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Document 32009Q0128(03)

Änderung der Verfahrensordnung des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union

OJ L 24, 28.1.2009, p. 10–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 30/09/2014; Aufgehoben durch 32014Q0714(01)

ELI: http://data.europa.eu/eli/proc_rules/2009/128(3)/oj

28.1.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 24/10


ÄNDERUNG DER VERFAHRENSORDNUNG DES GERICHTS FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST DER EUROPÄISCHEN UNION

DAS GERICHT FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST DER EUROPÄISCHEN UNION —

aufgrund des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere seines Artikels 225a Absatz 5,

aufgrund des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere seines Artikels 140b Absatz 5,

aufgrund des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Gemein-schaften, insbesondere seines Anhangs I,

aufgrund des Beschlusses 2004/752/EG, Euratom des Rates vom 2. November 2004 zur Errichtung des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (1),

im Einvernehmen mit dem Gerichtshof,

mit Genehmigung des Rates, die am 27. November 2008 erteilt worden ist,

in der Erwägung, dass klarzustellen ist, wie viele Wahlgänge für die Wahl des Präsidenten des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union und für die Wahl der Kammerpräsidenten durchgeführt werden können —

ERLÄSST FOLGENDE ÄNDERUNG SEINER VERFAHRENSORDNUNG:

Artikel 1

Die Verfahrensordnung des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (2) wird wie folgt geändert:

Artikel 6 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

„Die in diesem Artikel vorgesehenen Wahlen sind geheim. Gewählt ist der Richter, der die Stimmen von mehr als der Hälfte der Richter, aus denen das Gericht besteht, erhält. Erreicht keiner der Richter diese Mehrheit, so finden weitere Wahlgänge statt, bis sie erreicht wird.“

Artikel 2

Diese Änderung der Verfahrensordnung, die in den Sprachen verbindlich ist, die in Artikel 35 § 1 der Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, der nach Artikel 7 Absatz 2 des Anhangs I der Satzung des Gerichtshofs auf das Gericht entsprechende Anwendung findet, genannt sind, wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 14. Januar 2009.


(1)  ABl. L 333 vom 9.11.2004, S. 7.

(2)  ABl. L 225 vom 29.8.2007, S. 1.


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