Erste Richtlinie 80/1335/EWG der Kommission vom 22. Dezember 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Analysemethoden zur Kontrolle der Zusammensetzung der kosmetischen Mittel
ABl. L 383 vom 31.12.1980, S. 27–46 (DA, DE, EN, FR, IT, NL)
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 11 S. 87 - 106
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 15 Band 2 S. 215 - 234
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 11 S. 87 - 106
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 15 Band 2 S. 215 - 234
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 11 S. 14 - 34
Sonderausgabe in tschechischer Sprache: Kapitel 13 Band 006 S. 109 - 128
Sonderausgabe in estnischer Sprache: Kapitel 13 Band 006 S. 109 - 128
Sonderausgabe in ungarischer Sprache Kapitel 13 Band 006 S. 109 - 128
Sonderausgabe in litauischer Sprache: Kapitel 13 Band 006 S. 109 - 128
Sonderausgabe in lettischer Sprache: Kapitel 13 Band 006 S. 109 - 128
Sonderausgabe in maltesischer Sprache: Kapitel 13 Band 006 S. 109 - 128
Sonderausgabe in polnischer Sprache: Kapitel 13 Band 006 S. 109 - 128
Sonderausgabe in slowakischer Sprache: Kapitel 13 Band 006 S. 109 - 128
Sonderausgabe in slowenischer Sprache: Kapitel 13 Band 006 S. 109 - 128
Sonderausgabe in bulgarischer Sprache: Kapitel 13 Band 05 S. 166 - 185
Sonderausgabe in rumänischer Sprache: Kapitel 13 Band 05 S. 166 - 185
DA DE EN FR IT NL
| BG | ES | CS | DA | DE | ET | EL | EN | FR | GA | IT | LV | LT | HU | MT | NL | PL | PT | RO | SK | SL | FI | SV |
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ERSTE RICHTLINIE DER KOMMISSION
vom 22 . Dezember 1980
zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Analysemethoden zur Kontrolle der Zusammensetzung der kosmetischen Mittel
( 80/1335/EWG )
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ,
gestützt auf die Richtlinie 76/768/EWG des Rates vom 27 . Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel ( 1 ) , geändert durch die Richtlinie 79/661/EWG ( 2 ) , insbesondere auf Artikel 8 Absatz 1 ,
in Erwägung nachstehende Gründe :
Die Richtlinie 76/768/EWG sieht amtliche Kontrollen der kosmetischen Mittel vor , um nachzuprüfen , ob die aufgrund der Gemeinschaftsbestimmungen über die Zusammensetzung der kosmetischen Mittel vorgeschriebenen Bedingungen erfuellt sind .
Hierzu müssen so rasch wie möglich alle erforderlichen Analysemethoden festgelegt werden . Die Festsetzung der Methoden für die Probenahme , die Vorbereitung der Proben im Laboratorium , den Nachweis und die quantitative Bestimmung des freien Natrium - und Kaliumhydroxids , den Nachweis und die quantitative Bestimmung von Oxalsäure und ihrer alkalischen Salze in Haarpflegemitteln , die Bestimmung des Chloroformgehalts in Zahnpasten , die Bestimmung des Zinkgehalts , den Nachweis und die quantitative Bestimmung von Phenolsulfonsäure bedeutet einen ersten Schritt in dieser Richtung .
Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die Anpassung an den Technischen Fortschritt im Sinne der Richtlinie 76/768/EWG -
HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN :
Artikel 1
Die Mitgliedstaaten treffen alle zweckdienlichen Maßnahmen , um sicherzustellen , daß für
- die Probenahme ,
- die Vorbereitung der Proben im Laboratorium ,
- den Nachweis und die quantitative Bestimmung des freien Natrium - und Kaliumhydroxids ,
- den Nachweis und die quantitative Bestimmung von Oxalsäure und ihrer alkalischen Salze in Haarpflegemitteln ,
- die Bestimmung des Chloroformgehalts in Zahnpasten ,
- die Bestimmung des Zinkgehalts ,
- den Nachweis und die quantitative Bestimmung der Phenolsulfonsäure
die amtlichen Kontrollen von kosmetischen Mitteln nach den im Anhang beschriebenen Methoden durchgeführt werden .
Artikel 2
Die Mitgliedstaaten erlassen die erforderlichen Rechts - und Verwaltungsvorschriften , um dieser Richtlinie spätestens am 31 . Dezember 1982 nachzukommen . Sie setzen die Kommission unverzueglich davon in Kenntnis .
Artikel 3
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet .
Brüssel , den 22 . Dezember 1980
Für die Kommission
Richard BURKE
Mitglied der Kommission
( 1 ) ABl . Nr . L 262 vom 27 . 9 . 1976 , S . 169 .
( 2 ) ABl . Nr . L 192 vom 31 . 7 . 1979 , S . 35 .
ANHANG
I . PROBENAHME VON KOSMETISCHEN MITTELN
1 . ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH
Diese Vorschrift beschreibt die Probenahme von kosmetischen Mitteln , die in den verschiedenen Laboratorien untersucht werden .
2 . DEFINITIONEN
Einzelprobe :
Einheit , die aus einer zum Verkauf bestimmten Partie entnommen ist ;
Gesamtprobe :
Summe aller Einzelproben mit demselben Herstellungskennzeichen ;
Laborprobe :
Teilmenge der Gesamtprobe , die für die einzelnen Laboratorien bestimmt ist ;
Versuchsmenge :
der für eine Analyse erforderliche Teil der Laborprobe ;
Behältnis :
Gegenstand , der ein Erzeugnis enthält , und der mit dem Erzeugnis ständig in Berührung kommt .
3 . PROBENAHME
3.1 . Kosmetische Mittel werden in ihrer Originalpackung estnommen und unverändert dem Laboratorium zugeleitet .
3.2 . Bei kosmetischen Mittel die in Grosspackungen oder im Einzelverkauf nicht in der Originalpackung des Herstellers auf den Markt gebracht werden , werden für die Probenahme am Ort , ihrer Verwendung bzw . des Verkaufs besondere Vorschriften erlassen .
3.3 . Aus der Analysenvorschrift und der Zahl der durch jedes Laboratorium vorzunehmenden Analysen ergibt sich die Anzahl an Einzelproben , die für eine Laborprobe erforderlich sind .
4 . IDENTIFIZIERUNG DER PROBEN
4.1 . Die Proben sind am Ort der Probenahme gemäß den geltenden Vorschriften des betreffenden Mitgliedstaats , in dem die Probenahme erfolgt , zu versiegeln und zu identifizieren .
4.2 . Auf jeder Einzelprobe sind folgende Angaben anzubringen :
- Name des kosmetischen Mittels ,
- Datum , Stunde und Ort der Probenahme ,
- Name der mit der Probenahme beauftragten Person ,
- Name der die Untersuchung durchführenden Behörde .
4.3 . Über die Probenahme wird gemäß den in dem betreffenden Mitgliedstaat geltenden Vorschriften ein Bericht erstellt .
5 . LAGERUNG DER PROBEN
5.1 . Die Einzelproben sind entsprechend den vom Hersteller auf dem Etikett angegebenen Anweisungen zu lagern .
5.2 . Sofern keine besonderen Anweisungen bestehen , sind alle Laborproben bei einer Temperatur zwischen 10 * C und 25 * C und lichtgeschützt aufzubewahre .
5.3 . Die Einzelproben sind erst im Augenblick des Analysebeginns zu öffnen .
