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Document 52000DC0026

Wirtschaftsreform: Bericht über die Funktionsweise der gemeinschaftlichen Güter- und Kapitalmärkte

/* KOM/2000/0026 endg. */

52000DC0026

Wirtschaftsreform: Bericht über die Funktionsweise der gemeinschaftlichen Güter- und Kapitalmärkte /* KOM/2000/0026 endg. */


Wirtschaftsreform: Bericht über die Funktionsweise der gemeinschaftlichen Güter- und Kapitalmärkte

(Von der Kommission vorgelegt)

inhalt

I.EINFÜHRUNG

II.BEWERTUNG DER MARKTLEISTUNG

A. Marktleistung: Die Integration ist nach wie vor entscheidend für eine bessere Marktleistung

1. Wirtschaftliche Integration: Gemessen an der Integration stehen die Kapitalmärkte immer noch hinter den Gütermärkten zurück

- Gütermärkte: Handel und ausländische Direktinvestitionen

- Kapitalmärkte

2. Innovationen und Kreativität müssen gefördert werden, um Wirtschaftsleistung und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

B. Marktleistung: Die Auswirkungen der Integration auf den sozialen Zusammenhalt und die Verbraucher

1. Der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt hat von der stärkeren Integration profitiert

2. Die Auswirkungen der Integration auf die Einzelhandelspreise für Verbraucher: Es gibt nach wie vor Raum für Verbesserungen

III. DIE BEOBACHTUNG HORIZONTALER BEREICHE

A. Die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft verbessern

1. Unternehmertum und Vereinfachung der Rechtsvorschriften

2. Noch bestehende technische Handelshemmnisse

B. Die Funktionsweise der Märkte verbessern

1. Staatliche Beihilfen

2. Das öffentliche Beschaffungswesen

3. Das Steuerwesen

IV. Die Wirtschaftsreform im Binnenmarkt für ienstleistungen vorantreiben

A. Öffnung und Integration der Dienstleistungsmärkte

1. Die öffentliche Versorgung

2. Finanzdienstleistungen

B. Den Rechtsrahmen für Dienstleistungstätigkeiten verbessern

1. E-Commerce

2. Handel

V.schlussfolgerungen

Wirtschaftsreform: ericht über die Funktionsweise der emeinschaftlichen Güter- und Kapitalmärkte - Statistischer Anhang

wirtschaftsreform : Bericht über das Funktionieren des Produkt- und Kapitalmarktes

Zusammenfassung und Bemerkung

Dies ist der zweite Jahresbericht der Kommission über das Funktionieren von Produkt und Kapitalmärkten als Reaktion auf das Mandat des Europäischen Rates von Cardiff. Dieser Rat ersuchte die Mitgliedstaaten und die Kommission, im Hinblick auf eine ordnungspolitische Reform von Produkt und Kapitalmärkten Jahresberichte über Angelegenheiten innerhalb ihres jeweiligen Verantwortungsbereiches vorzulegen. Dieser Prozeß gibt den Anstoß für eine Wirtschaftsreform, indem er den Input für die Vorbereitung der "allgemeinen wirtschaftlichen Politikleitlinien" liefert und als Grundlage für Kommissionsvorschläge dient, um die zielgerichteten Maßnahmen der Binnenmarktsstrategie zu aktualisieren. Die Europäischen Räte von Köln und Helsinki haben vor kurzem die Bedeutung der wirtschaftlichen Reform als Schlüsselkomponente unserer Beschäftigungsstrategie und unserer makroökonomischen Stabilitätspolitik hervorgehoben.

Dieser Jahresbericht wird an einem entscheidenden Moment für die europäische Wirtschaft vorgelegt. Trotz einer weitgehend günstigen weltwirtschaftlichen Situation muß Europa noch viele Herausforderungen bewältigen, um seine Gesamtwettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Flexible, integrierte und freie Märkte sind die Voraussetzung für nachhaltiges Wirtschaftswachstums und eine langfristige Schaffung von Arbeitsplätzen. Es gilt den gegenwärtigen wirtschaftlichen Aufwärtstrend für notwendige wirtschaftliche Reformen zu nutzen, die die Entwicklung von dynamischen und effizienten Märkten ermöglichen und damit Innovation und Unternehmertätigkeit fördern. Bei der Implementierung der Reformen müssen die spezifischen Herausforderungen jeder einzelnen Volkswirtschaft berücksichtigt werden.

Dieser Bericht trägt auf zwei Arten zum Prozeß der wirtschaftlichen Reform bei:

Zuerst überwacht und bewertet er die Leistungen des Kapital- und des Produktmarktes, um ordnungspolitisches Versagen auf EU-Ebene zu identifizieren.

Neue Tendenzen in der Handels-, Investitions- und Kapitalmarktintegration werden untersucht.

- Der Handel bleibt weiterhin ein Dynamo für die Marktintegration.

- Grenzüberschreitendes Direktinvestment, Fusionen und Akquisitionen bleiben die stärksten Motoren für strukturelle Veränderungen des heutigen Binnenmarktes. Allein zwischen 1997 und 1998 hat sich der Wert von Auslandsinvestitionen innerhalb der Gemeinschaft verdoppelt. Der Wert grenzüberschreitender Fusionen und Akquisitionen zwischen EU-Unternehmen erreichte im Jahre1998 ein neues Niveau. Es gibt keine Anzeichen dafür, daß dieser Trend ausläuft.

- Die Kapitalmarktintegration beschleunigt sich, selbst wenn für die Integration von Wertpapiermärkten noch ein großer Spielraum verbleibt. Das Verschwinden des Wechselkursrisikos hat insbesondere Investitionsinstitutionen dazu bewogen, durch die Erhöhung des Anteils von Wertpapieren, die von Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten ausgegeben werden, ihre Portfoliozusammensetzung zu diversifizieren. Emittenten von Wertpapieren versuchen, das Potential zur Kapitalaufnahme auf einer EU-weiten Basis zu erschließen. Die Risikofreude der Investoren ändert sich und die durchschnittliche europäische Kreditfähigkeit sinkt rapide. In der Union entstehen neue Finanzprodukte und Märkte - zum Beispiel entspricht das Gesamtvolumen internationaler Wertpapieremissionen in Euro jetzt praktisch dem Volumen der Emissionen in US-Dollar. Insgesamt kündigen diese Entwicklungen die Entstehung liquider und moderner Wertpapiermärkte an, die EU-Unternehmen zur Verfügung stehen. Dennoch hebt dieser Bericht mehrere gesetzliche, administrative und strukturelle Hindernisse hervor, die die EU-Wertpapiermärkte weiterhin fragmentieren.

Es gibt weitere Anzeichen für die Marktintegration: die Preiskonvergenz des Einzelhandels setzt sich fort, wenn auch langsamer als in den frühen Neunzigern. Die Preisstreuung für den Privatkonsum zwischen den EU 15-Ländern ist von 22.3% im Jahre 1990 auf geschätzte 14.7% im Jahre 1998 gefallen. Jedoch entwickelt sich Konvergenz nicht immer in Richtung eines niedrigeren Preisniveaus. Daher ist die Beseitigung von Marktzugangsschranken eine notwendige, aber noch nicht ausreichende Bedingung, um durch Integration auch eine verbesserte Marktleistung zu erreichen. Das gesamte Wettbewerbspotential muß durch die Durchsetzung einer strengen Antitrustpolitik gefördert werden.

Der Bericht dokumentiert auch die Art und Weise wie die Integration den ärmsten Gebieten der Gemeinschaft geholfen hat, den Rest der EU einzuholen. Die Entwicklung der Randregionen der EU hat die Theorie widerlegt, daß Effizienz und sozialer Zusammenhalt widersprüchliche Politikziele sind.

Zweitens zeigt der Bericht Politikverordnungen auf, die notwendig sind, um eine wirtschaftliche Reform zu stützen.

Es werden Politikverordnungen dargelegt, die den ordnungspolitischen Gemeinschaftsrahmen vereinfachen, seine Qualität verbessern und die Schranken eines effizienten Funktionieren von Märkten entfernen sollen.

Diese enthalten:

- die Empfehlung an die Mitgliedstaaten die allgemeinen wirtschaftlichen und ordnungspolitischen Kosten für die Gründung neuer Unternehmen zu verringern und die bestehenden Rechtsvorschriften im Hinblick auf eine Qualitätsverbesserung systematisch zu überprüfen;

- den Vorschlag, die Anwendung des "neuen Ansatzes der technischen Normung" in neue Sektoren auszudehnen in Betracht zu ziehen;

- die Empfehlung an die Mitgliedstaaten, den gegenwärtigen allgemeinen Abwärtstrend beim Volumen staatlicher Beihilfen aufrechtzuerhalten und zusätzliche Anstrengungen zu unternehmen, um sektoren-spezifische (und besonders ad hoc) Beihilfen zu vermeiden;

- die vollständige und schnelle Implementierung des "Aktionsplans für Finanzdienstleistungen", um den Handel und die Investitionstätigkeit anzuregen und gleichzeitig das Vertrauen von Verbrauchern und Investoren zu verbessern sowie das Finanzsystem zu stabilisieren;

- für den Versorgungssektor, die Übernahme und vollständigen Umsetzung des ordnungspolitischen Gemeinschaftsrahmens und die strikte Einhaltung der Wettbewerbsregeln;

- die Schaffung eines umfassenden Rahmens für den freien Dienstleistungsverkehr der Informationsgesellschaft und die Entwicklung einer integrierten Politik, die die Verordnungen von Regierung und Industrie und die Regeln für den Verbraucherschutz, die erforderlich sind, um das Vertrauen der Verbraucher zu vergrößern, in Einklang bringt;

- die Beseitigung von Beschränkungen, die Reformen im Vertriebswesen beeinträchtigen.

Die Implementierung dieser Empfehlungen wird zu einer prosperierenden Unternehmerwirtschaft beitragen, die in der Lage sein wird den technologischen Fortschritt für die soziale und wirtschaftliche Bereicherung des Kontinents zu nutzen. Die EU und die Mitgliedstaaten müssen:

1. die gegenwärtig günstige wirtschaftliche Situation nutzen, um durch die Einführung wirtschaftlicher Reformen, die mit dem wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und anderen sozialen Zielen in Einklang stehen, die Wettbewerbsfähigkeit zu vergrößern;

2. das bestmögliche wettbewerbsfähige und ordnungspolitische Umfeld bereit stellen. In diesem Zusammenhang haben die Behörden drei bedeutende Aufgaben zu erfuellen: 1) ein hohes Niveau des Marktwettbewerbs sicherzustellen, damit sich die notwendigen strukturellen Änderungen tatsächlich auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirken und die Verbraucherwohlfahrt verbessern; 2) bestehende Verordnungen zu prüfen und diese, wann immer es notwendig ist, anzupassen, um ein einfaches und dennoch hochqualitatives ordnungspolitisches Umfeld zu schaffen; und 3) die aktive Teilnahme aller betroffenen Kreise an der Diskussion über effiziente Wege der weiteren Integration sicherzustellen;

3. die Verfahren des Binnenmarktes und nationale landesspezifische mikroökonomische Politiken nutzen, um die wirtschaftliche Reform und Wettbewerbsfähigkeit voranzubringen. Der Binnenmarkt kann als ein Rahmen zur Abschaffung ordnungspolitischer Mängel dienen, die die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum EU-weit behindern.

Eine nachhaltige wirtschaftliche Leistung ist ausschlaggebend für nachhaltige Arbeitsplatzschaffung, die einzig erfolgsversprechende und langfristige Antwort auf soziale Ausgrenzung. Dieser Bericht weist den Weg zur Schaffung eines ordnungspolitischen Klimas, das zu einer unternehmensgeführten Arbeitsplatzschaffung führt. Als solcher stellt er einen Teil der Vorbereitungen der Kommission für den am 23. und 24. März geplanten, Sondergipfel von Lissabon dar.

I. Einführung

Der vorliegende Bericht ist der zweite Jahresbericht über die Funktionsweise der gemeinschaftlichen Güter- und Kapitalmärkte, der von der Kommission gemäß den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Cardiff im Juni 1998 vorgelegt wird. Entsprechend dem Auftrag vom Rat enthält er Indikatoren für die tatsächliche Marktintegration, zeigt Preisunterschiede auf und erläutert die Umsetzung der Binnenmarktpolitik; damit sollen die Bemühungen um Wirtschaftsreformen auf EU-Ebene verfolgt und neue Maßnahmen vorgestellt werden, die die Effizienz der Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalmärkte steigern sollen. Zusammen mit den jeweiligen Berichten der Mitgliedstaaten über ihre Zuständigkeiten auf den Güter- und Kapitalmärkten bildet der Bericht der Kommission die Grundlage für die Ausarbeitung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik.

In den zwölf Monaten, die seit der Veröffentlichung des ersten Berichts über die Funktionsweise der Güter- und Kapitalmärkte vergangen sind, hat der Europäische Rat wiederholt betont, wie wichtig eine Umgestaltung der Güter- und Kapitalmärkte und eine umfassende Wirtschaftsreform für die makroökonomische Stabilität in der Währungsunion sind. Der auf dem Europäischen Rat von Köln vereinbarte Beschäftigungspakt bestätigte, daß der in Cardiff eingeleitete wirtschaftliche und strukturelle Reformprozeß den Luxemburg-Prozeß für Beschäftigung und makroökonomischen Dialog. Der Europäische Rat von Helsinki hat den Erfolg der Beschäftigungsleitlinien festgestellt und die wesentliche Bedeutung der Koordinierung von Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Strukturpolitik bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit hervorgehoben. Der Europäische Rat von Helsinki unterstrich, daß die Verbesserung der Markteffizienz ein Schlüsselement der umfassenden Neugestaltung sei. In ihren Schlußfolgerungen hat die Ratspräsidentschaft deutlich gemacht, wie wichtig ökonomische Reformen, insbesondere die Liberalisierung und Steuerreformen sind, um die günstigen Wirtschaftsperspektiven zu bestätigen. Die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft müssen ihre Bemühungen um eine bessere Effizienz der Güter- und Kapitalmärkte verdoppeln, um Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigungs- und Lebensstandards in einer Welt des freien Handels und ständiger technischer Veränderungen zu sichern und zu stärken. Daneben verlangt die WWU nach flexiblen Märkten, die in der Lage sind, ökonomische Schocks ohne Einbußen an Arbeitsplätzen und Wettbewerbsfähigkeit aufzufangen.

