32012D0413


Titel und Fundstelle

2012/413/EU: Beschluss der Kommission vom 19. Juli 2012 zur Aufstellung jährlicher Prioritätenlisten für die Ausarbeitung von Netzkodizes und Leitlinien für 2013 Text von Bedeutung für den EWR

 ABl. L 192 vom 20.7.2012, S. 32–34 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

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Beschluss der Kommission

vom 19. Juli 2012

zur Aufstellung jährlicher Prioritätenlisten für die Ausarbeitung von Netzkodizes und Leitlinien für 2013

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2012/413/EU)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 714/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 [1] und die Verordnung (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1775/2005 [2], insbesondere auf deren Artikel 6 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

KONTEXT

(1) Das Dritte Paket mit Richtlinien und Verordnungen (im Folgenden "das Dritte Paket"), das 2009 verabschiedet wurde, trat am 3. März 2011 in Kraft. Mit ihm trat auch ein neues System zur Festlegung verbindlicher europaweiter Netzkodizes in Kraft.

(2) Als ersten Schritt zu verbindlichen europäischen Netzkodizes hat die Europäische Kommission im Einklang mit Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 ("Stromverordnung") und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 ("Gasverordnung") eine jährliche Prioritätenliste mit einer Angabe der Bereiche aufzustellen, die in die Ausarbeitung von Netzkodizes einzubeziehen sind. Bei der Festlegung der Prioritäten hat die Europäische Kommission die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden ("ACER"), das jeweilige Europäische Netz der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber ("ENTSO") und andere beteiligte Akteure zu konsultieren. Im vorliegenden Beschluss werden die Prioritäten festgelegt, die die Kommission auf der Grundlage der Ergebnisse der öffentlichen Konsultation beschlossen hat.

(3) Der Europäische Rat vom 4. Februar 2011 hat 2014 als Ziel für die Vollendung des Strom- und Gasbinnenmarkts festgelegt. Das Dritte Paket ist ein wichtiges Element bei der Hinarbeit auf dieses Ziel. Es sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich, damit Strom und Gas ungehindert durch ganz Europa fließen können. Die Netzkodizes und Leitlinien, die das Dritte Paket vorsieht, werden die einschlägigen Regeln für diese weitere Entwicklung vorgeben.

(4) Zur Planung der Ressourcen ist es wichtig, jährlich die Hauptbereiche für die Ausarbeitung der Netzkodizes und Leitlinien anzugeben. Sobald ein Bereich zum ersten Mal als wichtig eingestuft wird, sind Vorarbeiten einzuleiten, bei denen ermittelt wird, in welchem Umfang eine Harmonisierung erforderlich ist. Die Arbeiten in Hauptbereichen, in denen mit der Ausarbeitung von Netzkodizes und Leitlinien bereits begonnen wurde, werden fortgesetzt und abgeschlossen.

ÖFFENTLICHE KONSULTATION

(5) Die nach Artikel 6 Absatz 1 der Strom- und Erdgasverordnung vorgeschriebene öffentliche Konsultation fand vom 8. März bis 16. April 2012 statt. Die Kommission erhielt 18 Antworten [3], darunter die Antwort einer Gemeinde und Antworten von ENTSO (Gas) und ENTSO (Strom). Die anderen Antworten kamen überwiegend von europäischen Organisationen des Energiebereichs, einige einzelne Unternehmen nahmen ebenfalls an der öffentlichen Konsultation teil.

(6) Die wesentlichen allgemeinen Kommentare, die bei der öffentlichen Anhörung eingingen, waren Folgende:

a) Eine eindeutige Botschaft der öffentlichen Anhörung war, dass die Beteiligten den fokussierten Ansatz der Kommission unterstützten, den zur Bereitstellung von Schlüsselelementen für die Vollendung des Energiebinnenmarkts bis 2014 notwendigen Arbeiten Priorität zu geben, was die Ausarbeitung von Netzkodizes und Leitlinien sowohl für Strom als auch für Erdgas angeht. Nach Auffassung der Beteiligten hat die Kommission in ihrer Konsultation die wichtigsten Aufgaben dargelegt, die zur weiteren Integration des Energiebinnenmarkts zu erfüllen sind.