II . VORBEREITUNG DER PROBEN IM LABORATORIUM
1 . ALLGEMEINES
1.1 . Die Analysebestimmung wird an jeder Einzelprobe durchgeführt . Sofern die Menge zu klein ist , wird eine Mindestzahl von Einzelproben sorgfältig gemischt , bevor die Laborprobe entnommen wird .
1.2 . Das Behältnis wird geöffnet - sofern es die entsprechende Analysemethode vorsieht unter inerter Atmosphäre - und die für die Analyse notwendigen Versuchsmengen möglichst rasch entnommen . Danach werden die Analysen unverzueglich durchgeführt . Wenn die Probe konserviert werden muß , wird das Behältnis unter inerter Atmosphäre wieder verschlossen .
1.3 . Kosmetische Mittel können in fluessigem , festem oder pastösem Zustand sein . Es kann vorkommen , daß ursprünglich homogene Erzeugnisse später in mehreren Phasen vorliegen . In solchen Fällen müssen sie erneut homogenisiert werden .
1.4 . Sofern ein kosmetisches Mittel auf besondere Weise zum Verkauf angeboten wird , so daß nicht im Einklang mit diesen Vorschriften verfahren werden kann , und sofern keine zutreffenden Untersuchungsmethoden bestehen , kann nach eigenen Methoden verfahren werden , wenn diese in schriftlicher Form als Teil des Analyseberichts festgelegt werden .
2 . FLÜSSIGPHASEN
2.1 . In diesem Zustand befinden sich Erzeugnisse wie " Eau de toilette " , Lotionen , Lösungen , Öle , milchige Zubereitungen , die in Flakons , Flaschen , Ampullen oder Tuben verpackt sind .
2.2 . Entnahme der Versuchsmenge :
- Vor dem Öffnen das Behältnis kräftig schütteln .
- Öffnen .
- Einige Milliliter der Flüssigkeit werden zur visuellen Prüfung in ein Reagenzröhrchen gegeben , um festzustellen , welche Eigenschaften das Erzeugnis bei der Entnahme der Versuchsmenge hat .
- Behältnis wieder verschließen oder die benötigte Versuchsmenge entnehmen .
- Behältnis wieder sorgfältig verschließen .
3 . PASTÖSE PHASEN
3.1 . In diesem Zustand befinden sich Erzeugnisse wie Pasten , Cremes , Emulsionen und Gele , die in Tuben , Druckflaschen oder Tiegel verpackt sind .
3.2 . Entnahme der Versuchsmenge :
Zwei Fälle sind möglich :
3.2.1 . Behältnisse mit enger Öffnung ( Tube , Druckflasche ) . Mindestens den ersten Zentimeter des zu analysierenden Produkts beseitigen . Versuchsmenge entnehmen und Behältnis sofort wieder verschließen .
3.2.2 . Behältnis mit weiter Öffnung ( Tiegel ) . Oberfläche leicht wegschaben , um die oberste Schicht zu entfernen . Die Versuchsmenge entnehmen und das Behältnis sofort wieder verschließen .
4 . FESTE PHASEN
4.1 . In diesem Zustand befinden sich Erzeugnisse wie Puder , Kompaktpuder oder Stifte , die in Schachteln oder Dosen verpackt sein können .
4.2 . Entnahme der Versuchsmenge :
Zwei Fälle sind möglich :
4.2.1 . Puder . Vor dem Entstöpseln oder Öffnen Puder kräftig schütteln . Öffnen und Versuchsmenge entnehmen .
4.2.2 . Kompaktpuder oder Stift . Durch leichtes Schaben Oberfläche des festen Körpers entfernen und Versuchsmenge entnehmen .
5 . DRUCKGASPACKUNGEN ( Aerosole )
5.1 . Diese Erzeugnisse sind in Artikel 2 der Richtlinie des Rates 75/324/EWG vom 20 . Mai 1975 definiert ( 1 ) .
5.2 . Laborprobe :
Die Druckgaspackung wird zunächst kräftig geschüttelt . Sodann wird eine repräsentative Menge des Inhalts mittels eines Anschlußstücks ( siehe Abbildung 1 ) in eine mit einem Aerosolventil ausgestattete kunststoffbeschichtete durchsichtige Flasche übergeleitet . Die Flasche besitzt kein Steigrohr . In Sonderfällen kann die Analysenmethode die Verwendung anderer Anschlußstücke vorsehen . Durch dieses Überleiten wird der Inhalt der Druckgaspackung gut sichtbar . Vier Fälle sind möglich :
5.2.1 . Der Inhalt ist eine homogene Lösung . Er ist als solcher für die weitere Analyse direkt verwendbar .
5.2.2 . Der Inhalt besteht aus zwei Flüssigphasen . Jede einzelne Phase kann nach dem Umfuellen der untersten Phase in eine zweite Aufnahmeflasche analysiert werden . Beim Umfuellen muß die erste Aufnahmeflasche mit dem Ventil nach unten gehalten werden . Die untere Phase ist häufig wäßrig und enthält kein Treibgas mehr ( Fall Butan/Wasser ) .
5.2.3 . Der Inhalt besteht aus einem Puder in Suspension . Nach Abtrennung des Puders kann die Flüssigphase analysiert werden .
5.2.4 . Aerosolschaum . In die Aufnahmeflasche wird eine Menge von ca . 5 bis 10 Gramm 2-Methoxyäthanol genau eingewogen . Dieser Stoff verhindert bei der Entgasung die Schaumbildung , so daß die Treibgase ohne Flüssigkeitsverlust abgetrennt werden können .
5.3 . Hilfsmittel
Das Anschlußstück P1 ( siehe Abbildung 1 ) wird aus Duraluminium oder aus Messing angefertigt . Es ist so beschaffen , daß es mittels eines Anschlußstücks aus Polyäthylen an die unterschiedlichen Ventilsysteme passt ( siehe Abbildungen 2 und 3 ) .
Die Aufnahmeflasche ( siehe Abbildung 4 ) besteht aus weissem Glas , das aussen mit einer durchsichtigen Kunststoffschutzschicht überzogen ist . Der Flascheninhalt beträgt 50 bis 100 ml . Die Flasche ist mit dem Ventil , aber ohne Steigrohr ausgestattet .
5.4 . Verfahren
Um eine ausreichende Menge überzuleiten , ist es erforderlich , die Luft aus der Flasche zu verdrängen . Zu diesem Zweck werden mittels des Anschlußstücks P1 ungefähr 10 ml Dichlordifluormethan oder Butan ( je nach Art des zu untersuchenden Aerosols ) eingefuellt . Dieses lässt man bis zum vollkommenen Verschwinden der fluessigen Phase verdampfen ; die Flasche ist dabei mit dem Ventil nach oben zu halten . Das Anschlußstück wird abgetrennt und die Aufnahmeflasche gewogen ( " a " Gramm ) . Die Druckgaspakkung , von der eine Probe entnommen werden soll , wird kräftig geschüttelt . Nun wird das Anschlußstück P1 auf das Ventil der Druckgasflasche aufgesetzt ( Ventil nach oben ) , dann die Aufnahmeflasche P t ( Hals nach unten ) auf das Anschlußstück P1 angeschlossen und gedrückt . Auf diese Weise wird die Aufnahmeflasche bis zu etwa 2/3 gefuellt . Wird die Überleitung aufgrund eines Druckausgleichs vorzeitig unterbrochen , so kann sie durch Abkühlen der Aufnahmeflasche fortgesetzt werden . Das Anschlußstück P1 wird abgenommen , die gefuellte Aufnahmeflasche gewogen ( " b " Gramm ) und das Gewicht des übergeleiteten Erzeugnisses ( m1 ) ermittelt ( m1 = b - a ) .
