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Document 32013H0112

2013/112/EU: Empfehlung der Kommission vom 20. Februar 2013 Investitionen in Kinder: Den Kreislauf der Benachteiligung durchbrechen

OJ L 59, 2.3.2013, p. 5–16 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reco/2013/112/oj

2.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 59/5


EMPFEHLUNG DER KOMMISSION

vom 20. Februar 2013

Investitionen in Kinder: Den Kreislauf der Benachteiligung durchbrechen

(2013/112/EU)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Achtung der Menschenwürde ist einer der Grundwerte der Europäischen Union, die sich unter anderem die Förderung des Wohlergehens ihrer Bevölkerung zum Ziel gesetzt hat; die Union muss die Rechte des Kindes schützen, soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen bekämpfen sowie soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz fördern.

(2)

Kinder (1) sind in den meisten EU-Ländern stärker von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht als die Gesamtbevölkerung; bei Kindern, die in Armut oder sozialer Ausgrenzung aufwachsen, ist gegenüber besser gestellten Gleichaltrigen die Wahrscheinlichkeit geringer, dass sie in der Schule Erfolg haben, sich guter Gesundheit erfreuen und in ihrem Leben ihr ganzes Potenzial ausschöpfen.

(3)

Zu verhindern, dass Benachteiligung über Generationen hinweg weitergegeben wird, ist eine wesentliche Investition in die Zukunft Europas und ein unmittelbarer Beitrag zur Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, mit langfristigem Nutzen für die Kinder, die Wirtschaft und die Gesellschaft als Ganzes.

(4)

Frühzeitiges Eingreifen und Prävention sind entscheidend für die Entwicklung einer wirksameren und effizienteren Politik, da die öffentlichen Ausgaben für die Folgen von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung in der Regel höher liegen als die Ausgaben, die für ein Eingreifen im frühen Kindesalter anfallen.

(5)

Die Bekämpfung von Benachteiligung in den ersten Lebensjahren trägt in erheblichem Maße dazu bei, die Anstrengungen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung generell zu verstärken. Prävention wird am wirksamsten durch integrierte Strategien erreicht, bei denen die Unterstützung der Eltern hinsichtlich des Zugangs zum Arbeitsmarkt kombiniert wird mit einer angemessenen Einkommenssicherung und dem Zugang zu Leistungen, die für die Entwicklung der Kinder wichtig sind, wie zum Beispiel hochwertige (Vorschul-) Bildung, Gesundheitsversorgung, Wohnraum und soziale Dienste, des Weiteren Möglichkeiten zur Wahrnehmung und Nutzung ihrer Rechte, was den Kindern hilft, ihr volles Potenzial ausschöpfen und mehr Widerstandskraft aufzubauen.

(6)

Den größten Erfolg bei der Bekämpfung von Kinderarmut haben bislang solche Strategien erzielt, die sich auf Maßnahmen zur Verbesserung des Wohlergehens aller Kinder stützen, mit besonderem Augenmerk auf sozial schwachen Kindern.

(7)

Unterstützt werden sollten die Anstrengungen zur Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung durch die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, von Gender Mainstreaming und Chancengleichheit sowie durch den Kampf gegen jede Form der Diskriminierung von Kindern und ihren Familien (insbesondere aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung).

(8)

Die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise hat massive Auswirkungen auf Kinder und Familien, denn in vielen Ländern nimmt der Anteil der Menschen zu, die in Armut und sozialer Ausgrenzung leben.

(9)

Angesichts der Bemühungen um eine Haushaltskonsolidierung aufgrund wachsender Sparzwänge in einer Reihe von Ländern stellt sich die große Herausforderung, zu gewährleisten, dass die Sozialpolitik kurz- wie langfristig gesehen zweckmäßig und wirksam bleibt.

(10)

Die mehr als ein Jahrzehnt währende Zusammenarbeit auf EU-Ebene hat zu einem gemeinsamen Verständnis der ausschlaggebenden Faktoren für Kinderarmut geführt, indem grundlegende Arbeiten zur Entwicklung geeigneter Monitoringindikatoren vorgenommen, gemeinsame Herausforderungen ermittelt und erfolgreiche politische Ansätze definiert wurden, was der Frage politische Impulse verliehen hat. In der Folge hat die Kommission in der Mitteilung zur Europäischen Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung (2) eine Empfehlung zur Kinderarmut angekündigt.

(11)

Die Strategie Europa 2020 hat den Anstrengungen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung in der EU neue Impulse verliehen, indem sie das gemeinsame europäische Ziel vorgibt, die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen bis zum Jahr 2020 um mindestens 20 Millionen zu verringern, und indem sie die Bemühungen um eine Senkung der Schulabbrecherquote vorantreibt. Die Bekämpfung und Prävention von Kinderarmut ist ein wesentlicher Bestandteil der diesbezüglich von der EU und den Mitgliedstaaten unternommenen Anstrengungen und erfolgt im Rahmen der Europäischen Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung.

(12)

Die derzeitige Steuerung des Europäischen Semesters soll die Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen zur Bekämpfung von Kinderarmut und zur Verbesserung des Wohlergehens von Kindern sicherstellen.

(13)

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) wurde von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert. Die Normen und Grundsätze der UN-Kinderrechtskonvention müssen daher auch künftig für die EU-Politik, soweit sie Auswirkungen auf die Rechte des Kindes hat, richtungweisend sein.

(14)

Im Gutachterbericht des Ausschusses für Sozialschutz vom Juni 2012 (3) und in Kernbotschaften sowie in den Schlussfolgerungen des Rates (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) „Verhütung und Bekämpfung der Kinderarmut und der sozialen Ausgrenzung und Förderung des Wohlergehens des Kindes“ vom Oktober 2012 (4) haben die Mitgliedstaaten ihre Zusage bekräftigt und die Initiative der Kommission für die Vorlage einer Empfehlung zu diesem Thema begrüßt.

(15)

Verschiedene EU-Strategien richten sich bereits auf Aspekte, die mit der Kinderarmut und der Weitergabe von Benachteiligung über Generationen hinweg in Zusammenhang stehen, vor allem in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Gesundheit, Rechte des Kindes und Gleichstellung der Geschlechter (5).

(16)

Strategien hinsichtlich der Kinderarmut fallen primär in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, doch ein gemeinsamer europäischer Rahmen kann die Synergien über die einzelnen Politikbereiche hinweg verstärken, die Mitgliedstaaten bei der Überprüfung ihrer Politik und beim gegenseitigen Erfahrungsaustausch unterstützen, was die Verbesserung der Effizienz und der Wirksamkeit von Strategien durch innovative Ansätze anbelangt, wobei die unterschiedlichen Gegebenheiten und die Anforderungen auf örtlicher, regionaler und nationaler Ebene berücksichtigt werden.

