Mitteilung der Kommission an den Rat betreffend den Bericht der Kommission über die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
/* KOM/2001/0163 endg. */
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MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT Betreffend den bericht der Kommission über die europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
1. Die Verordnung (EG) Nr. 2062/94 [1] des Rates vom 18. Juli 1994 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in der durch Verordnung (EG) Nr. 1643/95 [2] vom 29. Juni 1995 geänderten Fassung enthält in Artikel 23 eine Überprüfungsklausel, die folgendes vorsieht: Spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung überprüft der Rat anhand eines Berichts der Kommission, dem gegebenenfalls ein Vorschlag beigefügt ist, nach Anhörung des Europäischen Parlaments diese Verordnung sowie die neuen Aufgaben der Agentur, die sich als erforderlich erweisen könnten. Gemäß Artikel 24 trat die Verordnung des Rates (EG) Nr. 2062/94 am 9. September 1994 in Kraft. Demzufolge hätte die vorgenannte Überprüfung bis Ende 1999 abgeschlossen sein müssen.
[1] ABl. L 216 vom 20.8.1994, S. 1.
[2] ABl. L 156 vom 7.7.1995, S. 1.
2. Mit Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 2062/94 wurde ein Verwaltungsrat eingesetzt. Nach dem Beitritt von Österreich, Finnland und Schweden wurde mit der Verordnung EG Nr. 1643/95 vom 29. Juni 1995 die Zusammensetzung des Verwaltungsrates geändert.
Nach dem Beschluss des Rates vom 5. Oktober 1995 über die Ernennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz trat der Verwaltungsrat zu seiner ersten Tagung am 25. und 26. Oktober 1995 zusammen.
3. Gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 2062/94 wird die Agentur von einem Direktor geleitet, der auf Vorschlag der Kommission vom Verwaltungsrat für fünf Jahre ernannt wird. Der Direktor ist der gesetzliche Vertreter der Agentur. Er muss dem Verwaltungsrat Rechenschaft über seine Tätigkeit ablegen (Artikel 11 der Verordnung Nr. 2062/94). Der Direktor wurde am 3. Juli 1995 ernannt und trat im September 1996 sein Amt an.
In Anbetracht der dem Direktor gemäß Artikel 11 übertragenen umfangreichen Kompetenzen sollte berücksichtigt werden, dass die Agentur erst nach Ernennung und Amtsantritts des Direktors ihre Arbeit in vollem Umfang aufnehmen konnte.
4. Mit dem Hinweis, dass die Agentur erst nach September 1996 ihre Arbeiten in vollem Umfang aufnehmen konnte, teilt die Kommission dem Rat mit, dass es nicht möglich war, den zu erstellenden Bericht binnen der in Artikel 23 der Verordnung vorgesehenen Frist auszuarbeiten. Der Grund hierfür ist, dass die erforderlichen Informationen, insbesondere für den Zeitraum vor 1996, nicht zu beschaffen waren. Außerdem möchte die Kommission in der Ausarbeitung ihres Berichts einen ganzen Fünfjahreszeitraum zugrunde legen, in dem die Agentur voll funktionsfähig war: nur auf dieser Basis kann die Kommission die Leistungsfähigkeit der Agentur schlüssig bewerten und gegebenenfalls eine Änderung der Verordnung vorschlagen.
5. Überdies möchte die Kommission sich zur Abfassung ihres Berichts auf eine vom Verwaltungsrat der Agentur im Jahr 2000 in Auftrag gegebene externe Bewertung stützen. Im Jahre 2001 wird der Kommissionsbericht, gegebenenfalls begleitet von den in Artikel 23 der Verordnung des Rates (EG) Nr. 2062/94 vorgesehenen Vorschlags, dem Rat zur weiteren Veranlassung vorgelegt.
