Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Grünbuch über 'Allgemeine und berufliche Bildung - Forschung: Hindernisse für die grenzüberschreitende Mobilität'"
Amtsblatt Nr. C 133 vom 28/04/1997 S. 0042
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Grünbuch über 'Allgemeine und berufliche Bildung - Forschung: Hindernisse für die grenzüberschreitende Mobilität`" (97/C 133/15) Die Kommission beschloß am 7. Oktober 1996, den Wirtschafts- und Sozialausschuß gemäß Artikel 198 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu dem "Grünbuch über 'Allgemeine und berufliche Bildung - Forschung: Hindernisse für die grenzüberschreitende Mobilität`" zu ersuchen. Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Sozial- und Familienfragen, Bildungswesen und Kultur nahm ihre Stellungnahme am 13. Februar 1997 an. Berichterstatter war Herr Rodríguez García Caro. Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 343. Plenartagung (Sitzung vom 26. Februar 1997) mit 83 gegen 3 Stimmen bei 5 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme. 1. Einleitung 1.1. Die Erfahrung aus den einzelnen Phasen der Gemeinschaftsprogramme in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Forschung hat gezeigt, daß die in den Artikeln 126, 127 und 130 g des EG-Vertrags deklarierten Grundsätze durch vielfältige Hindernisse, die den Unionsbürgern bei der Ausübung beruflicher Tätigkeiten in anderen Mitgliedstaaten im Wege stehen, erheblich beeinträchtigt werden. 1.2. Es steht außer Frage, daß sich Waren, Kapital und Dienstleistungen innerhalb der Gemeinschaftsgrenzen sehr viel leichter bewegen können als die Bürger selbst, denen grundsätzlich alle Vorteile zuteil werden sollten, die sich aus dem in Artikel 2 des EG-Vertrags verankerten Auftrag ergeben. 1.3. Die Unionsbürgerschaft spricht gemäß Artikel 8 a EGV jedem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates das Recht zu, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten. Gleichwohl wird dieses fundamentale Recht des einzelnen durch eine Reihe von Nachteilen und Schwierigkeiten beschränkt, die die Mobilität derjenigen behindern, die Zugang zu den Ausbildungsmöglichkeiten jenseits der Grenzen ihres Herkunftslandes haben möchten. Schließlich ist dies ein anschauliches Beispiel dafür, wie langsam die sozialen Errungenschaften in der Gemeinschaft Fuß fassen. 1.4. Die Gemeinschaftsprogramme in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Forschung sind die Programme, die die Mobilität der Bürger zwischen verschiedenen Staaten in besonderem Maße fördern. Deshalb treten bei ihnen auch die Hindernisse besonders deutlich zu Tage, die den Unionsbürgern bei der Wahrnehmung ihres Rechts auf Bewegungs- und Aufenthaltsfreiheit innerhalb der Gemeinschaft im Wege stehen. 1.5. Die Kommission hat den verständlichen Wunsch, den Unionsbürgern die besten Ansätze für die Lösung der Mobilitätsprobleme innerhalb der Binnengrenzen anzubieten und legt dementsprechend dieses Dokument als Grundlage für eine eingehende Diskussion vor, in der die Probleme ebenso wie die Möglichkeiten zur Beseitigung der Hindernisse aufgezeigt werden sollen, die die Bürger in ihrer Freizügigkeit zu Bildungszwecken einschränken. In diesem Zusammenhang sollte betont werden, daß es wenig Sinn hat, Probleme aufzuzeigen und entsprechende Lösungsvorschläge zu unterbreiten, wenn keine wirkliche Bereitschaft zu entschlossenem Handel besteht, indem mit Hilfe geeigneter Maßnahmen und ggf. entsprechender Anpassung der Rechtsvorschriften eine Änderung der Ausgangssituation herbeigeführt wird. Es ist Sache des Rates und der Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten zuverlässige Lösungskonzepte umzusetzen. Die Europaverdrossenheit der Bürger kann nur überwunden werden, wenn diese davon überzeugt werden können, daß ihre Alltagsbedingungen und Zukunftsperspektiven bessere Chancen in einem starken und gefestigten Europa haben, in dem die menschlichen und sozialen Werte - ganz im Sinne und nach Maßgabe des Unionsvertrag - im Vordergrund stehen. 