Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlement, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen - Transeuropäische Netze - Jahresbericht 1999: gemäß Artikel 16 der Verordnung 2236/95 über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze
/* KOM/2000/0591 endg. */
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BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN TRANSEUROPÄISCHE NETZE JAHRESBERICHT 1999 gemäß Artikel 16 der Verordnung 2236/95 über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze
INHALT
1. Zusammenfassung: TEN 1999 - Übersicht
2. Fortschritte bei bestimmten Projekten
2.1. Energie
2.2. Telekommunikation
2.3. Verkehr
3. Für die TEN massgebliche Rechtsvorschriften und Ausschüsse
3.1. Leitlinien und maßgebliche Rechtsvorschriften
3.1.1. Änderung der Leitlinien für TEN-Energie
3.1.2. Überarbeitung des Arbeitsprogramms und der Leitlinien für TEN-Telekommunikation
3.1.3. Annahme des IDA-2-Programms
3.1.4. Änderung der Leitlinien für TEN-Verkehr
3.1.5. Interoperabilität der herkömmlichen Bahnsysteme im transeuropäischen Verkehrsnetz
3.1.6. Transeuropäisches Netz für den Schienengüterverkehr (TEN-SchGV)
3.2. TEN-Leitlinienausschüsse
3.2.1. Energie
3.2.2. Telekommunikation
3.2.3. Verkehr
3.3. TEN-Finanzhilfeausschuß
3.4. Finanzkontrolle
4. Finanzierung der TEN
4.1. TEN-Finanzhilfeausschuß
4.1.1. Energie
4.1.2. Telekommunikation
4.1.3. Verkehr
4.2. IDA und EDICOM
4.3. Strukturfonds
4.3.1. EFRE
4.3.2. Kohäsionsfonds
4.4. Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB)
4.5. Kreditbürgschaften des Europäischen Investitionsfonds (EIF)
4.6. Finanzierung in den Mitgliedstaaten
4.7. Die Finanzierungsinfrastruktur in Drittländern
4.7.1. ISPA (Strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt)
4.7.2. PHARE
4.7.3. TACIS
4.7.4. MEDA
5. Finanzierung der TEN: Sonstige Fragen
5.1. Änderung der Verordnung des Rates über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze
5.2. Förderung von öffentlich-privaten Partnerschaften
5.2.1. Follow-up der hochrangigen Kinnock-Gruppe
5.2.2. Öffentliches Auftragswesen
6. Berichte, Mitteilungen und Auswertung
6.1. Berichte und Mitteilungen
6.1.1. Erster Bericht zur Interoperabilität von Hochgeschwindigkeitsbahnen
6.1.2. Galileo
6.1.3. Mitteilung der Kommission zur Entwicklung von EURO-ISDN
6.2. Bewertung
6.2.1. Energie
6.2.2. Telekommunikation
6.2.3. Verkehr
7. Aussenbeziehungen
7.1. Energie
7.2. Telekommunikation
7.3. Verkehr
8. Forschung und Entwicklung
ANHÄNGE
1. Zusammenfassung: TEN 1999 - Übersicht
Gemäß Artikel 16 der Verordnung Nr. 2236/95 über Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuß und dem Ausschuß der Regionen den Jahresbericht ,Transeuropäische Netze (TEN) 1999" vor.
Hinsichtlich der TEN war 1999 ein entscheidendes Jahr, das vor allem durch die seitens des Europäischen Parlaments und des Rates vorgenommene Modifizierung der Bestimmungen zur Finanzierung der TEN, durch die Bewilligung eines Kostenrahmens von 4 600 Millionen EUR für den Zeitraum 2000-2006 und durch die Einrichtung des ISPA (Instrument for Structural Policies for Pre-accession = Strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt) mit einem Haushalt von 520 Millionen EUR pro Jahr für wichtige Arbeiten im Bereich der Verkehrsinfrastruktur der mittel- und osteuropäischen Bewerberländer für den Zeitraum 2000-2006 gekennzeichnet war. 1999 waren aber auch ein stetiger Fortschritt im gesamten Sektor der transeuropäischen Netze und das Galileo-Projekt als eines der wichtigsten TEN-Projekte zu verzeichnen.
* Konkrete Fortschritte bei bestimmten Projekten von gemeinsamem Interesse
In den meisten Einzelprojekten von gemeinsamem Interesse waren befriedigende Fortschritte zu verzeichnen. Manche Projekte wurden abgeschlossen; andere Projekte wurden begonnen.
* Leitlinien und sonstige juristische Aspekte
Am 12. Juli 1999 haben das Europäische Parlament und der Rat die zweite Phase des IDA-Programms vereinbart. (Häufig verwendete Abkürzungen und Akronyme siehe Anhang 1.)
Am 29. Juli haben das Europäische Parlament und der Rat das Verzeichnis der TEN-Projekte von gemeinsamem Interesse im Bereich Energie aktualisiert; 15 Projekte sind neu hinzugekommen, und vier bereits bestehende Projekte wurden modifiziert.
Am 10. Dezember hat der Rat eine politische Vereinbarung über ein ,Bahnverkehr-Infrastrukturpaket" getroffen, die unter anderem den Vorschlag für ein transeuropäisches Schienengüterverkehrsnetz enthält.
* Finanzierung
Wie bereits erwähnt, haben das Europäische Parlament und der Rat am 19. Juli Modifikationen der Bestimmungen zur Finanzierung der TEN angenommen und unter anderem einen Kostenrahmen von 4 600 Millionen EUR für den Zeitraum 2000-2006 bewilligt.
* Berichte und Überprüfungen
Am 10. Februar hat die Kommission die Mitteilung über die ,Beteiligung Europas an einer neuen Generation von Satellitennavigationsdiensten - Galileo" mit Schlußfolgerungen aus den Arbeiten des vorangegangenen Jahres angenommen.
Die finanzielle Unterstützung von Verkehrsprojekten durch die Kommission wurde von unabhängiger externer Seite beurteilt.
Im Laufe des Jahres ließ die Kommission eine zur Laufzeitmitte erfolgende Bewertung des Programms TEN-Energie durch unabhängige Sachverständige vornehmen.
Am 10. September veröffentlichte die Kommission den ersten Bericht zur Umsetzung und zu den Auswirkungen der Richtlinie aus dem Jahre 1996 über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems.
* Erweiterung und Außenbeziehungen
Im Rahmen der ,Agenda 2000" hat das Europäische Parlament das ISPA (Instrument for Structural Policies for Pre-accession = Strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt) geschaffen und für den Zeitraum 2000-2006 Fördermittel in Höhe von 7 000 Millionen EUR vorgesehen. Etwa zu 50 % werden diese Mittel als Beitrag zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur der Beitrittsländer verwendet.
Die Vereinbarung (Memorandum of Understanding) über die Entwicklung des Korridors IV wurde im Mai 1999 von den Verkehrsministern der beteiligten Länder unterzeichnet.
Mit dem im Oktober 1999 herausgegebenen TINA-Bericht (TINA = Verkehrsinfrastruktur-Bedarfsanalyse) wurde die Sondierung der Kommission beendet, die eine Bestimmung der erforderlichen Komponenten des zu schaffenden transeuropäischen Verkehrsnetzes im Gebiet der 11 Bewerberländer zum Gegenstand hatte.
2. Fortschritte bei bestimmten Projekten
2.1. Energie
Im Zeitraum 1995-99 wurden bei sieben der zehn Projekte, denen im Dezember 1994 im Europäischen Rat von Essen die höchste Priorität beigemessen wurde, entscheidende Fortschritte erzielt. In Anhang II ist eine Übersicht sämtlicher Projekte zusammengestellt, die in diesem Zeitraum aus TEN-Mitteln finanziert wurden.
Die Hauptbestandteile der fünf Gasversorgungsprojekte wurden in diesem Zeitraum umgesetzt. Die Maßnahmen bezogen sich auf die wesentlichen Gaspipelines Algerien - Marokko - Spanien und Rußland - Weißrußland - Polen - HAVE (Phase 1) und die neuen Gasversorgungsnetze in Griechenland, in Portugal und im südlichen und westlichen Spanien. Die Umsetzung der übrigen Bestandteile soll in der ersten Hälfte des Jahres 2000 abgeschlossen werden.
Weniger günstig stellt sich die Situation der fünf Projekte im Bereich der Stromversorgung dar. Ein Projekt wurde abgeschlossen (die Verbindung zwischen Nordportugal und Spanien), ein weiteres Projekt (die Verbindung zwischen Italien und Griechenland) befindet sich noch in der Phase der aktiven Umsetzung. Bei den drei übrigen Projekten konnten die anstehenden Probleme hinsichtlich der erforderlichen Genehmigungen (Frankreich - Italien und Frankreich - Spanien) bzw. bezüglich der Rentabilität/Finanzierbarkeit (Verbindung zwischen Ost- und Westdänemark) noch nicht überwunden werden.
2.2. Telekommunikation
Von den 80 TEN-ISDN-Telekommunikationsprojekten des Jahres 1999 wurden 35 bis Ende 1999 abgeschlossen. Außerdem wurden 28 Projekte im Rahmen von gemeinsamen Ausschreibungen für KMU in den Bereichen Multimedia und Tourismus über TEN-Telekommunikation unterstützt. Insgesamt wurden befriedigende Fortschritte erzielt. Zahlreiche Projekte wurden technischen Überprüfungen durch unabhängige Experten unterzogen.
Die beiden Projekte zu Unterstützungs- und Koordinierungsmaßnahmen trugen dazu bei, die Wahrnehmbarkeit und die Transparenz des Bereichs TEN-Telekommunikation zu verstärken, die Einbringung neuer Programmelemente zu fördern und die Qualität der eingereichten Projektangebote zu erhöhen.
