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Document 32003D2318

Entscheidung Nr. 2318/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Dezember 2003 über ein Mehrjahresprogramm (2004-2006) für die wirksame Integration von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa (Programm "eLearning")

OJ L 345, 31.12.2003, p. 9–16 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Special edition in Czech: Chapter 16 Volume 001 P. 314 - 321
Special edition in Estonian: Chapter 16 Volume 001 P. 314 - 321
Special edition in Latvian: Chapter 16 Volume 001 P. 314 - 321
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Special edition in Slovene: Chapter 16 Volume 001 P. 314 - 321

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2006

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2003/2318/oj

32003D2318

Entscheidung Nr. 2318/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Dezember 2003 über ein Mehrjahresprogramm (2004-2006) für die wirksame Integration von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa (Programm "eLearning")

Amtsblatt Nr. L 345 vom 31/12/2003 S. 0009 - 0016


Entscheidung Nr. 2318/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

vom 5. Dezember 2003

über ein Mehrjahresprogramm (2004-2006) für die wirksame Integration von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa (Programm "eLearning")

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 149 Absatz 4 und Artikel 150 Absatz 4,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses(1),

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen(2),

gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags(3),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Zu den Zielen der Programme für die allgemeine und berufliche Bildung Sokrates (festgelegt mit dem Beschluss Nr. 253/2000/EG)(4) und Leonardo da Vinci(5) (festgelegt mit dem Beschluss 1999/382/EG) zählen unter anderem die Entwicklung des offenen Unterrichts und der Fernlehre sowie der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien.

(2) In den Schlussfolgerungen zur Tagung von Lissabon vom 23. und 24. März 2000 unterstreicht der Europäische Rat, dass sich Europas Bildungs- und Ausbildungssysteme auf den Bedarf der wissensbasierten Wirtschaft einstellen müssen, und nennt die Förderung neuer Grundfertigkeiten, insbesondere im Bereich der Informationstechnologien, als eine von drei Hauptkomponenten dieses neuen Konzepts für die Bildung.

(3) Die Initiative "eLearning - Gedanken zur Bildung von morgen", die die Kommission im Mai 2000 als Reaktion auf die Tagung des Europäischen Rates von Lissabon lanciert hat, wurde vom Europäischen Rat auf seiner Tagung in Feira im Juni 2000 gebilligt. Auf der Tagung in Stockholm im März 2001 nahm der Europäische Rat die positiven Ergebnisse der Initiative zur Kenntnis.

(4) Im "Aktionsplan eLearning" wurden auf der Grundlage der vier Aktionslinien der eLearning-Initiative (Infrastrukturen und Ausrüstung, Berufsbildung, Europäische Lerninhalte und Dienste hoher Qualität sowie Zusammenarbeit auf allen Ebenen) zehn Leitaktionen festgelegt; dabei wurden die verschiedenen Gemeinschaftsprogramme und -instrumente zusammengeführt, um die Kohärenz zu steigern, Synergieeffekte zu nutzen und den Zugang für die Nutzer zu verbessern.

(5) Am 15. Mai 2001 hat das Europäische Parlament eine Entschließung(6) zu beiden Mitteilungen der Kommission zu diesem Thema angenommen; darin erkennt es an, dass die Initiative eLearning dazu beiträgt, das Konzept des "einheitlichen europäischen Bildungsraums", der den europäischen Forschungsraum und den europäischen Binnenmarkt ergänzt, zu festigen, und fordert dazu auf, die Initiative im Rahmen eines neuen eigenen Programms mit klarer Rechtsgrundlage weiterzuentwickeln und dabei Überschneidungen mit bestehenden Programmen zu vermeiden und eine bessere Außenwirkung sowie einen zusätzlichen Nutzen für die Gemeinschaftsmaßnahmen zu erzielen.

(6) In seiner Entschließung vom 13. Juli 2001 zum eLearning(7) stimmt der Rat dieser Initiative zu und fordert die Kommission auf, ihre Aktivitäten auf diesem Gebiet fortzuführen und zu intensivieren.

(7) Die Kommission hat in ihrer Mitteilung "Einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen" vom 21. November 2001 das Potenzial des Lernens mit elektronischen Hilfsmitteln für die Bereitstellung und Verwaltung neuer Bildungsangebote für lebensbegleitendes Lernen unterstrichen.

(8) In seinen Schlussfolgerungen zur Tagung von Barcelona im März 2002 hat der Europäische Rat zu einer Aktion für europaweite Schulpartnerschaften aufgerufen - die Kommission erstellte daraufhin einen Bericht über die Nutzung des Internets für Schulpartnerschaften, den sie dem Europäischen Rat auf seiner Tagung in Sevilla vorlegte - sowie die Einführung einer Bescheinigung über Internet- und Computer-Kenntnisse für Schüler weiterführender Schulen gefordert.