2. Das Grünbuch 2.1. Das vorliegende Kommissionsdokument gibt einen Überblick über das bisher Erreichte, die Hindernisse und denkbaren Lösungsansätze auf der Grundlage der von der Kommission im Laufe der verschiedenen und zahlreichen Gemeinschaftsprogramme in den Bereichen Bildung, Berufsbildung und Forschung gesammelten Erfahrung. Dieses Dokument, das keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, fordert die sozialen Akteure auf, nicht nur einen institutionellen Standpunkt vorzutragen, sondern auch einen Beitrag zu den Aktionslinien zur Beseitigung der erkannten und aus sozioökonomischer Sicht in der Europäischen Union erkennbaren Hindernisse zu leisten. 2.2. Im ersten Teil des Grünbuchs werden zahlreiche Vorteile der Mobilität zum Zwecke der Bildung, Aus- oder Weiterbildung und Forschung dargelegt, die der Ausschuß anerkennt. Bei dieser Art des Ortswechsels wird ein erhebliches Maß an Kenntnissen und Erfahrungen erworben, die die Qualifikation der künftigen oder gegenwärtigen Berufstätigen verbessern und somit zur Steigerung der Beschäftigungschancen in der Gemeinschaft beitragen. 2.3. Im zweiten Teil des Grünbuchs werden die Hindernisse klar und anschaulich aufgelistet, die die Verfasser des Dokuments unter Berücksichtigung der im Rahmen der Programme gesammelten Erfahrungen für vorrangig hielten. Die im Grünbuch dargelegten Probleme lassen sich in drei Kerngruppen untergliedern: 2.3.1. Verwaltungsrechtliche Hindernisse: - Aufenthaltsrecht; - Anerkennung, Zertifizierung und Validation von Studien; - Territorialprinzip bei einzelstaatlichen Stipendien; - administrative Probleme und Schwierigkeiten aufgrund der Organisation der Bildungseinrichtungen im Herkunftsland der Studenten und Schüler. 2.3.2. Sozioökonomische Hindernisse: - unterschiedliche Besteuerung in den Mitgliedstaaten; - soziale Sicherheit. 2.3.3. Praktische Hindernisse: - sprachliche und kulturelle Schwierigkeiten; - fehlende Informationen über das Aufnahmeland; - fehlende Aufnahmeunternehmen für junge Auszubildene; - Lebensbedingungen im Gastland. 2.4. Schließlich bietet das Grünbuch eine ganze Palette von Maßnahmen zur Lösung der einzelnen, im Dokument skizzierten Probleme. Diese sogenannten Aktionslinien würden eine Reihe von rechtlichen Maßnahmen nach sich ziehen - von der tatsächlichen Durchsetzung geltender und bislang noch nicht umgesetzter Richtlinien seitens der Mitgliedstaaten, über Empfehlungen, die unter Wahrung der einzelstaatlichen Souveränität die Hervorhebung von Leitlinien zur Beseitigung der Hindernisse für die Bürger ermöglichen, bis hin zur Einführung neuer Rechtsinstrumente zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten untereinander. 3. Bemerkungen 3.1. Allgemeine Bemerkungen 3.1.1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß begrüßt die Initiativen, die einen kritischen Blick auf die Art und Weise erkennen lassen, in der der europäische Integrationsprozeß abläuft. In dem Kommissionsdokument werden die im Verlauf dieses Prozesses angehäuften Lücken und Mängel unmißverständlich aufgezeigt, vor allem jene, die den Bürger unmittelbar betreffen. Es ist gut und nützlich, daß diejenigen, die das europäische Boot lenken, über den nötigen sozialen Spürsinn verfügen, um das Ziel eines wirklich freien