22001A0530(01)R(01)


Titel und Fundstelle

Berichtigung zum Schriftwechsel zwischen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften und der Internationalen Arbeitsgemeinschaft (ABl. C 156 vom 30.5.2001)

 ABl. C 165 vom 8.6.2001, S. 23–27 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

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Berichtigung zum Schriftwechsel zwischen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften und der Internationalen Arbeitsgemeinschaft

(Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 156 vom 30. Mai 2001)

(2001/C 165/12)

Seite 5, der Text ist wie folgt zu lesen:

"Schriftwechsel zwischen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften und der Internationalen Arbeitsorganisation

Schreiben der Europäischen Kommission vom 14. Mai 2001

Sehr geehrter Herr Generaldirektor,

sowohl die Internationale Arbeitsorganisation als auch die Europäischen Gemeinschaften setzen sich für den sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt, die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie die Förderung der Beschäftigung ein. Seit der ersten Vereinbarung zwischen der IAO und den Gemeinschaften im Jahre 1958 haben die beiden Organisationen ihre Zusammenarbeit zur Verwirklichung dieser Ziele schrittweise ausgebaut.

Der letzte Schriftwechsel zwischen der IAO und den durch die Kommission vertretenen Europäischen Gemeinschaften datiert aus dem Jahr 1989. Seitdem fand mit der raschen Globalisierung in Europa ein tiefgreifender Wandel statt und beide Organisationen, IAO und Europäische Gemeinschaften, haben ihre Fähigkeit, auf die sozial- und beschäftigungspolitischen Herausforderungen zu reagieren, deutlich verbessert und weiterentwickelt. Insofern ist es an der Zeit, unseren Schriftwechsel nach Maßgabe der neuen Gegebenheiten wieder aufzunehmen und zum einen die Bereiche aufzuzeigen, in denen sich für unsere beiden Organisationen neue Herausforderungen stellen, und zum anderen dementsprechend die Handlungsfelder festzulegen, in denen eine Zusammenarbeit zwischen IAO und Kommissionen am nutzbringendsten wäre.

Seit 1989 sind die sozial- und beschäftigungspolitischen Themen sowohl auf europäischer als auch auf internationaler Ebene immer stärker in den Vordergrund gerückt. Die Globalisierung hat zweifelsohne zahlreiche Vorteile, die allerdings nach weit verbreiteter Meinung zu wenigen zugute kommen. Die Öffentlichkeit zeigt sich zunehmend besorgt darüber, dass die sozialen Aspekte der Globalisierung vernachlässigt werden. Zu erwähnen ist auch, dass neue integrierte Ansätze auf verschiedenen Ebenen gefordert werden, u. a. von den Institutionen der internationalen Gemeinschaft. Die IAO hat vier strategische Ziele festgelegt, die für ihr Wirken vor dem Hintergrund der Globalisierung von entscheidender Bedeutung sind: die Wahrung der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, die Förderung der Beschäftigung von Frauen und Männern, der Ausbau des Sozialschutzes und die Intensivierung des sozialen Dialogs. Diese vier Eckwerte bilden die grundlegenden Komponenten von würdigen Arbeitsbedingungen ("Decent Work"). Der europäische Integrationsprozess seinerseits hat eine starke und dynamische soziale Dimension entwickelt. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die sozialpolitische Agenda der EU für die Bereiche Beschäftigung, Sozialpolitik und Arbeitsbeziehungen den Schwerpunkt auf die Förderung der Qualität legt - sie ist die treibende Kraft für eine florierende Wirtschaft mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und ein Stimulans für eine Gesellschaft, in der niemand ausgegrenzt wird. Darüber hinaus ist im Rahmen der Erweiterung der Europäischen Union vorgesehen, dass die neuen Mitgliedstaaten die Rahmenvorgaben des europäischen Sozialmodells übernehmen.

