2006/337/EG: Beschluss der Kommission vom 19. April 2006 zur Einführung von Standardformularen für die Übermittlung von Anträgen und Entscheidungen gemäß der Richtlinie 2004/80/EG zur Entschädigung der Opfer von Straftaten
Amtsblatt Nr. L 125 vom 12/05/2006 S. 0025 - 0030
Beschluss der Kommission vom 19. April 2006 zur Einführung von Standardformularen für die Übermittlung von Anträgen und Entscheidungen gemäß der Richtlinie 2004/80/EG zur Entschädigung der Opfer von Straftaten (2006/337/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 2004/80/EG des Rates vom 29. April 2004 zur Entschädigung der Opfer von Straftaten [1] insbesondere auf Artikel 14, nach Anhörung des nach Maßgabe von Artikel 15 Absatz 1 der Richtlinie 2004/80/EG eingesetzten Ausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Damit Opfer von Straftaten, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnsitz-Mitgliedstaat des Opfers begangen wurden, leichter Entschädigung erhalten, sind die Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 2004/80/EG verpflichtet, bis 1. Januar 2006 Kooperationsmechanismen einzurichten. (2) Es sollten Standardformulare für die Übermittlung von Entschädigungsanträgen und -entscheidungen in grenzüberschreitenden Fällen eingeführt werden — BESCHLIESST: Einziger Artikel (1) Für die Übermittlung von Entschädigungsanträgen gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Richtlinie 2004/80/EG sind die als Anhang I beigefügten Standardformulare zu verwenden. (2) Für die Übermittlung von Entschädigungsentscheidungen gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2004/80/EG sind die als Anhang II beigefügten Standardformulare zu verwenden. Brüssel, den 19. April 2006 Für die Kommission Franco Frattini Vizepräsident [1] ABl. L 261 vom 6.8.2004, S. 15. -------------------------------------------------- ANHANG I +++++ TIFF +++++ +++++ TIFF +++++ +++++ TIFF +++++ -------------------------------------------------- ANHANG II +++++ TIFF +++++ +++++ TIFF +++++ --------------------------------------------------