Entschließung des Rates vom 8. Februar 1999 betreffend die Preisbindung für Bücher in homogenen grenzüberschreitenden Sprachräumen
Amtsblatt Nr. C 042 vom 17/02/1999 S. 0003 - 0003
ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 8. Februar 1999 betreffend die Preisbindung für Bücher in homogenen grenzüberschreitenden Sprachräumen (1999/C 42/02) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, IN ANERKENNUNG der doppelten Dimension des Buches, das sowohl Träger kultureller Werte als auch Handelsware ist, wobei nachdrücklich darauf hinzuweisen ist, daß den kulturellen und den wirtschaftlichen Aspekten des Buches das gleiche Gewicht zukommt, IN ANBETRACHT der großen Bedeutung, die einige Mitgliedstaaten der bestehenden Buchpreisbindung, insbesondere in homogenen grenzüberschreitenden Sprachräumen beimessen, IN ANBETRACHT der Erklärung der Kommission, daß sie im Rahmen der Wettbewerbsregeln nur Absprachen zwischen Wirtschaftsteilnehmern prüfen will, die den Handel in der Gemeinschaft hemmen könnten, IN ANBETRACHT der auf der Ratstagung am 17. November 1998 abgegebenen Erklärung der Kommission, daß sie wohlwollend prüfe, ob vertragliche Vereinbarungen in homogenen Sprachräumen kulturellen Zwecken dienen und Bestimmungen kultureller Art beinhalten, die Wettbewerbsbeschränkungen rechtfertigen könnten, ANGESICHTS DESSEN, daß die Kommission zur Zeit die Frage prüft, ob grenzüberschreitende Abkommen, die eine Preisbindung für Bücher beinhalten, mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang stehen und nach Artikel 85 Absatz 3 des Vertrags freigestellt werden können, UNTER HINWEIS auf die jüngste Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 1998, in der es die Kommission auffordert, ihre Gemeinschaftspolitik bezüglich der grenzüberschreitenden Buchpreisbindung den kulturellen Erfordernissen anzupassen und den Fortbestand der derzeitigen Buchpreisbindungssysteme zu ermöglichen, IN DER ERWAEGUNG, daß alle Mitgliedstaaten ein breites Spektrum von Veröffentlichungen, insbesondere von literarischen und wissenschaftlichen Werken, und Werke für eine bestimmte begrenzte Leserschaft sowie die kulturelle Entwicklung und Vielfalt in Europa fördern und dem Verbraucher einen kulturellen Vorteil verschaffen wollen, IN ANERKENNUNG dessen, daß nach Ansicht einiger Mitgliedstaaten grenzüberschreitende Buchpreisbindungssysteme in gemeinsamen Sprachräumen, unabhängig davon, ob sie auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage beruhen, ein wirksames Mittel zur Erreichung dieser Ziele sind, IN ANERKENNUNG dessen, daß Buchpreisbindungssysteme voll und ganz im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht stehen müssen, und unter Hinweis auf den Beschluß des Rates vom 22. September 1997 über grenzüberschreitende Buchpreisbindung in europäischen Sprachräumen (1), sowie unter Beachtung der entsprechenden Vorrechte der Kommission, ERSUCHT DIE KOMMISSION, - unter Anwendung der europäischen Wettbewerbsregeln auf die in den grenzüberschreitenden Sprachräumen geltenden Vereinbarungen die Bestimmungen und Auswirkungen von Artikel 128 Absatz 4 des Vertrags, die besondere Bedeutung des Buchmarktes für die Kultur und den besonderen Wert des Buches als Kulturobjekt sowie die einschlägige nationale Kulturpolitik zu berücksichtigen und - dementsprechend zu prüfen, wie diese Ziele jetzt und in Zukunft am besten verwirklicht werden können. (1) ABl. C 305 vom 7.10.1997, S. 2.