Was die Arbeitsnormen und die Menschenrechte betrifft, ein Bereich, der der Gemeinschaft und der IAO gleichermaßen am Herzen liegt, so wird heutzutage stärker denn je anerkannt, wie wichtig es ist, neben der wirtschaftlichen Entwicklung und der Liberalisierung des Handels die Wahrung der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit zu fördern. Unter Bezugnahme auf die IAO-Übereinkommen über die vier Grundsätze Vereinigungsfreiheit und Recht zu Kollektivverhandlungen, Verbot der Zwangsarbeit, Nichtdiskriminierung sowie Abschaffung der Kinderarbeit wurde 1995 auf der Weltgipfelkonferenz über die soziale Entwicklung eine soziale Grundlage für die globale Wirtschaft festgelegt. Die IAO hat in diesem Kontext ihre Rolle als Schaltstelle für die internationalen Bemühungen zur Förderung der Chancen von Frauen und Männern auf eine würdige und produktive Arbeit mit der Annahme der Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit gestärkt. Was die Europäische Union betrifft, so ist in den Vertrag ein Hinweis auf die sozialen Grundrechte eingefügt worden; außerdem wurde der Gemeinschaft die Möglichkeit eingeräumt, konkrete Maßnahmen gegen Diskriminierungen und soziale Ausgrenzung zu ergreifen. Überdies hat die Europäische Union die Charta der Grundrechte angenommen, ein weiteres Instrument zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts. Die Gemeinschaft ist im Übrigen bestrebt, im Rahmen ihrer Außenpolitik und der Entwicklungszusammenarbeit die grundlegenden Arbeitsnormen zu fördern.

Der soziale Dialog in der EU durchläuft seit 1989 eine tiefgreifende Entwicklung. Den Sozialpartnern wurden neue, erweiterte Zuständigkeiten bei der Ausgestaltung der Sozialpolitik auf europäischer Ebene zuerkannt. Auf diese Weise wurde der soziale Dialog auf EU-Ebene verstärkt und ein neuer Weg zur Klärung sozialpolitischer Fragen aufgezeigt. Diese Entwicklung ist besonders im Hinblick auf die bevorstehende historische EU-Erweiterung von Belang.

Auch bei der Förderung der Beschäftigung haben beide Organisationen, IAO und Europäische Gemeinschaft, ihre Bemühungen seit dem letzten Schriftwechsel erheblich intensiviert. So wurde die Schaffung besserer Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen und Männer als eines der strategischen Ziele der IAO niedergelegt. Die Europäische Union hat ihrerseits eine umfassende Beschäftigungsstrategie entwickelt, die darauf abzielt, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichstellung der Geschlechter das Beschäftigungspotenzial der europäischen Wirtschaft zu maximieren. Nicht vergessen werden sollte auch die Tatsache, dass die IAO und die Europäische Gemeinschaft bei der Förderung des Sozialschutzes nun gemeinsame Ziele verfolgen.

Was die Entwicklungszusammenarbeit anbelangt, so sehen sich die IAO und die Gemeinschaften seit dem letzten Schriftwechsel aus dem Jahr 1989 mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Es ist nicht zuletzt das Verdienst der IAO, dass auf internationaler Ebene den sozialen Aspekten bei den Programmen und Strategien für die wirtschaftliche Entwicklung immer stärker Rechnung getragen wird. Dies veranschaulicht auch die anhaltende Bedeutung des Weltgipfels für die soziale Entwicklung 1995 und der Folgemaßnahmen.

Auf EU-Seite zielt die Gemeinschaft im Rahmen ihrer auf dem Grundsatz der Gleichstellung basierenden entwicklungspolitischen Zusammenarbeit darauf ab, eine nachhaltige Entwicklung zu fördern und die Entwicklungsländer bei ihren Bemühungen zur Beseitigung der Armut und zur Integration in die Weltwirtschaft zu unterstützen. So beschloss die Gemeinschaft vor kurzem denn auch, dass die Armutsbekämpfung eine zentrale Zielsetzung ihrer Entwicklungsbemühungen sein muss. Das Programm der IAO betreffend würdige Arbeitsbedingungen ist auch ein Entwicklungsprogramm auf der Grundlage von Wachstum, Beschäftigung und Arbeitsplätzen. Entwicklungszusammenarbeit ist eines der Instrumente der IAO zur Förderung und Umsetzung ihrer Wertvorstellungen unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Entwicklungserfordernisse der Mitgliedstaaten.