Der Status der Projekte einschließlich der Überprüfungen ist Anhang III zu entnehmen. Weitere Informationen zu den einzelnen Projekten sowie zu Förder- und Begleitmaßnahmen sind auf der regelmäßig aktualisierten Internetseite des Bereichs TEN-Telekommunikation www.ispo.cec.be/tentelecom zusammengestellt.
2.3. Verkehr
Bei allen 14 ,spezifischen" Verkehrsprojekten des Europäischen Rats von Essen wurden stetige Fortschritte erzielt. Besonders zu erwähnen ist die Fertigstellung der Öresund-Querung zwischen Schweden und Dänemark am 14. August, wenn die kommerzielle Nutzung auch erst ab dem Jahr 2000 vorgesehen ist. Nähere Informationen zu allen 14 Projekten sind in Anhang IV zusammengestellt.
Das Galileo-Projekt zur satellitengestützten Navigation entwickelte sich 1999 zu einer Hauptkomponente der TEN-Initiative, wobei umfangreiche Mittel des Raumfahrt sektors und der Forschungs- und Entwicklungsinitiativen der Gemein schaft (aus dem Vierten und Fünften Rahmenprogramm) eingesetzt wurden. Auf einer informellen Sitzung der Verkehrs- und Finanzminister im Mai wurde die Unterstützung der anfänglichen Arbeiten durch die Gemeinschaft bestätigt. Gespräche im Hinblick auf eine etwaige Zusammenarbeit wurden mit den USA, Rußland und weiteren Ländern aufgenommen.
3. Für die TEN massgebliche Rechtsvorschriften und Ausschüsse
3.1. Leitlinien und maßgebliche Rechtsvorschriften
3.1.1. Änderung der Leitlinien für TEN-Energie
Am 29. Juli haben das Europäische Parlament und der Rat die Liste der Projekte von gemeinsamem Interesse im Bereich der Energie gemäß Entscheidung Nr. 1254/96/EG aktualisiert und 15 Projekte neu aufgenommen (elf Projekte im Bereich der Erdgasversorgung und vier Projekte im Bereich der Stromversorgung).
3.1.2. Überarbeitung des Arbeitsprogramms und der Leitlinien für TEN-Telekommuni kation
Gemäß der Entscheidung über die Leitlinien für transeuropäische Telekommunikationsnetze [1] begann die Kommission mit der Entwicklung eines geänderten Arbeitsprogramms für den Zeitraum 2000 bis 2002. Das bestehende Arbeitsprogramm TEN-Telekommunikation wurde im Januar 1998 angenommen und ist als rollierender Plan für einen Zeitraum von drei Jahren angelegt. Die Änderung trägt den neuen Bedürfnissen und der raschen Entwicklung der Informationsgesellschaft sowie den Erfahrungen Rechnung, die aus der Verwaltung des Programms in den vergangenen drei Jahren gewonnen wurden. Die Kommission begann ein Beratungsverfahren mit der Wirtschaft und wird eine aktualisierte Fassung erstellen, die als Grundlage für weitere öffentliche Ausschreibungen dienen soll.
[1] Entscheidung 1336/97/EG vom 17.6.1997 (ABl. L 183 vom 11.7.1997, S. 12).
Ende 1999 begann die Kommission nach Maßgabe der Entscheidungen über die Leitlinien für transeuropäische Telekommunikationsnetze [2] mit der Überprüfung von Anhang I der Leitlinien. Zu diesem Zweck führt die Kommission eine Studie durch, in der der aktuelle Inhalt, der Umfang und die Modalitäten der Leitlinien für den TEN-Bereich Telekommunikation bewertet und nach Beratungen mit den betreffenden nationalen Beteiligten sowie mit den betreffenden Vertretern der Wirtschaft geeignete Änderungen vorgeschlagen werden sollen. Die Studie wird von externen Experten durchgeführt. Die betreffende Vorinformation und die Bekanntmachung wurden im Amtsblatt [3] veröffentlicht. Die Studie soll von April bis September 2000 durchgeführt werden.
[2] Artikel 14 sieht vor, daß die Kommission alle drei Jahre einen Bericht zur Umsetzung dieser Entscheidung vorlegt und infolge der technischen Entwicklungen und der gewonnenen Erfahrungen in Verbindung mit diesem Bericht geeignete Änderungen für Anhang I der Entscheidung vorschlägt.
[3] ABl. S 227 vom 23.11.1999 und ABl. S 13 vom 20.1.2000.
3.1.3. Annahme des IDA-2-Programms
Am 12. Juli 1999 haben das Europäische Parlament und der Rat die zweite Phase des IDA-Programms (Interchange of Date between Administrations = Datenaustausch zwischen Verwaltungen) vereinbart. Das Programm beinhaltet eine Reihe von Leitlinien, richtet Projekte von gemeinsamem Interesse in Verbindung mit transeuropäischen Netzen zum Austausch von Daten zwischen Verwaltungen ein und gewährleistet die Interoperabilität zwischen diesen Netzen und den Zugang zu ihnen.
3.1.4. Änderung der Leitlinien für TEN-Verkehr
Nach der Beurteilung durch das Europäische Parlament in der ersten Lesung legte die Kommission eine Änderung zu ihrem Vorschlag hinsichtlich der Seehäfen, der Binnenverkehrshäfen und der intermodalen Terminals sowie zu Projekt Nr. 8 in Anhang III vor. [4] Der Rat erzielte eine politische Einigung für einen gemeinsamen Standpunkt in dieser Angelegenheit.
[4] KOM(1999) 277 endg. vom 17.6.1999.
3.1.5. Interoperabilität der herkömmlichen Bahnsysteme im transeuropäischen Verkehrsnetz
Aufgrund der Schlußfolgerungen des Rates auf der Sitzung am 6. Oktober 1999 nahm die Kommission am 25. November 1999 eine Mitteilung an den Rat und an das Parlament bezüglich der Integration des herkömmlichen Bahnsystems sowie den Vorschlag einer Richtlinie zur Interoperabilität des herkömmlichen transeuropäischen Bahnsystems an.
3.1.6. Transeuropäisches Netz für den Schienengüterverkehr (TEN-SchGV)
Im Zusammenhang mit den Diskussionen des Rates zum sogenannten ,Infrastrukturpaket" in der zweiten Jahreshälfte 1999 kam die Idee der Festlegung eines Netzes für den internationalen Güterverkehr auf. Diese Idee wurde zum transeuropäischen Netz für den Schienengüterverkehr (TEN-SchGV) weiterentwickelt und vom Rat in das Paket aufgenommen, als auf der Sitzung am 9.-10. Dezember eine politische Einigung zu dem Vorschlag erzielt wurde. Die Kommission ist der Ansicht, daß das geschaffene Netz (d.h. die Karten, die Hafenlisten und das sonstige Material) einen kohärenten Ansatz für einen besseren und nahtloseren Güterverkehr darstellt und begrüßt insbesondere die Dichte des Netzes.
Das ,Infrastrukturpaket" umfaßt den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/440/EWG zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft, den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 95/18/EG über die Erteilung von Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen, den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Zuweisung von Fahrwegkapazitäten, die Erhebung von Wegeentgelten im Eisenbahnverkehr und die Sicherheitsbescheinigung.
3.2. TEN-Leitlinienausschüsse
3.2.1. Energie
Der Leitlinienausschuß TEN-Energie trat 1999 nicht zusammen.
3.2.2. Telekommunikation
Der Leitlinienausschuß TEN-Telekommunikation kam 1999 dreimal zusammen. Auf der ersten Sitzung (am 15. Januar) hat der Ausschuß seine Ansicht zum Entwurf einer Entscheidung der Kommission betreffend den Inhalt einer Ausschreibung über die Durchführung von Validierungsstudien im Bereich der transeuropäischen Telekommunikationsnetze und die Gestaltung von Durchführungsprojekten in den Bereichen Allgemeine Leistungen sowie Anwendungen in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Kultur, Verkehr und Mobilität, Umwelt- und Notfallmanagement, Gesundheitswesen, Städte- und Regionalnetze und Anwendungen und Leistungen für KMU dargelegt.
Auf der zweiten Sitzung am 15-16. Juli diskutierte der Ausschuß folgende Punkte: Bericht des Europäischen Parlaments betreffend die Bewertung des Jahres 1998 (die nach Maßgabe der Leitlinien Anhang I Ziffer 4 durchzuführen war) sowie betreffend den Umfang und den Zeitplan der Änderung des TEN-Arbeitsprogramms Telekommunikation; Bewertung der TEN-ISDN-Leitlinien (gemäß Artikel 10 der Leitlinien); TEN-Leitlinien Telekommunikation (Bewertung und Änderung); dabei äußerte das Europäische Parlament insbesondere seine Ansicht zu den Referenzbedingungen für eine Bewertung der TEN-Maßnahme Telekommunikation (nach Artikel 8 Absatz 2 der Leitlinienentscheidung).
Die letzte Sitzung dieses Ausschusses war informeller Art und fand am 25. November 1999 in Helsinki statt. Wesentliche Diskussionspunkte waren der Entwurf zur Änderung des TEN-Arbeitsprogramms Telekommunikation, die Ergebnisse der Projektüberprüfungen und die Fortschritte hinsichtlich der Verfahrensweisen zur Durchführung der Zwischenbewertung im TEN-Bereich Telekommunikation.
3.2.3. Verkehr
Der für die Unterstützung der Kommission bei der Überprüfung der Leitlinien im Bereich des transeuropäischen Verkehrsnetzes zuständige Ausschuß trat am 5. November 1999 zusammen. Der wesentliche Tagesordnungspunkt war die Erstellung des Berichtes zur Überprüfung der Leitlinien gemäß Artikel 21 Absatz 1.
3.3. TEN-Finanzhilfeausschuß
Der TEN-Finanzhilfeausschuß trat im Laufe des Jahres achtmal zusammen (einmal auf horizontaler Ebene, einmal im Bereich ,Energie", zweimal im Bereich Telekommunikation und dreimal im Bereich Verkehr) und äußerte sich positiv zum vorgesehenen Volumen von 5 467 Millionen EUR. In Absatz 4.1 werden die Finanzierungsentscheidungen des Ausschusses detaillierter dargestellt.
