52000SC1704

Entwurf Beschluß des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zur Änderung des Protokolls 31 des EWR-Abkommens über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten - Entwurf für eine gemeinsame Haltung der Gemeinschaft /* SEK/2000/1704 endg. */


Entwurf BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES zur Änderung des Protokolls 31 des EWR-Abkommens über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten - Entwurf für eine gemeinsame Haltung der Gemeinschaft

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

1. Das Protokoll 31 zum EWR-Abkommen enthält besondere Bestimmungen über die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und den EFTA/EWR-Staaten außerhalb der vier Freiheiten.

2. Mit dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses soll das Protokoll 31 geändert werden, um die Zusammenarbeit im Bereich Allgemeine und berufliche Bildung und Jugend auszuweiten. Er sieht einen Rahmen für die Zusammenarbeit bei dem Gemeinschaftsprogramm und den Gemeinschaftstätigkeiten in diesem Bereich vor und legt die Modalitäten der uneingeschränkten Beteiligung der EFTA/EWR-Staaten fest.

- 32000 D 1934: Beschluss Nr. 1934/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 über das Europäische Jahr der Sprachen 2001 (ABl. L 232 vom 14.9.2000, S. 1).

3. Gemäß Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe b) der Verordnung (EG) Nr. 2894/94 des Rates mit Durchführungsvorschriften zum EWR-Abkommen legt der Rat auf Vorschlag der Kommission den Standpunkt der Gemeinschaft zu solchen Beschlüssen fest.

4. Der Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses wird dem Rat zur Genehmigung vorgelegt. Die Kommission hofft, den Standpunkt der Gemeinschaft im Oktober 2000 im Gemeinsamen EWR-Ausschuss darlegen zu können.

Entwurf BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES zur Änderung des Protokolls 31 des EWR-Abkommens über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten

DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS -

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend "Abkommen" genannt, insbesondere auf die Artikel 86 und 98,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Protokoll 31 des Abkommens wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. ../.. vom ... [1] geändert.

[1] ABl. L ...

(2) Es ist angezeigt, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien auf den Beschluss Nr. 1934/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 über das Europäische Jahr der Sprachen 2001 [2] auszuweiten.

[2] ABl. L 232 vom 14.9.2000, S. 1.

(3) Protokoll 31 des Abkommens sollte daher geändert werden, um diese erweiterte Zusammenarbeit ab 1. Januar 2001 zu ermöglichen -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Artikel 4 des Protokolls 31 des Abkommens wird wie folgt geändert:

1. Nach Absatz 2d (Haushaltslinie B3-1003) wird folgender Absatz eingefügt:

"2e. Die EFTA-Staaten beteiligen sich ab dem 1. Januar 2001 an dem folgenden Programm:

- 32000 D 1934: Beschluss Nr. 1934/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 über das Europäische Jahr der Sprachen 2001 (ABl. L 232 vom 14.9.2000, S. 1)."

2. Absatz 3 erhält folgende Fassung:

"Die EFTA-Staaten leisten nach Maßgabe des Artikels 82 Absatz 1 Buchstabe a) einen Finanzbeitrag zu den in den Absätzen 1, 2, 2a, 2b, 2c, 2d und 2e genannten Programmen und Aktionen."

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am ... in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens vorliegen [3].

[3] [Das Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde mitgeteilt.][Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.]

Er gilt ab dem 1. Januar 2001.

Artikel 3

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und im EWR-Supplement des Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

Brüssel, den ... 2000

Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss

Der Vorsitzende

Die Sekretäre des Gemeinsamen EWR-Ausschusses