31994L0039

Richtlinie 94/39/EG der Kommission vom 25. Juli 1994 mit dem Verzeichnis der Verwendungen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke

Amtsblatt Nr. L 207 vom 10/08/1994 S. 0020 - 0029
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 60 S. 0132
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 60 S. 0132


RICHTLINIE 94/39/EG DER KOMMISSION vom 25. Juli 1994 mit dem Verzeichnis der Verwendungen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 93/74/EWG des Rates vom 13. September 1993 über Futtermittel für besondere Ernährungszwecke (1), insbesondere auf Artikel 6 Buchstabe a),

in Erwägung nachstehender Gründe:

In der Richtlinie 93/74/EWG ist vorgesehen, daß eine Positivliste der Verwendungen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke erstellt wird. Sie muß Angaben über die genaue Verwendung enthalten, d. h. den besonderen Ernährungszweck, die wesentlichen ernährungsphysiologischen Merkmale, die Kennzeichnungsangaben sowie gegebenenfalls die besonderen Kennzeichnungsvorschriften.

Bestimmte Ernährungszwecke können zur Zeit noch nicht in das Verzeichnis der Verwendungszwecke aufgenommen werden, da gemeinschaftliche Methoden zur Untersuchung von Futtermitteln für Haustiere in bezug auf den Energiewert und von Futtermitteln im allgemeinen in bezug auf den Gehalt an diätetisch wirksamen Fasern noch nicht vorhanden sind; das Verzeichnis wird vervollständigt, sobald diese Methoden auf Gemeinschaftsebene festgelegt worden sind.

Die Liste soll gegebenenfalls an den neuesten Stand des wissenschaftlich-technischen Fortschritts angepasst werden können.

Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Futtermittelausschusses -

HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:

Artikel 1

Die Mitgliedstaaten schreiben vor, daß Futtermittel für besondere Ernährungszwecke im Sinne der Richtlinie 93/74/EWG nur in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn ihre vorgesehenen Verwendungen in Teil B des Anhangs dieser Richtlinie aufgeführt sind und wenn sie die anderen Bestimmungen dieses Teils des Anhangs erfuellen.

Die Mitgliedstaaten sorgen ferner dafür, daß die Bestimmungen des Teils A "Allgemeine Bestimmungen" des Anhangs eingehalten werden.

Artikel 2

Die Mitgliedstaaten setzen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, um dieser Richtlinie spätestens zum 30. Juni 1995 nachzukommen. Sie setzen die Kommission unverzueglich davon in Kenntnis.

Wenn die Mitgliedstaaten diese Vorschriften erlassen, nehmen sie in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten dieser Bezugnahme.

Artikel 3

Diese Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Brüssel, den 25. Juli 1994

Für die Kommission

René STEICHEN

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. L 237 vom 22. 9. 1993, S. 23.

ANHANG

TEIL A Allgemeine Bestimmungen 1. Ist in Spalte 2 des Teils B für ein und denselben Ernährungszweck durch "und/oder" mehr als eine Gruppe wesentlicher ernährungsphysiologischer Merkmale angegeben, so steht es dem Hersteller frei, entweder eine der beiden Merkmalsgruppen oder beide zu verwenden, um den Ernährungszweck gemäß Spalte 1 zu erreichen. Die Kennzeichnugsangaben für die jeweilige Alternative sind in Spalte 4 aufgeführt.

2. Ist in Spalte 2 oder Spalte 4 des Teils B eine Gruppe von Zusatzstoffen aufgeführt, so müssen die verwendeten Zusatzstoffe für diesen Zweck gemäß der Richtlinie 70/524/EWG des Rates (1) zugelassen sein.

3. Ist gemäß Spalte 4 des Teils B die Angabe der Quelle(n) der Ausgangserzeugnisse oder analytischen Bestandteile vorgeschrieben, so hat der Hersteller genaue Angaben (z .B. genaue Bezeichnung des oder der Ausgangserzeugnisse, der Tierart oder des Körperteils des Tieres) zu machen, damit die Übereinstimmung mit den betreffenden wesentlichen ernährungsphysiologischen Merkmalen festgestellt werden kann.