6. Bis zur Fertigstellung des Berichts sollten nach den Vorstellungen der Kommission die anderen Institutionen über die wichtigsten Tätigkeiten und deren Ergebnisse in der Gründungsphase der Agentur unterrichtet werden. Wie in Artikel 10 der Verordnung Nr. 2062/94 vorgesehen, hat der Direktor der Agentur die allgemeinen Jahresberichte dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission, dem Rechnungshof, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Mitgliedstaaten, sowie dem Beratenden Ausschuss für Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bereits übermittelt. Ausschließlich zur Zwischeninformation legt die Kommission jetzt einen Fortschrittsbericht 1996-2000 vor, in dem die wichtigsten Aktivitäten und Leistungen der Agentur in deren Gründungsphase zusammengefasst sind.
Im wesentlichen gibt dieser Fortschrittsbericht einen allgemeinen Überblick über den Aufbau und die Organisation der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Eine detaillierte zielorientierte Bewertung findet sich darin nicht. Eine solche Bewertung der Leistungen und der Informationsaktivitäten der Agentur wird dem Rat vorgelegt, nachdem die Ergebnisse der externen Bewertung vorliegen und von der Kommission analysiert wurden.
ANHANG
FORTSCHRITTSBERICHT 1996-2000
1. Einführung
Die Errichtung einer Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wurde auf dem Gipfel im Oktober 1993 beschlossen. Die Verordnung über die Agentur wurde vom Rat am 18. Juli 1994 [3] verabschiedet und am 29. Juni 1995 geändert [4]. Die ersten beiden Sitzungen des Verwaltungsrats der Agentur fanden im Oktober und im Dezember 1995 statt.
[3] ABl. L 216 vom 20.8.1994, S. 1.
[4] ABl. L 156 vom 7.7.1995, S. 1.
Der Verwaltungsrat setzt sich zusammen aus Vertretern der maßgebenden Akteure im Bereich Arbeitsschutz in Europa: aus 15 Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten, 15 Vertretern der Arbeitgeberverbände, 15 Vertretern der Arbeitnehmerorganisationen und 3 Vertretern der Europäischen Kommission. Beobachterstatus haben Vertreter der europäischen Sozialpartner (EGB und UNICE); vertreten sind ferner der/die Vorsitzende des Verwaltungsrates und der Direktor der Stiftung in Dublin.
Bis zur Ernennung eines Direktors war die GD V der Kommission zuständig für alle zur Errichtung der Agentur zu treffenden organisatorischen Maßnahmen sowie für die Festlegung der Aufgaben und des Tätigkeitsspektrums der Agentur.
Der gegenwärtige Direktor trat am 16. September 1996 in Bilbao sein Amt an.
Das erste jährliche Arbeitsprogramm der Agentur für das Jahr 1997 wurde vom Verwaltungsrat im November 1996 verabschiedet. In diesem Programm wurden vier Schwerpunkte gesetzt: Einrichtung und Funktion des Netzes, Pilotprojekt für das Netz, politische Prioritäten der Agentur (d. h. Beziehungen zu anderen Institutionen, wie z. B. zur Kommission und zur Stiftung in Dublin) und Aufbau der organisatorischen Struktur der Agentur.
Die Agentur legte ihr erstes Vierjahresturnusprogramm für den Zeitraum 1998 bis 2001 im September 1997 vor. In der Ausarbeitung dieses Programms ging man davon aus, dass der Personalbestand und die Mittel der Agentur bis 2001 kontinuierlich aufgestockt werden. Die volle Funktionsfähigkeit soll im Jahre 2000 erreicht werden.
Das Turnusprogramm sieht die folgenden drei Tätigkeitsschwerpunkte vor:
Entwicklung des Informationsnetzes
Ziel ist, alle bestehenden IT-Informationsnetze über den Arbeitsschutz mit dem Netz der Agentur zu verbinden und zu gewährleisten, dass dieses Netz für die Zielgruppe leicht zugänglich ist. Zu diesem Zweck sind innerhalb der Agentur eine IT-Infrastruktur und IT-Fachkunde aufzubauen - beides hauptsächlich internetbezogen - und die einschlägigen Informationen zu verwalten.
Informationsdienste - Wissen vermitteln
Wie in der Verordnung festgelegt, bedient sich die Agentur sowohl ihres eigenen Informationsnetzes als auch anderer Medien, um ihrer Verpflichtung zur Verbreitung von Arbeitsschutzinformationen nachzukommen. Gemäß der Verordnung organisiert die Agentur auch den Informationsaustausch, z. B. auf Konferenzen und Seminaren.
