32002G0706(02)


Titel und Fundstelle

Entschließung des Rates vom 25. Juni 2002 über die Erhaltung des Gedächtnisses der Zukunft — Konservierung der digitalen Inhalte für künftige Generationen

 Amtsblatt Nr. C 162 vom 06/07/2002 S. 0004 - 0005

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Entschließung des Rates

vom 25. Juni 2002

über die Erhaltung des Gedächtnisses der Zukunft - Konservierung der digitalen Inhalte für künftige Generationen

(2002/C 162/02)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

EINGEDENK der vom Europäischen Rat am 23. und 24. März 2000 in Lissabon festgelegten Strategie, mit der die Europäische Union den Übergang zu einer "wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft durch bessere Politiken für die Informationsgesellschaft und für die Bereiche Forschung und Entwicklung" vorbereiten soll, und des dem Europäischen Rat am 19. und 20. Juni 2000 in Santa Maria da Feira vorgelegten Aktionsplans "eEurope 2002", in dem zu einer verstärkten Digitalisierung und zur verstärkten Nutzung des Internet - beispielsweise für den elektronischen Geschäftsverkehr, für öffentliche Dienste, im Gesundheitswesen und in kulturellen Einrichtungen - aufgerufen wurde;

IN DER ERKENNTNIS, dass die europäische Gesellschaft und die Wirtschaft insgesamt zunehmend von digitalen Informationen abhängig sind und dass die Archivierung dieser Informationen künftig von wesentlicher Bedeutung sein wird, wenn ein umfassender Überblick über die einschlägigen Entwicklungen und Bestände in Europa vermittelt werden soll;

IN ANBETRACHT DESSEN, dass die in digitaler Form geschaffenen und digital nutzbaren und verfügbaren kulturellen und geistigen Ressourcen unserer Gesellschaft, die das Gedächtnis der Zukunft ausmachen werden, einem raschen technologischen Wandel unterliegen, von unbeständigen Trägermedien abhängig sind und geografisch weit verstreut sind und dass daher die große Gefahr besteht, dass diese Ressourcen unwiederbringlich verloren gehen, wenn nicht aktive Maßnahmen ergriffen werden, um sie zu konservieren und für die Zukunft verfügbar zu halten;

IN DER ERKENNTNIS, dass den Einrichtungen, die sich der Gedächtnispflege widmen, wie Archive, Bibliotheken und Museen, bei diesen Maßnahmen eine entscheidende Bedeutung zukommt;

IN DEM BEWUSSTSEIN, dass die Konservierung digitaler Inhalte über die bestehenden umfangreichen öffentlichen Bestände hinaus geht und dass sich erhebliche Mengen digitaler Inhalte auch im Besitz verschiedener privater Stellen (wie Verlage, Sendeanstalten usw.) befinden, was bei der Lageanalyse und bei der Planung langfristiger Konservierungsmaßnahmen berücksichtigt werden sollte;

IN DEM BEWUSSTSEIN, dass die Entscheidung Nr. 182/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Dezember 1998 über das Fünfte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1998-2002)(1) Maßnahmen "zur Begünstigung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt" und wissenschaftliche und technische Ziele wie beispielsweise den "Zugang zu wissenschaftlichen, kulturellen und anderen Angeboten über einen Netzverbund von Bibliotheken, Archiven und Museen" einschließt, UND IN DEM BEWUSSTSEIN, dass die Forschung im Hinblick auf neue Technologien der Informationsgesellschaft, die einen verbesserten Zugang zu den kulturellen und wissenschaftlichen Ressourcen vermitteln und eine bessere Konservierung dieser Ressourcen ermöglichen, noch längere Zeit von wesentlicher Bedeutung sein wird;

IN ANBETRACHT DESSEN, dass in der Entschließung des Rates vom 26. Juni 2000 zur Erhaltung und Erschließung des europäischen Filmerbes(2) darauf hingewiesen wurde, dass durch das Filmerbe den Bürgern insbesondere künftiger Generationen "die Möglichkeit des Zugangs zu einer der wichtigsten künstlerischen Ausdrucksformen der letzten hundert Jahre und zugleich auch zu einer einzigartigen Dokumentation des Lebens, der Gebräuche, der Geschichte und der Landschaften Europas" geboten wird, und dass in der Entschließung unter anderem daran erinnert wird, dass die betreffenden Probleme interdisziplinärer Art sind, dass eine spezielle Berufsausbildung fehlt und dass die entsprechenden Lösungsansätze grenzüberschreitend angelegt sein müssen;