4. Ist ein gemäß Spalte 4 des Teils B anzugebender Stoff, der auch als Zusatzstoff zugelassen ist, mit der Anmerkung "insgesamt" versehen, so muß sich der angegebene Gehalt entweder auf den natürlichen Gehalt beziehen, sofern kein Zusatz erfolgt ist, oder aber, abweichend von den Vorschriften der Richtlinie 70/524/EWG, auf die Summe aus natürlichem Gehalt und Menge des zugesetzten Zusatzstoffes.

5. Die in Spalte 4 mit der Anmerkung "(falls zugesetzt)" versehenen Angaben müssen gemacht werden, wenn dem Futtermittel das Ausgangserzeugnis oder der Zusatzstoff beigemischt oder sein natürlicher Gehalt erhöht wurde, um den besonderen Ernährungszweck zu erzielen.

6. Die gemäß Spalte 4 des Teils B anzugebenden analytischen Bestandteile und Zusatzstoffe sind zu quantifizieren.

7. Die empfohlene Fütterungsdauer gemäß Spalte 5 des Teils B gibt an, in welchem Zeitraum der Ernährungszweck normalerweise erreicht sein sollte. Die Hersteller können im Rahmen der festgesetzten Fristen genauere Angaben machen.

8. Ist ein Futtermittel für mehr als einen Ernährungszweck bestimmt, so muß es die diesbezueglichen Bestimmungen des Teils B erfuellen.

9. Bei Ergänzungsfuttermitteln für besondere Ernährungszwecke muß das Etikett eine Gebrauchsanweisung mit Hinweisen für eine ausgewogene Zusammensetzung der Tagesration enthalten.

TEIL B

Verzeichnis der Verwendungszwecke "" ID="1">Unterstützung der Nierenfunktion bei chronischer Niereninsuffizienz (2)> ID="2">niedriger Phosphorgehalt und herabgesetzter Proteingehalt, jedoch hochwertiges Protein> ID="3">Hunde und Katzen> ID="4">- Proteinquelle(n)> ID="5">Zunächst bis zu 6 Monaten (3)> ID="6">Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett: "Es wird empfohlen, vor der Verwendung oder vor Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen.""> ID="4">- Calcium> ID="6">Hinweis in der Gebrauchsanweisung: "Wasser zur freien Aufnahme anbieten.""> ID="4">- Phosphor"> ID="4">- Kalium"> ID="4">- Natrium"> ID="4">- Gehalt an essentiellen Fettsäuren (falls zugesetzt)"> ID="1">Auflösung von Struvitsteinen (4)> ID="2">- harnsäuernde Eigenschaften, niedriger Magnesiumgehalt, herabgesetzter Proteingehalt, jedoch hochwertiges Protein> ID="3">Hunde> ID="4">- Proteinquelle(n)> ID="5">5-12 Wochen> ID="6">Hinweis in der Gebrauchsanweisung: "Wasser zur freien Aufnahme anbieten.""> ID="4">- Calcium> ID="6">Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett: "Es wird empfohlen, vor der Verwendung den Rat eines Tierarztes einzuholen.""> ID="4">- Phosphor"> ID="4">- Natrium"> ID="4">- Magnesium"> ID="4">- Kalium"> ID="4">- Chloride"> ID="4">- Schwefel"> ID="4">- harnsäuernde Stoffe (falls zugesetzt)"> ID="2">- harnsäuernde Eigenschaften, niedriger Magnesiumgehalt> ID="3">Katzen> ID="4">- Calcium