(17)

Im Kontext des künftigen mehrjährigen Finanzrahmens können solche Leitlinien auch eine Grundlage für die weitere Zusammenarbeit bilden und einen Schwerpunkt für die Nutzung der einschlägigen Finanzierungsinstrumente, insbesondere der Strukturfonds, setzen, um Fortschritte bei der Verwirklichung des vorgeschlagenen Ziels „Bekämpfung von gesellschaftlicher Ausgrenzung und Armut“ zu erzielen —

EMPFIEHLT DEN MITGLIEDSTAATEN, politische Strategien zu entwickeln und umzusetzen, die — mittels mehrdimensionaler Einzelstrategien — Kinderarmut und soziale Ausgrenzung bekämpfen und das Wohlergehen des Kindes fördern, und zwar unter Beachtung nachstehender Leitlinien:

1.   HORIZONTALE GRUNDSÄTZE

Kinderarmut und soziale Ausgrenzung sollten mittels integrierter Strategien bekämpft werden, die über die Gewährleistung der materiellen Sicherheit von Kindern hinausgehen und Chancengleichheit fördern, so dass alle Kinder ihr volles Potenzial ausschöpfen können.

Die Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung sollte unter dem Aspekt der Rechte des Kindes erfolgen, insbesondere unter Bezugnahme auf die einschlägigen Bestimmungen des Vertrags über die Europäische Union, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, indem gewährleistet wird, dass diese Rechte geachtet, geschützt und durchgesetzt werden.

Das Wohl des Kindes sollte stets an erster Stelle stehen, und Kinder sind als unabhängige Rechtsinhaber zu sehen, während zugleich die Bedeutung der Unterstützung für die Familie als Sorgeberechtigte in vollem Umfang anerkannt wird.

Es sollte ein zweckmäßiges Gleichgewicht zwischen universellen Strategien, die auf die Förderung des Wohlergehens aller Kinder ausgerichtet sind, und zielgerichteten Ansätzen herrschen, die auf die Unterstützung der am stärksten benachteiligten Kinder abzielen.

Es sollte sichergestellt werden, dass der Schwerpunkt auf Kindern liegt, die aufgrund einer Mehrfachbenachteiligung stärker gefährdet sind, wie etwa Roma-Kinder, Kinder aus Migrantenfamilien oder ethnischen Minderheiten, Kinder mit spezifischen Bedürfnissen oder mit Behinderungen, Kinder in alternativer Betreuung und Straßenkinder, Kinder von Strafgefangenen sowie Kinder aus besonders armutsgefährdeten Haushalten (zum Beispiel Alleinerziehende oder Großfamilien).

Investitionen in Kinder und Familien sollten nachhaltig gestaltet werden, um die Kontinuität der Maßnahmen und eine langfristige Planung zu ermöglichen. Es sollte bewertet werden, in welcher Weise sich politische Reformen auf die am stärksten benachteiligten Gruppen auswirken, und es sollten Schritte zur Abmilderung etwaiger negativer Folgen unternommen werden.

2.   ENTWICKLUNG INTEGRIERTER STRATEGIEN MIT DREI GRUNDPFEILERN

2.1.   Zugang zu angemessenen Ressourcen

Förderung der Erwerbsbeteiligung von Eltern — Die enge Verknüpfung zwischen der Erwerbsbeteiligung von Eltern und den Lebensbedingungen von Kindern sollte anerkannt werden, und in Einklang mit den Grundsätzen der Empfehlung der Kommission zur aktiven Eingliederung (6) und mit den Zielvorgaben von Barcelona (7) sollten alle verfügbaren Maßnahmen zur Förderung der Erwerbsbeteiligung von Eltern ergriffen werden, vor allem im Fall von Eltern mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt oder im Fall sozial besonders schwacher/gefährdeter Haushalte:

Es sollte gewährleistet werden, dass sich Arbeit auszahlt, indem die besonderen Negativanreize ermittelt und beseitigt werden, die Eltern davon abhalten, eine Arbeit aufzunehmen, ihre Berufstätigkeit fortzusetzen oder eine bessere Stelle anzustreben; dies betrifft auch die Negativanreize aufgrund der Ausgestaltung von Steuer- und Leistungssystemen sowie deren Interaktion.

Die Beschäftigungsfähigkeit und die Erwerbsbeteiligung von Alleinerziehenden und Zweitverdienenden sollte verbessert und die Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt und bei den Haushaltspflichten gefördert werden.

Die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt im Anschluss an Elternurlaub sollte stärker gefördert werden, und zwar durch Schulungsmaßnahmen und Hilfe bei der Arbeitsuche, mit dem Hauptaugenmerk auf besonders gefährdeten Personen.

Es sollten verstärkte Anstrengungen dahingehend unternommen werden, dass alle Familien — auch solche, die gefährdet sind oder in einer benachteiligten Gegend wohnen — konkret Zugang zu erschwinglicher, hochwertiger frühkindlicher Bildung und Betreuung erhalten.

Die Konzepte und Auswahlkriterien für Kinderbetreuungsangebote sollten an zunehmend unterschiedliche Arbeitsmodelle angepasst werden, damit Eltern ihre beruflichen Verpflichtungen weiter wahrnehmen oder eine Arbeitsstelle suchen können, wobei dem Wohl des Kindes große Beachtung zu schenken ist.

Gefördert werden sollten hochwertige, inklusive Beschäftigung und ein Arbeitsumfeld, das es Eltern ermöglicht, auf gleichberechtigter Basis Beruf und Familie zu vereinbaren, unter anderem durch Elternurlaub, Unterstützung am Arbeitsplatz und flexible Arbeitsregelungen.

Gewährleistung eines angemessenen Lebensstandards durch eine Kombination von Leistungen — Kindern sollte ein angemessener Lebensstandard ermöglicht werden, der ein Leben in Würde garantiert, und zwar durch eine optimale Kombination von Geld- und Sachleistungen:

Familieneinkommen sollten durch angemessene, kohärente und effiziente Leistungen unterstützt werden, darunter steuerliche Anreize, Familienleistungen und Kindergeld, Wohngeld und Mindesteinkommensregelungen.

Die Unterstützung der Einkommen durch Geldleistungen sollte durch Sachleistungen ergänzt werden, insbesondere im Hinblick auf Ernährung, Kinderbetreuung, Bildung, Gesundheit, Wohnraum, öffentliche Verkehrsmittel und den Zugang zu sportlichen oder soziokulturellen Aktivitäten.

Es sollte dafür Sorge getragen werden, dass die Struktur der finanziellen Unterstützung für Kinder und die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen die Entwicklung der Lebensmodelle widerspiegeln und eine angemessene Verteilung auf die verschiedenen Einkommensgruppen gewährleistet ist.

