31996H0129


Titel und Fundstelle

96/129/EG: Empfehlung der Kommission vom 12. Januar 1996 in Ergänzung zur Empfehlung 93/216/EWG zum Europäischen Feuerwaffenpaß

 ABl. L 30 vom 8.2.1996, S. 47–49 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

 DA  DE  EL  EN  ES  FI  FR  IT  NL  PT  SV

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EMPFEHLUNG DER KOMMISSION vom 12. Januar 1996 in Ergänzung zur Empfehlung 93/216/EWG zum Europäischen Feuerwaffenpaß (96/129/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 155 zweiter Gedankenstrich,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Die Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (1) sieht die Einführung eines Europäischen Feuerwaffenpasses vor.

In ihrer Empfehlung 93/216/EWG (2) zum Europäischen Feuerwaffenpaß hat die Kommission die Mitgliedstaaten aufgefordert, diesen Paß gemäß dem Muster im Anhang dieser Empfehlung einzuführen.

Das Muster des Europäischen Feuerwaffenpasses muß aufgrund des Beitritts der neuen Mitgliedstaaten angepaßt werden -

EMPFIEHLT:

Artikel 1

Die Republik Österreich, die Republik Finnland und das Köngreich Schweden führen den Europäischen Feuerwaffenpaß gemäß dem Muster im Anhang dieser Empfehlung ein.

Artikel 2

Die übrigen Mitgliedstaaten, die den Europäischen Feuerwaffenpaß bereits gemäß dem Muster im Anhang zur Empfehlung 93/216/EWG ausstellen, führen den Paß gemäß dem Muster im Anhang dieser Emfehlung schrittweise bis zum Auslaufen des alten Modells, spätestens aber am 1. Januar 1998 ein.

Brüssel, den 12. Januar 1996

Für die Kommission

Mario MONTI

Mitglied der Kommission

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(1) ABl. Nr. L 256 vom 13. 9. 1991, S. 51.

(2) ABl. Nr. L 93 vom 17. 4. 1993, S. 39.

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