"> ID="4">- Phosphor"> ID="4">- Natrium"> ID="4">- Magnesium"> ID="4">- Kalium"> ID="4">- Chloride"> ID="4">- Schwefel"> ID="4">- Taurin (insgesamt)"> ID="4">- harnsäuernde Stoffe (falls zugesetzt)"> ID="1">Verringerung der Struvitsteinredivierung (4)> ID="2">harnsäuernde Eigenschaften und mittlerer Magnesiumgehalt> ID="3">Hunde und Katzen> ID="4">- Calcium> ID="5">Bis zu 6 Monaten> ID="6">Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett: "Es wird empfohlen, vor der Verwendung den Rat eines Tierarztes einzuholen.""> ID="4">- Phosphor"> ID="4">- Natrium"> ID="4">- Magnesium"> ID="4">- Kalium"> ID="4">- Chloride"> ID="4">- Schwefel"> ID="4">- harnsäuernde Stoffe (falls zugesetzt)"> ID="1">Verringerung der Uratsteinbildung> ID="2">- niedriger Puringehalt, niedriger Proteingehalt, jedoch hochwertiges Protein> ID="3">Hunde und Katzen> ID="4">- Proteinquelle(n)> ID="5">Bis zu 6 Monaten, bei irreversibler Störung des Harnsäurestoffwechsels lebenslang> ID="6">Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett: "Es wird empfohlen, vor der Verwendung den Rat eines Tierarztes einzuholen.""> ID="1">Verringerung der Oxalsteinbildung> ID="2">- niedriger Calciumgehalt, niedriger Vitamin-D-Gehalt und harnalkalisierende Eigenschaften> ID="3">Hunde und Katzen> ID="4">- Phosphor> ID="5">Bis zu 6 Monaten> ID="6">Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett: "Es wird empfohlen, vor der Verwendung den Rat eines Tierarztes einzuholen.""> ID="4">- Calcium"> ID="4">- Natrium"> ID="4">- Magnesium"> ID="4">- Kalium"> ID="4">- Chloride"> ID="4">- Schwefel"> ID="4">- Vitamin D (ingesamt)"> ID="4">- Hydroxyprolin"> ID="4">- harnalkalisierende Stoffe"> ID="1">Verringerung der Zystinsteinbildung> ID="2">- niedriger Proteingehalt, mittlerer Gehalt an schwefelhaltigen Aminosäuren und harnalkalisierende Eigenschaften> ID="3">Hunde und Katzen> ID="4">- schwefelhaltige Aminosäuren (insgesamt)> ID="5">Zunächst bis zu 1 Jahr> ID="6">Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett: "Es wird empfohlen, vor der Verwendung oder vor Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen.""> ID="4">- Natrium"> ID="4">- Kalium"> ID="4">- Chloride"> ID="4">- Schwefel"> ID="4">- harnalkalisierende Stoffe"> ID="1">Minderung von Ausgangserzeugnis- und Nährstoffintoleranzerscheinungen (5)> ID="2">- ausgewählte Eiweißquelle(n)> ID="3">Hunde und Katzen> ID="4">- Proteinquelle(n)> ID="5">3 - 8 Wochen> ID="6">-"> ID="4">- Gehalt an essentiellen Fettsäuren (falls zugesetzt)> ID="5">Bei Nachlassen der Intoleranzerscheinungen unbegrenzt weiterverwendbar"> ID="2">und/oder"> ID="2">- ausgewählte Kohlenhydratquelle(n)> ID="4">- Kohlenhydratquelle(n)"> ID="4">- Gehalt an essentiellen Fettsäuren (falls zugesetzt)"> ID="1">Linderung akuter Resorptionsstörungen des Darms> ID="2">- erhöhter Elektrolytgehalt und leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse> ID="3">Hunde und Katzen> ID="4">- leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse (ggf. Angabe ihrer Behandlung)> ID="5">1 - 2 Wochen> ID="6">Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett:"> ID="4">- Natrium> ID="6"> "Bei und nach akutem Durchfall.""> ID="4">- Kalium> ID="6"> "Es wird empfohlen, vor der Verwendung den Rat eines Tierarztes einzuholen.""> ID="4">- Quelle(n) der Quellstoffe (falls zugesetzt)"> ID="1">Ausgleich unzureichender Verdauung (6)> ID="2">- leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse und niedriger Fettgehalt> ID="3">Hunde und Katzen> ID="4">- leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse (ggf. Angabe ihrer Behandlung)> ID="5">3 - 12 Wochen, bei chronischer Insuffizienz der Bauchspeicheldrüse lebenslang> ID="6">Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett: "Es wird empfohlen, vor der Verwendung den Rat eines Tierarztes einzuholen.""