenden monatlichen Umrechnungskurs in Euro umgerechnet. Negative Salden erscheinen in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwendungen. Positive Salden werden übertragen und erscheinen unter der Position ,Rechnungsabgrenzungsposten" auf der Passivseite der Bilanz.

2.1 Umrechnungskurse

Bei der zum Jahresende erfolgenden Umrechnung der auf verschiedene Währungen lautenden Bilanzposten in Euro wurden folgende Umrechnungskurse zugrunde gelegt:

Eurozone //

Belgischer und luxemburgischer Franc // 40,3399

Deutsche Mark // 1,95583

Französischer Franc // 6,55957

Finnmark // 5,94573

Holländischer Gulden // 2,20371

Irisches Pfund // 0,787564

Italienische Lira // 1936,27

Österreichischer Schilling // 13,76030

Spanische Peseta // 166,386

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2.2 Zum 31. Dezember 2000 setzten sich die Aktiva und Passiva der EGKS wie folgt aus den oben aufgeführten Währungen sowie dem Euro zusammen (in EUR):

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3. Geldanlagen und Bewertungsgrundsätze für Schuldverschreibungen und sonstige Wertpapiere

Die interne aufsichtsrechtliche EGKS-Regelung verlangt eine Beschränkung der Portofolio-Investitionen auf festverzinsliche Wertpapiere erstklassiger Emittenten. Ausnahmsweise wurde die EGKS 1998 jedoch im Rahmen des Umschuldungsabkommens für einen zahlungsunfähigen Schuldner Eigentümer von Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren eines Unternehmens des privaten Rechts.

Die Schuldverschreibungen und sonstigen festverzinslichen Wertpapiere sowie die Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere werden nach dem Niederstwertprinzip zum durchschnittlichen Anschaffungswert oder mit ihrem Marktwert zum Jahresende erfasst.

Diese Regel gilt nicht für als Finanzanlagen angesehene Wertpapiere, die nach dem Niederstwertprinzip zum durchschnittlichen Anschaffungswert oder mit ihrem Rückzahlungswert bewertet werden.

4. EGKS-Funktionshaushaltsplan

Ein Teil der EGKS-Mittel fließt in den EGKS-Funktionshaushaltsplan, der jährlich von der Kommission nach Information des Rates und Konsultation des Europäischen Parlaments festgestellt wird.

Die Mittelbindungen und Rückstellungen für den EGKS-Funktionshaushaltsplan erscheinen unter der Position ,EGKS-Funktionshaushaltsplan" (vgl. Anm. C13).

5. Geldbußen und Zinsverbilligungen

Die Geldbußen und die rückzahlbaren Zinsverbilligungen werden erst dann als Einnahmen der EGKS ausgewiesen, wenn sie tatsächlich vereinnahmt wurden. Die verhängten, aber noch nicht vereinnahmten Geldbußen und die zurückgeforderten, aber noch nicht zurückgezahlten Zinsverbilligungen werden demzufolge in Rückstellungen umgewandelt (vgl. Anm. C14.3a).

6. Vergleichszahlen für 1999

Aufgrund einer Änderung der Darstellungsweise des Jahresabschlusses im Jahr 2000 wurden die Vergleichszahlen für 1999 neu aufbereitet, um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten.

C. Anmerkungen zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

1. Guthaben bei Zentralbanken

Bei diesem Posten handelt es sich um die Guthaben der EGKS bei den Zentralbanken einiger Mitgliedstaaten.

2. Forderungen an Kreditinstitute

2.1. Mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist

Aufgliederung der Forderungen nach der Restlaufzeit:

(in EUR)

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2.2. Darlehen

Aufgliederung der Darlehen nach der Restlaufzeit:

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

3. Forderungen an Kunden

3.1. Darlehen

Darlehen an Kreditinstitute sind unter dem Posten "Forderungen an Kreditinstitute" erfasst (vgl. Anm. C2).

Aufgliederung der übrigen Darlehen:

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

N.B.: Für die Darlehen bestehen im Allgemeinen Bürgschaften der Mitgliedstaaten, Bank- und Unternehmensbürgschaften oder Hypotheken.

3.2. Umlage

Für 1998, 1999 und 2000 betrug der Umlagesatz 0 %; somit beziehen sich die Forderungen zum 31. Dezember 2000 auf die Vorjahre.