(9) Manche Menschen sind nicht in der Lage, die Vorteile der IKT und des Internets in der Wissensgesellschaft in vollem Umfang zu nutzen; es bedarf einer Lösung für das hierdurch entstehende Problem der sozialen Ausgrenzung, die so genannte "digitale Kluft", die oft junge, behinderte und ältere Menschen sowie gesellschaftliche Gruppen betrifft, die bereits Opfer anderer Formen der Ausgrenzung sind.

(10) Besondere Aufmerksamkeit ist der Erstausbildung und berufsbegleitenden Weiterbildung der Lehrkräfte zu widmen, damit sie das Internet und die IKT im Unterricht kritisch und pädagogisch verantwortungsvoll nutzen können.

(11) Den geschlechtsspezifischen Unterschieden bei der Nutzung des Lernens mit elektronischen Hilfsmitteln sowie der Förderung der Chancengleichheit auf diesem Gebiet sollte besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.

(12) Das Lernen mit elektronischen Hilfsmitteln hat das Potenzial, die Union bei der Bewältigung der Herausforderungen der Wissensgesellschaft zu unterstützen, die Qualität des Lernens zu verbessern, den Zugang zu Lernressourcen zu vereinfachen, besondere Bedürfnisse zu berücksichtigen und das Lernen sowie die Aus- und Weiterbildung am Arbeitsplatz, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen, wirksamer und effizienter zu gestalten.

(13) In der von 29 europäischen Bildungsministern unterzeichneten Erklärung von Bologna vom 19. Juni 1999 wird hervorgehoben, dass eine europäische Dimension der Hochschulbildung benötigt wird und dass im gleichen Zuge auch eine Dimension des Lernens mit elektronischen Hilfsmitteln entwickelt werden muss.

(14) Die Europäische Union sollte der wirksamen Förderung von virtuellen Hochschulen besondere Aufmerksamkeit widmen, um Maßnahmen im Rahmen von Mobilitätsprogrammen innerhalb der Europäischen Union und mit Drittstaaten zu ergänzen.

(15) Die vorhandenen Instrumente müssen verbessert und ergänzt werden, und die Rolle des eLearning muss auch bei der Vorbereitung der neuen Generation von Instrumenten im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung berücksichtigt werden.

(16) Zur Steigerung des zusätzlichen Nutzens der Gemeinschaftsmaßnahmen ist es notwendig, für Kohärenz und Komplementarität zwischen den im Rahmen dieses Beschlusses durchgeführten Aktionen und anderen einschlägigen Politiken, Instrumenten und Aktionen der Gemeinschaft (insbesondere der thematischen Priorität "Technologien der Informationsgesellschaft" des mit dem Beschluss Nr. 1513/2002/EG(8) festgelegten sechsten Forschungsrahmenprogramms) Sorge zu tragen.

(17) Die Kandidatenstaaten für den Beitritt zur Europäischen Union und die EWR-EFTA-Länder sollten an dem Programm eLearning teilnehmen können. Experten und Bildungseinrichtungen aus anderen Drittstaaten sollten die Möglichkeit erhalten, sich im Rahmen der bestehenden Kooperation mit diesen Drittstaaten an dem Erfahrungsaustausch zu beteiligen.

(18) Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten in Zusammenarbeit dafür sorgen, dass das Programm eLearning regelmäßig überwacht und bewertet wird, damit insbesondere bei den Prioritäten für die Umsetzung der Maßnahmen Anpassungen vorgenommen werden können. Dies sollte auch eine externe Bewertung durch unabhängige, unparteiische Stellen beinhalten.

(19) Da das Ziel der vorgeschlagenen Aktion, nämlich die Förderung der europäischen Zusammenarbeit zur Verbesserung der Qualität der und des Zugangs zur allgemeinen und beruflichen Bildung durch den wirksamen Einsatz des Lernens mit elektronischen Hilfsmitteln, auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden kann und daher wegen der transnationalen Dimension der notwendigen Aktionen und Maßnahmen besser auf Gemeinschaftsebene zu erreichen ist, kann die Gemeinschaft im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags niedergelegten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Verhältnismäßigkeitsprinzip geht dieser Beschluss nicht über das für die Erreichung dieses Zieles erforderliche Maß hinaus.

(20) Mit diesem Beschluss wird für die gesamte Laufzeit des Programms eLearning ein Finanzrahmen festgesetzt, der für die Haushaltsbehörde im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens den vorrangigen Bezugsrahmen im Sinne von Nummer 33 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens(9) bildet.

(21) Die zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen sollten gemäß dem Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse(10) erlassen werden -

BESCHLIESSEN:

Artikel 1

Festlegung des Programms

(1) Mit diesem Beschluss wird das Programm "eLearning" festgelegt, ein Mehrjahresprogramm, das der Verbesserung der Qualität von und des Zugangs zu europäischen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung durch den wirksamen Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) dient (nachstehend "Programm" genannt).

