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Document 32012D0005

2012/5/EU: Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung im Hinblick auf den mehrjährigen Finanzrahmen: Deckung eines zusätzlichen Finanzierungsbedarfs für das ITER-Projekt

OJ L 4, 7.1.2012, p. 12–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 22/12/2013; Stillschweigend aufgehoben durch 32013Q1220(01)

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2012/5(1)/oj

7.1.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 4/12


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 13. Dezember 2011

zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung im Hinblick auf den mehrjährigen Finanzrahmen: Deckung eines zusätzlichen Finanzierungsbedarfs für das ITER-Projekt

(2012/5/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (1),

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In der Trilog-Sitzung vom 1. Dezember 2011 haben das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission Einvernehmen über die Modalitäten für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für das ITER-Projekt erzielt. Die Finanzierung erfordert eine Änderung des Mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013 gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006, damit die Obergrenze für Mittel für Verpflichtungen bei Teilrubrik 1a für das Haushaltsjahr 2012 um 650 Mio. EUR und für das Haushaltsjahr 2013 um 190 Mio. EUR jeweils zu gegenwärtigen Preisen angehoben werden kann.

(2)

Die Anhebung der Obergrenzen der Mittel für Verpflichtungen bei der Teilrubrik 1a der Haushaltsjahre 2012 und 2013 wird vollständig ausgeglichen, indem die Obergrenzen der Mittel für Verpflichtungen bei der Rubrik 2 des Haushaltsjahres 2011 und bei der Rubrik 5 der Haushaltsjahre 2011 und 2012 entsprechend gesenkt werden.

(3)

Um ein geordnetes Verhältnis zwischen Verpflichtungen und Zahlungen zu gewährleisten, werden die jährlichen Obergrenzen für Mittel für Zahlungen angepasst. Die Änderung ist in Bezug auf die im Zeitraum 2007-2013 benötigten Mittel für Zahlungen haushaltsneutral.

(4)

Anhang I der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung sollte daher entsprechend geändert werden (2)

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Einziger Artikel

Anhang I der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.

Geschehen zu Straßburg am 13. Dezember 2011.

Im Namen des Europäischen Parlaments

Der Präsident

J. BUZEK

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. SZPUNAR


(1)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

(2)  Zu diesem Zweck werden die aus der genannten Vereinbarung resultierenden Beträge in Beträge zu Preisen von 2004 umgerechnet.


ANLAGE

FINANZRAHMEN 2007-2013

(Mio. EUR — konstante Preise von 2004)

MITTEL FÜR VERPFLICHTUNGEN

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

Insgesamt 2007-2013

1.

Nachhaltiges Wachstum

50 865

53 262

55 879

56 435

55 693

57 708

58 696

388 538

1a

Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

8 404

9 595

12 018

12 580

11 306

12 677

13 073

79 653

1b

Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung

42 461

43 667

43 861

43 855

44 387

45 031

45 623

308 885

2.

Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

51 962

54 685

51 023

53 238

52 136

51 901

51 284

366 229

davon: marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen

43 120

42 697

42 279

41 864

41 453

41 047

40 645

293 105

3.

Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht

1 199

1 258

1 375

1 503

1 645

1 797

1 988

10 765

3a

Freiheit, Sicherheit und Recht

600

690

785

910

1 050

1 200

1 390

6 625

3b

Unionsbürgerschaft

599

568

590

593

595

597

598

4 140

4.

Die EU als globaler Akteur

6 199

6 469

6 739

7 009

7 339

7 679

8 029

49 463

5.

Verwaltung  (1)

6 633

6 818

6 816

6 999

7 044

7 274

7 610

49 194

6.

Ausgleichszahlungen

419

191

190

0

0

0

0

800

MITTEL FÜR VERPFLICHTUNGEN INSGESAMT

117 277

122 683

122 022

125 184

123 857

126 359

127 607

864 989

in Prozent des BNE

1,08 %

1,09 %

1,06 %

1,06 %

1,03 %

1,03 %

1,01 %

1,049 %

 

MITTEL FÜR ZAHLUNGEN INSGESAMT

115 142

119 805

109 091

119 245

116 394

120 649

120 418

820 744

in Prozent des BNE

1,06 %

1,06 %

0,95 %

1,01 %

0,97 %

0,98 %

0,96 %

1,00 %

Verfügbarer Spielraum

0,18 %

0,18 %

0,29 %

0,22 %

0,26 %

0,25 %

0,27 %

0,23 %

Eigenmittel-Obergrenze in Prozent des BNE

1,24 %

1,24 %

1,24 %

1,23 %

1,23 %

1,23 %

1,23 %

1,23 %


(1)  Ausgaben für Ruhegehälter: Die innerhalb der Obergrenze dieser Rubrik berücksichtigten Beträge sind Nettobeträge und berücksichtigen nicht die jeweiligen Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung bis zu einer Höhe von 500 Mio. EUR zu Preisen von 2004 für den Zeitraum 2007-2013.


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