8.6.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 140/1 |
Unterrichtung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des am 30. Oktober 2007 in Lugano unterzeichneten Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Das am 30. Oktober 2007 in Lugano unterzeichnete Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (1) ist gemäß seinem Artikel 69 Absätze 4 und 5 zwischen der Europäischen Union sowie Norwegen und Dänemark am 1. Januar 2010 in Kraft getreten.
(1) ABl. L 147 vom 10.6.2009, S. 5. Der erläuternde Bericht zu dem Übereinkommen wurde im ABl. C 319 vom 23.12.2009, S. 1, veröffentlicht.