31996D0149

96/149/EG: Entscheidung der Kommission vom 2. Februar 1996 zur Anerkennung der Irischen Norm IS310: First Edition zur Festlegung von Vorschriften für Umweltmanagementsysteme nach Artikel 12 der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtsblatt Nr. L 034 vom 13/02/1996 S. 0042 - 0043


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 2. Februar 1996 zur Anerkennung der Irischen Norm IS310: First Edition zur Festlegung von Vorschriften für Umweltmanagementsysteme nach Artikel 12 der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR) (96/149/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (1), insbesondere auf ihren Artikel 12,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Nach Artikel 12 der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 gelten Unternehmen, die einzelstaatliche, europäische oder internationale Normen für Umweltmanagementsysteme und Betriebsprüfungen anwenden und nach geeigneten Zertifizierungsverfahren eine Bescheinigung darüber erhalten haben, daß sie diese Normen erfuellen, als den Vorschriften dieser Verordnung entsprechend, vorausgesetzt, daß insbesondere die Normen und Verfahren der Kommission gemäß dem Verfahren des Artikels 19 dieser Verordnung anerkannt werden.

Nach Artikel 12 der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 werden die Quellenangaben betreffend die anerkannten Normen und Kriterien im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

Die Kommission hat die Anerkennung der Irischen Norm IS310: First Edition zur Festlegung von Vorschriften für Umweltmanagementsysteme beantragt.

Die Irische Norm IS310: First Edition umfaßt Vorschriften für Umweltmanagement- und -betriebsprüfungssysteme, die bestimmten Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 entsprechen.

Der nach Artikel 19 der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 eingesetzte Ausschuß hat den Entwurf der Maßnahme, der ihm von der Kommission vorgelegt wurde, nicht befürwortet. Der Rat konnte keinen Beschluß für die Annahme oder Ablehnung der von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahme treffen. Unter diesen Umständen wird die vorgeschlagene Maßnahme von der Kommission erlassen -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Zu den in Artikel 12 der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 dargelegten Zwecken erkennt die Kommission hiermit an, daß die Irische Norm IS310: First Edition zur Festlegung von Bestimmungen für Umweltmanagementsysteme Anforderungen enthält, die den im Anhang zu dieser Entscheidung erwähnten Anforderungen der genannten Verordnung entsprechen.

Artikel 2

Diese Entscheidung ergeht unbeschadet der Festlegung von Vorschriften für Umweltmanagement- und Umweltbetriebsprüfungssysteme in künftigen Europäischen Normen und befreit nicht von der Verpflichtung, Europäische Normen unverändert in einzelstaatliche Normen umzusetzen und widersprüchliche einzelstaatliche Normen rechtzeitig zurückzuziehen.

Artikel 3

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 2. Februar 1996

Für die Kommission

Ritt BJERREGAARD

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. L 168 vom 10. 7. 1993, S. 1.

ANHANG

ANFORDERUNGEN DER VERORDNUNG (EWG) Nr. 1836/93, DENEN DIE IN DER IRISCHEN NORM IS310: FIRST EDITION ENTHALTENEN ANFORDERUNGEN ENTSPRECHEN

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>


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