Personenverkehrs anzusteuern und jedwedes rechtliche oder bürokratische Hindernis aus dem Wege zu räumen. Ebensowenig dürfen die Mitgliedstaaten unter Verweis auf ihre Souveränität den Bürger in seinen Möglichkeiten einschränken, innerhalb der Gemeinschaftsgrenzen die für ihn jeweils angemessenste Bildungs- und Ausbildungsform in Anspruch zu nehmen. Der Ausschuß begrüßt diese Initiative in der Überzeugung, daß sie zur Schaffung der nötigen Voraussetzungen für eine bessere Koordinierung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten beitragen und dadurch eine allmähliche Beseitigung der Hindernisse erfolgen kann, die den Bürger in seiner Mobilität innerhalb der Union behindern. 3.1.2. Die rein technischen Aspekte der Vertragsbestimmungen wurden effizienter umgesetzt als die "menschlichen" Aspekte, so daß im Laufe der Zeit ein Regelwerk entstanden ist, mit dem sich Waren innerhalb der Binnengrenzen leichter bewegen können als Personen. Nach Ansicht des Ausschusses muß ein politischer Kompromiß erzielt werden, der dem Europa der Bürger tatsächlich zu mehr Gestalt verhilft. 3.1.3. Strategisch betrachtet ist es sinnvoll, daß - nachdem die Gemeinschaftsprogramme auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Forschung bestimmte Entwicklungsstufen durchlaufen und einer beträchtlichen Anzahl von Bürgern zu Mobilität verholfen haben - in der Gemeinschaft unbedingt Lösungsansätze für die bei der grenzüberschreitenden Mobilität aufgetretenen Probleme erarbeitet werden. Der Ausschuß äußert die Hoffnung und den Wunsch, daß die nun in Angriff genommenen Arbeiten in ein Dokument münden, das als Grundlage zur Beseitigung der bestehenden Hindernisse dienen kann. In diesem Zusammenhang verweist der Ausschuß auf seine am 10. Juli 1996 verabschiedete Stellungnahme zum "Weißbuch zur allgemeinen und beruflichen Bildung - Lehren und Lernen: Auf dem Weg zur kognitiven Gesellschaft". Darin wird die Mobilität als Grundprinzip der lebenslangen Aus- und Weiterbildung deklariert. 3.1.4. Der Ausschuß möchte insbesondere die Aspekte des Kommissionsdokuments im Zusammenhang mit den Staatsbürgern aus Drittländern betonen, die rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sind. Diese Bürger sind zusätzlichen Schwierigkeiten ausgesetzt, die zu den andauernden und ständigen Schwierigkeiten der Staatsbürger der Mitgliedstaaten hinzukommen. Dementsprechend sollte jedwede Maßnahme zur Integration dieser Bürger insbesondere mit dem Ziel gefördert und gewahrt werden, die Bemühungen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in der Union zu unterstützen. Aus diesem Grund werden ausdrücklich sämtliche Maßnahmen befürwortet, die im Rahmen der Aktionslinie 6 zur Verbesserung der Situation dieser Bürger im Bildungsbereich ergriffen werden. 3.1.5. Im Interesse einer effizienteren Nutzung der Ressourcen und Anstrengungen sollte die Kommission weitestgehend versuchen, Doppelarbeit bei der Prüfung und Untersuchung der Hindernisse zu vermeiden, auf die die Unionsbürger hinsichtlich ihrer Freizügigkeit innerhalb der Binnengrenzen stoßen. Vor diesem Hintergrund wäre ein Gleichlauf zwischen der Arbeitsgruppe, die von der Kommission unter Leitung von Frau Veil zur Untersuchung der Hindernisse für den freien Verkehr der Arbeitnehmer und Personen im allgemeinen eingesetzt wurde, und den Sachverständigengruppen wünschenswert gewesen, die die Kommission zur Erarbeitung von Lösungskonzepten für die grenzüberschreitende Mobilität der Ausbilder und Auszubildenden einsetzen wird. In beiden Gruppen ist die Anwesenheit von Vertretern der Wirtschafts- und Sozialpartner unverzichtbar, da die Arbeitswelt durch die