Informationsprojekte -Wissensbasis erschließen
Informationsprojekte werden von der Agentur in Zusammenarbeit mit ihren Anlaufstellen und mit Unterstützung Themenspezifischer Netzwerkgruppen durchgeführt. Einen Beitrag hierzu leisten auch externe Sachverständige für bestimmte Themenbereiche, Studien über spezifische Themen und Themenspezifische Ansprechstellen, die bestimmte Aufgaben für die Agentur ausführen.
Die jährlichen Arbeitsprogramme der Agentur untergliedern sich in die folgenden vier Tätigkeitsfelder:
-Das Informationsnetz - die Links aufbauen
-Informationsprojekte - Arbeitsschutzwissen erschließen
-Informationsdienste - für den Arbeitsschutz sensibilisieren
-Verwaltungstechnisches.
Der Stand der Arbeiten in diesen Bereichen wird nachstehend beschrieben.
2. Das Informationsnetz der Agentur
2.1. Das Netz der Anlaufstellen
Das Informationsnetz der Agentur stützt sich auf ein System von Anlaufstellen. Es wurde seit seiner Einrichtung im Jahre 1997 kontinuierlich ausgebaut. Mitglieder des Netzes sind die führenden nationalen Arbeitsschutzorganisationen. Sie vertreten die Agentur auf der Ebene der Mitgliedstaaten und sie verwalten die nationalen Netze von Informationsanbietern in Zusammenarbeit mit den Vertretern der wichtigsten Partner der Agentur: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen und Regierungsstellen. Die Anzahl der Mitglieder im Netz auf nationaler Ebene hat sich kontinuierlich erhöht auf insgesamt 365 bis Ende 1999.
Die Vertreter der Anlaufstellen und die die europäischen Sozialpartner vertretenden Beobachter kommen regelmäßig in Bilbao zusammen. Sie liefern Daten und Informationen und leisten dadurch einen wichtigen Beitrag zur Ausarbeitung und Durchführung der Arbeitsprogramme der Agentur.
2.2. Themenspezifische Netzwerkgruppen
In den Jahren 1997 und 1998 setzten die Agenturen vier Themenspezifische Netzwerkgruppen ein. Ihre Aufgabe ist es, die Durchführung bestimmter Teile des Arbeitsprogramms der Agentur beratend zu begleiten. Die Mitglieder dieser Gruppen sind von den Anlaufstellen ernannte renommierte Sachverständige aus den 15 Mitgliedstaaten; auch Beobachter der Sozialpartnerorganisationen gehören ihnen an. Die vier Gruppen befassen sich mit den Tätigkeitsschwerpunkten der Agentur: Überwachung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz; Systeme und Programme zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz; Forschung auf dem Gebiet Arbeit und Gesundheitsschutz; bewährte Praktiken im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Auf regelmäßig stattfindenden Sitzungen und über E-Mail-Kontakte unterstützen die Themenspezifischen Netzwerkgruppen die Agentur bei der Bewertung des Stands der Arbeiten und der Planung künftiger Tätigkeiten. 1997 bzw. 1998 wurden noch zwei weitere Sachverständigengruppen eingesetzt: sie unterstützen die Agentur beim Ausbau ihrer Internet- und Kommunikationsaktivitäten.
2.3. Themenspezifische Ansprechstellen
Im November 1998 billigte der Verwaltungsrat der Agentur die Einsetzung von vier Themenspezifischen Ansprechstellen nach Durchführung einer entsprechenden Ausschreibung. Als Bindeglieder zwischen nationalen Arbeitsschutzeinrichtungen werden die Themenspezifischen Ansprechstellen für bestimmte Zeiträume und zur Durchführung spezifischer Aufgaben im Rahmen der Informationsaktivitäten der Agentur eingesetzt. Im wesentlichen besteht ihre Arbeit darin, Arbeitsschutzinformationen zusammenzutragen und über das Internet zugänglich zu machen. Eine dieser Ansprechstellen ist generell für die Arbeitsschutzforschung zuständig; die drei übrigen befassen sich mit bewährten Arbeitsschutzpraktiken in den Bereichen Muskel- und Skelettdeformationen, Stress am Arbeitsplatz und gefährliche Stoffe. Nachdem ihre Tätigkeit zunächst auf 12 Monate begrenzt war, entschied der Verwaltungsrat im November 1999 nach einer Bewertung der im ersten Jahr erzielten Ergebnisse, die Verträge um ein Jahr zu verlängern.