Vor diesem Hintergrund stimmen die Kommission und die IAO darin überein, dass es für beide Organisationen von Nutzen wäre, ihre Zusammenarbeit zu fördern und den Schwerpunkt dabei auf folgende Bereiche zu legen:

- Förderung der Arbeitsnormen, insbesondere unter Berücksichtigung der in der IAO-Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit von 1998 festgelegten Prinzipien und Rechte;

- Förderung der Beschäftigung, insbesondere durch einen Informations- und Erfahrungsaustausch im Zusammenhang mit der Europäischen Beschäftigungsstrategie und den Bemühungen der IAO zur Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen und Männer;

- sozialer Dialog, dabei auch Prüfung einer möglichen Weiterleitung der im Rahmen auf europäischer Ebene gesammelten einschlägigen Erfahrungen an andere Regionen der Welt;

- soziale und beschäftigungspolitische Aspekte der EU-Erweiterung, insbesondere in Bezug auf den sozialen Dialog;

- sozialer Schutz, durch eine gezielte Zusammenarbeit in spezifischen Bereichen, sowie

- Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere zur Festigung der sozialen Dimension der Entwicklung und zur konkreten Förderung einer nachhaltigen Entwicklung.

Zur Förderung der Zusammenarbeit in den genannten und weiteren Bereichen gemeinsamen Interesses erachten die Kommission und die IAO jährliche Sitzungen auf hoher Ebene für angebracht, die abwechselnd in Brüssel und Genf stattfinden, um die laufende Zusammenarbeit zu erörtern und gemeinsame Maßnahmen für das Folgejahr zu planen.

Es gelten nachstehende Bestimmungen, die bereits im Schriftwechsel aus dem Jahr 1989 niedergelegt worden waren:

- Die durch die Kommission vertretene Gemeinschaft wird weiterhin regelmäßig zu den Tagungen der Internationalen Arbeitskonferenz und des Verwaltungsrates der IAO eingeladen.

- Die Kommission lädt ihrerseits - sofern angemessen - Vertreter des Internationalen Arbeitsamts zu den Sitzungen der Kommission auf Dienststellenebene über soziale und arbeitsmarktpolitische Fragen, die für die Internationale Arbeitsorganisation von Interesse sein können.

- Der Präsident der Kommission und der Generaldirektor der IAO bzw. ihre Vertreter führen Anhörungen zu Enwicklungen in ihrer jeweiligen Organisation durch, die sich auf die Zusammenarbeit der beiden Partner auswirken können.

- In welcher Form (Besuch, Ausarbeitung eines Dokuments, Arbeitsgruppe, Finanzierung von Projekten) der Informationsaustausch oder die Unterstützung in Bereichen gemeinsamen Interesses jeweils erfolgen soll, kann von Fall zu Fall von den mit der Betreuung des betreffenden Programms beauftragten Personen entschieden werden.

Im Hinblick auf die Erleichterung der Zusammenarbeit durch die Finanzierung von Projekten führen die IAO und die Kommission weiterhin Gespräche, um die finanziellen und administrativen Einzelheiten für die Umsetzung durch die IAO von Projekten, die von der Kommission finanziert werden, festzulegen.

Unsere beiden Organisationen können ohne Zweifel noch effizienter zur Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in der ganzen Welt beitragen, wenn wir unsere Erfahrungen austauschen, gemeinsam über neue Ansätze zur Bewältigung der sozialen Probleme unserer Zeit nachdenken und - sofern angebracht - unser Fachwissen bündeln.