Die stabilen ökonomischen Grundlagen der EU und die derzeit vielversprechenden Wirtschaftsprognosen liefern einen besonders günstigen Rahmen für eine Wirtschaftsreform, mit der einige der strukturellen Probleme, die in der Vergangenheit die Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigung in der EU beeinträchtigten, gelöst werden sollen. Niedrige Inflationsraten, eine zunehmende Investitionstätigkeit, steigende Einkommen und bessere Beschäftigungsprognosen erleichtern die Einführung ökonomischer Reformen. Die Europäische Union hat nun die Gelegenheit, strukturelle Veränderungen vorzunehmen, die Europa in eine Wirtschaft mit steigenden Wachstumsraten und hoher Beschäftigung verwandeln, die den Herausforderungen des globalen Wettbewerbs gewachsen ist. Aufbauend auf der durch die WWU eingetretenen makroökonomischen Stabilität müssen wir nun dynamische, durch Innovation und Kreativität charakterisierte ökonomische Rahmenbedingungen schaffen, unter denen die Unternehmen Investitionen und technische Möglichkeiten nutzen, um mehr Arbeitsplätze zu schaffen, und unter denen die Werte unserer Gesellschaft erhalten bleiben.

Rationalisierung und Verbesserung des Prozesses

Um das gesamte Potential des Binnenmarktes und der gemeinsamen Währung voll ausschöpfen zu können, ist eine stärkere Koordinierung der Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Strukturpolitik nötig; die dabei anfallenden Kosten sollten jedoch möglichst niedrig gehalten werden. Der Rat "Wirtschaft und Finanzen" (ECOFIN) hat für den Europäischen Rat in Helsinki einen Bericht erstellt, der die derzeit verfügbaren Instrumente untersucht und die für den Cardiff-Prozeß wichtigen Erfahrungen des ersten Jahres einer koordinierten Wirtschaftspolitik in der dritten Stufe der WWU beschreibt. Er unterstreicht die zentrale Rolle der Grundzüge der Wirtschaftspolitik für eine koordinierte Wirtschaftspolitik und betont die Notwendigkeit, die Kohärenz zwischen den einzelnen Fachräten zu gewährleisten. Verfahrenstechnisch gesehen besteht die wesentlichste Änderung darin, daß sich die Zahl der von der Kommission vorgelegten Berichte verringert hat. So erfuellt der vorliegende Bericht den Zweck der letztjährigen Cardiff-I- und Cardiff-II- Berichte. Daneben wird die Kommission Analysen für die "Peer Review" der nationalen Wirtschaftsreformpläne, die im Ausschuß für Wirtschaftspolitik durchgeführt wird, vorlegen. Auf einer Sondersitzung des Europäischen Rates in Lissabon werden die bestehenden Vereinbarungen zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik noch einmal diskutiert.

Durch die Annahme der neuen Strategie für den Binnenmarkt [KOM(1999)624] erhält der Bericht eine zusätzliche Dimension. Die im folgenden erläuterten Ergebnisse der Wirtschaftsbeobachtung und die Schlußfolgerungen am Ende des Berichts über die Bewertung der Funktionsweise der Güter- und Kapitalmärkte bilden die Basis für die künftige jährliche Aktualisierung der Zielvorhaben in der neuen Strategie für den Binnenmarkt. Aus diesem Grund beschäftigt sich der Bericht vor allem mit bestimmten zentralen Fragen des Binnenmarktes, wie der Annäherung der Preise oder der Schaffung eines Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen. Dies entspricht auch den neuen Leitlinien, die der ECOFIN in seinem Bericht an den Europäischen Rat von Helsinki vorgeschlagen hat.

Ziele und Struktur des Berichts

Gemäß dem Auftrag des Europäischen Rates von Cardiff gibt der vorliegende Bericht in erster Linie die wichtigsten Ergebnisse wieder, zu denen die Kommission im Laufe des vergangenen Jahres bei der Beobachtung und Bewertung der Leistung der Güter- und Kapitalmärkte gelangt ist. Dies ist notwendig, um die - gemessen an der Wirtschaftsleistung - kostenträchtigsten Hindernisse für eine Wirtschaftsreform auszumachen.

Daneben enthält der Bericht Schlußfolgerungen und Empfehlungen für politische Maßnahmen, die als unabdingbar für das Vorantreiben der Wirtschaftsreform oder als hilfreich zur Beseitigung von Hindernissen für das effiziente Funktionieren der Märkte angesehen werden. Darunter fallen neue Initiativen zur Steigerung der Marktleistung oder zur Förderung der Wirtschaftsreform, aber auch bereits angekündigte Maßnahmen, die, wie die Beobachtung und Bewertung zeigen, dringend umgesetzt werden müssen. Die Formulierung detaillierter Vorschläge würde den Rahmen dieses Berichts sprengen. Länderspezifische Leitlinien für die Wirtschaftspolitik werden auf der Grundlage der von Mitgliedstaaten vorgelegten Berichte über die Wirtschaftsreform und dieses Berichts in die Grundzüge der Wirtschaftspolitik eingearbeitet. Die hier dargelegten Schlußfolgerungen und Empfehlungen werden auch für die Überarbeitung der Zielvorhaben für die Binnenmarktstrategie herangezogen.

In Struktur und Gestaltung entspricht dieser Bericht im wesentlichen dem Cardiff-I-Bericht, der von der Kommission im letzten Jahr vorgelegt und vom Rat begrüßt wurde. Einige Änderungen wurden vorgenommen, um den Vorschlägen des Rates "Binnenmarkt" und den Schlußfolgerungen Rechnung zu tragen, zu denen der Rat "Wirtschaft und Finanzen" bei seiner Bewertung des ersten Cardiff-Berichts gelangt ist. Ferner werden in der diesjährigen Ausgabe bestimmte soziale Dimensionen der Marktleistung behandelt und eine Vielzahl statistischer Indikatoren eingeführt, die die Arbeit in den nächsten Phasen des Cardiff-Prozesses erleichtern sollen.

Der Bericht besteht - neben der Einführung und den Schlußfolgerungen - aus drei großen Kapiteln. Kapitel II enthält eine umfassende Bewertung der Marktleistung. Hier werden ökonomische Aspekte berücksichtigt, wie beispielsweise die Marktintegration, die für eine effiziente Mittelzuteilung und Wachstum erforderlich sind, sowie andere Dimensionen der Marktleistung, insbesondere Vorteile für die Verbraucher und der im Vertrag definierte wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt. Kapitel III zeigt die wichtigsten Ergebnisse der Beobachtung bestimmter horizontaler Schlüsselelemente für die Leistung der Güter- und Kapitalmärkte und die Wirtschaftsreform. Bei der Auswahl dieser Schlüsselelemente hat sich die Kommission an den Resultaten der letztjährigen Cardiff-I- und Cardiff-II-Berichte orientiert sowie an dem Bericht der Arbeitsgruppe Horizontale Fragen und der Zusammenfassung des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über die erste Cardiff-Runde. Kapitel IV beschäftigt sich mit der Förderung der Wirtschaftsreform im Dienstleistungssektor. Die besondere Betrachtung des Dienstleistungssektors rechtfertigt sich durch dessen wirtschaftliche Bedeutung im Hinblick auf Beschäftigung und Wertschöpfung, die spezifischen Probleme, die durch einen Strukturwandel in diesem Bereich verursacht werden und die Notwendigkeit, gemeinschaftliche Initiativen zu ergreifen, um die Dienstleistungsmärkte zu öffnen und zu integrieren und den Rechtsrahmen für Dienstleistungstätigkeiten zu verbessern [1].

[1] Dem Bericht ist ein Arbeitspapier der Kommission beigefügt, das analytische Informationen über die Integration der Kapitalmärkte, den Bankensektor, den Binnenmarkt für Strom und die Annäherung der Preise enthält.

II. BEWERTUNG DER MARKTLEISTUNG

Die wirtschaftliche Integration der Güter- und Kapitalmärkte verbessert die Leistung der europäischen Wirtschaft, indem sie zur Ausdehnung der Märkte, zum Absinken der Preise und zur Steigerung des Wettbewerbs beiträgt. Andere Wirtschaftsfaktoren, vor allem Innovationen, Kreativität, wirtschaftliche und finanzielle Integration, müssen in der globalisierten wissensgestützten Wirtschaft des neuen Jahrhunderts eine größere Rolle spielen. Der Bericht konzentriert sich bei der umfassenden Bewertung der Marktleistung aus ökonomischer Sicht auf diese Elemente.

A. Marktleistung: Die Integration ist nach wie vor entscheidend für eine bessere Marktleistung

1. Wirtschaftliche Integration: Gemessen an der Integration stehen die Kapitalmärkte immer noch hinter den Gütermärkten zurück.

- Gütermärkte: Handel und ausländische Direktinvestitionen

Das Binnenmarktprogramm zur Beseitigung von Handelshemmnissen und zur Marktliberalisierung wird fortgesetzt, um die Integration der nationalen Märkte zu vertiefen. Seit 1993 hat der Handel mit Industrieerzeugnissen innerhalb der EU bedeutend stärker zugenommen als das BIP. Dies ist um so mehr bemerkenswerter, da der Anteil des verarbeitenden Gewerbes am BIP zurückgegangen ist (vgl. Schaubild 1 und Tabellen 1 und 2). Im Dienstleistungsbereich werden die Integration ehemals regulierter Sektoren, die Beseitigung von Handelsbeschränkungen und weitere häufig auf den technologischen Wandel zurückzuführende strukturelle Änderungen mit Sicherheit noch eine weitaus größere Interdependenz des Handels ermöglichen.

Der Handel bleibt ein lebenswichtiges und beständiges Element zur Integration gemeinschaftlicher Märkte, doch auf dem Binnenmarkt von heute bilden grenzüberschreitende Investitionen sowie Fusionen und Übernahmen, vor allem im Dienstleistungsbereich, die stärkste Antriebskraft für die Integration. Allein zwischen 1997 und 1998 hat sich der Wert der Intra-EU-Direktinvestitionen fast verdoppelt; dies ist auf eine bewußte und entschlossene Wachstumsstrategie zurückzuführen, um das gewinnbringende Potential der Möglichkeiten des Marktes zu nutzen; für diese Entwicklung sind wahrscheinlich in großem Umfang die neuen Impulse verantwortlich, die die WWU für die Integration geliefert hat (vgl. Tabelle 3).

Grenzüberschreitende Investitionen dienen häufig der Finanzierung von Fusionen und Übernahmen (M&A; Mergers and Acquisitions). Eine intensive Fusions- und Übernahmetätigkeit ist ein deutlicher Hinweis darauf, daß Unternehmen wachsen wollen, um auf dem erweiterten EU-Markt wettbewerbsfähig zu bleiben. In jüngster Zeit hat die Intensität der M&A-Tätigkeit in der EU zugenommen (vgl. Tabelle 4). Der Wert grenzüberschreitender Fusionen und Übernahmen zwischen EU-Unternehmen erreichte 1998 eine Rekordmarke und war das Ergebnis einer nach wie vor unvermindert steigenden Entwicklung. Bis jetzt deutet alles darauf hin, daß 1999 der Spitzenwert von 1998 übertroffen wird. Mit anderen Worten, im Vergleich zum Handel hat die Bedeutung von Fusionen und Übernahmen als wesentlicher Faktor zur Marktintegration dramatisch zugenommen. Die sektorale Aufteilung dieser wachsenden grenzüberschreitenden M&A-Tätigkeiten verändert sich: Dienstleistungen haben einen steigenden Anteil an der Gesamtzahl der Transaktionen (53% 1998 im Vergleich zu 42% 1992).

Schließlich sollte darauf hingewiesen werden, daß seit 1993 der Extra-EU-Handel stärker zugenommen hat als der Intra-EU-Handel. Mit anderen Worten, die Integration der EU-Märkte schreitet nicht nur innerhalb dieser Märkte sondern auch mit Nicht-EU-Märkten schnell voran. Damit sind die Argumente derjenigen widerlegt, die den Binnenmarkt als ein Instrument zum Bau der "Festung Europa" sahen. Dies wurde auch von einer kürzlich veröffentlichten Studie der OECD [2] bestätigt, die zeigte, der Grad der Marktöffnung der EU für Handel und Investitionen ebenso hoch beziehungsweise höher ist als in den USA und bei weitem höher als in Japan.

[2] OECD, "Trends in market openness", Arbeitspapier Nr. 221 des Economics Department, August 1999.

Transparente und effiziente Fusionskontrolle sowohl auf nationaler als auch auf Gemeinschaftsebene ist unerläßlich, um den Wettbewerb zu erhalten und gleichzeitig den Unternehmen Rechtssicherheit zu geben. Eine solche Kontrolle sollte sich auf die genaue Anwendung von Wettbewerbsregeln stützen und sollte frei sein von nationalen wirtschaftspolitischen Überlegungen. In diesem Zusammenhang wird die Annahme der Richtlinie über Übernahmeangebote um so dringender. Auch das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft könnte den augenblicklichen Prozeß der Unternehmensexpansion erleichtern. Die Kommission wird weiterhin mit Nachdruck gegen das Auftauchen neuer sektorspezifischer Hemmnisse im Handel mit Waren und Dienstleistungen kämpfen.

- Kapitalmärkte

Es gibt Indikatoren, die zeigen, daß es noch großen Spielraum für eine weitere Integration der Kapitalmärkte in Europa gibt (vgl. Anhang A). So halten beispielsweise europäische Anleger in ihren Portefeuilles nur einen verhältnismäßig kleinen Anteil ausländischer Aktien. Ferner hat die Integration der Kapitalmärkte noch nicht das Stadium erreicht, in dem sie sich ausgleichend auf den Konsum auswirken und so als eine Art Stoßdämpfer im Konjunkturverlauf fungieren kann (vgl. Tabellen 5 und 6).

Die Situation ändert sich jedoch rasch. Die Aufhebung von Beschränkungen für den Kauf von in anderen Mitgliedstaaten ausgegebenen Aktien und Anleihen sowie die Einführung der gemeinsamen Währung haben institutionelle Anleger angeregt, die Zusammensetzung ihrer Portefeuilles international zu diversifizieren. Die Emittenten von Wertpapieren, die auf EU-Märkte drängen, profitieren von den neuen Entwicklungen: Das Gesamtvolumen internationaler Anleihen in Euro entspricht praktisch dem Volumen der Anleihen in US-Dollar (vgl. Tabelle 9), und der Umfang des Handels mit Derivatkontrakten hat sich seit Mitte 1998 vierteljährlich vervielfacht. Die WWU, die Aufhebung bestimmter rechtlich bedingter Einschränkungen für die Schaffung eines Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen, Verbesserungen bei den Niederlassungsverfahren sowie die kürzliche Umsetzung des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen tragen wesentlich zu diesen strukturellen Änderungen bei.