EINGEDENK DESSEN, dass in der Entschließung des Rates vom 21. Januar 2002 mit dem Titel "Kultur und Wissensgesellschaft"(3) die Kommission und die Mitgliedstaaten unter anderem aufgefordert wurden, "die Digitalisierung der kulturellen Inhalte und die Interoperabilität der diesbezüglichen Systeme zu unterstützen und so für die Erhaltung, den Schutz und die Verbreitung des europäischen Kulturerbes und der Vielfalt der europäischen Kultur zu sorgen";

ANGESICHTS der weit reichenden Veränderungen bei den Verfahren zur Erstellung, Speicherung und Konservierung von Aufzeichnungen, Dokumenten und Archiven - insbesondere in digitaler Form - UND UNTER HINWEIS DARAUF, dass weiterhin Verfahren und Leitlinien für die langfristige Konservierung dieser Aufzeichnungen, Dokumente, Sammlungen und Archive entwickelt werden müssen, da sie für die Bewahrung des europäischen Erbes von wesentlicher Bedeutung sind;

IN DER ÜBERZEUGUNG, dass es daher zielorientierter praktischer Maßnahmen bedarf, die von allen Mitgliedstaaten gemeinsam ergriffen werden, um das Problem der Disparität der Konzepte in den verschiedenen kulturellen Bereichen anzugehen, wobei nicht nur die technischen Herausforderungen sondern auch die umfassenderen sozioökonomischen Auswirkungen zu berücksichtigen sind;

IN ANBETRACHT DESSEN, dass langfristige Anstrengungen zur digitalen Konservierung erforderlich sind, bei denen den in verschiedenen internationalen Netzen und Organisationen - insbesondere im Rahmen des Europarates - bereits durchgeführten oder laufenden Initiativen Rechnung getragen wird -

SCHLAEGT für die weitere Analyse die folgenden Ziele und Leitmaßnahmen VOR:

- Förderung der Entwicklung von Strategien für die Erhaltung digitaler Kulturgüter und des digitalen Erbes sowie ihrer Zugänglichkeit durch folgende Maßnahmen:

- Schaffung der Rahmenbedingungen und der Instrumente für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zum Austausch von Erfahrungen mit Strategien, Programmen und entsprechenden Regelungsmaßnahmen und zur Entwicklung gemeinsamer Lösungsansätze;

- kollektive und individuelle Unterstützung der jeweiligen Verwahrstellen (z. B. Archive, Bibliotheken und Museen) bei ihrer Aufgabe, digitale Inhalte zusammenzutragen und auf Dauer verfügbar zu halten;

- Untersuchung der Frage, welche organisatorischen Vorkehrungen und welche technischen Normen als Voraussetzung für stabile und kompatible Verbundnetze von vertrauenswürdigen Verwahrstellen erforderlich sind;

- verstärkte Aufklärung und Sensibilisierung im Rahmen von Verbundnetzen, die der Weitergabe von Erfahrungen und Weiterentwicklungen, der Festlegung geeigneter Normen und der Quantifizierung und Verbreitung bewährter praktischer Verfahren dienen;

- Prüfung geeigneter Investitionen und Analyse der Kosten und Auswirkungen auf die aktuelle und künftige Mittelausstattung sowie Prüfung der Möglichkeiten für Synergien zwischen öffentlicher und privater Finanzierung;

- Verbesserung der vorhandenen Qualifikationen durch die Schaffung von Mechanismen zum Austausch von Wissen und Fertigkeiten und für die laufende Ermittlung neu entstehender Qualifikationsanforderungen und Ausbildungserfordernisse;

- Anreize für die Untersuchung von Problemen und Lösungsmöglichkeiten über die Entwicklung von Forschungsprogrammen, die Erprobung von Technologien und groß angelegte experimentelle Anwendungen;

FORDERT DIE KOMMISSION BZW. DIE MITGLIEDSTAATEN AUF, diese Maßnahmen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten und unter uneingeschränkter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips zu ergreifen, auszubauen oder die Durchführbarkeit der Maßnahmen zu untersuchen;

ERSUCHT DIE KOMMISSION,

- die Lage in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zu bewerten;

- dem Rat (grundsätzlich alle zwei Jahre nach Annahme dieser Entschließung) Bericht zu erstatten;

- gegebenenfalls einen Aktionsplan auszuarbeiten.

(1) ABl. L 26 vom 1.2.1999, S. 1.

(2) ABl. C 193 vom 11.7.2000, S. 1.

(3) ABl. C 32 vom 5.2.2002, S. 1.

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