Mit freundlichen Grüßen

Anna DIAMANTOPOULOU

Mitglied der Kommission

Schreiben der IAO vom 14. Mai 2001

Sehr geehrte Frau Kommissarin,

ich bestätige den Empfang Ihres Schreibens vom 14. Mai 2001 folgenden Inhalts: "Sowohl die Internationale Arbeitsorganisation als auch die Europäischen Gemeinschaften setzen sich für den sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt, die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie die Förderung der Beschäftigung ein. Seit der ersten Vereinbarung zwischen der IAO und den Gemeinschaften im Jahre 1958 haben die beiden Organisationen ihre Zusammenarbeit zur Verwirklichung dieser Ziele schrittweise ausgebaut.

Der letzte Schriftwechsel zwischen der IAO und den durch die Kommission vertretenen Europäischen Gemeinschaften datiert aus dem Jahr 1989. Seitdem fand mit der raschen Globalisierung in Europa ein tiefgreifender Wandel statt und beide Organisationen, IAO und Europäische Gemeinschaften, haben ihre Fähigkeit, auf die sozial- und beschäftigungspolitischen Herausforderungen zu reagieren, deutlich verbessert und weiterentwickelt. Insofern ist es an der Zeit, unseren Schriftwechsel nach Maßgabe der neuen Gegebenheiten wieder aufzunehmen und zum einen die Bereiche aufzuzeigen, in denen sich für unsere beiden Organisationen neue Herausforderungen stellen, und zum anderen dementsprechend die Handlungsfelder festzulegen, in denen eine Zusammenarbeit zwischen IAO und Kommission am nutzbringendsten wäre.

Seit 1989 sind die sozial- und beschäftigungspolitischen Themen sowohl auf europäischer als auch auf internationaler Ebene immer stärker in den Vordergrund gerückt. Die Globalisierung hat zweifelsohne zahlreiche Vorteile, die allerdings nach weit verbreiteter Meinung zu wenigen zugute kommen. Die Öffentlichkeit zeigt sich zunehmend besorgt darüber, dass die sozialen Aspekte der Globalisierung vernachlässigt werden. Zu erwähnen ist auch, dass neue integrierte Ansätze auf verschiedenen Ebenen gefördert werden, u. a. von den Institutionen der internationalen Gemeinschaft. Die IAO hat vier strategische Ziele festgelegt, die für ihr Wirken vor dem Hintergrund der Globalisierung von entscheidender Bedeutung sind: die Wahrung der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, die Förderung der Beschäftigung von Frauen und Männern, der Ausbau des Sozialschutzes und die Intensivierung des sozialen Dialogs. Diese vier Eckwerte bilden die grundlegenden Komponenten von würdigen Arbeitsbedingungen ('Decent Work'). Der europäische Integrationsprozess seinerseits hat eine starke und dynamische soziale Dimension entwickelt. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die sozialpolitische Agenda der EU für die Bereiche Beschäftigung, Sozialpolitik und Arbeitsbeziehungen den Schwerpunkt auf die Förderung der Qualität legt - sie ist die treibende Kraft für eine florierende Wirtschaft mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und ein Stimulans für eine Gesellschaft, in der niemand ausgegrenzt wird. Darüber hinaus ist im Rahmen der Erweiterung der Europäischen Union vorgesehen, dass die neuen Mitgliedstaaten die Rahmenvorgaben des europäischen Sozialmodells übernehmen.

