31972L0427

Richtlinie 72/427/EWG des Rates vom 19. Dezember 1972 zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 26. Juli 1971 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend gemeinsame Vorschriften über Meßgeräte sowie über Meß- und Prüfverfahren

Amtsblatt Nr. L 291 vom 28/12/1972 S. 0156 - 0157
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 2 S. 0162
Dänische Sonderausgabe: Reihe I Kapitel 1972(28.12) S. 0023
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 2 S. 0162
Englische Sonderausgabe: Reihe I Kapitel 1972(28-30.12) S. 0071
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 2 S. 0056
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 2 S. 0177
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 13 Band 2 S. 0177


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RICHTLINIE DES RATES

vom 19 . Dezember 1972

zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 26 . Juli 1971 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend gemeinsame Vorschriften über Meßgeräte sowie über Meß - und Prüfverfahren

( 72/427/EWG )

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den am 22 . Januar 1972 unterzeichneten Vertrag über den Beitritt neuer Mitgliedstaaten zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und zur Europäischen Atomgemeinschaft , insbesondere auf Artikel 153 der diesem beigefugten Akte .

auf Vorschlag der Kommission ,

in Erwägung nachstehender Gründe :

Anhang II der Richtlinie des Rates vom 26 . Juli 1971 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend gemeinsame Vorschriften über Meßgeräte sowie über Meß - und Prüfverfahren ( 1 ) bedarf einer technischen Anpassung infolge der Erweiterung der Gemeinschaft .

Nach Artikel 30 der genannten Akte muß die Richtlinie gemäß den im Anhang II dieser Akte festgelegten Leitlinien geändert werden -

HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN :

Artikel 1

Die Zeichnungen zu Anhang II Punkt 3.2.1 der Richtlinie des Rates vom 26 . Juli 1971 sind durch die für die Kennzeichen " UK " , " IR " und " DK " erforderlichen Buchstaben in Übereinstimmung mit dem nachstehenden Muster zu ergänzen : siehe ABl .

Artikel 2

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet und gilt vom Zeitpunkt des Beitritts an .

Geschehen zu Brüssel am 19 . Dezember 1972 .

Im Namen des Rates

Der Präsident

T . WESTERTERP

( 1 ) ABl . Nr . L 202 vom 6 . 9 . 1971 , S . 1 .