2.4. Außenbeziehungen
Seit Aufnahme ihrer Arbeit hat die Agentur eng zusammengearbeitet mit den verschiedenen Präsidentschaften der Europäischen Union, der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie mit einer Reihe anderer europäischer Agenturen. Weiterhin, was genauso wichtig ist, entwickelte sich ein konstruktive Zusammenarbeit mit verschiedenen Dienststellen der Europäischen Kommission.
Schließlich hat die Agentur auch Kontakte zu EFTA-Ländern geknüpft und eine Strategie für die Zusammenarbeit mit den EU-Bewerberländern ausgearbeitet. In einem größeren geografischen Bereich wurden auch Netzwerkkontakte geknüpft mit Arbeitsschutzorganisationen in Nord- und Südamerika, in Asien und in Ländern des Fernen Ostens. Das Mitteilungsblatt der Agentur wird z. B. auch ins Japanische übersetzt. Über institutionelle Beziehungen mit der WHO und der ILO wurde sichergestellt, dass einschlägige Informationen aus diesen Organisationen auf der Website der Agentur verfügbar sind.
3. Verbreitung von informationen zum thema arbeitsschutz*
3.1. Informationsberichte
Die ersten Informationsberichte der Agentur wurden 1998 veröffentlicht. Sie behandelten zwei wichtige in der Gründungsverordnung genannte Arbeitsschutzthemen:
-Prioritäten und Strategien in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Verbesserung des Arbeitsschutzes.
-Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Arbeitsschutzes in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Bis Anfang 2000 hat die Agentur eine Reihe weiterer Projekte eingeleitet und Berichte veröffentlicht über "Arbeitsbedingte Muskel und Skeletterkrankungen im Bereich des Nackens und der oberen Gliedmaßen" und "Repetitive Strain Injuries in the Member States of the EU - Results of an information request".
3.2. Themenspezifische Ansprechstellen
Seit 1998 begleiten die Themenspezifischen Netzwerkgruppen und die Anlaufstellen die Arbeit an den Projekten. Die Themenspezifischen Ansprechstellen und die externen Berater sind in vier Bereichen tätig: Überwachung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz; Systeme und Programme zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz; Forschung auf dem Gebiet Arbeit und Gesundheitsschutz; bewährte Praktiken im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Im einzelnen umfasst die Tätigkeit der Themenspezifischen Ansprechstellen der Agentur u. a. folgende Projekte:
-Ausarbeitung eines Berichts "Forschung über arbeitsbedingten Stress"
-Seminar und Bericht "Der Forschungsbedarf und die Forschungsprioritäten im Arbeitsschutz"
-Pilotbericht "Die Welt der Arbeit verändern"
-Leitlinien zur Datensammlung über bewährte Praktiken: Information, Bewertung und Präsentation im Internet
-Statusberichte über "Stress am Arbeitsplatz", "Gefährliche Stoffe", "Muskel- und Skelettdeformationen".
Alle vier Themenspezifischen Ansprechstellen bemühen sich um eine strukturierte Informationsdarstellung im Internet zu den Themen "Arbeitsschutzforschung", "Bewährte Praktiken - Stress am Arbeitsplatz", "Bewährte Praktiken - Muskel- und Skelettdeformationen", "Bewährte Praktiken - Gefährliche Stoffe".
Für das Jahr 2000 sind Veröffentlichungen u. a. zu folgenden Themen vorgesehen: Forschungsprioritäten im Arbeitsschutz, Stand des Arbeitsschutzes in der Europäischen Union, Arbeitsschutzkampagnen, Arbeitsschutz und Beschäftigungsfähigkeit, Arbeitsschutz in Logistik und Marketing.