Dieser Posten ist wie folgt untergliedert:

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Er enthält insbesondere einen Betrag von 5 551 715 EUR, der sich auf Konkurs- und Vergleichsverfahren bezieht (5 281 288 EUR am 31. Dezember 1999).

3.3. Geldbußen

Dieser Posten umfasst die Forderungen der Kommission an Unternehmen, gegen die in Anwendung der Vertragsbestimmungen eine Geldbuße verhängt wurde.

Nach Wertberichtigungen beläuft er sich auf 38 950 716 EUR (37 195 283 EUR am 31. Dezember 1999).

Dieser Posten ist im Wesentlichen auf zwei Verfahren zurückzuführen:

Er resultiert vor allem aus einer Geldbuße von insgesamt 104 364 350 EUR, die die Kommission (Entscheidung 94/215/EGKS [21] vom 16. Februar 1994) gegen Unternehmen der Eisen- und Stahlindustrie wegen Verletzung der Wettbewerbsregeln im Bereich des Vertriebs von Stahlträgern verhängt hat. Das Gericht erster Instanz hat in seinem Urteil vom 11. März 1999 den Gesamtbetrag der Geldbuße um 24 774 000 EUR auf 79 590 350 EUR reduziert. Bis zum 31. Dezember 2000 gingen Zahlungen in Höhe von 50 631 350 EUR ein. Sieben Unternehmen haben Klage vor dem Gericht erster Instanz erhoben.

[21] ABl. L 116 vom 06.05.1994.

Eine Geldbuße von insgesamt 27 380 000 EUR wurde von der Kommission (Entscheidung 98/247/EGKS [22] vom 21. Januar 1998) aufgrund von Artikel 65 des Vertrages wegen Absprachen über die Berechnungsformel für den Legierungszuschlag gegen Stahlunternehmen verhängt. Zahlungen in Höhe von insgesamt 14 740 000 EUR gingen daraufhin ein; zwei Drittel der von der Entscheidung betroffenen Unternehmen haben vor dem Gericht erster Instanz Klage erhoben.

[22] ABl. L 100 vom 01.04.1998.

3.4. Rückzahlbare Zinsverbilligungen

Dieser Posten umfasst Forderungen an Unternehmen, denen ein zinsverbilligtes Darlehen gewährt wurde und von denen die Kommission die vollständige oder partielle Rückzahlung der bereits gewährten Zinsverbilligung verlangen musste.

4. Schuldverschreibungen und sonstige festverzinsliche Wertpapiere

4.1. Zusammensetzung

Die Schuldverschreibungen und sonstigen festverzinslichen Wertpapiere setzen sich wie folgt zusammen:

(in EUR)

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4.2. 2001 fällige Wertpapiere

Die Endfälligkeit der Schuldverschreibungen und sonstigen festverzinslichen Wertpapiere lautet 2001 über nachstehende Beträge (in EUR):

- öffentliche Emittenten: // 170.282.570

- andere Emittenten: // 177.832.751

Insgesamt // 348.115.321

4.3. Finanzanlagen (vgl. Anm. B.3)

Bei den Finanzanlagen handelt es sich um Wertpapiere, die dazu bestimmt sind, bis zu ihrer Endfälligkeit im Wertpapierbestand zu verbleiben. Es handelt sich dabei hauptsächlich um kurz- und mittelfristige Papiere, die dazu bestimmt sind, die Bedienung der EGKS-Anleihen zu gewährleisten.

Am 31. Dezember 2000 beliefen sich die Finanzanlagen auf 48 519 675 EUR.

Der Rückzahlungswert dieser Papiere liegt um insgesamt 1 548 471 EUR unter ihrem durchschnittlichen Anschaffungswert.

4.4. Rendite

Die Geldanlagen berücksichtigen Fälligkeit und Liquidität der EGKS-Finanztätigkeit. Sie unterliegen strengen Kriterien in Bezug auf die finanzielle Solidität des Partners.

Die (nach der Methode der ,Association of Investment Management and Research' berechnete) Rendite der Anlagen lag im Jahr 2000 bei 4,72 %.

5. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere haben sich wie folgt entwickelt:

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Diese Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere kamen im Rahmen der Unterzeichnung des Umschuldungsabkommens für einen zahlungsunfähigen Schuldner in den Besitz der EGKS (vgl. Anm. B.3).