Der Zugang zu Leistungen, auf die Kinder oder ihre Familien Anspruch haben, sollte effektiver gestaltet werden, und zwar durch eine einfachere Inanspruchnahme und die Einrichtung von Beratungsstellen.

Einkommens- und vermögensabhängige Leistungen oder andere zielgerichtete Leistungen sollten so gewährt werden, dass eine Stigmatisierung vermieden, zwischen den Bedürfnissen von Kindern unterschieden und das Risiko von Armutsfallen verringert wird, wobei die Schaffung von Negativanreizen für die Berufstätigkeit von Zweitverdienenden und Alleinerziehenden zu verhindern ist.

Es sollte dem Ermessen unterliegen, ob die Gewährung von Familienleistungen vom Verhalten der Eltern oder vom Schulbesuch der Kinder abhängig gemacht wird, und es ist eine Bewertung der möglichen negativen Folgen solcher Maßnahmen vorzunehmen.

Es sollte ein regelmäßiger, flexibler Mechanismus für die Erbringung der Leistungen vorgesehen werden, der eine bestmögliche Abdeckung gewährleistet und Kindern den größten Nutzen bringt, wie zum Beispiel Vorauszahlungen.

2.2.   Zugang zu erschwinglichen, hochwertigen Leistungen

Abbau der Ungleichheit im Kindesalter durch Investitionen in frühkindliche Bildung und Betreuung — Das Potenzial frühkindlicher Bildung und Betreuung im Hinblick auf soziale Inklusion und Entwicklung sollte weiter erschlossen werden, indem sie als Sozialinvestition genutzt wird, um Ungleichheit und Herausforderungen, mit denen benachteiligte Kinder konfrontiert sind, durch frühzeitiges Eingreifen zu bekämpfen:

Es sollte Zugang zu hochwertiger Bildung und Betreuung, einschließlich frühkindlicher Bildung und Betreuung, gewährleistet werden; dabei ist sicherzustellen, dass die Leistungen erschwinglich und an die Bedürfnisse der Familien angepasst sind.

Es sollten Anreize für die Teilnahme von Kindern aus einem benachteiligten Umfeld (insbesondere von unter 3-Jährigen) geschaffen werden, und zwar unabhängig von der Beschäftigungssituation ihrer Eltern und unter Vermeidung von Stigmatisierung und Segregation.

Eltern sollten in ihrer Rolle als Haupterziehende ihrer Kinder im Kleinkindalter Unterstützung erhalten, und die Einrichtungen für frühkindliche Bildung und Betreuung sollten ermutigt werden, eng mit den Eltern und den an der Kindesentwicklung beteiligten Gemeindeakteuren (zum Beispiel Gesundheits- und Elternberatungsdienste) zusammenzuarbeiten.

Eltern sollten für den Nutzen — sowohl für ihr Kind als auch für sie selbst — einer Teilnahme ihres Kindes an Programmen frühkindlicher Bildung und Betreuung sensibilisiert werden. Frühkindliche Bildung und Betreuung sollte als Frühwarnsystem eingesetzt werden, um familiäre, schulische, physische oder psychische Probleme, spezifische Bedürfnisse oder Missbrauch zu erkennen.

Verbesserung der Auswirkungen von Bildungssystemen auf die Chancengleichheit — Die Kapazitäten der Bildungssysteme sollten ausgebaut werden, um den Kreislauf der Benachteiligung zu durchbrechen und zu gewährleisten, dass alle Kinder in den Genuss inklusiver, hochwertiger Bildung kommen können, die ihre emotionale, soziale, kognitive und physische Entwicklung fördert:

Die Inklusion aller Lernenden sollte sichergestellt werden, gegebenenfalls durch die gezielte Fokussierung von Ressourcen und Angeboten auf die stärker Benachteiligten, und die Ergebnisse sind in geeigneter Weise zu überwachen.

Regionale Diskrepanzen in der Verfügbarkeit und Qualität von Bildungsangeboten und Bildungsergebnissen sollten erkannt und angegangen werden; Strategien zur Beseitigung der Segregation, die Gesamtschulen stärken, sollten gefördert werden.

Eine inklusive Lernumgebung sollte geschaffen werden, indem der Kontakt zwischen Schule und Eltern gestärkt wird, und bei Bedarf sollte individuell zugeschnittene Unterstützung erfolgen, die spezifische Benachteiligungen ausgleicht, zum Beispiel durch Schulungen für Eltern, die einen Migrationshintergrund haben oder einer ethnischen Minderheit angehören.

Hemmnisse, die Kinder ernstlich am Schulbesuch oder Schulabschluss hindern (zum Beispiel zusätzliche Gebühren für die Pflichtschulbildung) sollten durch die gezielte Bereitstellung von Lehr- und Lernmitteln in einer unterstützenden Lernumgebung beseitigt werden.

Die Leistung von Lernenden mit geringen Grundkompetenzen sollte gefördert werden, indem besonderer Nachdruck auf die Fähigkeiten Lesen, Schreiben und Rechnen sowie auf grundlegende mathematisch-naturwissenschaftliche Kenntnisse gelegt und die frühzeitige Erkennung leistungsschwacher Lernender sichergestellt wird.

Es sollten umfassende Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote entwickelt und umgesetzt werden, die Präventions-, Interventions- und Kompensationsmaßnahmen umfassen; hierzu sollten auch Maßnahmen im Hinblick auf Schülerinnen und Schüler gehören, bei denen die Gefahr eines Schulabbruchs besteht.

Die Gleichstellungsvorschriften sollten gestärkt werden, und die am stärksten marginalisierten Lernenden sollten einen grundlegenden Anspruch auf den Erwerb einer hochwertigen Mindestqualifikation erhalten.

Das Profil aller Lehrberufe sollte überarbeitet und gestärkt werden, und die Lehrenden sollten auf die gesellschaftliche und soziale Vielfalt vorbereitet werden; dabei sollten spezielle kulturelle Mittlerinnen und Mittler sowie Personen mit Vorbildfunktion (Role Models) zum Einsatz kommen, um die Inklusion von Roma-Kindern und Kindern mit Migrationshintergrund zu erleichtern.

Verbesserung der Flexibilität der Gesundheitssysteme im Hinblick auf die Bedürfnisse benachteiligter Kinder — Es sollte sichergestellt werden, dass alle Kinder in vollem Umfang von ihrem Grundrecht auf Gesundheitsversorgung Gebrauch machen können, unter anderem durch Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung sowie durch den Zugang zu hochwertigen Gesundheitsleistungen:

Die Hindernisse, vor denen gefährdete Kinder und Familien beim Zugang zur Gesundheitsversorgung stehen, zum Beispiel Kosten, kulturelle und sprachliche Barrieren oder Mangel an Information, sollten beseitigt werden; die Erbringer von Gesundheitsleistungen sollten diesbezüglich besser geschult werden.