Die auf diese Weise erhaltene Probe kann verwendet werden :
1 . für die übliche chemische Analyse ,
2 . für eine gaschromatographische Analyse der fluechtigen Bestandteile .
5.4.1 . Chemische Analyse
Mit der Aufnahmeflasche - Hals nach oben - wird nun wie folgt verfahren :
- Verdampfen . Wenn durch die Verdampfung Schaum gebildet wird , so ist eine Aufnahmeflasche zu verwenden , in die zuvor mittels einer Injektionsspritze durch das Anschlußstück P1 eine bekannte Menge von 2-Methoxyäthanol ( ca . 5 bis 10 g ) eingegeben wird .
- Die quantitative Abtrennung der fluechtigen Bestandteile wird durch Bewegen im Wasserbad von 40 * C vervollständigt .
- Nach erneutem Wiegen der Aufnahmeflasche ( " c " Gramm ) wird das Gewicht des Rückstands ( m2 ) ermittelt ( m2 = c - a ) .
( Bei der Berechnung des Gewichts des Rückstands ist gegebenenfalls die Menge des zugegebenen Methoxyäthanols zu berücksichtigen . )
- Anschlußstück P1 von der Aufnahmeflasche abnehmen ;
- Rückstand in einer bekannten Menge eines geeigneten Lösungsmittels quantitativ lösen ;
- Durchführung der gewünschten Analyse an einer aliquoten Teilmenge .
Formeln für die Berechnung :
R = r * m2/m1 und Q = R * P/100 ;
dabei ist :
m1 = das Gewicht des in die Aufnahmeflasche übergeleiteten Erzeugnisses ,
m2 = das Gewicht des Rückstands nach Erwärmen bei 40 * C ,
r = Prozentanteil der enthaltenen Substanz in m2 ( Bestimmung durch geeignete Methode ) ,
R = Prozentanteil der enthaltenen Substanz im gesamten Erzeugnis ,
Q = absolute Gesamtmenge der enthaltenen Substanz in der Druckgaspackung ,
P = Nettogewicht der ursprünglichen Druckgaspackung .
5.4.2 . Gaschromatographische Analyse der fluechtigen Bestandteile
5.4.2.1 . Prinzip
Aus der Aufnahmeflasche P t wird mittels einer Injektionsspritze zur Gaschromatographie eine ausreichende Menge an Flüssigkeit entnommen . Der Inhalt der Spritze wird sodann in den Chromatograph injiziert .
5.4.2.2 . Hilfsmittel
Injektionsspritze zur Gaschromatographie ( Abbildung 5 ) " Precision sampling " , Serie A2 ( oder gleichwertige Spritze ) . Diese Spirtze ist an ihrem Nadelende mit einem Verschlußhahn versehen . Die Spritze ist mit der Augnahmeflasche durch das Anschlußstück P1 und durch ein Polyäthylen-Röhrchen ( Länge 8 mm , Durchmesser 2,5 mm ) verbunden .
5.4.2.3 . Verfahren
Nach Überleitung einer ausreichenden Menge des Erzeugnisses in die Aufnahmeflasche mittels des Anschlußstücks P1 wird das konische Ende der Spritze , wie unter 5.4.2.2 beschrieben , auf die Aufnahmeflasche aufgesetzt . Bei geöffnetem Verschlußhahn wird eine ausreichende Menge an Flüssigkeit angesaugt ; Gasblasen durch wiederholtes Hin - und Herbewegen des Kolbens entfernt ( erforderlichenfalls Kühlen der Spritze ) . Wenn die Spritze eine ausreichende Menge an blasenfreier Flüssigkeit enthält , wird der Verschlußhahn geschlossen und die Spritze von der Aufnahmeflasche gelöst . Nun wird eine Nadel aufgesetzt , die Spritze in das Einlaßsystem der Chromatographen eingeführt , der Verschlußhahn geöffnet und injiziert .
5.4.2.4 . Interner Standard
Sofern die Anwendung eines internen Standards erforderlich ist , so kann dieser ebenfalls mit Hilfe einer Spritze und eines Anschlußstücks in die Aufnahmeflasche eingegeben werden .
Abbildung 1 , 2 , 3 , 4 und 5 : siehe ABl .
III . NACHWEIS UND QUANTITATIVE BESTIMMUNG DES FREIEN NATRIUM - UND KALIUMHYDROXIDS
1 . ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH
Die Methode beschreibt die Identifizierung signifikanter Mengen freier Natrium - und/oder Kaliumhydroxide in kosmetischen Mitteln und die quantitative Bestimmung des freien Natrium - und Kaliumhydroxids in Entkräuselungsmitteln und Nagelhautentfernern .
2 . DEFINITION
Freies Natrium - und Kaliumhydroxid wird durch die bei der Neutralisation des kosmetischen Mittels unter den vorgeschriebenen Bedingungen verbrauchte ( eingestellte ) Säuremenge bestimmt . Die titrierte Menge wird als freies Natriumhydroxid angegeben .
3 . PRINZIP
Die Probe wird in Wasser gelöst oder dispergiert und mit einer eingestellten Säure titriert . Die pH-Wertänderung wird im Verlauf der Säurezugabe registriert . Bei einer einfachen Natrium - oder Kaliumhydroxidlösung entspricht der Endpunkt einer eindeutigen maximalen neutralisierten Menge des registrierten pH-Wertes .
Die normale Titrationskurve kann verändert werden durch die Anwesenheit von
a ) Ammoniak und andere schwache organische Basen , die selbst eine verhältnismässig flache Titrationskurve aufweisen . Ammoniak wird bei dieser Methode durch Verdampfen bei vermindertem Druck bei Zimmertemperatur entfernt ;
b ) Salzen schwacher Säuren , die eine Titrationskurve mit mehren Umschlagspunkten ergeben können . In solchen Fällen entspricht nur der erste Teil der Kurve bis zu dem ersten Umschlagspunkt der Neutralisation des Hydroxid-Ions durch das freie Natrium - oder Kaliumhydroxid .
Ein Alternativverfahren - die Titration in alkoholischer Lösung - ist dort anzuwenden , wo eine grössere Störung durch Salze schwacher Säuren verursacht wird .
Auch wenn theoretisch die Möglichkeit besteht , daß andere lösliche starke Basen , wie zum Beispiel Lithiumhydroxid und quaternäre Ammoniumhydroxide einen hohen pH-Wert verursachen könnten , ist ihre Anwesenheit in kosmetischen Mitteln dieser Art sehr unwahrscheinlich .
4 . IDENTIFIZIERUNG
4.1 . Reagenzien
4.1.1 . standardisierte alkalische Pufferlösung mit einem pH von 9,18 : 0,05 M Natriumtetraborat-Dekahydrat .
4.2 . Apparative Ausrüstung
4.2.1 . übliche Laborgläser
4.2.2 . pH-Meter
4.2.3 . Glaselektrode
4.2.4 . standardisierte Kalomelelektrode .
4.3 . Verfahren
Die Eichung des pH-Meters erfolgt mit Hilfe der Pufferlösung ( 4.1.1 ) .