Ein Teil eines Papiere mit einem Nettowert von 8 287 500 EUR war Gegenstand eines Darlehensvertrags mit einem Kreditinstitut (Fälligkeit: 1. Juli 2004 mit Kaufoption 1. Juli 2000).

6. Grundstücke und Gebäude

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Die Gebäude, deren Eigentümer die EGKS ist, waren der Europäischen Gemeinschaft seinerzeit gegen Mietzahlungen überlassen worden, die eine Verzinsung der von der EGKS eingesetzten Mittel ermöglichten.

In Einklang mit diesen Überlassungsvereinbarungen hat die Kommission 1994 und 1995 den noch ausstehenden Kapitalbetrag im Hinblick auf die Übertragung des Eigentums an den Gebäuden von der EGKS auf die Europäische Gemeinschaft vollständig an die EGKS zurückgezahlt.

Die Übertragung des Eigentums an den Gebäuden in Lissabon und Mailand wurde 2000 abgeschlossen.

Durch diese Transaktion erzielte die EGKS einen Veräußerungsgewinn in Höhe von 1 987 121 EUR, der sich aus der Differenz zwischen dem Veräußerungspreis (2 531 228 EUR) und dem Nettobuchwert (544 107 EUR) des Gebäudes zum Zeitpunkt der Veräußerung ergibt und unter dem Posten ,Sonstige betriebliche Erträge" erfasst ist.

7. Sonstige Vermögenswerte

Aufgliederung der sonstigen Vermögenswerte:

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

8. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Aufgliederung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens:

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

9. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Aufgliederung der Darlehen nach der Restlaufzeit:

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

10. Verbriefte Verbindlichkeiten

Unter diese Posten fallen die Schuldverschreibungen.

Ein Teil der am 31. Dezember 2000 ausstehenden Anleihen ist im Jahr 2001 fällig. Es handelt sich dabei um einen Betrag von 240 430 841 EUR.

11. Sonstige Verbindlichkeiten

Aufgliederung der sonstigen Verbindlichkeiten:

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(1) Entsprechend den durch die Entscheidung vom 11. Juni 1992 geschaffenen Möglichkeiten hat die Kommission in den Geschäftsjahren 1994 und 1995 Vorauszahlungen auf die Übertragung von Gebäuden vorgenommen, die ihr die EGKS zur Verfügung stellt (Anmerkung C6).

12. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

Aufgliederung des passiven Rechnungsabgrenzungspostens:

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

13. EGKS-Funktionshaushaltsplan

Dieser Posten umfasst die Mittelbindungen für den EGKS-Funktionshaushaltsplan in Höhe von insgesamt 434 516 282 EUR (556 154 370 EUR am 31. Dezember 1999) und die Rückstellungen für die Finanzierung des Funktionshaushaltsplans in Höhe von insgesamt 401 000 000 EUR (393 000 000 EUR am 31. Dezember 1999).

Die Mittelbindungen für den EGKS-Funktionshaushaltsplan haben sich 2000 wie folgt entwickelt:

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Die Rückstellungen für die Finanzierung der künftigen Funktionshaushaltspläne(1) und die Rückstellungen für Haushaltsrisiken(2) haben sich wie folgt entwickelt:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(1) Diese Rückstellungen wurden von der Haushaltsbehörde im Rahmen der Genehmigung des Funktionshaushaltsplans der EGKS für 1997 vorgesehen. Sie sind bedingt durch die 1998 erfolgte Rückführung der Umlage auf Null und die Tatsache, dass die Finanzierung der Funktionshaushaltspläne bis zum Jahr 2002 gewährleistet werden muss.

Darüber hinaus ist in dem Mechanismus für die Finanzierung des Forschungsfonds für Kohle und Stahl, der nach dem 23. Juli 2002 in Kraft tritt, das Anlaufen/die Nivellierung dieses Fonds mit Hilfe dieser Rückstellung vorgesehen (Vorschlag der Kommission (KOM(2000) 518 und 519 endg. vom 6. September 2000).

(2) Diese Rückstellung dient dazu, die von der EGKS vorgesehenen Mittelbindungen für die Funktionshaushaltspläne 2001 und 2002 zu garantieren.

(3) Entscheidung Nr. 2749/2000/EGKS der Kommission vom 13. Dezember 2000.

14. Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen

14.1. Garantiefonds

Der Garantiefonds ist zur Deckung der Anleihe- und Darlehensgeschäfte bestimmt. Nach Zuweisung von 12 Mio. EUR belief er sich zum 31. Dezember 2000 auf 565 Mio. EUR. Diese Aufstockung des Garantiefonds erfolgte mit Blick auf das Auslaufen des EGKS-Vertrages.

Am 11. September 1996 bekräftigte die Kommission, dass die Rücklagen auch nach dem 23. Juli 2002 100 % des Betrages der ausstehenden Darlehen ohne Bürgschaft eines Mitgliedstaates entsprechen sollten; daher muss der Garantiefonds schrittweise auf rund 572 Mio. EUR (zum Umrechnungskurs vom 31. Dezember 2000) aufgestockt werden. Am 31. Dezember 2000 lag der Deckungsgrad bei 98,8 %, vorausgesetzt dass bei den bis zum 23. Juli 2002 fälligen Darlehen kein Schuldner ausfällt.

Der Garantiefonds hat sich wie folgt entwickelt:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

14.2. Rückstellungen für Großkredite

Aufgrund des Auslaufens des EGKS-Vertrages im Jahre 2002 und der schrittweisen Verringerung des Darlehensbestandes konzentrieren sich die Risiken zunehmend auf einige umfangreiche Darlehen (die Definition dieser Großkredite erfolgt in Einklang mit der Richtlinie 92/121/EWG vom 21. Dezember 1992 über die Überwachung und Kontrolle von Großkrediten).

Die Rückstellungen für Großkredite betreffen daher Darlehen ohne erstklassige Sicherheit in Höhe von mehr als 25 % der Eigenmittel der EGKS.

Sie wurden speziell im Hinblick auf die erwähnte Risikokonzentration und einen eventuellen Zahlungsausfall gebildet.

Die Höhe dieser Rückstellungen (17 Mio. EUR, verglichen mit 18. Mio. EUR am 31. Dezember 1999) wurde nach einem von einer internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft empfohlenen Verfahren anhand der am 31. Dezember 2000 ausstehenden Großkredite berechnet.

14.3. Sonstige Rückstellungen

Dieser Posten umfasst die Rückstellungen für Geldbußen und rückzahlbare Zinsverbilligungen in Höhe von insgesamt 42 272 249 EUR (41 735 261 EUR am 31. Dezember 1999) und die sonstigen Rückstellungen in Höhe von insgesamt 116 391 098 EUR (113 461 382 EUR am 31. Dezember 1999).

a) Rückstellungen für Geldbußen und rückzahlbare Zinsverbilligungen (vgl. Anm. B.5):

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

b) Sonstige Rückstellungen:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(1) Nach dem Ausfall eines Schuldners stehen langfristigen (nach 2002 fälligen) festverzinslichen Schuldverschreibungen der EGKS keine in entsprechender Höhe verzinslichen Aktivposten mehr gegenüber . Entsprechend dem Vorsichtsprinzip und mit Blick auf das Auslaufen des EGKS-Vertrages im Jahr 2002 wurden Rückstellungen zur vollständigen Absicherung gegen das Zinsrisiko gebildet.

(2) Diese Rückstellungen wurden zur Deckung von Rechtsberatungskosten und anderen unvorhergesehenen Kosten gebildet. Dieses Risiko besteht vor allem im Rechtsbereich, da die EGKS im Rahmen ihrer Finanzierungen weniger häufig über nationale Bevollmächtigte tätig wird, die alle mit den Darlehensgeschäften verbundenen Kosten übernehmen.

(3) Diese Rückstellungen wurden ausgehend von der Geldbuße, die aufgrund der Entscheidung 94/215/EGKS vom 16. Februar 1994 effektiv gezahlt wurde, für den Fall gebildet, dass der Gerichtshof der Klage der betroffenen Unternehmen gegen diese Entscheidung stattgibt (vgl. Anm. C3.3) und die erhaltenen Beträge zurückgezahlt werden müssen.

(4) Diese Rückstellungen wurden ausgehend von der Geldbuße, die aufgrund der Entscheidung 98/247/EGKS vom 21. Januar 1998 effektiv gezahlt wurde, für den Fall gebildet, dass das Gericht erster Instanz der Klage der betroffenen Unternehmen gegen diese Entscheidung stattgibt (vgl. Anm. C3.3) und die erhaltenen Beträge zurückgezahlt werden müssen.