Insbesondere in den ersten Lebensjahren sollte in Prävention investiert werden, und zwar mittels umfassender Strategien, welche die Aspekte Ernährung, Gesundheit, Bildung und soziale Maßnahmen miteinander kombinieren.

Das soziale Gefälle, was ungesunde Lebensführung und Alkohol- und Drogenmissbrauch anbelangt, sollte bekämpft werden, indem man allen Kindern den Zugang zu ausgewogener Ernährung und körperlichen Aktivitäten eröffnet.

Besonderes Augenmerk sollte auf Kinder mit Behinderungen oder mit psychischen Problemen gerichtet werden, auf nicht gemeldete bzw. nicht registrierte Kinder, schwangere Teenager sowie Kinder aus Familien, in denen Alkohol- oder Drogenmissbrauch stattfindet oder stattgefunden hat.

Sicherer, angemessener Wohnraum und ein entsprechendes Lebensumfeld für Kinder — Kinder sollten die Möglichkeit haben, in einem sicheren, gesunden und kinderfreundlichen Umfeld aufzuwachsen, das ihre Entwicklung und ihre Lernbedürfnisse fördert:

Familien mit Kindern sollte Zugang zu erschwinglichem, hochwertigem Wohnraum (einschließlich Sozialwohnungen) ermöglicht werden, und es sind Maßnahmen im Fall einer Exposition gegenüber Umweltgefahren sowie bei überhöhter Wohndichte und bei Energiearmut vorzusehen.

Familien bzw. Kinder, die von Obdachlosigkeit bedroht sind, sollten dahingehend Unterstützung erhalten, dass Räumungen, unnötige Umzüge und die Trennung von der Familie vermieden werden, und es sollte für Übergangswohnraum und für langfristigen Wohnraum gesorgt werden.

Bei der Planung vor Ort sollte das Wohl des Kindes berücksichtigt werden; Ghettoisierung und Segregation sind zu vermeiden, indem auf eine soziale Durchmischung bei der Wohnraumbelegung und auf angemessene Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln geachtet wird.

Die schädlichen Einflüsse eines sich verschlechternden Lebensumfelds auf Kinder sollten reduziert werden, um zu verhindern, dass sie Opfer von Gewalt und Missbrauch werden.

Förderung der Unterstützung für Familien und Verbesserung der Qualität alternativer Betreuungsmöglichkeiten — Der Kindesschutz und die Sozialleistungen im Bereich der Prävention sollten verstärkt werden; Familien sollten bei der Entwicklung von Elternkompetenzen in nicht stigmatisierender Weise unterstützt werden, und zugleich ist sicherzustellen, dass Kinder, die aus der elterlichen Obhut herausgenommen werden, in einem Umfeld aufwachsen, das ihren Bedürfnissen entspricht:

Es sollte dafür Sorge getragen werden, dass Armut niemals die ausschließliche Begründung dafür ist, ein Kind aus der elterlichen Obhut herauszunehmen, Ziel sollte es sein, dass Kinder bei ihren Eltern bleiben oder zu ihnen zurückkehren können, indem beispielsweise Maßnahmen gegen die materielle Armut/Deprivation der Familie ergriffen werden.

Geeignete Kontrollfunktionen sollten vorgesehen werden, um zu verhindern, dass Kinder in Einrichtungen gegeben werden, und im Fall einer solchen Unterbringung sind regelmäßige Überprüfungen vorzunehmen.

Es sollte keine Ausweitung institutioneller Betreuungseinrichtungen für Kinder stattfinden, die aus der elterlichen Obhut herausgenommen wurden; gefördert werden sollten statt dessen eine hochwertige Betreuung auf Gemeindeebene und die Unterbringung in Pflegefamilien, in denen auf Kinder gebührend eingegangen wird.

Es sollte dafür Sorge getragen werden, dass Kinder, die sich nicht in elterlicher Obhut befinden, Zugang zu hochwertigen Leistungen (sowohl allgemeiner als auch spezifischer Art) haben, was die Aspekte Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, Sozialfürsorge, Sicherheit und Wohnraum angeht, und zwar auch beim Übergang ins Erwachsenenleben.

Eine angemessene Unterstützung sollte für Kinder sichergestellt werden, die zurückbleiben, wenn ein Elternteil oder beide Eltern in ein anderes Land migriert/migrieren, um dort zu arbeiten, und diese Unterstützung sollte auch den Personen zuteil werden, die anstelle der Eltern die Kinder betreuen.

2.3.   Das Recht des Kindes auf Teilhabe

Förderung der Teilhabe aller Kinder an Aktivitäten in den Bereichen Spiel, Freizeit, Sport und Kultur — Es sollte anerkannt werden, welchen Einfluss Kinder auf ihr eigenes Wohlbefinden und ihre Widerstandskraft für die Bewältigung widriger Umstände haben, insbesondere durch Angebote zur Teilnahme an informellen Lernaktivitäten, die außerhalb des Heims und nach dem regulären Schulbesuch stattfinden:

Hindernisse wie Kosten, fehlender Zugang und kulturelle Unterschiede sollten beseitigt werden, um sicherzustellen, dass alle Kinder außerhalb der Schule an Aktivitäten in den Bereichen Spiel, Freizeit, Sport und Kultur teilnehmen können.

Im Umfeld der Kinder sollten sichere Räume geschaffen werden, und benachteiligte Gemeinschaften sollten Unterstützung in Form spezifischer Anreize erhalten.

Schulen, Gemeindeakteure und örtliche Behörden sollten dazu angeregt werden, bessere Angebote an außerschulischen Aktivitäten und Einrichtungen für alle Kinder bereitzustellen, unabhängig von der Beschäftigungssituation und dem Hintergrund der Eltern.

Allen Familien sollte die Teilnahme an sozialen Aktivitäten ermöglicht werden, die ihre Elternkompetenzen verbessern und eine positive Kommunikation innerhalb der Familie fördern.

Unterstützt werden sollten Ansätze für die Teilhabe, die das Potenzial der Freiwilligentätigkeit in den Gemeinden nutzen und die Solidarität zwischen den Generationen stärken.

Schaffung von Mechanismen, die die Einbindung von Kindern in Entscheidungen fördern, die ihr Leben betreffen — Kinder sollten in die Lage versetzt und ermutigt werden, auf der Basis von Informationen ihre Meinung zu äußern, wobei darauf zu achten ist, dass ihre Ansichten gebührend berücksichtigt werden und in den wichtigsten Entscheidungen, von denen die Kinder betroffen sind, ihren Niederschlag finden:

Bestehende Instrumente der Beteiligung von Kindern an der Erbringung von Leistungen wie Betreuung, Gesundheitsversorgung und Bildung sollten genutzt und weiterentwickelt werden, und die Kinder sollten bei der Planung einschlägiger Maßnahmen mit Hilfe altersgerechter Mechanismen befragt werden.