Das wichtigste Instrument der Informationsverbreitung ist jedoch die Website der Agentur.
4. Sensibilisierung für den Arbeitsschutz
4.1. Die Website der Agentur
Die 1997 als Experiment eingerichtete Website der Agentur ist seitdem erheblich modifiziert und ausgebaut worden. Sie war Gegenstand einer europaweiten Website-Kampagne in den letzten drei Monaten des Jahres 1999. Als Motto hatte man gewählt: ,http://osha.eu.int - Ihr Link zum Arbeitsschutz".
Die Site, in der die Site der Agentur und die 15 von den Anlaufstellen unterhaltenen nationale Sites zusammengelegt sind, bietet ein einzigartiges multinationales und multilinguales Online-Informationsangebot für Arbeitsschutzfachleute und die interessierte Öffentlichkeit sowie einen Überblick über die Rolle, die Tätigkeiten und die Veröffentlichungen der Agentur. Eine neue Navigationsstruktur bietet Besuchern direkte Links zu Informationen auf europäischer und nationaler Ebene. Die europäischen Rechtsvorschriften sind in allen Amtssprachen abrufbar. Fast täglich wird die Website erweitert. Ziel ist es, Zugang zu bieten zu einem enzyklopädischen Informationsbestand über den Arbeitsschutz.
Die Agentur hat das Internet und andere Formen der elektronischen Kommunikation auch stärker in die tägliche Arbeit der Agentur einbezogen. Sie selbst und ihre Themenspezifischen Ansprechstellen haben mit den Internet-Beratern der Agentur eng zusammengearbeitet in der Entwicklung neuer Formen der Online-Information. Die Planung für die Einführung von Extranet-Diensten für den Verwaltungsrat der Agentur und die Netzwerkpartner im Jahr 2000 ist bereits weit fortgeschritten. Das Internet-Netz soll über die Grenzen der Europäischen Union hinaus auch die USA, die Bewerberländer und die EFTA-Länder einbeziehen.
Den Website-Statistiken zufolge hat die Anzahl der Besucher auf der Website der Agentur seit der Einführungskampagne stark zugenommen. Im Februar 2000 betrug die Anzahl der Besucher bereits mehr als 25 500 täglich.
4.2. Sensibilisierung der Arbeitsschutzfachleute
Die Agentur hat in Zusammenarbeit mit der EU-Präsidentschaft drei große Konferenzen in Bilbao organisiert:
-Gute Gesundheit und Sicherheit ist eine gute Angelegenheit für Europa (1997)
-Veränderungen in der Arbeitswelt (1998)
-Arbeitsschutz und Beschäftigung (1999).
Berichte über alle drei Konferenzen wurden von der Agentur als Hardcopy und online veröffentlicht.
Darüber hinaus hat die Agentur weitere Schritte unternommen, um sich in den Arbeitsschutz-Fachkreisen zu etablieren. Dazu gehört auch ein Videofilm über die Informationstätigkeit der Agentur; außerdem wurde eine Reihe von Pressemitteilungen zu spezifischen Themen veröffentlicht und es wurde sichergestellt, dass die Agentur auf den großen Arbeitsschutzkonferenzen und -ausstellungen in Europa vertreten ist. Der Stand der Agentur auf der 1999 in Düsseldorf, Deutschland, abgehaltenen Internationalen Arbeitsschutzmesse stieß auf großes Interesse bei den 50 000 Besuchern, wie auch das auf derselben Veranstaltung gemeinsam mit der deutschen Anlaufstelle organisierte Workshop der Agentur.
4.3. Zweigleisige Veröffentlichungsstrategie
In ihrer Veröffentlichungspolitik verfährt die Agentur zweigleisig, d. h. sie veröffentlicht herkömmliche Printfassungen und elektronische Fassungen.