Eine 10 %ige Lösung oder Dispersion der Probe ist in Wasser anzusetzen und abzufiltern ; der pH-Wert ist zu messen . Bei einem pH-Wert von * 12 ist eine quantitative Bestimmung vorzunehmen .
5 . QUANTITATIVE BESTIMMUNG
5.1 . Titration in wäßriger Lösung
5.1.1 . Reagenzien
5.1.1.1 . 0,1 N HCl .
5.1.2 . Apparative Ausrüstung
5.1.2.1 . übliche Laborgläser
5.1.2.2 . pH-Meter , eventuell mit Schreiber
5.1.2.3 . Glaselektrode
5.1.2.4 . standardisierte Kalomelelektrode .
5.1.3 . Verfahren
In ein 150-ml-Becherglas werden etwa 0,5 bis 1,0 g der Probe genau eingewogen . Nach Zugabe einiger Siedesteinchen wird das Becherglas , sofern Ammoniak vorhanden ist - in einen Vakuumexsikkator gestellt und mit einer Wasserstrahlpumpe drei Stunden lang evakuiert , bis kein Ammoniakgeruch mehr wahrnehmbar ist . Danach werden 100 ml Wasser hinzugefügt , der Rückstand homogenisiert und mit 0,1 N Salzsäure ( 5.1.1.1 ) titriert . Die Änderung des pH-Wertes ist zu registrieren ( 5.1.2.2 ) .
5.1.4 . Berechnung
Die Titrationskurve wird aufgenommen und die Umschlagspunkte abgelesen . Tritt der erste Umschlagspunkt bei einem pH-Wert unter 7 auf , so ist die Probe frei von Natrium - oder Kaliumhydroxid . Bei zwei oder mehr Umschlagspunkten sind nur die ersten relevant .
Das Titransvolumen bis zu dem ersten Umschlagspunkt ist festzustellen .
Wenn V das Titransvolumen in ml ,
Wenn M die Masse dieses Probenteils in Gramm * edeuten , dann ist die Konzentration von Natrium - und/oder Kaliumhydroxiden in der Probe , ausgedrückt in Masseprozent von Natriumhydroxid :
% NaOH = 0,4 V/M
Es ist denkbar , daß sich in der Titrationskurve trotz der Anzeichen für die Anwesenheit einer signifikanten Natrium - oder Kaliumhydroxidmenge kein ausgeprägter Umschlagspunkt ausbildet . In diesem Fall ist die Bestimmung durch Titration in Isopropanol zu wiederholen .
5.2 . Titration in Isopropanol
5.2.1 . Reagenzien
5.2.1.1 . Isopropanol
5.2.1.2 . 1 N HCl
5.2.1.3 . 0,1 N HCl in Isopropanol : Unmittelbar vor dem Gebrauch durch Verdünnung der wässerigen 1,0 N HCl mit Isopropanol anzusetzen .
5.2.2 . Apparative Ausrüstung
5.2.2.1 . übliche Laborgläser
5.2.2.2 . pH-Meter , eventuell mit Schreiber
5.2.2.3 . Glaselektrode
5.2.2.4 . standardisierte Kalomeielektrode .
5.2.3 . Verfahren
In einem 150-ml-Becherglas werden etwa 0,5 bis 1,0 g der Probe genau eingewogen . Nach Zugabe einiger Siedesteinchen wird das Becherglas - sofern Ammoniak vorhanden ist - in einen Vakuumexsikkator gestellt und mit einer Wasserstrahlpumpe drei Stunden lang evakuiert , bis kein Ammoniakgeruch mehr wahrnehmbar ist . Danach werden 100 ml Isopropanol hinzugefügt , der Rückstand homogenisiert und mit 0,1 N HCl in Isopropanol ( 5.2.1.3 ) titriert . Die Änderung des pH-Wertes ( 5.2.2.2 ) ist zu registrieren .
5.2.4 . Berechnung
Wie in ( 5.1.4 ) tritt der erste Umschlagspunkt bei einem pH-Wert von etwa 9 auf .
5.3 . Wiederholbarkeit ( 2 )
Bei einem Gehalt von 5 % m/m darf der Unterschied zwischen den Ergebnissen zweier Parallelbestimmungen an derselben Probe nicht höher sein als 0,25 % .
IV . NACHWEIS UND QUANTITATIVE BESTIMMUNG VON OXALSÄURE UND IHRER ALKALISCHEN SALZE IN HAARPFLEGEMITTELN
1 . ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH
Die im folgenden beschriebene Methode ist für die quantitative und qualitative Bestimmung von Oxalsäure und deren Alkalisalze in Haarpflegemitteln geeignet . Sie kann in farblosen , wässerigen oder wässerigalkoholischen Lösungen und Lotionen , die etwa 5 % Oxalsäure oder eine äquivalente Menge deren Alkalisalze enthalten , verwendet werden .
2 . DEFINITION
Die nach dieser Methode bestimmten Gehalte der Oxalsäure und/oder ihrer Alkalisalze werden in Massenprozent ( m/m ) angegeben .
3 . PRINZIP
Nach der Entfernung eventuell anwesender anionaktiver Tenside mittels p-Toluidinhydrochlorid wird die Oxalsäure und/oder ihre Alkalisalze gefällt und die Lösung filtriert . Der Niederschlag wird in Schwefelsäure gelöst und mit Kaliumpermanganat titriert .
4 . REAGENZIEN
Alle Reagenzien müssen analysenrein sein .
4.1 . Ammoniumacetatlösung : 5 %ig ( m/m )
4.2 . Calciumchloridlösung : 10 %ig ( m/m )
4.3 . Äthanol : 95 %ig ( v/v )
4.4 . Tetrachlorkohlenstoff
4.5 . Diäthyläther
4.6 . p-Toluidinhydrochloridlösung : 6,8 %ig ( m/m )
4.7 . 0,1 N Kaliumpermanganatlösung
4.8 . Schwefelsäure : 20 %ig ( m/m )
4.9 . Salzsäure : 10 %ig ( m/m )
4.10 . Natriumacetat * 3H2O
4.11 . Eisessig
4.12 . Schwefelsäure ( 1 : 1 )
4.13 . Bariumhydroxidlösung ( gesättigt ) .
5 . GERÄTE
5.1 . Scheidetricher : 500 ml
5.2 . Bechergläser : 50 und 600 ml
5.3 . Glasfiltertiegel : G-4
5.4 . Meßzylinder : 25 und 100 ml
5.5 . Pipetten : 10 ml
5.6 . Saugflasche : 500 ml
5.7 . Wasserstrahlpumpe
5.8 . Thermometer : 0 bis 100 * C
5.9 . Magnetrührer mit Heizelement
5.10 . Magnetrührstäbchen , teflonbeschichtet
5.11 . Bürette : 25 ml
5.12 . Erlenmeyerkolben : 250 ml .
6 . DURCHFÜHRUNG
6.1 . 6 bis 7 g der Probe werden in ein 50-ml-Becherglas eingewogen , mit verdünnter Salzsäure ( 4.9 ) auf pH = 3 eingestellt und dann die Lösung mit 100 ml destilliertem Wasser in einen Scheidetrichter überführt . Anschließend werden 25 ml Äthanol ( 4.3 ) , 25 ml p-Toluidinhydrochloridlösung ( 4.6 ) sowie 25 bis 30 ml Tetrachlorkohlenstoff ( 4.4 ) hinzugefügt und die Mischung kräftig geschüttelt .
