42008X0610(01)


Titel und Fundstelle

Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zum Arbeitsplan im Kulturbereich 2008-2010

 ABl. C 143 vom 10.6.2008, S. 9–16 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

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Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zum Arbeitsplan im Kulturbereich 2008-2010

(2008/C 143/06)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —

1. Unter Hinweis auf die Ziele, die sich die Europäische Gemeinschaft in Artikel 151 des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft im Kulturbereich gesetzt hat.

2. In Anerkennung der Tatsache, dass der erste Arbeitsplan des Rates im Kulturbereich 2002-2004 ein wichtiger Schritt in Richtung auf besser strukturierte Arbeitsverfahren war und dass durch den zweiten Arbeitsplan im Kulturbereich 2005-2006, der bis Ende 2007 verlängert wurde, das Streben nach einem praktischen, gezielten und ergebnisorientierten Ansatz weiter verstärkt worden ist.

3. Gestützt auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Mai 2007 über eine europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung [1], die einen wichtigen Schritt zur weiteren Entwicklung der Zusammenarbeit im Kulturbereich sowie zur Verbesserung der Kohärenz und Öffentlichkeitswirksamkeit der europäischen Tätigkeit in diesem Bereich darstellt.

4. Gestützt auf die Entschließung des Rates vom 16. November 2007 zu einer europäischen Kulturagenda [2], in der die Schwerpunktbereiche für den Zeitraum 2008-2010 im Rahmen der strategischen Ziele der Europäischen Kulturagenda gebilligt werden.

5. Angesichts der Einführung der offenen Koordinierungsmethode durch die Entschließung des Rates vom 16. November 2007 als allgemeine neue Form der Zusammenarbeit im Kulturbereich mit der ein flexibler, unverbindlicher Rahmen geschaffen und der Austausch bewährter Praktiken gefördert wird.

6. Gestützt auf die in der oben genannten Entschließung des Rates festgelegten fünf Schwerpunktbereiche, die bei der Festlegung der politischen Prioritäten für den Zeitraum 2008-2010 zugrunde gelegt werden sollten, und unter uneingeschränkter Achtung der Vorrechte der Europäischen Kommission —

KOMMEN ÜBEREIN:

- in den einzelnen Schwerpunktbereichen die in Anhang I aufgeführten Maßnahmen fortzuführen, wobei diese überarbeitet werden können, um sie besser auf konkrete Ergebnisse auszurichten,

- auf der Grundlage der in den Anhängen I und II festgelegten Grundsätze und Mandate Arbeitsgruppen, bestehend aus Experten der Mitgliedstaaten, zu bilden und deren Arbeit zu verfolgen,

- jeden Vorsitz zu ersuchen, auf den Ergebnissen des Arbeitsplans aufzubauen und über dessen Umsetzung Bericht zu erstatten,

- die Mitgliedstaaten und die Kommission zu ersuchen, regelmäßig die Beteiligten bezüglich der Durchführung des Arbeitsplans zu konsultieren, damit die Relevanz und die Sichtbarkeit der Maßnahmen gewährleistet sind,

- die Kommission zu ersuchen, in Absprache mit den Mitgliedstaaten und auf der Grundlage ihrer freiwilligen Beiträge einen Halbzeitbericht und einen Abschlussbericht über die Entwicklungen im Rahmen des Arbeitsplans vorzulegen.

BEGRÜSSEN:

die Absicht der Kommission, die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Durchführung des Arbeitsplans gemäß Anhang I zu unterstützen.

[1] Dok. 9496/07 + ADD 1.

[2] ABl. C 287 vom 29.11.2007, S. 1.