Unternehmen, Arbeitnehmer und sonstigen wirtschaftlichen und sozialen Tätigkeiten bei jeglicher Art der Mobilität im Rahmen der Programme zur allgemeinen und beruflichen Bildung und Forschung ein allgegenwärtiger Faktor ist. Schließlich kommt der Ausschuß zu der Feststellung, daß das Grünbuch "Allgemeine und berufliche Bildung - Forschung: Hindernisse für die grenzüberschreitende Mobilität" ein weiteres Kapitel jenes anderen umfassenden Grünbuchs darstellt, das sämtliche Hindernisse für die Mobilität umfaßt, auf die die Unionsbürger unabhängig vom Grund ihres Ortswechsels stoßen. 3.1.6. Vor dem Hintergrund der obigen Bemerkungen ist die Fachgruppe der Ansicht, daß der Wirtschafts- und Sozialausschuß als beratende Institution der Gemeinschaft zur Vertretung der wirtschaftlichen und sozialen Akteure ein geeigneter Gesprächspartner ist, um die Bildungserfordernisse zu ermitteln, die die Jugendlichen und Arbeitslosen auf dem Arbeitsmarkt erfuellen müssen. Der Begriff Jugendlicher wird in den einzelnen Gemeinschaftsprogrammen vollkommen unterschiedlich definiert. Nach Ansicht des Ausschusses ist diese Diskrepanz Ursache für die Beeinträchtigung der Mobilität in der Praxis. Er schlägt dementsprechend vor, den Begriff "Jugendlicher" umfassender zu definieren. Das vorrangige Ziel der Bildung auf ihren verschiedenen Stufen ist es, die Jugendlichen für die Herausforderungen des Marktes zu rüsten. Dementsprechend leisten die Gemeinschaftsprogramme für die allgemeine und berufliche Bildung und Forschung einen erheblichen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels. Aus diesem Grund muß der Ausschuß als rechtmäßiger Vertreter der wirtschaftlichen und sozialen Akteure unmittelbar in die Beratungen miteinbezogen werden, im Rahmen derer die Endfassung des vorliegenden Dokuments erarbeitet werden soll. Denn einige Lösungsvorschläge könnten sich nicht nur unmittelbar auf die künftigen Arbeitnehmer der europäischen Unternehmen, sondern auch auf die derzeitigen Arbeitnehmer und Unternehmen in der Gemeinschaft auswirken. 3.1.7. Es ist unumgänglich, Lösungen für die Probleme zu finden, die die Mobilität derjenigen behindern, die sich für den Eintritt in den Arbeitsmarkt rüsten. In Zeiten, in denen die Beschäftigung ein seltenes und schwer zugängliches Gut ist, muß jeder Versuch protektionistischen Handelns seitens der EU-Mitgliedstaaten zum Schutz des nationalen Arbeitsmarktes aktiv bekämpft werden. Hierbei könnte es sich um ein im Grünbuch nicht berücksichtigtes Problem handeln, dem diejenigen, die an Programmen zur Förderung der Bildung auf Gemeinschaftsebene teilnehmen, am Ende ihrer Ausbildung ausgesetzt sein können. In diesem Zusammenhang stellt der Ausschuß ferner fest, daß in vielen Mitgliedstaaten einige, wenn nicht sogar alle Stellen im Staatsdienst den eigenen Staatsbürgern vorbehalten werden. Der Ausschuß ist der Auffassung, daß der öffentliche Sektor unionsweit für sämtliche Unionsbürger zugänglich sein muß. Nach Ansicht des Ausschusses muß die Kommission nachdrücklich auf diesen Aspekt hinweisen, damit er in der Endfassung des Dokuments berücksichtigt wird. 3.2. Besondere Bemerkungen 3.2.1. Das Grünbuch räumt ein, daß einige Richtlinien, die der Beseitigung mobilitätshemmender Elemente förderlich sind, in den Mitgliedstaaten nicht vollständig zur Anwendung gebracht wurden. Daher müssen die Mitgliedstaaten in aller Entschlossenheit zur Beseitigung der Hemmnisse beitragen, die die Mobilität ihrer Bürger innerhalb der Binnengrenzen einschränken. Die Regierungen der Mitgliedstaaten müssen unverzüglich das rechtliche Regelwerk der Gemeinschaft umsetzen, das das tägliche Leben der Bürger erleichtert. Des