1999/439/EG: Beschluß des Rates vom 17. Mai 1999 über den Abschluß des Übereinkommens mit der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Assoziierung dieser beiden Staaten bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands
Amtsblatt Nr. L 176 vom 10/07/1999 S. 0035 - 0035
BESCHLUSS DES RATES vom 17. Mai 1999 über den Abschluß des Übereinkommens mit der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Assoziierung dieser beiden Staaten bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (1999/439/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf Artikel 6 Absatz 1 des Protokolls zur Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union, das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft durch den Vertrag von Amsterdam als Anhang hinzugefügt wurde - BESCHLIESST: Einziger Artikel Das Übereinkommen mit der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Assoziierung dieser beiden Staaten bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands wird einschließlich seiner Anhänge, Erklärungen und Schlußakte sowie des dem Übereinkommen beigefügten Briefwechsels genehmigt. Der Wortlaut der in Absatz 1 genannten Rechtsakte ist diesem Beschluß beigefügt. Geschehen zu Brüssel am 17. Mai 1999. Im Namen des Rates Der Präsident J. FISCHER