Richtlinie 81/75/EWG des Rates vom 17. Februar 1981 zur Änderung des Anhangs II Teil 2 der Richtlinie 72/276/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über bestimmte Methoden der quantitativen Analyse von binären Textilfasergemischen
Amtsblatt Nr. L 057 vom 04/03/1981 S. 0023 - 0026
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 11 S. 0108
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 11 S. 0163
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 11 S. 0108
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 11 S. 0163
++++ RICHTLINIE DES RATES vom 17 . Februar 1981 zur Änderung des Anhangs II Teil 2 der Richtlinie 72/276/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über bestimmte Methoden der quantitativen Analyse von binären Textilfasergemischen ( 81/75/EWG ) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft , insbesondere auf Artikel 100 , auf Vorschlag der Kommission ( 1 ) , nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments ( 2 ) , nach Stellungnahme des Wirtschafts - und Sozialausschusses ( 3 ) , in Erwägung nachstehender Gründe : Die Richtlinie des Rates 71/307/EWG vom 26 . Juli 1971 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Bezeichnung von Textilerzeugnissen ( 4 ) sieht eine Kennzeichnungspflicht für die Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen vor . Aufgrund von Artikel 13 der Richtlinie 71/307/EWG legt die Richtlinie 72/276/EWG vom 17 . Juli 1972 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über bestimmte Methoden der quantitativen Analyse von binären Textilfasergemischen ( 5 ) , dreizehn einheitliche Analyseverfahren für den Grossteil der auf dem Markt vorhandenen Textilerzeugnisse aus binären Gemischen fest . Die aus Polypropylen und einigen anderen Fasern bestehenden Textilerzeugnisse sowie die aus Polychloridfasern auf der Basis von Vinylchlorid-Homopolymerisat und einigen anderen Fasern zusammengesetzten Erzeugnisse , die ebenfalls der in der Richtlinie 71/307/EWG vorgesehenen Kennzeichnungspflicht unterliegen , werden von der Richtlinie 72/276/EWG nicht erfasst . Es ist demnach notwendig , einheitliche Analysenmethoden für die Erzeugnisse festzulegen - HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN : Artikel 1 Anhang II Teil 2 der Richtlinie 72/276/EWG wird durch die Einzelverfahren Nr . 14 und Nr . 15 im Anhang zu dieser Richtlinie ergänzt . Artikel 2 ( 1 ) Die Mitgliedstaaten erlassen die erforderlichen Vorschriften um dieser Richtlinie innerhalb eines Jahres nach ihrer Bekanntgabe nachzukommen . Sie setzen die Kommission unverzueglich davon in Kenntnis . ( 2 ) Nach Bekanntgabe dieser Richtlinie setzen die Mitgliedstaten die Kommission von allen Entwürfen für Rechts - und Verwaltungsvorschriften , die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen wollen , so rechtzeitig in Kenntnis , daß sie dazu Stellung nehmen kann . Artikel 3 Diese Richtlinie ist an alle Mitgliedstaten gerichtet . Geschehen zu Brüssel am 17 . Februar 1981 . Im Namen des Rates Der Präsident D . F . van der MEI ( 1 ) ABl . Nr . C 283 vom 13 . 11 . 1979 , S . 4 . ( 2 ) ABl . Nr . C 117 vom 12 . 5 . 1980 , S . 80 . ( 3 ) ABl . Nr . C 113 vom 7 . 5 . 1980 , S . 35 . ( 4 ) ABl . Nr . L 185 vom 16 . 8 . 1971 , S . 16 . ( 5 ) ABl . Nr . L 173 vom 31 . 7 . 1972 , S . 1 . ANHANG QUANTITATIVE ANALYSENMETHODEN FÜR BESTIMMTE BINÄRE TEXTILFASERGEMISCHE VERFAHREN Nr . 14 POLYPROPYLEN UND BESTIMMTE ANDERE FASERN ( Xylol-Verfahren ) 1 . ANWENDUNGSBEREICH Diese Methode ist nach Abtrennung der nichtfaserigen Bestandteile auf binäre Textilfasermischungen anwendbar : 1 . Polyprophylen ( 31 ) mit 2 . Wolle ( 1 ) , Tierhaaren ( 2 und 3 ) , Seide ( 4 ) , Baumwolle ( 5 ) , Acetat ( 17 ) , Curpo ( 19 ) , Modal ( 20 ) , Triacetat ( 22 ) , Viskose ( 23 ) , Acryl ( 24 ) , " Polyamid " oder " Nylon " ( 28 ) , Polyester ( 29 ) und Glasfaser ( 38 ) . 