> ID="1">Unterstützung der Herzfunktion bei chronischer Herzinsuffizienz> ID="2">- niedriger Natriumgehalt und weites K/Na-Verhältnis> ID="3">Hunde und Katzen> ID="4">- Natrium> ID="5">Zunächst bis zu 6 Monaten> ID="6">Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett: "Es wird empfohlen, vor der Verfütterung oder vor Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen.""> ID="4">- Kalium"> ID="4">- Magnesium"> ID="1">Regulierung der Glucoseversorgung (Diabetes mellitus)> ID="2">- niedriger Kohlenhydratgehalt mit schneller Glucosefreisetzung> ID="3">Hunde und Katzen> ID="4">- Kohlenhydratquelle(n)> ID="5">Zunächst bis zu 6 Monaten> ID="6">Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett: "Es wird empfohlen, vor der Verwendung oder vor Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen.""> ID="4">- ggf. Behandlung der Kohlenhydrate"> ID="4">- Stärke"> ID="4">- Gesamtzucker"> ID="4">- Fructose (falls zugesetzt)"> ID="4">- Gehalt an essentiellen Fettsäuren (falls zugesetzt)"> ID="4">- Quelle(n) kurz- und mittelkettiger Fettsäuren (falls zugesetzt)"> ID="1">Unterstützung der Leberfunktion bei chronischer Leberinsuffizienz> ID="2">- hochwertiges Protein, mittlerer Proteingehalt, niedriger Fettgehalt, hoher Gehalt an essentiellen Fettsäuren, hoher Gehalt an leichtverdaulichen Kohlenhydraten> ID="3">Hunde> ID="4">- Proteinquelle(n)> ID="5">Zunächst bis zu 6 Monaten> ID="6">Hinweis auf Verpackung, Behältnis, Etikett: "Es wird empfohlen, vor der Verwendung oder vor Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen""> ID="4">- Gehalt an essentiellen Fettsäuren"> ID="4">- leichtverdauliche Kohlenhydrate (ggf. Angabe ihrer Behandlung)"> ID="4">- Natrium"> ID="4">- Kupfer (insgesamt)"> ID="2">- hochwertiges Protein, mittlerer Protein- und Fettgehalt, hoher Gehalt an essentiellen Fettsäuren> ID="3">Katzen> ID="4">- Proteinquelle(n)"> ID="4">- Gehalt an essentiellen Fettsäuren"> ID="4">- Natrium"> ID="4">- Kupfer (insgesamt)"> ID="1">Regulierung des Fettstoffwechsels bei Hyperlipidämie> ID="2">- niedriger Fettgehalt und hoher Gehalt an essentiellen Fettsäuren> ID="3">Hunde und Katzen> ID="4">- Gehalt an essentiellen Fettsäuren> ID="5">Zunächst bis zu 2 Monaten> ID="6">Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett: "Es wird empfohlen, vor der Verwendung oder Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen.""> ID="4">- Gehalt an n-3-Fettsäuren (falls zugesetzt)"> ID="1">Verringerung der Kupferspeicherung in der Leber> ID="2">- niedriger Kupfergehalt> ID="3">Hunde> ID="4">- Kupfer (insgesamt)> ID="5">Zunächst bis zu 6 Monaten> ID="6">Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett: "Es wird empfohlen, vor der Verwendung oder Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen.""> ID="1">Unterstützung der Hautfunktion bei Dermatose und übermässigem Haarausfall> ID="2">- hoher Gehalt an essentiellen Fettsäuren> ID="3">Hunde und Katzen> ID="4">- Gehalt an essentiellen Fettsäuren> ID="5">Bis zu 2 Monaten> ID="6">Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett: "Es wird empfohlen, vor der Verwendung den Rat eines Tierarztes einzuholen.""> ID="1">Verringerung der Gefahr von Milchfieber> ID="2">- niedriger Calciumgehalt> ID="3">Milchkühe> ID="4">- Calcium> ID="5">1 - 4 Wochen vor dem Abkalben> ID="6">Hinweis in der Gebrauchsanweisung "Nur bis zum Abkalben verfüttern."