(2) Die Laufzeit des Programms beginnt am 1. Januar 2004 und endet am 31. Dezember 2006.

Artikel 2

Programmziele

(1) Das allgemeine Ziel des Programms besteht darin, den wirksamen Einsatz von IKT in den europäischen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu unterstützen und auszubauen und damit zu einer qualitativ hochwertigen Bildung beizutragen sowie die Anpassung dieser Systeme an die Erfordernisse der Wissensgesellschaft in einem Kontext des lebensbegleitenden Lernens maßgeblich zu unterstützen.

(2) Die spezifischen Ziele des Programms umfassen:

a) die Bestimmung der betroffenen Akteure und ihre Unterrichtung über Mittel und Wege für den Einsatz des Lernens mit elektronischen Hilfsmitteln zur Förderung der digitalen Kompetenz, um so einen Beitrag zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der persönlichen Entwicklung zu leisten und den interkulturellen Dialog zu fördern;

b) die Nutzung des Potenzials des Lernens mit elektronischen Hilfsmitteln zum Ausbau der europäischen Dimension in der Bildung;

c) die Bereitstellung von Mechanismen, die die Entwicklung von qualitativ hochwertigen europäischen Produkten und Diensten unterstützen sowie den Austausch und den Transfer bewährter Praktiken fördern;

d) die Nutzung des Potenzials des Lernens mit elektronischen Hilfsmitteln im Zusammenhang mit der Innovation der Lehrmethoden, um die Qualität des Lernprozesses zu verbessern und die Selbstständigkeit der Lernenden zu fördern.

Artikel 3

Interventionsbereiche des Programms

(1) Die Ziele des Programms werden entsprechend den im Anhang beschriebenen Aktionsbereichen auf den folgenden Gebieten verfolgt:

a) Förderung der digitalen Kompetenz

Die Aktionen in diesem Bereich betreffen den Beitrag der IKT im Zusammenhang mit dem schulischen und, allgemeiner, dem lebenslangen Lernen, insbesondere für die Personen, die aufgrund geografischer Gegebenheiten, ihrer sozialen Lage oder besonderen Bedürfnisse nicht über einen einfachen Zugang zu diesen Technologien verfügen. Ziel ist es, nachahmenswerte Beispiele zu ermitteln und Synergien zwischen den zahlreichen nationalen und europäischen Aktivitäten zu nutzen, die auf diese Zielgruppen ausgerichtet sind.

b) Europäische virtuelle Hochschulen

Mit den Aktionen in diesem Bereich wird die Integration der virtuellen Dimension in die Hochschulbildung verbessert. Ziel ist es, die Entwicklung neuer Organisationsmodelle für die Hochschulbildung in Europa (virtuelle Hochschulen) und für Europäische Austauschprogramme (virtuelle Mobilität) zu fördern und dabei auf bestehenden europäischen Kooperationsmechanismen (Erasmus-Programm, Bologna-Prozess) aufzubauen und deren Instrumentarium (Europäisches System zur Anrechnung von Studienleistungen, ECTS, europäische Master-Studiengänge, Qualitätssicherung, Mobilität) mit einer Dimension des Lernens mit elektronischen Hilfsmitteln zu versehen.

c) Internet-Partnerschaften zwischen europäischen Schulen und Förderung der Lehrerbildung

Mit Aktionen in diesem Bereich wird die Vernetzung von Schulen unterstützt und weiterentwickelt, um allen europäischen Schulen die Möglichkeit zu eröffnen, Lernpartnerschaften mit anderen Schulen in Europa einzugehen, um innovative Methoden der Zusammenarbeit und den Transfer hochwertiger Unterrichtskonzepte zu fördern und den Fremdsprachenerwerb sowie den interkulturellen Dialog auszubauen; die Aktionen in diesem Bereich werden auch auf die Aktualisierung der beruflichen Fähigkeiten von Lehrern und Ausbildern ausgerichtet sein, die IKT durch einen Austausch und die Verbreitung bewährter Praktiken und die Durchführung länder- und fachübergreifender Kooperationsprojekte pädagogisch und kooperativ zu nutzen.

d) Querschnittsmaßnahmen

Die Aktionen in diesem Bereich dienen der Förderung des Lernens mit elektronischen Hilfsmitteln in Europa, gestützt auf die Beobachtung (Monitoring) des Aktionsplans eLearning. Ziel ist die Verbreitung, die Förderung und der Transfer von bewährten und innovativen Praktiken und Ergebnissen, die im Rahmen der Projekte und Programme entwickelt werden, und die Vertiefung der Zusammenarbeit der verschiedenen beteiligten Akteure, insbesondere durch die Unterstützung von Partnerschaften zwischen öffentlichem und privatem Sektor.

