11992M/PRO/SEBC/02

Vertrag über die Europäische Union - Protokoll über die Satzung des europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank - Kapitel II: Ziele und Aufgaben des ESZB - Artikel 2: Ziele

Amtsblatt Nr. C 191 vom 29/07/1992 S. 0069


Artikel 2

Ziele

Nach Artikel 105 Absatz 1 dieses Vertrags ist es das vorrangige Ziel des ESZB, die Preisstabilität zu gewährleisten. Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist, unterstützt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft, um zur Verwirklichung der in Artikel 2 dieses Vertrags festgelegten Ziele der Gemeinschaft beizutragen. Das ESZB handelt im Einklang mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb, wodurch ein effizienter Einsatz der Ressourcen gefördert wird, und hält sich dabei an die in Artikel 3 a dieses Vertrags genannten Grundsätze.