Verordnung (EG) Nr. 1478/2000 des Rates vom 19. Juni 2000 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 über die Umrechnungskurse zwischen dem Euro und den Währungen der Mitgliedstaaten, die den Euro einführen
Amtsblatt Nr. L 167 vom 07/07/2000 S. 0001 - 0001
Verordnung (EG) Nr. 1478/2000 des Rates vom 19. Juni 2000 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 über die Umrechnungskurse zwischen dem Euro und den Währungen der Mitgliedstaaten, die den Euro einführen DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 123 Absatz 5, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme der Europäischen Zentralbank(1), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) In der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 des Rates vom 31. Dezember 1998 über die Umrechnungskurse zwischen dem Euro und den Währungen der Mitgliedstaaten, die den Euro einführen(2), sind die Umrechnungskurse festgelegt, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro(3) seit dem 1. Januar 1999 gelten. (2) Mit der Entscheidung 98/317/EG des Rates vom 3. Mai 1998 gemäß Artikel 121 Absatz 4 des Vertrags(4) stellte der Rat fest, daß Griechenland nicht die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung der einheitlichen Währung erfuellte. (3) Nach der Entscheidung 2000/427/EG des Rates vom 19. Juni 2000 gemäß Artikel 122 Absatz 2 des Vertrags über die Einführung der Einheitswährung durch Griechenland am 1. Januar 2001(5) erfuellt Griechenland nunmehr die notwendigen Voraussetzungen; die für Griechenland geltende Ausnahmeregelung wird nach jener Entscheidung zum 1. Januar 2001 aufgehoben. (4) Die Einführung des Euro in Griechenland setzt die Festlegung des Umrechnungskurses zwischen Euro und Drachme voraus - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 In die Aufstellung der Umrechnungskurse in Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 wird folgender Kurs zwischen die Kurse für die Deutsche Mark und die Spanische Peseta eingefügt:"= 340,750 Griechische Drachmen". Artikel 2 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Santa Maria da Feira am 19. Juni 2000. Im Namen des Rates Der Präsident J. Pina Moura (1) Stellungnahme vom 16. Juni 2000 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht). (2) ABl. L 359 vom 31.12.1998, S. 1. (3) ABl. L 139 vom 11.5.1998, S. 1. (4) ABl. L 139 vom 11.5.1998, S. 30. (5) Siehe Seite 19 dieses Amtsblatts.