11997D002/P42

Vertrag von Amsterdam zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte - Erste Teil - Sachliche Änderungen - Artikel 2.42

Amtsblatt Nr. C 340 vom 10/11/1997 S. 0044


Vertrag von Amsterdam zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte - Erste Teil - Sachliche Änderungen - Artikel 2.42

Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft wird nach Maßgabe dieses Artikels geändert.

Artikel 173 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

"Der Gerichtshof ist unter den gleichen Voraussetzungen zuständig für Klagen des Europäischen Parlaments, des Rechnungshofs und der EZB, die auf die Wahrung ihrer Rechte abzielen."