6.2 . Nach der Trennung der Phasen wird die untere Schicht ( organische Phase ) verworfen , die Extraktion mit den unter 6.1 genannten Reagenzien wiederholt und die organische Phase erneut verworfen .
6.3 . Die wässerige Lösung wird in ein 600-ml-Becherglas gespült und der noch in der Lösung enthaltene Tetrachlorkohlenstoff verkocht .
6.4 . Anschließend werden 50 ml Ammoniumacetatlösung ( 4.1 ) hinzugegeben , die Lösung zum Sieden erhitzt ( 5.9 ) und zu der kochenden Lösung 10 ml erwärmte Calciumchloridlösung ( 4.2 ) unter Rühren hinzugefügt ; den Niederschlag lässt man absetzen .
6.5 . Die vollständige Fällung wird durch Zusatz einiger Tropfen Calciumchloridlösung ( 4.2 ) geprüft . Man lässt auf Zimmertemperatur abkühlen , fügt unter Rühren ( 5.10 ) 200 ml Äthanol ( 4.3 ) hinzu und lässt diese Lösung 30 Minuten lang stehen .
6.6 . Die Flüssigkeit wird durch einen Glasfiltertiegel ( 5.3 ) filtriert , der Niederschlag mit einer kleinen Menge warmem Wasser ( 50 bis 60 * C ) in den Glasfiltertiegel eingebracht und mit kaltem Wasser gewaschen .
6.7 . Anschließend wird der Niederschlag noch fünfmal mit wenig Methanol ( 4.3 ) und etwas Diäthyläther ( 4.5 ) nachgewaschen , danach in 50 ml heisser Schwefelsäure ( 4.8 ) gelöst und die Lösung durch einen Filtertiegel gesaugt .
6.8 . Die Lösung wird quantitativ in einen Erlenmeyerkolben ( 5.12 ) überführt und mit Kaliumpermanganatlösung ( 4.7 ) bis zur schwachen Rosafärbung titriert .
7 . BERECHNUNG
Der Oxalsäuregehalt der Probe wird in Massenprozent nach der folgenden Formel berechnet :
% Oxalsäure = A mal 4,50179 mal 100/E mal 1 000
hierbei ist :
A = Verbrauch an 0,1 N Kaliumpermanganatlösung ( 6.8 ) ,
E = Einwaage der Probe in Gramm ( 6.1 ) ,
4,50179 = Umrechnungsfaktor für Oxalsäure .
8 . WIEDERHOLBARKEIT ( 2 )
Bei einem Oxalsäuregehalt von etwa 5 % ( m/m ) darf der Unterschied zwischen den Ergebnissen von zwei Parallelbestimmungen an der gleichen Probe 0,15 % nicht überschreiten .
9 . NACHWEIS
9.1 . Prinzip
Oxalsäure und/oder ihre Alkalisalze werden als Calciumoxalat gefällt und in Schwefelsäure gelöst . Der Lösung wird wenig Kaliumpermanganatlösung hinzugegeben , das durch Oxalat unter Freisetzen von Kohlensäure entfärbt wird . Durch Einleiten der Kohlensäure in Bariumhydroxidlösung entsteht ein weisser Niederschlag ( Trübung ) von Bariumcarbonat .
9.2 . Verfahren
9.2.1 . Ein Teil der Probe wird nach 6.1 bis 6.3 behandelt ; eventuell enthaltene waschaktive Substanzen werden auf diese Weise entfernt .
9.2.2 . Etwa 10 ml der nach 9.2.1 ethaltenen Lösung wird eine Spatelspitze Natriumacetat ( 4.10 ) zugegeben und die Lösung mit einigen Tropfen Eisessig ( 4.11 ) angesäuert .
9.2.3 . Dieser Lösung wird eine 10 %ige Calciumchloridlösung ( 4.2 ) zugegeben und danach die Lösung filtriert . Der Calciumoxalatniederschlag wird in 2 ml Schwefelsäure 1 : 1 ( 4.12 ) gelöst .
9.2.4 . Die Lösung wird in ein Reagenzglas eingegeben und tropfenweise etwa 0,5 ml 0,1 N Kaliumpermanganatlösung hinzugefügt . Bei Gegenwart von Oxaiat entfärbt sich diese Lösung erst langsam und dann schnell .
9.2.5 . Nach der Zugabe der Kaliumpenmanganatlösung ( 4.7 ) wird das Reagenzglas sofort mit einem geeigneten Stopfen mit einem Glasröhrchen verschlossen , leicht erwärmt und die freigesetzte Kohlensäure in gesättigte Bariumhydroxidlösung ( 4.13 ) eingeleitet . Die Bildung einer weissen Trübung von Bariumcarbonat innerhalb von 3 bis 5 Minuten zeigt das Vorhandensein von Oxalsäure an .
V . BESTIMMUNG DES CHLOROFORMGEHALTS IN ZAHNPASTEN
1 . ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH
Die Methode beschreibt die gaschromatographische Bestimmung von Chloroform in Zahnpasten . Sie eignet sich für die Bestimmung eines Chloroformgehalts bis zu 5 % .
2 . DEFINITION
Das nach dieser Arbeitsvorschrift bestimmte Chloroform wird in Massenprozent des Erzeugnisses ausgedrückt .
3 . PRINZIP
Die Zahnpasta wird in einem Gemisch von Dimethylformamid und Methanol , dem eine bekannte Menge Acetonitril als interner Standard zugegeben ist , suspendiert und zentrifugiert . Ein Teil der fluessigen Phase wird gaschromatographisch analysiert und danach der Chloroformgehalt berechnet .
4 . REAGENZIEN
Alle Reagenzien müssen analysenrein sein .
4.1 . Porapak Q oder Chromosorb 101 , 80 - 100 mesh oder gleichwertiges Material
4.2 . Acetonitril
4.3 . Chloroform
4.4 . Dimethylformamid
4.5 . Methanol
4.6 . Lösung für den internen Standard :
Mit einer Pipette werden 5 ml Dimethylformamid ( 4.4 ) in einen 50-ml Meßkolben eingegeben und hierzu etwa 300 mg ( M ) Acetonitril genau eingewogen . Danach wird bis zur Marke mit Dimethylformamid aufgefuellt und gemischt .
4.7 . Lösung zur Bestimmung des relativen Ansprechfaktors :
5,0 ml der internen Standardlösung ( 4.6 ) werdem mit einer Pipette in einen 10-ml-Meßkolben gegeben , hierzu etwa 300 mg ( M1 ) Chloroform ( 4.3 ) genau eingewogen und bis zur Marke mit Dimethylformamid aufgefuellt .
5 . GERÄTE
5.1 . Analysenwaage
5.2 . Gaschromatograph mit Flammenionisationsdetektor
5.3 . Injektionsspritze : 5 bis 10 ml mit 0,1-Mikrolitereinteilung
5.4 . Messpipetten : 1,4 und 5 ml
5.5 . Meßkolben : 10 und 50 ml
5.6 . Reagenzgläser mit etwa 20 ml Volumen mit Schraubstopfen , der an der Innenseite mit einem teflonbeschichteten Verschlussplättchen versehen ist
5.7 . Zentrifuge
6 . DURCHFÜHRUNG
6.1 . Empfohlene gaschromatographische Bedingungen
6.1.1 . Säulentyp : Glas
Länge : 150 cm
Durchmesser innen : 4 mm
Durchmesser aussen : 6 mm
6.1.2 . Säulenfuellmaterial : Poropak Q oder Chromosorb 101 - 80 bis 100 mesh oder gleichwertiges Material ( 4.1 ) .