"> ID="4">- Phosphor"> ID="4">- Magnesium"> ID="2">und/oder"> ID="2">- enges Kation/Anionen-Verhältnis> ID="4">- Calcium"> ID="4">- Phosphor"> ID="4">- Natrium"> ID="4">- Kalium"> ID="4">- Chloride"> ID="4">- Schwefel"> ID="1">Verringerung der Ketosegefahr (7) (8)> ID="2">glucoseliefernde Ausgangserzeugnisse> ID="3">Milchkühe und Mutterschafe> ID="4">- Ausgangserzeugnisse mit glucoseliefernden Energiequellen> ID="5">3 - 6 Wochen nach dem Abkalben (9)"> ID="4">- Propan-1,2-diol (falls als Glucoselieferant zugesetzt)> ID="5">Die letzten 6 Wochen vor und die ersten 3 Wochen nach dem Lammen (10)"> ID="4">- Glycerin (falls als Glucoselieferant zugesetzt)"> ID="1">Verringerung der Tetaniegefahr (Hypomagnesämie)> ID="2">hoher Magnesiumgehalt, leicht verfügbare Kohlenhydrate, mittlerer Proteingehalt, niedriger Kaliumgehalt> ID="3">Wiederkäuer> ID="4">- Stärke> ID="5">3 - 10 Wochen während des schnellen Grasaufwuchses> ID="6">In der Gebrauchsanweisung sind Angaben zur Ausgewogenheit der täglichen Ration hinsichtlich des Gesamtgehaltes an Rohfaser und leicht verfügbaren Energiequellen zu machen."> ID="4">- Gesamtzucker> ID="6">Bei Futtermitteln für Schafe: Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett: "Besonders für laktierende Mutterschafe.""> ID="4">- Magnesium"> ID="4">- Natrium"> ID="4">- Kalium"> ID="1">Verringerung der Gefahr von Azidose> ID="2">niedriger Gehalt an leicht vergärbaren Kohlenhydraten und hohe Pufferkapazität> ID="3">Wiederkäuer> ID="4">- Stärke> ID="5">Hoechstens 2 Monate (11)> ID="6">In der Gebrauchsanweisung sind Angaben zur Ausgewogenheit der täglichen Ration hinsichtlich des Gesamtgehalts an Rohfaser und leicht vergärbaren Kohlenhydratquellen zu machen."> ID="4">- Gesamtzucker> ID="6">Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett: "Insbesondere für Hochleistungskühe.""> ID="6">Bei Futtermitteln für Wiederkäuer: Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett: "Insbesondere für intensiv gefütterte . . ." (12)"> ID="1">Stabilisierung des Wasser- und Elektrolythaushalts> ID="2">vorwiegend Elektrolyte und leicht verfügbare Kohlenhydrate> ID="3">Kälber> ID="4">- Kohlenhydratquelle(n)> ID="5">1 - 7 Tage (1 - 3 Tage bei Alleinfütterung)> ID="6">Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett: "Bei Gefahr von, während oder nach Verdauungsstörungen (Durchfall). Es wird empfohlen, vor der Verwendung den Rat eines Tierarztes einzuholen.""> ID="3">Ferkel> ID="4">- Natrium"> ID="3">Lämmer> ID="4">- Kalium"> ID="3">Ziegenlämmer> ID="4">- Chloride"> ID="3">Fohlen"> ID="1">Verringerung der Gefahr von Harnsteinbildung> ID="2">niedriger Phosphor- und Magnesiumgehalt, harnsäuernde Eigenschaften> ID="3">Wiederkäuer> ID="4">- Calcium> ID="5">Bis zu 6 Wochen> ID="6">Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett: "Besonders für intensiv gefütterte Jungtiere.""> ID="4">- Phosphor> ID="6">Hinweis in der Gebrauchsanweisung: "Wasser zur freien Aufnahme anbieten.""> ID="4">- Natrium"> ID="4">- Magnesium"> ID="4">- Kalium"> ID="4">- Chloride"> ID="4">- Schwefel"> ID="4">- harnsäuernde Stoffe (falls zugesetzt)"> ID="1">Minderung von Streßreaktionen> ID="2">- hoher Magnesiumgehalt> ID="3">Schweine> ID="4">Magnesium> ID="5">1 - 7 Tage> ID="6">Es sind Angaben über die Situationen, für die die Verwendung dieses Futtermittels geeignet ist, zu machen."> ID="2">und/oder"> ID="2">- leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse> ID="4">- leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse (ggf. Angabe ihrer Behandlung)"> ID="4">- Gehalt an n-3-Fettsäuren (falls zugesetzt)"> ID="1">Stabilisierung der physiologischen Verdauung> ID="2">- niedrige Pufferkapazität, leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse> ID="3">Ferkel> ID="4">- leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse (ggf. Angabe ihrer Behandlung)> ID="5">2 - 4 Wochen> ID="6">Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett: "Bei Gefahr von oder während Verdauungsstörungen und in der Erholungsphase.""