15. Rücklagen

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Die Spezialrücklage dient der Gewährung von Darlehen aus Eigenmitteln der EGKS zur Finanzierung von Sozialwohnungen.

Der ehemalige Pensionsfonds stellte ursprünglich den Gesamtbetrag der von der EGKS vor dem 5. März 1968 bilanzierten Pensionsverpflichtungen dar. Von diesem Tag an wurden die Pensionsverpflichtungen für die Beamten über den Gesamthaushalt von den Mitgliedstaaten übernommen. Der Fonds dient heute der Finanzierung von Wohnungsbaudarlehen zugunsten der Beamten der Europäischen Gemeinschaften. Er ist ferner für die Gewährung von Sonderdarlehen in der Eisen- und Stahlindustrie sowie im Kohlenbergbau verwendet worden.

16. Analyse des Ergebnisses des Geschäftsjahres

Das Gesamtergebnis der EGKS wird gleichzeitig vom Ergebnis der nicht im Haushalt festgelegten Operationen (Darlehen/Anleihen - Geldanlagen - Wechselkursschwankungen) und vom Ergebnis der Ausführung des EGKS-Funktionshaushaltsplans bestimmt.

16.1. Nicht im Haushalt enthaltene Operationen

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(1) Anm. C14.3b.

(2) Anm. C14.2

(3) Gemäß der Änderung der Rechnungsführungsmethoden zum 31. Dezember 1992 wurden die Einnahmen des Geschäftsjahres 1999 für die Finanzierung des Funktionshaushaltsplans 1999 verwendet (Nettosaldo, Anmerkung C16.2)

16.2. Ausführung des EGKS-Funktionshaushaltsplans

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

16.3. Ermittlung des Ergebnisses des Geschäftsjahres

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

17. Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

18. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen

Die EGKS hat zum allgemeinen Haushalt der Kommission der Europäischen Gemeinschaften einen Pauschalbetrag von 5 Mio. EUR zur Deckung ihrer Verwaltungsausgaben geleistet.

19. Sonstige betriebliche Aufwendungen

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

20. Zinserträge und ähnliche Erträge

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

21. Sonstige betriebliche Erträge

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

22. Erträge im Zusammenhang mit dem Funktionshaushaltsplan

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(1) Die EGKS ist laut Vertrag ermächtigt, auf die Kohle- und Stahlproduktion der Unternehmen der EU eine Umlage zu erheben. Grundlage für die Berechnung ist der EU-Durchschnittswert der einzelnen umlagepflichtigen Erzeugnisse. Die Kommission beschloss, den Satz für die Jahre 1998 bis 2000 auf 0 % festzusetzen.

(2) Dieser Posten umfasst die Erträge aus den von der Kommission gemäß den Artikeln 58 und 65 des EGKS-Vertrages verhängten Geldbußen sowie Verzugszinsen.

(3) Dieser Posten umfasst die Erträge aus zurückgezahlten Zinsverbilligungen, die die Kommission zurückfordern musste.

23. Posten unter dem Strich

23.1. Forderungen

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

23.2. Verbindlichkeiten

(in EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Traditionell hat die EGKS in Erfuellung ihrer Verpflichtung Coupons - selbst nach der Verjährung - ausgezahlt.