Die Beteiligung aller Kinder an den vorhandenen Strukturen der Teilhabe sollte gefördert werden; dies gilt auch für Kinder aus benachteiligten Verhältnissen.

Personen, die beruflich mit Kindern und für Kinder arbeiten, sollten ermuntert werden, diese aktiv einzubeziehen und sie für ihre entsprechenden Rechte und Pflichten zu sensibilisieren.

Das Recht des Kindes auf Gehör sollte bei allen juristischen Entscheidungen Berücksichtigung finden, und eine kinderfreundliche Justiz sollte gefördert werden, und zwar insbesondere dadurch, dass Kinder bei Gerichtsverfahren und Rechtsstreitigkeiten anwesend sein dürfen.

3.   WEITERENTWICKLUNG DER NÖTIGEN GOVERNANCE-, DURCHFÜHRUNGS- UND MONITORINGREGELUNGEN

Verstärkung der Synergien über Sektoren hinweg und Verbesserung der Regelungen zur Governance — Es sollte gewährleistet werden, dass die Strategien durch ihre umfassende Ausgestaltung Kinderarmut und soziale Ausgrenzung wirksam bekämpfen und die Koordination zwischen den wichtigsten Akteuren verbessern:

Politikbereiche von hoher Relevanz für die soziale Inklusion von Kindern sollten regelmäßig und systematisch verknüpft werden, und die Synergien zwischen den zentralen Akteuren, speziell in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheit, Gleichstellung und Rechte des Kindes, sollten gestärkt werden.

Auf die durchgängige Berücksichtigung der Kinderpolitik und der Rechte des Kindes in allen wichtigen Politikbereichen sollte hingewirkt werden, zum Beispiel durch besondere institutionelle Vereinbarungen.

Eine enge Zusammenarbeit und ein regelmäßiger Austausch zwischen den Behörden aller Ebenen, Sozialpartnern, Kommunen und Organisationen der Zivilgesellschaft sollte gefördert werden.

Die Teilhabe von Kindern sollte unterstützt und weiterentwickelt werden, auch bei der Umsetzung der vorliegenden Empfehlung.

Verstärkte Nutzung evidenzbasierter Ansätze — Die Entwicklung evidenzbasierter Strategien und sozialpolitische Innovationen sollten vorangetrieben werden, um sicherzustellen, dass den potenziellen Auswirkungen der Strategien auf Kinder gebührend Rechnung getragen wird:

Zur Überwachung der Auswirkungen von Strategien auf Kinder und ihre Familien sollten die vorhandenen Statistiken und Verwaltungsdaten in vollem Umfang genutzt werden. Die statistischen Kapazitäten (einschließlich der Aufschlüsselung nach Geschlecht) sollten, wo erforderlich und praktikabel, ausgebaut werden, vor allem in Bezug auf die Deprivation von Kindern, den Zugang zu hochwertiger und erschwinglicher Kinderbetreuung, die Gesundheit von Kindern und die Lage der sozial schwächsten Kinder.

Die Verfügbarkeit von Monitoringdaten zur Lage von Kindern sollte beschleunigt werden, und die Nutzung von Methoden und Modellen (z. B. Mikrosimulation) sollte gefördert werden, um eine systematischere Ex-ante-Bewertung der möglichen Auswirkungen von Strategien auf Kinder zu ermöglichen.

Der Kontakt zwischen den politischen und den wissenschaftlichen Kreisen sollte intensiviert, und die strategischen Innovationen sollten erprobt werden. Die evidenzbasierte Evaluierung von Programmergebnissen sollte gefördert werden, auch auf lange Sicht mit Hilfe von Instrumenten wie Langzeiterhebungen; die Sichtbarkeit und der Austausch von Ergebnissen sollten ebenfalls gefördert werden.

Unterstützt werden sollten der Austausch von bewährten Verfahren und von Wissen, der Rollout erprobter Interventionsmodelle, Maßnahmen zur Förderung der Solidarität in der Gemeinschaft ganz allgemein und Maßnahmen zur Genehmigung der Zusammenarbeit von Kommunen.

Die Auswirkungen der als Reaktion auf die Wirtschaftskrise eingeführten temporären Maßnahmen sollten bewertet werden, bevor darüber entschieden wird, ob diese Bestandteil von Strukturreformen werden sollen.

4.   UMFASSENDE NUTZUNG DER EINSCHLÄGIGEN EU-INSTRUMENTE

Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung als zentraler Aspekt der Strategie Europa 2020 — Es sollte Gebrauch von allen im Rahmen der Europa-2020-Strategie verfügbaren Instrumenten und Indikatoren gemacht werden, um den gemeinsamen Anstrengungen zur Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung neue Impulse zu verleihen:

Die Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung sollte als zentrales Anliegen in der Strategie Europa 2020 und in den nationalen Reformprogrammen fest verankert werden, als Teil der allgemeinen Anstrengungen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung und unter Berücksichtigung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Rates.

Gegebenenfalls sollte der Mehrwert geprüft werden, den die Vorgabe nationaler Ziele für die Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung bringen kann, wobei den nationalen Besonderheiten Rechnung zu tragen ist.

Die im Rahmen der Strategie Europa 2020 und der offenen Methode der Koordinierung im Sozialbereich verfügbaren Instrumente sollten umfassend genutzt werden, um die Überwachung und Bewertung der Strategien bezüglich der Kinderarmut und des Wohlergehens von Kindern zu verbessern, wobei von dem vorgeschlagenen indikatorgestützten Überwachungsrahmen, der dieser Empfehlung als Anhang beigefügt ist, in vollem Umfang Gebrauch gemacht werden sollte.

Die Synergien mit den einschlägigen EU-Strategien, insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Gleichstellung der Geschlechter und Rechte des Kindes, sollten verstärkt werden.

Inanspruchnahme der relevanten Finanzierungsinstrumente der EU — Die Möglichkeiten im Rahmen der EU-Finanzierungsinstrumente sollten in geeigneter Weise genutzt werden, um die oben dargelegten politischen Prioritäten zu unterstützen:

Die Entwicklung von verstärkt evidenzbasierten Strategien und von sozialen Innovationen sollten im Rahmen des Programms für sozialen Wandel und Innovation, des Europäischen Sozialfonds und des Programms „Horizont 2020“ gefördert werden, und diese Programme sollten zur Erprobung, Bewertung und Verbreitung eventueller strategischer Innovationen herangezogen werden.