6.1.3 . Detektor : Flammenionisationsdetektor , dessen Empfindlichkeit so einzustellen ist , daß bei Injektion von 3 ml der Lösung ( 4.7 ) die Höhe des Acetonitril-Peaks etwa 3/4 der Gesamtskala abdeckt .
6.1.4 . Gase :
Trägergas : Stickstoff - 65 ml pro min .
Hilfsgase : Luft oder Sauerstoff ; der Gasdurchsatz für den Flammenionisationsdetektor ist so einzustellen , daß der Luft - oder Sauerstoffdurchsatz 5-bis 10mal höher als der Wasserstoffdurchsatz ist .
Wasserstoff .
6.1.5 . Temperatur :
Injektionsblock : 210 * C
Detektor : 210 * C
Säule : 175 * C
6.1.6 . Schreiber :
Papiervorschub etwa 100 cm pro Stunde .
6.2 . Probenvorbereitung
Die Probe für die Analyse wird einer noch nicht geöffneten Tube entnommen . Ein Drittel des Tubeninhalts ist zu verwerfen . Danach wird die Tube verschlossen , der Inhalt gründlich durchgemischt und die Analysenprobe entnommen .
6.3 . Quantitative Bestimmung
6.3.1 . 6 bis 7 g ( M0 ) der nach ( 6.2 ) vorbereiteten Zahnpastenprobe werden auf 10 mg genau in ein Reagenzglas mit Schraubstopfen ( 5.6 ) eingewogen und einige Glasperle * beigegeben .
6.3.2 . In das Reagenzglas werden 5,0 ml der Standardlösung ( 4.6 ) , 4 ml Dimethylformamid ( 4.4 ) und 1 ml Methanol ( 4.5 ) einpipettiert , mit dem Schraubstopfen verschlossen und homogenisiert .
6.3.3 . Das verschlossene Reagenzglas wird eine halbe Stunde mechanisch geschüttelt und dann etwa 15 Minuten bei einer Drehzahl , die eine saubere Trennung der Phasen erlaubt , zentrifugiert .
Bemerkung : Gelegentlich kommt es vor , daß die fluessige Phase nach dem Zentrifugieren noch getrübt ist . Hier lässt sich eine Verbesserung erreichen indem man 1 bis 2 g Natriumchlorid zu der fluessigen Phase gibt und erneut zentrifugiert .
6.3.4 . 3 ml dieser Lösung ( 6.3.3 ) werden unter den in ( 6.1 ) beschriebenen Bedingungen injiziert . Dieser Vorgang wird wiederholt . Bei Beachtung der oben beschriebenen Voraussetzungen gelten als Retentionszeiten folgende Richtwerte :
Methanol ca . 1 Min .
Acetonitril ca . 2,5 Min .
Chloroform ca . 6 Min .
Dimethylformamid 15 Min .
6.3.5 . Bestimmung des relativen Ansprechfaktors
Zur Bestimmung des relativen Ansprechfaktors werden 3 ml der Lösung ( 4.7 ) injiziert . Dieser Vorgang ist zu wiederholen . Der relative Ansprechfaktor ist täglich zu bestimmen .
7 . BERECHNUNG
7.1 . Berechnung des relativen Ansprechens
7.1.1 . Die Höhe und die Breite in halber Höhe des Acetonitril-Peaks und des Chloroform-Peaks ist zu messen und die Fläche der beiden Peaks mit der Formel Höhe mal Breite ( in halber Höhe ) zu berechnen .
7.1.2 . Man bestimmt die Fläche der nach ( 6.3.5 ) erhaltenen Chromatogramme und berechnet den relativen Ansprechfaktor f s mit Hilfe folgender Formel :
f s = AS * Mi/MS * Ai = AS * 1/10 M/Ai * M1 ;
hierbei ist :
f s = relativer Ansprechfaktor für das Chloroform ,
AS = Fläche des Chloroform-Peaks ( 6.3.5 ) ,
Ai = Fläche des Acetonitril-Peaks ( 6.3.5 ) ,
MS = Chloroformmenge in mg pro 10 ml der nach ( 6.3.6 ) aufgegebenen Lösung ( = M1 ) ,
Mi = Acetonitrilmenge in mg pro 10 ml der nach ( 6.3.6 ) aufgegebenen Lösung ( = 1/10 M )
Abschließend wird das Mittel der festgestellten Werte berechnet .
7.2 . Berechnung des Chloroformgehalts
7.2.1 . Berechnet wird die Fläche des Chloroform-Peaks und des Acetonitril-Peaks der gemäß ( 6.3.4 ) erhaltenen und nach ( 7.1.1 ) ausgewerteten Chromatogramme .
7.2.2 . Der Gehalt der Zahnpasta an Chloroform wird nach der folgenden Formel berechnet :
% X = As * Mi/f s * M sx * Ai
100 % = As * M/f s * Ai * M o * 100 ;
hierbei ist :
% X = Gehalt an Chloroform in % der Masse der Zahnpasta ,
As = Fläche des Chloroform-Peaks ( 6.3.4 ) ,
Ai = Fläche des Acetonitril-Peaks ( 6.3.4 ) ,
M sx = Masse in mg der nach ( 6.3.1 ) geprüften Analysenprobe ( = 1 000 * M o ) ,
Mi = Acetonitrilmenge in mg pro 10 ml der nach ( 6.3.2 ) erhaltenen Lösung ( 1/10 M ) .
Abschließend wird der Mittelwert der festgestellten Gehalte berechnet . Das Ergebnis wird mit einer Dezimalstelle nach dem Komma angegeben .
8 . WIEDERHOLBARKEIT ( 2 )
Bei einem Chloroformgehalt von 3 % m/m darf der Unterschied zwischen den Ergebnissen zweier Parallelbestimmungen an derselben Probe nicht höher sein als 0,3 % .
VI . BESTIMMUNG DES ZINKGEHALTS
1 . ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH
Die Methode beschreibt die Bestimmung von Zink , das als Chlorid , Sulfat bzw . Phenolsulfonat oder als Kombination mehrerer dieser Zinksalze in Kosmetika enthalten ist .
2 . DEFINITION
Der Zinkgehalt der Probe wird als Zink-2-methyl-8-oxychinolat gravimetrisch nach dem nachstehenden Verfahren bestimmt und als Massenprozent Zink angegeben .
3 . PRINZIP
Das gelöste Zinksalz wird in saurem Milieu als Zink-2-methyl-8-oxychinolat gefällt . Der Niederschlag wird abfiltriert , getrocknet und ausgewogen .
4 . REAGENZIEN
Alle Reagenzien müssen analysenrein sein .
4.1 . Ammoniak , konz . 25 %ig ( m/m ) ; d ( 20,4 ) = 0,91
4.2 . Eisessig
4.3 . Ammoniumacetat
4.4 . 2-Methyl-8-oxychinolin
4.5 . Ammoniaklösung : 6 %ig ( m/v ) . Hierzu werden 240 g Ammoniak ( 4.1 ) in einen 1 000-ml-Meßkolben gegeben und mit destilliertem Wasser bis zur Marke aufgefuellt .