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ANHANG I

ARBEITSPLAN IM KULTURBEREICH 2008-2010

Priorität 1: Verbesserung der Bedingungen für die Mobilität von Künstlern und sonstigen Kulturschaffenden

Initiativen | Zeitplan | Ziele |

Mitgliedstaaten: | | |

Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Mobilität von Künstlern und sonstigen Kulturschaffenden, bestehend aus Experten der Mitgliedstaaten [1] | März 2008 bis Ende 2010 (ca. 3 Sitzungen pro Jahr) | Diese Arbeitsgruppe, sie sich insbesondere auf die Mobilität von Künstlern und sonstigen Kulturschaffenden, u. a. auf dem Gebiet der darstellenden Künste, konzentrieren wird, wird sich mit den folgenden Bereichen befassen, Bericht erstatten und gegebenenfalls Empfehlungen abgeben (ihre Arbeit wird u. a. die Anerkennung bewährter Praktiken sowie die Unterbreitung von Vorschlägen für Initiativen zur Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten oder auf EG-Ebene und für Elemente der Methodik zur Fortschrittsbeurteilung umfassen): Auflistung der in den einzelnen Mitgliedstaaten bestehenden Praktiken, damit Wege zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Mobilität und der damit verbundenen Verwaltungsverfahren vorgeschlagen werden können,Vorschläge für Lösungen auf nationaler und Gemeinschaftsebene zur Aufnahme der Mobilität (innerhalb und außerhalb Europas) in die Berufsausbildungspläne für Künstler und Kulturschaffende,Gewährleistung der Sammlung von und des Zugangs zu sachdienlichen Informationen über die Mobilitätsbedingungen in Europa (steuerliche und soziale Bedingungen, Einreise- und Aufenthaltsbedingungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten),Ausbau der Mechanismen zur Unterstützung der Mobilität auf regionaler, nationaler und Gemeinschaftsebene und Gewährleistung ihrer Komplementarität |

Kommission: | | |

Studie über die Mobilität von Kulturschaffenden in Europa | Oktober 2008 | Bereitstellung einer Übersicht und einer Typologie der in den EU-Mitgliedstaaten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene bestehenden Mobilitätsregelungen für Kulturschaffende; Analyse ihrer Wirkung und Effizienz sowie möglicher Defizite; Empfehlungen für eine bessere Unterstützung der Mobilität auf EU-Ebene. |

Durchführbarkeitsstudie für eine umfassende Regelung für ein europaweites System zur Information über die Mobilität im Kultursektor | Phase I (Zwischenbericht: Auflistung der bestehenden Regelungen), Oktober 2008 Phase II (Abschlussbericht: Empfehlungen), Ende 2008 | Bereitstellung einer Übersicht über die bestehenden Regelungen zur Information über die rechtlichen, regulativen und finanziellen Aspekte der Mobilität auf nationaler Ebene und diesbezügliche Verfahrensfragen, Analyse möglicher Defizite und Unterbreitung von Empfehlungen für ein umfassendes Informationssystem auf europäischer Ebene |

Priorität 2: Förderung des Zugangs zur Kultur, insbesondere durch die Verbreitung des kulturellen Erbes und die Förderung der Mehrsprachigkeit, der Digitalisierung, des Kulturtourismus, von Synergien mit der Bildung, insbesondere der Kunsterziehung, sowie einer größeren Mobilität von Kunstsammlungen