3.4. Finanzkontrolle
Im Laufe des Jahres 1999 fand innerhalb der Kommission ein Meinungsaustausch mit dem TEN-Finanzhilfeausschuß statt; der Austausch erfolgte auf horizontaler Ebene sowie in den drei Fachbereichen des Ausschusses und hatte praktische Vereinbarungen hinsichtlich der Zusammenarbeit bei der Finanzkontrolle zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten zum Gegenstand. Die Diskussionen bezogen sich auf Artikel 8, 9 und 12 der Verordnung des Rates über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze und betrafen die Zustimmung der Mitgliedstaaten zur Einreichung von Zuschußanträgen, die von den Mitgliedstaaten zu treffenden Maßnahmen zur Finanzkontrolle hinsichtlich der Verwendung der beantragten Mittel, die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Kommission über die Verwaltungs- und Kontrollsysteme zu informieren, mit denen eine wirksame Umsetzung der Projekte und Studien sichergestellt werden soll, und die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, der Kommission alle entsprechenden nationalen Berichte zur Kontrolle der Projekte zugänglich zu machen.
Allgemeine Übereinstimmung bestand dahingehend, daß die Situation sich je nach Sektor unterschiedlich darstellte, daß die Maßnahmen kostenwirksam sein sollten und daß der Bereich Telekommunikation eine gesonderte Behandlung erforderte, da dieser Bereich weitgehend privatisiert wurde. Der Ausschuß kam dahingehend überein, daß interministerielle Diskussionen in den jeweiligen Hauptstädten sinnvoll seien, um endgültige Positionen zu entwickeln, die die Standpunkte der für die drei TEN-Sektoren zuständigen Behörden zum Ausdruck bringen. Der Ausschuß wird diese Fragen im Jahre 2000 erneut diskutieren.
TABELLE 1
TEN-Förderung durch die Gemeinschaft im Jahre 1999
(in Millionen ECU/EUR)
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4. Finanzierung der TEN
Die vorstehende Tabelle 1 vermittelt ein Gesamtbild der Finanzierung der TEN durch die Europäische Union.
4.1. TEN-Finanzhilfeausschuß
4.1.1. Energie
Der TEN-Finanzhilfeausschuß trat am 10. September zusammen und genehmigte 28 Studien (Durchführbarkeitsstudien sowie verschiedene weitere Studien), für die die Kommission finanzielle Unterstützung in Höhe von 28,8 Millionen EUR vorgeschlagen hatte. Die Kommission traf die entsprechende Entscheidung am 5. November. Weitere Informationen in diesem Zusammenhang sind in Anhang V zusammengestellt.
Tabelle 2: Förderung TEN-Energie
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4.1.2. Telekommunikation
In der Zusammensetzung für den Bereich Telekommunikation trat der TEN-Finanzhilfeausschuß zweimal zusammen (am 15. Januar und am 15.-16. Juli).
Auf der Sitzung im Januar äußerte der Ausschuß seinen Standpunkt zum Entwurf einer Entscheidung der Kommission über die Gewährung von Hilfen der Gemeinschaft sowie bezüglich einer zweiten Reihe von Projekten von gemeinsamem Interesse, die aus der Ausschreibung 1998/2 im Rahmen der TEN-Haushaltslinie des Jahres 1999 für den Bereich Telekommunikation ausgewählt wurden.
Auf der Sitzung im Juli vertrat der Ausschuß eine positive Einstellung zur Gewährung von Finanzhilfen der Gemeinschaft für die gemäß der Ausschreibung 1999/1 [5] ausgewählten Projekte zur Förderung allgemeiner Leistungen und Anwendungen. Insgesamt wurden 53 Anträge für Validierungsstudien und Umsetzungsprojekte entgegengenommen und bewertet; 28 von diesen Anträgen konnten sich für Finanzhilfen der Gemeinschaft in Höhe von 20 526 Millionen EUR qualifizieren. Unter den 28 Anträgen befanden sich zwei Umsetzungsprojekte. Schließlich wurden aus haushaltstechnischen Gründen Zuschüsse der Gemeinschaft in Höhe von 14 042 Millionen EUR nur für die 17 am höchsten bewerteten Projekte gewährt. Von den 11 übrigen Projekten sollte nur eine begrenzte Anzahl berücksichtigt werden, wenn nach erfolgter Zuweisung für die 17 Projekte noch Mittel verfügbar seien (z.B. weil Projekte aufgegeben wurden, weil in Vertragsverhandlungen niedrigere Beträge vereinbart wurden als ursprünglich in der Entscheidung vorgesehen, oder weil von der Haushaltsbehörde weitere Mittel bewilligt wurden). Die nach erfolgreichen Verhandlungen schließlich geförderten Projekte sind in Anhang VI zusammengestellt.
[5] ABl. C 56 vom 26.2.1999, S. 18.
4.1.3. Verkehr
Im Bereich Verkehr veranstaltete der TEN-Finanzhilfeausschuß 1999 drei Sitzungen. 106 Projekte und Studien wurden positiv bewertet; für diese Projekte und Studien veranschlagte die Kommission finanzielle Unterstützung in Höhe von 497,65 Millionen EUR (zuzüglich weiterer 1,85 Millionen EUR für technische Unterstützung gemäß den Erläuterungen zum Haushalt). Unter den ausgewählten Maßnahmen befanden sich verschiedene Maßnahmen, die bereits zuvor unterstützte Maßnahmen fortsetzten (oder ergänzten); nähere Informationen sind in Anhang VII zusammengestellt.
Bei der Kommission gingen 226 Förderanträge ein; einige dieser Anträge bezogen sich auf verhältnismäßig kleine Beträge. 1999 wurden allgemein die vorgesehenen Maßnahmen angewendet, um die finanzielle Unterstützung auf Verkehrsprojekte mit einem Mindestvolumen von 500 000 EUR zu beschränken; durch diese Maßnahmen konnte die Anzahl der Entscheidungen auf 106 reduziert werden.
Wie aus Tabelle 3 ersichtlich, hat die Kommission die verfügbaren Ressourcen weiterhin mehrheitlich (58 %) auf die 14 spezifischen Essener Projekte konzentriert (u.a. die Förderung des Eisenbahnverkehrsmanagements). Der Anteil der Mittelbindungen für andere Verkehrsmanagementprojekte als das ERTMS (9 %) ist im Vergleich zu den Vorjahren zurückgegangen.
Verkehr: Tabelle 3: Projektkategorien
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Hinsichtlich der Formen der Unterstützung geht aus Tabelle 4 hervor, daß der Anteil der Zinssubventionen im Jahre 1999 im Vergleich zu 1998 leicht gestiegen ist, während die Unterstützungsmaßnahmen für Durchführbarkeitsstudien sowie Maßnahmen zur Unterstützung im technischen Bereich weiterhin rückläufig sind. Diese Situation ist auf die Tatsache zurückzuführen, daß die meisten der 14 spezifischen Projekte nach Abschluß der Studienphase nun in die Phase der Durchführung eintreten.
Verkehr: Tabelle 4: Formen der Unterstützung
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Verkehr: Tabelle 5: Verkehrsträger
Wie aus Tabelle 5 ersichtlich wurden 1999 von den gemäß Verordnung 2236/95 vorgesehenen Mitteln der Union im Bereich Verkehr weiterhin über 60 % auf Projekte im Eisenbahnbereich verwendet (64 %). Auf Straßenbauprojekte wurden 17 % und auf Projekte zum Verkehrsmanagement 9 % des für das Jahr 1999 im TEN-Bereich Verkehr bewilligten Haushalts verwendet.
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4.2. IDA und EDICOM
Die IDA-Projekte (sektorbezogene und horizontal orientierte Maßnahmen) und EDICOM-Projekte werden unabhängig von der Verordnung zur finanziellen Unterstützung von TEN-Maßnahmen gefördert; diese Projekte sollen hier nur der Vollständigkeit halber genannt werden. 1999 genehmigte die Kommission Finanzbeihilfen in Höhe von 24 Millionen EUR für die verschiedenen IDA-bezogenen Maßnahmen und 7 Millionen EUR für EDICOM.
4.3. Strukturfonds
Der EFRE (Europäische Fonds für regionale Entwicklung) und der Kohäsionsfonds sind mit Abstand die Hauptquellen der Unionszuschüsse für TEN-Projekte.
4.3.1. EFRE
Im Jahre 1999 wurden die übrigen für den Zeitraum 1994-1999 vorgesehenen Mittel im wesentlichen für die nationalen und die regionalen EFRE-Programme verwendet. Die entsprechenden Daten sind bislang allerdings nur zum Teil verfügbar. Die wichtigsten Finanzierungsentscheidungen wurden hinsichtlich der griechischen Programme und dort insbesondere in Verbindung mit den Autobahnen PATHE und EGNATIA sowie betreffend die Anthirio-Brücke getroffen. In der folgenden Tabelle 6 ist die gesamte EFRE-Förderung im Verkehrssektor zwischen 1994 und 1999 aufgeschlüsselt. Detailliertere Tabellen mit Angaben nach Verkehrsträgern sind in Anhang VIII zusammengestellt.
