EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 32013L0025
Council Directive 2013/25/EU of 13 May 2013 adapting certain directives in the field of right of establishment and freedom to provide services, by reason of the accession of the Republic of Croatia
Richtlinie 2013/25/EU des Rates vom 13. Mai 2013 zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich des Niederlassungsrechts und des freien Dienstleistungsverkehrs aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien
Richtlinie 2013/25/EU des Rates vom 13. Mai 2013 zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich des Niederlassungsrechts und des freien Dienstleistungsverkehrs aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien
OJ L 158, 10.6.2013, p. 368–375
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
Special edition in Croatian: Chapter 06 Volume 014 P. 97 - 104
In force
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Modifies | 31974L0557 | Vervollständigung | Anhang | 01/07/2013 | |
Modifies | 31977L0249 | Vervollständigung | Artikel 2.1 | 01/07/2013 | |
Modifies | 31998L0005 | Vervollständigung | Artikel 1.2 Nummer A) | 01/07/2013 | |
Modifies | 32005L0036 | Vervollständigung | Anhang V SECTION V.1 PT 5.1.4 | 01/07/2013 | |
Modifies | 32005L0036 | Vervollständigung | Anhang V SECTION V.2 PT 5.2.2 | 01/07/2013 | |
Modifies | 32005L0036 | Vervollständigung | Anhang V SECTION V.3 PT 5.3.2 | 01/07/2013 | |
Modifies | 32005L0036 | Vervollständigung | Anhang V SECTION V.1 PT 5.1.1 | 01/07/2013 | |
Modifies | 32005L0036 | Vervollständigung | Anhang V SECTION V.7 PT 5.7.1 | 01/07/2013 | |
Modifies | 32005L0036 | Zusatz | Artikel 49 .2 L1 PT B)BI | 01/07/2013 | |
Modifies | 32005L0036 | Vervollständigung | Anhang VI | 01/07/2013 | |
Modifies | 32005L0036 | Vervollständigung | Anhang V SECTION V.1 PT 5.1.3 | 01/07/2013 | |
Modifies | 32005L0036 | Vervollständigung | Anhang V SECTION V.1 PT 5.1.2 | 01/07/2013 | |
Modifies | 32005L0036 | Vervollständigung | Anhang V SECTION V.4 PT 5.2.4 | 01/07/2013 | |
Modifies | 32005L0036 | Vervollständigung | Anhang V SECTION V.5 PT 5.5.2 | 01/07/2013 | |
Modifies | 32005L0036 | Vervollständigung | Anhang V SECTION V.6 PT 5.6.2 | 01/07/2013 |
10.6.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 158/368 |
RICHTLINIE 2013/25/EU DES RATES
vom 13. Mai 2013
zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich des Niederlassungsrechts und des freien Dienstleistungsverkehrs aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf den Vertrag über den Beitritt Kroatiens, insbesondere auf Artikel 3 Absatz 4,
gestützt auf die Akte über den Beitritt Kroatiens, insbesondere auf Artikel 50,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Erfordern vor dem Beitritt erlassene Rechtsakte der Organe aufgrund des Beitritts eine Anpassung und sind die erforderlichen Anpassungen in der Akte über den Beitritt Kroatiens oder ihren Anhängen nicht vorgesehen, so erlässt nach Artikel 50 der Akte über den Beitritt Kroatiens der Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission die erforderlichen Rechtsakte, sofern nicht die Kommission den ursprünglichen Rechtsakt erlassen hat. |
(2) |
In der Schlussakte der Konferenz, auf der der Vertrag über den Beitritt Kroatiens abgefasst und angenommen wurde, wird festgestellt, dass die Hohen Vertragsparteien eine politische Einigung über einige Anpassungen der Rechtsakte der Organe erzielt haben, die aufgrund des Beitritts erforderlich geworden sind, und den Rat und die Kommission ersuchen, diese Anpassungen vor dem Beitritt anzunehmen, wobei erforderlichenfalls eine Ergänzung und Aktualisierung erfolgt, um der Weiterentwicklung des Unionsrechts Rechnung zu tragen. |
(3) |
Die Richtlinien 74/557/EWG (1), 77/249/EWG (2), 98/5/EG (3) und 2005/36/EG (4) sollten daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:
Artikel 1
Die Richtlinien 74/557/EWG, 77/249/EWG, 98/5/EG und 2005/36/EG werden gemäß dem Anhang dieser Richtlinie geändert.
Artikel 2
(1) Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis spätestens zum Tag des Beitritts Kroatiens zur Union die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Vorschriften mit.
Sie wenden diese Vorschriften ab dem Tag des Beitritts Kroatiens zur Union an.
Wenn die Mitgliedstaaten diese Vorschriften erlassen, nehmen sie in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten der Bezugnahme.
(2) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten nationalen Rechtsvorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.
Artikel 3
Diese Richtlinie tritt vorbehaltlich und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrags über den Beitritt Kroatiens in Kraft.
Artikel 4
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Geschehen zu Brüssel am 13. Mai 2013.
Im Namen des Rates
Der Präsident
S. COVENEY
(1) Richtlinie 74/557/EWG des Rates vom 4. Juni 1974 über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten und die Vermittlertätigkeiten des Handels mit und der Verteilung von Giftstoffen (ABl. L 307 vom 18.11.1974, S. 5).
(2) Richtlinie 77/249/EWG des Rates vom 22. März 1977 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte (ABl. L 78 vom 26.3.1977, S. 17).
(3) Richtlinie 98/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 zur Erleichterung der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde (ABl. L 77 vom 14.3.1998, S. 36).
(4) Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22).
ANHANG
TEIL A
GEGENSEITIGE ANERKENNUNG BERUFLICHER QUALIFIKATIONEN
Richtlinie 2005/36/EG wird wie folgt geändert:
1. |
In Artikel 49 Absatz 2 Unterabsatz 1wird folgender Buchstabe eingefügt:
|
2. |
Anhang V wird wie folgt geändert:
|
3. |
In Anhang VI wird nach den Angaben für Frankreich Folgendes eingefügt:
|
TEIL B
RECHTSBERUFE
1. |
In Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 77/249/EWG wird Folgendes angefügt: „Kroatien: Odvjetnik/Odvjetnica“. |
2. |
In Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 98/5/EG wird nach den Angaben für Frankreich Folgendes eingefügt: „Kroatien: Odvjetnik/Odvjetnica“. |
TEIL C
HANDEL MIT UND VERTEILUNG VON GIFTSTOFFEN
Im Anhang der Richtlinie 74/557/EWG wird nach den Angaben für Rumänien Folgendes eingefügt:
„— |
Kroatien:
|