(2) Die Umsetzung dieser Aktionen erfolgt gemäß den im Anhang beschriebenen Verfahren und mittels der folgenden Konzepte, die gegebenenfalls auch kombiniert werden können:

a) Förderung von Pilotprojekten, die über ein Potenzial für strategische Auswirkungen auf die Praxis der allgemeinen und beruflichen Bildung verfügen und bei denen eindeutig die Aussicht auf langfristige Nachhaltigkeit besteht;

b) Förderung der Entwicklung von Methoden, Instrumenten und Praktiken sowie der Analyse von Trends auf dem Gebiet der Konzeption und des Einsatzes von Modellen für das Lernen mit elektronischen Hilfsmitteln in der allgemeinen und beruflichen Bildung;

c) Unterstützung innovativer Aktionen europäischer Netze und Partnerschaften, die darauf ausgerichtet sind, Innovation sowie Qualität bei der Konzeption und beim Einsatz von Produkten und Diensten zu fördern, und zwar durch eine sinnvolle Nutzung von IKT in der allgemeinen und beruflichen Bildung;

d) Unterstützung europäischer Netze und Partnerschaften, die die pädagogische und didaktische Nutzung des Internets und der IKT wie auch den Austausch bewährter Praktiken fördern und verstärken. Diese Maßnahmen dienen dazu, dass Lehrkräfte und Schüler das Internet und die IKT nicht nur technisch gut einzusetzen wissen, sondern auch kritisch und didaktisch verantwortlich damit umgehen;

e) Unterstützung für die europäische Zusammenarbeit, den Transfer von Produkten des Lernens mit elektronischen Hilfsmitteln sowie die Verbreitung und den Austausch bewährter Praktiken;

f) technische und administrative Unterstützung.

Artikel 4

Programmdurchführung und Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

(1) Die Kommission

a) gewährleistet die Durchführung der Gemeinschaftsaktionen dieses Programms gemäß dem Anhang;

b) sorgt für Synergien mit anderen Gemeinschaftsprogrammen und -aktionen auf den Gebieten Bildung, Forschung, Sozialpolitik und regionale Entwicklung;

c) unterstützt und erleichtert die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, die auf dem Gebiet des Lernens mit elektronischen Hilfsmitteln aktiv sind.

(2) Die Mitgliedstaaten benennen geeignete Ansprechpartner, die im Hinblick auf relevante Informationen über die Nutzung und die Praxis des Lernens mit elektronischen Hilfsmitteln eng mit der Kommission zusammenarbeiten.

Artikel 5

Durchführungsmaßnahmen

(1) Die folgenden zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen sind nach dem in Artikel 6 Absatz 2 genannten Verwaltungsverfahren zu erlassen:

a) jährlicher Arbeitsplan, einschließlich der Prioritäten, sowie Auswahlkriterien und -verfahren und Ergebnisse,

b) Jahreshaushaltsplan und Aufschlüsselung der Mittel für die verschiedenen Programmaktionen gemäß den Artikeln 9 und 10,

c) Modalitäten für die Beobachtung (Monitoring) und Bewertung des Programms und für die Verbreitung und den Transfer der Ergebnisse.

(2) Alle anderen zur Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen sind nach dem in Artikel 6 Absatz 3 genannten Beratungsverfahren zu erlassen.

Artikel 6

Ausschuss

(1) Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt.

(2) Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten die Artikel 4 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8.

Der Zeitraum nach Artikel 4 Absatz 3 des Beschlusses 1999/468/EG wird auf zwei Monate festgesetzt.

(3) Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten die Artikel 3 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8.

(4) Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.

Artikel 7

Kohärenz und Komplementarität

(1) In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten gewährleistet die Kommission die Gesamtkohärenz und Komplementarität des Programms mit anderen einschlägigen Politiken, Instrumenten und Aktionen der Gemeinschaft, insbesondere mit den Programmen für die allgemeine und berufliche Bildung Sokrates, Leonardo da Vinci und dem Programm Jugend.

(2) Die Kommission gewährleistet eine effektive Verknüpfung - und gegebenenfalls koordinierte Aktionen - dieses Programms mit den Programmen und Aktionen auf dem Gebiet der neuen Technologien für die allgemeine und berufliche Bildung, insbesondere den relevanten Aktionen des Sechsten Rahmenprogramms im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration.

Artikel 8

Finanzierung

(1) Der Finanzrahmen für die Durchführung des Programms wird für die in Artikel 1 angegebene Laufzeit auf 44 Millionen EUR festgesetzt.

(2) Die jährlichen Mittel werden von der Haushaltsbehörde in den Grenzen der Finanziellen Vorausschau bewilligt.