Was die Arbeitsnormen und die Menschenrechte betrifft, ein Bereich, der der Gemeinschaft und der IAO gleichermaßen am Herzen liegt, so wird heutzutage stärker denn je anerkannt, wie wichtig es ist, neben der wirtschaftlichen Entwicklung und der Liberalisierung des Handels die Wahrung der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit zu fördern. Unter Bezugnahme auf die IAO-Übereinkommen über die vier Grundsätze Vereinigungsfreiheit und Recht zu Kollektivverhandlungen, Verbot der Zwangsarbeit, Nichtdiskriminierung sowie Abschaffung der Kinderarbeit wurde 1995 auf der Weltgipfelkonferenz über die soziale Entwicklung eine soziale Grundlage für die globale Wirtschaft festgelegt. Die IAO hat in diesem Kontext ihre Rolle als Schaltstelle für die internationalen Bemühungen zur Förderung der Chancen von Frauen und Männern auf eine würdige und produktive Arbeit mit der Annahme der Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit gestärkt. Was die Europäische Union betrifft, so ist in den Vertrag ein Hinweis auf die sozialen Grundrechte eingefügt worden; außerdem wurde der Gemeinschaft die Möglichkeit eingeräumt, konkrete Maßnahmen gegen Diskriminierungen und soziale Ausgrenzung zu ergreifen. Überdies hat die Europäische Union die Charta der Grundrechte angenommen, ein weiteres Instrument zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts. Die Gemeinschaft ist im Übrigen bestrebt, im Rahmen ihrer Außenpolitik und der Entwicklungszusammenarbeit die grundlegenden Arbeitsnormen zu fördern.

Der soziale Dialog in der EU durchläuft seit 1989 eine tiefgreifende Entwicklung. Den Sozialpartnern wurden neue, erweiterte Zuständigkeiten bei der Ausgestaltung der Sozialpolitik auf europäischer Ebene zuerkannt. Auf diese Weise wurde der soziale Dialog auf EU-Ebene verstärkt und ein neuer Weg zur Klärung sozialpolitischer Fragen aufgezeigt. Diese Entwicklung ist besonders im Hinblick auf die bevorstehende historische EU-Erweiterung von Belang.

Auch bei der Förderung der Beschäftigung haben beide Organisationen, IAO und Europäische Gemeinschaft, ihre Bemühungen seit dem letzten Schriftwechsel erheblich intensiviert. So wurde die Schaffung besserer Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen und Männer als eines der strategischen Ziele der IAO niedergelegt. Die Europäische Union hat ihrerseits eine umfassende Beschäftigungsstrategie entwickelt, die darauf abzielt, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichstellung der Geschlechter das Beschäftigungspotenzial der europäischen Wirtschaft zu maximieren. Nicht vergessen werden sollte auch die Tatsache, dass die IAO und die Europäische Gemeinschaft bei der Förderung des Sozialschutzes nun gemeinsame Ziele verfolgen.

Was die Entwicklungszusammenarbeit anbelangt, so sehen sich die IAO und die Gemeinschaften seit dem letzten Schriftwechsel aus dem Jahr 1989 mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Es ist nicht zuletzt das Verdienst der IAO, dass auf internationaler Ebene den sozialen Aspekten bei den Programmen und Strategien für die wirtschaftliche Entwicklung immer stärker Rechnung getragen wird. Dies veranschaulicht auch die anhaltende Bedeutung des Weltgipfels für die soziale Entwicklung 1995 und der Folgemaßnahmen.

Auf EU-Seite zielt die Gemeinschaft im Rahmen ihrer auf dem Grundsatz der Gleichstellung basierenden entwicklungspolitischen Zusammenarbeit darauf ab, eine nachhaltige Entwicklung zu fördern und die Entwicklungsländer bei ihren Bemühungen zur Beseitigung der Armut und zur Integration in die Weltwirtschaft zu unterstützen. So beschloss die Gemeinschaft vor kurzem denn auch, dass die Armutsbekämpfung eine zentrale Zielsetzung ihrer Entwicklungsbemühungen sein muss. Das Programm der IAO betreffend würdige Arbeitsbedingungen ist auch ein Entwicklungsprogramm auf der Grundlage von Wachstum, Beschäftigung und Arbeitsplätzen. Entwicklungszusammenarbeit ist eines der Instrumente der IAO zur Förderung und Umsetzung ihrer Wertvorstellungen unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Entwicklungserfordernisse der Mitgliedstaaten.