Der Umfang der über den EFRE in TEN-Projekte investierten Gelder ist nur schwer genau zu bestimmen. Dies hat verschiedene Gründe: Vor allen Dingen ist dies darauf zurückzuführen, daß die Programme des EFRE jeweils über mehrere Jahre angelegt sind, während die vom TEN-Finanzhilfeausschuß oder aus dem Kohäsionsfonds geförderten Einzelprojekte jeweils für ein Jahr bezuschußt werden. Ein weiterer wichtiger Grund liegt in der dezentralisierten Struktur des EFRE: In erheblichem Umfang werden die Mittel über nationale oder regionale Behörden zugewiesen, und entsprechende detailliertere Informationen sind jeweils erst mit einer gewissen Verzögerung verfügbar. Außerdem ist die Finanzierung der TEN-Infrastruktur aus dem EFRE in der Regel Bestandteil umfangreicherer Verkehrsprogramme, und die nationalen Behörden geben nicht immer an, in welchem Umfang genau die Mittel für die TEN verwendet werden. Außerdem ist zu bedenken, daß - ebenfalls infolge der über mehrere Jahre angelegten Programmkonzeption - die Mittel zum größere Teil in den ersten Jahren zugewendet werden und gegen Ende der Projektdauer mit geringerem Umfang auslaufen. Aus all diesen Gründen sind detaillierte und genaue Zahlen zur Förderung von TEN-Projekten aus dem EFRE zur Zeit noch nicht verfügbar.
Tabelle 6: EFRE-Förderung von TEN-Projekten 1994-99 (vorläufige Zahlen)
>PLATZ FÜR EINE TABELLE>
4.3.2. Kohäsionsfonds
In der folgenden Tabelle 7 sind die Fördermittel aus dem Kohäsionsfonds zusammengestellt, die den vier begünstigten Mitgliedstaaten seit 1993 jeweils für TEN-Projekte bewilligt wurden. Die Zahlen umfassen die Zuwendungen für neue Projekte, die im Jahre 1999 genehmigt wurden, sowie die jährliche Unterstützung für Projekte, deren Förderung bereits in den Vorjahren genehmigt wurde.
Tabelle 7: Förderung von TEN-Projekten aus dem Kohäsionsfonds im Jahre 1999
>PLATZ FÜR EINE TABELLE>
Im allgemeinen war die vom Kohäsionsfonds verfolgte Strategie von dem wesentlichen Bestreben geleitet, eine geeignete Verbindung zum Konzept der transeuropäischen Verkehrsnetze herzustellen und die Gesamteffizienz der Verkehrssysteme in den Ländern zu verbessern, denen der Fonds zugute kommt. Im Zeitraum 1993-1999 konzentrierte der Kohäsionsfonds sich darauf, einen wesentlichen Beitrag zur nationalen Verkehrsinfrastruktur in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen gemäß den Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung der transeuropäischen Netze zu leisten.
In der folgenden Tabelle 8 sind sämtliche Mittelbindungen aus dem Kohäsionsfonds für TEN-Projekte im Zeitraum 1993 bis 1999 zusammengestellt. Die Förderung für die vier begünstigten Länder belief sich auf insgesamt 8,3 Milliarden EUR und wurde für Projekte verwendet, die dem Bereich TEN zugerechnet wurden; von der Förderung dieser Projekte entfielen etwas mehr als die Hälfte (56 %) auf den Bereich des Straßenverkehrs und 34 % auf den Eisenbahnverkehr. Die erste Periode des Kohäsionsfonds endete im Jahre 1999; im folgenden werden nun die in den einzelnen begünstigten Ländern erzielten Ergebnisse kurz beschrieben.
Tabelle 8: Förderung von TEN-Projekten aus dem Kohäsionsfonds nach Ländern und Verkehrsträgern 1993-1999
>PLATZ FÜR EINE TABELLE>
In Spanien betrug die Förderung 4,6 Milliarden EUR bzw. 55 % der Gesamtförderung aller vier begünstigten Länder.
Die Investitionen in Straßen und Autobahnen waren Ausdruck der Notwendigkeit, angesichts des rasch zunehmenden Straßenverkehrs das extensive Netz der Hauptverkehrsrouten in Spanien zu erweitern. Alle vom Kohäsionsfonds unterstützten Projekte sollen dazu beitragen, die Zielsetzungen des TEN-Straßenverkehrsnetzes zu erfuellen. Dies betrifft unter anderem folgende Projekte: Fertigstellung der am stärksten befahrenen Autobahnkorridore, Anbindung abgelegener Regionen an größere Wirtschaftszentren, Reduzierung der zu stark auf das Zentrum zielenden Ausrichtung des spanischen Straßennetzes, Abbau von Stausituationen in Ballungsräumen und Integration des spanischen Straßennetzes in die Straßenverkehrsnetze der Nachbarländer. Entsprechend waren die wichtigsten Straßenbauprojekte in Spanien die Autobahn Rías Bajas und der Ring M40 um Madrid sowie die Autobahnen Madrid-Granada, Zaragora-Huesca-Somport-Frankreich, Madrid-Valencia und Costa Cantábrica und die transkatalonische Schnellstraße.
Im Eisenbahnbereich beteiligte der Kohäsionsfonds sich an der Finanzierung der Hauptschwerpunkte des ,Plan Director de Infraestructuras 1993-2007", soweit diese mit der Entwicklung des transeuropäischen Verkehrsnetzes in Verbindung standen. Dies betraf im wesentlichen die folgenden Projekte: Ausbau des Mittelmeerkorridors Valencia-Tarragona-Barcelona und des Korridors Madrid-Valencia für Streckengeschwindigkeiten von 200-220 km/h, Modernisierung des herkömmlichen Bahnsystems und Bau der neuen Hochgeschwindigkeitstrasse Madrid-Barcelona-französische Grenze.
In Portugal belief die Förderung aus dem Kohäsionsfonds sich auf ingesamt 1,4 Milliarden EUR. Ein wesentlicher Teil der Förderung entfiel auf Straßenverkehrsprojekte und ermöglichte die Fertigstellung des Korridors Lissabon/La Coruña und Lissabon/Madrid sowie den rascheren Bau der Straßenachse Lissabon/Valladolid. Hohe Priorität wurde auch der Beseitigung von Engpässen und der Staureduzierung in den Ballungsräumen von Lissabon und Porto beigemessen; entsprechende Fördermittel wurden für den Ausbau von Autobahnen, für den Bau der inneren und äußeren Ringstraßen um Lissabon und für die Brücke über den Tagus sowie für die ,Freixo"-Brücke aufgewendet.
Im Bahnverkehr wurden die umfangreicheren Bestrebungen der portugiesischen Behörden hinsichtlich einer Modernisierung der beiden für Portugal strategisch bedeutsamen Bahnlinien (nach Norden sowie nach Beira Alta) unterstützt; beide Projekte stellen einen wesentlichen Bestandteil des Schienennetzes im Rahmen der TEN dar.
Im Bereich des Seeverkehrs hat der Kohäsionsfonds Investitionen zur Verbesserung der Verbindungen zwischen dem Seeverkehr und den übrigen Verkehrsträgern sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungen und der Infrastrukturen der wichtigsten portugiesischen Häfen (Leixões, Lissabon, Setúbal und Sines) gefördert.
Im Luftverkehr wurde nur ein Projekt aus dem Fonds gefördert: Durch den Flughafen Funchal auf Madeira sollte die Zugänglichkeit dieser Region in äußerster Randlage verbessert werden.
In Griechenland betrug die Förderung 1,5 Milliarden EUR bzw. 18,4 % der Gesamtförderung aller vier begünstigten Länder.
Die Fördermittel für das Essener Projekt Nr. 7 (,Pathe - Via Egnatia") beliefen sich 1999 auf 82,61 Millionen EUR und für andere TEN-Autobahnen auf 10 Millionen EUR. Für dieses Projekt wurden die Mittel wie folgt verwendet:
"Pathe": Bau eines neuen Abschnittes der U-Bahn durch das Stadtgebiet von Katerini sowie verschiedene ergänzende Aufträge betreffend die Umgehungen Patras, Skotina-Katerini und Rahes-Pelasgia;
"Via Egnatia": Bau des Abschnitts Asprovalta-Strimonas (etwa 22 km).
Die wesentlichen Maßnahmen im Bereich des Bahnverkehrs konzentrieren sich auf die Projekte Evangelismos-Leptokarya, Thessaloniki-Alexandroupolis, Athen-Korinth, Axios (Fluß), die Verbindung Piräus-Athen-Thessaloniki, Paleofarsalos-Kalambaka, den Thriassio-Komplex und sonstige Verbindungen zum Verkehrsnetz sowie zum Hafen von Piräus.
In Irland konzentrierte sich die Förderung aus dem Kohäsionsfonds auf das nationale Hauptverkehrsnetz mit Schwerpunkt auf vorrangigen TEN-Verbindungen. Die Tatsache, daß die Investitionen für den Straßenbau sich auf 75 % aller Investitionen im Verkehrsbereich beliefen und damit höher waren als bei allen sonstigen über den Kohäsionsfonds geförderten Ländern, war durch den niedrigen Standard selbst wichtigerer Verbindungen gerechtfertigt. 1996 war Irland der Mitgliedstaat mit dem bei weitem schlechtesten Autobahnnetz unter allen 15 EU-Staaten. Außerdem ist der Straßenverkehr der wichtigste Verkehrsträger im nationalen Verkehr (96 % des Personenverkehrs und 90 % des Güterverkehrs). Die folgenden wesentlichen Verbindungen wurden gefördert: M1 - Dublin bis zur Grenze Richtung Belfast; M50 - Dubliner Ring; N7-8 - Dublin - Cork/Limerick und N4 Dublin - Sligo.
Im Bahnverkehr wurden die Verbindungen Dublin-Belfast und Dublin-Cork (als Bestandteile des vorrangigen Essener Projektes Nr. 9) einschließlich einer Verbesserung der Signaltechnik und des Austausches der alten gestoßenen Schienen durch durchgehend verschweißte Schienen gefördert. Außerdem wurden der Austausch der Gleise sowie der Signaltechnik auf Verbindungen mit dem höchsten tatsächlichen bzw. potentiellen Verkehrsaufkommen unterstützt. Die Erweiterung des elektrifizierten DART-Schienennetzes nördlich und südlich von Dublin City zu den äußeren Vororten wurde ebenfalls unterstützt, da diese Verbindungen täglich von mehr Fahrgästen genutzt werden als alle Verbindungen des übrigen Bahnnetzes zusammen.