Artikel 9

Aufteilung der Mittel

Die Mittel werden folgendermaßen auf die Aktionen aufgeteilt:

a) Einsatz des Lernens mit elektronischen Hilfsmitteln zur Förderung der digitalen Kompetenz: etwa 10 % des Gesamtetats;

b) europäische virtuelle Hochschulen: etwa 30 % des Gesamtetats;

c) Internet-Partnerschaften zwischen europäischen Schulen und Förderung der Lehrerbildung: etwa 45 % des Gesamtetats;

d) Querschnittsmaßnahmen und Beobachtung (Monitoring) des Aktionsplans eLearning: höchstens 7,5 % des Gesamtetats;

e) technische und administrative Unterstützung: höchstens 7,5 % des Gesamtetats.

Artikel 10

Teilnahme der Kandidatenstaaten für den Beitritt zur Europäischen Union und der EWR-/EFTA-Länder

Die Bedingungen und Einzelheiten für die Teilnahme der Kandidatenstaaten für den Beitritt zur Europäischen Union und der EWR-/EFTA-Länder an dem Programm sind gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Übereinkünfte festzulegen, die die Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und diesen Staaten regeln.

Artikel 11

Zusammenarbeit mit Drittstaaten

Auf Initiative der Kommission können Experten aus Drittstaaten, die nicht zu den in Artikel 10 genannten Staaten zählen, zu Konferenzen und Sitzungen, jedoch nicht zu Sitzungen des in Artikel 6 genannten Ausschusses, eingeladen werden.

Die Mittel zur Erstattung der Reise- und Aufenthaltskosten dieser Experten entsprechend den geltenden Regelungen der Kommission dürfen 0,5 % des Gesamtetats des Programms nicht übersteigen.

Artikel 12

Beobachtung (Monitoring) und Bewertung

(1) In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten überwacht die Kommission regelmäßig die Durchführung des Programms. Diese Beobachtung umfasst den Bericht gemäß Absatz 2 und besondere Maßnahmen.

(2) Die Kommission veranlasst die externe Bewertung des Programms, sobald es abgeschlossen ist. Im Rahmen dieser Bewertung sind Relevanz, Effektivität und Wirkung der einzelnen Aktionen sowie die Gesamtwirkung des Programms zu beurteilen. Besondere Aufmerksamkeit ist den Fragen des sozialen Zusammenhalts und der Chancengleichheit zu widmen.

Diese Bewertung erstreckt sich auch auf die Komplementarität der Aktionen dieses Programms mit den Aktionen im Rahmen anderer einschlägiger Politiken, Instrumente und Aktionen der Gemeinschaft.

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie dem Ausschuss der Regionen bis Ende 2007 einen Bericht über die Ex-post-Bewertung vor.

Artikel 13

Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 5. Dezember 2003.

Im Namen des Europäischen Parlaments

Der Präsident

P. Cox

Im Namen des Rates

Der Präsident

P. Lunardi

(1) ABl. C 133 vom 6.6.2003, S. 33.

(2) ABl. C 244 vom 10.10.2003, S. 42.

(3) Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom 8. April 2003 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht), Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 16. Juni 2003 (ABl. C 233 E vom 30.9.2003, S. 24) und Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 21. Oktober 2003 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(4) Beschluss Nr. 253/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Januar 2000 über die Durchführung der zweiten Phase des gemeinschaftlichen Aktionsprogramms im Bereich der allgemeinen Bildung Sokrates (ABl. L 28 vom 3.2.2000, S. 1). Beschluss geändert durch den Beschluss Nr. 451/2003/EG (ABl. L 69 vom 13.3.2003, S. 6).

(5) Beschluss 1999/382/EG des Rates vom 26. April 1999 über die Durchführung der zweiten Phase des gemeinschaftlichen Aktionsprogramms in der Berufsbildung "Leonardo da Vinci" (ABl. L 146 vom 11.6.1999, S. 33).

(6) ABl. C 34 E vom 7.2.2002, S. 153.

(7) ABl. C 204 vom 20.7.2001, S. 3.

(8) Beschluss Nr. 1513/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 über das Sechste Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Innovation (2002-2006) (ABl. L 232 vom 29.8.2002, S. 1).

(9) ABl. C 172 vom 18.6.1999, S. 1. Interinstitutionelle Vereinbarung geändert durch den Beschluss 2003/429/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 147 vom 14.6.2003, S. 25).

(10) ABl. L 184 vom 17.7.1999, S. 23.

ANHANG

1. AKTIONSBEREICHE

Die Aktionsbereiche dienen der Verwirklichung des allgemeinen Programmziels: Förderung der Entwicklung und des sinnvollen Einsatzes des Lernens mit elektronischen Hilfsmitteln in Europa und Unterstützung der Anstrengungen der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet. Die Struktur der Aktionsbereiche ist an den vier Interventionsbereichen des Programms ausgerichtet.