Die erste Ausgabe ihres Mitteilungsblatts veröffentlichte die Agentur im Februar 1998. 1999 brachte sie eine Sondernummer heraus mit dem Schwerpunktthema Kosten-Nutzen-Analyse im Arbeitsschutz. Ebenfalls im Jahre 1999 veröffentlichte sie eine erste Reihe von Forschungsberichten und eine neue Serie von Informationsblättern in 11 Sprachen, die über einzelne Projekte der Agentur Auskunft geben. Bisher wurden folgende Informationsblätter veröffentlicht:
-Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
-Die Website der Agentur
-Arbeitsbedingte Muskel- und Skeletterkrankungen in Europa
-Die Verhütung von Muskel- und Skeletterkrankungen
-Arbeitsbedingte Muskel- und Skeletterkrankungen im Bereich des Nackens und der oberen Gliedmaßen - Zusammenfassung eines Berichts der Agentur.
4.4. Medienpolitik und Öffentlichkeitsarbeit
Seit Aufnahme ihrer Arbeit sieht sich die Agentur einer ständig wachsenden Zahl von Anfragen von Journalisten, aus Arbeitsschutzfachkreisen, von Unternehmen und der Öffentlichkeit gegenüber. Darüber hinaus betreibt sie in Zusammenarbeit mit ihrem Netz nationaler Herausgeber eine gezielte Medienpolitik, d. h. sie gibt Pressemitteilungen heraus, organisiert Pressekonferenzen und veranstaltet Konferenzen in Bilbao.
4.5. Europäische Kampagnen: die breite Öffentlichkeit ansprechen
Die Agentur hat die Entscheidung der Europäischen Kommission begrüßt, ihr die Planung und Organisation der nächsten ,Europäischen Woche für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz" im Oktober 2000 zu übertragen. Damit bietet sich der Agentur und ihrem Netzwerk eine ausgezeichnete Gelegenheit, den Arbeitsschutz einer breiteren Öffentlichkeit nahe zu bringen. Die Planung der Woche begann im Jahre 1999. Der Verwaltungsrat entschied, den Schwerpunkt im Jahre 2000 auf die Verhütung von Muskel- und Skeletterkrankungen, insbesondere Rückenschmerzen, zu legen. Das Motto der Woche lautet ,Kehren Sie Muskel- und Skeletterkrankungen den Rücken". Poster, Informationsmappen und Informationsblätter werden in allen Gemeinschaftssprachen aufgelegt und EU-weit verteilt.
5. Verwaltungstechnisches
5.1. Einhaltung der EU-Regelungen
In jedem der genannten Bereiche hat die Agentur eine rechtliche und verwaltungstechnische Struktur geschaffen, die mit dem Statut sowie den finanziellen und sonstigen Regelungen für die Europäischen Institutionen in Einklang steht.
5.2. Etat und Rechnungsführung
Der Etat der Agentur hat sich wie in Tabelle 1 dargestellt entwickelt.
In diesem Bereich wurden folgende wichtige Maßnahmen getroffen:
-Annahme der finanziellen Regelungen zur Durchführung der Finanzvorschriften der Agentur;
-Gestaltung des Rechnungsführungssystems;
-Installation und Durchführung von SI2 (Abrechnungssystem);
-Inventar der gesamten Ausrüstung der Agentur.
5.3. Personal
Das erforderliche Personal wurde rekrutiert (12 Nationalitäten) unter eine Personalverwaltung wurde eingerichtet (siehe Tabelle 2):
-Einstellung von 23 Bediensteten auf Zeit (A, B, C) gemäß Stellenplan und von 9 örtlichen Bediensteten in offenen und transparenten Verfahren;
-Schaffung der Personalverwaltungsstruktur (Personalakten, ärztlicher Dienst, Ausbildung und Festlegung der Rechte und Pflichten);
-Erlass von Vorschriften zur Implementierung des für das Personal der Agentur geltenden Statuts;
-Einsetzung eines Personalausschusses und eines Arbeitsschutzkomitees.
5.4. Informationstechnologien
Zur Einrichtung der IT-Struktur wurden im wesentlichen folgende Maßnahmen getroffen:
-Einrichtung des lokalen Netzes (Leitungsnetze, Server, Hub, PCs, Drucker und Sicherheitstechnik), des Datenkommunikations- und Telefonssystems sowie des Web der Agentur und der Web-Zweigstellen anderer Länder. Installation von DB Oracle, SI2 und ADONIS [5];
[5] Administration of Documents Normalised Information System.