Das Verhalten der Anleger ändert sich entsprechend. Ein stabileres makroökonomisches Umfeld, niedrige Zinsraten und die gemeinsame Währung haben offensichtlich den Mut zum Risiko des durchschnittlichen europäischen Anlegers erhöht. Infolge der steigenden Zahl von niedriger als "AAA" eingestuften Emittenten, die auf den Markt drängen, fällt der durchschnittliche Zinssatz auf dem europäischen Rentenmarkt. Dies deutet offensichtlich darauf hin, daß sich für die Unternehmen der Zugang zu Finanzmitteln bereits verbessert. Die Änderungen unterstreichen jedoch auch die Notwendigkeit einer größeren Transparenz und einer Überarbeitung der Überwachungsvorschriften, wie von der Kommission im Aktionsplan für die Finanzdienstleistungen gefordert. Dies ist besonders wichtig für die Stabilität des Systems und für den einzelnen Anleger, der aufgrund seiner Beteiligung an Pensions- oder Investmentfonds und an den Anleihe- und Aktienmärkten ein verstärktes Interesse an der Solidität der Kapitalmärkte hat.

In diesem neuen und günstigen Umfeld für die Entwicklung der Kapitalmärkte sollten alle Unternehmen, insbesondere die KMU von den verbesserten finanziellen Bedingungen profitieren können. Um den spezifischen Finanzierungserfordernissen der KMU Rechnung zu tragen, müssen müssen mehr unterschiedliche und angemessene Finanzierungsquellen erschlossen werden. Der Europäische Rat hat in Cardiff bereits betont, daß Wagniskapital eine wichtige Finanzierungsquelle für KMU ist. Im Vergleich mit den USA ist der Umfang europäischen Wagniskapitals jedoch gering [3]. Mit dem größten Teil des europäischen Wagniskapitals wird die Expansion von KMU finanziert; lediglich ein minimaler Teil dient als Startkapital, wodurch die Gründung und Expansion neuer Unternehmen mit Wachstumspotential verhindert wird. In den USA stammen 60% des Wagniskapitals aus Pensionsfonds, wogegen selbst auf Europas am weitesten entwickelten Markt für Wagniskapital, dem Vereinigten Königreich, der Prozentsatz bei 30% liegt. Die europäischen institutionellen Anleger könnten eine deutlich größere Rolle auf den Wagniskapitalmärkten spielen.

[3] Für weitere Einzelheiten vgl. Mitteilung der Kommission KOM(1999)493: Risikokapital: Umsetzung des Aktionsplans - Vorschläge für weitere Fortschritte.

Um das Tempo der Integration der Kapitalmärkte weiter zu beschleunigen, sollten unnötige rechtliche Beschränkungen für die institutionellen Anleger aufgehoben werden. Gleichzeitig sollten Transparenz-, Überwachungs- und Aufsichtsregeln an die neuen Gegebenheiten des Marktes entsprechend den im Aktionsplan für Finanzdienstleistungen vorgeschlagenen Leitlinien angepaßt werden. Dies ist unerläßlich, um den Verbraucherschutz und die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten. Die im Aktionsplan für die Finanzdienstleistungen vorgeschlagenen Initiativen und die kürzlich von der Kommission für diesen Bereich vorgeschlagenen Maßnahmen [KOM(1999)493] sollten möglichst rasch umgesetzt werden, um insbesondere für die KMU die Zugangsbedingungen zum Wagniskapital, einschließlich Startkapital, in Europa zu verbessern.

2. Innovationen und Kreativität müssen gefördert werden, um Wirtschaftsleistung und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

Eine höhere Wirtschaftsleistung muß sich auf Innovationen und Kreativität stützen, um künftig Wachstum und Beschäftigung zu maximieren. Der Anteil der EU-Industrie an den Gesamtausgaben für Forschung, Technologie und Entwicklung (FT&E) ist im Vergleich mit den USA und Japan gering (vgl. Tabelle 10). Die Wirtschaftsleistung in Europa wird gebremst durch niedrige Investitionen in FT&E und eine zwischen den Mitgliedstaaten nicht abgestimmte FT&E-Politik. Um Anschluß zu halten an seine Konkurrenten in der Welt, muß Europa seine FT&E-Ausgaben, den technologischen Output (ausgedrückt in Patentanmeldungen) sowie die Innovationen erheblich steigern. Das Fünfte Forschungsrahmenprogramm stellt gesonderte Finanzmittel für die FuE in der EU zur Verfügung. Die Kommissionsmitteilung "Auf dem Weg zu einem europäischen Forschungsraum" enthält Vorschläge, um die Koordinierung und die Netzwerke zur Koordinierung der derzeit uneinheitlichen nationalen FT&E-Systeme zu verbessern und das europäische FT&E-Potential freizusetzen. Doch nicht zuletzt hat auch der private Sektor hat die Aufgabe, die technologische Leistungsfähigkeit zu verbessern.

Steigende Erträge aus den Investitionen würden der Industrie einen Anreiz geben, in Technologie und andere Formen immateriellen Kapitals zu investieren. Die Rechte an geistigem Eigentum haben immer dazu beigetragen, Innovationen und Kreativität zu stärken; die jüngsten Änderungen an den internationalen Regeln zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum sollten auch diesem Ziel dienen. Höhere Schutzstandards sowie eine weltweite Stärkung der Rechte an geistigem Eigentum werden ebenfalls die Anreize für die Unternehmen, in Innovation und Kreativität zu investieren, erhöhen.

Die Verbesserung der Bedingungen auf Märkten, auf denen Rechte an geistigem Eigentum gehandelt werden, ist für die Stärkung von Innovationen und Kreativität ebenfalls unerläßlich. Es ist schwierig, den Wert aller EU-Märkte für Rechte an geistigem Eigentum zu schätzen. Der internationale Technologiehandel macht 1 bis 2% des BIP in der EU aus; der größte Teil dieses Handels findet zwischen den Mitgliedstaaten statt. Eine hohe Marktleistung auf diesen Märkten wird entscheidend zur Wettbewerbsfähigkeit in der neuen wissensgestützten Wirtschaft beitragen.

Bereits laufende und angekündigte Bemühungen zur Stärkung von FT&E und zur Integration nationaler Innovationssysteme sollten durch Gemeinschaftsinitiativen zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum (Patente, Gebrauchsmuster, Copyright, Geschmacksmuster und Warenzeichen) ergänzt werden, um Innovation und Kreativität zu fördern sowie den Handel auf einem "Binnenmarkt für Technologie" zu erleichtern.

B. Marktleistung: Die Auswirkungen der Integration auf den sozialen Zusammenhalt und die Verbraucher.

Zusammen mit ökonomischen Gesichtspunkten sollte auch die Sozialverträglichkeit Bestandteil jeder Bewertung der Marktleistung sein. Effiziente Marktergebnisse sind nur dann sozial verträglich, wenn sie mit sozialen Zielen und Werten übereinstimmen. Daher berücksichtigt dieser Bericht die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und der Interessen der Verbraucher [4] [5].

[4] Die umweltpolitischen Auswirkungen der Marktergebnisse sollten ebenfalls berücksichtigt werden. Im vergangenen Jahr hat die Kommission eine Mitteilung angenommen [KOM(1999)263], die sich mit dem Umweltschutz und dem Binnenmarkt befaßt. Der Rat verabschiedete eine Entschließung zu demselben Thema. Auf der Basis dieses Berichts werden auch in künftigen Berichten umweltpolitische Fragen behandelt. Einige Umweltaspekte der Liberalisierung des Strommarktes werden in dem entsprechenden Anhang zu diesem Bericht kurz erwähnt.

[5] Das Verhältnis zwischen Arbeitsmarkt und Leistung der Güter- und Kapitalmärkte ist ebenfalls zu berücksichtigen und bedarf weiterer Klärung. Dies sprengt jedoch den Rahmen des vorliegenden Berichts. Das Bestehen unterschiedlicher politischer Instrumente zur Beobachtung der Arbeitsmärkte und der Güter- und Kapitalmärkte (Luxemburg und Cardiff) darf uns jedoch nicht daran hindern, ihre Wechselwirkungen zu untersuchen.

1. Der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt hat von der stärkeren Integration profitiert.

Der Binnenmarkt zeigt, wie die ökonomischen Ziele der Marktliberalisierung und -integration perfekt mit sozialen Werten, wie dem wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt im Sinne des Vertrags vereinbart werden können. Der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt zwischen den europäischen Regionen hat sich in der wichtigen Entstehungsphase des Binnenmarktes entscheidend verbessert. Dem "Sechsten Periodischen Bericht über die sozioökonomische Lage und Entwicklung der Regionen der Europäischen Union" zufolge stieg zwischen 1986 und 1996 das Pro-Kopf-BIP in den 10 Regionen mit dem niedrigsten Einkommensniveau von 41 auf 50% des Gemeinschaftsdurchschnittes. Es ist jedoch schwer zu sagen, inwieweit es einen direkten Zusammenhang zwischen diesen ökonomischen Aggregaten und dem Binnenmarkt gibt.

Die Mitteilung "Strukturwandel und Anpassungsleistungen im europäischen Verarbeitenden Gewerbe" [KOM(1999)465] widerlegt die Prognosen einiger Wirtschaftswissenschaftler, daß der Binnenmarkt die Kluft zwischen den "Kern-Wirtschaften" und den "Rand-Wirtschaften" in der EU vergrößern würde. Entgegen diesen Behauptungen hat sich zwischen 1988 und 1998 die geographische Konzentration des Verarbeitenden Gewerbes zwischen den einzelnen Ländern verringert (vgl. Schaubilder 2 und 3). Mit anderen Worten: "Randwirtschaften" und die Wirtschaften kleinerer Länder sind schneller gewachsen als die der größeren Mitgliedstaaten. Der Binnenmarkt hat die Nutzung der Economies-of-scale und ein Ansteigen der Produktivität ermöglicht. Die stärkere Integration in Europa hat also offensichtlich nicht zu einem "Kern-Rand"-Modell auf der Ebene der Mitgliedstaaten geführt.

Die zunehmende Integration hat somit dazu beigetragen, daß die benachteiligten Länder in der Union durch Diversifizierung ihrer industriellen Strukturen die Produktion rationalisieren und das Wachstum vergleichsweise stärker beschleunigen konnten. Dieser Prozeß wurde noch unterstützt durch die fortschreitende Verringerung der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, was die Verfügbarkeit von Technologie, Kapital und Arbeit angeht. Die Integration der europäischen Wirtschaft scheint also tatsächlich zu dem im Vertrag niedergelegten Ziel des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhaltes beizutragen. Diese Entwicklung sollte auch in Zukunft, vor allem auf regionaler Ebene, beobachtet werden, doch da Daten nur unzureichend verfügbar sind und die strukturellen Änderungen nur schwer zu messen sind, ist eine jährliche Berichterstattung wahrscheinlich nicht möglich.

Die Verbesserungen der Effizienz waren mit dem Aufholprozeß der wirtschaftlichen Konvergenz vereinbar und sollten es auch bleiben. In der neuen Strategie für den Binnenmarkt wird die weitere Integration anderer Gemeinschaftspolitiken, wie des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, als strategisches Ziel verfolgt.

2. Die Auswirkungen der Integration auf die Einzelhandelspreise für Verbraucher: Es gibt nach wie vor Raum für Verbesserungen

Gesundheit und Sicherheit, Produktvielfalt, Preise, Qualität, Verfügbarkeit sowie faire und transparente Marktbedingungen sind wichtige Faktoren der Marktleistung aus Verbrauchersicht. Künftige Ausgaben dieses Berichts werden diese Fragen nach und nach behandeln. In diesem Jahr geht es im wesentlichen um die Auswirkungen des Binnenmarktes auf die Preise, die für die Verbraucher wesentliche Vorteile bringen können.

Nach Angaben von Eurostat ist das Preisgefälle für den Verbrauch der privaten Haushalte in den EU-15-Ländern von 22,3% [6] für 1990 auf geschätzte 14,7% in 1998 zurückgegangen. Besonders bemerkenswert war die Entwicklung bei den handelbaren Gütern: Lebensmittel, Schuhe und Haushaltsgeräte. In einigen Sektoren nichthandelbarer Güter, wie beispielsweise im Baugewerbe, ist das Preisgefälle nach wie vor hoch. In anderen Sektoren nichthandelbarer Güter, wie beispielsweise in den Bereichen Freizeit, Bildung und Kultur, ist es jedoch gesunken. Das Muster der Preisannäherung im öffentlichen Versorgungssektor ist geprägt vom Fortschritt der Liberalisierung. In den Energiebereichen, in denen das Liberalisierungstempo in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich war, ist das Preisgefälle heute größer als 1990. Dies gilt jedoch nicht für den Telekommunikationssektor, in dem die Preise aufgrund von Wettbewerb und Technologie sich rasch aneinander angenähert haben (vgl. Tabelle 13 und 14).

[6] Die Zahlen beschreiben den Variationskoeffizienten, der das Preisgefälle mißt als Prozentsatz der Preisabweichungen in allen Ländern im Vergleich zum Durchschnittspreis in der EU.

Indirekte Steuern und schwankende Wechselkurse sind für einen großen Teil des jetzigen Preisgefälles verantwortlich. Unterschiedlich hohe Mehrwertsteuersätze machen annähernd 20% der Preisunterschiede im Verbrauch der privaten Haushalte aus (vgl. Tabelle 14). Schwankende Wechselkurse trugen zwischen 1992 und 1995 (vor allem 1995) erheblich zu einer Vergrößerung des Preisgefälles bei, als Mitgliedstaaten mit bereits relativ niedrigen Preisen bedeutende Abwertungen ihrer Währung hinnehmen mußten. Folglich scheint die Annäherung der Preise nach 1993 zum Stillstand gekommen zu sein. Die Zahlen für EU-15 für die folgenden drei Jahre, in denen die Wechselkurse stabiler waren, zeigen jedoch eine weitere Annäherung, die jedoch langsamer ausfällt als zwischen 1985 und 1995. Die sechs Mitgliedstaaten, die die Wechselkursschwankungen zwischen 1992 und 1995 am wenigstens spürten, weisen keine Vergrößerung des Preisgefälles auf (vgl. Tabelle 15).

Im Hinblick auf den Nutzen für die Verbraucher sollte untersucht werden, inwieweit sich die Einzelhandelspreise aneinander annähern. Unter Wettbewerbsbedingungen würde die Integration dazu führen, daß sich die Preise auf einem niedrigen Niveau aneinander angleichen. Auf weniger vom Wettbewerb geprägten Märkten können sich die Preise auf einem höheren Niveau aneinander angleichen. Es ist zwar schwierig, diese Entwicklungen zu belegen, es gibt jedoch Hinweise darauf, daß auf Märkten, auf denen intensiver Wettbewerb herrscht, beispielsweise auf dem Telekommunikationssektor, sich die Preise auf einem niedrigen Niveau aneinander annähern. Dies war jedoch in allen Sektoren nicht immer der Fall (vgl. Anhang B. weitere Informationen können in "EU-Economy: 1999 Review" - SEC(1999)1950 gefunden werden).