Im Seeverkehr wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur der vier größten Häfen (Dublin, Cork, Rosslare und Waterford) gefördert. Das Ziel bestand darin, durch Erhöhung des Verkehrsaufkommens und entsprechend durch einen stärkeren Wettbewerb die Kosten zu reduzieren. Der Erfolg dieser Politik zeigte sich darin, daß die Hafengebühren pro Container in Dublin und Cork seit 1995 um über 15 % gesunken sind. Mit der Verbesserung der ökonomischen Randbedingungen für die Hafenbehörden konnten später im Förderzeitraum Investitionen ohne weitere Unterstützung aus dem Kohäsionsfonds getätigt werden.
4.4. Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB)
Die Entwicklung der umfangreichen Infrastruktur im gemeinsamen Interesse, von der das transeuropäische Netz einen erheblichen Bestandteil darstellt, bleibt eines der wichtigsten Ziele der EIB. 1999 genehmigte der Verwaltungsrat der EIB insgesamt 7 341 Millionen EUR zur Förderung des TEN und mit dem TEN verbundener Projekte innerhalb der Union. Die unterzeichneten Finanzierungsverträge beliefen sich auf ein Volumen von 8 277 Millionen EUR; dies entsprach mehr als 30 % des Engagements der Bank in allen Mitgliedstaaten. Seit 1993 hat die EIB Darlehen in Verbindung mit dem TEN über insgesamt 57 648 Millionen EUR gewährt und Finanzierungsverträge über insgesamt 44 319 Millionen EUR unterzeichnet. Die Investitionskosten der entsprechenden Projekte werden insgesamt auf 183 Milliarden EUR geschätzt.
Die EIB hat eine proaktive Rolle bei der Finanzierung insbesondere der TEN-Projekte übernommen, die auf öffentlich-privaten Partnerschaften beruhen. Einige der wichtigsten Beispiele dieser Projekte, die auch als Modelle für zukünftige Projekte dienen könnten, sind die Entwicklung der Strukturen zur Finanzierung von DBFO-Projekten im Straßenbau (DBFO = Design, Build, Finance and Operate), die im Vereinigten Königreich, in Finnland und in Portugal durchgeführt wurden. Ebenfalls eine führende Rolle spielte die EIB bei der Entwicklung innovativer Finanzierungsinstrumente wie z.B. die Verbriefung von Forderungen zur Finanzierung des rollenden Materials und die Entwicklung von Refinanzierungs strukturen, die kommerziellen Geldgebern einen überschaubaren Rückzug aus langfristigen Finanzierungen ermöglichen sollen.
Ferner vereinfacht die EIB den Erfahrungsaustausch bei der Finanzierung von Infrastrukturen aufgrund öffentlich-privater Partnerschaften in den Mitgliedstaaten und erleichtert größeren Unternehmen der Privatwirtschaft Investitionen in eine Reihe öffentlich-privater Partnerschaften in verschiedenen Ländern innerhalb der EU (z.B. Investitionen in Verbindung mit dem Engelbergtunnel in Deutschland). Dieser Erfahrungsaustausch sollte die Gesamtwirksamkeit des Kapitaleinsatzes erhöhen und die Kapitalkosten der Bank- und Kapitalmarktinstrumente reduzieren, die zur Finanzierung dieses Kapitaleinsatzes genutzt werden.
Im Jahre 1999 beliefen sich die von der EIB für TEN-Projekte im Bereich Verkehr bewilligten Darlehen gemeinschaftsweit auf 4 807 Millionen EUR; insgesamt wurden in diesem Bereich bis heute Darlehen mit einem Volumen von 36722 Millionen EUR vergeben. 1999 wurden Finanzierungsverträge über 5 977 Millionen EUR unterzeichnet (gegenüber 4 415 Millionen EUR 1998); das Gesamtvolumen der Verträge beträgt bis heute 26 506 Millionen EUR. Im wesentlichen wurden die neuen Darlehen für die portugiesischen DBFO-Autobahnprojekte in Beira und in der Algarve sowie für den Mailänder Flughafen Malpensa und die Patras-Umgehung in Griechenland bewilligt.
In den mittel- und osteuropäischen Ländern beliefen sich die von der EIB unterzeichneten Verträge für Projekte in Verbindung mit den 11 Verkehrskorridoren, die auf den paneuropäischen Verkehrskonferenzen in Kreta und Helsinki genehmigt wurden, auf 1 321 Millionen EUR.
1999 wurden im Bereich Energie neue Darlehen im Volumen von 134 Millionen EUR für TEN-Projekte im Bereich der Gas- und Stromversorgung vergeben; insgesamt belief sich das Darlehensvolumen seit 1993 auf 6 054 Millionen EUR. Im Jahre 1999 wurden Verträge über 174 Millionen EUR zur Finanzierung von Elektrizitätsleitungen zwischen Italien und Griechenland und Spanien und Marokko sowie zur Finanzierung des Portgas-Projektes in Portugal und des Ruhrgas Netra-Projektes in Deutschland unterzeichnet. Das Volumen im Vergleichszeitraum 1998 betrug 393 Millionen EUR.
1999 stellte die EIB außerdem neue Darlehen für die europäischen Telekommunikationsnetze zur Verfügung, die nach den TEN-Leitlinien für den Bereich Telekommunikation nicht berücksichtigt worden wären; das Volumen der bewilligten neuen Darlehen belief sich auf 2 400 Millionen EUR; Verträge über 2 126 Millionen EUR wurden unterzeichnet (gegenüber 3 434 Millionen EUR 1998). Seit 1993 wurden damit Verträge über insgesamt 12 985 Millionen EUR unterzeichnet.
Nach Artikel 21 des EIB-Statuts konsultiert die EIB die Kommission hinsichtlich der von der Bank zu finanzierenden Projekte. Dieses Verfahren wird zur Zeit überprüft, und die Kommission wird diese Gelegenheit nutzen, um eine bessere Abstimmung der EIB-Finanzhilfen mit der Politik der Gemeinschaft in den Bereichen transeuropäische Netze und Umwelt zu erreichen.
Detailliertere Zahlen zu den EIB-Darlehen für TEN-Projekte sind in Anhang IX zusammengestellt.
Tabelle 9: EIB-Darlehen [6] für TEN-Projekte in der Europäischen Union
[6] Die Bezeichnung ,EIB-Darlehen" bezieht sich auf unterzeichnete Finanzierungsverträge.
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Tabelle 10: EIB-Darlehen in mittel- und osteuropäischen Ländern
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4.5. Kreditbürgschaften des Europäischen Investitionsfonds (EIF)
Ende 1999 betrug das Gesamtvolumen der unterzeichneten Verträge seit Beginn der Förderung durch den Europäischen Investitionsfonds (abzüglich zurückgezahlter Darlehen) 2784 Millionen EUR. Von dieser Summe entfielen auf die TEN-Projekte 1918 Millionen EUR bzw. 69 % des Gesamtvolumens (Verkehr 36 %, Energie 29 % und Telekommunikation 35 %).
Die aufgrund von Fördermaßnahmen aus dem Europäischen Investitionsfonds unterzeichneten Verträge beliefen sich 1999 auf 456,1 Millionen EUR; davon entfielen 406,6 Millionen EUR auf Bürgschaften und 49,5 Millionen auf Beteiligungsdarlehen. Von den garantierten Beträgen entfielen 388,8 Millionen EUR (95 %) auf TEN-Projekte; davon wiederum wurden 265,8 Millionen EUR für Verkehrsprojekte in Deutschland, Portugal und dem Vereinigten Königreich und 123,1 Millionen EUR für Telekommunikationsprojekte in Belgien, Ungarn, Polen und Irland verwendet. Nähere Informationen zu den betreffenden Fördermaßnahmen sind in Anhang X zusammengestellt.
Seit Einrichtung des Europäischen Investitionsfonds wurden Kreditbürgschaften für TEN-Projekte in zehn Mitgliedstaaten innerhalb der EU (Belgien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Niederlande, Portugal, Spanien und dem Vereinigten Königreich) sowie außerhalb der EU (Ungarn, Polen, Slowakei und dem norwegischen Teil der Nordsee) übernommen.
Tabelle 11: EIF-Kreditbürgschaften für TEN-Projekte
(unterzeichnete Verträge in Millionen EUR)
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4.6. Finanzierung in den Mitgliedstaaten
Die Förderung der TEN-Projekte durch die Union deckt meist nur einen geringeren Anteil der Gesamtkosten (außer bei einigen Projekten in den ,Kohäsionsländern"). Der größere Teil der Mittel wird entweder von der öffentlichen Hand in den jeweiligen Mitgliedstaaten oder - insbesondere in den Bereichen Energie und Telekommunikation - von der Privatwirtschaft aufgebracht. Genaue oder aussagekräftige Zahlen über die Aufwendungen der Mitgliedstaaten für TEN-Projekte sind schwer zu beschaffen.