24. Kapitalflussrechnung für das am 31. Dezember 2000 endende Geschäftsjahr

(in Mio. EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anhang

Hauptmerkmale der am 31. Dezember 2000 ausstehenden Anleihen

(Euro-Werte zum 31. Dezember 2000) Instrument: EGKS

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

1997 4,81 5 ATS 49.512.000 49.512.000

ATS insgesamt . 49.512.000 49.512.000 3.598.177

1996 5,67 5 238.630.000 238.630.000

1997 4,957 5 786.164.000 786.164.000

BEF insgesamt . 1.024.794.000 1.024.794.000 25.403.980

1989 6,25 13 CHF 3.000.000 600.000

CHF insgesamt . 3.000.000 600.000 393.908

1986 7 15 DEM 17.500.000 1.750.000

1987 6,6 15 7.700.000 1.540.000

1987 6,73 15 9.100.000 1.820.000

1987 6,55 15 11.000.000 2.200.000

1988 6,72 13 2.250.000 281.250

1988 6,85 14 8.200.000 1.640.000

1989 7,25 13 2.400.000 480.000

1989 7,4 12 5.800.000 580.000

1990 9,16 15 2.700.000 1.350.000

1990 9 15 1.200.000 600.000

1991 5,02063 10 29.600.000 5.920.000

1991 8,25 10 98.000.000 98.000.000

1991 5,06563 10 35.700.000 7.140.000

1991 4,89875 10 54.000.000 10.800.000

1991 8,93 10 7.000.000 875.000

1991 5,11 10 18.300.000 3.660.000

1992 8,34 15 2.300.000 1.610.000

1992 7,75 10 100.000.000 100.000.000

1992 5,00625 15 11.000.000 7.700.000

1992 4,85 10 39.600.000 15.840.000

1992 4,96625 10 70.900.000 27.200.000

1992 4,84625 10 24.400.000 9.760.000

1992 5,0 10 57.400.000 9.960.000

1992 5,00813 15 11.900.000 8.330.000

1993 6,09 8 13.900.000 3.475.000

1993 4,84 10 18.200.000 10.920.000

1993 4,92625 8 14.550.000 3.217.118

1993 6,75 15 1.000.000 800.000

1993 7,08 15 1.750.000 1.400.000

1993 5,085 10 57.300.000 13.145.400

1993 6,64 15 1.185.000 948.000

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

1993 6,39 15 1.355.000 1.084.000

1993 5,14 10 20.000.000 12.000.000

1994 5,11875 8 10.080.000 5.040.000

1994 5,19625 7 13.300.000 3.325.000

1994 4,98113 7 3.980.000 995.000

1995 7,42 7 79.700.000 31.880.000

1995 5,4175 6 24.600.000 6.150.000

1995 5,22 6 8.000.000 2.000.000

1995 4,91875 7 15.600.000 7.800.000

1995 4,78 7 14.000.000 7.000.000

1995 5,78 6 20.100.000 5.025.000

1996 5,45 6 21.400.000 10.700.000

1996 5,02 5 18.210.000 18.210.000

1996 4,6 5 20.100.000 6.700.000

1996 5,75 5 27.721.000 27.721.000

1996 5,3 5 21.493.000 21.493.000

1996 5 5 16.500.000 5.500.000

1997 4,895 5 67.000.000 67.000.000

1997 4,83 5 80.597.000 80.597.000

1997 5,0225 5 21.270.000 14.180.000

1997 4,5775 5 75.000.000 75.000.000

1997 4,90313 5 8.000.000 5.300.000

DEM insgesamt . 1.323.841.000 767.681.768 392.509.455

1992 12,9 10 ESP 350.000.000 87.500.000

1994 4,99625 7 675.000.000 33.750.000

1996 5,198 5 110.000.000 11.000.000

1996 5,165 5 245.000.000 49.000.000

1996 8,12 5 2.000.000.000 2.000.000.000

1996 8,12 5 2.390.000.000 2.390.000.000

1997 5,215 5 485.000.000 242.525.000

ESP insgesamt . 6.255.000.000 4.813.775.000 28.931.370

1992 9,7 10 FRF 23.600.000 9.440.000

1992 4,581 20 300.000.000 300.000.000

1993 7 10 1.500.000.000 1.500.000.000

1993 5,75 8 890.000.000 890.000.000

1996 5,637 5 19.880.000 19.880.000

1996 5,941 5 22.620.000 22.620.000

1997 4,9 5 151.315.000 151.315.000

FRF insgesamt . 2.907.415.000 2.893.255.000 441.073.881

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

1990 11,875 19 GBP 60.000.000 60.000.000

1992 9,875 25 50.000.000 17.220.000

1992 9,875 25 30.000.000 30.000.000

1993 7,565 8 9.088.750 1.897.657

1993 9,875 24 20.000.000 20.000.000

1994 8,98 8 2.668.000 1.334.000

1994 6,875 25 50.000.000 35.261.000

1994 8,9375 25 47.000.000 47.000.000