4.6 . Ammoniumacetatlösung ; 0,2 molar : Hierzu werden 15,4 g Ammoniumacetat ( 4.3 ) in destilliertem Wasser gelöst , die Lösung in einen 1 000-ml-Meßkolben eingegeben , bis zur Marke mit destilliertem Wasser aufgefuellt und gemischt .
4.7 . 2-Methyl-8-oxychinolin-Lösung : 5 g 2-Methyl-8-oxychinolin werden in 12 ml Eisessig in einem 1 000-ml-Meßkolben gelöst , bis zur Marke mit destilliertem Wasser aufgefuellt und gemischt .
5 . GERÄTE
5.1 . Meßkolben : 100 und 1 000 ml
5.2 . Bechergläser : 400 ml
5.3 . Meßzylinder : 50 und 150 ml
5.4 . Messpipetten : 10 ml
5.5 . Glasfiltertiegel G 4
5.6 . Saugflasche : 500 ml
5.7 . Wasserstrahlpumpe
5.8 . Thermometer : Skala 0 bis 100 * C
5.9 . Exsikkator mit geeignetem Trocknungsmittel mit Feuchtigkeitsindikator , z . B . Silikagel oder gleichwertiges
5.10 . Trockenschrank : eingestellt auf 150 mehr oder weniger 2 * C
5.11 . pH-Indikatorpapier
5.12 . Heizplatte
6 . DURCHFÜHRUNG
6.1 . 5 bis 10 g ( M ) der zu untersuchenden Probe , die etwa 50 bis 100 mg Zink enthalten , werden in ein 400-ml-Becherglas eingewogen , 50 ml destilliertes Wasser hinzugefügt und der Inhalt durchgemischt .
6.2 . Für je 10 mg in der Lösung ( 6.1 ) enthaltenes Zink werden 2 ml der 2-Methyl-8-oxychinolinlösung ( 4.7 ) zugegeben und erneut durchgemischt .
6.3 . Nach dem Verdünnen mit 150 ml destilliertem Wasser wird die Lösung auf 60 * C erwärmt ( 5.12 ) , dann werden unter Rühren 45 ml 0,2 molare Ammoniumacetatlösung ( 4.6 ) hinzugegeben .
6.4 . Der pH-Wert der Lösung wird durch Einrühren von Ammoniaklösung ( 4.5 ) auf 5,7 bis 5,9 eingestellt ; er wird mit pH-Indikatorpapier ( 5.11 ) kontrolliert .
6.5 . Die Lösung wird 30 Minuten lang stehengelassen und danach mit einer Wasserstrahlpumpe durch eine zuvor bei 150 * C getrocknete und nach dem Abkühlen gewogene ( M0 ) Fritte ( G 4 ) filtriert . Anschließend wird der in der Fritte gesammelte Niederschlag mit insgesamt 150 ml etwa 95 * C heissem destilliertem Wasser gewaschen .
6.6 . Der Niederschlag wird in einem Trockenofen bei 150 * C eine Stunde lang getrocknet .
6.7 . Nach der Trockenzeit wird die Fritte mit dem Niederschlag aus dem Trockenofen genommen und in einen Exsikkator ( 5.9 ) gestellt ; nach dem Abkühlen auf Zimmertemperatur wird deren Masse ( M1 ) bestimmt .
7 . BERECHNUNG
Der Zinkgehalt der Probe wird in Massenprozenten ( % m/m ) nach folgender Formel berechnet :
% Zink = ( M1 - M o ) mal 17,12/M ;
hierbei ist :
M = Masse in Gramm der Probe ( 6.1 ) ,
M o = Masse in Gramm der leeren und getrockneten Fritte ( 6.5 ) ,
M1 = Masse in Gramm der Fritte mit dem Niederschlag ( 6.7 ) .
8 . WIEDERHOLBARKEIT ( 2 )
Bei einem Zinkgehalt von etwa 1 % ( m/m ) darf der Unterschied zwischen den Ergebnissen von 2 Parallelbestimmungen an der gleichen Probe 0,1 % nicht überschreiten .
VII . NACHWEIS UND QUANTITATIVE BESTIMMUNG DER PHENOLSULFONSÄURE
1 . ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH
Die Methode beschreibt die qualitative und quantitative Bestimmung der Phenolsulfonsäure in kosmetischen Erzeugnissen , z . B . in Aerosolen und Gesichtswässern .
2 . DEFINITION
Die nach dieser Vorschrift bestimmte Phenolsulfonsäure wird in Massenprozent als Zinkphenolsulfonsäure ( wasserfreie Substanz ) ausgedrückt , siehe Punkt 11 .
3 . PRINZIP
Der zu analysierende Teil der Probe wird unter vermindertem Druck eingeengt , in Wasser gelöst und mit Chloroform extrahiert . Die Bestimmung der Phenolsulfonsäure erfolgt bromo-jodometrisch in einem aliquoten Teil der gereinigten und filtrierten wässerigen Lösung .
4 . REAGENZIEN
Alle Reagenzien müssen analysenrein sein .
4.1 . Salzsäure , konz . 36 %ig ( d ( 20,4 ) = 1,18 )
4.2 . Chloroform
4.3 . n-Butanol
4.4 . Eisessig
4.5 . Kaliumjodid
4.6 . Kaliumbromid
4.7 . Natriumcarbonat
4.8 . Sulfanilsäure
4.9 . Natriumnitrit
4.10 . Kaliumbromatlösung : 0,1 N
4.11 . Natriumthiosulfatlösung : 0,1 N
4.12 . Stärkelösung : 1 %ig ( m/v ) in Wasser
4.13 . Natriumcarbonatlösung : 2 %ig ( m/v ) in Wasser
4.14 . Natriumnitritlösung : 4,5 %ig ( m/v ) in Wasser
4.15 . Dithizonlösung : 0,05 %ig ( m/v ) in Chloroform
4.16 . Fließmittel : n-Butanol-Eisessig-Wasser ( 4:1:5 ) , v ) ; nach dem Mischen im Scheidetrichter wird die untere Phase verworfen .
4.17 . Reagenz nach Pauly für die Dünnschichtchromatographie : 4,5 g Sulfanilsäure ( 4.8 ) werden in 45 ml konzentrierter Salzsäure ( 4.1 ) unter Erwärmen gelöst und die Lösung mit Wasser auf 500 ml verdünnt . 10 ml der Lösung werden in Eiswasser gekühlt und unter Rühren 10 ml klare Natriumnitritlösung ( 4.14 ) zugesetzt . Danach lässt man die Lösung ca . 15 Minuten bei 0 * C stehen - die Lösung ist bei dieser Temperatur 1 bis 3 Tage stabil ; kurz vor dem Besprühen ( 7.5 ) werden 20 ml Natriumcarbonatlösung ( 4.13 ) hinzugegeben .
4.18 . Zellulosebeschichtete Fertigplatten für die Dünnschichtchromatographie ; Format 20 mal 20 cm , Dicke der Sorbtionsschicht 0,25 mm .