4.7. Die Finanzierungsinfrastruktur in Drittländern
4.7.1. ISPA (Strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt)
Am 21. Juni 1999 nahm der Rat Verordnung 1267/99 an und begründete damit das ISPA-Projekt (Instrument for Structural Policies for Pre-accession = Strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt). Im Zeitraum 2000-2006 werden im Rahmen des ISPA Fördermittel in Höhe von etwa 520 Millionen EUR jährlich für Verkehrsinfrastrukturprojekte in den 10 MOEL-Bewerberländern angeboten. Förderfähig sind Projekte, die eine nachhaltige Mobilität fördern, sowie insbesondere Projekte von gemeinsamem Interesse und Projekte, die den begünstigten Ländern die Erreichung der Zielsetzungen der Beitrittspartnerschaften ermöglichen würden. Dies gilt z.B. für den Datenaustausch und die Interoperabilität nationaler Netze sowohl innerhalb der nationalen Netze als auch zwischen ihnen und den transeuropäischen Netzen sowie für den Zugang zu diesen Netzen. Das ISPA folgt einem projektbezogenen Ansatz, der hinsichtlich der Zielsetzungen große Ähnlichkeit mit dem Kohäsionsfonds aufweist. Die ISPA-Förderung beschränkt sich auf Projekte, bei denen signifikante Auswirkungen zu erwarten sind; in der Regel belaufen sich die Gesamtkosten der betreffenden Maßnahmen auf mindestens fünf Millionen EUR. Die Unterstützung durch die Gemeinschaft kann in Form nicht rückzahlbarer oder rückzahlbarer Zuschüsse von bis zu 75 % (in Ausnahmefällen bis zu 85 %) der öffentlichen Ausgaben bestehen. In der folgenden Tabelle 12 ist dargestellt, wie die ISPA-Mittel den verschiedenen Bewerberländern je nach Bevölkerungszahl, Pro-Kopf-BIP und Fläche zugewiesen wurden (siehe auch Abschnitt 7.3).
Tabelle 12: Grundlegende Daten zu Bewerberländern und Zuweisungen von ISPA-Mitteln
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4.7.2. PHARE
Nach der Änderung der PHARE-Investitionsstrategie für Mitteleuropa wurde für die Jahre 1998 und 1999 eine LSIF (Large Scale Infrastructure Facility = Fazilität für großangelegte Infrastrukturprojekte) eingerichtet, aus der Mittel in einer Größenordnung von <=25 % der Gesamtkosten der geförderten Projekte im Bereich des Verkehrs und des Umweltschutzes bis zu einem Maximalwert von 250 Millionen EUR bereitgestellt wurden. Diese Fazilität beinhaltete u.a. eine PPF (Project Preparation Facility = Projektvorbereitungsfazilität), aus der 25 Millionen EUR für Studien oder Entwicklungsarbeiten bereitgestellt wurden, die zur Vorbereitung von Bauprojekten erforderlich waren. Insbesondere diese Fazilität wurde zur Vorbereitung von Projekten für eine ISPA-Förderung genutzt. Ab dem Jahr 2000 werden alle Fördermittel der Gemeinschaft für die Verkehrsinfrastruktur auf den Hauptkorridoren der MOEL über das ISPA (siehe oben) zugewiesen.
4.7.3. TACIS
Die Verbesserung der Infrastrukturverbindungen mit den neuen unabhängigen Staaten (NUS) ist eine der Zielsetzungen des TACIS-Programms; in diesem Programm können im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit nun bis zu 10 % des Jahreshaushaltes für Investitionen - auch für kleinere Infrastrukturprojekte - aufgewendet werden.
4.7.4. MEDA
Die Förderung im Rahmen des MEDA-Programms zur besseren Anbindung der Länder des Mittelmeerraums an die Union hat zur Zeit nur eine marginalen Umfang, ist aber sehr hilfreich, da sie auf wenige Durchführbarkeitsstudien (z.B. das im folgenden in Abschnitt 7.2 genannte Eumedis-Projekt) beschränkt ist.
5. Finanzierung der TEN: Sonstige Fragen
5.1. Änderung der Verordnung des Rates über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze
Im Rahmen der Agenda 2000 sind das Europäische Parlament und der Rat im Juni 1999 übereingekommen, die Verordnung (EG) Nr. 2236/95 des Rates über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze mit den allgemeinen Bestimmungen für die Gewährung von Finanzhilfen der Gemeinschaft im Bereich der transeuropäischen Netze zu ändern.
Die geänderte Finanzierungsverordnung [7] sieht für den Zeitraum 2000-2006 einen Finanzierungsrahmen von 4 600 Millionen EUR für alle drei TEN-Sektoren vor. Von den 4 600 Millionen EUR werden etwa 4 170 Millionen EUR für Verkehrsprojekte, 155 Millionen EUR für Energieprojekte und 275 Millionen EUR für Telekommunikationsprojekte verwendet.
[7] Verordnung (EG) Nr. 1655/1999 vom 19. Juli 1999.
Das vereinbarte Volumen von 4,6 Milliarden EUR stellt eine Verdopplung des Haushaltes in Höhe von 2,3 Milliarden EUR für den Zeitraum 1995-99 dar. Diese Erhöhung wird dazu beitragen, die Umsetzung der transeuropäischen Netze schneller voranzutreiben. Die Union wird in der Lage sein, einen beträchtlichen Beitrag zur Durchführung der 14 spezifischen Essener Projekte zu leisten, die größtenteils nun in die Phase der Umsetzung eintreten. Auch europaweite Eisenbahnverkehrs managementsysteme wie z.B. das ERTMS (European Rail Traffic Management System), die zu einer besseren Interoperabilität zwischen den europäischen Bahnsystemen und dem Galileo-Projekt beitragen, werden im kommenden Förderzeitraum mit erheblicher Unterstützung aus den TEN-Mitteln weiterentwickelt werden.
Die neue Verordnung des Rates über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze sieht für die Kommission unter anderem die Möglichkeit der Einrichtung von MIPs (Multi-annual Indicative Programmes = Mehrjahres-Richtprogramme) vor; in Anbetracht der Tatsache, daß die MIPs ein geeignetes Instrument zur langfristigen Finanzierung langfristig angelegter Projekte darstellen, ist auch dies als wichtiger Fortschritt zu betrachten. Die MIPs ermöglichen den Trägern eines Projektes eine Orientierung hinsichtlich des Umfangs der zukünftigen Unterstützung und sind insbesondere hilfreich für die sehr umfangreichen Infrastrukturprojekte im Verkehrssektor und für Projekte mit öffentlich-privaten Partnerschaften.
Die geänderte Verordnung sieht auch die Möglichkeit vor, anfänglich bis zu 1 % der TEN-Mittel in Risikokapitalfonds zu investieren, um die Entwicklung dieser Fonds anzustoßen und entsprechend Zugang zu vielleicht sehr umfangreichen Ressourcen für längerfristige Finanzierungen durch Pensionsfonds und Versicherungs gesellschaften zur Finanzierung von TEN-Infrastrukturprojekten zu erhalten. Das Risikokapital wird insbesondere für Projekte in Verbindung mit öffentlich-privaten Partnerschaften interessant sein.
Eine weitere Verbesserung durch die neue Finanzierungsverordnung ist die Möglichkeit, ab dem Jahre 2003 die Unterstützung für Projekte im Bereich der satellitengestützten Navigation vom normalen Umfang von 10 % auf 20 % zu erhöhen. Diese Komponente ist insofern wesentlich, als durch diese Regelung zum Ausdruck gebracht wird, daß dieses äußerst bedeutsame, ganz und gar europäische Projekt finanziert werden kann.
5.2. Förderung von öffentlich-privaten Partnerschaften
5.2.1. Follow-up der hochrangigen Kinnock-Gruppe
Aufgrund der Empfehlungen der Hochrangigen Arbeitsgruppe hinsichtlich öffentlich-privater Partnerschaften im Bereich der transeuropäischen Verkehrsnetzprojekte, die ihren Bericht im Mai 1997 vorlegte, entwickelte die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Ergebnisse der Studie weiter, die die Kommission zur Untersuchung der Rolle von Beteiligungsdarlehen bei TEN-Projekten in Auftrag gegeben hatte. Außerdem hat die Kommission insbesondere mit Blick auf die für die Projekte zuständigen Stellen im Dezember 1999 ein Seminar zur Verbreitung von Informationen über erfolgreiche öffentlich-private Partnerschaften bei einer Reihe wichtiger TEN-Projekte veranstaltet.
5.2.2. Öffentliches Auftragswesen
Im April 1999 nahm die Kommission den Entwurf einer bewertenden Mitteilung über Bestimmungen zu Konzessionen und zum öffentlichen Auftragswesen an und bat interessierte Parteien um ihre Stellungnahmen. In diesem Dokument legte die Kommission die ersten Gedanken zu Konzessionen und ähnlichen Formen öffentlich-privater Partnerschaften dar. Im einleitenden Teil wird ausdrücklich auf die Mitteilung der Kommission zu öffentlich-privaten Partnerschaften in TEN-Projekten des Jahres 1997 [8] sowie auf das Engagement der Kommission bei der Förderung dieser Formen der Partnerschaft verwiesen.
[8] KOM(97) 453 endg. vom 10.9.1997.
Für den Bereich Verkehr wurde festgestellt, daß bei einer Vergabe von Konzessionen durch Auftraggeber, die nicht im Bereich des Verkehrs tätig sind, (a) die Konzessionen den Regelungen und Grundsätzen des EG-Vertrages unterliegen (z.B. Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung, Transparenz, gegenseitige Anerkennung und Verhältnismäßigkeit), wenn es sich bei den Konzessionen um Dienstleistungskonzessionen handelt, bzw. (b) daß auf die Konzessionen die Bestimmungen des EG-Vertrages und der Richtlinie 93/37/EWG über öffentliche Bauaufträge anzuwenden sind, wenn die Konzessionen als Baukonzessionen zu betrachten sind. Werden Konzessionen von Auftraggebern vergeben, die im Verkehrsbereich tätig sind, unterliegen diese Konzessionen den genannten Bestimmungen des EG-Vertrages.
In Anbetracht der zahlreichen Anfragen konzentriert sich die endgültige Mitteilung sich auf die öffentlich-privaten Partnerschaften, die als Konzessionen im Sinne des Gemeinschaftsrechts [9] behandelt werden können. In dieser Mitteilung werden einige der für TEN-Projekte maßgeblichen Fragen behandelt.
[9] ABl. C 121 vom 19.4.2000, S. 2.
