12.5.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 125/25 |
BESCHLUSS DER KOMMISSION
vom 19. April 2006
zur Einführung von Standardformularen für die Übermittlung von Anträgen und Entscheidungen gemäß der Richtlinie 2004/80/EG zur Entschädigung der Opfer von Straftaten
(2006/337/EG)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Richtlinie 2004/80/EG des Rates vom 29. April 2004 zur Entschädigung der Opfer von Straftaten (1) insbesondere auf Artikel 14,
nach Anhörung des nach Maßgabe von Artikel 15 Absatz 1 der Richtlinie 2004/80/EG eingesetzten Ausschusses,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Damit Opfer von Straftaten, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnsitz-Mitgliedstaat des Opfers begangen wurden, leichter Entschädigung erhalten, sind die Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 2004/80/EG verpflichtet, bis 1. Januar 2006 Kooperationsmechanismen einzurichten. |
(2) |
Es sollten Standardformulare für die Übermittlung von Entschädigungsanträgen und -entscheidungen in grenzüberschreitenden Fällen eingeführt werden — |
BESCHLIESST:
Einziger Artikel
(1) Für die Übermittlung von Entschädigungsanträgen gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Richtlinie 2004/80/EG sind die als Anhang I beigefügten Standardformulare zu verwenden.
(2) Für die Übermittlung von Entschädigungsentscheidungen gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2004/80/EG sind die als Anhang II beigefügten Standardformulare zu verwenden.
Brüssel, den 19. April 2006
Für die Kommission
Franco FRATTINI
Vizepräsident
(1) ABl. L 261 vom 6.8.2004, S. 15.
ANHANG I
ANHANG II