Aktionsbereich 1: Förderung der digitalen Kompetenz

Die Aktivitäten in diesem Bereich müssen sowohl konzeptionelle als auch praktische Fragen abdecken, die vom Verständnis digitaler Kompetenz bis zur Festlegung von Fördermaßnahmen für spezifische Zielgruppen reichen. Digitale Kompetenz ist eine der wesentlichen Fertigkeiten und Kompetenzen, die notwendig sind, um aktiv an der Wissensgesellschaft und der neuen Medienkultur teilzunehmen. Digitale Kompetenz steht auch im Zusammenhang mit kritischer Medienkompetenz und sozialer Kompetenz, da sie gemeinsame Ziele wie beispielsweise aktive Staatsbürgerschaft und den verantwortungsvollen Umgang mit IKT haben.

a) Ermittlung und Verbreitung bewährter Praktiken zur Förderung der digitalen Kompetenz: Besonderes Augenmerk wird auf folgende Punkte gerichtet: Verbesserung des Zugangs zu Lernressourcen für diejenigen, die nicht ohne weiteres auf IKT zugreifen können; Berücksichtigung von unterschiedlichen kognitiven und didaktischen Ansätzen sowie von verschiedenen Lernstilen; Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse bestimmter Gruppen, beispielsweise Einwanderer, Kinder in stationärer Behandlung und Menschen mit Behinderungen; Prüfung der Nutzung von ansprechenden und motivierenden Konzepten.

b) Sensibilisierungsmaßnahmen mithilfe einschlägiger europäischer Netze: Im Rahmen dieser Aktion werden Maßnahmen unterstützt, die von europäischen Netzen, Vereinigungen, Behörden, Partnerschaften zwischen öffentlichem und privatem Sektor usw. durchgeführt werden. Gefördert werden Kontakte und der Austausch bewährter Praktiken zwischen den Partnern.

Aktionsbereich 2: Europäische virtuelle Hochschulen

Dieser Aktionsbereich hat das Ziel, die europäischen Initiativen auf dem Gebiet der Hochschulbildung mit einer "eLearning-Dimension" zu versehen und so zur Schaffung eines Europäischen Hochschulraums beizutragen.

a) Weiterentwicklung bestehender Instrumente, insbesondere solcher, die die virtuelle Mobilität als Mittel zur Ergänzung und Intensivierung der physischen Mobilität (Erasmus virtuell) betreffen; Anrechnungs- und Anerkennungsmechanismen (ECTS); Informations- und Orientierungsdienste und Nutzung von Synergien zwischen virtuellen und traditionellen Modellen. Diese Projekte sollten auf Übereinkünften zwischen Hochschulen beruhen, durch die bestehende Kooperationsvereinbarungen im Rahmen der gemeinschaftlichen Mobilitätsprogramme nach Möglichkeit erweitert oder ergänzt werden.

b) Länderübergreifende virtuelle Hochschulen: Im Rahmen dieser Aktion werden strategische Projekte unterstützt, die gemeinsam von Hochschulen aus mindestens drei Mitgliedstaaten vorgeschlagen werden müssen. Kooperationsmodelle für das Lernen mit elektronischen Hilfsmitteln sollten in den folgenden Bereichen entwickelt werden: Konzeption gemeinsamer Lehrpläne durch mehrere Hochschulen, einschließlich Vereinbarungen für die Beurteilung, Bewertung und Anerkennung der erworbenen Kompetenzen, vorbehaltlich der einzelstaatlichen Verfahren; breit angelegte Erprobung der virtuellen Mobilität als Ergänzung zur physischen Mobilität; Entwicklung innovativer, auf zwei Lernmethoden (herkömmliches Lernen und Online-Lernen) basierender Lernprogramme.

c) Europäische Modelle für das Lernen mit elektronischen Hilfsmitteln für die Hochschulbildung: Im Rahmen dieser Aktion sollen neue Modelle für die Zusammenarbeit zwischen europäischen Hochschulen entwickelt werden; dabei ist insbesondere Folgendes zu berücksichtigen: die berufliche Entwicklung und Weiterbildung sowie die Entwicklung unterstützender Dienste für das Lernen und die Schulung von Lehrern, Ausbildern und sonstigem Lehrpersonal im pädagogischen Umgang mit dem Lernen mit elektronischen Hilfsmitteln; die Prüfung von Qualitätssicherungsmethoden; die Verbesserung des Verständnisses davon, welche organisatorischen Veränderungen und möglichen Risiken die Einbindung des Lernens mit elektronischen Hilfsmitteln in die Hochschulbildung impliziert; die Entwicklung europäischer Modelle für Partnerschaften zwischen öffentlichem und privatem Sektor im Bereich des Lernens mit elektronischen Hilfsmitteln in der Hochschulbildung und die Nutzung der Möglichkeiten, die sich durch neue Partnerschaften und Finanzierungsformen eröffnen.