Im Hinblick auf die Erfordernis eines ,technischen Dialogs" in der Phase der Konzeption der TEN-Projekte wurde in der im März 1998 veröffentlichten Mitteilung der Kommission zum öffentlichen Auftragswesen [10] festgestellt, daß die Kommission Änderungen an den Richtlinien mit dem Ziel vorschlagen werde, während der Beschaffungsverfahren einen intensiveren Dialog zu ermöglichen.
[10] KOM(98) 143, Mitteilung der Kommission: Das öffentliche Auftragswesen in der Europäischen Union.
6. Berichte, Mitteilungen und Auswertung
6.1. Berichte und Mitteilungen
6.1.1. Erster Bericht zur Interoperabilität von Hochgeschwindigkeitsbahnen
Am 10. September 1999 nahm die Kommission den ersten Bericht über die Umsetzung und die Auswirkungen der Richtlinie 96/48/EG über die Interoperabilität des Hochgeschwindigkeitsbahnsystems [11] an.
[11] KOM(1999) 414 endg.
6.1.2. Galileo
Am 10. Februar hat die Kommission die Mitteilung über die ,Beteiligung Europas an einer neuen Generation von Satellitennavigationsdiensten - Galileo" mit Schlußfolgerungen der Arbeiten des vorangegangenen Jahres angenommen.
6.1.3. Mitteilung der Kommission zur Entwicklung von EURO-ISDN
Gemäß Entscheidung 2717/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. November 1995 Artikel 10 erarbeitete die Kommission Ende 1999 eine Mitteilung mit einer Gesamtbewertung der Leitlinien für die Entwicklung von EURO-ISDN (ISDN = Integrated Services Digital Network) als transeuropäisches Netz (TEN-ISDN). Nach Maßgabe des genannten Artikels hatte die Kommission zuvor unterstützt durch externe Experten zwei Studien durchgeführt:
- eine Studie zum Status von EURO-ISDN in der Europäischen Union 1997-1998 (abgeschlossen im Juni 1998) und
- eine Zwischenbewertung der Maßnahmen zur Entwicklung der transeuropäischen Telekommunikationsnetze, die im Zeitraum 1993-1997 im Rahmen der (im November 1998 abgeschlossenen) Euro-ISDN-Leitlinien durchgeführt wurden.
6.2. Bewertung
Im Kontext ihres Programms ,SEM 2000" zum wirtschaftlichen und effizienten Management mißt die Kommission der Auswertung ihrer Maßnahmen hohe Bedeutung zu.
6.2.1. Energie
Im Laufe des Jahres nahmen unabhängige Experten für die Kommission eine Bewertung des Programms TEN-Energie zur Mitte der Laufzeit vor.
6.2.2. Telekommunikation
Überarbeitung der TEN-Telekommunikations-Vorhaben
1999 wurden insgesamt 39 Projekte überprüft (siehe Anhang III); davon wurden 28 Projekte im November einer Überprüfung unterzogen. Dies betraf Projekte, die am 1. Januar 1999 aufgrund von Ausschreibungen des Jahres 1998 begonnen wurden.
Das erste Ziel der Überprüfungen bestand in einer technischen Bewertung der durchgeführten Arbeiten, um beurteilen zu können, ob die Projekte entsprechend den jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen voranschritten. Diese Bewertung ergab, daß die Projekte gemessen an den vorgesehenen Ergebnissen insgesamt gesehen befriedigende Fortschritte erzielten.
Das zweite Ziel der Überprüfungen bestand darin, den Beitrag dieser Projekte im Hinblick auf die Zielsetzungen der gesamten Maßnahme TEN-Telekommunikation zu bestimmen (gesellschaftliche Auswirkungen, Wettbewerbsfähigkeit, Stärkung des Binnenmarkts, Kohäsion und Entwicklung von Maßnahmen in neuen Wachstumsbereichen (Schaffung von Arbeitsplätzen) gemäß den Leitlinien für den TEN-Bereich Telekommunikation und später im Arbeitsprogramm TEN-Telekommunikation). Insgesamt waren bei den Projekten unter unterschiedlichen Gesichtspunkten umfassende Erfolge zu verzeichnen. Darüber hinaus wurde bei den Überprüfungen eine Korrelation zwischen den erreichten Zielen im Bereich TEN-Telekommunikation und den technischen Ergebnissen der Projekte festgestellt.
Überprüfung der Multimedia-Projekte aufgrund gemeinsamer Aus schreibungen
Im Oktober 1999 überprüfte die Kommission 13 Projekte der von TEN-Telekommunikation mitfinanzierten Task Force ,Multimediale Lernprogramme" [12].
[12] Im Dezember 1996 hat die Task Force ,Multimediale Lernprogramme" eine gemeinsame Ausschreibung unter Einbeziehung von sechs europäischen Programmen mit einander ergänzenden Zielsetzungen, aber unterschiedlichen Umsetzungsmodalitäten aus vier Generaldirektionen veröffentlicht: Telematikanwendungen und sozioökonomische Schwerpunktforschung (Unterstützung von Forschungsprojekten), TEN-Telekommunikation (Unterstützung der Umsetzung von Anwendungen und Diensten im Bereich der Telekommunikation) und SOCRATES und LEONARDO (Förderung im Bereich Aus- und Weiterbildung).
Das erste Ziel bestand in einer Bewertung des in diesen Projekten erzielten technischen Fortschritts gemessen an den jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen sowie - erstmalig - in der Ermittlung des Ausmaßes, in dem die Fortschritte den Zielsetzungen des Bereichs TEN-Telekommunikation gerecht werden. Allgemein wurde festgestellt, daß bei den meisten überprüften Projekten umfangreiche Arbeiten ausgeführt worden waren; in einigen Fällen wurden bemerkenswerte Ergebnisse erzielt. In anderen Fällen bestanden noch Entwicklungsmöglichkeiten.
Das zweite Ziel der Überprüfungen bestand darin, den Beitrag dieser Projekte im Hinblick auf die Zielsetzungen der gesamten Maßnahme TEN-Telekommunikation zu bestimmen (siehe vorstehender Abschnitt). Dabei sollten die erzielten Ergebnisse an den vorgesehenen Ergebnissen gemessen werden; eine qualitative Beurteilung der Projekte war nicht beabsichtigt.
Das wesentliche Ergebnis dieser Projekte war die Erfuellung der geforderten gesellschaftlichen Auswirkungen; der festgestellte Erfolg in dieser Hinsicht war weitgehend auf die gute Auswahl der Benutzergruppen und auf eine klare Bestimmung der bestehenden Anforderungen zurückzuführen.
Zwischenbewertung der Maßnahmen des TEN-Bereichs Telekommunikation
Gemäß Artikel 14 der beschlossenen Leitlinien nimmt die Kommission eine Zwischenbewertung der Maßnahmen des TEN-Bereichs Telekommunikation vor. Außerdem sieht die Initiative SEM2000 der Kommission eine systematische Bewertung aller EU-Programme vor. Nach der positiven Beurteilung des Leitlinienausschusses (siehe auch vorstehender Abschnitt 3.2.2) hinsichtlich der vorgegebenen Rahmenbedingungen veröffentlichte die Kommission eine Vorabinformation im Amtsblatt [13] im Hinblick auf eine Beauftragung externer Experten im Rahmen der normalen Verfahren für öffentliche Ausschreibungen.
[13] ABl. S 230 vom 26.11.1999.
6.2.3. Verkehr
Die Kommission organisierte eine unabhängige externe Bewertung der finanziellen Förderung von Projekten im Bereich Verkehr; diese Bewertung wurde im Jahre 1999 vorgelegt und anschließend den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament übermittelt. Ausgehend von dieser Bewertung sowie von punktuellen Bewertungen spezifischer Sektoren (insbesondere des ERTMS und des Straßenverkehrsmanagements) erstellt die Kommission einen Plan zur Umsetzung geeigneter Empfehlungen. Diese Empfehlungen betreffen das Management von Projekten, die Beschreibung von Zielsetzungen und Leistungsindikatoren sowie die bessere Einbeziehung von Umweltschutzaspekten jeweils in den gesamten Projektzyklus von der ersten Beurteilung bis zur Ex-post-Bewertung.
7. Aussenbeziehungen
7.1. Energie
Die Erweiterung der Energieversorgungsnetze ist von vitaler Bedeutung, nicht nur im Hinblick auf die Energieversorgung der Europäischen Union, die weiterhin in hohem Maße von externen Quellen abhängig sein wird, sondern auch hinsichtlich der internationalen Zusammenarbeit und Entwicklung insgesamt.
Die zu erwartenden Entwicklungen für die 1999 bestätigte Erweiterung der Europäischen Union unterstreichen ebenfalls die wachsende Notwendigkeit, die Energienetze der Bewerberländer mit den Energienetzen der Europäischen Union zu verbinden.
Die Leitlinien für den TEN-Bereich Energie sehen bereits eine ganze Reihe von Projekten zur Anbindung von Gas- oder Stromleitungen vor, die Arbeiten auch in den Bewerberländern oder in Nichtmitgliedstaaten erfordern. Die Studie dieser Projekte sowie die Bemühungen um eine Zusammenarbeit auf regionaler Ebene im Bereich der Energieversorgung (im Baltikum, auf dem Balkan, am Schwarzen Meer und im Mittelmeerraum) haben auch 1999 von der finanziellen Förderung durch die Gemeinschaft im Rahmen des TEN-Programms Energie (1999 geförderte Projekte: Anhang V), dem Synergieprogramm und den Programmen zur horizontalen Unterstützung (PHARE, TACIS und MEDA) profitiert.
7.2. Telekommunikation
Die Infrastruktur im Bereich der Telekommunikation sowie die entsprechenden neuen Dienste und Anwendungen sind wesentliche Faktoren für die sozioökonomische Entwicklung und die Integration zwischen den Nachbarländern und der EU. Insbesondere wird den mittel- und osteuropäischen Ländern (MOEL) und den Ländern des Mittelmeerraums die Modernisierung der jeweiligen Volkswirtschaften und ein zunehmender Wohlstand ermöglicht.