Hinweise auf eine Annäherung der Preise sollten aus verschiedenen Gründen vorsichtig betrachtet werden. Erstens ist die Qualität der Daten weiterhin verbesserungsbedürftig, und zweitens ist die Integration nur einer von vielen Faktoren, die die Preiskonvergenz beeinflussen. Marktwettbewerb, der Aufholprozeß und Faktoren wie beispielsweise die Effizienz im Handel tragen ebenfalls zur Entwicklung des Preisgefälles bei. Daher sollte die Annäherung der Preise als ein Schlüsselelement des wirtschaftlichen Reformprozesses angesehen werden und nicht nur als ein Indikator für ökonomische Integration.

Die wirtschaftliche Integration ist nicht allein ausschlaggebend für die Annäherung der Preise; daher sind umfassende wirtschaftliche Reformen notwendig, um eine weitere Annäherung der Preise auf einem niedrigen Niveau im Binnenmarkt von heute zu erreichen. Dies erfordert ein Zusammenwirken nationaler und Gemeinschaftsmaßnahmen, um Wettbewerb, Rechtsreformen und die weitere Integration zu fördern. Weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Preistransparenz auf den einzelnen Märkten, insbesondere in den kürzlich liberalisierten Wirtschaftsbereichen, sind wichtig, um Verbrauchern und Käufern generell die Möglichkeit zu geben, eine Annäherung der Preise herbeizuführen. Leistungsverbesserungen im Handel sind ebenfalls von großer Bedeutung.

III. DIE BEOBACHTUNG HORIZONTALER BEREICHE

Die für die WWU notwendigen flexiblen Märkte erfordern den Abbau der noch verbliebenen Hemmnisse für die Integration der Güter- und Kapitalmärkte sowie die Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen und Hindernissen für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes aufgrund staatlicher Beihilfen, bestimmter Praktiken im öffentlichen Beschaffungswesen, Rechtsvorschriften oder steuerlicher Maßnahmen. Die Identifizierung derartiger Hindernisse und die Bewertung ihrer Auswirkungen stellen Hauptprobleme der Wirtschaftsreform dar.

Obwohl nur eingeschränkt verwendbar, können die von der OECD berechneten Indikatoren für die Wirtschaftsregulierung für diesen Zweck sinnvoll sein, da sie den Nutzen von Vorschriften für die Marktmechanismen widerspiegeln sollten. Darüber hinaus ermöglichen sie länderübergreifende Vergleiche. Die Indikatoren zeigen die wesentlichen Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten und weisen auf die Notwendigkeit länderspezifischer Lösungen hin (vgl. Tabelle 16).

Bei der Regulierung des gesamten Gütermarktes schneiden die EU-Länder im Durchschnitt schlechter ab als die USA, jedoch besser als andere OECD-Länder, wie Japan oder Norwegen. Eine staatliche Kontrolle der Wirtschaft (einschließlich staatlicher Eingriffe in den Betrieb privater Unternehmen oder die Größe des Sektors öffentlicher Unternehmen) ist nach Aussage der OECD der Hauptgrund für die regulierungsbedingte Unbeweglichkeit in der EU. Die EU bildet jedoch keine Ausnahme und andere OECD-Wirtschaften wie Korea, die Schweiz und vor allem Norwegen weisen ebenfalls bei diesem Indikator hohe Werte auf. In den EU-Staaten sind Handels- und Investitionshemmnisse sehr niedrig. Die vielleicht bemerkenswertesten Ergebnisse liefert der Indikator für die Behinderung unternehmerischer Tätigkeit, da hier die Unterschiede in den einzelnen europäischen Ländern sehr ausgeprägt sind.

Zu politischen Zwecken ist es notwendig, das Verhalten der Variablen, die hinter diesen Indikatoren stehen, auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft zu untersuchen. Im folgenden beschreiben wir fünf dieser für die Funktionsweise der Märkte wichtigen Elemente. Sie wurden im Hinblick auf die Prioritäten der Kommission und die Schlußfolgerungen der ersten Cardiff-Runde ausgewählt und enthalten strukturelle Elemente mit direkten Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft sowie politikrelevante Elemente mit Auswirkungen auf das Funktionieren der Märkte.

A. Die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft verbessern

1. Unternehmertum und Vereinfachung der Rechtsvorschriften

Die Gründung eines neuen Unternehmens ist in vielen Mitgliedstaaten immer noch ein entmutigendes Unterfangen: Komplizierte technische und administrative Vorschriften, unzureichende Finanzierungsmöglichkeiten, unangemessene Konkurs- und Insolvenzvorschriften, eingeschränkte Information und Beratung sowie mangelnde Ausbildung sind neben anderen nur einige der Schwierigkeiten, die die Gründung und Entwicklung kleiner Unternehmen behindern. Die Auswirkungen spiegeln sich in der Gesamtzahl der Neugründungen, die wesentlich niedriger ist als in den USA, und auch in der Überlebensquote der Jungunternehmen im Zeitverlauf wider. Die Situation verlangt dringend nach wirtschaftlichen und rechtlichen Reformen. Wesentliche Unterschiede bei der Eintragung von Unternehmen in den einzelnen Mitgliedstaaten (vgl. Schaubilder 4 und 5) weisen darauf hin, daß viel zur Verbesserung der Situation getan werden kann, insbesondere durch den Austausch bester Verfahren:

- Einrichtung sogenannter One-Stop-Shops für Unternehmensgründungen. Diese haben die administrativen Verfahren und die Beratung und Information wesentlich vereinfacht. Die meisten Mitgliedstaaten haben bereits derartige Zentren eingerichtet oder beabsichtigen, sie einzurichten (z. B. das "Single Business Window" in Spanien, die "Enterprise Formality Centres" in Portugal oder der "Guichet Unique" in Frankreich). Einige Mitgliedstaaten (beispielsweise das Vereinigte Königreich) versuchen außerdem, die Fortschritte der Unternehmen nach der Gründungsphase zu beobachten.

- Verringerung der Gründungszeit für Unternehmen. Frankreich bemüht sich, die Eintragungsverfahren für neue Unternehmen zu verkürzen, und Portugal beabsichtigt, die Gründungszeit für ein Unternehmen von 6 Monaten auf 20 Tage zu verkürzen;

- Abbau der Bürokratie. Finnland plant die Einführung eines einheitlichen Eintragungsformulars. Das niederländische Programm "Towards lower administrative costs" hat bereits zu einer zahlenmäßigen Verringerung der unternehmensrelevanten Vorschriften geführt. Ferner wurde eine Erhebungsstelle für alle arbeitnehmerspezifischen Daten eingerichtet.

Die Erfordernisse betreffend das Mindestkapital können ebenfalls ein Hindernis für die Gründung privater Gesellschaften mit beschränkter Haftung sein, insbesondere für KMU. In 10 Mitgliedstaaten beträgt das Mindestkapital 8 000 Euro, in Deutschland sind es jedoch 25 000 Euro. Im Vereinigten Königreich oder in Irland wird dagegen kein Mindestkapital gefordert. Leider geht die Entwicklung in Europa offensichtlich dahin, das Mindestkapital zu erhöhen (beispielsweise in Griechenland und Finnland). Selbst wenn die direkten Kosten für die Eintragung einer privaten Gesellschaft mit beschränkter Haftung nicht unerschwinglich erscheinen, können die Gesamtkosten (einschließlich Gebühren für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Makler oder Berater) viel höher sein als in den USA. Schätzungen sprechen von 3 400 Euro in Frankreich, 2 200 Euro in Italien, 420 Euro im Vereinigten Königreich, 300 Euro in Spanien und 250 Euro in Irland. In den Vereinigten Staaten sind es durchschnittlich 500 Euro.

Die Kommission koordiniert eine Reihe von Aktionen mit den Mitgliedstaaten, die darauf abzielen, die Rechtsvorschriften der EU zu verbessern. Ein Mittel zur Erreichung dieses Ziels besteht darin zu fordern, daß künftige Rechtsvorschläge bestimmte Qualitätsstandards erfuellen, und sofern erforderlich, auf ihre Auswirkungen auf die Unternehmen hin untersucht werden. Im Rahmen des Pilotprojekts des Unternehmenstestpanels können Unternehmen an einer bestimmten Zahl von Rechtsvorschlägen mitarbeiten.

Mit einer anderen Initiative, der SLIM-Initiative, will die Gemeinschaft die bestehenden Rechtsvorschriften vereinfachen und verbessern. Eine kürzlich durchgeführte Überprüfung der SLIM-Initiative erbrachte, daß sie weiterhin eine wesentliche Rolle bei der Schaffung besserer Rechtsvorschriften in der EU spielen kann, wenn einige Änderungen vorgenommen werden, um die Transparenz zu erhöhen, die Verbindung zu nationalen Maßnahmen zu verbessern und die Empfehlungen rascher umzusetzen. Darüber hinaus wurde bei der Überprüfung auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Frage der Vereinfachung der Rechtsvorschriften konzentrierter anzugehen, indem der SLIM-Initiative generell im Programm der Kommission für bessere Rechtsvorschriften beziehungsweise eine Rechtsreform eine größere Rolle zukommen sollte. Künftige SLIM-Initiativen sollten sich an weitgefaßten, aber genau definierten Zielen (für bessere Rechtsvorschriften) orientieren, die von der Kommission gesetzt und von den Mitgliedstaaten unterstützt werden.

Der BEST Aktionsplan, der als Antwort auf die Empfehlungen des Task-force-BESTs verfaßt wurde, faßt erstmals die unterschiedlichen Politikfelder zusammen, die Einfluß auf das Unternehmertum und die Betriebe haben. Der Aktionsplan konzentriert sich auf jene Aspekte, die für KMUs am bedeutendsten sind, z.B. neue Ansätze für Ausbildung, Schulung und hinsichtlich des Arbeitsplatzes, besseren Zugang zu Finanzmitteln und Innovation sowie eine bessere Verwaltung.

Die Mitgliedstaaten sollten weiterhin versuchen, die allgemeinen Kosten für technische und rechtliche Anforderungen bei Unternehmensgründungen zu senken. Systematische Überprüfungen der bestehenden Rechtsvorschriften sollten sektorweise erfolgen, wobei den Sektoren mit spezifischen Rechtsvorschriften besondere Beachtung zukommen sollte. Die Kommission wird die Wirksamkeit der bestehenden Initiativen zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften überprüfen und darüber berichten. Die Bewertung der SLIM-Initiative wird Anfang des nächsten Jahres vorgelegt.

2. Noch bestehende technische Handelshemmnisse

Der Bericht des letzten Jahres zeigte, daß innerhalb der Gemeinschaft noch gewisse technische Handelshemmnisse bestehen. Aufgrund des Vertrages haben die Mitgliedstaaten aus Gründen der öffentlichen Gesundheit oder Sicherheit in einigen Fällen das Recht zu fordern, daß die Produkte auf ihren Märkten bestimmte technische Anforderungen erfuellen. In einzelnen Fällen können jedoch unterschiedliche nationale Anforderungen den grenzüberschreitenden Handel in vertragswidriger Weise behindern. Es gibt eine Reihe von Gemeinschaftsinstrumenten, um diese technischen Handelshemmnisse abzubauen. Die Wirksamkeit dieser Instrumente muß bewertet werden. Es handelt sich dabei um drei Ansätze: die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung in nicht harmonisierten Bereichen, die ausführliche technische Harmonisierung (alter Ansatz) und die Harmonisierung von wesentlichen Anforderungen für die Produkte (neuer Ansatz).

Die Kommission legte im vergangenen Jahr eine Mitteilung [KOM(1999)299] sowie einen ausführlichen ersten Bericht über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung in den Bereichen Waren und Dienstleistungen vor. Beide Papiere enthalten konkrete Initiativen, die von den Mitgliedstaaten und der Kommission durchgeführt werden sollen, um das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung wirksamer anzuwenden [7]. Die gegenseitige Anerkennung wird Gegenstand einer genauen Betrachtung in alle zwei Jahre erscheinenden Berichten sein. In Ergänzung zu dieser Analyse werden nachfolgend die Auswirkungen des neuen Ansatzes der Harmonisierung von wesentlichen Anforderungen für die Produkte auf die Normung kurz beschrieben.

[7] Am 28.10.1999 begrüßte der Rat diese Bemühungen und verabschiedete eine Entschließung über gegenseitige Anerkennung.

Der im neuen Ansatz erfaßte Handel innerhalb der EU hat schrittweise an Bedeutung zugenommen und macht jetzt annähernd 31% des gesamten Handels mit Industrieerzeugnissen aus. Das läßt darauf schließen, daß der neue Ansatz erfolgreich zur Öffnung des Intra-EU-Handels beigetragen hat. Der neue Ansatz beinhaltet 20 Richtlinien, wobei allein zwei Richtlinien über 80% des unter den neuen Ansatz fallenden Handels ausmachen: Die eine Richtlinie betrifft die elektromagnetische Verträglichkeit und die andere die Sicherheit von Maschinen und Ausrüstungsgegenständen. Die erste Richtlinie nimmt, gemessen am Anteil der Produkte, die unter den neuen Ansatz fallen und von ihr erfaßt werden, ständig an Bedeutung zu (vgl. Schaubilder 6 und 7).

Schaubild 8 vergleicht die Entwicklung des Exports elektromagnetischer Erzeugnisse innerhalb der EU mit der Entwicklung der Exporte von Industrieerzeugnissen innerhalb der EU. Die Entwicklung wird 1991 = 100 gesetzt, da die Richtlinie am 1. Januar 1992 in Kraft trat. Sollte die Richtlinie dazu beigetragen haben, den Handel mit Erzeugnissen mit elektromagnetischen Bestandteilen zu erleichtern, dann kann dies erst nach dem 1. Januar 1992 eingetreten sein. Im ersten Geltungsjahr der Richtlinie sind keine wesentlichen Auswirkungen auf den Intra-EU-Handel mit derartigen Produkten zu beobachten. Nach 1993, als Standards vorlagen und die Richtlinie wirksam umgesetzt war, nahmen die Intra-EU-Exporte von Produkten, die unter die Richtlinie fallen, zu und zwar schneller als die Intra-EU-Ausfuhren aller Industrieerzeugnisse.

Dies läßt darauf schließen, daß die Richtlinie dazu beigetragen hat, den grenzüberschreitenden Handel mit diesen Erzeugnissen zu verbessern. Zyklische Faktoren, die den Sektor beeinflussen, können diesen Aufschwung im Intra-EU-Handel nicht erklären, da der Investitionszyklus, ein guter Näherungswert für die Binnennachfrage nach zahlreichen Produkten, die unter die Richtlinie fallen, um das Jahr 1993 keine wesentlichen Veränderungen aufweist.

Es gibt also Hinweise darauf, daß mit dem neuen Ansatz grenzüberschreitende technische Handelsbarrieren in der EU wirksam aufgehoben werden können. Dieses Instrument kann jedoch nur dann effektiv umgesetzt werden, wenn gleichzeitig drei unterschiedliche Elemente vorliegen: Richtlinien, Normen und wirksame Durchsetzung.

Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten eine Ausdehnung des Anwendungsbereiches des neuen Ansatzes auf neue Sektoren in Erwägung ziehen. In Bereichen, in denen er bereits Anwendung findet, ist die Entwicklung von Normen und eine wirksame Umsetzung der Richtlinien unerläßlich.

B. Die Funktionsweise der Märkte verbessern

1. Staatliche Beihilfen

Das Gesamtniveau der staatlichen Beihilfen in den Mitgliedstaaten ist nach wie vor sehr hoch und kann zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt führen. Zwischen 1995 und 1997 zahlten die 15 EU-Länder im Jahresdurchschnitt mehr als 95 Mrd. Euro pro Jahr an Beihilfen (annähernd 1,2% des BIP). Die Entwicklung ist ermutigend, es gibt aber auch weiterhin Anlaß zur Sorge. Positiv hervorzuheben ist der Rückgang der staatlichen Beihilfen in Prozent des BIP seit 1990; dies trifft insbesondere auf Mitgliedstaaten zu, in denen die staatlichen Beihilfen 1990 mehr als 1,5% des BIP ausmachten. Der Rückgang scheint jedoch in einigen Mitgliedstaaten zwischen 1993 und 1995 sowie 1995 und 1997 zum Stillstand gekommen zu sein (vgl. Schaubild 9).

Wie der Rat im letzten Jahr beschlossen hat, muß jedoch die Zusammensetzung der staatlichen Beihilfen und nicht nur ihr Gesamtvolumen näher untersucht werden, um die Auswirkungen dieser Beihilfen auf den Wettbewerb im Binnenmarkt erfassen zu können. Staatliche Beihilfen können in drei Gruppen unterteilt werden:

1. Regionale staatliche Beihilfen umfassen Beihilfen gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstaben a und c, die 1995-1997 0,3% des BIP ausmachten (vgl. Schaubild 12). Diese Beihilfen werden im wesentlichen nach Grundsätzen der Gleichheit gewährt [8].

[8] Im Prinzip sollten regionale staatliche Beihilfen in Ländern mit größeren Einkommensunterschieden eine stärkere Bedeutung haben. Schaubild 13 zeigt jedoch, daß es offensichtlich keinen direkten Zusammenhang zwischen dem relativen Anteil regionaler staatlicher Beihilfen und regionalen Einkommensunterschieden gibt.

2. Horizontale staatliche Beihilfen sollen generell, aber nicht immer, die Effizienz auf nicht sektorspezifische Weise stärken, indem sie einen Ausgleich schaffen für ein Versagen des Marktes (d. h. Innovationsbeihilfen, Beihilfen zum Energiesparen, für KMU, für Umweltschutzmaßnahmen); der Anteil dieser Beihilfen am BIP betrug 0,1% in 1995-1997 (vgl. Schaubild 10).

3. Sektorbezogene staatliche Beihilfen zielen auf traditionelle Industriebereiche (Kohle, Schiffsbau und Stahl) ab und sollen Investitionen unterstützen. Sie haben wahrscheinlich den größten verzerrenden Effekt auf den Wettbewerb. Sie hatten einen Anteil von 0,16% des BIP. Rechnet man die Beihilfen für die Transportdienstleistungen mit ein, belaufen sich die sektorbezogenen Beihilfen im Zeitraum zwischen 1995 und 1997 auf 0,67% des BIP (vgl. Schaubild 11).

Abgesehen von Irland, wo die Beihilfen für den Stahl- und Eisenbahnsektor zunahmen, haben alle Länder ihre sektorbezogenen Beihilfen verringert oder zumindest konstant gehalten (in Prozent des BIP). Einige Länder (beispielsweise Dänemark) ersetzen sektorbezogene durch horizontale Beihilfen. In Griechenland nehmen offensichtlich die regionalen Beihilfen die Stelle der sektorbezogenen Beihilfen ein. Dennoch machen diese staatlichen Beihilfen nach wie vor den Löwenanteil aller Beihilfen aus, und ihr Anteil war zwischen 1990 und 1997 gleichmäßig konstant. Mit anderen Worten: Obwohl der Gesamtumfang der staatlichen Beihilfen zurückgegangen ist, hat sich der Anteil derjenigen Beihilfen, die wahrscheinlich die negativsten Auswirkungen auf den Wettbewerb haben, nicht verändert (vgl. Schaubild 14).

Staatliche Ad-hoc-Beihilfen können extrem wettbewerbsfeindlich sein, und ihr Einsatz gibt Anlaß zur Sorge. Diese sektorale Beihilfen fallen nicht in ein rechtsverbindliches System und sollen im wesentlichen Umstrukturierungsmaßnahmen begleiten, in den meisten Fällen als Reaktion auf kurzfristige Erfordernisse. Der Anteil dieser Beihilfen am Gesamtumfang aller Beihilfen in der Gemeinschaft verringerte sich zwar gegenüber den 15,3% in den Jahren 1993-1995, ist aber mit 13% zwischen 1995 und 1997 immer noch hoch (in diesem Zeitraum sind in Spanien die staatlichen Beihilfen für die Industrie erheblich gestiegen (vgl. Tabellen 17 und 17a). Ad-hoc-Beihilfen für den Sektor der Finanzdienstleistungen haben seit 1993 konstant zugenommen und sind 1997 noch einmal um ungefähr 11% gestiegen. Die meisten dieser Beihilfen wurden in Frankreich gewährt, aber auch Irland, Italien und Portugal weisen die gleiche Entwicklung auf. Die Ergebnisse werden zwar durch Fälle, in denen einmalig sehr große Beihilfen gewährt wurden, stark verzerrt, doch die weitere Entwicklung sollte angesichts der wichtigen Änderungen, die sich derzeit in diesem Bereich abspielen, sorgfältig beobachtet werden.

Die derzeit zu beobachtende generelle Reduzierung des Umfangs staatlicher Beihilfen sollte fortgeführt werden. Die Mitgliedstaaten sollten zusätzliche Anstrengungen unternehmen, um sektorspezifische und vor allem Ad-hoc-Beihilfen zu vermeiden. Die Kommission wird die Entwicklung dieser Beihilfen mit großem Interesse verfolgen.

2. Das öffentliche Beschaffungswesen

Das öffentliche Beschaffungswesen ist ein Schlüsselbereich des Binnenmarktes sowohl im Hinblick auf seine ökonomische Bedeutung als auch als ein Instrument, mit dem die Verwaltungen der Mitgliedstaaten direkt wirtschaftlich Einfluß nehmen können. Die Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge des Staates haben einen großen Anteil an der EU-Wirtschaft (1998 wurde dieser Anteil auf ca. 14% des BSP beziehungsweise über 1 000 Mrd. Euro geschätzt, das entspricht mehr als 50% des BIP Deutschlands). Für das Funktionieren der Wirtschaft in der EU ist es daher von lebenswichtigem Interesse, daß die öffentlichen Beschaffungsmärkte dem EU-weiten Wettbewerb offen stehen. Dadurch erhalten die Steuerzahler eine gute Gegenleistung für ihr Geld, die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen, die sie erhalten, wird verbessert und eine effiziente Mittelzuteilung ist möglich.

Die öffentlichen Beschaffungsmärkte können nur dann effizient operieren, wenn alle Beteiligten (Auftraggeber, Lieferanten und Behörden) über gute und aussagekräftige Marktinformationen verfügen. Die Kommission diskutiert derzeit mit den Mitgliedstaaten einen vorläufigen Satz von neun Indikatoren, mit denen die Markttrends und die Auswirkungen der Politik des öffentlichen Beschaffungswesens im Zeitverlauf gemessen werden sollen. Damit will die Kommission ihrer in der Mitteilung über das öffentliche Auftragswesen geäußerten Verpflichtung nachkommen [9].

[9] Mitteilung der Kommission KOM(98)143 endg. vom 11.3.98, Das öffentliche Auftragswesen in der Europäischen Union.

Diese Indikatoren liefern jährliche Schätzwerte für das gesamte öffentliche Beschaffungswesen, für den Wert der Ausschreibungen, die unter die Richtlinien über das öffentliche Beschaffungswesens fallen und den Wert der tatsächlich im Amtsblatt veröffentlichten Ausschreibungen, sowie für die Zahl der Vergabestellen, die Bekanntmachungen veröffentlichen, die Zahl der veröffentlichten Bekanntmachungen sowie den Umfang der grenzüberschreitenden Auftragsvergabe innerhalb der EU. Zusätzliche Indikatoren messen die Qualität der veröffentlichten Bekanntmachungen und vergleichen die Preise, die vom Staat für gleiche oder ähnliche Waren und Dienstleistungen EU-weit gezahlt werden. Wie sinnvoll diese Indikatoren als Maßstab für die Öffnung des Marktes sind, ist aus den ersten Schätzwerten für den Zeitraum 1993-1998 ersichtlich.

1998 veröffentlichten mehr als sechsmal soviel Vergabestellen in den Mitgliedstaaten Ausschreibungen als 1993. 1992 veröffentlichten die Vergabestellen in der EU 30 863 Aufforderungen zur Angebotsabgabe, 1998 waren es bereits 73 688, mit denen eine weitaus größere Bandbreite an Dienstleistungs-, Liefer- und öffentlichen Bauaufträgen abgedeckt wurden.

Der Gesamtwert dieser Ausschreibungen ist schwer zu schätzen. Jedes Ausschreibungsverfahren sollte mit der Veröffentlichung einer Auftragsvergabemitteilung beendet werden. Da im öffentlichen Beschaffungswesen einige sehr große einzelne Verträge auf bedeutende Beträge lauten können, kann dies dazu führen, daß auch schon wenige fehlende Daten die Ergebnisse in erheblichem Maße verzerren. Unter Berücksichtigung dieser Tatsache betrug der geschätzte Hoechstwert des Gesamtwertes aller 1993 veröffentlichten Ausschreibungen 59 Mrd. Euro, 1998 waren es 137 Mrd. Euro (vgl. Schaubild 15 und Tabellen 18, 19, 20 und 21).

Die Zahl der veröffentlichten Bekanntmachungen nimmt nach wie vor zu, doch sowohl die Veröffentlichung der Auftragsvergabebekanntmachungen als auch die Quantität und Qualität der in ihnen enthaltenen Informationen könnte wesentlich verbessert werden. Dadurch würde die Markttransparenz erhöht und es könnten bessere Statistiken erstellt werden, um die Entwicklung im öffentlichen Beschaffungswesen zu beobachten. Ferner sollte festgestellt werden, ob eine größere Transparenz zu einem stärkeren effektiven Wettbewerb auf den öffentlichen Beschaffungsmärkten führt. Zu diesem Ziel könnten Preisindikatoren für das öffentliche Beschaffungswesen einen sinnvollen Beitrag leisten.

Wie in der Mitteilung über das öffentliche Beschaffungswesen9 angekündigt, wird die Kommission in Kürze eine Reihe von Maßnahmen vorschlagen, mit denen das System des öffentlichen Beschaffungswesens erleichtert, verdeutlicht und verbessert werden soll. Daneben wird sie Indikatoren erstellen, um Marktentwicklungen und die Auswirkungen der Politik des öffentlichen Beschaffungswesens im Zeitablauf zu messen. Die bestehenden Rechtsvorschriften sollten genau umgesetzt und verstärkt werden [10] .

[10] Im Oktober 1999 war in keinem der 15 Mitgliedstaaten keine der 11 Richtlinien über das öffentliche Beschaffungswesen korrekt umgesetzt.

3. Das Steuerwesen

Um den schädlichen Steuerwettbewerb und die Verzerrungen, die dieser auf die Mittelzuteilung und die Steuersysteme in den einzelnen Ländern haben kann, zu bekämpfen, hat die Kommission einen koordinierten Ansatz ausgearbeitet und vorgelegt. Am 1. Dezember 1997 hat der Rat diesem Ansatz zugestimmt, der Maßnahmen betreffend die Unternehmensbesteuerung, die Besteuerung von Spareinlagen und die Frage der Quellensteuer auf grenzüberschreitende Zinszahlungen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen umfaßt.

Für die Unternehmensbesteuerung hat die Kommission einen "Verhaltenskodex" vorgeschlagen, um eine Aushöhlung der Steuergrundlage zu verhindern, die aus schädlichem Steuerwettbewerb resultiert (Transfer von Steuergrundlagen in andere Länder). Der Aushöhlung der Steuergrundlage Vorschub zu leisten, ist die mittelfristige Grundvoraussetzung, um die steuerliche Belastung unseres Produktionssystems zu verringern.

Für die Besteuerung von Spareinlagen hat die Kommission eine Richtlinie vorgeschlagen, mit der wirtschaftliche Verzerrungen auf dem Binnenmarkt verringert werden sollen, die auf eine fehlende effektive Besteuerung bestimmter grenzüberschreitender Zinszahlungen innerhalb der Gemeinschaft zurückzuführen sind. Der Vorschlag basiert auf dem sogenannten "Koexistenz-Modell", das es den Mitgliedstaaten freistellt, entweder eine Quellensteuer von 20 % zu erheben oder anderen Mitgliedstaaten Informationen über Zinszahlungen an Gebietsfremde zuzuleiten. Dieser Vorschlag hat keinerlei Auswirkungen auf die derzeit für die Gebietsansässigen geltenden Steuersysteme.

Der Vorschlag einer gemeinsamen Steuerregelung für Zinsen und Lizenzgebühren folgt dem Neutralitätsgrundsatz zur Kapitalbesteuerung, der bereits in der Vergangenheit für Mutter- und Tochtergesellschaften Anwendung fand. In allen diesen Fällen kann die Quellensteuer zu unnötigen finanziellen Belastungen für Unternehmen führen und in einigen Fällen die Besteuerung sogar verdoppeln.

Im Zusammenhang mit der Prüfung der Unternehmensbesteuerung und der Bekämpfung des schädlichen Steuerwettbewerbs hat der Rat die Kommission aufgefordert, bis Mitte des Jahres 2000 eine Studie zur Unternehmensbesteuerung vorzulegen. Sie wird die unterschiedliche Höhe der Körperschaftssteuer in den einzelnen EU-Ländern zeigen und die wichtigsten Steuerregelungen beschreiben, die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten im Binnenmarkt blockieren können. Auf dieser Grundlage sollten die Auswirkungen auf den Standort von Geschäftstätigkeiten und die Ansiedlung von Investitionen bewertet werden. Anhand der Ergebnisse sollte es möglich sein, einerseits den Einfluß der Steuergrundlage auf die tatsächliche Höhe der Unternehmenssteuern festzustellen und andererseits Steuermaßnahmen vorzuschlagen, die zur Integration des Binnenmarktes und damit zur Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen beitragen können.

Die Zusammenarbeit der Verwaltungen spielt eine Schlüsselrolle in nichtdiskriminierenden und binnenmarktorientierten Steuersystemen. Der neue Kommissionsvorschlag betreffend die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Steuern, sieht auch die Einbeziehung der direkten Steuern vor. Dahinter steht als Hauptziel das Bemühen, die finanziellen Interessen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft zu schützen, wenn diese Interessen durch Betrug zunehmend gefährdet sind.