b) Eine weitere wichtige Botschaft mehrerer Beteiligter war, dass sie es vorziehen würden, alle in Artikel 8 Absatz 6 der Strom- und der Gasverordnung genannten Themen durch Rahmenleitlinien und Netzkodizes abzudecken, statt unmittelbar Komitologieleitlinien für die Verabschiedung verbindlicher Regeln in diesen Bereichen anzuwenden. In diesem Zusammenhang betonten einige Beteiligte die Wichtigkeit eines transparenten, effizienten und kohärenten Prozesses, der eine frühe und enge Einbeziehung der Beteiligten und Verteilernetzbetreiber gewährleistet. Es wurde auch erwähnt, dass die notwendigen Zeitfenster für die Ausarbeitung robuster Netzkodizes mit ausreichender Zeit für die Konsultation der beteiligten Akteure zur Verfügung stehen müssen.

c) Mehrere Beteiligte forderten, dass zusammen mit den Vorschlagsentwürfen für die Rahmenleitlinien und Netzkodizes die jeweiligen Folgenabschätzungen mit einer Darlegung der wesentlichen Politikoptionen und Begründung durch umfassende Kosten-Nutzen-Analysen vorgelegt werden sollten. Die Folgenabschätzung sollte außerdem Gegenstand einer getrennten öffentlichen Konsultation sein. Die Erstellung der Folgenabschätzung nach Abschluss einer öffentlichen Konsultation wie im Fall des "Pilot-Kodex" wäre nicht akzeptabel.

d) Mehrere Beteiligte gaben in ihrer Antwort an, dass der Anwendungsbereich einiger Netzkodizes zu weit gefasst sei und sich nicht auf den Anwendungsbereich der Verordnungen, d. h. grenzübergreifende Fragen, beschränkt. In diesem Zusammenhang wurde auch betont, dass die Netzkodizes keine übermäßigen Vorgaben enthalten sollten.

(7) Die wesentlichen Kommentare bezüglich der jährlichen Prioritätenliste für Regeln zu Stromnetzen, die bei der öffentlichen Anhörung eingingen, waren Folgende:

a) Mehrere Beteiligte äußerten Bedenken wegen möglicher Inkonsistenzen zwischen Netzkodizes. Einige schlugen vor, nur einen einzigen Netzkodex entsprechend einer einzigen Rahmenleitlinie auszuarbeiten, und einige betonten, dass zumindest einige Netzkodizes zusammen ausgearbeitet werden müssen, etwa die Netzkodizes zum Erzeugeranschluss und Abnehmeranschluss, die Netzkodizes zum Netzanschluss und Netzbetrieb, der Netzkodex zum Anschluss- und Engpassmanagement und die Komitologieleitlinie zur "Governance".

b) Mehrere Beteiligte unterstützen die Ausarbeitung von Regeln für harmonisierte Übertragungsentgeltstrukturen und/oder Investitionsanreize. ENTSO (Strom) war der Meinung, dass die Frage der Entgeltstrukturen und die Frage der Investitionsanreize weitgehend unabhängig voneinander sind, und empfahl daher, sie getrennt zu behandeln und den Regeln für Investitionsanreize Vorrang zu geben.

c) ENTSO (Strom) vertrat die Auffassung, dass Regeln für die längerfristige Kapazitätszuweisung und Regeln für den Anschluss von Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsnetzen in die jährliche Prioritätenliste für 2013 aufgenommen werden müssen.

(8) Die wesentlichen Kommentare bezüglich der jährlichen Prioritätenliste für Regeln zu Gasnetzen, die bei der öffentlichen Anhörung eingingen, waren Folgende:

a) Eine wichtige Botschaft der Beteiligten war, dass sie harmonisierte Regeln für Fernleitungsentgeltstrukturen wünschen, es aber vorzögen, die Regeln im Rahmen des Netzkodexverfahrens auszuarbeiten statt durch Anwendung unmittelbarer Komitologieleitlinien. Mehrere Beteiligte schlugen vor, den Anwendungsbereich eng zu fassen.

b) Einige Beteiligte hatten Bedenken hinsichtlich der Konsistenz zwischen dem Netzkodex für die Kapazitätszuweisung und den Regeln für Engpassmanagementverfahren und empfahlen daher, das Komitologieverfahren für beide Themen aufeinander abzustimmen.

(9) Die wesentlichen Kommentare zum möglichen Anwendungsbereich und zu der Notwendigkeit von Netzkodizes und Leitlinien über 2013 hinaus in Bezug auf Regeln zu Stromnetzen, die bei der öffentlichen Anhörung eingingen, waren Folgende: Einige Beteiligte waren der Auffassung, dass die Regeln für den Zugang Dritter vor den Regeln für die Energieeffizienz in Beug auf Stromnetze ausgearbeitet werden sollten, da sie gleiche Wettbewerbsbedingungen für Betreiber im Binnenmarkt schaffen könnten.

