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Document 32008E0480

Gemeinsame Aktion 2008/480/GASP des Rates vom 23. Juni 2008 zur Änderung und Verlängerung der Gemeinsamen Aktion 2005/190/GASP betreffend die integrierte Mission der Europäischen Union zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit im Irak, EUJUST LEX

OJ L 163, 24.6.2008, p. 50–50 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 30/06/2009

ELI: http://data.europa.eu/eli/joint_action/2008/480/oj

24.6.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 163/50


GEMEINSAME AKTION 2008/480/GASP DES RATES

vom 23. Juni 2008

zur Änderung und Verlängerung der Gemeinsamen Aktion 2005/190/GASP betreffend die integrierte Mission der Europäischen Union zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit im Irak, EUJUST LEX

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 14,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 7. März 2005 die Gemeinsame Aktion 2005/190/GASP betreffend die integrierte Mission der Europäischen Union zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit im Irak, EUJUST LEX, angenommen (1).

(2)

Der Rat hat am 14. April 2008 die Gemeinsame Aktion 2008/304/GASP zur Änderung und Verlängerung der Gemeinsamen Aktion 2005/190/GASP bis zum 30. Juni 2008 angenommen.

(3)

Die Gemeinsame Aktion 2005/190/GASP sollte weiter bis zum 30. Juni 2009 verlängert werden.

(4)

Es sollte ein neuer als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag vorgesehen werden, um die Ausgaben im Zusammenhang mit der Mission für den Zeitraum vom 1. Juli 2008 bis zum 30. Juni 2009 abzudecken.

(5)

Das Mandat der Mission wird in einem Sicherheitsumfeld umgesetzt, das sich verschlechtern kann, was den Zielen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, wie sie in Artikel 11 des Vertrags definiert sind, abträglich sein könnte —

HAT FOLGENDE GEMEINSAME AKTION ANGENOMMEN:

Artikel 1

Die Gemeinsame Aktion 2005/190/GASP wird wie folgt geändert:

1.

In Artikel 11 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt:

„Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der Mission für den Zeitraum vom 1. Juli 2008 bis zum 30. Juni 2009 beläuft sich auf 7,2 Mio. EUR.“

2.

Artikel 14 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„Sie gilt bis zum 30. Juni 2009.“

Artikel 2

Diese Gemeinsame Aktion tritt am Tag ihrer Annahme in Kraft.

Artikel 3

Diese Gemeinsame Aktion wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Luxemburg am 23. Juni 2008.

Im Namen des Rates

Der Präsident

I. JARC


(1)  ABl. L 62 vom 9.3.2005, S. 37. Zuletzt geändert durch die Gemeinsame Aktion 2008/304/GASP (ABl. L 105 vom 15.4.2008, S. 10).


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