Darüber hinaus hat die Kommission die Funktion der Mehrwertsteuerkontrolle und der administrativen Zusammenarbeit gründlich überprüft; die Ergebnisse werden im Dritten Bericht über Artikel 14 (unter der Verordnung 218/1992) vorgelegt. Eine derartige Kontrolle ist für die Wettbewerbsfähigkeit und die (Steuer-) Neutralität des Binnenmarktes sowie für den Schutz des rechtmäßigen Handels unabdingbar.

Die Koordinierung der Steuerpolitik und der administrativen Zusammenarbeit im Steuerwesen muß vorrangig verstärkt werden. Dadurch werden beschäftigungsfördernde Steuerregelungen unterstützt und gleichzeitig Steuereinnahmen erhalten und die optimale Leistung des Binnenmarktes gesichert. In diesem Zusammenhang muß die Unternehmensbesteuerung eine zentrale Rolle spielen. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, in diesem Bereich vorrangig und mit Nachdruck nach kooperativen Lösungen zu suchen.

IV. DIE Wirtschaftsreform im Binnenmarkt für Dienstleistungen vorantreiben

Ein steigender Prozentsatz des BIP wird im Dienstleistungsbereich in der EU erwirtschaftet und doppelt so viele Menschen wie in Industrie und Landwirtschaft zusammen beschäftigt. Im vergangenen Jahrzehnt lagen die Zahlen für Wachstum und Beschäftigung im Dienstleistungssektor in fast allen Mitgliedstaaten über der gesamten Wirtschaftsleistung, so daß der Anteil der Dienstleistungen an der Gesamtwirtschaft in der gesamten EU gestiegen ist. Die Beschäftigungszahlen im Dienstleistungssektor in Europa liegen allerdings noch immer unter dem US-Niveau. Die Wirtschaftsleistung in bestimmten Schlüsselsektoren, wie beispielsweise Handel oder Finanzdienstleistungen, ist für die europäische Wirtschaft von großer Bedeutung. Dies erfordert eine aufmerksame Beobachtung der entsprechenden Märkte [11]. Die Integration und Öffnung der Dienstleistungsmärkte sowie die Verbesserung des Rechtsrahmens für bestimmte Dienstleistungstätigkeiten sind vorrangig voranzutreiben.

[11] Leider ist die analytische Arbeit durch fehlende statistische Informationen eingeschränkt. Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, um dieses Problem zu lösen.

A. Öffnung und Integration der Dienstleistungsmärkte

1. Die öffentliche Versorgung

Die fortschreitende Öffnung dieser Schlüsseldienstleistungen für den Wettbewerb erbringt bedeutende wirtschaftliche und soziale Dividenden. Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie 96/92 am 19. Februar 1999 wurde dieses Jahr zum Schlüsseljahr für die Liberalisierung der Strommärkte in den Mitgliedstaaten. Lediglich Frankreich und Luxemburg konnten die Frist nicht einhalten [12]. Darüber hinaus haben die meisten Mitgliedstaaten sich für die Alternativen in der Richtlinie entschieden, die den Markt so transparent und offen wie möglich machten. Die Mitgliedstaaten haben sich ehrgeizige Ziele für die Marktliberalisierung gesetzt in Form von Marktanteilen und Marktsegmenten, die sie für den Wettbewerb geöffnet haben. Das endgültige Ziel für die europäischen Energiemärkte besteht jedoch nicht nur in der Liberalisierung, sondern in der Schaffung eines europäischen Energiebinnenmarktes. Hier gibt es aber noch einige weitere Probleme. Der wirtschaftliche Nutzen der Liberalisierung ist bereits von den Unternehmen und Haushalten in einigen Ländern zu spüren. In Deutschland, Portugal, Frankreich, Belgien und Spanien beispielsweise sind die Strompreise (vor Steuern) für Haushalte und für die Industrie bereits vor der Öffnung des Sektors für den Wettbewerb gefallen (vgl. Tabellen 22a und b sowie Anhang C).

[12] Für Irland besteht ein Jahr und für Griechenland bestehen zwei Jahre Aufschub.

Im Telekommunikationssektor profitieren die Unternehmen seit dem 1. Januar 1998 von einem liberalisierten Markt. Der Marktanteil der etablierten Wirtschaftsteilnehmer sinkt angesichts neuer Marktteilnehmer und wachsenden Wettbewerbs; daraus ergibt sich ein Absinken der Verbraucherpreise (zwischen 1997 und 1999 sind die Kosten für Unternehmen um bis zu 25%, die für Haushalte um bis zu 40% gesunken.). Auch die Kosten für Zusammenschaltungen und Mietleitungen gehen zurück, auch wenn sie absolut gesehen im internationalen Vergleich immer noch zu hoch sind. Es sind zwar Fortschritte zu verzeichnen, doch der Fünfte Bericht über die Umsetzung des Reformpakets im Telekommunikationssektor [KOM (1999) 537] zeigt auch einige Problembereiche. Zu den wichtigsten gehören die unterschiedliche Effizienz nationaler Regulierungsbehörden, die minimale Harmonisierung gemeinschaftlicher Regelungen für Lizenzen und Zusammenschaltungen, schwacher Wettbewerb auf dem lokalen Zugangsmarkt und mögliche Zugangshemmnisse, die sich aus der Umsetzung der Rechtsvorschriften über Kostenrechnung und die Finanzierung der Universaldienstverpflichtungen ergeben (vgl. Tabellen 23a und b).

Die bisherigen Ergebnisse der Liberalisierung des Luftverkehrs sind positiv: Die Öffnung des Marktes ist zufriedenstellend, und es gibt jetzt mehr und größere Konkurrenten auf dem Markt. Die Anzahl der Luftfahrtunternehmen ist von 132 im Jahre 1993 auf 164 im Jahre 1998 gestiegen, wobei der Marktanteil etablierter nationaler Luftfahrtunternehmen ständig zurückgegangen ist und sich die Anzahl der Strecken, die von mehr als zwei Unternehmen bedient werden, seit 1992 verdreifacht hat (vgl. Tabellen 24a und b). In Form besserer Dienstleistungen zu niedrigeren Preisen profitieren die Verbraucher von der Liberalisierung. Die Entwicklung der Preisgestaltung ist jedoch nicht vollständig zufriedenstellend; es gibt zwar zunehmend mehr Sonderangebote, doch die verstärkte wettbewerbsorientierte Marktstruktur hat nicht immer zu deutlich reduzierten und vollständig flexiblen Preisen geführt. Die Mitteilung der Kommission über die europäische Luftfahrtindustrie [KOM(1999)182 endg.) zeigt, daß es nach wie vor große Unterschiede bei den Flugpreisen pro Kilometer in Europa gibt, und enthält aber auch Bedenken hinsichtlich der Tarife für bestimmte Strecken. Die Kommission hat ein spezielles Beobachtungsverfahren entwickelt, um die Tarifentwicklung zu verfolgen. Fehlende und teure Flughafeninfrastruktur sowie die Überfuellung des Luftraums sind die größten Hindernisse für eine Vertiefung des Wettbewerbs und haben negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Luftfahrtindustrie insgesamt. Aufgrund dieser Hindernisse können kleine und mittlere Fluglinien ihre Marktpositionen nicht schneller verbessern. Unterschiedliche Rechtspraktiken in den einzelnen Mitgliedstaaten bei der Zuteilung von Zeitnischen und anderen Bereichen wie den Bodendiensten behindern ebenfalls die Entwicklung vollständig wettbewerbsfähiger Märkte. Der Binnenmarkt für die Luftfahrt muß eine echte externe Dimension haben, damit die Verzerrung des Binnenmarktes, die von sogenannten "Open-skies-Abkommen" verursacht wird, abgeschafft werden kann.

Die Öffnung des Postsektors war schwierig. In der vom Rat angenommenen Richtlinie 97/67/EG wurden die Tarifierungsgrundsätze, der Rahmen für die Erbringung einer Universaldienstleistung sowie die Transparenz der Rechnungslegung festgeschrieben. Bis Ende Oktober 1999 hatten 8 Länder - Belgien, Dänemark, Griechenland, Finnland, Frankreich, Italien, Schweden und das Vereinigte Königreich - die EU-Richtlinie vollständig umgesetzt. Eine teilweise Umsetzung der Richtlinie fand in Deutschland, Österreich, den Niederlanden, Portugal und Spanien statt. Die Kommission überlegt, welche Schritte sie jetzt unternehmen sollte (vgl. Tabelle 25).

Die meisten dieser Prozesse haben bestimmte Gemeinsamkeiten:

- Die Abschaffung der herkömmlichen Strukturen für die Erbringung von Dienstleistungen erfordert häufig die Schaffung neuer Märkte, die in einem Umfeld mit vertikal integrierten Monopolisten nicht benötigt werden. In vielen Fällen ist dies aus technischen Gründen (z. B. bei der Stromerzeugung), aufgrund der Notwendigkeit, gemeinsame Netze für die Dienstleistungserbringung zu nutzen (z. B. Strom- und Telekommunikationsnetze, Luftverkehrskontrolle) beziehungsweise begrenzte Mittel zuteilen zu müssen (z. B. bei Flughäfen), eine schwierige Angelegenheit. Sie erfordert die Entwicklung neuer Marktstrukturen, um eine Verbindung herzustellen zwischen Dienstleistern und Verbrauchern und die Markttätigkeiten möglichst effizient zu organisieren.

- Ein zweites gemeinsames Merkmal besteht in der Existenz gewisser Engpässe in den einzelnen Prozessen (beispielsweise Vereinbarungen über den Netzwerkzugang im Telekommunikationssektor, Luftverkehrskontrolle oder die Zuteilung von Zeitnischen auf Flughäfen). Ursache für diese Probleme ist häufig die Existenz dominanter etablierter Marktteilnehmer, die strategisch wichtige Aktiva kontrollieren.

- Die dritte Gemeinsamkeit besteht darin, daß die Gewährleistung einer Universaldienstverpflichtung unerläßlich ist, um ein sozialverträgliches Marktergebnis zu erreichen. In einigen Fällen ist es sicherlich schwierig, Finanzierungsvereinbarungen zu erreichen, die den Wettbewerb erhalten und die Interessen aller Beteiligten wahren, es könnten aber sozialverträgliche Lösungen gefunden werden.

Die Mitgliedstaaten sollten die gemeinschaftlichen Vorschriften in den vier Bereichen, besonders aber im Stromsektor, annehmen und vollständig umsetzen. Die strikte Durchsetzung von Wettbewerbsregelungen und, sofern erforderlich, die Weiterentwicklung der Rechtsvorschriften wird einen tatsächlichen Wettbewerb auf den Märkten, die kürzlich für den Wettbewerb geöffnet wurden, sicherstellen. Dies ist immer dann unerläßlich, wenn Engpässe beziehungsweise die Bereitstellung von Universaldienstverpflichtungen etablierte Marktteilnehmer in eine privilegierte Wettbewerbssituation versetzen. Für spezielle Probleme, wie beispielsweise die Beobachtung der Tarife im Luftverkehr oder die Preisgestaltung für den Netzzugang im Telekommunikationssektor, müssen besondere Lösungen gefunden werden.

2. Finanzdienstleistungen

Die Finanzdienstleistungen in Europa ändern sich rasch und tiefgreifend. Im Bankwesen ist ein Prozeß der Konvergenz und strukturellen Anpassung im Gange, der noch lange nicht abgeschlossen ist. Ein aufgrund des technologischen Wandels erhöhter Wettbewerb, die Entwicklungen im Bereich der Regulierung, die Disintermediation und erst kürzlich die Einführung der gemeinsamen Währung beeinflussen die Struktur der Bilanzen und die Leistung des gesamten europäischen Bankensystems. Der steigende Wettbewerb für Spareinlagen auf den Anleihe- und Depositenmärkten hat die Rentabilität des traditionellen Privatkundengeschäfts verringert. Die Einnahmen aus zinsfreien Geschäften sind jedoch erheblich gestiegen. Der wachsende Wettbewerb auf den Euro-Wertpapiermärkten kann zu einer Reduzierung des Umfangs des Firmenkundengeschäftes führen (vgl. Anhang D).

Im Vergleich mit den USA, wo eine Reform der Rechtsvorschriften in der zweiten Hälfte der 90er Jahre den Wettbewerb und die Umstrukturierung des Bankensektors vorantrieb, ist die Rentabilität des europäischen Bankensektors gering (vgl. Tabelle 27). Neue Möglichkeiten zur Nutzung von Größen- und Umfangsvorteilen haben dazu geführt, daß sich die europäischen Banken zusammenschließen, was nicht unbedingt auf Kosten des Wettbewerbs gegangen ist. Zwischen Mitte und Ende der 90er Jahre hat sich die Anzahl der Fusionen im Bankensektor vervierfacht. Wertmäßig über 25% aller Fusionen und Übernahmen im ersten Halbjahr 1999 entfielen auf Finanzinstitute. Dabei ging es im wesentlichen um die inländische Konzentration und Umstrukturierung. Eine grenzüberschreitende Konzentration fand vorwiegend auf regionaler Ebene statt, insbesondere in den skandinavischen, Benelux- und Ländern der Iberischen Halbinsel. Vor allem die Banken waren bemüht, große nationale Gruppen zu gründen, die auf dem europäischen Markt konkurrieren können (vgl. Tabelle 28).

Der technische Fortschritt und die Tatsache, daß bestimmte Produkte verhältnismäßig einfach sind, erleichtern die Integration EU-weiter Privatkundenmärkte, die hohen Kosten für grenzüberschreitende Transaktionen behindern jedoch diesen Prozeß. Diese Kosten sind im wesentlichen auf die Unterentwicklung der Massenzahlungsverkehrssysteme in Europa zurückzuführen. Veränderungen auf Intra- und Interbank-Ebene sind notwendig, um vollständig integrierte Massenzahlungsverkehrssysteme für Bürger und Unternehmen zu schaffen. Die von der Kommission im Aktionsplan für die Finanzdienstleistungen 1999 geforderte gemeinsame Strategie von ESZB, EU-Institutionen, Mitgliedstaaten und dem privaten Sektor ist so dringend wie niemals zuvor, um dieses schon lange bestehende Problem zu lösen.

Der Markt für Versicherungsdienstleistungen ist charakterisiert durch eine langsame, aber schrittweise Integration und eine starke Tendenz zur Konzentration. Die Integration geht im Bereich der Lebensversicherungen relativ langsam voran aufgrund unterschiedlicher nationaler Besteuerungssysteme, die auch die Schaffung eines Binnenmarktes für Pensionsfonds behindern. Aus diesem Grund fordert der Aktionsplan für Finanzdienstleistungen eine bessere Koordinierung der Steuerregelungen, die auch Vorschriften für Zusatzrenten beinhalten. Daneben verlangt der Aktionsplan die Aufhebung überfluessiger nationaler Einschränkungen der Investitionstätigkeit von Pensionsfonds, um die Integration der europäischen Finanzmärkte zu beschleunigen.