weiteren macht der Ausschuß erneut darauf aufmerksam, daß unbedingt ein Status für Wissenschaftler mit Gemeinschaftsstipendien erarbeitet werden muß, durch den die grundsätzlichen steuerrechtlichen und sozialen Schwierigkeiten behoben werden, die der zwischenstaatlichen Mobilität im Wege stehen. Der Ausschuß hat die Kommission mehrfach zur Vorlage eines entsprechenden Vorschlags aufgefordert, mit dem die Mobilität im Bildungsbereich auf allen Ebenen - d.h. Hochschulen und Unternehmen - erleichtert wird. An dieser Stelle wird noch einmal mit Nachdruck auf die Notwendigkeit eines solchen Statusentwurfs hingewiesen. 3.2.2. Bevor irgendein Gemeinschaftsprogramm auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Forschung gestartet wird, müßten in Voruntersuchungen unbedingt erst einmal die Schwierigkeiten analysiert werden, die sich zwar nicht aus dem Programm selbst ergeben, aber die an diesen Programmen teilnehmenden Personen betreffen könnten. Die Bürger, die eine Teilnahme an einem der genannten Programme in Betracht ziehen, müssen im Vorfeld über diese Schwierigkeiten unterrichtet werden. Die Informationen über diese Programme müssen im Falle grenzüberschreitender Ortswechsel auch spezifische Angaben über die Schwierigkeiten enthalten, die die potentiellen Bewerber während und nach ihrer Ausbildungstätigkeit antreffen werden. Darüber hinaus sollten diese Informationen spezifische Lösungen enthalten, die den ortswechselnden Teilnehmern für den Einzelfall an die Hand gegeben werden können. Daher wird vorgeschlagen, in die Aktionslinie 9 zur Verbesserung der verfügbaren Informationen die Vorgabe aufzunehmen, daß alle diese Gemeinschaftsprogramme einen spezifischen Hinweis auf die Schwierigkeiten enthalten sollten, auf die die Teilnehmer während und nach der Ausbildungstätigkeit stoßen können sowie entsprechende Lösungsvorschläge. In diesem Zusammenhang dürfen keinesfalls die zusätzlichen Schwierigkeiten außer acht gelassen werden, auf die - neben den allgemeinen Schwierigkeiten für alle Bürger - insbesondere körper- oder geistigbehinderte Personen stoßen können, wenn sie sich aus Gründen der Aus- oder Weiterbildung in einen anderen Mitgliedstaat begeben. Nach Ansicht des Ausschusses sollte die Endfassung des Grünbuchs einen entsprechenden Hinweis enthalten. 3.2.3. Ganz allgemein sollte nicht nur die Information in den Mitgliedstaaten gewährleistet werden, sondern es sollte auch geprüft werden, wie reibungslos der Informationsfluß für die Bürger ist. Ein jeder hat Anspruch auf Kenntnis des Angebots und der bestehenden Möglichkeiten. Die Kommission ist verpflichtet sicherzustellen, daß die Verbreitung dieser Informationen nicht auf bestimmte Kreise oder die gewöhnlichen Kanäle, in denen die Informationen seitens der Gemeinschaft normalerweise fließen, beschränkt bleibt. Ein europäisches Bewußtsein wird nur schwer zu erreichen sein, wenn es nicht gelingt, sämtliche Akteure der Bereiche Bildung, Gesellschaft und Unternehmertum in den Mitgliedstaaten über diese breite Palette an grenzüberschreitenden Ausbildungsmöglichkeiten zu unterrichten. Es müssen mit Hilfe aller der Gesellschaft zur Verfügung stehenden Multimedia-Möglichkeiten funktionstüchtige Informationsnetze errichtet werden, an die sämtliche Bildungsstätten und Unternehmen der Union angeschlossen sind. Im Rahmen der Aktionslinie 9 sollte ein systematisches Informationsnetz für den Bürger geschaffen werden, das über alle Ausbildungsmöglichkeiten innerhalb der Gemeinschaft unterrichtet. 