52000SC0530

Entwurf für einen Beschluß des Gemeinsamen EWR-Ausschusses über die Änderung des Protokolls 31 (über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten) des EWR-Abkommens - Entwurf für eine gemeinsame Haltung der Gemeinschaft /* SEK/2000/0530 endg. */


Entwurf für einen BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES über die Änderung des Protokolls 31 (über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten) des EWR-Abkommens - Entwurf für eine gemeinsame Haltung der Gemeinschaft

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

1. Das Protokoll 31 zum EWR-Abkommen enthält besondere Bestimmungen über die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und den EFTA/EWR-Staaten außerhalb der vier Freiheiten.

2. Mit dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses soll das Protokoll 31 geändert werden, um die Zusammenarbeit im Bereich Allgemeine und berufliche Bildung und Jugend an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Er sieht einen Rahmen vor für die Zusammenarbeit im Zuge der Maßnahmen der Haushaltslinie B3-1003 (Vorbereitende Maßnahmen für das Europäische Jahr der Sprachen 2001). Ziel ist die uneingeschränkte Beteiligung der EWR/EFTA-Staaten an diesen Gemeinschaftsmaßnahmen im Jahr 2000.

3. Gemäß Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe b) der Verordnung (EG) Nr. 2894/94 des Rates über die Durchführungsbestimmungen zum EWR-Abkommen legt der Rat auf Vorschlag der Kommission den Standpunkt der Gemeinschaft zu solchen Beschlüssen fest.

4. Der Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen EWR-Ausschusses wird dem Rat zur Genehmigung vorgelegt. Die Kommission hofft, den Standpunkt der Gemeinschaft im Mai 2000 im Gemeinsamen EWR-Ausschuß darlegen zu können.

Entwurf für einen BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES über die Änderung des Protokolls 31 (über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten) des EWR-Abkommens

DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS -

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend "Abkommen" genannt, insbesondere auf die Artikel 86 und 98,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Protokoll 31 des Abkommens wurde durch den Beschluß des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. ../.. vom ... [1] geändert.

[1] ABl. L ...

(2) Es ist angezeigt, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des Abkommens auf die vorbereitenden Maßnahmen für das Europäische Jahr der Sprachen 2001 auszudehnen.

(3) Protokoll 31 des Abkommens sollte daher geändert werden, um diese erweiterte Zusammenarbeit ab 1. Januar 2000 zu ermöglichen -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Artikel 4 des Protokolls 31 des Abkommens wird wie folgt geändert:

1. Nach Absatz 2c wird folgender Absatz eingefügt:

"2d. Die EFTA-Staaten beteiligen sich ab 1. Januar 2000 an den Aktionen der Gemeinschaft im Rahmen der folgenden Haushaltslinie des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für 2000:

- B3-1003: 'Vorbereitende Maßnahmen für das Europäische Jahr der Sprachen 2001'."

2. Absatz 3 erhält folgende Fassung: "Die EFTA-Staaten leisten nach Maßgabe von Artikel 82 Absatz 1 Buchstabe a) einen Finanzbeitrag zu den in den Absätzen 1, 2, 2a, 2b, 2c und 2d genannten Programmen und Aktionen."

Artikel 2

Dieser Beschluß tritt am ... in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuß alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens vorliegen [2].

[2] [Ein Vorliegen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt./Das Vorliegen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde mitgeteilt.]

Er gilt ab 1. Januar 2000.

Artikel 3

Dieser Beschluß wird im EWR-Abschnitt und im EWR-Supplement des Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

Brüssel, den ... 2000

Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuß

Der Vorsitzende F. Barbaso

Die Sekretäre des Gemeinsamen EWR-Ausschusses G. Vik E. Gerner