2 . GRUNDLAGE DES VERFAHRENS Die Polypropylenfaser wird aus einer bekannten Menge der Trockenmasse durch Lösung mit kochendem Xylol abgetrennt . Der Rückstand wird gesammelt , gewaschen , getrocknet und gewogen ; seine Menge wird - gegebenenfalls nach der erforderlichen Korrektur - durch den Prozentanteil an der Trockenmasse ausgedrückt . Das Mengenverhältnis des Polypropylen wird aus der Gewichtsdifferenz berechnet . 3 . GERÄTE UND REAGENZIEN ( soweit nicht im Allgemeinen Teil erwähnt ) 3.1 . Geräte i ) Erlenmeyerkolben , Mindestinhalt 200 ml , mit Schliffstopfen ; ii ) Rückflußkühler ( geeignet für Flüssigkeiten mit erhöhtem Kochpunkt ) mit zum Aufsetzen auf die Erlenmeyerkolben ( i ) angepasstem geschliffenem Übergangsteil . 3.2 . Reagenz Xylol , Siedebereich zwischen 137 * und 14 * C . Bemerkung : Dieses Reagenz ist sehr leicht entflammbar und entwickelt giftige Dämpfe . Während der Verwendung sind deshalb entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen . 4 . DURCHFÜHRUNG Es ist der im Allgemeinen Teil beschriebene Analysengang zu befolgen und danach folgendermassen vorzugehen : Zu der in den Erlenmeyerkolben ( 3.1 i ) ) eingegebenen Probe werden 100 ml Xylol ( 3.2 ) pro Gramm Probe hinzugegeben . Dann wird der Kühler ( 3.1 ii ) ) aufgesetzt und der Kolbeninhalt zum Kochen gebracht ; Kochdauer 3 Minuten . Die heisse Flüssigkeit wird sofort danach über den tarierten Glasfrittetiegel ( siehe Bemerkung 1 ) dekantiert . Dieser Vorgang wird zweimal unter Verwendung von jeweils 50 ml frischem Lösungsmittel wiederholt . Der im Kolben zurügebliebene Rückstand wird nacheinander mit 30 ml kochendem Xylol ( zweimal ) , dann zweimal mit je 75 ml Petroläther ( siehe I 3.2.1 . Allgemeiner Teil ) ausgewaschen . Nach dem zweiten Waschen mit Petroläther wird der Inhalt des Kolbens durch den Tiegel filtriert ; die zurückbleibenden Fasern werden mittels einer kleinen zusätzlichen Menge Petroläther in den Tiegel überführt . Dann lässt man das Lösungsmittel vollständig verdampfen . Der Tiegel und der Rückstand werden getrocknet , abgekühlt und gewogen . Bemerkungen : 1 . Der Filtertiegel , über den das Xylol dekantiert wird , muß vorgewärmt werden . 2 . Nach den Verfahrensschritten mit dem kochenden Xylol darauf achten , daß der den Rückstand enthaltende Erlenmeyerkolben ausreichend abgekühlt wird , bevor der Petroläther dazugegeben wird . 3 . Um die Gefährung der Laboranten durch die Entflammbarkeit und Giftigkeit möglichst niedrig zu halten , können Heissextraktionsapparaturen und geeignete Verfahrer , die gleichartige Ergebnisse erbringen , angewendet werden ( 1 ) . 5 . BERECHNUNG UND ERGEBNISDARSTELLUNG Die Ergebnisse werden nach den im Allgemeinen Teil beschriebenen Berechnungsverfahren ermittelt . Der Wert d beträgt 1,00 . 6 . GENAUIGKEIT DES VERFAHRENS Bei Anwendung dieses Verfahrens auf eine homogene Mischung von Textilstoffen liegt der Zuverlässigkeitsbereich der nach diesem Verfahren ermittelten Ergebnisse innerhalb von höchstens mehr oder weniger 1 bei einer Zuverlässigkeitsschwelle von 95 % . VERFAHREN Nr . 15 POLYCHLORIDFASERN ( AUF HOMOPOLYMERBASIS VON VINYCHLORID UND BESTIMMTE ANDERE FASERN ( Verfahren mit konzentrierter Schwefelsäure ) 1 . ANWENDUNGSBEREICH Diese Methode ist nach Abtrennung der nichtfaserigen Bestandteile auf binäre Textilmischungen anwendbar : 1 . Polychloridfasern ( 25 ) auf Homopolymerbasis von Vinylchlorid ( nachchloriert oder nicht ) mit 2 . Baumwolle ( 5 ) , Acetat ( 17 ) , Cupro ( 19 ) , Modal ( 20 ) , Triacetat ( 22 ) , Viskose ( 23 ) , bestimmte Acryl ( 24 ) und Modacryl - ( 27 ) Fasern , " Polyamid " oder " Nylon " ( 28 ) und Polyester ( 29 ) . Die betreffenden Modacrylfasern sind diejenigen , die bei Behandlung in konzentrierter Schwefelsäure ( d20 = 1,84 g/ml ) eine klare Lösung ergeben . Diese Methode kann insbesondere anstelle der Methoden Nrn . 