Aktionsbereich 3: Internet-Partnerschaften zwischen europäischen Primar- und Sekundarschulen und Förderung der Lehrerbildung

Die Aktionen in diesem Bereich sollen Schulpartnerschaften über das Internet erleichtern, die Fortbildung der Lehrer fördern, europäische Schulen zum Aufbau pädagogischer Partnerschaften mit Schulen aus anderen europäischen Ländern motivieren und den Fremdsprachenerwerb sowie den interkulturellen Dialog fördern. Mit diesem Aktionsbereich werden Primar- und Sekundarschulen angesprochen.

a) Ermittlung und Analyse bestehender Initiativen: Im Rahmen dieser Aktion sollen bestehende Praktiken analysiert werden. So sollen vorbildliche Demonstrationsprojekte ermittelt werden, die aufzeigen, inwieweit pädagogische Multimedia-Anwendungen und Kommunikationsnetze Schulpartnerschaften unterstützen können, insbesondere mehrsprachige und multikulturelle Projekte. Ferner werden Fallstudien sowie Bewertungsmaterial und -methoden für Lehrer zur Verfügung gestellt, die aufzeigen, wie sich das Potenzial von IKT für innovative Kooperationsmethoden ausschöpfen lässt (z. B. virtuelle Klassenzimmer, Entwicklung gemeinsamer Lehrpläne für die berufsbegleitende Weiterbildung von Lehrern, interdisziplinäre Konzepte oder Nutzung gemeinsamer Lehrmethoden und -ressourcen).

b) Unterstützungsnetz für Internet-Partnerschaften: Dieses Netz soll von Lehrern bzw. Erziehern mit Erfahrung auf dem Gebiet der europäischen Zusammenarbeit gebildet werden. Es wird pädagogische Unterstützung und Orientierung bieten und Instrumente und Dienste für die Partnersuche, Verfahren für den Erfahrungsaustausch sowie ein Internet-Hub auf der Grundlage bestehender Websites für die Partnerschaftsaktion bereitstellen.

c) Unterstützung von Kooperationsnetzen im Bereich der berufsbegleitenden Weiterbildung von Lehrern und sonstigem Lehrpersonal. Diese Netze werden sich auf Einrichtungen stützen, die für die pädagogische Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien verantwortlich sind. Sie werden sich auf vorrangige Bereiche der Zusammenarbeit konzentrieren, wie sie im Zusammenhang mit dem "Bericht über die konkreten künftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung" herausgestellt wurden. Besondere Aufmerksamkeit erhält die Schaffung von günstigen Voraussetzungen für die Nutzung des Potenzials der IKT für innovative Kooperationsmethoden, den Austausch von Bildungsressourcen und -konzepten und die gemeinsame Entwicklung von Lehrmaterial.

d) Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation: Der Erfolg der Initiative hängt von einer dynamischen Öffentlichkeitsarbeit ab; diese Öffentlichkeitsarbeit muss sich auf die Website stützen und unter anderem Folgendes umfassen: attraktive visuelle Gestaltung, Veröffentlichungen, Pressemitteilungen, Informationsblätter über Schulprojekte, Auftakt- und Abschlussveranstaltungen, Wettbewerbe und Preisverleihungen.

Aktionsbereich 4: Querschnittsmaßnahmen und Beobachtung (Monitoring) des Aktionsplans eLearning

Neben den oben aufgeführten Aktionen werden auch Finanzmittel für Querschnittsmaßnahmen bereitgestellt, darunter:

a) die Unterstützung der aktiven Beobachtung (Monitoring) des Aktionsplans eLearning: Diese Aktion soll die Kohärenz und Bekanntheit der EU-Maßnahmen auf dem Gebiet des Lernens mit elektronischen Hilfsmitteln verstärken, und zwar durch die Verbreitung relevanter Materialien, beispielsweise Berichte und Studien; die Bündelung von Projekten, die ähnliche Ziele haben oder ähnliche Methoden anwenden; die Unterstützung von Erfahrungsaustausch, Vernetzung sowie anderer möglicher Formen der Synergie im Rahmen der Aktivitäten des Aktionsplans;

b) die Pflege eines eLearning-Portals, das einen einfachen, zentralen Zugang zu europäischen Aktivitäten im Bereich des Lernens mit elektronischen Hilfsmitteln sowie zu bestehenden Informationsquellen, Verzeichnissen, Datenbanken und Wissensrepositorien bietet und einen benutzerfreundlichen Zugriff auf EU-Programme, Projekte, Studien, Berichte und Arbeitsgruppen ermöglicht;

c) Sensibilisierungs- und Informationsmaßnahmen mithilfe europäischer Netze: Mit dieser Aktion sollen europäische Netze auf dem Gebiet des Lernens mit elektronischen Hilfsmitteln, relevante Aktivitäten - beispielsweise spezielle Konferenzen, Seminare oder Workshops zu Schlüsselfragen des Lernens mit elektronischen Hilfsmitteln (z. B. Qualitätssicherung) - unterstützt und die europäische Debatte und der Austausch bewährter Praktiken auf diesem Gebiet gefördert werden;

d) Konzeption und Entwicklung von Instrumenten für Beobachtung (Monitoring), Analyse und Prognose auf dem Gebiet des Lernens mit elektronischen Hilfsmitteln in Europa in Zusammenarbeit mit Eurostat und der Europäischen Investitionsbank.

