41991X1123(01)

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Minister für das Gesundheitswesen vom 11. November 1991 über Gesundheit und Umwelt

Amtsblatt Nr. C 304 vom 23/11/1991 S. 0006 - 0007


ENTSCHLIESSUNG DES RATES UND DER IM RAT VEREINIGTEN MINISTER FÜR DAS GESUNDHEITSWESEN

vom 11. November 1991

über Gesundheit und Umwelt

(91/C 304/06)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN UND DIE IM RAT VEREINIGTEN MINISTER FÜR DAS GESUNDHEITSWESEN -

gestützt auf die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften,

in der Erwägung, daß die Lebensqualität in beträchtlichem Masse durch den Gesundheitszustand bestimmt wird,

in der Erkenntnis, daß Gesundheit und Wohlbefinden durch zahlreiche Faktoren, zu denen auch die Umweltqualität zählt, bedingt sind,

in der Erwägung, daß die Gesundheitsfragen in Verbindung mit der Umweltproblematik grenzueberschreitenden Charakter haben und die Staaten bei der Suche nach Lösungen aufeinander angewiesen sind und daß eine entsprechende Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, der Gemeinschaft und Nachbarländern zweckmässig ist,

in der Erwägung, daß einschlägige Kenntnisse und darauf gestützte Informationen über die Auswirkungen der Umweltfaktoren auf die Gesundheit bei der Ausarbeitung einer Gesundheitspolitik zu berücksichtigen sind,

unter Berücksichtigung der auf diesem Gebiet bestehenden einzelstaatlichen, gemeinschaftlichen und internationalen Initiativen, insbesondere der Weltgesundheitsorganisation,

unter Hinweis darauf, daß dafür gesorgt werden muß, daß den Zielen der Gesundheitspolitik im Rahmen der Gemeinschaftspolitiken Rechnung getragen wird -

FORDERN die Kommission AUF, in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten eine Bestandsaufnahme der auf der Ebene der Mitgliedstaaten, der Gemeinschaft und der internationalen Organisationen verfügbaren Kenntnisse und Erfahrungen über den Zusammenhang zwischen Gesundheit und Umwelt vorzunehmen.

Auf dieser Grundlage kann die Kommission der Frage nachgehen,

- wie diese Kenntnisse und Erfahrungen gebündelt und ausgetauscht werden können;

- wie die verfügbaren Kenntnisse verbessert und in allen Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Gesundheitspolitik zugänglich und nutzbar gemacht werden können;

- wie sich die Bemühungen um Klärung der Zusammenhänge zwischen Gesundheit und Umwelt fördern lassen;

ERSUCHEN die Kommission, dem Rat regelmässig, und zwar erstmals - unter Einschluß der obengenannten Bestandsaufnahme - vor 1994, über den Stand der Arbeiten Bericht zu erstatten.


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