Entschließung zu der Mitteilung der Kommission "Die Europäische Union und die Raumfahrt: Förderung von Anwendungen, Märkten und industrieller Wettbewerbsfähigkeit" (KOM(96)0617 C4-0042/97)
Amtsblatt Nr. C 034 vom 02/02/1998 S. 0027
A4-0384/97 Entschließung zu der Mitteilung der Kommission "Die Europäische Union und die Raumfahrt: Förderung von Anwendungen, Märkten und industrieller Wettbewerbsfähigkeit" (KOM(96)0617 - C4-0042/97) Das Europäische Parlament, - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission (KOM(96)0617 - C4-0042/97), - unter Hinweis auf seine Entschließungen: . vom 25. April 1979 zur Beteiligung der Gemeinschaft an der Weltraumforschung ((ABl. C 127 vom 21.05.1979, S. 42.)), . vom 17. September 1981 zur europäischen Weltraumpolitik ((ABl. C 260 vom 12.10.1981, S. 102.)), . vom 17. Juni 1987 zur europäischen Weltraumpolitik ((ABl. C 190 vom 20.07.1987, S. 78.)), . vom 22. Oktober 1991 zur europäischen Weltraumpolitik ((ABl. C 305 vom 25.11.1991, S. 26.)), . vom 6. Mai 1994 zur Europäischen Gemeinschaft und zur Raumfahrt ((ABl. C 205 vom 25.07.1994, S. 467.)), - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Forschung, technologische Entwicklung und Energie sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik (A4-0384/97), A. in der Erwägung, daß die Unabhängigkeit des Zugangs zum Weltraum und seiner Nutzung, die Koordinierung der Weltraumtätigkeiten, die Förderung der Effizienz und der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Raumfahrtindustrie sowie die Unterstützung der Forschung und der technologischen Entwicklung in diesem Bereich die Ziele waren, auf die sich die europäische Weltraumpolitik seit Ende der 70er Jahre konzentrierte, B. in der Erwägung, daß es Europa trotz der Komplexität jedes dieser spezifischen Sektoren sowie eines recht bescheidenen öffentlichen Finanzierungsvolumens, das weit hinter demjenigen seiner Hauptkonkurrenten zurückblieb, gelungen ist, durch beträchtliche Kooperationsanstrengungen eine bedeutende Aktivität im Raumfahrtbereich zu entwickeln, in dem die erhebliche kommerzielle Marktausweitung nicht über den Rückgang der öffentlichen Investitionen hinwegtäuschen darf, die für die Entwicklung dieses Sektors erforderlich sind, um den technologischen Fortschritt und die Fortsetzung der Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erforschung des Weltraums und der Kenntnis des Universums zu gewährleisten, C. in der Erwägung, daß - beim derzeitigen Stand der Verträge - die Ausgaben für militärische Forschung und Entwicklung ausschließlich eine Angelegenheit der Mitgliedstaaten sind, von der die Europäische Union mit Recht ausgeschlossen ist, D. in der Erwägung, daß die relative Bedeutung des Raumfahrtsektors auf beiden Seiten des Atlantiks sehr unterschiedlich ist, zumal wenn man die Zahl der in der Raumfahrtindustrie beschäftigten Personen - 200.000 in den Vereinigten Staaten, 39.000 in Europa - oder den auf dem kommerziellen Markt realisierten Umsatz - 7% gegenüber 38% in Europa - miteinander vergleicht, wobei Raumfahrttätigkeiten, die in Europa als kommerziell betrachtet werden, in den Vereinigten Staaten weiterhin durch öffentliche Aufträge finanziert werden, E. in der Erwägung, daß die im wirtschaftlichen und politischen Kontext zu beobachtenden Tendenzen, nämlich der Übergang zur globalen Informationsgesellschaft, die Öffnung des internationalen Marktes für neue Konkurrenten und die neuen geopolitischen Parameter für das Wachstum dieses Sektors eine Neuausrichtung der europäischen Weltraumpolitik zur Folge haben müssen, F. in der Erwägung, daß die Kommission in ihre Charta der Informationsgesellschaft und der Telekommunikation ein spezifisches Ziel aufnehmen sollte, das europäische Initiativen und Projekte vorsieht, bei denen Nutzerorganisationen in den Staaten Mittel- und Osteuropas und den Drittstaaten des Mittelmeerraums an der Definition und Entwicklung neuer Satellitenanwendungen mitwirken, durch die gemeinsame Probleme in Angriff genommen und die Bereiche Entwicklung, Bildung und kultureller Austausch gefördert werden, G. in der Erwägung, daß die Kommission bezueglich der Faktoren, die einen direkten Einfluß auf die Weltraumpolitik der Union besitzen, ein positives Konzept verfolgt, das insbesondere folgendes betrifft: die Einbeziehung der Raumfahrt in die Sektoren der Telekommunikation, der Satellitennavigation und der weltraumgestützten Erdbeobachtung, die allmähliche Umstrukturierung der europäischen Industrie angesichts der Konzentration der amerikanischen Konzerne, die Aufgaben der ESA oder die Rolle der Forschung