Eine steigende Nachfrage nach finanziellen Aktiva, außer Staatsanleihen, stimuliert die Märkte für Gesellschaftsvermögen, und die europäischen Aktienmärkte sind noch erweiterungsfähig. Ihr Anteil an der Kapitalisierung der gesamten Aktienmärkte der Welt lag 1998 bei ca. 25%, das ist sehr viel niedriger als der Anteil der nordamerikanischen Börsen.

Die vollständige und rasche Umsetzung des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen ist zwingend erforderlich; dies gilt vor allem für folgende Punkte:

- Die Entwicklung von Massenzahlungsverkehrssystemen ist notwendig, um die Integration EU-weiter Märkte für Privatkundenbanken zu erleichtern;

- die Bankenaufsicht und -kontrolle sollte durch gemeinsame Normen für die Vorlage von Abschlüssen in der gesamten Union gestärkt werden;

- die Überarbeitung nationaler Verhaltenskodizes oder der Unternehmensführung, wie im Aktionsplan vorgesehen, sollte ebenfalls neue Wege aufzeigen;

- die bestehenden Regelungen sollten überprüft werden, damit die Überwachungsstrukturen an die neuen Marktrealitäten in den einzelnen Segmenten des Finanzdienstleistungssektors angepaßt werden können;

- die Kommission wird bis Mitte-2000 einen Richtlinienvorschlag über Pensionsfonds unterbreiten;

- schließlich könnten konvergente Regelungen, wie im Aktionsplan vorgeschlagen, die Integration europäischer Aktienbörsenmärkte erleichtern.

B. Den Rechtsrahmen für Dienstleistungstätigkeiten verbessern

1. E-Commerce

Der E-Commerce hat das Potential, in Sektoren mit bisher nichthandelbaren Gütern und für Firmen, die vorher an lokale Märkte gebunden waren, EU-weite Märkte zu schaffen, sofern die Bedingungen stimmen. Die Bereitstellung qualitativ hochwertiger Inhalte über das Netzwerk mit allen Vorteilen hinsichtlich Geschwindigkeit und Qualität im Vergleich zu herkömmlichen Verbreitungsmöglichkeiten wird voraussichtlich in großem Umfang zum Wachstum von handelbaren Online-Diensten beitragen.

Das Wachstum des E-Commerce hängt stark von den Wettbewerbsbedingungen im Informationstechnologie- und Telekommunikationssektor ab. Obwohl durch die Liberalisierung im Telekommunikationsbereich die Tarife erheblich reduziert wurden, sind die Kosten für Mietleitungen in einigen europäischen Ländern nach wie vor verhältnismäßig hoch. Bei den Lieferdiensten schwankt der Grad, in dem Informations- und Kommunikationstechnologien in den Unternehmen Einzug gehalten haben, zwischen den einzelnen Ländern und ist in KMU besonders niedrig. Verbunden mit einem hohen "Analphabetentum" im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien könnte dieser Umstand letztlich das Wachstum des E-Commerce in Europa einschränken.

In der Mitteilung über E-Commerce aus dem Jahre 1997 [KOM(97)157 endg.] wurde ausdrücklich auf die Notwendigkeit klarer, zuverlässiger und kohärenter Rechtsvorschriften hingewiesen, um eine Weiterentwicklung des E-Commerce zu ermöglichen und gleichzeitig die Ziele des öffentlichen Interesses, vor allem die der Verbraucher, zu sichern. Die Stärkung des Vertrauens der Verbraucher in das neue Medium wird für das Wachstum des E-Commerce von entscheidender Bedeutung sein. Darüber hinaus ist ein angemessener und wirksamer Rahmen für den Schutz der Rechte am geistigen Eigentum notwendig, um die Kreativität schützen und zu fördern.

Im November 1998 nahm die Kommission einen Richtlinienvorschlag [KOM(1998)586 endg.] über bestimmte rechtliche Aspekte des elektronischen Geschäftsverkehrs im Binnenmarkt an, in dem Rechtsvorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr vorgestellt wurden. Zu diesem Vorschlag einigte sich der Rat im Dezember 1999 auf einen gemeinsamen Standpunkt. Die Richtlinie erläutert die Anwendung der wichtigsten Binnenmarktgrundsätze (Herkunftslandprinzip und Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung) und sichert somit den freien Verkehr der Dienste der Informationsgesellschaft. Die in der Richtlinie festgelegten Grundsätze gelten für Finanzdienstleistungen und Kapitalmärkte, vorbehaltlich der äußerst begrenzten Zahl von Ausnahmen für den Schutz der Verbraucher, einschließlich der Anleger [13].

[13] Das Europäische Parlament bestätigte den dringenden Bedarf für diese Richtlinie und unterstützte sie in ihrer ersten Lesung. Ein geänderter Vorschlag wurde im August 1999 angenommen (KOM(1999)427 endg.]. Der Rat "Binnenmarkt" einigte sich am 7. Dezember 1999 auf einen gemeinsamen Standpunkt zu dieser Richtlinie.

Ein kohärenter Rechtsrahmen und wirksame grenzüberschreitende Rechtshilfe müssen durch effektive außergerichtliche grenzüberschreitende Rechtshilfesysteme ergänzt werden, die auf transparenten und anerkannten Verhaltenskodizes basieren, die für den Verbraucher leichter zugänglich sind. Die Verbraucher müssen in der Lage sein, Probleme mit Online-Anbietern kostengünstig und leicht zu lösen. Ein anerkanntes und vertrauenswürdiges Prüfungssystem, das auch die Gewährung von "Qualitätssiegeln" umfaßt und durch kostengünstige und wirksame außergerichtliche Mechanismen gestützt wird, würde das Vertrauen der Verbraucher stärken. Es ist nicht Aufgabe der Kommission, ein derartiges System zu schaffen oder zu verwalten, sie könnte jedoch Verbraucherverbände, die solche Systeme entwickeln, unterstützen.

Große Erfolge sind bereits bei der Schaffung eines umfassenden Rechtsrahmens für den E-Commerce im Binnenmarkt zu verzeichnen; so wurden bereits Richtlinien über Transparenz, den rechtlichen Schutz von Zugangsberechtigungsdiensten und über elektronische Signaturen erlassen.

Die Schaffung eines umfassenden Rahmens für den freien Verkehr der Dienste der Informationsgesellschaft innerhalb der EU erfordert die wirksame Anwendung der bereits erlassenen Richtlinien. Daneben muß der Rahmen dringend durch die endgültige Annahme der Richtlinie über bestimmte rechtliche Aspekte des elektronischen Geschäftsverkehrs und über E-Geld vervollständigt werden. Ferner sollte sich der Rat auf einen gemeinsamen Standpunkt zu den Richtlinienvorschlägen über den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum und den Fernabsatz (einschließlich des Datenschutzes bei Finanzdienstleistungen) einigen. Um das Vertrauen der Verbraucher zu stärken, ist eine integrierte Politik notwendig, die staatliche, wirtschaftliche und Vorschriften für den Verbraucherschutz vereinigt. Die Marktbedingungen in anderen Sektoren, wie beispielsweise im Telekommunikationssektor, die Auswirkungen auf den E-Commerce haben, müssen beobachtet werden. Ferner muß eine neue Strategie zur Lösung des Problems der indirekten Besteuerung im E-Commerce entwickelt werden.

2. Handel

Eine höhere Leistungsfähigkeit im Handel ist für die Leistung der Gütermärkte unerläßlich. Mehr Effizienz und Wettbewerb im Handel könnten zu niedrigeren Preisen und einer größeren Waren- und Dienstleistungsvielfalt für die Verbraucher führen. Derzeit bestehen auf diesem Sektor erhebliche Produktivitätsunterschiede zwischen den einzelnen Ländern. Ein stärkerer Wettbewerb und Rechtsreformen könnten seine Leistung verbessern. Einschränkungen im Hinblick auf die Ansiedlung großer Geschäfte im innerstädtischen Bereich und Beschränkungen der Öffnungszeiten sind zwei wichtige Regelungen, die den Wettbewerb im Handel behindern. Die jüngsten Fortschritte im Hinblick auf eine stärkere Liberalisierung der Geschäftszeiten wurden ausgeglichen durch eine restriktivere Einstellung gegenüber der Expansion großer Einzelhandelsgeschäfte.

Planungsvorschriften (einschließlich Planungsbeschränkungen im Innenstadtbereich) können zahlreiche Auswirkungen auf die Leistung des Einzelhandels haben. Sie verringern den potentiellen Nutzen großer Geschäfte für die Verbraucher und die Innovationseffekte, insbesondere die Entwicklung moderner Einzelhandelsformen. Länder mit strengen Vorschriften verzeichnen im allgemeinen weniger neue Geschäftseröffnungen (beispielsweise Italien). Es gibt offensichtlich eine steigende Tendenz, in traditionell liberaleren Ländern die Planungsvorschriften für den Einzelhandel zu verschärfen. Das führt dazu, daß in Ländern wie Deutschland und dem Vereinigten Königreich weniger große Geschäfte eröffnen (vgl. Tabelle 30).

Die Beschränkung der Öffnungszeiten schränkt die Verbraucher ein, schützt jedoch kleine von den Eigentümern betriebene Geschäfte, denen eine Ausweitung der Öffnungszeiten schwer fällt (vgl. Tabelle 29). Es ist jedoch eine allgemeine Tendenz zu lockeren Regelungen der Öffnungszeiten zu beobachten, da im steigenden Maße anerkannt wird, daß kurze Öffnungszeiten dem Nutzen der Verbraucher schaden und im Gegensatz zur allgemeinen Forderung nach flexiblen Arbeitszeiten stehen. Vor allem in Nordeuropa, in erster Linie in Dänemark, Österreich, den Niederlanden und Deutschland, wurden die Einschränkungen der Öffnungszeiten etwas gelockert. In steigendem Maße sind auch regionale oder lokale Behörden an Gesprächen zur Änderung der Öffnungszeiten beteiligt.

Die Behörden in den Mitgliedstaaten sollten Vorschriften aufheben, die Reformen im Handel im Wege stehen. Die Annahme und Umsetzung des Verordnungsvorschlages für die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 auf vertikale Vereinbarungen zwischen Herstellern und Händlern sollte positive Auswirkungen auf den Handel haben.

V. Schlussfolgerungen

1. Die EU sollte die derzeitigen günstigen ökonomischen Bedingungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit nutzen, indem sie Wirtschaftsreformen einführt, die mit dem wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt sowie anderen sozialen Zielen vereinbar sind.

Europa kann von einer langfristigen wirtschaftlichen Expansion profitieren, wenn auf der Grundlage der Vorteile der WWU Reformen eingeleitet werden, die Rahmenbedingungen schaffen für eine innovativere, dynamischere und leistungsfähigere Wirtschaft. Unsere Erfahrungen beim Aufbau des Binnenmarktes zeigen, daß Verbesserungen der Effizienz, der wirtschaftlichen Integration und des Wettbewerbs mit dem Aufholprozeß wirtschaftlichen Zusammenwachsens vereinbar sind, den der soziale Zusammenhalt erfordert; es ist möglich, die öffentlichen Versorgungsmärkte für den Wettbewerb zu öffnen und gleichzeitig erschwingliche Dienstleistungen für die Allgemeinheit bereitzustellen; die Belange der KMU, der Verbraucher und des Umweltschutzes können geschützt und durch den Reformprozeß oft sogar unterstützt werden. In der Vergangenheit ist es Europa immer dann gelungen, Wachstum und ökonomische Reformen mit einer Ausweitung der Produktion, mit höherem Wohlstand und besseren Lebensbedingungen zu verbinden, wenn die Fähigkeit und der Wille zur Veränderung wirklich vorhanden waren. Dies ist unerläßlich, um eine breite politische Unterstützung für eine Wirtschaftsreform zu finden.

Die Herausforderung für Europa besteht jetzt darin, die zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit notwendigen ökonomischen Reformen mit der Erhaltung eines hohen Beschäftigungsniveaus und der Stärkung des sozialen Zusammenhalts zu vereinbaren. Um diese drei Aufgaben aufeinander abzustimmen, müssen entsprechende politische Maßnahmen umgesetzt werden. Auf der Sondersitzung des Europäischen Rates in Lissabon am 23. und 24. Mai 2000 haben die Union und die Mitgliedstaaten die Gelegenheit, diese Fragen ausführlicher zu erörtern.

2. Die EU und die Mitgliedstaaten sollten die bestmöglichen Wettbewerbsbedingungen und Rechtsgrundlagen schaffen und alle Beteiligten zusammenbringen, um wirksame Lösungen für eine weitere Integration zu erörtern und zu finden.

Effiziente Märkte verlangen nach einer zuverlässigen und transparenten Rechtsgrundlage. Märkte stützen sich jedoch auch auf ungeschriebene Vereinbarungen und Praktiken, um die Geschäftskosten zwischen Lieferanten und Kunden zu senken. Sie stellen die tatsächliche "wirtschaftliche Infrastruktur" der Märkte dar und sind unerläßlich, damit die Märkte effizient funktionieren können. In einigen Fällen erfordert die Schaffung eines einheitlichen Marktes die Überprüfung bestehender Marktvereinbarungen, um sicher zu gehen, daß diese an die neuen geographischen Dimensionen angepaßt werden. Dies gilt sicherlich für die neuen Niederlassungs- und Zahlungssysteme im Bereich der Finanzdienstleistungen oder die Schaffung eines Binnenmarktes für Energie in Europa. In anderen Fällen, vor allem im elektronischen Geschäftsverkehr, sind völlig neue Regelungen nötig, um einen neuen Markt zu schaffen. In allen diesen Fällen sind Regeln erforderlich, doch auch zusätzliche Änderungen notwendig, um die ökonomische Infrastruktur der Märkte an die neuen Bedingungen eines Binnenmarktes anzupassen. Diese Änderungen können jedoch nur von der Industrie oder lokalen Stellen eingeführt werden, und der private Sektor muß die führende Rolle bei der Entwicklung neuer und effizienterer EU-weiter Marktstrukturen spielen. Die Wirtschaftsreformen müssen auf gesellschaftlicher Ebene beginnen. Nichtsdestoweniger hat auch der Staat in drei Bereichen eine große Rolle zu spielen:

i Wie die Erfahrungen in Bereichen wie der Telekommunikation oder der technischen Normung zeigen, hat die Gemeinschaft in ihrer Rolle als Katalysator für Veränderungen einen Vorteil, indem sie die betroffenen Kreise zusammenbringt, damit diese wirksame Lösungen zur Vertiefung der Integration diskutieren und finden. Die aktuelle Florenz-Initiative zur Entwicklung technischer Lösungen für die Integration der Strommärkte mit möglichst wenigen staatlichen Eingriffen ist in diesem Zusammenhang ein sehr gutes Beispiel.

ii Sowohl nationale als auch gemeinschaftliche Stellen müssen die geltenden Rechtsvorschriften überarbeiten, wenn es Hinweise gibt auf eine unangemessen starke Belastung aufgrund der Vorschriften oder übertriebene Transaktionskosten, die die Marktleistung beeinträchtigen. Der Staat muß versuchen, einfache, aber qualitativ hochwertige Rechtsvorschriften für Konsumenten, Produzenten und die Gesellschaft im Ganzen zu schaffen.

iii Der Staat muß ein hohes Wettbewerbsniveau sicherstellen, so daß die Marktkräfte effiziente Marktergebnisse erwirtschaften können, die die strukturellen Änderungen in Vorteile für die Verbraucher und eine verstärkte Wettbewerbsfähigkeit umsetzen können.