Initiativen | Zeitplan | Ziele |

Mobilität von Kunstsammlungen

Mitgliedstaaten: | | |

Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Mobilität von Kunstsammlungen und zu den Tätigkeiten von Museen, bestehend aus Experten der Mitgliedstaaten [2] | Juni 2008 bis Ende 2010 (2 bis 3 Sitzungen pro Jahr) | Gestützt auf die Arbeit der sechs Gruppen, die im Rahmen des Aktionsplans der EU zur Förderung der Mobilität von Museumssammlungen und einheitlichen Verleihregelungen [3] eingesetzt worden sind, wird sich diese Arbeitsgruppe mit den folgenden Bereichen befassen, Bericht erstatten und gegebenenfalls Empfehlungen abgeben (ihre Arbeit wird u. a. die Anerkennung bewährter Praktiken sowie die Unterbreitung von Vorschlägen für Initiativen zur Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten oder auf EG-Ebene und für Elemente der Methodik zur Fortschrittsbeurteilung umfassen): Vorschläge für Anreizmechanismen für die Mobilität von Kunstsammlungen, einschließlich langfristiger Leihgaben (z. B. Schadensersatz, Digitalisierung, Nichtversicherung, Expertentreffen, Vergleich der Bewertungssysteme für Kunstsammlungen, Vertrauensbildung),Prüfung von Möglichkeiten, wie Hindernisse für die Mobilität von Kunstsammlungen, die innerhalb der entsprechenden Rechts- und Verwaltungsrahmen auf nationaler Ebene noch bestehen (z. B. Versicherungsfragen, Fehlen der Unpfändbarkeit), beseitigt werden können,Vergleich nationaler Rechtsvorschriften zu Museen oder gleichwertiger Vorschriften, um den Zugang zu Kultur zu fördern,Austausch bewährter Verfahren bei Diebstahlprävention, Rückgabe gestohlener Güter und illegalem Handel mit Kunstsammlungen sowie Prüfung von Verbesserungsmöglichkeiten, einschließlich durch Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft [4], usw.,Austausch bewährter Praktiken bei der Förderung des Zugangs zu Museen |

Synergien mit der Bildung, insbesondere mit der Kunsterziehung

Mitgliedstaaten: | | |

Streben nach stärkeren Synergien zwischen Kultur und Bildung im Rahmen einer so rasch wie möglich einzuberufenden Arbeitsgruppe [5] | Juni 2008 bis Ende 2010 (2 bis 3 Sitzungen pro Jahr) | Gestützt auf die Arbeit des Netzes der im Bereich Kunst- und Kulturerziehung tätigen Beamten wird diese Arbeitsgruppe sich mit den folgenden Bereichen befassen, Bericht erstatten und gegebenenfalls Empfehlungen abgeben (ihre Arbeit wird u. a. die Anerkennung bewährter Praktiken sowie die Unterbreitung von Vorschlägen für Initiativen zur Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten oder auf EG-Ebene und für Elemente der Methodik zur Fortschrittsbeurteilung umfassen): politische Maßnahmen zur Förderung von Synergien zwischen Kultur und Bildung, einschließlich Kunst in der Bildung, sowie Entwicklung von Projekten, um die Schlüsselkompetenz "Kulturbewusstsein und -ausdruck" zu verwirklichen [6],Austausch bewährter Praktiken im Hinblick auf Tätigkeiten und Strukturen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, die der Förderung der formalen, nicht formalen oder informellen Kunst- und Kulturerziehung (als integraler Bestandteil der Schullehrpläne) dienen |

Digitalisierung

Mitgliedstaaten/Kommission: | | |

Fortsetzung der laufenden Arbeit im Bereich der Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit von kulturellem Material und dessen digitale Bewahrung, einschließlich audiovisueller Aspekte [7] | Ab 2008 (Einführung einer Prototypbibliothek Ende 2008) | Errichtung einer gemeinsamen europäischen digitalen Bibliothek, d. h. einer gemeinsamen mehrsprachigen Zugangsstelle zu den verschiedenen Sammlungen europäischer Bibliotheken, Archive und Museen |

Mehrsprachigkeit

Kommission/Mitgliedstaaten: | | |

Mitteilung über Mehrsprachigkeit | September 2008 | Europäische Strategie für Mehrsprachigkeit (ist, einschließlich kultureller Aspekte, in Verbindung mit anderen relevanten Bereichen, insbesondere dem Bildungssektor, zu erarbeiten). |

Studie über den Beitrag der Mehrsprachigkeit zur Kreativität | Erstes Halbjahr 2009 | Aufzeigen des Beitrags der Mehrsprachigkeit zur Kreativität und Beiträge zur Diskussion über das Europäische Jahr der Kreativität 2009 |