8 und 9 angewendet werden . 2 . GRUNDLAGE DES VERFAHRENS Die unter 1.2 genannten Fasern werden aus einer bekannten Trockenmasse durch Auflösen in konzentrierter Schwefelsäure ( d20 = 1,84 g/ml ) abgetrennt . Der aus Polychloridfaser bestehende Rückstand wird gesammelt , gewaschen , getrocknet und gewogen ; seine Menge wird - gegebenenfalls nach der erforderlichen Korrektur - durch Angabe des prozentualen Anteils der Trockenmasse ausgedrückt . Das Mengenverhältnis des zweiten Bestandteils wird aus der Gewichtsdifferenz berechnet . 3 . GERÄTE UND REAGENZIEN ( soweit nicht im allgemeinen Teil aufgeführt ) 3.1 . Geräte i ) Erlenmeyerkolben , Mindestinhalt 200 ml , mit Schliffstopfen ; ii ) Glasstab mit abgeflachtem Ende . 3.2 . Reagenzien i ) Schwefelsäure konzentriert ( d20 = 1,84 g/ml ) ; ii ) Schwefelsäure , wäßrige Lösung , etwa 50 % ( m/m ) Schwefelsäure . Um dieses Reagenz herzustellen , werden vorsichtig und unter Kühlung 400 ml Schwefelsäure ( d20 = 1,84 g/ml ) zu 500 ml Wasser hinzugegeben . Wenn die Lösung auf Zimmertemperatur abgekühlt ist , wird mit Wasser auf 1 Liter angefuellt ; iii ) Ammoniak , verdünnte Lösung 60 ml einer konzentrierten Ammoniaklösung ( d20 = 0,880 g/ml ) werden mit destilliertem Wasser zu 1 Liter Lösung verdünnt . 4 . DURCHFÜHRUNG Es ist der im Allgemeinen Teil beschriebene Analysengang zu befolgen und danach folgendermassen vorzugehen : Zu der in den Erlenmeyerkolben ( 3.1 i ) ) eingegebenen Probe werden 100 ml Schwefelsäure ( 3.2 i ) ) pro Gramm der Probe hinzugegeben . 10 Minuten lang bei Zimmertemperatur unter öfterem Umrühren der Probenlösung mit dem Glasstab stehenlassen . Wenn es sich um ein Gewebe oder um gewirkte Ware handelt , so drückt man das Probestück leicht gegen die Kolbenwand , um auf diese Weise die durch die Schwefelsäure ausgelösten Bestandteile abzutrennen . Die Flüssigkeit wird über den tarierten Glasfrittetiegel dekantiert . Dann werden erneut 100 ml Schwefelsäure ( 3.2 i ) ) in den Kolben gegeben und der Vorgang wiederholt . Den Inhalt des Kolbens über dem Tiegel entleeren und hierbei den faserigen Rückstand mit dem Glasstab abtrennen . Erforderlichenfalls etwas konzentrierte Schwefelsäure ( 3.2 . i ) ) in den Kolben nachgeben , um die an den Wänden hängenbleibenden Faserreste zu erhalten . Den Tiegel durch Absaugen entleeren ; das Filtrat des Kolbens völlig entfernen oder den Kolben auswechseln , dann den Rückstand im Tiegel nacheinander mit der 50 %igen Schwefelsäure ( 3.2 ii ) ) destilliertem oder entionisiertem Wasser ( I.3.2.3 Allgemeiner Teil ) und der Ammoniaklösung ( 3.2 . iii ) ) und schließlich gründlich mit destilliertem oder entionisiertem Wasser auswaschen , wobei der Tiegel durch Absaugen nach jeder Zugabe vollständig entleert wird ( während des Waschvorgangs ist nicht abzusaugen , sondern erst , nachdem die Flüssigkeit durch ihr Eigengewicht abgelaufen ist . ) Den Tiegel und den Rückstand trocknen , abkühlen und wiegen . 5 . BERECHNUNG UND ERGEBNISDARSTELLUNG Die Ergebnisse weren nach der im Allgemeinen Teil angegebenen Berechnungsweise ermittelt ; der Wert d beträgt 1,00 . 6 . GENAUIGKEIT DES VERFAHRENS Bei Anwendung der Methode auf eine homogene Mischung von Textilstoffen liegt der Zuverlässigkeitsbereich der durch diese Methode erhaltenen Ergebnisse innerhalb von höchstens mehr oder weniger 1 bei einer Zuverlässigkeitsschwelle von 95 % . ( 1 ) Diesbezueglich sei auf die in " Melliand Textilberichte " 56 ( 1975 ) , S . 643-645 , beschriebene Apparatur hingewiesen .