(10) Die wesentlichen Kommentare zum möglichen Anwendungsbereich und zu der Notwendigkeit von Netzkodizes und Leitlinien über 2013 hinaus in Bezug auf Regeln zu Gasnetzen, die bei der öffentlichen Anhörung eingingen, waren Folgende:

a) Mehrere Beteiligte fordern, das Thema der inkrementellen Kapazität zu behandeln, und schlagen vor, dass Regeln in einem Netzkodex für den Zugang Dritter ausgearbeitet werden, während andere Beteiligte dies auch bei der Ausarbeitung von Regeln zu harmonisierten Fernleitungsentgelten behandelt haben möchten. Mehrere Beteiligte waren der Meinung, dass Regeln für den Handel im Zusammenhang mit technischen und betrieblichen Bestimmungen für Netzzugangsdienste und den Netzausgleich bereits von den Regeln zur Kapazitätszuweisung und Ausgleichsregelungen abgedeckt werden. Dennoch forderten Beteiligte die Ausarbeitung von Handelsregeln mit dem Schwerpunkt auf Regeln zur Förderung eines liquiden Markts im sekundären Kapazitätshandel.

b) Bezüglich der "Regeln für Netzsicherheit und -zuverlässigkeit" wurde die Meinung geäußert, dass diese Frage, falls erforderlich, besser im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 994/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates [4] über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung behandelt werden sollte.

c) Einige Beteiligte machten Bedenken geltend, ob die Ausarbeitung von Netzkodizes und Leitlinien bezüglich betrieblicher Verfahren in Notfällen überhaupt einen Nutzen hätte, und stellten die Harmonisierung dieser Bestimmungen in Frage.

BESCHLUSS

(11) Gestützt auf die Antworten der Beteiligten legt die Kommission Prioritäten fest für Arbeiten zur Erbringung von Schlüsselelementen, die für die Vollendung des Energiebinnenmarkts bis 2014 notwendig sind —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Da 2012 die Verabschiedung harmonisierter Regeln zur Transparenz im Komitologieverfahren vorgesehen ist, legt die Kommission für die Ausarbeitung harmonisierter Regeln im Strombereich diese jährliche Prioritätenliste für 2013 fest:

- Regeln zur Kapazitätszuweisung und zum Engpassmanagement, einschließlich Governance, für den Day-Ahead-Markt und Intraday-Markt, einschließlich Kapazitätsberechnung (Annahme im Komitologieverfahren),

- Regeln für die längerfristige Kapazitätszuweisung (Ausarbeitung des Netzkodex),

- Regeln für den Netzanschluss:

- Netzregeln zum Erzeuger-Netzanschluss (Annahme im Komitologieverfahren),

- Netzkodex zum Anschluss von Verteilernetzbetreibern und industriellen Lasten (Fertigstellung des Netzkodex und Einleitung des Komitologieverfahrens),

- Netzkodex für den Anschluss von Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsnetzen,

- Netzbetrieb (Fertigstellung der Netzkodizes zur Betriebssicherheit, zur Betriebsplanung und zur Last-Frequenz-Steuerung und Reserven sowie Einleitung des Verabschiedungsverfahrens [5],

- Ausgleichsregeln, einschließlich netzbezogener Regeln für die Reserveleistung (Fertigstellung des Netzkodex für den Ausgleich),

- Regeln für harmonisierte Übertragungsentgeltstrukturen und/oder Investitionsanreize.

Artikel 2

Da 2012 die Verabschiedung harmonisierter Regeln zur Transparenz im Komitologieverfahren vorgesehen ist, legt die Kommission für die Ausarbeitung harmonisierter Regeln im Gasbereich diese jährliche Prioritätenliste für 2013 fest:

- Kapazitätszuweisung (Annahme im Komitologieverfahren),

- Ausgleichsregeln, einschließlich netzbezogener Regeln für das Nominierungsverfahren, Regeln für Ausgleichsentgelte und Regeln für den betrieblichen Ausgleich zwischen Netzen von Fernleitungsnetzbetreibern (Fertigstellung des Netzkodex und Einleitung des Verabschiedungsverfahrens),

- Regeln für die Interoperabilität und den Datenaustausch,

- Regeln für harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 19. Juli 2012

Für die Kommission

Der Präsident

José Manuel Barroso

[1] ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 15.

[2] ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 36.

[3] Die Antworten sind veröffentlicht unter:http://ec.europa.eu/energy/gas_electricity/consultations/20120416_network_codes_en.htm.

[4] ABl. L 295 vom 12.11.2010, S. 1.

[5] Die Netzkodizes zur Betriebsschulung und zu Anforderungen und Betriebsverfahren in Notfällen folgen zu einem späteren Zeitpunkt.

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