und Entwicklung der Gemeinschaft, H. in der Erwägung, daß die für die Entwicklung der Industrie erforderlichen Investitionen bisweilen Merkmale von öffentlichen Investitionen aufweisen, deren Nutzeffekt schwer abschätzbar ist, weil es sich um strategische Entwicklungen oder um Beiträge zu gemeinnützigen Diensten handelt, bisweilen aber auch Merkmale von Risikokapital mit langen Amortisierungsfristen, 1. stellt fest, daß die Kommission in ihrer Mitteilung sowohl seine obengenannte Entschließung vom 6. Mai 1994 als auch die Ergebnisse des Raumfahrtforums vom 6. und 7. November 1995 bestätigt; 2. betont die Dringlichkeit einer Neugestaltung der Politik der Europäischen Union im Bereich der Raumfahrt, damit die gesamten strategischen und kommerziellen Aspekte der Raumfahrtaktivitäten berücksichtigt werden, sowie einer Wiederankurbelung der Investitionen, damit Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der Industrien dieses Sektors gewährleistet und die Rückstände in bestimmten Bereichen aufgeholt werden können; 3. befürchtet, daß eine allzu optimistische Einschätzung des Ausmasses und der Geschwindigkeit der zeitlichen Entwicklung des Marktes für kommerzielle Anwendungen oder der gemeinnützigen Dienste dazu führen kann, daß der erforderliche Anteil der öffentlichen Finanzierung, insbesondere im Bereich der Forschung und Entwicklung, unterschätzt wird, bevor die Existenz eines offenen und ausgewogenen Marktes diese Aufgabe übernimmt, wobei dessen Errichtung noch durchgreifende Maßnahmen der Kommission erfordert, insbesondere was den Zugang europäischer Produkte und Dienstleistungen des Raumfahrtsektors zu den Märkten der Drittländer auf der Grundlage des Prinzips der Gegenseitigkeit anbelangt; 4. unterstreicht die Notwendigkeit einer europäischen Politik zur Förderung der Verwendung von Daten der Erdbeobachtung durch die Bereitstellung von Infrastrukturen und Diensten, die der Privatsektor nicht finanzieren kann, und die auch folgende Aufgaben einbeziehen muß: den Schutz von Menschen und Gütern vor Klimaänderungen, drohenden Gefahren, Naturkatastrophen sowie vor durch Menschen verursachten Katastrophen, die erforderliche Schlichtung von Konflikten bezueglich des Zugangs zu natürlichen Ressourcen und die Durchführung der Politiken der Union, insbesondere in den Bereichen der Raumordnung, der Landwirtschaft und der Fischerei, der Verkehrspolitik, der Betrugsbekämpfung sowie der legislativen Aspekte und der Ausbildung zur Verwendung der neuen Instrumente; 5. betont die Notwendigkeit, die technologischen und finanziellen Kapazitäten im Bereich der zivilen Raumfahrt, insbesondere im Bereich der satellitengestützten Erdbeobachtung, auszuweiten, wobei davon auszugehen ist, daß der Privatsektor nicht alle europäischen Infrastrukturen finanzieren kann, die notwendig sind, um den Erfordernissen der Autonomie und der Unabhängigkeit beim Zugang zu und der Verarbeitung von Informationen gerecht zu werden; 6. ist der Auffassung, daß die europäische Raumfahrtindustrie entschieden den Weg einer Konzentration beschreiten muß, die es ihr ermöglicht, durch eine Präferenz für die europäische Industrie zur Deckung des Bedarfs der Union mit den amerikanischen Herstellern zu konkurrieren, damit diese wie ihre Konkurrenten über einen echten Binnenmarkt verfügt; 7. betont die Notwendigkeit, die Raumfahrt als Gesamtkomplex zu betrachten, indem in die auf europäischer Ebene durchzuführenden Maßnahmen die wissenschaftlichen Aspekte und die Aspekte der bemannten Raumfahrt einbezogen werden, ohne sich nur auf die kommerziellen Anwendungen zu beschränken, wie dies aus dem Bericht der "High-Level Group" und aus der Mitteilung der Kommission hervorgeht; 8. billigt jedoch die Aufmerksamkeit, die der Unterstützung der kommerziellen Aktivitäten gewidmet wird, insbesondere den Trägersystemen, die für ihre umfangreichen Investitionen in die spitzentechnologische Forschung, welche zur Wahrung ihrer langfristigen Wettbewerbsfähigkeit wesentlich sind, öffentliche Finanzmittel benötigen; 9. verweist auf die verbindende Rolle, die die Raumfahrt bei der Durchführung einer im wesentlichen öffentlichen internationalen Zusammenarbeit spielt, die durch eine Synergie der industriellen Kapazitäten und der Programme für Forschung und technologische Entwicklung im Rahmen von Grossprojekten wie der Internationalen Weltraumstation und der grossen wissenschaftlichen Experimente (HUBBLE, ISO, CASINI usw.) gekennzeichnet ist; 10. hält es für unerläßlich, daß im Fünften Rahmenprogramm umfangreiche Mittel für die Weltraumforschung durch zielgerichtete