Interkultureller Dialog

Mitgliedstaaten/Kommission: | | |

Durchführung des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs | 2008 | In enger Zusammenarbeit mit den einschlägigen nationalen Koordinierungsstellen Verwirklichung der Ziele des Jahres und Folgemaßnahmen als Beitrag zu einer nachhaltigen Strategie, einschließlich der Entwicklung eines sektorübergreifenden Ansatzes für interkulturelle Kompetenzen |

Folgemaßnahmen zu dem Jahr | 2009-2010 |

Kulturtourismus und kulturelles Erbe

Mitgliedstaaten: | | |

Förderung des kulturellen Erbes durch neue Synergien mit multilateralen Kulturtourismusprojekten | | Beitrag zur Agenda für einen nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Tourismus [8] mit besonderem Schwerpunkt auf Kulturtourismus und der Förderung des kulturellen Erbes, einschließlich des nichtmateriellen Erbes |

Zugang von Jugendlichen zu Kultur

Kommission: | | |

Studie über den Zugang von Jugendlichen zur Kultur | Zweites Halbjahr 2009 | Ermittlung von Hindernissen für den Zugang von Jugendlichen zur Kultur sowie von bewährten Praktiken zur Erleichterung dieses Zugangs |

Priorität 3: Entwicklung von Daten, Statistiken und Methoden im Kultursektor und Verbesserung ihrer Vergleichbarkeit

Initiativen | Zeitplan | Ziele |

Kommission/Mitgliedstaaten: | | |

Eurostat (wird) [9] die Tätigkeiten der statistischen Arbeitsgruppe "Kultur" wieder in Gang bringen Es (wird) eng mit einer kleinen Gruppe interessierter Mitgliedstaaten an der Erweiterung der Methoden und Piloterhebungen zum Nutzen aller Mitgliedstaaten arbeiten | Bis Ende 2008 | Entwicklung der Datenerzeugung auf der Grundlage eines koordinierten statistischen Systems für den Kulturbereich und Prüfung der Möglichkeit, bestehende Methoden anzupassen oder weiterzuentwickeln, um neue Erfordernisse und Bereiche abzudecken |

Priorität 4: Bestmögliche Nutzung des Potenzials der Kultur- und Kreativwirtschaft, insbesondere der KMU

Initiativen | Zeitplan | Ziele |

Mitgliedstaaten: | | |

Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Kultur- und Kreativwirtschaft, bestehend aus Experten der Mitgliedstaaten [10] | April 2008 bis Ende 2010 (ca. 3 Sitzungen pro Jahr) | Diese Arbeitsgruppe soll sich mit den folgenden Bereichen befassen, Bericht erstatten und gegebenenfalls Empfehlungen abgeben (ihre Arbeit wird u. a. die Anerkennung und Verbreitung bewährter Praktiken, die Berücksichtigung neuer Technologien sowie die Unterbreitung von Vorschlägen für Initiativen zur Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten oder auf EG-Ebene und für Elemente der Methodik zur Fortschrittsbeurteilung umfassen): Ermittlung nationaler Strategien und Erstellen eines Verzeichnisses der bestehenden nationalen Maßnahmen zur Schaffung eines für die Gründung und Entwicklung von Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft günstigen Umfelds (z. B. Zugang zu Investitionen; Zugang von KMU zu Finanzmitteln und Bankgarantien, Vernetzung, Stärkung der Stellung von KMU in Wettbewerbszentren, steuerliche Aspekte, Ausfuhrförderung, Fragen des geistigen Eigentums, insbesondere im Kontext der Entwicklung neuer Technologien),Schulung von Kulturschaffenden (Managementkompetenzen, Unternehmertum, Wissen über die europäische Dimension/Marktaktivitäten),Auswirkungen der Kultur- und Kreativwirtschaft, einschließlich des Kulturtourismus, auf die lokale und regionale Entwicklung,Auswirkungen von u. a. Maßnahmen und Finanzinstrumenten der europäischen Regionalpolitik auf den Aufbau von Kapazitäten und das Unternehmertum in der Kultur- und Kreativwirtschaft,Vorschläge für mögliche neue Mittel und Wege zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft auf Gemeinschaftsebene |