Der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen (Bereitstellung von Mitteln, wenn Kinder von Nahrungsmangel und materieller Deprivation betroffen sind), die Schulmilch- und Schulobstprogramme der EU (Bereitstellung gesunder Produkte und Förderung gesunder Essgewohnheiten) sowie das Programm „Erasmus für alle“ (Förderung des Zugangs von Kindern zu Bildung, informellem Lernen und Sport) sollten in vollem Umfang genutzt werden.

Die Möglichkeiten einer Unterstützung von Kindern und Familien im Rahmen der Strukturfonds sollten bei der Planung des Europäischen Sozialfonds und der operationellen Programme des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für den Zeitraum 2014-2020 ausgeschöpft werden, und zwar im Einklang mit den länderspezifischen Empfehlungen.

Es sollte in geeigneter Weise Gebrauch von den thematischen Zielen gemacht werden, die Bezug nehmen auf die Beschäftigungsförderung und die Arbeitskräftemobilität, die Förderung sozialer Inklusion und die Armutsbekämpfung sowie Investitionen in Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen; in gleicher Weise sollten die jeweiligen Investitionsprioritäten genutzt werden. Dazu gehören insbesondere: Vorschulbildung, die Senkung der Schulabbrecherquote, die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben, der Zugang zu Leistungen (einschließlich Gesundheitsversorgung und Sozialdiensten), auf örtlicher Ebene betriebene Strategien für lokale Entwicklung, die Förderung der Erneuerung benachteiligter Gebiete und der Übergang von institutionellen Dienstleistungen zu gemeindenahen Dienstleistungen.

Um die Wirksamkeit der Strukturfondsinterventionen im Zeitraum 2014-2020 zu gewährleisten, sollten — mit Beteiligung der betreffenden Akteure — evidenzbasierte Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote verfolgt und Maßnahmen zur Förderung des Übergangs von institutionellen Dienstleistungen zu gemeindenahen Dienstleistungen ergriffen werden.

Zur Mobilisierung von Maßnahmen für die Bekämpfung von Kinderarmut sollte bei der Programmplanung der Strukturfonds und beim Zugang zu diesen ein partnerschaftlicher Ansatz gefördert werden, und zwar durch die Beteiligung der betreffenden Akteure auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, insbesondere der zuständigen Behörden, Sozialpartner und nichtstaatlichen Organisationen.

Brüssel, den 20. Februar 2013

Für die Kommission

László ANDOR

Mitglied der Kommission


(1)  Gemäß dem UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes bezeichnet der Begriff „Kinder“ in diesem Zusammenhang Personen unter 18 Jahren.

(2)  KOM(2010) 758 endg.

(3)  Ausschuss für Sozialschutz, Gutachterbericht vom 27. Juni 2012 an die Europäische Kommission zur Bekämpfung und Verhütung von Kinderarmut und zur Förderung des Wohlergehens des Kindes.

(4)  Verhütung und Bekämpfung der Kinderarmut und der sozialen Ausgrenzung und Förderung des Wohlergehens des Kindes, Schlussfolgerungen des Rates (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) vom 4. Oktober 2012, 14437/12.

(5)  Siehe insbesondere: Ein aktualisierter strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (KOM(2008) 865 endg.), Solidarität im Gesundheitswesen: Abbau gesundheitlicher Ungleichheit in der EU (KOM(2009) 567 endg.), Eine EU-Agenda für die Rechte des Kindes (KOM(2011) 60 endg.), Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010-2015 (KOM(2010) 491 endg.).

(6)  Empfehlung 2008/867/EG der Kommission vom 3. Oktober 2008 zur aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen.

(7)  Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Tagung des Europäischen Rates in Barcelona am 15. und 16. März 2002, SN 100/1/02 REV 1.


ANHANG

Indikatorgestützter Monitoringrahmen

Der vorgeschlagene Monitoringrahmen enthält Indikatoren, die für die Überwachung der Umsetzung dieser Empfehlung relevant sind. Vorschläge für eine Weiterentwicklung finden sich in den Anhängen des Pakets zu Sozialinvestitionen.

Übergeordnetes Ziel: Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung und Förderung des Wohlergehens des Kindes

Europa 2020

Definition

Aufschlüsselung

Quelle

Primär/Sekundär/Kontext (1)

Anmerkungen

Von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohte Kinder (Aufschlüsselung des Kernziels von Europa 2020 bezüglich Armut und sozialer Ausgrenzung)

Summe der Kinder, die in einem Haushalt leben, der von Armut bedroht ist und/oder von erheblicher materieller Deprivation betroffen ist und/oder eine sehr geringe Erwerbsintensität aufweist (Die Definition dieser drei Indikatoren findet sich unten.)

Nach Alter (0-17, 0-5, 6-11, 12-17)

Eurostat — EU-SILC

Primär

Vergleich mit der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (18-64) und der älteren Bevölkerung (65+) empfohlen

Indikator

Definition

Aufschlüsselung

Quelle

Primär/Sekundär/Kontext

Anmerkungen

Armutsgefährdungsquote von Kindern (zu analysieren in Verbindung mit dem Wert der Armutsschwelle in KKS für einen Haushalt, der aus zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren besteht)

Anteil der Kinder, die in einem Haushalt leben, dessen verfügbares Äquivalenzeinkommen weniger als 60 % des nationalen verfügbaren Medianäquivalenzeinkommens beträgt

Nach Alter (0-17, 0-5, 6-11, 12-17) und Haushaltstyp

Eurostat — EU-SILC

Primär

Vergleich mit der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (18-64) und der älteren Bevölkerung (65+) empfohlen

Quote der erheblichen materiellen Deprivation

Anteil der Kinder, die in einem Haushalt leben, in dem die Lebensbedingungen infolge des Mangels an Ressourcen stark beeinträchtigt sind, d. h., es treffen mindestens 4 der 9 nachstehend genannten Merkmale für Deprivation zu: Die Familie kann i) ihre Miete oder Wasser-, Gas- und Stromrechnungen nicht bezahlen, ii) ihre Wohnung nicht angemessen warm halten, iii) keine unerwarteten Ausgaben tätigen, iv) nicht jeden zweiten Tag Fleisch, Fisch oder ein Proteinäquivalent essen, v) nicht einmal eine einwöchige Urlaubsreise im Jahr machen, vi) sich kein Auto, vii) keine Waschmaschine, viii) keinen Farbfernseher oder ix) kein Telefon leisten.