Aktionen, die die Informationsgesellschaft, die Erdbeobachtung und die Navigation betreffen, bereitgestellt werden, und empfiehlt die Einführung einer spezifischen Aktion, durch die eine Koordinierung und eine Synergie zwischen den verschiedenen Tätigkeiten und den wissenschaftlichen und technischen Programmen der ESA gewährleistet wird, macht jedoch deutlich, daß das Fünfte Rahmenprogramm auf keinen Fall für die Finanzierung rein militärischer Forschung und Entwicklung eingesetzt werden darf; 11. schlägt im besonderen vor, in das Fünfte Rahmenprogramm in Zusammenarbeit mit der ESA auszuführende Forschungsarbeiten bezueglich der Verwendung von Solarbatterien im Weltraum aufzunehmen; 12. ermutigt die Kommission, zusammen mit der ESA Aktionsprogramme durchzuführen, die darauf abzielen, die Erfolge des europäischen Raumfahrtsektors der Entwicklung der Regionen, in denen sich diese Aktivitäten abspielen, vermehrt zugute kommen zu lassen; 13. fordert die Kommission auf, bei der Festlegung der Orientierungen der europäischen Weltraumpolitik der Verstärkung des technischen und wirtschaftlichen Potentials der Industrie besondere Aufmerksamkeit zu widmen, und zwar durch Maßnahmen, die einerseits die innovativen Anwendungen im Zusammenhang mit der bemannten Raumfahrt und den grossen technologischen Programmen und andererseits die technischen und kommerziellen Anwendungen für die Massenmärkte (Telekommunikation) und die grossen Dienstbereiche (Navigation) fördern; 14. billigt die Erwähnung der Pilot- und Demonstrationsvorhaben unter den Aktionen, die die Europäische Union durchführen sollte, und fordert, daß in diesem Zusammenhang der Bau von modularen Demonstrationsplattformen zur Förderung der durch die Industrien der Union entwickelten Raumfahrtausrüstungen in Erwägung gezogen wird; 15. empfiehlt, daß - zusätzlich zu dem ESA-Ministerratstreffen - in den Arbeitsplan des Rates für die nahe Zukunft eine Tagung des Europäischen Rates aufgenommen wird, die speziell einer europäischen Raumfahrtpolitik gewidmet ist; 16. ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, die privaten und öffentlichen Investitionen in Schlüsselbereichen wie der Satellitenindustrie und der Trägerindustrie zu fördern und dabei gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit Firmen aus Drittländern den kleinen Einwegträgern besondere Aufmerksamkeit zu widmen; 17. ist der Auffassung, daß die Kommission die ESA auffordern sollte, das Wettbewerbsrisiko zu untersuchen, das der europäischen Raumfahrtindustrie durch das Fehlen eines europäischen Forschungsprogramms für RLV (Reusable Launch Vehicle) entsteht; 18. empfiehlt der Kommission, mit der Unterstützung der ESA einen Entwurf für eine internationale Regelung zur Überwachung, Kontrolle und Beseitigung der Umweltbelastung durch Weltraumtrümmer auszuarbeiten; 19. fordert die Kommission auf, die Bemühungen zur Standardisierung und Koordinierung der europäischen Satellitennavigationssysteme zum Erfolg zu führen, um dadurch in Erwartung eines weltweiten Systems zu einem autonomen und integrierten europäischen Navigationssystem zu gelangen und die Zusammenarbeit mit den mittel- und osteuropäischen Ländern sowie mit den Drittländern des Mittelmeerraums zu fördern; 20. fordert die Mitgliedstaaten, die nicht der ESA angehören, auf, dieser beizutreten, damit der europäische Charakter dieser Organisation verstärkt werden kann; 21. fordert die Kommission auf, die Kenntnis der und die Werbung für die europäischen Programme bei den grossen Partnern und potentiellen Kunden wie Indien, China, Rußland, Afrika zu fördern und einen ausgewogenen Dialog mit Japan und den Vereinigten Staaten über die Standardisierung und die Zusammenschaltung der grossen Systeme einzurichten; 22. begrüsst die Annahme des Aktionsprogramms zur Satellitenkommunikation durch den Rat und vertritt die Auffassung, daß dessen rasche Durchführung für die Wettbewerbsfähigkeit der mit dieser Tätigkeit befassten europäischen Industrien von wesentlicher Bedeutung ist; betont im besonderen die Bedeutung der im Aktionsprogramm vorgesehenen F& E- Aktionen, wie z.B. die Forschungsvorhaben bezueglich der nächsten Generationen der Telekommunikationssatelliten; 23. ist der Auffassung, daß die Kommission und die ESA die weltraumbezogene Fachausbildung im Rahmen elementarer weltraumbezogener Projekte - "seed space projects" (Mikrosatelliten, "get-away-special") - zugunsten von Schülern der Höheren Schulen und von Hochschulstudenten finanziell fördern sollten; 24. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und dem Rat zu übermitteln.