Kommission: | | |

Studie über den Beitrag der Kultur zur Kreativität | Februar 2009 | Weitere Untersuchung des Begriffs "Kreativität" und Erreichen eines besseren Verständnisses des tatsächlichen, konkreten Beitrags der Kultur zu Kreativität und Innovation sowie der Mittel, um die Verbindungen zwischen ihnen zu erfassen. |

Studie über die unternehmerische Komponente der Kultur- und Kreativwirtschaft | September 2009 | Besseres Verständnis der Funktionsweise und der besonderen Bedürfnisse der Kultur- und Kreativwirtschaft, insbesondere von KMU, sowie der Umweltfaktoren, die sich auf ihre Entwicklung auswirken. |

Studie über den Beitrag der Kultur zur wirtschaftlichen Entwicklung auf lokaler und regionaler Ebene | Zweites Halbjahr 2009 | Analyse der sozioökonomischen Auswirkungen von Investitionen in die Kultur auf den subnationalen Ebenen. |

Grünbuch über die Kultur- und Kreativwirtschaft | Dezember 2009 | Einleitung einer Debatte darüber, wie das Potenzial der Kultur- und Kreativwirtschaft in Europa am besten freigesetzt werden kann |

Priorität 5: Unterstützung und Umsetzung des Unesco-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Initiativen | Zeitplan | Ziele |

Umsetzung | Bereits begonnen | |

Mitgliedstaaten/Kommission: | |

Abstimmung der EU-Positionen bei Tagungen betreffend die Umsetzung des Übereinkommens auf der Grundlage des Verhaltenskodex | Schutz und Förderung der Positionen und Interessen der EU in den Leitungsgremien des Übereinkommens sowie in anderen internationalen Strukturen. |

Mitgliedstaaten: | |

Umsetzung des Übereinkommens und Übernahme seiner Ziele in die einschlägigen nationalen Politiken | Umsetzung des Übereinkommens auf nationaler und Gemeinschaftsebene und somit bessere Integration seiner Ziele in die einschlägigen Politikbereiche |

Kommission: |

Dienststellenübergreifende Gruppe für Kultur, um die Umsetzung des Übereinkommens und die durchgehende Übernahme seiner Ziele in die Politikbereiche der Gemeinschaft zu gewährleisten |

Förderung | | |

Mitgliedstaaten: | | |

Förderung der Ratifizierung des Übereinkommens und seiner Ziele im Rahmen der Beziehungen zu Drittländern. Erfahrungsaustausch über die kulturelle Zusammenarbeit mit Drittländern | Bereits begonnen | Förderung des Übereinkommens auf internationaler Ebene |

Sitzungen von ranghohen Regierungsvertretern im Bereich Kultur, einschließlich Sitzungen der Generaldirektoren für Kultur in den Ministerien für auswärtige Angelegenheiten | Je nach Tagesordnung | Gedankenaustausch und gegebenenfalls Empfehlungen im Hinblick auf die Förderung der Kultur innerhalb der EU und in ihren Außenbeziehungen und Zusammenarbeit zwischen den Kultureinrichtungen der Mitgliedstaaten sowie mit den entsprechenden Einrichtungen in Drittländern |

Kommission: |

Systematische Förderung des Übereinkommens im Dialog mit Drittländern |

[1] Die Grundsätze für die Einsetzung und die Arbeitsweise der Arbeitsgruppen sind in Anhang II enthalten.

[2] Die Grundsätze für die Einsetzung und die Arbeitsweise der Arbeitsgruppen sind in Anhang II enthalten.