3.2.4. Die erste Barriere, die es zu überwinden gilt, um Zugang zu den Ausbildungsmöglichkeiten jenseits der Grenzen des Herkunftslandes zu haben, ist sprachlicher Natur. Niemand kann sich zu Bildungs-, Ausbildungs- oder akademischen Zwecken im allgemeinen in ein anderes Land begeben, wenn er nicht über gewisse Kenntnisse der Sprache des Aufnahmelandes verfügt. Das Erlernen anderer Gemeinschaftssprachen ist bereits in den ersten Schuljahren unverzichtbar. Der Ausschuß hat sich zu diesem Thema mehrfach geäußert und mit Nachdruck auf die Notwendigkeit hingewiesen, sämtliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sprachkenntnisse in der Union und ihrer Verwendung seitens der Bürger zu fördern, zu steigern und auszubauen. In diesem Sinne ist unbedingt auf die Stellungnahmen zum "Grünbuch zur Europäischen Dimension des Bildungswesens", zum Vorschlag für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates über das gemeinschaftliche Aktionsprogramm SOKRATES, zum Programm LEONARDO und unlängst zum "Weißbuch zur allgemeinen und beruflichen Bildung - Lehren und Lernen: Auf dem Weg zur kognitiven Gesellschaft" zu verweisen. Aus diesem Grund sollte erneut der Standpunkt bekräftigt werden, den der Ausschuß zum Thema Sprache in sämtlichen Stellungnahmen vertritt, die er zu den einzelnen Programmen auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung und Forschung ausarbeiten sollte. Seines Erachtens sollte jede Maßnahme der Kommission und des Rates unterstützt werden, mit denen das Lehren und Lernen der Gemeinschaftssprachen gefördert und erleichtert wird. Dies kommt langfristig nicht nur einer Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten der europäischen Bürger zugute, sondern bringt diese auch stärker mit der kulturellen Vielfalt Europas in Kontakt und fördert zudem die Mobilität. 3.2.5. Die Lernförderungsprogramme für Jugendliche und Erwachsene sind sinnlos, wenn nicht gleichzeitig an die Zukunft gedacht wird. Die Anstrengungen müssen sich auf den Nachwuchs konzentrieren, indem der Spracherwerb von Gemeinschaftssprachen in sämtlichen Schuleinrichtungen der Gemeinschaft gefördert wird und die zu erlernenden Sprachen von den Schülern weitestgehend selbst gewählt werden können. Vor diesem Hintergrund sollte unter Wahrung der nationalen Zuständigkeit für das Bildungswesen in die Aktionslinie 8 aufgenommen werden, daß die Mitgliedstaaten einen Konsens erzielen, auf deren Grundlage die nationalen Bildungssysteme dazu verpflichtet wären, in den Lehrplänen das Erlernen von mindestens zwei Gemeinschaftssprachen im Rahmen einer angemessenen Anzahl von Unterrichtsstunden festzuschreiben, um ein effizientes und niveauvolles Lernen zu ermöglichen. Des weiteren müßte zur Ergänzung des Sprachunterrichts in den Schulen ein umfassenderes Schüleraustauschprogramm auf die Beine gestellt werden. Ebenso sollte der Spracherwerb bei Erwachsenen gefördert werden, die bislang nicht die Möglichkeit zum Erlernen anderer Gemeinschaftssprachen gehabt haben. Diese Bürger könnten im Rahmen einer Weiterbildung an den Programmen zum Spracherwerb und zur Sprachvertiefung teilnehmen. 3.2.6. Es wäre sinnvoll, nicht nur den Erwerb von Gemeinschaftssprachen in der Schule zu erleichtern, sondern gleichzeitig auch den Schülern die Möglichkeit zu bieten, Kenntnisse auf Gebieten zu erwerben, die dem europäischen Aufbauwerk und der europäischen Integration dienlich sind -als langfristiges Bemühen um Beseitigung der im Vergleich zu den im Grünbuch genannten weniger sicht- und spürbaren Hindernisse als die stärker mit den individuellen und kollektiven Verhaltensweisen als mit den Hemmnissen im Zuge unterschiedlicher nationaler Rechtsvorschriften zusammenhängen. Die kulturellen Unterschiede, der religiöse Glauben, die Denkweise, die Hautfarbe, die Ethnie