52000SC2214

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG-Vertrag betreffend den vom Rat angenommenen gemeinsamen Standpunkt im Hinblick auf den Erlaß einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verteilung von Genehmigungen für Lastkraftwagen, die in der Schweiz fahren /* SEK/2000/2214 endg. - COD 99/0022 */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT gemäâ Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG-Vertrag betreffend den vom Rat angenommenen gemeinsamen Standpunkt im Hinblick auf den Erlaß einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verteilung von Genehmigungen für Lastkraftwagen, die in der Schweiz fahren

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament betreffend den vom Rat angenommenen Standpunkt am 08.12.2000 im Hinblick auf den Erlass eines "Geänderten Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verteilung von Genehmigungen für Lastkraftwagen, die in der Schweiz fahren" (KOM(2000)117 endgültig - 1999/0022/COD.)

Der gemeinsame Standpunkt und insbesondere die Änderungen des Anhangs I und II basieren auf den Ergebnissen einer Verkehrserhebung, die im Namen der Kommission durchgeführt worden ist. Auf der Grundlage der Methode, die von der Kommission vorgeschlagen wurde, die leicht angepaßt wurde, um die spezifische geographische Lage bestimmter Mitgliedstaaten zu berücksichtigen, erreichte der Rat einen gemeinsamen Standpunkt zur Verteilung der Genehmigungen für Schwerlastwagen, die in der Schweiz fahren.

Die Kommission begrüßt und akzeptiert den gemeinsamen erreichten Standpunkt und fordert das Europäische Parlament auf, seine zweite Lesung zum geänderten Vorschlag rasch abzuschließen, um es den Verkehrsunternehmen der Gemeinschaft zu ermöglichen, diese Genehmigungen ab dem 1. Januar 2001 zu verwenden.