Empfehlung des Rates vom 3. März 2008 zur Anpassung der Empfehlung 98/376/EG betreffend einen Parkausweis für Behinderte wegen des Beitritts der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, Rumäniens, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik
Amtsblatt Nr. L 063 vom 07/03/2008 S. 0043 - 0044
Empfehlung des Rates vom 3. März 2008 zur Anpassung der Empfehlung 98/376/EG betreffend einen Parkausweis für Behinderte wegen des Beitritts der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, Rumäniens, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik (2008/205/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Beitrittsakte von 2003, insbesondere auf Artikel 57, gestützt auf die Beitrittsakte von 2005, insbesondere auf Artikel 56, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Für einige Rechtsakte, die über den 1. Januar 2007 hinaus gelten und aufgrund des Beitritts eine Anpassung erfordern, sind die erforderlichen Anpassungen nicht in der Beitrittsakte vorgesehen. (2) Gemäß Artikel 57 der Beitrittsakte von 2003 und gemäß Artikel 56 der Beitrittsakte von 2005 werden solche Rechtsakte vom Rat erlassen, sofern er selbst die ursprünglichen Rechtsakte erlassen hat. (3) Die Empfehlung 98/376/EG des Rates vom 4. Juni 1998 betreffend einen Parkausweis für Behinderte [1] sollte daher entsprechend geändert werden — EMPFIEHLT: Die Empfehlung 98/376/EG wird gemäß dem Anhang geändert. Geschehen zu Brüssel am 3. März 2008. Im Namen des Rates Der Präsident J. Podobnik [1] ABl. L 167 vom 12.6.1998, S. 25. -------------------------------------------------- ANHANG Die Empfehlung 98/376/EG wird wie folgt geändert: 1. Im Anhang erhält in Abschnitt D unter dem siebten Gedankenstrich die Liste der Unterscheidungszeichen folgende Fassung: "B : Belgien BG : Bulgarien CZ : Tschechische Republik DK : Dänemark D : Deutschland EST : Estland IRL : Irland EL : Griechenland E : Spanien F : Frankreich I : Italien CY : Zypern LV : Lettland LT : Litauen L : Luxemburg H : Ungarn M : Malta NL : Niederlande A : Österreich PL : Polen P : Portugal RO : Rumänien SLO : Slowenien SK : Slowakei FIN : Finnland S : Schweden UK : Vereinigtes Königreich". 2. Im Anhang wird in Abschnitt E der zweite Absatz durch folgenden Wortlaut ersetzt: "Will ein Mitgliedstaat diese Eintragungen in einer anderen Landessprache als Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch oder Ungarisch abfassen, so erstellt er unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieses Anhangs unter Verwendung einer der vorgenannten Sprachen eine zweisprachige Fassung des Parkausweises." --------------------------------------------------