[3] Siehe Dok. 14721/06.

[4] Insbesondere Richtlinie 93/7/EWG des Rates vom 15. März 1993 über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgütern (ABl. L 74 vom 27.3.1993) und Verordnung (EWG) Nr. 3911/92 des Rates vom 9. Dezember 1992 über die Ausfuhr von Kulturgütern (ABl. L 395 vom 31.12.1992).

[5] Die Grundsätze für die Einsetzung und die Arbeitsweise der Arbeitsgruppen sind in Anhang II enthalten.

[6] Unter anderem im Einklang mit den Zielen des für 2009 vorgeschlagenen Europäischen Jahres von Kreativität und Innovation.

[7] Siehe Schlussfolgerungen des Rates vom 15. November 2006 (ABl. C 297 vom 7.12.2006, S. 1).

[8] Am 14. Dezember 2007 durch den Europäischen Rat gebilligt (Dok. 16616/1/07).

[9] In Klammern, da die endgültige Entscheidung von Eurostat noch nicht vorliegt.

[10] Die Grundsätze für die Einsetzung und die Arbeitsweise der Arbeitsgruppen sind in Anhang II enthalten.

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ANHANG II

Arbeitsgruppen zur Umsetzung des Arbeitsplans des Rates im Kulturbereich 2008-2010

Grundsätze für die Einsetzung und die Arbeitsweise der Arbeitsgruppen

- Die Teilnahme der Mitgliedstaaten an der Arbeit der Gruppen ist freiwillig und die Mitgliedstaaten können sich diesen Gruppen jederzeit anschließen.

- Jeder Mitgliedstaat, der an einer Teilnahme an der Arbeit der Arbeitsgruppen interessiert ist, bestimmt einen Experten als Mitglied einer Arbeitsgruppe. Dieser Experte sollte idealerweise über auf nationaler Ebene gewonnene operative wie auch politische Erfahrungen in dem betreffenden Bereich verfügen. Die Mitgliedstaaten können weitere Experten oder Beamte einladen, als Beobachter an den Sitzungen der Arbeitsgruppen teilzunehmen.

- Jede Arbeitsgruppe kann bei Bedarf beschließen, dass Experten aus anderen Bereichen eingeladen werden, einen Beitrag zu ihrer Arbeit zu leisten.

- Die Arbeitsgruppen entscheiden eigenverantwortlich darüber, welchem Mitgliedstaat oder welchen Mitgliedstaaten, von denen, die ein entsprechendes Interesse bekundet haben, sie den Vorsitz in diesen Gruppen übertragen.

- Die Arbeitsweise dieser Gruppen wird sich vollkommen transparent gestalten, so dass alle Mitgliedstaaten unabhängig vom Umfang ihrer Beteiligung in einem bestimmten Bereich gebührend über die Arbeit der Gruppen unterrichtet werden. Die Vorsitzenden dieser Arbeitsgruppen werden dem Ausschuss für Kulturfragen regelmäßig (einmal pro Vorsitz) über den Stand der Arbeit in ihrer jeweiligen Arbeitsgruppe Bericht erstatten. Der Ausschuss für Kulturfragen erhält die Möglichkeit, den Arbeitsgruppen Vorgaben zu machen, um so das gewünschte Ergebnis zu garantieren und die Arbeit der Gruppen zu koordinieren.

- Die Arbeitsgruppen werden bis Juli 2009 einen Halbzeitbericht über die bis dahin geleistete Arbeit vorlegen, der in den Abschlussbericht über die Umsetzung des Arbeitsplans des Rates im Kulturbereich 2008-2010 einfließen wird.

- Die Kommission wird die Tätigkeit der Arbeitsgruppen unterstützen, indem sie für deren Arbeitsbereiche relevante Studien einleitet, und wird ihnen logistisch und in ihren Sekretariatsgeschäften zur Seite stehen.

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Verwaltet vom Amt für Veröffentlichungen