1994 6,15 8 12.842.400 6.196.200

1994 8,68 8 7.893.500 3.946.750

1995 6,2925 6 16.000.000 16.000.000

1996 7,16 5 5.800.000 5.800.000

1996 6,3025 5 1.600.000 1.600.000

1996 7,49 5 10.000.000 10.000.000

1996 6,3625 5 1.790.000 1.790.000

1996 6,00875 5 1.600.000 1.600.000

1996 7,47 5 8.000.000 8.000.000

1996 5,915 5 3.000.000 3.000.000

1997 5,99789 5 4.180.000 4.180.000

1997 7,215 5 13.972.500 13.972.500

1997 6,25547 5 675.000 675.000

1997 7,54 5 32.536.290 32.536.290

GB insgesamt . 403.347.403 322.009.397 515.958.015

1991 4,6 10 ITL 17.500.000.000 3.375.000.000

1991 4,6025 10 39.100.000.000 7.600.000.000

1991 4,725 10 23.250.000.000 3.716.000.000

1991 5,0625 10 5.850.000.000 1.136.000.000

1992 4,375 10 18.500.000.000 6.900.000.000

1992 4,5 15 9.000.000.000 6.300.000.000

1992 4,49 10 34.800.000.000 4.120.000.000

1992 4,6 10 20.800.000.000 7.920.000.000

1992 5,078 10 45.950.000.000 17.130.000.000

1993 5,354 10 15.600.000.000 9.360.000.000

1993 5,085 10 19.700.000.000 6.607.500.000

1993 5,07625 8 11.600.000.000 2.525.000.000

1993 5,30625 8 12.840.000.000 3.210.000.000

1993 5,2345 10 52.600.000.000 7.310.000.000

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

1994 5,263 8 9.930.000.000 4.965.000.000

1994 5,05113 7 4.000.000.000 1.000.000.000

1994 5,24625 7 13.090.000.000 3.272.500.000

1995 5,1825 6 21.000.000.000 5.250.000.000

1995 5,01375 7 14.800.000.000 7.400.000.000

1995 4,99688 6 42.540.000.000 10.635.000.000

1995 4,8925 7 16.440.000.000 8.220.000.000

1996 4,94125 5 12.500.000.000 12.500.000.000

1996 4,96813 5 23.700.000.000 7.900.000.000

1996 5,04625 6 31.520.000.000 15.760.000.000

1996 5,10063 5 23.280.000.000 7.760.000.000

1996 5,09 5 10.000.000.000 3.333.333.334

1997 5,0325 5 44.370.000.000 29.580.000.000

ITL insgesamt . 594.260.000.000 204.785.333.334 105.762.798

1994 1,08625 7 JPY 11.200.000.000 11.200.000.000

JPY insgesamt . 11.200.000.000 11.200.000.000 104.751.216

1996 5,375 6 LUF 1.400.000.000 1.400.000.000

1997 4,75 5 275.000.000 275.000.000

1997 4,75 5 2.800.000.000 2.800.000.000

LUF insgesamt . 4.475.000.000 4.475.000.000 110.932.352

1986 7,375 15 NLG 15.000.000 1.000.000

1986 7,375 15 3.000.000 200.000

1987 6,71 14 13.400.000 959.000

NLG insgesamt . 31.400.000 2.159.000 979.712

1995 4,81063 7 PTE 2.000.000.000 2.000.000.000

1997 4,8231 5 16.300.000.000 16.300.000.000

1997 0 5 8.450.000.000 8.450.000.000

PTE insgesamt . 26.750.000.000 26.750.000.000 133.428.437

1991 6,31625 10 USD 55.500.000 55.500.000

1993 6,375 15 100.000.000 100.000.000

1996 6,2 6 19.500.000 7.800.000

USD insgesamt . 175.000.000 163.300.000 175.497.045

Gesamtbetrag in EUR 2.039.220.346

Unter den Funktionshaushaltsplan der EGKS fallende Tätigkeiten

Traditionelle Anpassungsbeihilfen (Artikel 56 Abs. 1c und 2b)

(Durch Rückstellungen gedeckte Beträge)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Traditionelle Anpassungsbeihilfen (Artikel 56 Abs. 1c und 2b)

(Neue Zuweisungen und Begünstigte 2000)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anpassungsbeihilfen - Sozialmaßnahmen ,Stahl"

(Durch Rückstellungen gedeckte Beträge)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anpassungsbeihilfen - Programm Rechar und Sozialmaßnahmen ,Kohle"

(Durch Rückstellungen gedeckte Beträge)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anpassungsbeihilfen - Sozialmaßnahmen ,Kohle"

(Neue Zuweisungen und Begünstigte 2000)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>


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