Um die kommerziellen Finanzierungsquellen für die Entwicklung der Telekommunikation zu sichern, müssen stabile rechtliche Rahmenbedingungen für den betreffenden Bereich sowie gut organisierte Betriebsgesellschaften und gründlich ausgearbeitete Investitionskonzepte gegeben sein. In allen Fällen sind eine geeignete Liberalisierung und der Beschluß geeigneter Rechtsvorschriften durch die jeweiligen Regierungen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Entwicklung des Telekommunikationssektors.
Die erste von der EU zu treffende Maßnahme besteht daher darin, die institutionellen Änderungen zu fördern, die zu einer Liberalisierung der Telekommunikationsdienste und zur Regelung und Überwachung der betreffenden Tätigkeiten führen, sowie darin, bei der Reform der maßgeblichen Rechtsvorschriften unterstützend mitzuwirken. Außerdem besteht beträchtlicher Raum für die Vorbereitung der Einführung neuer Anwendungen und Dienste von hohem gesellschaftlichem und wirtschaftlichem Wert im Bereich der Telekommunikation; dabei ist von den Erfahrungen im TEN-Bereich Telekommunikation innerhalb der Gemeinschaft sowie von der Eumedis-Initiative im Rahmen des MEDA-Programms auszugehen.
Zudem erwägt die Kommission die Intensivierung der Verbindungen zwischen Maßnahmen, die sich auf die entsprechenden EU-Rechtsakte stützen, die Darlehen der EIB und sonstiger internationaler Finanzinstitute vorbereiten sollten.
1999 hat die Europäische Kommission eine Koordinierungsvereinbarung mit der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung getroffen. Diese Vereinbarung zielt darauf ab, Projekte im Telekommunikationssektor der MOEL und der neuen unabhängigen Staaten unter bestimmten Umständen finanziell zu fördern. Dies betrifft insbesondere die Schaffung grundlegender Rechtsvorschriften durch die betreffenden Länder. Im Falle der Bewerberländer für einen Beitritt zur Union gilt für die erforderlichen Rechtsvorschriften, daß sie die vollständige Einhaltung des Besitzstandes der Europäischen Union im Bereich der Telekommunikation gewährleisten müssen.
7.3. Verkehr
Mit dem im Oktober 1999 herausgegebenen TINA-Abschlußbericht (Transport Infrastructure Needs Assessment = Verkehrsinfrastruktur-Bedarfsanalyse) wurde die Sondierung der Kommission abgeschlossen, die die Ermittlung der erforderlichen Komponenten des zu schaffenden transeuropäischen Verkehrsnetzes im Gebiet der 11 Bewerberstaaten (Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei und Slowenien) zum Gegenstand hatte.
Das im TINA-Prozeß bestimmte Verkehrsnetz umfaßt die zehn multimodalen paneuropäischen Verkehrskorridore im Gebiet der Bewerberländer, die im Juni 1997 auf der dritten paneuropäischen Verkehrskonferenz in Helsinki befürwortet wurden, sowie weitere Bestandteile des Netzes, die auf der Grundlage der Leitlinien der Entscheidung Nr. 1692/96/EG für den TEN-Bereich Verkehr ausgewählt wurden. In ihrem Abschlußbericht schlägt die TINA-Gruppe hochrangiger Beamter vor, die Bestandteile dieses Netzes als die erforderlichen Bestandteile für ein zukünftiges transeuropäisches Verkehrsnetz insbesondere im Gebiet der zehn mitteleuropäischen Bewerberländer zu betrachten. Ferner empfiehlt die Gruppe hochrangiger Beamter, den Bestandteilen Priorität einzuräumen, mit denen die paneuropäischen Verkehrskorridore vervollständigt werden.
Im TINA-Bericht wird das vorgeschlagene Netz ausgehend von detaillierten Informationen aus der TINA-Datenbank in einer Reihe von Karten dargestellt. Gezielte Analysen erläutern Verkehrsprognosen, die Entwicklung des Netzes im Laufe der Zeit, die sich wandelnden technischen Merkmale, bestehende und zu erwartende Kapazitätsungleichgewichte usw.
In der derzeitigen Form umfaßt das Netz im Gebiet der Bewerberländer 18 683 km Straßen, 20 924 km Bahnlinien, 4 052 km Binnenwasserstraßen, 40 Flughäfen, 20 Seehäfen, 58 Flußhäfen und 86 Terminals. Das Verhältnis der Länge des Netzes zur abgedeckten Fläche ist im allgemeinen erheblich kleiner als innerhalb der EU-15, während das Verhältnis der Länge des Netzes zur Bevölkerungszahl in der Regel ähnlich ist.
Die Kosten für den Bau des Netzes werden auf 92 Milliarden EUR geschätzt (37 Milliarden EUR für das Schienennetz, 44 Milliarden EUR für das Straßennetz, 1,5 Milliarden EUR für die Binnenwasserstraßen und 9,5 Milliarden EUR für Netzknoten wie z.B. Flughäfen, Flußhäfen, Seehäfen und sonstige Terminals).
Etwa drei Viertel der Kosten für Bahnlinien und Straßen entfallen auf die Schaffung der in Helsinki bestimmten paneuropäischen Verkehrskorridore und werden in den Finanzierungsplänen der EU durch ISPA und die EIB mit Vorrang behandelt.
8. Forschung und Entwicklung
Gemäß dem Vierten Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1994-1998) wurden in verschiedene spezifische Programme Maßnahmen aufgenommen, die ebenfalls zur Entwicklung und Umsetzung der TEN-Politik beitragen (das Verkehrsforschungsprogramm, das Programm zu nichtnuklearen Energien und Programme zu Informations- und Kommunikationstechnologien). Projekte zur Bewertung der sozioökonomischen und der umweltrelevanten Aspekte der TEN-Politik werden bei der Vorbereitung der Änderungen der Gemeinschaftsleitlinien für die Entwicklung des Verkehrsnetzes ebenfalls berücksichtigt. Außerdem werden Systeme wie z.B. das europäische globale Satellitennavigationssystem (GALILEO) und das europäische Eisenbahnverkehrsmanagementsystem (ERTMS) im Anschluß an eine Entwicklungsphase mit begleitenden Forschungsprogrammen mit finanzieller Förderung aus dem TEN-Haushalt zur Zeit bzw. in Zukunft weiterentwickelt, validiert und umgesetzt.
Innerhalb des Fünften Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1998-2002) wurden verschiedene Schlüsselmaßnahmen in den Bereichen nachhaltige Mobilität und Intermodalität, Land- und Seeverkehrstechnologien, effiziente Energiesysteme und Leistungen für die Bürger initiiert. Die Leitlinien der Gemeinschaft zur Entwicklung des transeuropäischen Verkehrsnetzes beschreiben die Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung im Rahmen des allgemeinen Maßnahmenkatalogs. Neue Maßnahmen im Rahmen der Schlüsselaktion ,Nachhaltige Mobilität und Intermodalität" beinhalten daher sozioökonomische Forschungsarbeien im Bereich der Verkehrsprognose sowie die damit verbundenen technologischen Auswirkungen zur Verbesserung der Infrastruktur und der jeweiligen Schnittstellen mit den Verkehrsmitteln und den Verkehrs managementsystemen. Darüber hinaus bieten erfolgreiche Forschungsprojekte auf dem Feld der Technologie der Informationsgesellschaft die Möglichkeit der Markt validierung und der Geschäftsentwicklung im Rahmen der Maßnahmen des TEN-Bereichs Telekommunikation.
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ANHÄNGE
Aus technischen Gründen befinden sich die Anhänge im Dokument SEK(2000)1113
Anhang I: // Abkürzungen
Anhang II: // Finanzielle Gemeinschaftsförderung für TEN-Projekte im Bereich Energie im Zeitraum 1995 bis 1999
Anhang II: // Fortschritte bei spezifischen Projekten im Bereich TEN-ISDN/Telekommunikation
Anhang IV: // Zusammenfassung der Fortschritte bei den 14 ,spezifischen" Verkehrsprojekten des Europäischen Rats von Essen
Anhang V: // Transeuropäische Netze: Gewährung von Finanzhilfen der Gemeinschaft 1999 für Projekte von gemeinsamem Interesse im Bereich der Energieversorgung
Anhang VI: // Im Jahre 1999 im Anschluß an die Ausschreibung des Jahres 1999 finanzierte Projekte im TEN-Bereich Telekommunikation
Anhang VII: // 1999 gemäß Verordnung 2236/95 finanzierte TEN-Projekte/Studien im Bereich Verkehr
Anhang VIII: // Bis Ende 1999 über den Regional- und den Kohäsionsfonds finanzierte größere TEN-Projekte
Anhang IX: // EIB-Darlehen
A: TEN-Energie B: TEN-Verkehr C: TEN-Telekommunikation
Anhang X: // EIF-Kreditbürgschaften für TEN-Projekte (unterzeichnet 1999)
Abkürzungen
MOEL // Mittel- und osteuropäische Länder
DBFO // Design, build, finance and operate = Entwicklung, Bau, Finanzierung und Betrieb
EFRE // Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
EIB // Europäische Investitionsbank
EIF // Europäischer Investitionsfonds
GNSS // Global navigational satellite system = Globales Satellitennavigationssystem
GPS // Europäisches System zur Positionsbestimmung
HST // High speed train = Hochgeschwindigkeitszug
IDA // Interchange of data between administrations = Datenaustausch zwischen Verwaltungen
IFI // Internationale Finanzinstitutionen
ISDN // Integrated services digital network = Diensteintegrierendes digitales Netz
ISPA // Instrument for Structural Policies for Pre-Accession = Strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt
ÖPP // öffentlich-private Partnerschaften
TEN // Transeuropäisches Netz
TEN-SchGV // Transeuropäisches Netz für den Schienengüterverkehr
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