Entschließung der im Rat vereinigten, für Kulturfragen zuständigen Minister vom 13. November 1986 über die Förderung des Kulturschaffens durch Unternehmen
Amtsblatt Nr. C 320 vom 13/12/1986 S. 0002 - 0002
ENTSCHLIESSUNGder im Rat vereinigten, für Kulturfragen zuständigen Ministervom 13. November 1986über die Förderung des Kulturschaffens durch Unternehmen(86/C 320/02) 1. Die im Rat vereinigten, für Kulturfragen zuständigen Minister sind sich des Nutzens bewusst, der dem europäischen Kulturgut und dem Kulturschaffen im allgemeinen aus der Verbindung von öffentlicher und privater Unterstützung zuteil wird. Ihres Erachtens lassen diese sich am besten durch eine verstärkte Unterstützung aus einer Vielzahl von Quellen bewahren und weiterentwickeln, zu denen verschiedene Formen der Förderung sowohl durch Einzelpersonen als auch durch Personenvereinigungen und juristische Personen gehören. 2. In diesem Zusammenhang kann Förderung durch Unternehmen das Kulturgut erweitern sowie die Entfaltung und Verbreitung des Kunstschaffens steigern. Die Minister glauben, daß die Förderung durch Unternehmen in einer Weise weiter ausgebaut werden kann, die die künstlerische Freiheit nicht einengt, und daß sie nicht an die Stelle vorhandener Hilfsquellen treten, sondern zusätzliche Mittel für das Kulturschaffen bringen sollte. 3. Ein höherer Grad des Kunstschaffens fördert das Kulturleben und die Freizeittätigkeit der europäischen Bürger. Es bringt auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene sowie für die Europäische Gemeinschaft insgesamt verschiedene Vorteile einschließlich eines Anwachsens des Tourismus mit sich. Die betreffenden Unternehmen können ihr Image verbessern, das Arbeitsumfeld ihrer Mitarbeiter wird verbessert, und oft bietet ein solches Kunstschaffen einen zusätzlichen Anreiz für Unternehmen, sich in einem bestimmten Gebiet anzusiedeln oder dort zu bleiben. 4. Die Förderung bietet auch Möglichkeiten, über stark europaorientierte Unternehmen länderübergreifendes Kunstschaffen zu finanzieren und damit die Möglichkeiten für den Kulturaustausch innerhalb der Gemeinschaft zu verbessern. 5. In Anbetracht dessen kommen die Minister überein, folgendes anzuregen: i) Unterstützung einer stärkeren Förderung des Kulturschaffens durch Unternehmen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, indem auf die Förderung als eine Tätigkeit hingewiesen wird, die für beide Seiten von Nutzen ist und auch zur Steigerung des Kulturschaffens und der Wirtschaftstätigkeit beiträgt; ii) Überlegungen hinsichtlich der Einführung von Maßnahmen zur Unterstützung geeigneter Förderungsprogramme in den jeweiligen Mitgliedstaaten; iii) Gründung von Organisationen, die den an der Förderung interessierten Unternehmen und Künstlern Rat und Hilfe anbieten; iv) Entwicklung von Verbindungen zwischen den betreffenden mit der Förderung befassten Organisationen; v) Austausch von Informationen über die laufende Förderungstätigkeit, damit beurteilt werden kann, ob künftige Initiativen auf diesem Gebiet erforderlich sind. 6. Die Minister nehmen Kenntnis von der Absicht der Kommission, weiterhin zur Durchführung von Maßnahmen in diesem Bereich beizutragen.