Nach Alter (0-17, 0-5, 6-11, 12-17)

Eurostat — EU-SILC

Primär

Vergleich mit der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (18-64) und der älteren Bevölkerung (65+) empfohlen

Anteil der Kinder, die in Haushalten mit sehr geringer Erwerbsintensität leben

Anteil der Kinder, die in einem Haushalt leben, in dem Erwachsene im erwerbsfähigen Alter (18-59 Jahre) im vorangegangenen Jahr (also während des Einkommensbezugszeitraums) zu weniger als 20 % ihres gesamten Arbeitspotenzials gearbeitet haben

Nach Alter (0-17, 0-5, 6-11, 12-17)

Eurostat — EU-SILC

Primär

Vergleich mit der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (18-64) und der älteren Bevölkerung (65+) empfohlen

Indikator für die Deprivation von Kindern

Beratungen im Gange

 

Eurostat — EU-SILC

Entfällt

In Arbeit

Streuung der Armutsgefährdung von Kindern um die Armutsgefährdungsschwelle: Armutsgefährdungsquote, berechnet mittels 50 % und 70 % Schwelle

Anteil der Kinder, die in einem Haushalt leben, dessen verfügbares Äquivalenzeinkommen weniger als 50 % und weniger als 70 % des nationalen Medianäquivalenzeinkommens beträgt

Nach Alter (0-17, 0-5, 6-11, 12-17)

Eurostat — EU-SILC

Sekundär

Vergleich mit der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (18-64) und der älteren Bevölkerung (65+) empfohlen

Quote der dauerhaften Armutsgefährdung von Kindern

Anteil der Kinder, die in einem Haushalt leben, dessen verfügbares Äquivalenzeinkommen im laufenden Jahr und in mindestens zwei der vorangegangen drei Jahre unterhalb der Armutsschwelle lag

0-17

Eurostat — EU-SILC (Langzeiterhebung)

Sekundär

Vergleich mit der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (18-64) und der älteren Bevölkerung (65+) empfohlen

Armutsgefährdungsquote von Kindern bei zeitlicher Verankerung

Anteil der Kinder, die in einem Haushalt leben, dessen verfügbares Äquivalenzeinkommen weniger als 60 % des nationalen verfügbaren Medianäquivalenzeinkommens beträgt, wenn die Schwelle zeitlich verankert wird

0-17

Eurostat — EU-SILC

Kontext

Vergleich mit der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (18-64) und der älteren Bevölkerung (65+) empfohlen


Zugang zu angemessenen Ressourcen

Indikator

Definition

Aufschlüsselung

Quelle

Primär/Sekundär/Kontext

Anmerkungen

Armutsquote trotz Erwerbstätigkeit von Personen, die in Haushalten mit unterhaltsberechtigten Kindern leben

Anzahl von Personen (mit unterhaltsberechtigten Kindern), die als erwerbstätig gelten und über ein Einkommen unterhalb der Armutsschwelle (60 % des nationalen verfügbaren Medianäquivalenzeinkommens) verfügen

Nach Alter (0-17, 18-64, 0-64); nach Haushaltstyp (Alleinerziehende, zwei Erwachsene mit unterhaltsberechtigten Kindern)

Eurostat — EU-SILC

Primär

 

Armutsgefährdungsquote von Kindern nach Erwerbsintensität des Haushalts

Anteil der Kinder, die in einem Haushalt leben, dessen verfügbares Äquivalenzeinkommen weniger als 60 % des nationalen verfügbaren Medianäquivalenzeinkommens beträgt, berechnet nach der Erwerbsintensität des Haushalts

0-17, Erwerbsintensität des Haushalts (sehr hoch [0,85-1], hoch [0,55-0,85], mittel [0,45-0,55], gering [0,2-0,45])

Eurostat — EU-SILC

Primär

 

Armutsgefährdungsquote von Kindern in Haushalten mit Erwerbstätigkeit

Anteil der Kinder, die in einem Haushalt leben, dessen Einkommen unterhalb der Armutsschwelle (60 % des nationalen verfügbaren Medianäquivalenzeinkommens) liegt, bei einer Erwerbsintensität über 0,2

Nach Haushaltstyp

Eurostat — EU-SILC

Primär

 

Relative mediane Armutsgefährdungslücke für Kinder

Differenz zwischen dem Medianäquivalenzeinkommen von Personen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle und der Armutsgefährdungsschwelle, angegeben als Prozentsatz der Armutsgefährdungsschwelle

0-17

Eurostat — EU-SILC

Primär

Vergleich mit der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (18-64) und der älteren Bevölkerung (65+) empfohlen

Kinderbetreuung

Kinder, die (formell (2) außerhalb der Familie) betreut werden, als Anteil aller Kinder derselben Altersgruppe

Unter drei Jahren, von drei Jahren bis zum Schulpflichtalter; weniger als 30 Std., 30 Std. oder mehr pro Woche

Eurostat — EU-SILC

Sekundär

Relevanz einer Aufschlüsselung nach Einkommensquintil ist zu bewerten

Auswirkung der Erwerbstätigkeit auf die Elternschaft

Differenz in Prozentpunkten (PP) zwischen

der Erwerbsquote von Personen im Alter von 20-49 Jahren, die in Haushalten ohne Kinder im Alter von 0-6 Jahren leben, und

der Erwerbsquote von Personen im Alter von 20-49 Jahren, die in Haushalten mit mindestens einem Kind im Alter von 0-6 Jahren leben

Insgesamt, nach Geschlecht

Eurostat — LFS

Kontext

Separate Betrachtung der Kinder im Alter von 0-3 Jahren und von 3-6 Jahren empfohlen

Teilzeitbeschäftigung wegen Betreuungspflichten

Personen, die in Teilzeit beschäftigt sind, weil sie Kinder oder pflegebedürftige Erwachsene betreuen, als Prozentsatz aller Erwerbspersonen

Insgesamt, nach Geschlecht

Eurostat — LFS

Kontext

 

Auswirkungen von Sozialtransfers (ausgenommen Renten und Pensionen) auf die Verringerung der Kinderarmut

Differenz zwischen der Armutsgefährdungsquote von Kindern vor und nach Sozialtransfers (ausgenommen Renten und Pensionen)

 

Eurostat — EU-SILC

Sekundär

Vergleich mit der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (18-64) und der älteren Bevölkerung (65+) empfohlen

Überbelastung durch Wohnkosten

Prozentsatz der Bevölkerung, die in einem Haushalt lebt, in dem die Gesamtwohnkosten (abzüglich Wohnungsbeihilfen) mehr als 40 % des insgesamt verfügbaren Haushaltseinkommens (abzüglich Wohnungsbeihilfen) ausmachen

Nach Alter (0-17, 0-5, 6-11, 12-17), Armutsstatus (ober- oder unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle)

Eurostat — EU-SILC

Sekundär

Vergleich mit der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (18-64) und der älteren Bevölkerung (65+) empfohlen


Zugang zu hochwertigen Leistungen

Indikator

Definition

Aufschlüsselung

Quelle

Primär/Sekundär

Anmerkungen

Vorschulbildung

Anteil der Kinder im Alter von vier Jahren bis zum Schulpflichtalter, die eine Vorschulbildung erhalten