Dieses Programm kann auch zu gemeinsamen Aktionen im Rahmen von internationalen Projekten beitragen, die sich auf die sinnvolle und wirksame Nutzung von IKT in der allgemeinen und beruflichen Bildung beziehen, z. B. laufende Projekte der OECD oder der Unesco.

Technische Unterstützung

Außerdem wird die Durchführung des Programms begleitet von Aktivitäten zur Verbreitung der Ergebnisse (z. B. Veröffentlichungen, Internet-Referenzierung, Demonstrationsprojekte und -events) sowie gegebenenfalls zum Transfer mittels strategischer Studien, in denen aufkommende Probleme, neue Chancen und andere Schlüsselfragen der Entwicklung des Lernens mit elektronischen Hilfsmitteln in Europa untersucht werden. Gefördert werden außerdem Mechanismen für ein kontinuierliches Feed-back durch die Nutzer und Teilnehmer sowie die abschließende externe Evaluierung.

2. DURCHFÜHRUNGSMECHANISMEN UND MODALITÄTEN DER INTERVENTION ZULASTEN DES GEMEINSCHAFTSHAUSHALTS

Die Vergabe der Mittel erfolgt auf der Grundlage von Ausschreibungen und Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen.

Die Kosten in Auftrag gegebener Dienstleistungen (z. B. Fallstudien oder Experten) werden zu 100 % übernommen; Gleiches gilt gegebenenfalls für die Beteiligung an den Kosten einer künftigen Exekutivagentur, deren Einrichtung derzeit geprüft wird.

Folgende Finanzierungsmechanismen sind vorgesehen:

- Finanzhilfen in Höhe von maximal 80 % der zuschussfähigen Kosten im Rahmen einer Kofinanzierung gemeinsam mit anderen Quellen aus dem öffentlichen und/oder privaten Sektor für Kooperationsprojekte, z. B. innovative Projekte zum Aufbau von Strukturen (alle Aktionsbereiche);

- Finanzhilfen in Höhe von maximal 80 % der zuschussfähigen Kosten für von Hochschulen koordinierte eLearning-Partnerschaften, wobei das Ziel darin besteht, eine Dimension des Lernens mit elektronischen Hilfsmitteln und neue Modelle für die europäische Hochschulbildung einzuführen (Aktionsbereich 2);

- 100 %ige Finanzierung einer Unterstützungsstruktur für Schulpartnerschaften (einschließlich eines Internet-Hubs), eines europäischen Netzes für die pädagogische Unterstützung (in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten), der Öffentlichkeitsarbeit und von Maßnahmen zur Informationsverbreitung sowie aller sonstigen notwendigen Unterstützungsaktivitäten (z. B. Analyse bestehender Partnerschaftsregelungen und Entwicklung eines Tools für die "spontane" Partnersuche). Für Aktivitäten der Mitgliedstaaten im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Informationsverbreitung (Aktionsbereich 3) sind Finanzhilfen in Höhe von 50 bis 80 % vorgesehen;

- Finanzhilfen in Höhe von 50 bis 80 % der Kosten im Zusammenhang mit Informations- und Kommunikationsmaßnahmen, z. B. Seminare, Studienbesuche, gemeinsame Berichte, Peer-Reviews und ähnliche Aktivitäten zur Verbreitung und gemeinsamen Nutzung von Wissen (alle Aktionsbereiche).

Die vorgesehenen Durchführungsmechanismen richten sich weitgehend nach dem klassischen Gemeinschaftskonzept (Zuschüsse und Kofinanzierung auf Basis eines ausführlichen Antrags auf Finanzhilfe). Es wird jedoch auch Komponenten geben, die vollständig von der Gemeinschaft finanziert werden, beispielsweise das Unterstützungsnetz und die zentrale Website für die Schulpartnerschaften. Die Vergabe der Mittel erfolgt auf der Grundlage von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und Ausschreibungen.

Das Programm wird von der Kommission verwaltet; hierbei wird sie gegebenenfalls von einer künftigen Exekutivagentur unterstützt, deren Einrichtung derzeit geprüft wird. Die bereitgestellten Mittel sollen die Ausgaben für Studien, Expertensitzungen, Informationsmaßnahmen, Konferenzen und Veröffentlichungen decken, die unmittelbar mit der Zielsetzung des Programms in Zusammenhang stehen, sowie alle weiteren Ausgaben für technische und administrative Unterstützung mit Ausnahme der Aufgaben der öffentlichen Hand.

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