-Multimedia-Installationen in den Sitzungssälen;
-Ausbau bestimmter Intranet- und Extranet-Einrichtungen.
5.5. Dokumentation
Ausgehend von den grundlegenden verwaltungstechnischen Erfordernissen hat die Agentur folgende Dokumentationssysteme eingerichtet:
-Bibliothek, Archive und Dateien;
-ADONIS.
5.6. Infrastruktur
Die Einrichtung der Büroräume der Agentur in der Gran Via 33 in Bilbao war eine der wichtigsten Maßnahmen in der Aufbauphase. Seitdem wurden folgende weitere Maßnahmen getroffen:
-Logistik der Agentur (Ausarbeitung und Verwaltung von etwa 50 Dienstleistungsverträgen);
-Ausschreibungen zur Deckung des Bedarfs der Agentur an Arbeitsleistungen und Dienstleistungen (sowohl in der Verwaltung als auch zur Durchführung des Arbeitsprogramms der Agentur). Zu diesem Zweck musste ein eigener Vergabebeirat (ACPC) [6] eingesetzt werden. Im Amtsblatt wurde ein allgemeiner Aufruf zur Interessensbekundung mit dem Ziel veröffentlicht, eine umfangreiche Liste potentieller Anbieter zu erhalten. Auftragnehmer wurden ausgewählt zur Erbringung folgender Dienstleistungen:
[6] Advisory Committee on Procurement and Contracts.
-Sicherheit, Zeitarbeit, ärztlicher Dienst, Reisebüro, Lagerhaus, Reinigungsdienste, Gebäudeinstandhaltung, Lizenzen und Wartungsverträge für IT und Bürotechnik, Vermittlungsstellen, Versicherungen.
5.7. Management
Die Agentur entwickelt ihr eigenes Managementkonzept. Schwerpunkte sind:
-Projektmanagement und Teamarbeit;
-Werteorientiertes Management;
-Dienstleistung und Qualität;
-Auftragsvergabe und Projekttafeln;
-Konzepte für Personalbewertung und -weiterbildung;
5.8. Evaluierung
Gemäß einer Entscheidung des Verwaltungsrates auf Verlangen der Europäischen Kommission hat die Agentur eine externe Leistungsbewertung eingeleitet. Bezugspunkte für diese Bewertung sind die Verordnung zur Einsetzung der Agentur und die Arbeitsprogramme. Ergänzend zu der Bewertung wird die Agentur eine Zukunftsprojektion bestimmter funktioneller Elemente vornehmen, die u. a. eine Neuorientierung der Kommunikations-strategie ermöglichen.
Tabelle 1
HAUSHALT DER AGENTUR 1996-1999
>PLATZ FÜR EINE TABELLE>
Tabelle 2
PERSONALENTWICKLUNG 1996 bis 2000 [7]
[7] 1996-1999: Situation Ende Dezember, 2000: Situation Ende März.
>PLATZ FÜR EINE TABELLE>
VERZEICHNIS DER VERÖFFENTLICHUNGEN DER AGENTUR 1997-2000
Jahresbericht 96 (einschließlich einer Zusammenfassung des Arbeitsprogramms für 1997) (EN/FR/DE/ES) Kat. Nr. AS-05-97-656(EN-ES-FR-DE)-C
Jahresbericht 97 (einschließlich des Vierjahresturnusprogramms 1998-2001 und einer Zusammenfassung des Arbeitsprogramms 1998) (EN/FR/DE/ES) Kat. Nr. AS-15-98-003-(ES-DE-EN-FR)-C
Jahresbericht 98 (einschließlich einer Zusammenfassung des Arbeitsprogramms für 1999) (EN/FR/DE/ES) Kat. Nr. AS-22-99-434(EN-DE-FR-ES)-C
Mitteilungsblatt der Europäischen Agentur
NEWS 1 - EN/FR/DE/ES - Kat. Nr.. AS-AA-98-001(EN-ES-FR-DE)-C.
NEWS 2 - EN/FR/DE/ES - Kat. Nr.. AS-AA-98-002(EN-ES-FR-DE)-C.