> ID="4">- Pufferkapazität"> ID="4">- Quelle(n) der adstringierenden Stoffe (falls zugesetzt)"> ID="4">- Quelle(n) der Quellstoffe (falls zugesetzt)"> ID="2">- leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse> ID="3">Schweine> ID="4">- leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse (ggf. Angabe ihrer Behandlung)"> ID="4">- Quelle(n) der adstringierenden Stoffe (falls zugesetzt)"> ID="4">- Quelle(n) der Quellstoffe (falls zugesetzt)"> ID="1">Verringerung der Verstopfungsgefahr> ID="2">Ausgangserzeugnisse zur Beschleunigung der Darmpassage> ID="3">Sauen> ID="4">Ausgangserzeugnisse zur Beschleunigung der Darmpassage> ID="5">10 - 14 Tage vor und 10 - 14 Tage nach dem Abferkeln> ID="6">-"> ID="1">Verringerung der Fettlebersyndromgefahr> ID="2">niedriger Energiegehalt und hoher Anteil an umsetzbarer Energie aus Lipiden mit hohem Gehalt an mehrfach ungesättigten Fettsäuren> ID="3">Legehennen> ID="4">- Energiewert (nach Gemeinschafts-Methode berechnet)> ID="5">Bis zu 12 Wochen> ID="6">-"> ID="4">- Prozentsatz an umsetzbarer Energie aus Lipiden"> ID="4">- Gehalt an mehrfach ungesättigten Fettsäuren"> ID="1">Ausgleich bei Malabsorption> ID="2">geringer Gehalt an gesättigten Fettsäuren, hoher Anteil fettlöslicher Vitamine> ID="3">Gefluegel ausser Gänsen und Tauben> ID="4">- Prozentsatz gesättigter Fettsäuren bezogen auf die Gesamtfettsäuren> ID="5">Innerhalb der ersten 2 Wochen nach dem Schlupf> ID="6">-"> ID="4">- Vitamin A (insgesamt)"> ID="4">- Vitamin D (insgesamt)"> ID="4">- Vitamin E (insgesamt)"> ID="4">- Vitamin K (insgesamt)"> ID="1">Ausgleich bei chronischen Dünndarmverdauungsstörungen> ID="2">leichtverdauliche Kohlenhydrate, Proteine und Fette> ID="3">Pferde einschließlich Ponies> ID="4">leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse, Kohlenhydrat-, Protein- und Fettquellen (ggf. Angabe ihrer Behandlung)> ID="5">Bis zu 3 Monaten> ID="6">Es sind Angaben über die Situationen, für die die Verwendung dieses Futtermittels geeignet ist, zu machen."> ID="6">Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett: "Es wird empfohlen, vor der Verwendung den Rat eines Tierarztes einzuholen.""> ID="1">Verringerung der Gefahr von Dickdarmverdauungsstörungen> ID="2">hoher Rohfasergehalt, jedoch leicht verdauliche Ausgangserzeugnisse> ID="3">Pferde einschließlich Ponies> ID="4">leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse (ggf. Angabe ihrer Behandlung)> ID="5">1 - 2 Wochen> ID="6">Es sind Angaben über die Situationen, für die die Verwendung dieses Futtermitteln geeignet ist, zu machen"> ID="6">Hinweis auf Verpackung, Behältnis oder Etikett: "Es wird empfohlen, vor der Verwendung den Rat eines Tierarztes einzuholen.""> ID="1">Minderung von Streßreaktionen> ID="2">leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse und hoher Magnesiumgehalt> ID="3">Pferde einschließlich Ponys> ID="4">- Magnesium> ID="5">2 - 4 Wochen> ID="6">Es sind Angaben über die Situation, für die die Verwendung dieses Futtermittels geeignet ist, zu machen."> ID="4">- leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse (ggf. Angabe ihrer Behandlung)"> ID="1">Ausgleich von Elektrolytverlusten bei übermässigem Schwitzen> ID="2">vorwiegend Elektrolyte und leicht verfügbare Kohlenhydrate> ID="3">Pferde einschließlich Ponys> ID="4">- Natrium> ID="5">1 - 2 Tage> ID="6">Hinweis in der Gebrauchsanweisung: "Wasser zur freien Aufnahme anbieten.""> ID="4">- Kalium"> ID="4">- Chloride"> ID="4">- Glucose""

