Schengen-Besitzstand - Beschluss des Exekutivausschusses vom 21. April 1998 bezüglich des C.SIS mit 15/18 Anschlüssen (SCH/Com-ex (98) 11)
Amtsblatt Nr. L 239 vom 22/09/2000 S. 0452 - 0452
BESCHLUSS DES EXEKUTIVAUSSCHUSSES vom 21. April 1998 bezüglich des C.SIS mit 15/18 Anschlüssen (SCH/Com-ex (98) 11) DER EXEKUTIVAUSSCHUSS - gestützt auf Artikel 132 des Übereinkommens zur Durchführung des Schengener Übereinkommens, gestützt auf Artikel 92 Absatz 3 dieses Übereinkommens, gestützt auf den Beschluss des Exekutivausschusses betreffend die Erneuerung und Ausweitung des C.SIS (SCH/Com-ex (97) 24), gestützt auf die Stellungnahmen der technischen Arbeitsgruppen, die durch die Zentrale Gruppe in deren Sitzung am 30. März 1998 validiert wurden - BESCHLIESST: Das erneuerte C.SIS wird für 18 Anschlüsse vorgesehen, 15 Anschlüsse für die Unterzeichnerstaaten und 3 Anschlüsse als technische Reserve. Brüssel, den 21. April 1998 Der Vorsitzende J. Vande Lanotte