NEWS 3 - EN/FR/DE/ES - Kat. Nr.. AS-AA-98-003(EN-ES-FR-DE)-C.
NEWS 4 - EN/FR/DE/ES - Kat. Nr. AS-AA-99-004(EN-ES-FR-DE)-C.
,Wirtschaftliche Auswirkungen von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union" - Bericht (EN/FR/DE/ES/PT/SV//NL/FI/EL) - Kat- Nr. AS-11-97-689-(ES-DE-EL-EN-FR-IT-NL-PT-FI-SV)-C
,Politische Prioritäten und Strategien in den Mitgliedstaten der Europäischen Union zur Verbesserung von Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz" - Bericht (EN/FR/DE/ES/PT/IT/NL/EL) - Kat. Nr. AS-09-97-470-(ES-DE-EL-EN-FR-IT-NL-PT)-C
,Arbeitsbedingte Schädigungen der oberen Gliedmaßen" - Bericht (EN) - Kat. Nr. AS-24-99-712-EN-C
,Repetitive Strain Injures in the Member States of the European Union: The results of an information request" - Bericht (EN) - Kat. Nr. AS-24-99-704-EN-C
Broschüre der Europäischen Agentur-,Die Links aufbauen" (EN/FR/DE/ES/PT)
Facts - Informationen zur Agentur: Allgemeine Informationen (EN/FR/DE/ES/PT/DA/IT/NL/SV/FI/EL)
Facts - Informationen zur Agentur: Leitfaden zur Website der Europäischen Agentur (EN/FR/DE/ES/PT/DA/IT/NL/SV/FI/EL)
Facts - Informationen zur Agentur: Arbeitsbedingte Muskel- und Skeletterkrankungen in Europa (EN/FR/DE/ES/PT/DA/IT/NL/SV/FI/EL)
Facts - Informationen zur Agentur: Verhütung von arbeitsbedingten Muskel- und Skeletterkrankungen (EN/FR/DE/ES/PT/DA/IT/NL/SV/FI/EL)
Facts - Informationen zur Agentur: Arbeitsbedingte Muskel- und Skeletterkrankungen im Bereich des Nackens und der oberen Gliedmaßen - Zusammenfassung des Berichts der Agentur (EN/FR/DE/ES/PT/DA/IT/NL/SV/FI/EL)
Magazin der Europäischen Agentur Nr. 1 - Eine Frage von Kosten und Nutzen- (EN/FR/DE/ES) - Kat. Nr. AS-25-99-617-(EN-FR-DE-ES)-C
Gute Sicherheit und Gesundheit - Ein gutes Geschäft für Europa - Konferenzbericht - Konferenz vom 15. September 1997 - Originalsprachen, Volltext in englischer Sprache
Veränderungen in der Arbeitswelt - Konferenzbericht Konferenz vom 19. und 21. Oktober 1998 - Originalsprachen, Volltext in englischer Sprache Kat. Nr. AS-23-99-580-EN-C
,Sicherheit, Gesundheitsschutz und Beschäftigungsfähigkeit" - Konferenzbericht Konferenz vom 27. und 29. September 1999 - Originalsprachen, Volltext in englischer Sprache Kat. Nr. TE-27-00-823-EN-C
,Kehren Sie Muskel- und Skeletterkrankungen den Rücken" - Informationspaket mit Mappe, Postkarte, Poster (EN/FR/DE/ES/PT/DA/IT/NL/SV/FI/EL) für die Europäische Woche für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz - Oktober 2000
,Ihr Link zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz" - Videofilm über die Agentur mit Schwerpunkt auf ihrer Website. Länge: 8 Min. Originalsprache Englisch; erhältlich auch in FR/DE/ES/PT/DA/IT/NL/SV/FI/EL.
Zusätzlich zu dem Videofilm wurden PR-Produkte in allen Amtssprachen hergestellt: u. a. Poster, Mouse-Pads, Post-Its, Mappen, Kugelschreiber und Tischdecken. Diese Produkte wurden im Rahmen der Kampagne verteilt, mit der die Website der Agentur in allen Mitgliedstaaten lanciert wurde (September bis Dezember 1999).
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