Vor diesem Hintergrund stimmen die Kommission und die IAO darin überein, dass es für beide Organisationen von Nutzen wäre, ihre Zusammenarbeit zu fördern und den Schwerpunkt dabei auf folgende Bereiche zu legen:

- Förderung der Arbeitsnormen, insbesondere unter Berücksichtigung der in der IAO-Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit von 1998 festgelegten Prinzipien und Rechte;

- Förderung der Beschäftigung, insbesondere durch einen Informations- und Erfahrungsaustausch im Zusammenhang mit der Europäischen Beschäftigungsstrategie und den Bemühungen der IAO zur Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen und Männer;

- sozialer Dialog, dabei auch Prüfung einer möglichen Weiterleitung der im Rahmen auf europäischer Ebene gesammelten einschlägigen Erfahrungen an andere Regionen der Welt;

- soziale und beschäftigungspolitische Aspekte der EU-Erweiterung, insbesondere in Bezug auf den sozialen Dialog;

- sozialer Schutz, durch eine gezielte Zusammenarbeit in spezifischen Bereichen, sowie

- Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere zur Festigung der sozialen Dimension der Entwicklung und zur konkreten Förderung einer nachhaltigen Entwicklung.

Zur Förderung der Zusammenarbeit in den genannten und weiteren Bereichen gemeinsamen Interesses erachten die Kommission und die IAO jährliche Sitzungen auf hoher Ebene für angebracht, die abwechselnd in Brüssel und Genf stattfinden, um die laufende Zusammenarbeit zu erörtern und gemeinsame Maßnahmen für das Folgejahr zu planen.

Es gelten nachstehende Bestimmungen, die bereits im Schriftwechsel aus dem Jahr 1989 niedergelegt worden waren:

- Die durch die Kommission vertretene Gemeinschaft wird weiterhin regelmäßig zu den Tagungen der Internationalen Arbeitskonferenz und des Verwaltungsrates der IAO eingeladen.

- Die Kommission lädt ihrerseits - sofern angemessen - Vertreter des Internationalen Arbeitsamts zu den Sitzungen der Kommission auf Dienststellenebene über soziale und arbeitsmarktpolitische Fragen, die für die Internationale Arbeitsorganisation von Interesse sein können.

- Der Präsident der Kommission und der Generaldirektor der IAO bzw. ihre Vertreter führen Anhörungen zu Entwicklungen in ihrer jeweiligen Organisation durch, die sich auf die Zusammenarbeit der beiden Partner auswirken können.

- In welcher Form (Besuch, Ausarbeitung eines Dokuments, Arbeitsgruppe, Finanzierung von Projekten) der Informationsaustausch oder die Unterstützung in Bereichen gemeinsamen Interesses jeweils erfolgen soll, kann von Fall zu Fall von den mit der Betreuung des betreffenden Programms beauftragten Personen entschieden werden.

Im Hinblick auf die Erleichterung der Zusammenarbeit durch die Finanzierung von Projekten führen die IAO und die Kommission weiterhin Gespräche, um die finanziellen und administrativen Einzelheiten für die Umsetzung durch die IAO von Projekten, die von der Kommission finanziert werden, festzulegen.

Unsere beiden Organisationen können ohne Zweifel noch effizienter zur Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in der ganzen Welt beitragen, wenn wir unsere Erfahrungen austauschen, gemeinsam über neue Ansätze zur Bewältigung der sozialen Probleme unserer Zeit nachdenken und - sofern angebracht - unser Fachwissen bündeln."

Ich stimme voll und ganz mit den Bedingungen dieses Schreibens überein, da es meiner festen Überzeugung entspricht, daß diese Arrangements dazu dienen werden, die Fortführung der harmonischen Zusammenarbeit, die bereits zwischen unseren Institutionen bestand, abzusichern sowie diese neu zu bestärken.

Mit freundlichen Grüßen

Juan SOMAVIA

Generaldirektor der Internationalen Arbeitsorganisation".

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