3. Die EU und die Mitgliedstaaten sollten die Binnenmarktpolitik und die länderspezifische mikroökonomische Politik nutzen, um die Wirtschaftsreformen und die Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen.

Um den notwendigen Strukturwandel unter strenger Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips herbeiführen zu können, ist im wesentlichen zweierlei nötig:

- Die Mitgliedstaaten sollten angemessene mikroökonomische Lösungen für ihre spezifischen strukturellen und wirtschaftlichen Probleme auf den Güter-, Kapital- und anderen Märkten finden. Ebenso wie es der Union gelungen ist, Zusammenhalt und Integration zu verbinden, sollten die Mitgliedstaaten versuchen, Reformen einzuleiten, die mit ihren eigenen sozialen Werten beziehungsweise wirtschaftlichen Merkmalen vereinbar sind.

- Wirtschaftsreformen erfordern die Stärkung des Binnenmarktes als Eckpfeiler der mikroökonomischen Politik in der EU. Die Einbeziehung mikroökonomischer Überlegungen in die Grundzüge der Wirtschaftspolitik sollte ergänzt werden durch zusätzliche Anreize zur wirtschaftlichen Integration, wie es die WWU erfordert.

4. Ein globales Umfeld der Marktöffnung wird Reformen der Rechtsvorschriften erleichtern.

Der potentielle Nutzen der Wirtschafts- und Rechtsreform in der EU wird noch größer sein, wenn die Reformen in einem Umfeld der Marktöffnung und Rechtsreform stattfinden; dies gilt insbesondere für bestimmte Dienstleistungssektoren. In Bereichen, wie beispielsweise im Luftverkehr, im E-Commerce oder bei den Finanzdienstleistungen verlangt die Globalisierung des Wettbewerbs nach einer Anpassung der Rechtsvorschriften auf globaler Ebene. Europa könnte den Aufschwung, den es aufgrund der deutlichen Öffnung zum Welthandel und für Investitionen erfahren hat, nutzen, um eine Öffnung bestimmter derzeit noch sehr stark regulierter Weltmärkte zu fördern, beispielsweise in den Finanzdienstleistungen. Länder, die der Union beitreten wollen, müssen mit den Wirtschaftsreformen in der EU Schritt halten und ihre Marktstrukturen anpassen, damit ihre Wirtschaften von der Erweiterung in vollem Umfang profitieren können.

Wirtschaftsreform: Bericht über die Funktionsweise der gemeinschaftlichen Güter- und Kapitalmärkte

Von der Kommission nach Aufforderung durch den Europäischen Rat von Cardiff vorgelegt

Statistischer Anhang

BewertunG der ALLGeMEINeN Leistung des MARKTS Marktleistung: integration spielt weiterhin eine leitende Rolle bei der Verbesserung der Marktleistung Wirtschaftliche Integration: Kapitalmärkte bleiben weiterhin in der Integration hinter Produktmärkte: Handel und ausländische Investitionen

Schaubild 1 - Entwicklung EU BIP und Warenaustausch

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Quelle: COMEXT Datenback- Eurostat

Tabelle 1 - Relative Bedeutung des Handels bei der Herstellung und bei den Diensten

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Quelle: COMEXT und CRONOS Datenbanken- Eurostat

Tabelle 2 - Entwicklung von innergemeinschaftlichen Dienstleistungshandel als % des BIPs (1992-1997) - im Vergleich mit der Herstellung 1997

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Quelle: COMEXT und CRONOS-Datenbanken - Eurostat

Tabelle 3 - Ausländische direkte Investitionsfluesse in der EU (Millionen Euro)

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Quelle: Eurostat

Tabelle 4 - Fusionen und Akquisitionen

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* ersten neun Monate

Quelle : M&A Datenbank

Kapitalmärkte

Tabelle 5 - Anteil heimischer Portfeuilles, die in ausländische Beteiligungen investiert werden

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1 1996 und 1990-96 für Spanien

Quelle: OECD finanzielle Abrechnungsstatistiken

Tabelle 6.a - "Home bias" in Verbrauchsbewegungen - Verbrauchswachstum

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Quelle: Ameco

Tabelle 6.b - "Home bias" in Verbrauchsbewegungen - Leistungsanstieg

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Quelle: Ameco

Tabelle 7 - Gesamte Aktienemissionen (Börseneinführung und Zweitemissionen) (Millionen EUR)

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1 mit Ausnahme von Spanien

Quelle: Internationale Vereinigung Europäischer Börsen

Tabelle 8 - Kapitalindizes der gesamteuropäischen und nationalen Terminbörsen

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1) DJ Euro Stoxx 50 und DJ Stoxx 50

2) einschließlich DAX odd lot

Quelle: Deutsche Börse

Tabelle 9 - Internationale Wertpapieremissionen

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1 Drei Quartale 1999

Quelle: Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, Quartalschrift, November 1999

Um wirtschaftliche Leistung zu verbessern ist es nötig, Innovation und Kreativität zu pflegen

Tabelle 10 - EU technologische Leistungsindikatoren

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BAFE= Brutto Ausgaben Forschung und Entwicklung

Quelle : STI, OECD und Eurostat, Innovationserhebung der Gemeinschaft, Statistiken in Fokus.

Marktleistung: die Auswirkung der Integration auf den sozialen Zusammenhalt und Verbraucher

Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

Schaubild 2 - Produktion und Handelsspezialisierung: 1988 bis 1998 - (Anteil der größten fünf Sektoren)

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Quelle: WIFO (SBS und COMEXT)

Schaubild 3 - geographische Konzentration von Produktion und Ausfuhren

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Quelle: WIFO (SBS und COMEXT).

Die Auswirkung von Integration auf Verbraucherpreise

Tabelle 11 - Tendenzen der Preisstreuung 1985-1998 (mittlere Abweichung einschließlich Steuer )

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Quelle : 1985-1997, EUROSTAT; 1998, Schätzungen der GD Binnenmarkt

Tabelle 12 - Preisstreuung in der EU15: ausführliche sektorale Spaltung 1990-1998 Breite Kategorien (Variationskoeffizient)

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Tabelle 13 - Preisstreuung in der EU15: ausführliche sektorale Spaltung 1990- Details auf Produktniveau (Variationskoeffizient)

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Quelle : 1990-1997, EUROSTAT; 1998, Schätzungen der GD Binnenmarkt

Tabelle 14 - EU15 Geschätzte Preisstreuung nach Steuern, 1990-97 (Variationskoeffizient)

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Quelle: Eurostat und GD ECFIN

Tabelle 15 - Preisstreuung in 6 Ländern (Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, die Niederlande) mit relativ stabilen bilateralen Wechselkursen (Variationskoeffizient)

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Quelle : 1990-1997, EUROSTAT; 1998, Schätzungen der GD Binnenmarkt

DIE BEOBACHTUNG HORIZONTALER BEREICHE

Tabelle 16 -Von der OECD berechnete Indikatoren für die Wirtschaftsregulierung in 1998

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Quelle : OECD - "Cross-Country Regulation Patterns and their Implications for Sectoral Performance: A Progress Report" - ECO/CPE/WP1(99)16) - 1 Oktober 1999.

DIE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE unternehmen VERBESSERN Unternehmertum und Vereinfachung der Rechtsvorschriften

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Schaubild 4 - Frist für die Eintragung von Unternehmen

Quelle : Logotech study ("International comparison of the formal requirements and administrative procedures required for the formation of SMEs - 1997) und Europäische Kommission

Schaubild 5 - Gesamtanzahl von Verfahren für die Eintragung von Unternehmen

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Quelle: Logotech study ("International comparison of the formal requirements and administrative procedures required for the formation of SMEs - 1997) und Europäische Kommission

Noch bestehende technische Handelshemmnisse

Schaubild 6 - Entwicklung im innergemeinschaftlichen Handel (EU12) in der Herstellung und in dem vom neuen Ansatz erfaßten Handel

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Quelle: COMEXT

Schaubild 7 - Anteil von innergemeinschaftlichem EU12 Gewerbehandel, der vom neuen Ansatz, der ausführlichen Harmonisierung und dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung erfasst wird

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Quelle: COMEXT

Schaubild 8 - Produkte, die von der Richtlinie über die elekromagnetische Verträgmischkeit betroffen sind, Handelsentwicklung (1991=100)

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Quelle: COMEXT

DIE FUNKTIONSWEISE DER MÄRKTE VERBESSERN

Staatliche Beihilfen

Schaubild 9 - Gesamtniveau der staatlichen Beihilfen als ein Prozentsatz des BIP

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Quelle: Europäische Kommission - GD Wettbewerb

Schaubild 10 - Horizontale staatliche Beihilfen als ein Prozentsatz des BIP

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Quelle: Europäische Kommission - GD Wettbewerb

Tabelle 11 - Sektorbezogene staatliche Beihilfen als ein Prozentsatz des BIP

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Quelle: Europäische Kommission - GD Wettbewerb

Schaubild 12 - Staatliche Beihilfen für regionale Zwecke

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Quelle: Europäische Kommission - GD Wettbewerb

Schaubild 13 - Regionale Einkommensungleichheiten in den Mitgliedstaaten unter der Gebrauch regionaler staatlicher Beihilfen - 1996

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Quelle: Europäische Kommission - GD Wettbewerb

Schaubild 14 - Gesamt EU staatliche Beihilfen, getrennt nach Ziel (% des Gesamtbetrages)

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Quelle: Europäische Kommission - GD Wettbewerb

Tabelle 17 - Staatliche Ad-hoc-Beihilfen bei der Herstellung, bei Finanzdienst-leistungen und im Luftverkehr

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* Beihilfen in Deutschland gegeben durch die Treuhandanstalt (THA) oder die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS)

Quelle: Europäische Kommission - GD Wettbewerb

Tabelle 17a - Staatliche Ad-hoc Beihilfe und Treuhandbeihilfen, verliehen in den Sektoren der Herstellung, Finanzdienstleistungen und des Luftverkehrs in den Mitgliedstaaten - jährliche Durchschnitte 1993-1995 und 1995-1997

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Quelle: Europäische Kommission - GD Wettbewerb

Verbesserung des Funktionierens der Märkten Das öffentliche Beschaffungswesen

Schaubild 15 - EU-Tendenzen

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Quelle: Generaldirektion der Europäischen Kommission für den Binnenmarkt

Tabelle 18 - Gesamtsumme des öffentlichen Auftragswesens (EUR Milliarden)

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Tabelle 19 - Gesamtwert der Ausschreibungen, die im Amtsblatt veröffentlicht werden, ( EURMrd.)

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Tabelle 20 - Anzahl der veröffentlichten Auswahlverfahren

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Quelle : Generaldirektion der Europäischen Kommission für den Binnenmarkt

Tabelle 21 - Anzahl der veröffentlichten Vergabestellen

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Quelle : Generaldirektion der Europäischen Kommission für den Binnenmarkt

DIE WIRTSCHAFTSREFORM IM BINNENMARKT FÜR DIENSTLEISTUNGEN VORANTREIBEN - ÖFFNUNG UND INTEGRATION DER DIENSTLEISTUNGSMÄRKTE - Die öffentliche Versorgung

Tabelle 22.a - Telekommunikations - Umsetzung von Harmonisierungsrichtlinien und Universaldienstverpflichtung

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Quelle: Fünfter Bericht über die Umsetzung des Reformspakets für den Telekommunikationssektor

Tabelle 22.b - Telekommunikation: Marktstruktur und Leistung

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Tabelle 22.b - Telekommunikation: Marktstruktur und Leistung (Inh..)

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Tabelle 23.a - Richtlinie 96/92/EG: Zusammenfassung der ordnungspolitischen Position der Mitgliedstaaten und der zukünftigen Marktstruktur

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Quelle : Generaldirektion der Europäischen Kommission für Energie

ZDN = Zugang Dritter zu dem Netz

ÜTD= Übertragungsdienst

Tabelle 23.b - Strommärkte : Preise von Verbrauchertypen 1996-1999

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Quelle: Eurostat

Tabelle 23.b: Strommärkte : Preise von Verbrauchertypen 1996-1999 (Inh.)

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Quelle: Eurostat

Tabelle 24.a - Passagierluftverkehr: Marktstruktur

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Quelle: Generaldirektion der Europäischen Kommission für Verkehr

Tabelle 24.b - Marktleistung - durchschnittlicher Tarif von Hauptstadtflughäfen - Juli 1997

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Quelle : Generaldirektion der Europäischen Kommission für Verkehr

Tabelle 25 - Postdienste

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

* Italien 1997 ** Dänemark Vollzeitsäquivalenten der Erwerbstätigen *** Italien und Portugal Priorität

Quelle : Generaldirektion der Europäischen Kommission für den Binnenmarkt

Finanzdienstleistungen

Tabelle 26 - 5 Firmen Konzentration in großen Ländern (1998)

D // 39.10

E // 58.32

F // 47.63

I // 58.17

UK // 54.67

EU // 13.05

Japan // 36.37

US // 30.83

Quelle: City University und London Economics Studie mit IBCA Daten

Tabelle 27 - Die Rentabilität des europäischen Banksektors (% von Gesamtanlagegütern) 1991-1998

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Quelle: City University und London Economics Studie mit IBCA Daten

Tabelle 28 - Fusion im Bankwesen über EU-Länder

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Quelle: City University und London Economics mit Daten von Thompson Securities Data.

DEN RECHTSRAHMEN FÜR DIENSTLEISTUNGSTÄTIGKEITEN VERBESSERN Handel

Tabelle 29 - Die Beschränkungen der Öffnungszeiten

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Quelle: Instituto de Empresa - "Los Horarios comerciales en la Union Europea" - 1999

Tabelle 30 - Konstruktion von Verbrachermärkten und Supermärkten

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Quelle: Pellegrini - "Regulation and the Retail Trade" - Mimeo

Tabelle 31 - Struktur und Produktivität von Einzelhandelsverteilung in der EU

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(1): Mit Ausnahme von Instandsetzung persönlicher Waren und Haushaltswaren

Quelle : EUROSTAT

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