5 . GERÄTE
5.1 . Rundkolben mit Schliff : 100 ml
5.2 . Scheidetrichter : 100 ml
5.3 . Erlenmeyerkolben mit Schliff : 250 ml
5.4 . Bürette : 25 ml
5.5 . Vollpipetten : 1 , 2 und 10 ml
5.6 . Messpipette : 5 ml
5.7 . Injektionsspritze : 10 ml mit 0,1 Mikroliterskala
5.8 . Thermometer : Skala von 0 bis 100 * C
5.9 . Wasserbad mit Heizung
5.10 . Trockenofen : gut ventiliert und auf 80 * C eingestellt
5.11 . Übliche Ausrüstung für die Dünnschichtchromatographie
6 . PROBENVORBEREITUNG
Für die im folgenden beschriebene qualitative und quantitative Bestimmung der Phenolsulfonsäure in Aerosolen kann der Rückstand des Sprühdoseninhalts verwendet werden , der durch Abdestillation der fluechtigen Lösungs - und Treibmittel unter normalem Druck erhalten wird .
7 . IDENTIFIZIERUNG
7.1 . Auf der Startlinie - 1 cm über der unteren Kante der Dünnschichtplatte ( 4.18 ) - werden auf sechs Punkte mit einer Injektionsspritze ( 5.7 ) jeweils 5 ml des Rückstandes ( 6 ) oder der Probe aufgetragen .
7.2 . Die Platte wird in eine Entwicklungskammer mit dem Fließmittel ( 4.16 ) eingesetzt und so lange entwickelt , bis die Fließmittelfront 15 cm über der Startlinie erreicht hat .
7.3 . Dann wird die Platte aus der Entwicklungskammer genommen , bei 80 * C getrocknet , bis keine Essigsäuredämpfe mehr wahrnehmbar sind , anschließend mit Natriumcarbonatlösung ( 4.13 ) besprüht und an der Luft getrocknet .
7.4 . Die eine Hälfte der Platte wird mit einer Glasplatte abgedeckt und der nicht abgedeckte Teil mit 0,05 %iger Dithizonlösung ( 4.15 ) besprüht . Zink-Ionen werden durch Bildung rotvioletter Flecke angezeigt .
7.5 . Dann wird die bereits besprühte Hälfte mit Pauly-Reagens ( 4.17 ) besprüht . Die p-Phenolsulfonsäure ( R f-Wert etwa 0,26 ) wird als gelb-brauner , die m-Phenolsulfonsäure ( R f-Wert etwa 0,45 ) als gelber Fleck im Chromatogramm sichtbar .
8 . QUANTITATIVE BESTIMMUNG
8.1 . 10 g der Probe oder des Rückstandes ( 6 ) werden in einen 100-ml-Rundkolben eingewogen und mittels eines Rotationsverdampfers im Vakuum im Wasserbad von 40 * C annähernd zur Trocknung eingeengt .
8.2 . Danach werden 10,0 ml ( V1 ) Wasser in den Kolben einpipettiert und der Abdampfrückstand ( 8.1 ) in der Wärme gelöst .
8.3 . Die Lösung wird in einen Scheidetrichter ( 5.2 ) quantitativ überführt und die wässerige Lösung zweimal mit jeweils 20 ml Chloroform ( 4.2 ) extrahiert ; die Chloroformphase wird nach jeder Extraktion verworfen .
8.4 . Die wässerige Lösung wird durch einen Papierfilter filtriert und je nach dem erwarteten Gehalt an Phenolsulfonsäure 1,0 oder 2,0 ml ( V2 ) des Filtrats in einen 250-ml-Erlenmeyerkolben ( 5.3 ) eingegeben und mit destilliertem Wasser auf 75 ml verdünnt .
8.5 . Anschließend werden 2,5 ml 36 %ige Salzsäure ( 4.1 ) sowie 2,5 g Kaliumbromid ( 4.6 ) zugefügt , durchgemischt und die Lösung im Wasserbad auf 50 * C erwärmt .
8.6 . Aus einer Bürette wird so viel 0,1 N Kaliumbromatlösung ( 4.10 ) hinzugefügt , bis die Farbe der 50 * C warmen Lösung nach gelb umschlägt .
8.7 . Nach dem Zusatz weiterer 3,0 ml Kaliumbromatlösung ( 4.10 ) wird der Kolben verschlossen und 10 Minuten in ein Wasserbad ( 50 * C ) eingestellt . Sollte nach 10 Minuten die Gelbfärbung der Lösung verschwunden sein , werden weitere 2,0 ml Kaliumbromatlösung ( 4.10 ) in den Kolben gegeben , dieser erneut mit dem passenden Stopfen verschlossen und weitere 10 Minuten in das Wasserbad eingestellt . Die Gesamtmenge ( a ) der zugegebenen Kaliumbromatlösung ist festzuhalten .
8.8 . Die Lösung wird auf Zimmertemperatur abgekühlt , 2 g Kaliumjodid ( 4.5 ) zugegeben und durchgemischt .
8.9 . Das gebildete Jod wird mit 0,1 N Natriumthiosulfatlösung ( 4.11 ) titriert . Zum Abschluß der Titration werden einige Tropfen Stärkelösung ( 4.12 ) als Indikator zugesetzt . Die verbrauchte Menge Natriumthiosulfat ( b ) ist festzuhalten .
9 . BERECHNUNG
Der Gehalt an Zinkphenolsulfonat der Probe oder des Rückstands ( 6 ) wird in Massenprozent ( % m/m ) mittels folgender ormel berechnet :
% Zinkphenolsulfonat = ( a - b ) mal V1 mal 0,00514 mal 100 / ( m mal V2 ) ;
hierbei ist
a = Gesamtverbrauch in ml an 0,1 N Kaliumbromatlösung ( 8.7 ) ,
b = Verbrauch an 0,1 N Natriumthiosulfatlösung für die Rücktitration in ml ( 8.9 ) ,
m = Einwaage der Probe ( des Rückstands ) in g ( 8.1 ) ,
V1 = Volumen der nach 8.2 erhaltenen Lösung in ml ,
V2 = Volumen des für die Analyse verwendeten gelösten Abdampfrückstands ( 8.4 ) in ml .
Bemerkung
Bei Aerosolen muß das Messergebnis in % ( m/m ) des Rückstands ( 6 ) auf das ursprüngliche Erzeugnis umgerechnet werden .
10 . WIEDERHOLBARKEIT ( 2 )
Bei einem Gehalt von etwa 5 % Zinkphenolsulfonat darf der Unterschied zwischen den Ergebnissen von 2 Parallelbestimmungen an der gleichen Probe nicht mehr als 0,5 % relativ betragen .
11 . INTERPRETATION DER MESSERGEBNISSE
Nach der Richtlinie für kosmetische Mittel dürfen Gesichtswässer und Deodorantien höchstens 6 % ( m/m ) Zinkphenolsulfonat enthalten . Aufgrund dieser Vorschrift muß neben dem Gehalt an Phenolsulfonsäure auch der Gehalt an Zink bestimmt werden . Multipliziert man den berechneten ( 9 ) Gehalt an Zinkphenolsulfonat mit dem Faktor 0,1588 , dann wird der Zinkgehalt in % ( m/m ) erhalten , der aufgrund des gemessenen Gehalts an Phenolsulfonsäure mindestens in dem Erzeugnis enthalten sein muß . Der tatsächliche , gravimetrisch bestimmte Zinkgehalt - siehe die entsprechende Vorschrift - kann jedoch höher sein , da zur Herstellung kosmetischer Mittel auch Zinkchlorid und/oder Zinksulfat verwendet werden darf .
( 1 ) ABl . Nr . L 147 vom 9 . 6 . 1975 , S . 40 .
( 2 ) Siehe Norm ISO/DIS 5725 .
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