usw. und all das, was uns von den Staatsangehörigen des Aufnahmelandes unterscheidet, kann zu einem Problem werden, das nicht im Grünbuch berücksichtigt wird, von den politischen Bewegungen mit fremdenfeindlicher Tendenz indes geschickt eingesetzt wird, um die Bevölkerung zur Ablehnung der "Eindringlinge" anzustacheln. Glücklicherweise sind derartige Verhaltensweisen in unseren Breiten nicht vorherrschend. Das beste Mittel allerdings, um diese Tendenzen im Keim zu ersticken, besteht darin, die Kenntnis der anderen, ihrer Kultur, ihres Glaubens und der Gemeinsamkeiten zu fördern. Eine neue, in Betracht zu ziehende Aktionslinie bestuende darin, gemeinschaftsweit in allen Schulen ein spezifisches Fach einzuführen, das die vorgenannten Grundgedanken aufgreift und für sämtliche Schüler in der Gemeinschaft einheitlich wäre. 3.2.7. Die Validation und Anerkennung der in einem anderen als dem Herkunftsland verfolgten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen muß auch weiterhin ein Kernziel der Gemeinschaft sein, um den Arbeitnehmern und Arbeitslosen den Zugang zu Unternehmen sämtlicher Mitgliedstaaten sicherzustellen. Dieses Prinzip muß auch für die Berufsbildung und alle nicht geregelten Bildungsgänge gelten. Der Binnenmarkt und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer dürfen nicht durch Hemmnisse behindert werden, die die berufliche Qualifikation der Arbeitnehmer aus verwaltungsrechtlichen Gründen in bezug auf ihre Diplome und Zeugnisse in Frage stellen. In diesem Zusammenhang sollte unbedingt der Beitrag des CEDEFOP im Bereich der Berufsbildung und der Anerkennung der Qualifikationen berücksichtigt werden. Ferner sollte die Bedeutung des NARIC-Netzes unterstrichen werden. Rat und Kommission müssen weiterhin auf die Beseitigung der Hindernisse drängen, die der Anerkennung und Validation von Diplomen und Zeugnissen im Wege stehen. Erforderlichenfalls müssen sie die im Vertrag vorgesehenen Instrumente zur Anwendung bringen, damit die Mitgliedstaaten die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften einhalten. 3.2.8. Im Hinblick auf eine größere soziale Gerechtigkeit ist es unumgänglich, daß unverzüglich und prioritär all die Maßnahmen ergriffen werden, die erforderlich sind, damit die am stärksten Benachteiligten in den Genuß der im Grünbuch aufgelisteten Gemeinschaftsprogramme kommen können. Mittellose Jugendliche und Arbeitslose mit niedrigem oder gar keinem sozialen Schutz können, den Aussagen des Dokuments zufolge, bei der Teilnahme an diesen Programmen die größten Schwierigkeiten haben. Wenn das Europa der Bürger voran gebracht werden soll, dann müssen die Grundfesten der Solidarität und des gleichberechtigten Zugangs zu den Möglichkeiten, die die Gesellschaft gemeinschaftsweit bietet, konsolidiert werden. Die einheitliche Verteilung der Hilfen zur Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität stellt eine eklatante Ungerechtigkeit dar, wenn die sozioökonomischen Bedingungen des Empfängers nicht berücksichtigt werden. Dementsprechend sollte in der Aktionslinie 7 vorgesehen werden, daß die Höhe der in den Programmen festgesetzten Beihilfen von der finanzielle Situation des Empfängers oder der Familie abhängig gemacht wird, in der er lebt, und zwar unter Berücksichtigung der in den einzelnen Mitgliedstaaten geltenden Regelungen für Ausbildungsbeihilfen. Dementsprechend müßten die Programme eine Staffelung der genannten Beihilfen vorsehen, die in größerem Maße den Personen mit bescheidenen finanziellen Möglichkeiten zugute kommen würden. Brüssel, den 26. Februar 1997. Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialausschusses Tom JENKINS