Nach Geschlecht

UOE (3)

Primär

 

Lese- und Rechenkompetenz sowie naturwissenschaftliche Kenntnisse

Anteil der 15-Jährigen, die in den PISA-Tests ein Ergebnis von 1 oder darunter erzielen (auf einer Skala von 1 [niedrigster Wert] bis 5 [höchster Wert])

Nach dem Hintergrund der Eltern (Bildungsabschluss, Geburtsland)

OECD- PISA (4)

Primär

Bei den aktuellen Datenerhebungen keine Daten für CY und MT verfügbar

Quote junger Menschen, die sich weder in Beschäftigung noch in Aus- oder Weiterbildung befinden (NEET)

Quote junger Menschen, die sich weder in Beschäftigung noch in Aus- oder Weiterbildung befinden (NEET)

Nach Geschlecht, 15-19

Eurostat — LFS

Primär

 

Schul- und Ausbildungsabbrecher

Anteil der 18-24-Jährigen, die höchstens einen Abschluss der Sekundarstufe I haben und sich nicht in Aus- oder Weiterbildung befinden

Nach Geschlecht, höchster Bildungsabschluss

Eurostat — LFS

Sekundär

 

Nicht erfolgte medizinische Versorgung (nach eigener Angabe)

Anteil der 16-25-Jährigen, die angeben, dass sie wegen der Kosten, der Entfernung oder den Wartelisten keine medizinischen Leistungen in Anspruch genommen haben

 

Eurostat — EU-SILC

 

 

Säuglingssterblichkeit

Verhältnis der Anzahl der Todesfälle bei unter einjährigen Kindern während eines Jahres zur Anzahl der Lebendgeburten im selben Jahr (angegeben pro 1 000 Lebendgeburten)

Nach sozioökonomischem Status der Eltern (in Arbeit)

Eurostat

Primär

 

Kindersterblichkeit für die Altersgruppe 1-14 Jahre

Sterblichkeit je 100 000 Einwohner/innen

 

Eurostat

 

 

Geringes Geburtsgewicht

Geburtsgewicht unter 2 500 Gramm (5,5 Pfund)

 

WHO-OECD

Primär

 

Impfquote

Prozentsatz der Säuglinge, die bei Vollendung des ersten Lebensjahres in einem gegebenen Kalenderjahr vollständig gegen Keuchhusten, Diphtherie, Wundstarrkrampf und Kinderlähmung geimpft sind. Und Prozentsatz der Säuglinge, die bei Vollendung des zweiten Lebensjahres in einem gegebenen Kalenderjahr vollständig gegen Masern, Mumps und Röteln geimpft sind.

 

WHO

Kontext

 

Fettleibigkeit

15-24-Jährige mit einem Body-Mass-Index von 30 oder darüber

Nach Geschlecht und sozioökonomischem Status der Eltern

Eurostat — EHIS (5)

Kontext

 

Regelmäßige Raucher/innen

Anteil der 15-24-Jährigen, die täglich Zigaretten rauchen

Nach Geschlecht und sozioökonomischem Status der Eltern

Eurostat — EHIS

Kontext

 

Psychische Gesundheit

Junge Menschen (15-24 Jahre) mit depressivem Syndrom

Nach Geschlecht

Eurostat — EHIS

Kontext

In Arbeit

Todesursachen bei jungen Menschen — Suizid

Todesfälle durch Suizid je 100 000 Einwohner/innen im Alter von 15-24 Jahren

Nach Geschlecht

Eurostat — Statistiken über Todesursachen

Kontext

 

Wohnraumunterversorgung

Prozentsatz der Bevölkerung, bei der sämtliche Merkmale für Wohnraumunterversorgung zutreffen. Diese Merkmale sind:

1) Undichtes Dach, Feuchtigkeit in Wänden/Böden/Fundament oder Fäulnis in Fensterrahmen oder im Boden; 2) Fehlen einer Badewanne oder Dusche in der Wohnung; 3) Fehlen einer in der Wohnung gelegenen Toilette mit Wasserspülung zur alleinigen Nutzung durch den Haushalt; 4) Probleme mit der Wohnung: zu dunkel, nicht genug Licht

Nach Alter (0-17, 0-5, 6-11, 12-17), Armutsgefährdungsstatus (d. h. ober- oder unterhalb der Schwelle)

Eurostat — EU-SILC

Primär

 

Überbelegung

Prozentsatz der Bevölkerung, die in einem überbelegten Haushalt lebt. Ein Haushalt gilt dann als überbelegt, wenn er nicht über eine Mindestzahl an Räumen wie folgt verfügt:

einen Raum für den Haushalt;

einen Raum für jedes Paar;

einen Raum für jede Einzelperson über 18 Jahren;

einen Raum für zwei Einzelpersonen desselben Geschlechts im Alter von 12-17 Jahren;

einen Raum für jede Einzelperson anderen Geschlechts im Alter von 12-17 Jahren;

einen Raum für zwei Personen unter 12 Jahren

Nach Alter (0-17, 0-5, 6-11, 12-17), Armutsgefährdungsstatus (d. h. ober- oder unterhalb der Schwelle)

Eurostat — EU -SILC

Primär

 


(1)  Primärindikatoren sind Leitindikatoren, die die breiten Bereiche erfassen, welche als die wichtigsten Ergebniselemente eingestuft wurden. Sekundärindikatoren unterstützen die Leitindikatoren, indem sie die Art des Problems näher beschreiben oder weitere Dimensionen des Problems aufzeigen. Kontextindikatoren liefern zusätzliche Details und kontextuelle Informationen: Die vorgeschlagene Liste ist nicht erschöpfend und lässt Raum für weitere Hintergrundinformationen, die als relevant für eine bessere Einordnung und ein tieferes Verständnis des nationalen Kontexts erachtet werden.

(2)  Unter den Begriff „formelle Betreuung“ fällt Folgendes: Vorschulen oder Äquivalente, Pflichtschulen, Betreuung in einer Einrichtung außerhalb der Schulstunden, Kinderkrippen oder andere Kindertagesstätten, einschließlich Familientagesstätten und zertifizierte Kinderbetreuungskräfte. Nicht unter diese Definition fällt die Betreuung durch Familienangehörige, Nachbarn oder nicht zertifizierte Kinderbetreuungskräfte.

(3)  UNESCO/OECD/EUROSTAT-Datenbank für Bildungsstatistiken.

(4)  http://www.oecd.org/statisticsdata/03381,en_2649_35845621_1_119656_1_1_1.00.html

(5)  „EHIS“ steht für „Europäische Gesundheitsbefragung“ (European Health Interview Survey).


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