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(1) ABl. Nr. L 270 vom 14. 12. 1970, S. 1.

(2) Gegebenenfalls kann der Hersteller auch die Verwendung bei akuter Niereninsuffizienz empfehlen.

(3) Wird das Futtermittel bei akuter Niereninsuffizienz empfohlen, so beträgt die empfohlene Fütterungsdauer 2 bis 4 Wochen.

(4) Bei Futtermitteln für Katzen kann als besonderer Ernährungszweck ergänzend die Angabe "Erkrankung der unteren Harnwege bei Katzen" oder "Felines Urologisches Syndrom - FUS" gemacht werden.

(5) Bei bestimmten Intoleranzen verwendete Futtermittel können anstelle der Angabe "Ausgangserzeugnis und Nährstoff" die Angabe der jeweiligen Intoleranz tragen.

(6) Der Hersteller kann die Angaben zum besonderen Ernährungszweck durch den Hinweis "Exokrine Pankreasinsuffizienz" ergänzen.

(7) Der Begriff "Ketose" kann durch den Begriff "Azetonämie" ersetzt werden.

(8) Der Hersteller kann auch die Verwendung für Ketoserekonvaleszenz empfehlen.

(9) Bei Futtermitteln für Milchkühe.

(10) Bei Futtermitteln für Mutterschafe.

(11) Bei Futtermitteln für Milchkühe: "Hoechstens 2 Monate ab Beginn der Laktation".

(12) Angabe der betreffenden Widerkäuerkategorie.


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