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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2024/7182

9.12.2024

Klage, eingereicht am 20. Oktober 2024 – Pumpyanskiy/Rat

(Rechtssache T-541/24)

(C/2024/7182)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Dmitry Alexandrovich Pumpyanskiy (Jekaterinburg, Russland) (vertreten durch Rechtsanwälte G. Lansky, P. Goeth und A. Egger)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

gemäß Art. 263, Art. 275 Abs. 2 und Art. 277 AEUV folgende Vorschriften für unanwendbar zu erklären:

Art. 2 Abs. 1 Buchst. f des Beschlusses 2014/145/GASP (1) des Rates vom 17. März 2014 in der durch den Beschluss 2022/329/GASP (2) des Rates vom 25. Februar 2022 geänderten Fassung und Art. 3 Abs. 1 Buchst. f der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 (3) des Rates vom 17. März 2014 in der durch die Verordnung (EU) 2022/330 (4) des Rates vom 25. Februar 2022 geänderten Fassung sowie

Art. 2 Abs. 1 Buchst. g des Beschlusses 2014/145/GASP des Rates in der durch den Beschluss (GASP) 2023/1094 (5) des Rates vom 5. Juni 2023 geänderten Fassung und Art. 3 Abs. 1 Buchst. g der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates in der durch die Verordnung (EU) 2023/1089 (6) des Rates vom 5. Juni 2023 geänderten Fassung,

gemäß Art. 263 Abs. 4 AEUV den Beschluss (GASP) 2024/2456 (7) des Rates vom 12. September 2024 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2455 (8) des Rates vom 12. September 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, für nichtig zu erklären, soweit diese Rechtsakte ihn betreffen (Listeneintrag Nr. 722),

dem Rat gemäß Art. 134 der Verfahrensordnung die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung seiner Klage macht der Kläger vier Klagegründe geltend.

1.

Erster Klagegrund: Verletzung der Verteidigungsrechte des Klägers.

2.

Zweiter Klagegrund: Beurteilungsfehler des Rates durch die Aufnahme des Namens des Klägers in die Anhänge der angefochtenen Rechtsakte.

3.

Dritter Klagegrund: Verstoß gegen die Begründungspflicht nach Art. 296 Abs. 2 AEUV.

4.

Vierter Klagegrund: Rechtswidrige Verletzung der Grundrechte des Klägers, einschließlich der Freizügigkeit, des Eigentumsrechts, der unternehmerischen Freiheit und der Achtung des Privat- und Familienlebens.


(1)  Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2014, L 78, S. 16).

(2)  Beschluss (GASP) 2022/329 des Rates vom 25. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2022, L 50, S. 1).

(3)  Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2014, L 78, S. 6).

(4)  Verordnung (EU) 2022/330 des Rates vom 25. Februar 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2022, L 51, S. 1).

(5)  Beschluss (GASP) 2023/1094 des Rates vom 5. Juni 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2023, L 146, S. 20).

(6)  Verordnung (EU) 2023/1089 des Rates vom 5. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. 2023, L 146, S. 1).

(7)  Beschluss (GASP) 2024/2456 des Rates vom 12. September 2024 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L, 2024/2456).

(8)  Durchführungsverordnung (EU) 2024/2455 des Rates vom 12. September 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L, 2024/2455).


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/7182/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)